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Rechtsprechung
   BAG, 22.06.2005 - 10 AZR 459/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3129
BAG, 22.06.2005 - 10 AZR 459/04 (https://dejure.org/2005,3129)
BAG, Entscheidung vom 22.06.2005 - 10 AZR 459/04 (https://dejure.org/2005,3129)
BAG, Entscheidung vom 22. Juni 2005 - 10 AZR 459/04 (https://dejure.org/2005,3129)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    HGB §§ 74 ff.; ; BGB § ... 242; ; MTV für die kaufmännischen und technischen Angestellten sowie Meister der Steine- und Erden-Industrie und des Betonsteinhandwerks in Bayern vom 22. April 1993 Ziff. 115; ; MTV für die kaufmännischen und technischen Angestellten sowie Meister der Steine- und Erden-Industrie und des Betonsteinhandwerks in Bayern vom 1. Juli 1998 Ziff. 116

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung sämtlicher Teilansprüche auch bei einheitlichem Anspruchsgrund - unbeachtliche Treuwidrigkeit des Arbeitgebers nach Verfall des Anspruchs aufgrund tariflicher Ausschlussfrist

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 1319 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (17)

  • LAG München, 30.03.2004 - 6 Sa 580/03
    Auszug aus BAG, 22.06.2005 - 10 AZR 459/04
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 30. März 2004 - 6 Sa 580/03 - aufgehoben.
  • BAG, 30.03.1989 - 6 AZR 769/85

    Ausschlussfrist: gerichtliche Geltendmachung einer Forderung

    Auszug aus BAG, 22.06.2005 - 10 AZR 459/04
    Von einer Bezeichnung der Höhe des geforderten Betrages kann nur dann abgesehen werden, wenn dem anderen Vertragspartner die Höhe eindeutig bekannt oder für ihn ohne weiteres errechenbar ist (BAG 5. Dezember 2001 - 10 AZR 197/01 - EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 18; 30. März 1989 - 6 AZR 769/85 - EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 79) und die schriftliche Geltendmachung erkennbar davon ausgeht (BAG 26. Februar 2003 - 5 AZR 223/02 - BAGE 105, 181).
  • BAG, 07.12.1977 - 4 AZR 474/76

    Einzelvertragliche Bezugnahme auf tarifrechtlich unwirksame Bestimmungen

    Auszug aus BAG, 22.06.2005 - 10 AZR 459/04
    Sie ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch dann wirksam, wenn der Tarifvertrag bei beiderseitiger Tarifbindung nicht auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden wäre, etwa weil das Arbeitsverhältnis nicht unter den betrieblichen oder persönlichen Anwendungsbereich fällt, weil der in Bezug genommene Tarifvertrag bereits im Nachwirkungszeitraum ist (27. Juni 1978 - 6 AZR 59/77 - AP BUrlG § 13 Nr. 12 = EzA BUrlG § 13 Nr. 13) oder weil er unwirksam ist (7. Dezember 1977 - 4 AZR 474/76 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 9).
  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 89/01

    Nachweis tarifvertraglicher Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 22.06.2005 - 10 AZR 459/04
    Das gilt auch dann, wenn der nachzuweisende Tarifvertrag nicht normativ, sondern nur auf Grund einzelvertraglicher Inbezugnahme gilt (BAG 23. Januar 2002 - 4 AZR 56/01 - BAGE 100, 225, 230 ff.; 17. April 2002 - 5 AZR 89/01 - BAGE 101, 75, 79).
  • BAG, 20.11.2001 - 1 AZR 12/01

    Einzelvertragliche Bezugnahme auf Gehaltstarifvertrag - Änderung durch

    Auszug aus BAG, 22.06.2005 - 10 AZR 459/04
    Es kann damit im Ergebnis dahinstehen, ob es sich bei der Inbezugnahme um eine dynamische Klausel in dem Sinne handelt, dass der jeweilige MTV der Steine- und Erden-Industrie anwendbar ist (wofür allerdings viel spricht, vgl. dazu BAG 20. November 2001 - 1 AZR 12/01 - EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 70, zu I 2 der Gründe; 20. März 1991 - 4 AZR 455/90 - BAGE 67, 330, 335), oder ob die Klausel sich statisch auf den zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden MTV 1993 bezog.
  • BAG, 27.06.1978 - 6 AZR 59/77

    Erfüllung der Wartezeit - Anspruch auf Teilurlaub - Einzelvertragliche

    Auszug aus BAG, 22.06.2005 - 10 AZR 459/04
    Sie ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch dann wirksam, wenn der Tarifvertrag bei beiderseitiger Tarifbindung nicht auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden wäre, etwa weil das Arbeitsverhältnis nicht unter den betrieblichen oder persönlichen Anwendungsbereich fällt, weil der in Bezug genommene Tarifvertrag bereits im Nachwirkungszeitraum ist (27. Juni 1978 - 6 AZR 59/77 - AP BUrlG § 13 Nr. 12 = EzA BUrlG § 13 Nr. 13) oder weil er unwirksam ist (7. Dezember 1977 - 4 AZR 474/76 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 9).
  • BAG, 23.01.2002 - 4 AZR 56/01

    Tarifliche Ausschlußfrist - Nachweisgesetz - Auslage im Betrieb

    Auszug aus BAG, 22.06.2005 - 10 AZR 459/04
    Das gilt auch dann, wenn der nachzuweisende Tarifvertrag nicht normativ, sondern nur auf Grund einzelvertraglicher Inbezugnahme gilt (BAG 23. Januar 2002 - 4 AZR 56/01 - BAGE 100, 225, 230 ff.; 17. April 2002 - 5 AZR 89/01 - BAGE 101, 75, 79).
  • BAG, 05.12.2001 - 10 AZR 197/01

    Sonderzuwendung - konstitutive Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 22.06.2005 - 10 AZR 459/04
    Von einer Bezeichnung der Höhe des geforderten Betrages kann nur dann abgesehen werden, wenn dem anderen Vertragspartner die Höhe eindeutig bekannt oder für ihn ohne weiteres errechenbar ist (BAG 5. Dezember 2001 - 10 AZR 197/01 - EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 18; 30. März 1989 - 6 AZR 769/85 - EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 79) und die schriftliche Geltendmachung erkennbar davon ausgeht (BAG 26. Februar 2003 - 5 AZR 223/02 - BAGE 105, 181).
  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 644/00

    Mehrarbeitsvergütung - tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 22.06.2005 - 10 AZR 459/04
    Geht es - wie vorliegend - um einen Zahlungsanspruch, muss der Anspruch grundsätzlich nach Grund und Höhe angegeben werden (BAG 17. April 2002 - 5 AZR 644/00 -AP BGB § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 40 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 148).
  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 676/02

    Ausschlussfristen - Nachweisgesetz - Mitverschulden

    Auszug aus BAG, 22.06.2005 - 10 AZR 459/04
    Dazu ist es nicht erforderlich, die einzelnen Ausschlussfristen konkret nachzuweisen (BAG 5. November 2003 - 5 AZR 676/02 - AP NachwG § 2 Nr. 7 = EzA NachwG § 2 Nr. 6, für die nahezu wortgleichen Vorschriften des § 16 BRTV-Bau).
  • BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 223/02

    Nettolohnklage, Ausschlußfrist

  • BAG, 17.06.1997 - 9 AZR 801/95

    Ausschlußfrist - Karenzentschädigung

  • BAG, 27.03.1996 - 10 AZR 668/95

    Sozialplananspruch - tarifliche Ausschlußfrist

  • BAG, 30.05.1972 - 1 AZR 427/71

    Arbeitsvertragsbruch - Anspruchshäufung - Gesamtschuldnerische Haftung

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

  • BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 506/99

    Bezugnahme auf branchenfremde Tarifwerke

  • BAG, 10.02.1987 - 8 AZR 529/84

    Urlaubsanspruch - Jahresurlaub

  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 392/17

    Karenzentschädigung - Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

    Auch beruhen etwaige Ansprüche aus dem Wettbewerbsverbot auf dem Arbeitsverhältnis (BAG 24. Juni 2009 - 10 AZR 707/08 (F) - Rn. 26; 22. Juni 2005 - 10 AZR 459/04 - zu II 1 d der Gründe) .
  • BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 67/15

    AGB-Kontrolle - Rückzahlung eines Mitarbeiterdarlehens - sofortige

    aa) Mit dem Schreiben vom 5. Juli 2013, in dem der noch offene Gesamtbetrag des dem Beklagten gewährten Darlehens geltend gemacht worden ist, hat die Klägerin hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie Inhaberin einer Forderung ist, die sie nach Grund und Höhe spezifiziert hat und auf deren Erfüllung sie besteht (vgl. zu den Anforderungen etwa BAG 15. Dezember 2016 - 6 AZR 578/15 - Rn. 26 mwN; 22. Juni 2005 - 10 AZR 459/04 - zu II 2 b aa der Gründe mwN) .

    Von einer Bezeichnung der Höhe der einzelnen Raten konnte abgesehen werden, da deren Höhe (jeweils 354, 17 Euro monatlich laut Vereinbarung vom 8. Februar 2012) dem Beklagten bekannt war (zu den Anforderungen etwa BAG 22. Juni 2005 - 10 AZR 459/04 - aaO) .

  • BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 867/08

    Freizeitausgleich für nächtlichen Bereitschaftsdienst

    Erklärungen der Beklagten nach Eintritt des Verfalls waren für die Nichtgeltendmachung der Forderung binnen der Ausschlussfrist nicht kausal (vgl. BAG 22. Juni 2005 - 10 AZR 459/04 - zu II 3 der Gründe, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 183 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 179).
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Rechtsprechung
   BAG, 01.12.2004 - 7 ABR 27/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5960
BAG, 01.12.2004 - 7 ABR 27/04 (https://dejure.org/2004,5960)
BAG, Entscheidung vom 01.12.2004 - 7 ABR 27/04 (https://dejure.org/2004,5960)
BAG, Entscheidung vom 01. Dezember 2004 - 7 ABR 27/04 (https://dejure.org/2004,5960)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Präjudizielle Bindungswirkung der rechtskräftigen Feststellung der fehlenden Betriebsratsfähigkeit einer Betriebsstätte

  • Judicialis

    BetrVG § 18 Abs. 1; ; BetrVG § 18 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 18 Abs. 1, 2
    Kein Rechtsschutzinteresse im Rechtsbeschwerdeverfahren um Ersetzung des Wahlvorstandes bei rechtskräftiger Feststellung fehlender Betriebsratsfähigkeit im Beschlussverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 1319 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 488/90

    Rechtskraft im Beschlußverfahren

    Auszug aus BAG, 01.12.2004 - 7 ABR 27/04
    Hat das Arbeitsgericht die fehlende Betriebsratsfähigkeit der Betriebsstätte in einem Verfahren nach § 18 Abs. 2 BetrVG rechtskräftig festgestellt, entfaltet der Beschluss präjudizielle Bindungswirkung für alle an dem Verfahren Beteiligten und wirkt darüber hinaus auch im Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern (BAG 9. April 1991 - 1 AZR 488/90 - BAGE 68, 1 = AP BetrVG 1972 § 18 Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 18 Nr. 7, zu II 2 c der Gründe; ErfKomm/Eisemann 5. Aufl. § 84 ArbGG Rn. 3; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller- Glöge-Matthes ArbGG 5. Aufl. § 84 Rn. 26; GK-BetrVG/Kreutz 7. Aufl. § 18 Rn. 61 und 63).
  • LAG Niedersachsen, 20.02.2004 - 16 TaBV 86/03

    Ersetzen eines Wahlvorstands für die Betriebsratswahl durch das Arbeitsgericht;

    Auszug aus BAG, 01.12.2004 - 7 ABR 27/04
    Die Rechtsbeschwerde der zu 1), 3) und 4) beteiligten Antragsteller gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 20. Februar 2004 - 16 TaBV 86/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 5/90

    Wahlanfechtung; Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BAG, 01.12.2004 - 7 ABR 27/04
    Dabei muss das Rechtsbeschwerdegericht auch Umstände berücksichtigen, die erst während des Rechtsbeschwerdeverfahrens eingetreten sind (BAG 13. März 1991 - 7 ABR 5/90 - BAGE 67, 316 = AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 20 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 29, zu B der Gründe; 13. Mai 1998 - 7 ABR 45/97 - AP MitBestG § 21 Nr. 1 = EzA MitbestG § 14 Nr. 1, zu B I der Gründe).
  • BAG, 13.05.1998 - 7 ABR 45/97

    Anfechtung der Wahl der Delegierten zur Wahl der Arbeitnehmervertreter im

    Auszug aus BAG, 01.12.2004 - 7 ABR 27/04
    Dabei muss das Rechtsbeschwerdegericht auch Umstände berücksichtigen, die erst während des Rechtsbeschwerdeverfahrens eingetreten sind (BAG 13. März 1991 - 7 ABR 5/90 - BAGE 67, 316 = AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 20 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 29, zu B der Gründe; 13. Mai 1998 - 7 ABR 45/97 - AP MitBestG § 21 Nr. 1 = EzA MitbestG § 14 Nr. 1, zu B I der Gründe).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2016 - 15 TaBV 1683/16

    Ersetzung des eingesetzten Wahlvorstandes

    Ob etwas anderes dann gilt, wenn zwischendurch in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nach § 18 Abs. 2 BetrVG rechtskräftig über die betriebsratsfähige Organisationseinheit entschieden worden ist (Vgl. BAG 01.12.2004 - 7 ABR 27/04 -, juris), muss hier nicht geklärt werden.
  • LAG Baden-Württemberg, 16.08.2023 - 10 TaBV 2/23

    Zweifelhaftigkeit des Bestehens einer betriebsratsfähigen Organisationseinheit -

    Das gilt insbesondere für rechtsgestaltende Entscheidungen wie z.B. eine Wahlanfechtung sowie bei feststellenden Statusentscheidungen, z.B. wie hier der Feststellung des Vorliegens einer betriebsratsfähigen Organisationseinheit nach § 18 Abs. 2 BetrVG (GMP/Spinner ArbGG 10. Aufl. § 84 Rn. 28; ErfK/Koch 23. Aufl. § 84 ArbGG Rn. 3; BAG 1. Dezember 2004 - 7 ABR 27/04 - zu II. 1. der Gründe m.w.N.) .
  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 05.05.2022 - 3 BV 4/22

    Erfolgreiche Anfechtung einer Betriebsratswahl

    Eine in einem Verfahren nach § 18 II BetrVG noch vor Abschluss einer Betriebsratswahl ergangene rechtskräftige Entscheidung des Arbeitsgerichts ist für die laufende Wahl verbindlich (vgl. BAG vom 01.12.2004, 7 ABR 27/04), es sei denn, es haben sich in der Zwischenzeit die maßgeblichen tatsächlichen Verhältnisse geändert (vgl. BAG vom 19.11.2003 a.a.O.).
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Rechtsprechung
   BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 33/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3685
BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 33/04 (https://dejure.org/2004,3685)
BAG, Entscheidung vom 14.12.2004 - 9 AZR 33/04 (https://dejure.org/2004,3685)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 2004 - 9 AZR 33/04 (https://dejure.org/2004,3685)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Zusatzurlaub - Ablösung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tariflicher Anspruch auf Gewährung von Zusatzurlaub; Folgen der Notwendigkeit der Anwendung des Spartentarifvertrags Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW) ; Möglichkeit eines Günstigkeitsvergleichs bei Ablösung eines Tarifvertrages durch einen anderen Tarifvertrag und beim ...

  • Judicialis

    TVG § 4 Abs. 1; ; ArbZG § 2; ; ArbZG § 6; ; BMT-G II § 41a; ; BMT-G II § 44; ; Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW) vom 25. Mai 2001

  • rechtsportal.de

    Auslegung des tarifvertraglichen Begriffs der Entstehung von Ansprüchen auf Zusatzurlaub

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 1319 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Hamm, 12.11.2003 - 18 (13) Sa 689/03

    Tariflicher Zusatzurlaub für Nachtarbeit, Zeitpunkt der Entstehung, Zeitpunkt der

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 33/04
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 12. November 2003 - 18 (13) Sa 689/03 - aufgehoben.
  • BAG, 25.08.1999 - 7 AZR 75/98

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Entzug einer Bewachungserlaubnis

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 33/04
    Höherrangiges Recht bedingt hier nicht die vom Kläger erstrebte "gesetzeskonforme" Auslegung (vgl. BAG 25. August 1999 - 7 AZR 75/98 - BAGE 92, 245).
  • BAG, 22.10.2003 - 10 AZR 152/03

    Weihnachtsgeld - Wegfall durch Sanierungstarifvertrag

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 33/04
    Ist ein tariflicher Anspruch bereits entstanden, kann die Erwägung des Klägers greifen, dass die Tarifvertragsparteien in den bereits entstandenen Anspruch nicht rechtswirksam rückwirkend und abändernd eingegriffen haben (vgl. BAG 22. Oktober 2003 - 10 AZR 152/03 - AP TVG § 1 Rückwirkung Nr. 21 = EzA TVG § 1 Rückwirkung Nr. 6, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 13.05.1998 - 4 AZR 107/97

    Eingruppierung eines Angestellten im Schwimmbrückendienst

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 33/04
    Insoweit greift die Auslegungsregel, dass Tarifvertragsparteien dann, wenn sie einen juristischen Fachbegriff benutzen, sie ihn in seiner fachlichen Bedeutung verwenden, soweit sich aus dem Tarifvertrag keine Anhalte für einen hiervon abweichenden Willen ergeben (BAG 13. Mai 1998 - 4 AZR 107/97 - BAGE 89, 6).
  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93

    Rückwirkende Tariflohnsenkung; Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 33/04
    Begrenzt wird die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien allein durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes (BAG 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - BAGE 78, 309).
  • BAG, 22.02.2000 - 9 AZR 107/99

    Mehrarbeit und Urlaubsvergütung - MTV Metall NRW

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 33/04
    Das ergibt sich aus den Bemessungsvorschriften des § 44 BMT-G II. Da der Anspruch auf Erholungsurlaub nach Ablauf der Wartezeit mit dem 1. Januar eines Jahres entsteht (ständige Rechtsprechung des BAG vgl. Senat 22. Februar 2000 - 9 AZR 107/99 - BAGE 93, 376), soll nach dem Willen der Tarifvertragsparteien für den Anspruch auf Zusatzurlaub nichts anderes gelten.
  • BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 180/02

    Nachtarbeitszuschlag

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 33/04
    Damit sollen die mit Nachtarbeit einhergehenden Beeinträchtigungen ausgeglichen werden (vgl. BAG 5. September 2002 - 9 AZR 202/01 - BAGE 102, 309 und 27. Mai 2003 - 9 AZR 180/02 - AP ArbZG § 6 Nr. 5 = EzA ArbZG § 6 Nr. 5).
  • BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 501/01

    Jahressonderzahlung - RTV für die gewerblichen Beschäftigten im

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 33/04
    Nach dem Ablösungsprinzip ("Zeitkollisionsregel") findet wegen des gleichen Ranges beider Tarifverträge, die zwischen denselben Tarifvertragsparteien geschlossen worden sind, auch kein Günstigkeitsvergleich statt (BAG 20. März 2002 - 10 AZR 501/01 - BAGE 100, 377).
  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 202/01

    Nachtarbeit - Zuschlag - Angemessenheit

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 33/04
    Damit sollen die mit Nachtarbeit einhergehenden Beeinträchtigungen ausgeglichen werden (vgl. BAG 5. September 2002 - 9 AZR 202/01 - BAGE 102, 309 und 27. Mai 2003 - 9 AZR 180/02 - AP ArbZG § 6 Nr. 5 = EzA ArbZG § 6 Nr. 5).
  • BAG, 04.09.1986 - 8 AZR 110/84
    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 9 AZR 33/04
    Entstehung und Fälligkeit des Anspruchs fallen dann, wie es der Regel des § 271 Abs. 1 BGB entspricht, zeitlich zusammen (vgl. zu § 48 BAT BAG 4. September 1986 - 8 AZR 110/84 - EzBAT BAT § 48a Nr. 1).
  • BAG, 28.08.2019 - 5 AZR 425/18

    Stufenklage - Auskunft nach § 21a Abs. 7 ArbZG

    Fällig wird der Anspruch, wenn sich die Leistungspflicht des Schuldners aktualisiert (vgl. BAG 14. Dezember 2004 - 9 AZR 33/04 - zu II 2 b aa der Gründe) .
  • BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 1089/06

    Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit im öffentlichen Dienst - Tarifablösung -

    Nach § 41a Abs. 8 Satz 2 BMT-G II entsteht der Anspruch auf Zusatzurlaub mit Beginn des auf die Arbeitsleistung folgenden Urlaubsjahres und wird zugleich fällig, § 271 Abs. 1 BGB (vgl. Senat 14. Dezember 2004 - 9 AZR 33/04 - Rn. 26, EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 38).

    Die spätere Regelung löst die frühere ab (für die st. Rspr. BAG 6. Juni 2007 - 4 AZR 382/06 - Rn. 18; 11. Oktober 2006 - 4 AZR 486/05 - Rn. 26, AP TVG § 1 Rückwirkung Nr. 24 = EzA TVG § 1 Rückwirkung Nr. 9; Senat 14. Dezember 2004 - 9 AZR 33/04 - Rn. 18, EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 38; BAG 22. Oktober 2003 - 10 AZR 152/03 - Rn. 35, BAGE 108, 176).

    In § 41a Abs. 5 BMT-G II findet sich eine auf das Folgejahr bezogene Altersschutzkomponente (vgl. zum Tarifzweck Senat 14. Dezember 2004 - 9 AZR 33/04 - Rn. 27, EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 38).

  • BAG, 24.03.2010 - 4 AZR 713/08

    Anwendung eines Spartentarifvertrages Nahverkehrsbetriebe

    Auch das Bundesarbeitsgericht ist insoweit von einem wirksamen, den BMT-G II im konkreten Arbeitsverhältnis ablösenden TV-N NW ausgegangen (BAG 14. Dezember 2004 - 9 AZR 33/04 - EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 38) .

    Soweit die Geltung des BMT-G II betroffen ist, haben die Tarifvertragsparteien in dessen § 1a eine eigenständige Kollisionslösungsregelung im Sinne eines Vorrangs des TV-V bzw. des TV-N NW getroffen (BAG 14. Dezember 2004 - 9 AZR 33/04 - Rn. 18 "Ablösungsprinzip", EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 38) .

  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 955/08

    Anwendung eines Spartentarifvertrages Nahverkehrsbetriebe

    Auch das Bundesarbeitsgericht ist insoweit von einem wirksamen, den BMT-G II im konkreten Arbeitsverhältnis ablösenden TV-N NW ausgegangen (BAG 14. Dezember 2004 - 9 AZR 33/04 - EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 38).

    Soweit die Geltung des BMT-G II betroffen ist, haben die Tarifvertragsparteien in dessen § 1a eine eigenständige Kollisionslösungsregelung im Sinne eines Vorrangs des TV-V bzw. des TV-N NW getroffen (BAG 14. Dezember 2004 - 9 AZR 33/04 - zu II 1 der Gründe "Ablösungsprinzip", EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 38).

  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 983/08

    Anwendung eines Spartentarifvertrages Nahverkehrsbetriebe

    Auch das Bundesarbeitsgericht ist insoweit von einem wirksamen, den BMT-G II im konkreten Arbeitsverhältnis ablösenden TV-N NW ausgegangen (BAG 14. Dezember 2004 - 9 AZR 33/04 - EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 38).

    Soweit die Geltung des BAT betroffen ist, haben die Tarifvertragsparteien in dessen § 1a eine eigenständige Kollisionslösungsregelung im Sinne eines Vorrangs des TV-V bzw. des TV-N NW getroffen (BAG 14. Dezember 2004 - 9 AZR 33/04 - zu II 1 der Gründe "Ablösungsprinzip", EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 38).

  • LAG Hamm, 10.06.2008 - 4 Sa 89/08

    Einführung TV-N, Tarifeinheit, selbstständige Betriebsabteilung, gewillkürte

    Tarifverträge stehen stets unter dem Vorbehalt, durch nachfolgende Tarifverträge verschlechtert werden zu können (BAG, Urteil vom 14.12.2004 - 9 AZR 33/04 = ZTR 2005, 327 ff.).

    Soweit zur Ersetzung des BMT-G bzw. BAT durch den TV-N Rechtsprechung vorliegt, geht diese ohne Weiteres von der Wirksamkeit der Ablösung aus (BAG, Urteil vom 14.12.2004 a.a.O.; LAG Köln, Urteil vom 05.05.2006 - 11 Sa 714/04 = ZTR 2007, 253 ff.; LAG Hamm, Urteil vom 17.12.2004 - 10 Sa 1161/04 - juris; LAG Hamm, Urteil vom 15.04.2005 - 10 Sa 1893/04 - juris).

  • BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 486/09

    Öffentlicher Dienst - Zusatzurlaub gemäß § 46 Nr. 7 TVöD-BT-V (Bund)

    Der Senat hat indes für den vergleichbaren Zusatzurlaubstatbestand des § 41a BMT-G II entschieden, dass Urlaubsansprüche, die tatbestandlich an die Erbringung bestimmter Tätigkeiten bis zum Ablauf des 31. Dezember anknüpfen, nicht zum 31. Dezember des laufenden, sondern erst zum 1. Januar des anschließenden Jahres entstehen (vgl. Senat 14. Dezember 2004 - 9 AZR 33/04 - zu II 2 b der Gründe, EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 38) .
  • LAG Hessen, 19.01.2016 - 15 Sa 46/15

    Anspruch eines bei einem Unternehmen der Kontraktlogistik eingesetzten

    Da es sich bei den Begriffen "Hilfsbetrieb" und "Nebenbetrieb" aber um gebräuchliche Rechtsbegriffe handelt, ist auch insoweit davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien den Begriff in seiner allgemeinen Bedeutung verstanden haben (vgl. BAG, Urteil vom 21. Juni 2011 - 9 AZR 820/09 - NZA-RR 2012, 365 Rz. 16 m. w. N.; vom 14. Dezember 2004 - 9 AZR 33/04 - BeckRS 2005, 40441).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2015 - 7 Sa 144/15

    Anspruch auf Zahlung von Branchenzuschlägen - Tarifvertrag über Branchenzuschläge

    Da es sich bei den Begriffen "Hilfsbetrieb" und "Nebenbetrieb" aber um gebräuchliche Rechtsbegriffe handelt, ist auch insoweit davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien den Begriff in seiner allgemeinen Bedeutung verstanden haben (vgl. BAG, Urteil vom 21. Juni 2011 - 9 AZR 820/09 - NZA-RR 2012, 365 Rz. 16 m. w. N.; vom 14. Dezember 2004 - 9 AZR 33/04 - BeckRS 2005, 40441).
  • LAG Hessen, 19.01.2016 - 15 Sa 47/15

    Anspruch eines bei einem Unternehmen der Kontraktlogistik eingesetzten

    Da es sich bei den Begriffen "Hilfsbetrieb" und "Nebenbetrieb" aber um gebräuchliche Rechtsbegriffe handelt, ist auch insoweit davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien den Begriff in seiner allgemeinen Bedeutung verstanden haben (vgl. BAG, Urteil vom 21. Juni 2011 - 9 AZR 820/09 - NZA-RR 2012, 365 Rz. 16 m. w. N.; vom 14. Dezember 2004 - 9 AZR 33/04 - BeckRS 2005, 40441).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2015 - 7 Sa 145/15

    Anspruch auf Zahlung von Branchenzuschlägen - Tarifvertrag über Branchenzuschläge

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2015 - 7 Sa 146/15

    Anspruch auf Zahlung von Branchenzuschlägen - Tarifvertrag über Branchenzuschläge

  • LAG Köln, 05.05.2006 - 11 Sa 714/04

    Tarifvertrag, Bezugnahme, Spartentarifvertrag, TV-N, Anwendungsvereinbarung

  • LAG Köln, 16.08.2019 - 11 Sa 379/18

    Rechtswahl, AGB-Kontrolle

  • LG Karlsruhe, 12.03.2010 - 6 O 187/08

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Begriff der "Ausgliederung" im Rahmen

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Rechtsprechung
   BAG, 16.12.2004 - 6 AZR 663/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12039
BAG, 16.12.2004 - 6 AZR 663/03 (https://dejure.org/2004,12039)
BAG, Entscheidung vom 16.12.2004 - 6 AZR 663/03 (https://dejure.org/2004,12039)
BAG, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - 6 AZR 663/03 (https://dejure.org/2004,12039)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 1319 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 718/00

    Beschäftigungszeit - Befristete Rente

    Auszug aus BAG, 16.12.2004 - 6 AZR 663/03
    Mit der geringfügigen Änderung des Beginns der Beschäftigungszeit dokumentiert der Arbeitgeber, dass er die verkürzte Beschäftigungszeit für die weitere Durchführung des Arbeitsverhältnisses für bedeutsam ansieht (vgl. BAG 25. Oktober 2001 - 6 AZR 718/00 - BAGE 99, 250, 253).

    § 19 Abs. 1 Unterabs. 1 BAT-O stellt hinsichtlich des Beginns der Beschäftigungszeit auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses und nicht auf eine Arbeitsleistung des Angestellten ab (BAG 25. Oktober 2001 - 6 AZR 718/00 - BAGE 99, 250, 255).

    Der Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3 Satz 1 BAT-O, wonach die Zeit des Sonderurlaubs nach den Absätzen 1 und 2 nicht als Beschäftigungszeit nach § 19 BAT-O gilt, hätte es nicht bedurft, wenn Zeiten ohne Arbeitsleistung ohnehin nicht als Beschäftigungszeit zu berücksichtigen wären (vgl. BAG 25. Oktober 2001 - 6 AZR 718/00 - BAGE 99, 250, 255).

  • LAG Sachsen, 06.11.2003 - 9 Sa 285/03
    Auszug aus BAG, 16.12.2004 - 6 AZR 663/03
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 6. November 2003 - 9 Sa 285/03 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen teilweise aufgehoben.
  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93

    Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des

    Auszug aus BAG, 16.12.2004 - 6 AZR 663/03
    Deshalb wird es in der Zivilprozessordnung auch nicht ausdrücklich als Prozess- oder Sachurteilsvoraussetzung einer Leistungsklage genannt (BAG 14. September 1994 - 5 AZR 632/93 - BAGE 77, 378, 381).
  • BAG, 15.05.1997 - 6 AZR 40/96

    Teilzeitarbeit - Berücksichtigung als Beschäftigungszeit

    Auszug aus BAG, 16.12.2004 - 6 AZR 663/03
    Dieser kann nicht darauf verwiesen werden abzuwarten, bis der Arbeitgeber eine konkrete Maßnahme auf eine nach seiner Auffassung unzutreffende Berechnung der Beschäftigungszeit stützt (st. Rspr., vgl. BAG 14. Oktober 2004 - 6 AZR 501/03 - ZTR 2005, 146, zu A I der Gründe; 25. Oktober 2001 - 6 AZR 551/00 - BAGE 99, 239, 244; 15. Mai 1997 - 6 AZR 40/96 - BAGE 86, 1, 2 mwN).
  • BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 501/03

    Beschäftigungszeit - Anrechnung wegen unbilliger Härte

    Auszug aus BAG, 16.12.2004 - 6 AZR 663/03
    Dieser kann nicht darauf verwiesen werden abzuwarten, bis der Arbeitgeber eine konkrete Maßnahme auf eine nach seiner Auffassung unzutreffende Berechnung der Beschäftigungszeit stützt (st. Rspr., vgl. BAG 14. Oktober 2004 - 6 AZR 501/03 - ZTR 2005, 146, zu A I der Gründe; 25. Oktober 2001 - 6 AZR 551/00 - BAGE 99, 239, 244; 15. Mai 1997 - 6 AZR 40/96 - BAGE 86, 1, 2 mwN).
  • BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 551/00

    Beschäftigungszeit - Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 16.12.2004 - 6 AZR 663/03
    Dieser kann nicht darauf verwiesen werden abzuwarten, bis der Arbeitgeber eine konkrete Maßnahme auf eine nach seiner Auffassung unzutreffende Berechnung der Beschäftigungszeit stützt (st. Rspr., vgl. BAG 14. Oktober 2004 - 6 AZR 501/03 - ZTR 2005, 146, zu A I der Gründe; 25. Oktober 2001 - 6 AZR 551/00 - BAGE 99, 239, 244; 15. Mai 1997 - 6 AZR 40/96 - BAGE 86, 1, 2 mwN).
  • LAG Köln, 20.10.2016 - 8 Sa 406/16

    Vorbeschäftigungszeit; privater Arbeitgeber; Anrechnung; Freizügigkeit;

    Dem Arbeitnehmer muss nicht zugemutet werden, abzuwarten, bis der Arbeitgeber eine konkrete Maßnahme auf eine nach Auffassung des Arbeitnehmers unrichtige Berechnung der Beschäftigungszeit stützt (BAG, Urteil vom 16.12.2004 - 6 AZR 663/03 - TV-L Kommentar § 34 Rdn 70).
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