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Rechtsprechung
   BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 699/01   

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BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 699/01 (https://dejure.org/2003,2632)
BAG, Entscheidung vom 27.03.2003 - 2 AZR 699/01 (https://dejure.org/2003,2632)
BAG, Entscheidung vom 27. März 2003 - 2 AZR 699/01 (https://dejure.org/2003,2632)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Kündigung wegen Tätigkeit für das MfS - Darlegungslast

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung ; Prozessbeschäftigung; Kündigung wegen Zusammenarbeit mit dem MfS (Stasi); Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung; Sozialwidrigkeit der Kündigung; Überprüfung der Entscheidung des Berufungsgerichts über ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung wegen MfS-Tätigkeit; "Fragebogenlüge"; außerordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag; ordentliche verhaltensbedingte Kündigung; ordentliche personenbedingte Kündigung; Darlegungs- und Beweislast bei Kündigung wegen verheimlichter Verhaltensweisen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 232 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (28)

  • BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 506/96

    Kündigung: Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR

    Auszug aus BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 699/01
    b) Eine ordentliche Kündigung kann nach § 1 Abs. 2 KSchG aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers sozial gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer wegen seiner früheren Tätigkeit für das MfS für die vereinbarte Arbeitsleistung nicht geeignet ist (st. Rspr., vgl. BAG 3. September 1998 - 8 AZR 129/97 - nv.; 20. August 1997 - 2 AZR 42/97 - RzK I 5 i Nr. 127; 13. März 1997 - 2 AZR 506/96 - RzK I 5 h Nr. 39).

    Das ist dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer für das MfS im Sinne des Abs. 5 Ziff. 2 EV tätig gewesen ist und darüber hinaus bei einer zukunftsbezogenen Betrachtung die fehlende Eignung des Arbeitnehmers festzustellen ist (BAG 13. März 1997 - 2 AZR 506/96 - aaO; 11. Mai 1995 - 2 AZR 683/94 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 50 = EzA Einigungsvertrag Art. 20 Nr. 45).

    b) Falls die Wirksamkeit der Kündigung auch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt einer Kündigung wegen Falschbeantwortung der Frage nach MfS-Tätigkeit zu prüfen sein wird, kann sowohl eine verhaltensbedingte Kündigung als auch eine personenbedingte Kündigung in Betracht kommen (BAG 13. März 1997 - 2 AZR 506/96 - RzK I 5 h Nr. 39).

  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 699/01
    Insoweit besteht ein betriebsverfassungsrechtliches/personalvertretungsrechtli ches Verwertungsverbot (BAG 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39; 26. September 1991 - 2 AZR 132/91 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 28 = EzA KSchG § 1 Personenbezogene Kündigung Nr. 10; Stahlhacke/Preis/Vossen-Preis Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 408, 422).

    Das gilt allerdings dann nicht, wenn die betreffenden Tatsachen lediglich der Erläuterung der mitgeteilten Kündigungsgründe dienen, den Kündigungsgrund als solchen aber unberührt lassen (BAG 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - aaO; KR-Etzel 6. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 70; Stahlhacke/Preis/Vossen-Preis aaO Rn. 404).

    Derartige Tatsachen kann der Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozeß nachschieben, wenn er das Anhörungsverfahren nachholt (BAG 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - aaO; 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 25 = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 5; KR-Etzel aaO Rn. 187; KR-Fischermeier 6. Aufl. § 626 BGB Rn. 180 f.; Stahlhacke/Preis/Vossen-Preis aaO Rn. 423).

  • BAG, 16.10.1997 - 8 AZR 212/96

    Ordentliche Kündigung wegen Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit -

    Auszug aus BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 699/01
    Abzustellen ist dabei nicht auf besondere Einzelakte, sondern auf die Tätigkeit als solche (vgl. BAG 16. Oktober 1997 - 8 AZR 212/96 - RzK I 8 m ee Nr. 52).

    Die zivilprozessualen Möglichkeiten der Tatsachenfeststellungen sind daher auszuschöpfen, wenn die für eine bewußte und finale Zusammenarbeit mit dem MfS vorgetragenen und unter Beweis gestellten Indizien erheblich sind (BAG 16. Oktober 1997 - 8 AZR 212/96 - aaO).

    Ein Eintritt in die Beweisaufnahme kann nur unterbleiben, wenn die behaupteten Hilfstatsachen ungeeignet sind, eine Tätigkeit des Arbeitnehmers für die Staatssicherheit zu indizieren (BAG 16. Oktober 1997 - 8 AZR 212/96 - aaO).

  • BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 561/92

    Kündigung - mangelnde Eignung gemäß Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 699/01
    bb) Bei inoffiziellen Mitarbeitern muß ebenso wie bei hauptamtlichen Mitarbeitern eine bewußte, finale Tätigkeit für das MfS/AfNS vorliegen (vgl. BAG 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120 = AP Einigungsvertrag Art. 20 Nr. 8 = EzA Einigungsvertrag Art. 20 Nr. 24; 23. September 1993 - 8 AZR 484/92 - BAGE 74, 257 = AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 19 = EzA Einigungsvertrag Art. 20 Nr. 26).

    c) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120; 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 53 = EzA Einigungsvertrag Art. 20 Nr. 46; 25. Oktober 2001 - 2 AZR 559/00 - EzA BGB § 626 nF Nr. 191), von der auch das Landesarbeitsgericht ausgeht, kann die Falschbeantwortung der Frage nach einer Tätigkeit für das MfS bei einem Lehrer im öffentlichen Dienst eine ordentliche Kündigung rechtfertigen.

    Die vom Beklagten in dem Fragebogen gestellte Frage war zulässig und von der Klägerin wahrheitsgemäß zu beantworten (vgl. st. Rspr., vgl. ua. BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 - ua. BVerfGE 96, 171; BAG 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120; 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - aaO; 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181; 6. Juli 2000 - 2 AZR 543/99 - AP BGB § 123 Nr. 58 = EzA BGB § 123 Nr. 55).

  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 265/96

    Anforderungen an die Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 699/01
    Danach ist der Grundsatz der sogenannten "subjektiven Determination" maßgeblich, demzufolge der Betriebsrat immer dann ordnungsgemäß angehört worden ist, wenn der Arbeitgeber ihm die aus seiner Sicht tragenden Umstände unterbreitet hat (Senat 6. Februar 1997 - 2 AZR 265/96 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 85 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 96, zu II 1 der Gründe mwN).

    Der Arbeitgeber hat die von ihm für maßgeblich erachteten Kündigungsgründe bei der Anhörung so zu umschreiben, daß der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe prüfen und sich über seine Stellungnahme schlüssig werden kann (Senat 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - und 6. Februar 1997 - 2 AZR 265/96 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 73 und 85 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 89 und 96; 12. August 1999 - 2 AZR 748/98 - AP SchwbG 1986 § 21 Nr. 7 = EzA SchwbG 1986 § 21 Nr. 10).

    Der Arbeitgeber ist im Anhörungsverfahren grundsätzlich nicht verpflichtet, dem Personalrat Beweismittel oder Unterlagen zur Verfügung zu stellen (vgl. BAG 6. Februar 1997 - 2 AZR 265/96 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 85 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 96; KR-Etzel 6. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 68).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94

    Stasi-Fragen

    Auszug aus BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 699/01
    Die vom Beklagten in dem Fragebogen gestellte Frage war zulässig und von der Klägerin wahrheitsgemäß zu beantworten (vgl. st. Rspr., vgl. ua. BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 - ua. BVerfGE 96, 171; BAG 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120; 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - aaO; 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181; 6. Juli 2000 - 2 AZR 543/99 - AP BGB § 123 Nr. 58 = EzA BGB § 123 Nr. 55).

    Längere beanstandungsfreie Zeiträume können auf Bewährung, innere Distanz, Abkehr von früheren Einstellungen und Taten hinweisen (BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 - ua. BVerfGE 96, 171, 187 f. = NJW 1997, 2307, 2309, zu C II 2 c bb der Gründe).

  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 862/94

    Kündigung eines Hochschulprofessors wegen Stasitätigkeit

    Auszug aus BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 699/01
    c) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120; 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 53 = EzA Einigungsvertrag Art. 20 Nr. 46; 25. Oktober 2001 - 2 AZR 559/00 - EzA BGB § 626 nF Nr. 191), von der auch das Landesarbeitsgericht ausgeht, kann die Falschbeantwortung der Frage nach einer Tätigkeit für das MfS bei einem Lehrer im öffentlichen Dienst eine ordentliche Kündigung rechtfertigen.

    Die vom Beklagten in dem Fragebogen gestellte Frage war zulässig und von der Klägerin wahrheitsgemäß zu beantworten (vgl. st. Rspr., vgl. ua. BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 - ua. BVerfGE 96, 171; BAG 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120; 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - aaO; 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181; 6. Juli 2000 - 2 AZR 543/99 - AP BGB § 123 Nr. 58 = EzA BGB § 123 Nr. 55).

  • BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 543/99

    Anfechtung; Kündigung; MfS-Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 699/01
    Die vom Beklagten in dem Fragebogen gestellte Frage war zulässig und von der Klägerin wahrheitsgemäß zu beantworten (vgl. st. Rspr., vgl. ua. BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 - ua. BVerfGE 96, 171; BAG 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120; 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - aaO; 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181; 6. Juli 2000 - 2 AZR 543/99 - AP BGB § 123 Nr. 58 = EzA BGB § 123 Nr. 55).

    Je nach dem Grad der Verstrickung und dem daraus resultierenden Gewicht der pflichtwidrigen Falschbeantwortung der Frage nach einer MfS-Tätigkeit kann auch der längere beanstandungsfreie Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bis zur Kündigung teilweise oder völlig entwertet worden sein (Senat 6. Juli 2000 - 2 AZR 543/99 - aaO).

  • BAG, 25.02.1993 - 8 AZR 274/92

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Verhandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 699/01
    Im vorliegenden Fall hat jedoch der Beklagte im Anhörungsverfahren gegenüber dem Personalrat ausdrücklich von einer außerordentlichen Kündigung abgesehen und statt dessen eine ordentliche Kündigung erklärt (vgl. BAG 25. Februar 1993 - 8 AZR 274/92 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 10 = EzA Einigungsvertrag Nr. 22; KR-Fischermeier 6. Aufl. § 626 BGB Rn. 500).

    Etwas anderes ergibt sich nicht aus der von der Klägerin herangezogenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Februar 1993 (- 8 AZR 274/92 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 10 = EzA Einigungsvertrag Art. 20 Nr. 22), die lediglich festhält, daß vom Gericht im Urteil keine Unterlagen verwertet werden dürfen, die einer Partei im Prozeß nicht zugänglich waren.

  • BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 483/95

    Ordentliche Kündigung wegen falscher Beantwortung der Frage nach Stasi-Mitarbeit

    Auszug aus BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 699/01
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen des § 1 KSchG Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. des BAG, vgl. zB 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181, 187 = AP KSchG 1969 § 1 Nr. 33 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 48, zu II 2 a der Gründe und 4. Dezember 1997 - 2 AZR 750/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 37 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53, zu II 2 a der Gründe).

    Die vom Beklagten in dem Fragebogen gestellte Frage war zulässig und von der Klägerin wahrheitsgemäß zu beantworten (vgl. st. Rspr., vgl. ua. BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 - ua. BVerfGE 96, 171; BAG 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120; 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - aaO; 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181; 6. Juli 2000 - 2 AZR 543/99 - AP BGB § 123 Nr. 58 = EzA BGB § 123 Nr. 55).

  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 42/97
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

  • BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 49/99

    Kündigung wegen Tätigkeit für das MfS (Hochschulforstingenieur

  • BAG, 11.06.1992 - 8 AZR 474/91

    Außerordentliche Kündigung gemäß Einigungsvertrag .

  • BAG, 25.10.2001 - 2 AZR 559/00

    Außerordentliche Kündigung - MfS-Tätigkeit - Fragebogenlüge - herausgehobene

  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94

    Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe

  • LAG Sachsen, 17.10.2001 - 9 Sa 530/00
  • EGMR, 22.11.2001 - 39799/98

    Rechtmäßigkeit der Entlassung eines Lehrers wegen mangelnder persönlicher Eignung

  • BAG, 11.05.1995 - 2 AZR 683/94

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Verlängerungsgesetz

  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 401/89

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsunmöglichkeit

  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 748/98

    Außerordentliche Kündigung; Schwerbehinderte

  • BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 129/97
  • BAG, 23.09.1993 - 8 AZR 484/92

    Abberufung und Kündigung nach Einigungsvertrag

  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 291/00

    Außerordentliche Kündigung - MfS-Tätigkeit - Fragebogenlüge - Interessenabwägung

  • BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 36/97

    Außerordentliche Kündigung

  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 750/96

    Personen- und verhaltensbedingte Kündigung - Fragebogenlüge

  • BAG, 26.09.1991 - 2 AZR 132/91

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung

  • BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 470/98
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2017 - 5 Sa 462/17

    Kündigung wegen Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit -

    Längere beanstandungsfreie Zeiträume können auf Bewährung, innere Distanz und Abkehr von früheren Einstellungen und Taten hinweisen (BAG v. 27.03.2003 - 2 AZR 699/01, Rz. 58 f).

    Neben dem Maß individueller Schuld des Arbeitnehmers sind vielmehr alle sonstigen Umstände des Einzelfalls, die für oder gegen die persönliche Eignung des Arbeitnehmers sprechen, in die Beurteilung einzubeziehen (BAG v. 26.08.1993 - 8 AZR 561/92, Rz. 28 ff. u. v. 14.12.1995 - 8 AZR 356/94, Rz. 46 f. zu Sonderkündigungsbestimmungen des Einigungsvertrages; BAG v. 27.03.2003 - 2 AZR 699/01, Rz. 46 zu § 1 KSchG).

    Ob der beanstandungsfreie Bestand des Arbeitsverhältnisses aufgrund des festzustellenden Grades der Verstrickung des Klägers vollständig entwertet ist, hängt auch davon ab, ob der Betroffene die MfS-Tätigkeit nach der ursprünglichen Falschbeantwortung weiterhin aktiv verdeckt hat (BAG v. 20.08.1997 - 2 AZR 42/97, Rz. 34; v. 27.03.2003 - 2 AZR 699/01, Rz. 61).

    Je nach dem Grad der Verstrickung und dem daraus resultierenden Gewicht der pflichtwidrigen Falschbeantwortung der Frage nach einer MfS-Tätigkeit kann auch der längere beanstandungsfreie Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bis zur Kündigung teilweise oder völlig entwertet worden sein (BAG v. 27.03.2003 - 2 AZR 699/01, Rz. 46).

    Auch Art und Intensität der Tätigkeit sind maßgeblich (BAG v. 27.03.2003 - 2 AZR 699/01, Rz. 58).

    Die darin liegende Pflichtverletzung ist an sich geeignet, auch eine verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen (BAG v. 27.03.2003 - 2 AZR 699/01, Rz. 61).

    Ferner ist auch hier zu berücksichtigen, dass der Kläger zwar am 14.10.2016 die Frage nach einer MfS Tätigkeit und der Abgabe einer Verpflichtungserklärung zwar wieder unwahr bzw. bewusst unvollständig beantwortete, das beklagte Land aber kein berechtigtes Interesse zu der erneuten Fragestellung ohne Vorlage der Unterlagen des BStU hatte und sich der Kläger bereits vor und auch seit der Kenntnisnahme vom Inhalt der Unterlagen des BStU wahrheitsgetreu verhalten hat (vgl. dazu BAG v. 27.03.2003 - 2 AZR 699/01, Rz. 61).

  • ArbG Magdeburg, 07.09.2011 - 3 Ca 1640/11

    Kündigung eines Auszubildenden wegen Fehlzeiten in der Berufsschule

    Es gelten insoweit sinngemäß die gleichen Regeln wie bei der Betriebsratsanhörung i. S. d. § 102 BetrVG (vgl. BAG v. 05.04.2001 -2 AZR 159/00 Rdn. 74, NZA 2001, 954; BAG v. 27.03.2003 -2 AZR 699/01 Rdn. 49, AP zu Einigungsvertrag Anlage I Kap XIX Nr. 81, v. 21.07.2005 - 6 AZR 498/04 Rdn. 16, NZA-RR 2006, 331; BAG 12.03.2009 -2 AZR 251/07, Rdn. 36, NZA 2009, 779; v. 23.04.2009 - 6 AZR 516/08 Rdn. 13, NZA 2009, 959).
  • BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 148/04

    Anfechtung; arglistige Täuschung; Stasi-Mitarbeit

    Die vom Beklagten in dem Fragebogen gestellte Frage nach etwaiger Zusammenarbeit mit dem MfS war zulässig und von dem Kläger wahrheitsgemäß zu beantworten (st. Rspr., vgl. ua. BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 -, - 195/95 und 2189/95 - BVerfGE 96, 171; BAG 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120; 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181; 6. Juli 2000 - 2 AZR 543/99 - AP BGB § 123 Nr. 58 = EzA BGB § 123 Nr. 55; 27. März 2003 - 2 AZR 699/01 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 81).

    Zwar richtet sich das Maß der zu fordernden Verfassungstreue als Eignungsmerkmal iSd. Art. 33 Abs. 2 GG danach, welche konkreten Aufgaben der Arbeitnehmer wahrzunehmen hat (BAG 27. März 2003 - 2 AZR 699/01 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 81; 28. Mai 1998 - 2 AZR 549/97 - AP BGB § 123 Nr. 46 = EzA BGB § 123 Nr. 49).

  • ArbG Erfurt, 23.09.2004 - 7 Ca 1752/04
    Ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund scheidet daher per se aus ( BAG 27.03.2003 - 2 AZR 699/01 - AP EinigV Anlage I Kap XIX Nr. 81 ).

    Die frühere Unterstützung des MfS kann unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls unter Umständen Rückschlüsse darauf zulassen, ob der Angestellte eine fortgesetzt grundgesetzfeindliche Einstellung hat und ihm aus diesem Grund die persönliche Eignung für eine Beschäftigung im heutigen öffentlichen Dienst fehlt ( BAG 27.03.2003 - 2 AZR 699/01 - aaO ).

    Wie bereits zur außerordentlichen Kündigung ausgeführt, scheidet eine verhaltensbedingte Kündigung des im Jahre 2003 begründeten Arbeitsverhältnisses der Parteien im Hinblick auf die frühere Tätigkeit des Klägers für das MfS aus ( BAG 27.03.2003 - 2 AZR 699/01 - aaO ).

    Auch insoweit ist für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst darauf abzustellen, ob die frühere Unterstützung des MfS unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls Rückschlüsse darauf zulassen, dass der Angestellte eine fortgesetzt grundgesetzfeindliche Einstellung hat und ihm aus diesem Grund die persönliche Eignung für eine Beschäftigung im heutigen öffentlichen Dienst fehlt ( BAG 27.03.2003 - 2 AZR 699/01 - aaO ).

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 426/05

    Ordentliche Kündigung wegen MfS-Tätigkeit

    Das ist dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer für das MfS im Sinne des Abs. 5 Ziff. 2 EV tätig gewesen ist und darüber hinaus bei einer zukunftsbezogenen Betrachtung die fehlende Eignung des Arbeitnehmers festzustellen ist (BAG 27. März 2003 - 2 AZR 699/01 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 81; 13. März 1997 - 2 AZR 506/96 - aaO; 11. Mai 1995 - 2 AZR 683/94 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 50 = EzA Einigungsvertrag Art. 20 Nr. 45).

    Je nach Umfang und Intensität der festgestellten MfS-Tätigkeit kann aber auch der lange Zeitraum unbeanstandeter Tätigkeit entwertet sein, wenn er nämlich nicht auf einem glaubwürdigen und nachhaltigen Neubeginn, sondern eher auf erfolgreicher Verheimlichung beruht (BAG 27. März 2003 - 2 AZR 699/01 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 81).

  • ArbG Berlin, 30.09.2016 - 28 Ca 6347/16

    Fehlverhalten - fristlose Kündigung - Schadensersatz

    BAG 27.3.2003 - 2 AZR 699/01 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap XIX Nr. 81 = RkZ I 5 h Nr. 67 = PersR 2004, 322; hier ging es um die Frage, ob der Arbeitgeber der Personalvertretung die Akte des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) habe vorlegen müssen, was der Senat verneinte, zumal der Arbeitgeber dem Gremium angeboten hatte, "in die Akten Einblick zu nehmen".S. BAG 27.3.2003 - 2 AZR 699/01 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap XIX Nr. 81 = RkZ I 5 h Nr. 67 = PersR 2004, 322; hier ging es um die Frage, ob der Arbeitgeber der Personalvertretung die Akte des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) habe vorlegen müssen, was der Senat verneinte, zumal der Arbeitgeber dem Gremium angeboten hatte, "in die Akten Einblick zu nehmen".

    134) S. BAG 27.3.2003 - 2 AZR 699/01 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap XIX Nr. 81 = RkZ I 5 h Nr. 67 = PersR 2004, 322; hier ging es um die Frage, ob der Arbeitgeber der Personalvertretung die Akte des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) habe vorlegen müssen, was der Senat verneinte, zumal der Arbeitgeber dem Gremium angeboten hatte, "in die Akten Einblick zu nehmen".

  • OLG Brandenburg, 29.03.2011 - 6 U 66/10

    Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb: Nichtduldung des

    Die Falschbeantwortung einer berechtigten Frage des öffentlichen Arbeitgebers nach einer Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit kann geeignet sein, das Vertrauen in die Redlichkeit des betreffenden Arbeitnehmers zu zerstören und eine Kündigung zu rechtfertigen (BAG, Urteil vom 27.3.2003, 2 AZR 699/01, BAGReport 2003, 361, zitiert nach Juris).
  • ArbG Potsdam, 07.02.2017 - 3 Ca 2019/16

    Arzt, der Stasi-Tätigkeit verschwieg, kann nicht gekündigt werden

    Kündigungsgrund ist dabei im Kern der durch die Falschbeantwortung verursachte Vertrauensverlust, wobei die gebotene Interessenabwägung stets die Bewertung der Umstände des Einzelfalls erfordert (so ausdrücklich: BAG vom 27.03.2003 - 2 AZR 699/01 - AP Nr. 81 Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX).

    Neben Art, Dauer und Intensität der Tätigkeit für das MfS ist auch Zeit und Grund der Aufnahme und der Beendigung der Tätigkeit in die Einzelfallbewertung einzubeziehen (so: BAG vom 27.03.2003, a.a.O., Punkt III.2.a der Gründe) sowie das Verhalten des Betreffenden nach der Konfrontation mit gewonnen Erkenntnissen des Arbeitgebers bis hin zum Prozessverhalten zu berücksichtigen (ebenda, Punkt III.2.b der Gründe; BAG vom 18.10.2000 - 2 AZ 369/99 -, juris, Rdz. 32 unter Bezug auf BAG vom 26.05.1977 - 2 AZR 632/76 - BAGE 29, S. 195, 204 zur Begründung der Berücksichtigung von nach Zugang der Kündigung liegenden Umständen; BAG vom 25.10.2001, a.a.O.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.02.2008 - 8 Sa 1625/07

    Außerordentliche Kündigung - Verdachtskündigung - Tätigkeit für den

    Dazu wäre es dem Beklagten möglich und unter Berücksichtigung der an eine Verdachtskündigung zu stellenden strengen Anforderungen, nach Auffassung des Berufungsgerichts auch durchaus zumutbar gewesen, seine Ermittlungen auf den Versuch einer Befragung der Herren Bauch B. und Jeschke J. zu erstrecken, um damit die Dringlichkeit seines Verdachts zu überprüfen (vgl. zu den Erkenntnismöglichkeiten durch Befragung ehemaliger Führungsoffiziere BAG, Urteil vom 27.03.2003 - 2 AZR 699/01 - NZA 2004, 232).
  • LAG Köln, 29.11.2005 - 9 (3) Sa 1079/04

    außerordentliche Kündigung; Personalratsanhörung; Weiterbeschäftigungsanspruch

    Derartige Tatsachen kann der Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess nachschieben, wenn er das Anhörungsverfahren nachholt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts: vgl. z. B. BAG, Urteil vom 27. März 2003 - 2 AZR 699/01 -).
  • LAG Hamm, 27.08.2015 - 15 Sa 262/15

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines in der

  • OVG Thüringen, 27.08.2009 - 2 KO 885/07

    Recht der Landesbeamten; Beamtenrecht: Tätigkeit für das MfS und

  • VG Frankfurt/Main, 28.07.2014 - 23 K 1639/14

    Unterrichtung des Personalrats bei Kündigungen

  • BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 22/03

    Eingruppierung einer Leiterin einer Sonderschule in Mecklenburg-Vorpommern bei

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.02.2008 - 8 Sa 2238/07

    Verdachtskündigung

  • LAG Baden-Württemberg, 05.04.2004 - 15 Sa 101/03

    Beteiligung des Betriebsrats nach § 102 bzw. § 103 BetrVG; Beleidigungen als

  • LAG Köln, 27.11.2012 - 11 Sa 546/12

    Systematischer gemeinschaftlicher Arbeitszeitbetrug

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2005 - 1 Sa 538/04
  • LAG Nürnberg, 24.04.2015 - 8 Sa 399/14

    Kündigung - Verdachtskündigung - graphologisches Gutachten - Personalratsanhörung

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Rechtsprechung
   BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 562/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6243
BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 562/01 (https://dejure.org/2003,6243)
BAG, Entscheidung vom 27.05.2003 - 9 AZR 562/01 (https://dejure.org/2003,6243)
BAG, Entscheidung vom 27. Mai 2003 - 9 AZR 562/01 (https://dejure.org/2003,6243)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Urlaubsgeld ohne Urlaubsanspruch

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlung von Urlaubsgeld; Abhängigkeit der Gewährung von Urlaubsgeld vom Bestand des Urlaubsanspruchs ; Auslegung einer tarifvertraglichen Regelung; Verfall eines Urlaubanspruchs; Untergang des Urlaubanspruchs infolge arbeitsunfähiger Erkrankung

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Urlaubsgeld

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 232 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 545/00

    Tarifliche Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 562/01
    Der Urlaubsanspruch geht folglich ersatzlos unter, sofern die Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des im Einzelfall maßgebenden gesetzlichen (§ 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG) oder tarifvertraglichen (hier: § 12 Abschn. I Ziff. 11 MTV) Übertragungszeitraums andauert (ständige Rechtsprechung, vgl. Senat 27. Februar 2002 - 9 AZR 545/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 180 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 125 mwN).
  • BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 871/94

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 562/01
    Das entspricht allgemeinen Grundsätzen (Senat 5. Dezember 1995 - 9 AZR 871/94 - BAGE 81, 339 und ständig).
  • BAG, 15.11.1990 - 8 AZR 283/89

    Teilzeitarbeit - Gleichbehandlung bei Urlaubsgeld

    Auszug aus BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 562/01
    Dient der Urlaub der Erholung des Arbeitnehmers, bezweckt ein zusätzlich zum Urlaubsentgelt gezahltes Urlaubsgeld typischerweise, die mit einem Urlaub verbundenen erhöhten Urlaubsaufwendungen zumindest teilweise auszugleichen (Senat 23. April 1996 - 9 AZR 696/94 - AP BErzGG § 17 Nr. 7 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 46; BAG 15. November 1990 - 8 AZR 283/89 - BAGE 66, 220).
  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 158/98

    Urlaubsgeld bei Arbeitsunfähigkeit und bei Erziehungsurlaub?

    Auszug aus BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 562/01
    Aus der bloßen Bezeichnung des Anspruchs als "Urlaubsgeld" folgt noch keine Abhängigkeit des Anspruchs vom Bestand des Urlaubsanspruchs (vgl. Senat 11. April 2000 - 9 AZR 225/99 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 13 = EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 4 mwN und 19. Januar 1999 - 9 AZR 158/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 67 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 38).
  • LAG Hamm, 03.07.2001 - 11 Sa 1968/00

    Anspruch auf zusätzliches tarifliches Urlaubsgeld; Voraussetzungen zur Zahlung

    Auszug aus BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 562/01
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 3. Juli 2001 - 11 Sa 1968/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 696/94

    Urlaubsgeld im Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 562/01
    Dient der Urlaub der Erholung des Arbeitnehmers, bezweckt ein zusätzlich zum Urlaubsentgelt gezahltes Urlaubsgeld typischerweise, die mit einem Urlaub verbundenen erhöhten Urlaubsaufwendungen zumindest teilweise auszugleichen (Senat 23. April 1996 - 9 AZR 696/94 - AP BErzGG § 17 Nr. 7 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 46; BAG 15. November 1990 - 8 AZR 283/89 - BAGE 66, 220).
  • BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 225/99

    Urlaubsgeld im Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 562/01
    Aus der bloßen Bezeichnung des Anspruchs als "Urlaubsgeld" folgt noch keine Abhängigkeit des Anspruchs vom Bestand des Urlaubsanspruchs (vgl. Senat 11. April 2000 - 9 AZR 225/99 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 13 = EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 4 mwN und 19. Januar 1999 - 9 AZR 158/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 67 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 38).
  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 477/07

    Urlaubsgeld bei Arbeitsunfähigkeit

    Aus der bloßen Bezeichnung des Anspruchs als "Urlaubsgeld" folgt noch keine Abhängigkeit vom Bestand des Urlaubsanspruchs (Senat 15. Februar 2005 - 9 AZR 78/04 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 113, 371; 27. Mai 2003 - 9 AZR 562/01 - zu I 1 der Gründe, EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 5).

    Vielmehr bestätigen solche Ausnahmen die Regel (vgl. Senat 27. Mai 2003 - 9 AZR 562/01 - zu I 2 c der Gründe, EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 5).

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 78/04

    Urlaubsabgeltung als Masseforderung

    Aus der bloßen Bezeichnung des Anspruchs als "Urlaubsgeld" folgt noch keine Abhängigkeit vom Bestand des Urlaubsanspruchs (vgl. Senat 27. Mai 2003 - 9 AZR 562/01 - EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 5).
  • LAG Köln, 02.11.2007 - 11 Sa 550/07

    Urlaubsgeld; Widerruf

    (a) Das Urlaubsgeld ist zwar typischerweise dazu bestimmt, die mit dem Urlaub regelmäßig verbundenen höheren Aufwendungen des Arbeitnehmers auszugleichen (siehe etwa BAG, Urteil vom 14.08.1996 - 10 AZR 70/96, AP Nr. 19 zu § 15 BErzGG, zu III. der Gründe; BAG, Urteil vom 19.01.1999 - 9 AZR 158/98, AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, zu I. 3. b) der Gründe; BAG, Urteil vom 27.05.2003 - 9 AZR 562/01, EzA § 4 TVG Chemische Industrie Nr. 5, zu I. 2. b) aa) der Gründe m.w. Nachw.), die im Falle der Nichtgewährung des Urlaubs etwa - wie hier - wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers naturgemäß nicht anfallen.

    Aus der bloßen Bezeichnung eines Anspruchs als "Urlaubsgeld" folgt indes noch keine Abhängigkeit des Anspruchs vom Bestand des Urlaubsanspruchs (so ausdrücklich BAG, Urteil vom 27.05.2003 - 9 AZR 562/01, EzA § 4 TVG Chemische Industrie Nr. 5, zu I. 1. der Gründe m.w. Nachw.).

  • LAG Sachsen, 18.09.2023 - 2 Sa 465/21

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz als Anspruchsgrundlage; Rechtsfolge

    Aus der bloßen Bezeichnung des Anspruchs als "Urlaubsgeld" folge noch keine Abhängigkeit vom Bestand des Urlaubsanspruchs (BAG, Urteil vom 15. Februar 2005 - 9 AZR 78/04 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 113, 371 ; Urteil vom 27. Mai 2003 - 9 AZR 562/01 - zu I 1 der Gründe, EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 5).
  • LAG Düsseldorf, 28.08.2012 - 17 Sa 542/12

    Zulässigkeit des Urlaubsgeld-Vorbehalts während eines ungekündigten

    Mit der Zahlung des Urlaubsgeldes wird typischerweise der Zweck verfolgt, während des Urlaubs anfallende erhöhte Aufwendungen zumindest teilweise auszugleichen (BAG 17.05.2003 - 9 AZR 562/01 - EZA § 4 TVG Chemische Industrie Nr. 5).
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Rechtsprechung
   BAG, 09.07.2003 - 10 AZR 585/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7533
BAG, 09.07.2003 - 10 AZR 585/02 (https://dejure.org/2003,7533)
BAG, Entscheidung vom 09.07.2003 - 10 AZR 585/02 (https://dejure.org/2003,7533)
BAG, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - 10 AZR 585/02 (https://dejure.org/2003,7533)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe bis 1998 - Beitragspflicht für gezahlte Abfindungen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines Tarifvertrages; Beitragsfreiheit von Abfindungen; Ausweisung von Sozialbeiträgen für Abfindungen auf Lohnsteuerkarten; Definition des Bruttoarbeitslohns

  • rechtsportal.de

    Tarifauslegung - Sozialkassenverfahren im Baugewerbe bis 1998; Beitragspflicht für gezahlte Abfindungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 232 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 578/01

    Kürzung einer tariflichen Sonderzahlung bei Krankengeldbezug für die Pflege eines

    Auszug aus BAG, 09.07.2003 - 10 AZR 585/02
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 31. Juli 2002 - 10 AZR 578/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Wohnungswirtschaft Nr. 3 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 167 mwN).
  • LAG Hessen, 22.07.2002 - 16 Sa 117/02

    Tarifvertragsauslegung; Bruttolohn, Abfindung

    Auszug aus BAG, 09.07.2003 - 10 AZR 585/02
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Juli 2002 - 16 Sa 117/02 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 20.10.1982 - 4 AZR 1211/79

    Urlaub - Lohnausgleich - Zusatzversorgung - Baugewerbe - Entstehung von

    Auszug aus BAG, 09.07.2003 - 10 AZR 585/02
    b) Entgegen der Ansicht der Beklagten wird durch eine solche Auslegung der vom Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 20. Oktober 1982 - 4 AZR 1211/79 - (BAGE 40, 262, 266) hervorgehobene Zweck, eine rechnerisch leicht nachvollziehbare und im Streitfall leicht zu beweisende Grundlage für die Beitragsberechnung zu liefern, nicht beeinträchtigt.
  • BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 63/06

    Sozialkassenverfahren - Darlegung der Beitragshöhe

    Die Verweisung auf das Lohnsteuerrecht betrifft nicht den Grund, sondern nur die Höhe der Beitragsforderung (BAG 20. Oktober 1982 - 4 AZR 1211/79 -BAGE 40, 262; zum Begriff des Bruttoarbeitslohnes iSd. VTV vgl. auch 9. Juli 2003 - 10 AZR 585/02 - sowie 9. Juli 2003 - 10 AZR 625/02 -).
  • LAG Hessen, 01.06.2011 - 18 Sa 1847/10

    Sozialkassenverfahren in der Bauwirtschaft - Berücksichtigung der pauschalierten

    § 18 Abs. 4 VTV dient dem Zweck, eine rechnerisch leicht nachvollziehbare und im Streitfall leicht zu beweisende Grundlage für die Beitragsberechnung zu liefern (so zu § 24 Abs. 2 VTV aF: BAG Urteil vom 09. Juli 2003 - 10 AZR 585/02 - veröffentlicht in juris ).
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