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   BAG, 03.09.2003 - 7 AZR 106/03   

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https://dejure.org/2003,697
BAG, 03.09.2003 - 7 AZR 106/03 (https://dejure.org/2003,697)
BAG, Entscheidung vom 03.09.2003 - 7 AZR 106/03 (https://dejure.org/2003,697)
BAG, Entscheidung vom 03. September 2003 - 7 AZR 106/03 (https://dejure.org/2003,697)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Befristete Arbeitszeiterhöhung - Schriftform

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beendigung der Erhöhung der Arbeitszeit aufgrund Befristung des Arbeitsvertrages - Konkludente Annahme des Angebots auf verlängerte Arbeitszeit durch den Arbeitnehmer - Geltung des Schriftformerfordernis nach § 14 Abs. 4 Teilzeitgesetz und Befristungsgesetz (TzBfG) für ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Befristete Arbeitszeiterhöhung - Schriftform

  • Judicialis

    TzBfG § 14 Abs. 4; ; TzBfG § 15 Abs. 5; ; TzBfG § 17; ; BGB § 625

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 14 Abs. 4 § 15 Abs. 5 § 17; BGB § 625
    Befristungsrecht - Befristete Arbeitszeiterhöhung; Schriftform; Klagefrist für Befristungskontrolle; Verlängerung der Arbeitszeiterhöhung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nomos.de PDF, S. 56 (Kurzinformation)

    §§ 14, 15, 17 TzBfG; § 625 BGB
    Keine Schriftform für Vereinbarung einer befristeten Arbeitszeiterhöhung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Befristigte Arbeitszeiterhöhung - nur schriftlich?

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Wenn die Halbtagskraft befristet Vollzeit arbeitet

Besprechungen u.ä.

  • stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 14 Abs. 4 TzBfG
    Befristete Arbeitszeiterhöhung schriftlich?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 107, 237
  • NJW 2004, 1126
  • MDR 2004, 456
  • NZA 2004, 255
  • BB 2004, 498
  • DB 2004, 490
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 18.09.1991 - 7 AZR 364/90

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Weiterarbeit einer

    Auszug aus BAG, 03.09.2003 - 7 AZR 106/03
    Die Regelungen in § 15 Abs. 5 TzBfG und § 625 BGB beruhen auf der Erwägung, die Fortsetzung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer mit Wissen des Arbeitgebers sei im Regelfall der Ausdruck eines stillschweigenden Willens der Parteien zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses (BAG 1. Dezember 1960 - 3 AZR 588/58 - AP BGB § 625 Nr. 1; 13. August 1987 - 2 AZR 122/87 -, zu B I der Gründe; 18. September 1991 - 7 AZR 364/90 -, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 01.12.1960 - 3 AZR 588/58

    Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses - Tatbestand des schlüssigen Verhaltens -

    Auszug aus BAG, 03.09.2003 - 7 AZR 106/03
    Die Regelungen in § 15 Abs. 5 TzBfG und § 625 BGB beruhen auf der Erwägung, die Fortsetzung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer mit Wissen des Arbeitgebers sei im Regelfall der Ausdruck eines stillschweigenden Willens der Parteien zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses (BAG 1. Dezember 1960 - 3 AZR 588/58 - AP BGB § 625 Nr. 1; 13. August 1987 - 2 AZR 122/87 -, zu B I der Gründe; 18. September 1991 - 7 AZR 364/90 -, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 13.08.1987 - 2 AZR 122/87

    Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses - Unterstellen eines

    Auszug aus BAG, 03.09.2003 - 7 AZR 106/03
    Die Regelungen in § 15 Abs. 5 TzBfG und § 625 BGB beruhen auf der Erwägung, die Fortsetzung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer mit Wissen des Arbeitgebers sei im Regelfall der Ausdruck eines stillschweigenden Willens der Parteien zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses (BAG 1. Dezember 1960 - 3 AZR 588/58 - AP BGB § 625 Nr. 1; 13. August 1987 - 2 AZR 122/87 -, zu B I der Gründe; 18. September 1991 - 7 AZR 364/90 -, zu I 1 der Gründe).
  • LAG Berlin, 06.08.2002 - 5 Sa 704/02

    Befristung einzelner Arbeitsbedingungen; Gerichtliche Feststellung des Bestehens

    Auszug aus BAG, 03.09.2003 - 7 AZR 106/03
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 6. August 2002 - 5 Sa 704/02 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 797/14

    Befristung - Auslegung der Befristungsabrede - Schriftform

    Dadurch soll unnötiger Streit über das Vorliegen und den Inhalt einer Befristungsabrede vermieden werden (BAG 26. Juli 2006 - 7 AZR 514/05 - Rn. 16, BAGE 119, 149; 1. Dezember 2004 - 7 AZR 198/04 - zu B I 4 a aa der Gründe, BAGE 113, 75; 3. September 2003 - 7 AZR 106/03 - zu 2 b der Gründe, BAGE 107, 237) .
  • BAG, 23.07.2014 - 7 AZR 771/12

    Auflösende Bedingung in Tarifvertrag - Schriftform

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat das Schriftformerfordernis des § 14 Abs. 4 TzBfG nicht nur eine Klarstellungs- und Beweisfunktion, sondern auch eine Warnfunktion (vgl. BAG 3. September 2003 - 7 AZR 106/03 - zu 2 b der Gründe, BAGE 107, 237; 23. Juni 2004 - 7 AZR 636/03 - zu II 2 a der Gründe; 26. Juli 2006 - 7 AZR 514/05 - Rn. 16, BAGE 119, 149) .

    Es soll unnötiger Streit über das Vorliegen und den Inhalt einer Befristungsabrede vermieden werden (BAG 3. September 2003 - 7 AZR 106/03 - zu 2 b der Gründe, BAGE 107, 237; 26. Juli 2006 - 7 AZR 514/05 - Rn. 16, BAGE 119, 149; 26. Juli 2006 - 7 AZR 494/05 - Rn. 19) .

  • BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 198/04

    Befristung - Schriftform - Bestätigung

    Dadurch soll unnötiger Streit der Parteien über das Vorliegen und den Inhalt einer Befristung vermieden werden (BT-Drucks. 14/626 S. 11; BAG 3. September 2003 - 7 AZR 106/03 - AP TzBfG § 14 Nr. 4 = EzA TzBfG § 14 Nr. 4,auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu 2 b der Gründe).
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