Rechtsprechung
BAG, 24.08.2005 - 2 AZB 20/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Wiedereinsetzung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Dauer der Wiedereinsetzungsfrist; Bedeutung des Zeitpunkts der Kenntnis von der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung
- Judicialis
ZPO § 234 Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 234 Abs. 1 S. 2 § 236 Abs. 2 S. 2
Prozessrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; verlängerte Frist bei Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die Frist zur Begründung eines Rechtsmittels - datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Keine Begrenzung der einmonatigen Wiedereinsetzungsfrist auf Fälle der nachträglichen Bewilligung der Prozesskostenhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Reutlingen, 27.10.2004 - 7 Ca 133/04
- LAG Baden-Württemberg, 07.03.2005 - 15 Sa 116/04
- BAG, 24.08.2005 - 2 AZB 20/05
Papierfundstellen
- NZA 2005, 1262
- DB 2005, 2364
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Baden-Württemberg, 07.03.2005 - 15 Sa 116/04
Wiedereinsetzung - Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei fehlerhafter …
Auszug aus BAG, 24.08.2005 - 2 AZB 20/05
Auf die Revisionsbeschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 7. März 2005 - 15 Sa 116/04 - aufgehoben.
- BGH, 15.01.2008 - XI ZB 11/07
Frist für die beantragende Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung …
Daraus ist zu entnehmen, dass die verlängerte Frist nach dem Willen des Gesetzgebers auch in anderen Fällen als dem der nachträglichen Bewilligung von Prozesskostenhilfe gelten soll (BAG NZA 2005, 1262; s. auch OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1771;… Hk-ZPO/Saenger, 2. Aufl. § 234 Rdn. 2). - KG, 30.05.2006 - 4 U 116/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn und Dauer der …
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Beschluss die Neuregelung des § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO angewendet, ohne sich mit dem vom Bundesgerichtshof und der Rechtsprechung geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Norm auseinanderzusetzen (BAG Beschluss vom 24. August 2005 - 2 A ZB 20/05 - NZA 2005, 1262); das Bundesarbeitsgericht scheint daher unausgesprochen von der Verfassungsgemäßheit und damit der Wirksamkeit dieser Regelung auszugehen.Der Wortlaut ist eindeutig (BAG Beschluss vom 24. August 2005 - 2 AZB 20/05 -).
- LAG Hessen, 15.05.2006 - 16 Sa 989/05
Fristberechnung - Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumung der …
Dabei gilt die Monatsfrist nicht nur für Fälle, in denen Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Berufungsverfahrens beantragt worden ist, sondern allgemein (vgl. BAG 24. August 2005 NZA 2005, 1262).