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   BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 636/03   

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https://dejure.org/2004,928
BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 636/03 (https://dejure.org/2004,928)
BAG, Entscheidung vom 23.06.2004 - 7 AZR 636/03 (https://dejure.org/2004,928)
BAG, Entscheidung vom 23. Juni 2004 - 7 AZR 636/03 (https://dejure.org/2004,928)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Befristetes Probearbeitsverhältnis - Schriftform

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltungsumfang des Schriftformerfordernisses gem. § 14 Abs. 4 Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG); Anforderungen an eine Befristung des Arbeitsverhältnisses; Erprobungszweck des befristeten Probearbeitsverhältnisses als Vertragsinhalt

  • Judicialis

    TzBfG § 14 Abs. 1; ; TzBfG § 14 Abs. 2; ; TzBfG § 14 Abs. 4; ; BPersVG § 75 Abs. 1; ; BPersVG § 88

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Schriftformerfordernis für Befristungsgrund

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erprobung als Sachgrund für die Befristung eines Arbeitsvertrags ? Unzulässige Befristung bei Kenntnis des Arbeitgebers von den Fähigkeiten des Arbeitnehmers (hier: wegen vorangegangenem Arbeitsverhältnis)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Wirksamkeit der Befristung eines Probearbeitsvertrags

  • nomos.de PDF, S. 6 (Kurzinformation)

    Wirksamkeit der Befristung eines Probearbeitsvertrags

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wirksame Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags

  • chefarztrecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Besondere Formvorschrift für die Zweckbefristung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, R8
  • MDR 2005, 221
  • NZA 2004, 1333
  • BB 2004, 2643
  • DB 2004, 2585
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 31.08.1994 - 7 AZR 983/93

    Befristeter Arbeitsvertrag vor Übernahme als Beamter

    Auszug aus BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 636/03
    Danach hat der Senat die frühere Rechtsprechung wieder aufgegriffen, ohne auf das vorhergehende Urteil einzugehen (31. August 1994 - 7 AZR 983/93 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 163 = EzA BGB § 620 Nr. 127, zu II 2 der Gründe).

    a) Die Erprobung eines Arbeitnehmers ist als sachlicher Grund für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags allgemein anerkannt (BAG 31. August 1994 - 7 AZR 983/93 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 163 = EzA BGB § 620 Nr. 127, zu II 1 der Gründe mwN) und nunmehr in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 TzBfG gesetzlich geregelt.

    An dem sachlichen Grund der Erprobung fehlt es nur dann, wenn der Arbeitnehmer bereits ausreichende Zeit bei dem Arbeitgeber mit den nunmehr von ihm zu erfüllenden Aufgaben beschäftigt war und der Arbeitgeber die Fähigkeiten des Arbeitnehmers deshalb ausreichend beurteilen konnte (BAG 31. August 1994 - 7 AZR 983/93 - aaO, zu IV der Gründe mwN).

    Sie muss sich lediglich am Befristungsgrund orientieren und mit ihm derart in Einklang stehen, dass sie nicht gegen das Vorliegen eines sachlichen Grundes spricht (BAG 31. August 1994 - 7 AZR 983/93 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 163 = EzA BGB § 620 Nr. 127, zu V 1 der Gründe).

  • BVerwG, 12.06.2001 - 6 P 11.00

    Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Altersteilzeit.

    Auszug aus BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 636/03
    Das Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Einstellungen gem. § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG erstreckt sich nicht auf die zeitliche Begrenzung des Vertrags als Bestandteil der Vereinbarung (BVerwG 12. Juni 2001 - 6 P 11/00 - BVerwGE 114, 308 = AP ATG § 1 Nr. 1, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 23.01.2002 - 7 AZR 611/00

    Sicherung der personellen Kontinuität der Betriebsratsarbeit

    Auszug aus BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 636/03
    Der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt allein, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt worden sind, ob dabei gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen und der Tatsachenstoff vollständig verwertet wurde (BAG 23. Januar 2002 - 7 AZR 611/00 - BAGE 100, 204 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 230 = EzA BGB § 620 Nr. 185, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 789/78

    Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von

    Auszug aus BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 636/03
    Zunächst hat er für den Fall eines befristeten Probearbeitsverhältnisses eine Einigung der Parteien über den Sachgrund der Erprobung gefordert (BAG 30. September 1981 - 7 AZR 789/78 - BAGE 36, 229 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 61 = EzA BGB § 620 Nr. 54, zu 5 der Gründe).
  • BAG, 03.09.2003 - 7 AZR 106/03

    Befristete Arbeitszeiterhöhung - Schriftform

    Auszug aus BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 636/03
    Die nach § 14 Abs. 4 TzBfG bezweckte Klarstellungs-, Beweis- und Warnfunktion erstreckt sich allein auf die vereinbarte Befristung, nicht aber auf den Befristungsgrund und den übrigen Inhalt des Arbeitsvertrags (BAG 3. September 2003 - 7 AZR 106/03 - AP TzBfG § 14 Nr. 4 = EzA TzBfG § 14 Nr. 4, zu 2 b der Gründe).
  • BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 477/97

    Befristung des Arbeitsvertrages zur Vertretung

    Auszug aus BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 636/03
    Der Arbeitgeber kann sich bei der notwendigen Vereinbarung der Befristungsgrundnorm allerdings nicht auf Sachgründe berufen, die einer anderen als der vereinbarten Befristungsgrundform zuzuordnen sind (vgl. zum gleichlautenden BAT SR 2y BAG 29. Oktober 1998 - 7 AZR 477/97 - AP BAT SR 2y § 2 Nr. 17 = EzA BErzGG § 21 Nr. 3, zu 1 und 3 der Gründe).
  • BAG, 25.04.2001 - 7 AZR 113/00

    Befristeter Arbeitsvertrag/Einstellungszusage

    Auszug aus BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 636/03
    Die Wirksamkeit der Befristungsvereinbarung wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass eine der Vertragsparteien gegen die andere einen Anspruch auf Abschluss eines anderen und möglicherweise weitergehenden Vertrags hat (BAG 25. April 2001 - 7 AZR 113/00 - EzA BGB § 620 Nr. 177, zu I der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 18.09.2003 - 15 Sa 103/03

    Befristung, Schriftform, Erprobung

    Auszug aus BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 636/03
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 18. September 2003 - 15 Sa 103/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 28.02.1990 - 7 AZR 143/89

    Befristeter Arbeitsvertrag - Tarifvorrang vor BeschFG 1985

    Auszug aus BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 636/03
    Diese Protokollnotiz geht als dem Arbeitnehmer günstige Tarifnorm der gesetzlichen Befristungsregelung vor (BAG 28. Februar 1990 - 7 AZR 143/89 - BAGE 64, 220 = AP BeschFG 1995 § 1 Nr. 14 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 9, zu II 1 der Gründe).
  • BGH, 24.06.1999 - V ZB 19/99

    Nachholung der Bergungsbegründung vor Entscheidung über ein

    Auszug aus BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 636/03
    Wird Prozesskostenhilfe bewilligt und der Anwalt beigeordnet, ist das Hindernis der Mittellosigkeit behoben, sobald der Bewilligungsbeschluss dem Rechtsmittelführer zugeht (BGH 24. Juni 1999 - V ZB 19/99 - MDR 1999, 1285 = NJW 1999, 3271, zu II 3 b aa der Gründe).
  • BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 517/88

    Befristung eines Arbeitsvertrages - Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch

  • BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 768/07

    Befristung - Vertretung - ergänzende Vertragsauslegung

  • BAG, 23.07.2014 - 7 AZR 771/12

    Auflösende Bedingung in Tarifvertrag - Schriftform

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat das Schriftformerfordernis des § 14 Abs. 4 TzBfG nicht nur eine Klarstellungs- und Beweisfunktion, sondern auch eine Warnfunktion (vgl. BAG 3. September 2003 - 7 AZR 106/03 - zu 2 b der Gründe, BAGE 107, 237; 23. Juni 2004 - 7 AZR 636/03 - zu II 2 a der Gründe; 26. Juli 2006 - 7 AZR 514/05 - Rn. 16, BAGE 119, 149) .
  • BAG, 14.06.2017 - 7 AZR 597/15

    Befristung - Arzt in der Weiterbildung

    Das gesetzliche Schriftformerfordernis nach § 14 Abs. 4 TzBfG findet auf den der Befristung zugrunde liegenden sachlichen Grund grundsätzlich keine Anwendung (BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 636/03 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 24.02.2016 - 7 AZR 253/14

    Befristete Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - AGB-Kontrolle -

    An einem sachlichen Grund der Erprobung fehlt es, wenn der Arbeitnehmer bereits ausreichende Zeit bei dem Arbeitgeber mit den von ihm zu erfüllenden Aufgaben beschäftigt war und der Arbeitgeber die Fähigkeiten des Arbeitnehmers hinreichend beurteilen kann (BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 636/03 - zu II 3 a der Gründe) .

    Ebenso wie für den Sachgrund der Erprobung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 TzBfG (vgl. dazu BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 636/03 - zu II 2 der Gründe) gelten insoweit auch für das anerkennenswerte Interesse des Arbeitgebers, einen Arbeitnehmer zu erproben, im Rahmen der Vertragsinhaltskontrolle keine Besonderheiten.

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