Rechtsprechung
BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Äußerungen des Arbeitnehmers im gewerkschaftseigenen Intranet
- Kanzlei Prof. Schweizer
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Äußerungen des Arbeitnehmers im gewerkschaftseigenen Intranet
- Wolters Kluwer
Kündigung auf Grund der Bezeichnung der Belegschaft als "brauner Mob"; Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten durch Äußerungen im gewerkschaftlichen Intranet; Anforderungen an eine verhaltensbedingte Kündigung; Umfang des Grundrechtes der Meinungsfreiheit in der ...
- bag-urteil.com
Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit
- Techniker Krankenkasse
- Judicialis
KSchG § 1 Abs. 2; ; BGB § 241 Abs. 2; ; GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 2; ; GG Art. 9 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kündigungt - Verhaltensbedingte Kündigung wegen Äußerungen des Arbeitnehmers im gewerkschafteigenen Intranet
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Kündigung eines gewerkschaftlichen Vertrauensmanns wegen kritischer Äußerungen über den Arbeitgeber im gewerkschaftseigenen Intranet
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kündigung eines gewerkschaftlichen Vertrauensmanns wegen kritischer Äußerungen über den Arbeitgeber im gewerkschaftseigenen Intranet
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Meinungsfreiheit im Intranet - Gewerkschaftlicher Vertrauensmann darf nicht wegen kritischer Äußerungen gekündigt werden
- 123recht.net (Pressemeldung, 24.6.2004)
Meinungsfreiheit im Betrieb // Entlassung eines IG Metall-Vertrauensmanns aufgehoben
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2005, 619
- NZA 2005, 158
Wird zitiert von ... (105) Neu Zitiert selbst (23)
- BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 590/96
Verletzung der Meinungsfreiheit durch Bewertung einer Äußerung als objektiv …
Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03
Auch eine polemische oder verletzende Formulierung entzieht einer Äußerung noch nicht den Schutz der Meinungsfreiheit (BVerfG 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476 ua./92 - BVerfGE 92, 266; 16. Oktober 1998 aaO).Die diesem Grundrecht Schranken setzenden Regelungen und gegenläufigen verfassungsrechtlich geschützten Positionen müssen deshalb ihrerseits aus der Erkenntnis der Werte setzenden Bedeutung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit ausgelegt und so in ihrer dieses Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden (so schon BVerfG 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51 - BVerfGE 7, 198;… seither st. Rspr., beispielsweise BAG 28. April 1976 aaO; 16. Oktober 1998 aaO und 12. Dezember 2000 aaO;… ErfK/Dieterich Art. 5 GG Rn. 33).
Dabei wird das Grundrecht der Meinungsfreiheit regelmäßig zurücktreten müssen, wenn sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde oder als eine Formalbeleidigung oder eine Schmähung darstellt (BVerfG 16. Oktober 1998 aaO; BVerfGE 93, 266).
Bei einer Meinungsäußerung, die im Rahmen einer öffentlichen Auseinandersetzung erfolgt, spricht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich eine Vermutung zugunsten der Freiheit der Äußerung; bei Äußerungen, die im Zuge einer privaten Auseinandersetzung gefallen sind, gilt hingegen eine solche Vermutungsregel nicht (BVerfG 9. Oktober 1991 - 1 BvR 1555/88 - BVerfGE 85, 1; BVerfG 25. August 1994 - 1 BvR 1423/92 - NJW 1994, 2943; 16. Oktober 1998 - 1 BvR 590/96 - NJW 1999, 2262).
Voraussetzung jeder Abwägung ist weiterhin, dass der Sinn der Meinungsäußerung zutreffend erfasst worden ist (…BVerfG 25. August 1994 aaO; 16. Oktober 1998 - 1 BvR 590/96 - NJW 1999, 2262).
- BVerfG, 28.04.1976 - 1 BvR 71/73
Wahlwerbung
Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03
Auf Grund seiner großen Bedeutung ist seine Berücksichtigung jeweils im Rahmen des Möglichen geboten (so schon BVerfG 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51 - BVerfGE 7, 198 sowie 28. April 1976 - 1 BvR 71/73 - BVerfGE 42, 123; 12. Dezember 2000 - 1 BvR 1762/95 - BVerfGE 102, 347).Mit der überragenden Bedeutung des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 GG wäre es unvereinbar, wenn das Grundrecht in der betrieblichen Arbeitswelt, die für die Lebensgrundlage zahlreicher Staatsbürger wesentlich bestimmend ist, gar nicht oder nur eingeschränkt anwendbar wäre (BVerfG 28. April 1976 aaO).
Dabei kann - wie im Übrigen § 74 Abs. 2 Satz 2 BetrVG zeigt - der Wahrung des Betriebsfriedens unter bestimmten Voraussetzungen und bei Beachtung der grundrechtlichen Rahmenbedingungen sogar ein Vorrang vor der Meinungsfreiheit zukommen (BVerfG 28. April 1976 aaO).
Die diesem Grundrecht Schranken setzenden Regelungen und gegenläufigen verfassungsrechtlich geschützten Positionen müssen deshalb ihrerseits aus der Erkenntnis der Werte setzenden Bedeutung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit ausgelegt und so in ihrer dieses Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden (so schon BVerfG 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51 - BVerfGE 7, 198; seither st. Rspr., beispielsweise BAG 28. April 1976 aaO;… 16. Oktober 1998 aaO und 12. Dezember 2000 aaO;… ErfK/Dieterich Art. 5 GG Rn. 33).
- BVerfG, 25.08.1994 - 1 BvR 1423/92
Soldaten sind Mörder
Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03
Bei einer Meinungsäußerung, die im Rahmen einer öffentlichen Auseinandersetzung erfolgt, spricht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich eine Vermutung zugunsten der Freiheit der Äußerung; bei Äußerungen, die im Zuge einer privaten Auseinandersetzung gefallen sind, gilt hingegen eine solche Vermutungsregel nicht (BVerfG 9. Oktober 1991 - 1 BvR 1555/88 - BVerfGE 85, 1; BVerfG 25. August 1994 - 1 BvR 1423/92 - NJW 1994, 2943; 16. Oktober 1998 - 1 BvR 590/96 - NJW 1999, 2262).Voraussetzung jeder Abwägung ist weiterhin, dass der Sinn der Meinungsäußerung zutreffend erfasst worden ist (BVerfG 25. August 1994 aaO; 16. Oktober 1998 - 1 BvR 590/96 - NJW 1999, 2262).
Einer Äußerung darf kein Sinn beigelegt werden, den sie nicht besitzt; bei mehrdeutigen Äußerungen muss eine ebenfalls mögliche Deutung mit überzeugenden Gründen ausgeschlossen werden (BVerfG 25. August 1994 aaO; BVerfG 19. April 1990 - 1 BvR 40, 42/86 - 26. Juni 1990 - 1 BvR 1165/89 - und 9. Oktober 1991 BVerfGE 82, 43, 82, 272 und 85, 1).
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03
cc) Allerdings wird das Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG nicht schrankenlos gewährt, sondern durch die allgemeinen Gesetze und das Recht der persönlichen Ehre (Art. 5 Abs. 2 GG) beschränkt und muss in ein ausgeglichenes Verhältnis mit diesen gebracht werden (BVerfG 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1467/91 - BVerfGE 93, 266; 10. November 1998 - 1 BvR 1531/96 - BVerfGE 99, 185;… zuletzt BAG 10. Oktober 2002 aaO).Dabei wird das Grundrecht der Meinungsfreiheit regelmäßig zurücktreten müssen, wenn sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde oder als eine Formalbeleidigung oder eine Schmähung darstellt (…BVerfG 16. Oktober 1998 aaO; BVerfGE 93, 266).
Die isolierte Betrachtung eines bestimmten Äußerungsteils oder Satzes wird den Anforderungen an eine zuverlässige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (BVerfGE 93, 266, 295).
- BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 472/01
Kündigung einer Verkäuferin wegen Tragens eines - islamischen - Kopftuchs
Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03
Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Landesarbeitsgericht in dem angefochtenen Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. des Senats, beispielsweise 10. Oktober 2002 - 2 AZR 472/01 - BAGE 103, 111).a) Bei der Konkretisierung der hier allein in Betracht kommenden Verletzung der vertraglichen Rücksichtnahmepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) sind die grundrechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere das Grundrecht des Klägers auf Meinungsfreiheit, hinreichend zu beachten (siehe zusammenfassend zuletzt: BAG 10. Oktober 2002 BAGE 103, 111).
cc) Allerdings wird das Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG nicht schrankenlos gewährt, sondern durch die allgemeinen Gesetze und das Recht der persönlichen Ehre (Art. 5 Abs. 2 GG) beschränkt und muss in ein ausgeglichenes Verhältnis mit diesen gebracht werden (BVerfG 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1467/91 - BVerfGE 93, 266; 10. November 1998 - 1 BvR 1531/96 - BVerfGE 99, 185; zuletzt BAG 10. Oktober 2002 aaO).
- BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03
Bei einer Meinungsäußerung, die im Rahmen einer öffentlichen Auseinandersetzung erfolgt, spricht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich eine Vermutung zugunsten der Freiheit der Äußerung; bei Äußerungen, die im Zuge einer privaten Auseinandersetzung gefallen sind, gilt hingegen eine solche Vermutungsregel nicht (BVerfG 9. Oktober 1991 - 1 BvR 1555/88 - BVerfGE 85, 1; BVerfG 25. August 1994 - 1 BvR 1423/92 - NJW 1994, 2943; 16. Oktober 1998 - 1 BvR 590/96 - NJW 1999, 2262).Einer Äußerung darf kein Sinn beigelegt werden, den sie nicht besitzt; bei mehrdeutigen Äußerungen muss eine ebenfalls mögliche Deutung mit überzeugenden Gründen ausgeschlossen werden (…BVerfG 25. August 1994 aaO; BVerfG 19. April 1990 - 1 BvR 40, 42/86 - 26. Juni 1990 - 1 BvR 1165/89 - und 9. Oktober 1991 BVerfGE 82, 43, 82, 272 und 85, 1).
- BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95
Schockwerbung I
Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03
Auf Grund seiner großen Bedeutung ist seine Berücksichtigung jeweils im Rahmen des Möglichen geboten (so schon BVerfG 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51 - BVerfGE 7, 198 sowie 28. April 1976 - 1 BvR 71/73 - BVerfGE 42, 123; 12. Dezember 2000 - 1 BvR 1762/95 - BVerfGE 102, 347).Die diesem Grundrecht Schranken setzenden Regelungen und gegenläufigen verfassungsrechtlich geschützten Positionen müssen deshalb ihrerseits aus der Erkenntnis der Werte setzenden Bedeutung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit ausgelegt und so in ihrer dieses Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden (so schon BVerfG 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51 - BVerfGE 7, 198;… seither st. Rspr., beispielsweise BAG 28. April 1976 aaO; 16. Oktober 1998 aaO und 12. Dezember 2000 aaO;… ErfK/Dieterich Art. 5 GG Rn. 33).
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03
Auf Grund seiner großen Bedeutung ist seine Berücksichtigung jeweils im Rahmen des Möglichen geboten (so schon BVerfG 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51 - BVerfGE 7, 198 sowie 28. April 1976 - 1 BvR 71/73 - BVerfGE 42, 123; 12. Dezember 2000 - 1 BvR 1762/95 - BVerfGE 102, 347).Die diesem Grundrecht Schranken setzenden Regelungen und gegenläufigen verfassungsrechtlich geschützten Positionen müssen deshalb ihrerseits aus der Erkenntnis der Werte setzenden Bedeutung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit ausgelegt und so in ihrer dieses Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden (so schon BVerfG 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51 - BVerfGE 7, 198;… seither st. Rspr., beispielsweise BAG 28. April 1976 aaO;… 16. Oktober 1998 aaO und 12. Dezember 2000 aaO;… ErfK/Dieterich Art. 5 GG Rn. 33).
- BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89
Postmortale Schmähkritik
Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03
Einer Äußerung darf kein Sinn beigelegt werden, den sie nicht besitzt; bei mehrdeutigen Äußerungen muss eine ebenfalls mögliche Deutung mit überzeugenden Gründen ausgeschlossen werden (…BVerfG 25. August 1994 aaO; BVerfG 19. April 1990 - 1 BvR 40, 42/86 - 26. Juni 1990 - 1 BvR 1165/89 - und 9. Oktober 1991 BVerfGE 82, 43, 82, 272 und 85, 1). - BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86
Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß
Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03
Einer Äußerung darf kein Sinn beigelegt werden, den sie nicht besitzt; bei mehrdeutigen Äußerungen muss eine ebenfalls mögliche Deutung mit überzeugenden Gründen ausgeschlossen werden (…BVerfG 25. August 1994 aaO; BVerfG 19. April 1990 - 1 BvR 40, 42/86 - 26. Juni 1990 - 1 BvR 1165/89 - und 9. Oktober 1991 BVerfGE 82, 43, 82, 272 und 85, 1). - ArbG Flensburg, 13.06.2001 - 1 Ca 333/01
- BAG, 07.12.1988 - 7 AZR 122/88
Ordentliche Kündigung wegen Nichtanzeige von Arbeitsunfähigkeit
- BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76
Beschäftigungspflicht - Meinungsäußerung im Bereich des Betriebs - Flugblätter - …
- BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96
Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen
- BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 30/81
Ultima-Ratio-Prinzip
- LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2002 - 1 Sa 430/01
Kündigung, fristlos, fristgemäß, verhaltensbedingt, Pflichtverletzung, …
- BVerfG, 14.11.1995 - 1 BvR 601/92
Mitgliederwerbung II
- BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02
Kündigung - verhaltensbedingt - Pflegekraft - Geschenkannahme
- BAG, 03.02.1993 - 5 AZR 200/92
Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte
- BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 287/92
Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung eines Lehrers wegen des Erzählens eines …
- BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 1685/92
Zur Rechtmäßigkeit einer arbeitsrechtlichen Abmahnung wegen Äußerungen in einem …
- BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98
Kündigung wegen Tötung von Versuchsaffen und unerlaubter privater Affenhaltung
- BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvR 1467/91
Wiedervereinigung - Mitarbeiter der Akademien
- BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 200/06
Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingten Kündigung wegen privater …
Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers iSv. § 1 Abs. 2 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - in der Regel schuldhaft - erheblich verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint (Senat 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 67; 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 49 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 63). - BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19
Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik
Mit diesen muss es in ein ausgeglichenes Verhältnis gebracht werden (vgl. BVerfG 25. Oktober 2012 - 1 BvR 901/11 - Rn. 19; 13. Februar 1996 - 1 BvR 262/91 - zu B II 2 der Gründe, BVerfGE 94, 1; BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 505/13 - Rn. 43, BAGE 149, 1; 29. August 2013 - 2 AZR 419/12 - Rn. 35; 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - zu B III 2 a cc der Gründe) . - BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 505/13
Bewerber für den Wahlvorstand - Sonderkündigungsschutz
Mit diesen muss es in ein ausgeglichenes Verhältnis gebracht werden (BVerfG 25. Oktober 2012 - 1 BvR 901/11 - Rn. 19; 13. Februar 1996 - 1 BvR 262/91 - zu B II 2 der Gründe, BVerfGE 94, 1; BAG 29. August 2013 - 2 AZR 419/12 - Rn. 35; 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - zu B III 2 a der Gründe) .a) Sowohl für die Beurteilung, ob es sich bei einer Aussage um eine Tatsachenbehauptung oder um ein Werturteil handelt, als auch für die Bewertung, ob eine vom Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG umfasste Äußerung die Grenzen der Meinungsfreiheit überschreitet, kommt es entscheidend auf den Sinngehalt der fraglichen Erklärung an (vgl. BVerfG 24. Juli 2013 - 1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13 - Rn. 18; BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - zu B III 2 a cc der Gründe) .
- LAG Hessen, 21.09.2018 - 10 Sa 601/18
Ist der Sendevorgang abgeschlossen, kommt ein Verwertungsverbot von E-Mails nach …
In all diesen Fällen besteht aus Sicht des Arbeitnehmers die berechtigte Erwartung, dass die überzogenen Äußerungen nicht zur Kenntnis der Betroffenen Leitung Personen gelangen (vgl. auch BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - NZA 2005, 158 zu Äußerungen in einem nicht allgemein zugänglichem Intranet einer Gewerkschaft) . - BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05
Außerordentliche Kündigung
Die vertragliche Rücksichtnahmepflicht verlangt von den Parteien eines Arbeitsverhältnisses, gegenseitig auf die Rechtsgüter und die Interessen der jeweils anderen Vertragspartei Rücksicht zu nehmen (Senat 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 49 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 65). - BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05
Verhaltensbedingte Kündigung
Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Landesarbeitsgericht in dem angefochtenen Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachengericht ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. des Senats, beispw. 10. Oktober 2002 - 2 AZR 472/01 - BAGE 103, 111; 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 49 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 65).Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers iSv. § 1 Abs. 2 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - schuldhaft - verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint (Senat 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 10; 5. November 1992 - 2 AZR 287/92 - RzK I 5 i Nr. 81; 17. Juli 2002 - 2 AZR 62/02 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59; 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 49 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 63).
Die Vertragspartner sind zur Rücksichtnahme und zum Schutz bzw. zur Förderung des Vertragszwecks verpflichtet (siehe jetzt § 241 Abs. 2 BGB;… zusammenfassend: Stahlhacke/Preis/Vossen aaO Rn. 661; BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - aaO).
aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats können grobe Beleidigungen des Arbeitgebers und seiner Vertreter oder Repräsentanten einerseits oder von Arbeitskollegen andererseits, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den bzw. die Betroffenen bedeuten, einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine vertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme (§ 241 Abs. 2 BGB) darstellen und eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen gemäß § 1 Abs. 2 KSchG an sich sozial rechtfertigen (24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 49 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 65; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 - EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 1;… 17. Februar 2000 - 2 AZR 927/98 - KR-Fischermeier 7. Aufl. § 626 BGB Rn. 117).
bb) Bei der Konkretisierung der vertraglichen Rücksichtnahmepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) und ihrer möglichen Verletzung sind jedoch die grundrechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, zu beachten (BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - aaO und 24. November 2005 - 2 AZR 584/04 -).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts soll dann grundsätzlich eine Vermutung zu Gunsten der Freiheit der Äußerung sprechen (9. Oktober 1991 - 1 BvR 1555/88 -BVerfGE 85, 1; 25. August 1994 - 1 BvR 1423/92 - NJW 1994, 2943; 16. Oktober 1998 - 1 BvR 590/96 - NJW 1999, 22, 62; BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - AP KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 49 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 65).
- BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 584/04
Außerordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats können grobe Beleidigungen des Arbeitgebers und/oder seiner Vertreter oder Repräsentanten einerseits oder von Arbeitskollegen andererseits, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den bzw. die Betroffenen bedeuten, einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine vertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme (§ 241 Abs. 1 BGB) darstellen und eine außerordentliche fristlose Kündigung an sich rechtfertigen (24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 49 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 65; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 - EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 1;… 17. Februar 2000 - 2 AZR 927/98 - KR-Fischermeier 7. Aufl. § 626 BGB Rn. 117;… Kittner/Däubler/Zwanziger-Däubler KSchR 6. Aufl. Art. 5 GG Rn. 5 ff.;… APS/Dörner Kündigungsrecht 2. Aufl. § 626 BGB Rn. 220 ff.;… Stahlhacke/Preis/Vossen-Preis Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 272 ff., 705 ff.;… HaKo-Fiebig 2. Aufl. § 1 Rn. 402 ff.; vgl. auch Stein in AR-Blattei SD 830 Grundrechte im Arbeitsrecht, insbes.b) Bei der Konkretisierung der Verletzung der vertraglichen Rücksichtnahmepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) sind die grundrechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, zu beachten (BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 49 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 65).
cc) Allerdings wird das Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG nicht schrankenlos gewährt, sondern durch die allgemeinen Gesetze und das Recht der persönlichen Ehre (Art. 5 Abs. 2 GG) beschränkt und muss in ein ausgeglichenes Verhältnis mit diesen gebracht werden (BVerfG 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1467/91 ua. - BVerfGE 93, 266; 10. November 1998 - 1 BvR 1531/96 - BVerfGE 99, 185; zuletzt BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 49 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 65).
Auf diese Weise lässt sich ein wirksamer Schutz der grundrechtlichen Meinungsfreiheit gewährleisten (vgl. BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 49 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 65).
- BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05
Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung
Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Landesarbeitsgericht in dem angefochtenen Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachengericht ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. des Senats, beispw. 10. Oktober 2002 - 2 AZR 472/01 - BAGE 103, 111; 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 49 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 65). - BAG, 26.05.2011 - 8 AZR 37/10
Betriebsübergang - Betriebsverlagerung - neuer Betriebssitz im Ausland
Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die von dem Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (BAG 27. November 2008 - 2 AZR 98/07 - Rn. 19, AP KSchG 1969 § 1 Nr. 90 = EzA KSchG § 1 Verdachtskündigung Nr. 4; 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - zu B I der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 49 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 65) . - BAG, 30.07.2020 - 2 AZR 43/20
Verhaltensbedingte Kündigung - Nachträgliche Klagezulassung
Für sich genommen stellt selbst eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Betriebsfriedens noch keine Pflichtverletzung dar, sondern nur deren mögliche Folge (BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - zu B III 2 der Gründe) . - BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 280/04
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Tätlichkeit
- BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 257/08
Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat
- BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 182/06
Verhaltensbedingte Kündigung - Präventionsverfahren
- BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 818/06
Anforderungen an eine Kündigungsschutzklage - verhaltensbedingte Kündigung und …
- BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 55/09
Kündigung - Abmahnung - Verbot religiöser Bekundungen
- BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 355/10
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - mittelbare Diskriminierung …
- BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 88/07
Ordentliche Kündigung - Zurückbehaltungsrecht
- ArbG Düsseldorf, 30.07.2009 - 6 Ca 2377/09
Codex juris canonici, Annulierungsverfahren, verhaltensbedingte Kündigung, zweite …
- ArbG Mönchengladbach, 07.11.2012 - 6 Ca 1749/12
Fristlose Kündigung- Ich hau dir vor die Fresse - Langjährig beschäftigter …
- BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 98/07
Verdachtskündigung - Beteiligung des Personalrats
- LAG Hessen, 07.02.2013 - 9 Sa 1315/12
Seit 26 Jahren beschäftigte Bankangestellte muss weiterbeschäftigt werden
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2019 - 5 Sa 134/19
Kündigungsschutzklage - nachträgliche Zulassung - Containersignatur - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2008 - 10 TaBV 885/08
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Meinungsäußerungen …
- LAG Hessen, 28.01.2013 - 21 Sa 715/12
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Beleidigung des Arbeitgebers in Facebook - …
- LAG Düsseldorf, 16.07.2013 - 16 Sa 381/13
Keine Geltendmachung von Schadensersatz nach Anspruchsübergang nach § 115 SGB X - …
- LAG Baden-Württemberg, 10.02.2010 - 2 Sa 59/09
Kündigung und Auflösungsantrag wegen kritischer Äußerungen über den Arbeitgeber - …
- LAG Düsseldorf, 15.04.2011 - 6 Sa 857/10
Vorzeitige Beendigung des Betriebsratsamtes; Ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung
- LAG Hamm, 20.03.2009 - 10 TaBV 149/08
Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; …
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2017 - 5 Sa 462/17
Kündigung wegen Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit - …
- LAG Hessen, 18.03.2016 - 14 Sa 788/15
Umfang der Rechtskraft eines unzulässigen Teilurteils über eine außerordentliche …
- ArbG Stuttgart, 22.03.2007 - 9 Ca 475/06
Außerordentliche Kündigung - genesungswidriges Verhalten - Teilnahme am …
- ArbG Mannheim, 30.07.2009 - 15 Ca 278/08
Kündigung wegen Diebstahls eines zur Entsorgung bestimmten Gegenstands - …
- ArbG Berlin, 20.12.2013 - 28 Ca 13574/13
Fehlverhalten - fristlose Kündigung
- LAG Düsseldorf, 21.01.2020 - 14 Sa 525/19
Verhaltensbedingte Kündigung bei Störung Betriebsfrieden
- LAG Sachsen, 11.02.2011 - 3 Sa 461/10
Bestandsstreitigkeit - außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen …
- LAG Hessen, 07.08.2009 - 3 Sa 576/08
Wirksamkeit einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung - Sexualdelikt - …
- LAG Niedersachsen, 25.11.2008 - 1 Sa 547/08
Verhaltensbedingte Kündigung wegen sexueller Belästung; Erforderlichkeit einer …
- LAG Niedersachsen, 13.10.2009 - 1 Sa 832/09
Abmahnungserfordernis bei Kündigung wegen sexueller Belästigung
- LAG Hessen, 23.08.2021 - 7 Sa 1190/20
Verdachtskündigung wegen Kassenmanipulation
- LAG Hessen, 14.09.2010 - 3 Sa 243/10
Außerordentliche Kündigung - Vergleich mit Drittem Reich - Beleidigung - …
- LAG Hessen, 25.01.2010 - 17 Sa 21/09
Verhaltensbedingte Kündigung - Verstöße gegen Compliance-Richtlinie - …
- LAG Köln, 26.06.2006 - 3 (11) Sa 81/06
Kündigung, Wettbewerbsverbot, Kündigungsschutzklage, Interessenabwägung
- LAG Hamm, 27.08.2007 - 6 Sa 751/07
Leistungsverweigerungsrecht wegen Kinderbetreuung
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2013 - 10 Sa 1230/13
Meinungsfreiheit - Whistleblowing - Abmahnerfordernis
- ArbG Berlin, 04.11.2011 - 28 Ca 11553/11
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Widerruf des Vorwurfs
- LAG Hessen, 31.05.2012 - 9 Sa 791/11
Verhaltensbedingte Kündigung wegen öffentlicher Missachtung und Herabwürdigung …
- ArbG Siegen, 14.01.2010 - 1 Ca 1070/09
Kündigung für Laden eines Elektrorollers nicht rechtens
- BAG, 26.05.2011 - 8 AZR 792/09
Betriebsübergang - Betriebsverlagerung - neuer Betriebssitz im Ausland
- BAG, 26.05.2011 - 8 AZR 793/09
Betriebsübergang - Betriebsverlagerung - neuer Betriebssitz im Ausland
- ArbG Hamburg, 12.05.2009 - 21 Ca 490/08
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Beleidigung einer …
- LAG Schleswig-Holstein, 01.04.2009 - 3 TaBVGa 2/09
Betriebsrat, Information, Meinungsfreiheit, Arbeitgeber, Zusammenarbeit, …
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.08.2006 - 8 Sa 245/06
Außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung
- ArbG Aachen, 01.03.2022 - 4 Ca 583/21
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Vielzahl von Kündigungsgründen - …
- LAG Hessen, 24.09.2007 - 17 Sa 860/07
Kündigung wegen eigenmächtiger Abnahme einer Werkleistung
- LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 1973/10
Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys - …
- LAG Köln, 25.04.2008 - 11 Sa 74/08
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Schlechtleistung; Abmahnung
- LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 319/11
Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys - …
- LAG Schleswig-Holstein, 02.04.2008 - 6 TaBV 46/07
Kündigung, Betriebsratsmitglied, Beleidigung, Äußerungen, ausländerfeindlich, …
- LAG Düsseldorf, 11.05.2005 - 12 (11) Sa 115/05
Kündigung wegen Mitverzehrs entwendeter Nahrungsmittel
- LAG Hessen, 29.04.2013 - 7 Sa 272/12
Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit; Verhaltensbedingte Kündigung - …
- LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 318/11
Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys - …
- LAG Niedersachsen, 12.02.2010 - 10 Sa 569/09
Außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung von Vorgesetzten
- LAG Köln, 16.07.2008 - 3 Sa 190/08
außerordentliche Kündigung; Arbeitssicherheit; Arbeitsunfall; Abmahnung; …
- LAG Hessen, 02.05.2007 - 11 Sa 971/07
Überstunden; Stundenzettel; Beweisvereitelung; Beweiserhebung; Hilfstatsache
- LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 89/11
Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys - …
- LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 320/11
Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys - …
- LAG Niedersachsen, 12.03.2010 - 10 Sa 676/09
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Pressinformation; …
- LAG Hessen, 30.03.2009 - 17 Sa 1308/08
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - außerordentliche Kündigung …
- LAG Hessen, 12.04.2007 - 11 Sa 404/06
Kündigung wegen nicht erklärbarer Einnahmen aus einer Nebentätigkeit
- LAG Hamm, 07.09.2007 - 10 SaGa 33/07
einstweilige Verfügung auf Beschäftigung im gekündigten Arbeitsverhältnis; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2007 - 9 Sa 202/07
Zur außerordentlichen Kündigung des Saalchefs einer Spielbank wegen …
- LAG Köln, 08.02.2006 - 3 Sa 1272/05
verhaltensbedingte Kündigung, Arbeitsverweigerung, Interessenabwägung, …
- LAG Thüringen, 26.11.2013 - 7 Sa 444/12
Fristlose Kündigung wegen rufschädigenden Äußerungen
- LAG Sachsen-Anhalt, 02.09.2011 - 6 Sa 469/10
Unwirksame außerordentliche Kündigung - Verrat von Geschäftsgeheimnissen
- LAG Düsseldorf, 03.07.2012 - 8 Sa 1359/11
Unwirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung (Herabsetzung von Vorgesetzten …
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.02.2008 - 7 Sa 704/07
Ordentliche verhaltensbedingte Arbeitgeberkündigung - schuldhaftes Fehlverhalten …
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2017 - 6 Sa 513/16
Ordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen - Arbeitsverweigerung - …
- LAG Köln, 25.08.2022 - 8 Sa 462/22
Außerordentliche Kündigung; Auflösungsantrag; Äußerung im Rahmen der …
- LAG Berlin, 22.08.2005 - 12 Sa 1052/05
Entgegenstehen von Vorschriften des Schwerbehindertenrechts gegen die Wirksamkeit …
- LAG Niedersachsen, 15.10.2010 - 16 Sa 120/10
Außerordentliche Kündigung - Verletzung der Rücksichtnahmepflicht durch …
- LAG Niedersachsen, 12.03.2010 - 10 Sa 675/09
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Pressinformation; …
- LAG Hessen, 31.07.2008 - 11 Sa 971/07
Beweisvereitelung über geleistete Arbeitsstunden
- LAG Düsseldorf, 26.06.2008 - 13 Sa 506/08
Zulässigkeit einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung eines Arbeitnehmers …
- ArbG Dortmund, 05.05.2021 - 7 Ca 988/21
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.09.2011 - 6 Sa 294/11
Anhörung der Mitarbeitervertretung bei Kündigung
- LAG Niedersachsen, 16.09.2011 - 16 Sa 212/11
Keinen beleidigenden Charakter innehabende Äußerungen des Arbeitnehmers i.R. …
- LAG Hamm, 05.05.2010 - 10 Sa 964/09
Kündigung einer Niederlassungsleiterin bei Aufforderung an Mitarbeiterin zur …
- LAG Düsseldorf, 05.04.2006 - 11 Sa 1560/05
- LAG Niedersachsen, 09.06.2008 - 8 TaBV 10/08
Außerordentliche Kündigung; Ersetzung einer außerordentlichen Kündigung; Fehlen …
- ArbG Nienburg, 15.05.2014 - 2 Ca 28/14
Bemessung einer Grundbuchgebühr bei der Abtretung einer Gesamtgrundschuld
- LAG Hamm, 25.10.2012 - 15 Sa 840/12
Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem …
- LAG Hessen, 08.06.2009 - 17 Sa 45/09
Unrechtmäßigkeit der Kündigung einer Flugbegleiterin - Sicherheitsaspekte …
- LAG Hessen, 10.12.2007 - 17 Sa 1174/07
Fehlende Krankmeldung kann Kündigung bedeuten!
- LAG Berlin-Brandenburg, 21.09.2011 - 15 SaGa 2250/10
Unterlassung von Äußerungen - unzulässige Klagehäufungen im vorläufigen …
- ArbG Herford, 18.06.2013 - 1 Ca 1457/12
Zur außerordentlichen Kündigung aufgrund eigenmächtiger Urlaubsverlängerung wegen …
- ArbG Frankfurt/Main, 19.03.2009 - 1 Ca 7751/08
Wichtiger Grund - Vertragliche Rücksichtnahmepflicht
- ArbG Mönchengladbach, 15.02.2012 - 6 Ca 3526/11
Beleidigung, Interessenabwägung
- ArbG Iserlohn, 09.03.2010 - 5 Ca 2640/09
- ArbG Erfurt, 31.08.2006 - 8 Ca 273/06
- ArbG Hamburg, 22.09.2015 - 21 Ca 200/15
Kein "Verschleißtatbestand" beim Jugend-Fußballtrainer
- ArbG Cottbus, 19.11.2008 - 2 Ca 555/08
- ArbG Cottbus, 13.05.2009 - 2 Ca 1863/08
- ArbG Cottbus, 17.12.2010 - 2 Ca 886/10
Verhaltensbedingte Kündigung wegen sexueller Belästigung gerechtfertigt
- ArbG Cottbus, 04.11.2009 - 5 Ca 811/09
Soziale Rechtfertigung einer verhaltensbedingten Kündigung aufgrund wiederholter …
- ArbG Erfurt, 31.08.2006 - 8 Ca 154/06