Weitere Entscheidungen unten: BAG, 07.09.2004 | BAG, 30.10.2003

Rechtsprechung
   BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 559/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1992
BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 559/03 (https://dejure.org/2004,1992)
BAG, Entscheidung vom 29.09.2004 - 5 AZR 559/03 (https://dejure.org/2004,1992)
BAG, Entscheidung vom 29. September 2004 - 5 AZR 559/03 (https://dejure.org/2004,1992)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,1992) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Arbeitspflicht - Konkretisierung - Mitbestimmung beim Schichtwechsel

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Weisung im Drei-Schicht-System zu arbeiten; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Zuweisung von Wechselschichtarbeit; Zweck des Mitbestimmungsrechtes des Betriebsrates über die Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeiten; Zulässigkeit ...

  • Judicialis

    BGB § 611; ; BGB § 242; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 § 242; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2
    Weisungsrecht; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Lage der Arbeitszeit; Arbeitspflicht; Konkretisierung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Wirksamkeit der Umsetzung eines Arbeitnehmers von der Dauernachtschicht in die Wechselschicht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wirksamkeit der Umsetzung eines Arbeitnehmers von der Dauernachtschicht in die Wechselschicht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 184 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 40/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Wochenschichtplänen

    Auszug aus BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 559/03
    Mitbestimmungspflichtig ist auch der Schichtplan und dessen nähere Ausgestaltung bis hin zur Zuordnung der Arbeitnehmer zu den einzelnen Schichten (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 40/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 96 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 65).

    Begnügen sie sich mit der Regelung von Kriterien und Grundsätzen, ist es zulässig, die Aufstellung von Einzelschichtplänen nach diesen Vorgaben dem Arbeitgeber zu überlassen (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 40/01 - aaO; 28. Oktober 1986 - 1 ABR 11/85 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 20 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 20).

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 1032/94

    Eingruppierung einer Vorzimmersekretärin in die Vergütungsgruppe VI des

    Auszug aus BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 559/03
    Allein daraus, dass eine betriebliche Regelung hinsichtlich der Zeit der Arbeitsleistung über einen längeren Zeitraum hinweg beibehalten wird, kann ein Arbeitnehmer nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht auf den Willen des Arbeitgebers schließen, diese Regelung auch künftig unverändert beizubehalten (Senat 24. April 1996 - 5 AZR 1032/94 - PersR 1997, 179, zu II 2 e aa der Gründe; 30. Oktober 1991 - 5 AZR 6/91 -, zu II 2 der Gründe; 11. Oktober 1995 - 5 AZR 802/94 - AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 9 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 33, zu II 2 c der Gründe; BAG 7. Dezember 2000 - 6 AZR 444/99 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 61 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 23; 23. Juni 1992 - 1 AZR 57/92 - AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 1).
  • BAG, 07.12.2000 - 6 AZR 444/99

    Direktionsrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 559/03
    Allein daraus, dass eine betriebliche Regelung hinsichtlich der Zeit der Arbeitsleistung über einen längeren Zeitraum hinweg beibehalten wird, kann ein Arbeitnehmer nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht auf den Willen des Arbeitgebers schließen, diese Regelung auch künftig unverändert beizubehalten (Senat 24. April 1996 - 5 AZR 1032/94 - PersR 1997, 179, zu II 2 e aa der Gründe; 30. Oktober 1991 - 5 AZR 6/91 -, zu II 2 der Gründe; 11. Oktober 1995 - 5 AZR 802/94 - AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 9 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 33, zu II 2 c der Gründe; BAG 7. Dezember 2000 - 6 AZR 444/99 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 61 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 23; 23. Juni 1992 - 1 AZR 57/92 - AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 1).
  • BAG, 23.06.1992 - 1 AZR 57/92

    Individuelle Arbeitszeit und Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 559/03
    Allein daraus, dass eine betriebliche Regelung hinsichtlich der Zeit der Arbeitsleistung über einen längeren Zeitraum hinweg beibehalten wird, kann ein Arbeitnehmer nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht auf den Willen des Arbeitgebers schließen, diese Regelung auch künftig unverändert beizubehalten (Senat 24. April 1996 - 5 AZR 1032/94 - PersR 1997, 179, zu II 2 e aa der Gründe; 30. Oktober 1991 - 5 AZR 6/91 -, zu II 2 der Gründe; 11. Oktober 1995 - 5 AZR 802/94 - AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 9 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 33, zu II 2 c der Gründe; BAG 7. Dezember 2000 - 6 AZR 444/99 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 61 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 23; 23. Juni 1992 - 1 AZR 57/92 - AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 1).
  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 2/88

    Einigungsstelle: Mehrheit bei Spruchfindung - Dialysezentrum: karitative

    Auszug aus BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 559/03
    Die Betriebsparteien sind frei in der Entscheidung, ob sie sich auf eine Regelung über die Grundsätze der Schichtplanung beschränken, oder ob sie jeden einzelnen Schichtplan selbst aufstellen wollen (BAG 18. April 1989 - 1 ABR 2/88 - BAGE 61, 305).
  • BAG, 28.10.1986 - 1 ABR 11/85

    Inhalt des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats der Einführung von Schichtarbeit

    Auszug aus BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 559/03
    Begnügen sie sich mit der Regelung von Kriterien und Grundsätzen, ist es zulässig, die Aufstellung von Einzelschichtplänen nach diesen Vorgaben dem Arbeitgeber zu überlassen (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 40/01 - aaO; 28. Oktober 1986 - 1 ABR 11/85 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 20 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 20).
  • BAG, 26.07.1988 - 1 AZR 54/87

    Mitbestimmungsrecht bei Abschlußprovision

    Auszug aus BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 559/03
    Durch eine solche Regelung darf das Mitbestimmungsrecht allerdings nicht in seiner Substanz beeinträchtigt werden (BAG 26. Juli 1988 - 1 AZR 54/87 - AP BetrVG 1972 § 87 Provision Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 87 Leistungslohn Nr. 16).
  • BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 802/94

    Vertragsauslegung; Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst; Weisungsrecht

    Auszug aus BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 559/03
    Allein daraus, dass eine betriebliche Regelung hinsichtlich der Zeit der Arbeitsleistung über einen längeren Zeitraum hinweg beibehalten wird, kann ein Arbeitnehmer nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht auf den Willen des Arbeitgebers schließen, diese Regelung auch künftig unverändert beizubehalten (Senat 24. April 1996 - 5 AZR 1032/94 - PersR 1997, 179, zu II 2 e aa der Gründe; 30. Oktober 1991 - 5 AZR 6/91 -, zu II 2 der Gründe; 11. Oktober 1995 - 5 AZR 802/94 - AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 9 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 33, zu II 2 c der Gründe; BAG 7. Dezember 2000 - 6 AZR 444/99 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 61 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 23; 23. Juni 1992 - 1 AZR 57/92 - AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 1).
  • BAG, 01.07.2003 - 1 ABR 22/02

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Änderung eines Jahresschichtplans

    Auszug aus BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 559/03
    Dies gilt insbesondere bei Schichtumsetzungen (BAG 1. Juli 2003 - 1 ABR 22/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 103 = EzA BetrVG 2001 § 87 Arbeitszeit Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Hamm, 26.05.2003 - 16 Sa 1455/02

    Konkretisierung von Arbeitsbedingungen durch Zeitablauf; Umstellung des Betriebes

    Auszug aus BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 559/03
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 26. Mai 2003 - 16 Sa 1455/02 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, den Kläger weiterhin in der Dauernachtschicht zu beschäftigen.
  • BAG, 17.11.1998 - 1 ABR 12/98

    Tarifliche Regelung der Mitbestimmung bei Überstunden

  • BAG, 23.03.1999 - 1 ABR 33/98

    Arbeitszeit von Postzustellern

  • BAG, 30.10.1991 - 5 AZR 6/91

    Direktionsrecht - Konkretisierung der Arbeitszeit

  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Eine Konkretisierung der Leistungspflicht des Arbeitnehmers im Wege stillschweigender Vertragsergänzung setzt voraus, dass über den bloßen Zeitablauf hinaus Umstände vorliegen, die ein schutzwürdiges Vertrauen des Arbeitnehmers auf Beibehaltung des bisherigen Leistungsinhalts für die Zukunft begründen (vgl. Senat 29. September 2004 - 5 AZR 559/03 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 111 = EzA BetrVG 2001 § 87 Arbeitszeit Nr. 5, zu I 2 der Gründe; 30. Oktober 1991 - 5 AZR 6/91 -, zu II 2 der Gründe mwN).
  • ArbG Berlin, 05.10.2012 - 28 Ca 10243/12

    Sind kurzfristige Dienstplanänderungen erlaubt?

    Aufschlussreich erscheint ferner, dass die Gerichte für Arbeitssachen die Änderung erstellter Dienstpläne ganz allgemein genau wegen der gerade erwähnten "Interessen der Arbeitnehmer an der Lage der Arbeitszeit und damit zugleich ihrer freien Zeit für die Gestaltung ihres Privatlebens" 65So BAG 29.9.2004 - 5 AZR 559/03 - AP § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 111 = EzA § 87 BetrVG 2001 Arbeitszeit Nr. 5 [II.1 a. - Rn. 23]: "Zweck des Mitbestimmungsrechts ist es, die Interessen der Arbeitnehmer an der Lage der Arbeitszeit und damit zugleich ihrer freien Zeit für die Gestaltung ihres Privatlebens zur Geltung zu bringen"; ebenso bereits BAG 28.5.2002 - 1 ABR 40/01 - AP § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 96 = EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 65 = NZA 2003, 1352 [Leitsatz]: "Die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG bei der Erstellung von Schichtplänen schützt das Interesse der Arbeitnehmer an einer sinnvollen Abgrenzung zwischen Arbeitszeit und der für die Gestaltung des Privatlebens verfügbaren Zeit".So BAG 29.9.2004 - 5 AZR 559/03 - AP § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 111 = EzA § 87 BetrVG 2001 Arbeitszeit Nr. 5 [II.1 a. - Rn. 23]: "Zweck des Mitbestimmungsrechts ist es, die Interessen der Arbeitnehmer an der Lage der Arbeitszeit und damit zugleich ihrer freien Zeit für die Gestaltung ihres Privatlebens zur Geltung zu bringen"; ebenso bereits BAG 28.5.2002 - 1 ABR 40/01 - AP § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 96 = EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 65 = NZA 2003, 1352 [Leitsatz]: "Die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG bei der Erstellung von Schichtplänen schützt das Interesse der Arbeitnehmer an einer sinnvollen Abgrenzung zwischen Arbeitszeit und der für die Gestaltung des Privatlebens verfügbaren Zeit".

    65) So BAG 29.9.2004 - 5 AZR 559/03 - AP § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 111 = EzA § 87 BetrVG 2001 Arbeitszeit Nr. 5 [II.1 a. - Rn. 23]: "Zweck des Mitbestimmungsrechts ist es, die Interessen der Arbeitnehmer an der Lage der Arbeitszeit und damit zugleich ihrer freien Zeit für die Gestaltung ihres Privatlebens zur Geltung zu bringen"; ebenso bereits BAG 28.5.2002 - 1 ABR 40/01 - AP § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 96 = EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 65 = NZA 2003, 1352 [Leitsatz]: "Die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG bei der Erstellung von Schichtplänen schützt das Interesse der Arbeitnehmer an einer sinnvollen Abgrenzung zwischen Arbeitszeit und der für die Gestaltung des Privatlebens verfügbaren Zeit".

  • BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 235/18

    Außerordentliche Kündigung - Einzelfallentscheidung

    (2) Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bestand jedenfalls insoweit, wie das Verbot das Verhalten der Klägerin während der Arbeitszeit betraf, schon deshalb nicht, weil die Weisung das (mitbestimmungsfreie) Arbeitsverhalten der Reinigungskräfte zum Gegenstand hatte (zur Unwirksamkeit arbeitgeberseitiger Weisungen bei Verletzung eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 BetrVG: vgl. BAG 29. September 2004 - 5 AZR 559/03 - zu II 2 der Gründe; 10. März 1998 - 1 AZR 658/97 - zu III 2 a aa der Gründe) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 587/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2502
BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 587/03 (https://dejure.org/2004,2502)
BAG, Entscheidung vom 07.09.2004 - 9 AZR 587/03 (https://dejure.org/2004,2502)
BAG, Entscheidung vom 07. September 2004 - 9 AZR 587/03 (https://dejure.org/2004,2502)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,2502) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Urlaubsabgeltung; Erwerbsunfähigkeit; Bewilligung; Zeitlich befristete Rente; Befristete Rente; Rente; Verminderte Erwerbsfähigkeit; Erwerbsfähigkeit

  • Judicialis

    BUrlG § 7 Abs. 4; ; BAT § 51 Abs. 1; ; BAT § 59 Abs. 1 Unterabs. 1

  • rechtsportal.de

    Keine Urlaubsabgeltung bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses infolge Erwerbsminderung und Arbeitsunfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit?

Besprechungen u.ä.

  • stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 7 Abs. 4 BurlG
    Keine Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 184 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 797/98

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 587/03
    Er setzt deshalb voraus, dass der Urlaubsanspruch bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses noch erfüllt werden könnte (vgl. Senat 9. November 1999 - 9 AZR 797/98 - AP TVAL II § 33 Nr. 1 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 3 mwN).

    Eine solche Ausnahme muss sich deutlich aus dem Tarifvertrag ablesen lassen (BAG 9. November 1999 - 9 AZR 797/98 - aaO).

  • BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 587/03
    Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses schließt daher zwar nicht das Entstehen des Abgeltungsanspruchs aus wohl aber seine Erfüllbarkeit (so schon BAG 14. Mai 1986 - 8 AZR 604/84 - BAGE 52, 67; 27. Mai 1997 - 9 AZR 337/95 - BAGE 86, 30 mwN).
  • LAG Hessen, 17.07.2003 - 11 Sa 1613/02
    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 587/03
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. Juli 2003 - 11 Sa 1613/02 - aufgehoben.
  • BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 346/92

    Tarifliche Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 587/03
    Ohne hinreichende Anhaltspunkte kann nicht angenommen werden, die Tarifvertragsparteien wollten arbeitsunfähige Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis wegen des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente endet oder zum Ruhen kommt, besser stellen als die im aktiven Arbeitsverhältnis verbleibenden arbeitsunfähigen Arbeitnehmer (BAG 9. August 1994 - 9 AZR 346/92 - BAGE 77, 291).
  • BAG, 27.05.1997 - 9 AZR 337/95

    Urlaubsabgeltung bei Erwerbsunfähigkeit - Metallindustrie NRW

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 587/03
    Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses schließt daher zwar nicht das Entstehen des Abgeltungsanspruchs aus wohl aber seine Erfüllbarkeit (so schon BAG 14. Mai 1986 - 8 AZR 604/84 - BAGE 52, 67; 27. Mai 1997 - 9 AZR 337/95 - BAGE 86, 30 mwN).
  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 560/83

    Urlaub: Urlaubsabgeltung nach Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 587/03
    (1) Nach § 51 Abs. 1 BAT in der bis 31. Dezember 1986 geltenden Fassung bestand ein Abgeltungsanspruch auch dann, wenn der Urlaub wegen Arbeitsunfähigkeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden konnte (BAG 8. März 1984 - 6 AZR 560/83 - BAGE 45, 203).
  • BAG, 08.02.1994 - 9 AZR 332/92

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 587/03
    Urlaub ist daher dann nicht abzugelten, wenn das Arbeitsverhältnis infolge der Bewilligung einer Erwerbsunfähigkeitsrente endet und der Angestellte über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Urlaubsanspruch verfallen würde, arbeitsunfähig ist (BAG 15. August 1989 - 8 AZR 530/88 - BAGE 62, 331; 8. Februar 1994 - 9 AZR 332/92 - AP BAT § 47 Nr. 17 = EzA BUrlG § 7 Nr. 93; zur Tarifgeschichte Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese BAT § 51 Urlaubsabgeltung Erl.
  • BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 522/92

    Tarifliche Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit - Kündigung

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 587/03
    Soweit die Tarifvertragsparteien keine zu Gunsten der Arbeitnehmer abweichende Sonderregelung getroffen haben, ist die gesetzliche Abgeltungsregelung des § 7 Abs. 4 BUrlG auch für tarifliche Urlaubsansprüche maßgeblich (ständige Rechtsprechung des Senats 22. Oktober 1991 - 9 AZR 433/90 - BAGE 68, 373; 3. Mai 1994 - 9 AZR 522/92 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 64 = EzA BUrlG § 7 Nr. 94).
  • BAG, 15.08.1989 - 8 AZR 530/88

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 587/03
    Urlaub ist daher dann nicht abzugelten, wenn das Arbeitsverhältnis infolge der Bewilligung einer Erwerbsunfähigkeitsrente endet und der Angestellte über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Urlaubsanspruch verfallen würde, arbeitsunfähig ist (BAG 15. August 1989 - 8 AZR 530/88 - BAGE 62, 331; 8. Februar 1994 - 9 AZR 332/92 - AP BAT § 47 Nr. 17 = EzA BUrlG § 7 Nr. 93; zur Tarifgeschichte Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese BAT § 51 Urlaubsabgeltung Erl.
  • BAG, 14.12.1999 - 3 AZR 742/98

    Invaliditätsrente bei dauernder Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 587/03
    Verwenden Tarifvertragsparteien einen Rechtsbegriff wie hier den sozialversicherungsrechtlichen Begriff "Erwerbsminderung", ist im Zweifel davon auszugehen, dass sie ihn entsprechend seiner allgemeinen sozialrechtlichen Bedeutung verstehen und angewendet wissen wollen (BAG 14. Dezember 1999 - 3 AZR 742/98 - AP BetrAVG § 1 Invaliditätsrente Nr. 12 = EzA BetrAVG § 1 Invalidität Nr. 2).
  • BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 433/90

    Tariflicher Urlaubsabgeltungsanspruch - Vererblichkeit

  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Der Anspruch auf Mehrurlaub für 2005 wäre bis zum Ende des tariflichen Übertragungszeitraums nicht erfüllbar gewesen (vgl. für die st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts vor EuGH Schultz-Hoff, die daraus schloss, auch der Abgeltungsanspruch sei nicht erfüllbar, Senat 7. September 2004 - 9 AZR 587/03 - zu I 2 a der Gründe, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12).

    (a) Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 7. September 2004 in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung angenommen, § 7 Abs. 4 BUrlG sei auch für tarifliche Urlaubsabgeltungsansprüche maßgeblich, soweit die Tarifvertragsparteien keine zugunsten der Arbeitnehmer wirkenden, davon abweichenden Sonderregelungen getroffen hätten (- 9 AZR 587/03 - zu I 2 a der Gründe, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12).

    § 51 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 2 und 3 MTAng-BfA knüpft den Abgeltungsanspruch an ausgewählte Beendigungstatbestände und - über die Regelung in § 7 Abs. 4 BUrlG hinaus - an einen Ruhenstatbestand (zu einer ähnlichen Tarifvorschrift Senat 7. September 2004 - 9 AZR 587/03 - zu I 2 b bb der Gründe, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12).

    Die Begriffe der Arbeitsunfähigkeit und der verminderten Erwerbsfähigkeit iSv. § 59 MTAng-BfA decken sich nicht (vgl. zu ähnlichen Tarifbestimmungen Senat 10. Mai 2005 - 9 AZR 253/04 - zu III 2 b der Gründe, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 13; 7. September 2004 - 9 AZR 587/03 - zu I 2 b bb der Gründe, aaO).

    Für die Schutzwürdigkeit ihres Vertrauens spricht nur, dass der Senat über das Ende der Umsetzungsfrist für die ursprüngliche Arbeitszeitrichtlinie hinaus an seiner Rspr. zum Verfall von Urlaubs(-abgeltungs)ansprüchen bei Arbeitsunfähigkeit festhielt (vgl. etwa 11. April 2006 - 9 AZR 523/05 - Rn. 24, AP BUrlG § 7 Übertragung Nr. 28 = EzA BUrlG § 7 Nr. 116; 7. September 2004 - 9 AZR 587/03 - zu I 2 a der Gründe, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12).

  • LAG Düsseldorf, 02.02.2009 - 12 Sa 486/06

    Anwendung von EU-Recht auf das Bundesurlaubsgesetz

    Die gegenläufige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Auslegung ähnlicher Tarifklauseln z.B. BAG 10.05.2005 - 9 AZR 253/04 - Juris Rn. 26 ff., 07.09.2004 - 9 AZR 587/03 - Juris Rn. 18; in diesem Sinn auch BAG 28.04.1998 - 9 AZR 314/97 - Rn 34, [Rn. 30] basiert auf der These, dass mangels Anhaltspunkte für einen abweichenden Normsetzungswillen der Tarifvertragsparteien der tarifliche Anspruch der Abgeltungsregelung des § 7 Abs. 4 BUrlG folge und wie der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch aufgrund Befristung spätestens mit dem Ende des Übertragungszeitraumes erlösche, wenn der Arbeitnehmer über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Urlaubsanspruch verfallen würde, arbeitsunfähig sei.
  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 85/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Einkommensanrechnung nach dem Rentenbeginn

    Denn auch im Arbeitsrecht ende die Beschäftigung bei einem Ruhen des Arbeitsverhältnisses, wenn die wechselseitigen Hauptpflichten suspendiert seien (Hinweis auf Urteile des BAG vom 7.9.2004 - 9 AZR 587/03 - und vom 14.3.2006 - 9 AZR 312/05) .
  • BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 618/10

    Verfall tariflichen Mehrurlaubs bei Arbeitsunfähigkeit

    b) Die Frage der Arbeitsfähigkeit des Klägers wäre für seinen Abgeltungsanspruch damit nur dann von Bedeutung, wenn die Tarifvertragsparteien des TV-L den Anspruch auf Abgeltung des tariflichen Mehrurlaubs seiner Rechtsnatur nach als Surrogat des Urlaubsanspruchs im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor der "Schultz-Hoff"-Entscheidung des EuGH vom 20. Januar 2009 ausgestaltet und geregelt hätten, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch während der Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten nicht erfüllbar ist (vgl. BAG 7. September 2004 - 9 AZR 587/03 - zu I 2 a der Gründe, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12) .
  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 200/04

    Abgeltung - Urlaubsübertragung - betriebliche Übung

    Wird der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres oder im Fall der Übertragung bis zum Ende des Übertragungszeitraums nicht wieder arbeitsfähig, erlischt der Urlaub nach § 7 Abs. 3 BUrlG spätestens am 31. März des Folgejahres (vgl. Senat 7. September 2004 - 9 AZR 587/03 - EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12).
  • LAG Düsseldorf, 02.08.2006 - 12 Sa 486/06

    Urlaubsabgeltungsanspruch und EG-Arbeitszeitrichtlinie

    Die gegenläufige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Auslegung ähnlicher Tarifklauseln z.B. BAG 10.05.2005 - 9 AZR 253/04 - Juris Rn. 26 ff., 07.09.2004 - 9 AZR 587/03 - Juris Rn. 18; in diesem Sinn auch BAG 28.04.1998 - 9 AZR 314/97 - Rn 34, [Rn. 30] basiert auf der These, dass mangels Anhaltspunkte für einen abweichenden Normsetzungswillen der Tarifvertragsparteien der tarifliche Anspruch der Abgeltungsregelung des § 7 Abs. 4 BUrlG folge und wie der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch aufgrund Befristung spätestens mit dem Ende des Übertragungszeitraumes erlösche, wenn der Arbeitnehmer über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Urlaubsanspruch verfallen würde, arbeitsunfähig sei.
  • BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 865/08

    Auslegung einer Kündigungserklärung des Arbeitnehmers - Vertragsstrafe -

    Dies gilt nicht nur für den den gesetzlichen Urlaubsanspruch übersteigenden tariflichen Urlaubsanspruch (hierzu zB BAG 7. September 2004 - 9 AZR 587/03 - EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12 mwN).
  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 253/04

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsminderung - Arbeitsunfähigkeit

    Eine solche Abweichung muss sich deutlich aus dem Tarifvertrag ablesen lassen (st. Rspr., vgl. BAG 7. September 2004 - 9 AZR 587/03 - EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12 mwN).

    Die Tarifvertragsparteien haben damit zu erkennen gegeben, dass Urlaub dann nicht abzugelten ist, wenn das Arbeitsverhältnis infolge der Bewilligung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit endet und der Arbeiter über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Urlaubsanspruch verfallen würde, arbeitsunfähig ist (so zum gleichlautenden § 51 Abs. 1 BAT: BAG 7. September 2004 - 9 AZR 587/03 - EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12).

    Auch kann den Tarifvertragsparteien nicht unterstellt werden, sie seien bei der Formulierung der Urlaubsabgeltungstatbestände des § 54 Abs. 1 Unterabs. 1 MTArb davon ausgegangen, ein erwerbsgeminderter Arbeitnehmer sei regelmäßig arbeitsunfähig (Senat 7. September 2004 - 9 AZR 587/03 - EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12 zum entsprechenden § 51 Abs. 1 BAT).

  • BAG, 21.02.2006 - 3 AZR 216/05

    Anpassung einer Betriebsrente bei Betriebsübergang

    Sie begründet nicht einmal notwendig die Arbeitsunfähigkeit (vgl. BAG 7. September 2004 - 9 AZR 587/03 - EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12, zu I 2 b bb (2) der Gründe).
  • ArbG Berlin, 22.04.2009 - 56 Ca 21280/08

    Urlaubsabgeltung trotz mehrjähriger Arbeitsunfähigkeit

    Im Zweifel ist in einer tarifvertraglichen Verfallsregelung für Urlaubsansprüche eine Gleichbehandlung arbeitsfähiger und arbeitsunfähiger Arbeitnehmer gewollt (mit BAG [07.09.2004] - 9 AZR 587/03), soweit dies gesetzlich zulässig ist.

    Begründet wurde die Akzessorität bislang mit dem Argument: "Ohne hinreichende Anhaltspunkte kann nicht angenommen werden, die Tarifvertragsparteien wollten arbeitsunfähige Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis wegen des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente endet oder zum Ruhen kommt, besser stellen als die im aktiven Arbeitsverhältnis verbleibenden arbeitsunfähigen Arbeitnehmer" (BAG [07.09.2004] - 9 AZR 587/03 - NJOZ 2005, 575 (576) m.w.N.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2012 - 5 Sa 80/12

    Urlaubsanspruch, Abgeltung, Arbeitsverhältnis, ruhendes, Ruhensvereinbarung,

  • ArbG Herne, 01.02.2012 - 1 Ca 1751/10

    Urlaubsabgeltung bei langjähriger Erkrankung des Arbeitnehmers.

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2020 - 9 Sa 261/20

    Tarifauslegung, Urlaubsabgeltung, Zusätzliche Urlaubstage für Referententätigkeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - 9 Sa 275/09

    Fristlose Kündigung - Nebentätigkeit während Arbeitsunfähigkeit - Darlegungs- und

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2011 - L 22 R 271/10

    Anrechnung von Arbeitsentgelt, Beschäftigung

  • ArbG Oberhausen, 16.12.2009 - 1 Ca 2212/09

    EuGH-Urlaubsrechsprechung, beendetes Arbeitsverhältnis, Abgeltungsanspruch,

  • LAG Hessen, 07.12.2010 - 19 Sa 939/10

    Urlaubsanspruch bei mehrjähriger Arbeitsunfähigkeit

  • ArbG Paderborn, 18.01.2008 - 2 Ca 1270/07

    Verwirkung einer Vertragsstrafe durch Arbeitnehmerkündigung ohne Einhaltung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 30.10.2003 - 8 ABR 47/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5343
BAG, 30.10.2003 - 8 ABR 47/02 (https://dejure.org/2003,5343)
BAG, Entscheidung vom 30.10.2003 - 8 ABR 47/02 (https://dejure.org/2003,5343)
BAG, Entscheidung vom 30. Oktober 2003 - 8 ABR 47/02 (https://dejure.org/2003,5343)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,5343) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Eingruppierung eines Wagenmeisters TWB bei der Bahn - Zustimmungsersetzung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Arbeitgebers auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung eines Wagenmeisters der Deutschen Bahn in die Entgeltgruppe eines Tarifvertrages; Rechtmäßigkeit der Einordnung eines Wagenmeister der Deutschen Bahn in die Entgeltgruppe E7 des ...

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung Privatwirtschaft - Eingruppierung eines Wagenmeisters im Bereich der technischen Wagenbehandlung (TWB) nach Wegfall des Richtlinienbeispielkatalogs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 184 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 17.04.2003 - 8 ABR 16/02

    Eingruppierung eines Wagenmeisters WTS bei der Bahn

    Auszug aus BAG, 30.10.2003 - 8 ABR 47/02
    Das verlangt die Subsumtion eines bestimmten Sachverhalts unter eine vorgegebene Ordnung (Senat 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - 17. April 2003 - 8 ABR 16/02 - BAG 27. Juli 1993 - 1 ABR 11/93 - BAGE 74, 10 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 110 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 116).

    Bei seinem Mitbestimmungsrecht handelt es sich um ein Mitbeurteilungsrecht im Sinne einer Richtigkeitskontrolle (st. Rspr. des BAG: Senat 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - 17. April 2003 - 8 ABR 16/02 - 27. Juni 2000 - 1 ABR 29/99 - ZTR 2001, 188; 20. Dezember 1988 - 1 ABR 68/87 - BAGE 60, 330 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 62 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 70; 20. März 1990 - 1 ABR 20/89 - BAGE 64, 254 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 79 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 87).

    Durch konkrete Tätigkeitsbeispiele legen die Tarifvertragsparteien grundsätzlich fest, dass diese Tätigkeiten den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen der betreffenden Vergütungsgruppe entsprechen (Senat 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - 17. April 2003 - 8 ABR 16/02 - 15. November 2001 - 8 AZR 17/01 - BAG 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121, 125 f. = AP TVG § 1 Auslegung Nr. 134).

    Ein Vertrauensschutz besteht insoweit grundsätzlich nicht (Senat 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - 17. April 2003 - 8 ABR 16/02 - BAG 8. September 1999 - 4 AZR 661/98 - BAGE 92, 259 = AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 33 = EzA TVG § 1 Rückwirkung Nr. 4).

    Dieses Erfordernis ist nicht gegeben, denn der Arbeitnehmer ist als Wagenmeister TWB entsprechend seiner betrieblichen Ausbildung beschäftigt (vgl. Senat 17. April 2003 - 8 ABR 16/02 - zur Abgrenzung der Tätigkeiten des Wagenmeisters WTS von denen des Wagenmeisters TWB [dort als "einfacher Wagenmeister" bezeichnet]).

  • BAG, 17.04.2003 - 8 ABR 24/02

    Eingruppierung eines Disponenten/Lokleitung bei der Bahn

    Auszug aus BAG, 30.10.2003 - 8 ABR 47/02
    Das verlangt die Subsumtion eines bestimmten Sachverhalts unter eine vorgegebene Ordnung (Senat 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - 17. April 2003 - 8 ABR 16/02 - BAG 27. Juli 1993 - 1 ABR 11/93 - BAGE 74, 10 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 110 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 116).

    Bei seinem Mitbestimmungsrecht handelt es sich um ein Mitbeurteilungsrecht im Sinne einer Richtigkeitskontrolle (st. Rspr. des BAG: Senat 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - 17. April 2003 - 8 ABR 16/02 - 27. Juni 2000 - 1 ABR 29/99 - ZTR 2001, 188; 20. Dezember 1988 - 1 ABR 68/87 - BAGE 60, 330 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 62 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 70; 20. März 1990 - 1 ABR 20/89 - BAGE 64, 254 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 79 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 87).

    Durch konkrete Tätigkeitsbeispiele legen die Tarifvertragsparteien grundsätzlich fest, dass diese Tätigkeiten den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen der betreffenden Vergütungsgruppe entsprechen (Senat 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - 17. April 2003 - 8 ABR 16/02 - 15. November 2001 - 8 AZR 17/01 - BAG 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121, 125 f. = AP TVG § 1 Auslegung Nr. 134).

    Ein Vertrauensschutz besteht insoweit grundsätzlich nicht (Senat 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - 17. April 2003 - 8 ABR 16/02 - BAG 8. September 1999 - 4 AZR 661/98 - BAGE 92, 259 = AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 33 = EzA TVG § 1 Rückwirkung Nr. 4).

  • BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 501/01

    Jahressonderzahlung - RTV für die gewerblichen Beschäftigten im

    Auszug aus BAG, 30.10.2003 - 8 ABR 47/02
    Nach dem Ablösungsprinzip ("Zeitkollisionsregel") findet wegen des gleichen Rangs beider Tarifverträge zueinander auch kein Günstigkeitsvergleich zwischen den bisherigen und den ablösenden Regelungen statt (BAG 20. März 2002 - 10 AZR 501/01 - BAGE 100, 377 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 12 = EzA TVG § 4 Gebäudereinigerhandwerk Nr. 4; 28. Mai 1997 - 4 AZR 545/95 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 27; vgl. auch Wank in Wiedemann TVG § 4 Rn. 261).

    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 20. März 2002 - 10 AZR 501/01 - BAGE 100, 377 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 12 = EzA TVG § 4 Gebäudereinigerhandwerk Nr. 4; 15. November 2001 - 8 AZR 17/01 - 5. Oktober 1999 - 4 AZR 578/98 - AP TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 15 = EzA TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 8).

  • BAG, 15.11.2001 - 8 AZR 17/01

    Eingruppierung eines Werkmeisters

    Auszug aus BAG, 30.10.2003 - 8 ABR 47/02
    Durch konkrete Tätigkeitsbeispiele legen die Tarifvertragsparteien grundsätzlich fest, dass diese Tätigkeiten den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen der betreffenden Vergütungsgruppe entsprechen (Senat 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - 17. April 2003 - 8 ABR 16/02 - 15. November 2001 - 8 AZR 17/01 - BAG 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121, 125 f. = AP TVG § 1 Auslegung Nr. 134).

    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 20. März 2002 - 10 AZR 501/01 - BAGE 100, 377 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 12 = EzA TVG § 4 Gebäudereinigerhandwerk Nr. 4; 15. November 2001 - 8 AZR 17/01 - 5. Oktober 1999 - 4 AZR 578/98 - AP TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 15 = EzA TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 8).

  • BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 545/95
    Auszug aus BAG, 30.10.2003 - 8 ABR 47/02
    Nach dem Ablösungsprinzip ("Zeitkollisionsregel") findet wegen des gleichen Rangs beider Tarifverträge zueinander auch kein Günstigkeitsvergleich zwischen den bisherigen und den ablösenden Regelungen statt (BAG 20. März 2002 - 10 AZR 501/01 - BAGE 100, 377 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 12 = EzA TVG § 4 Gebäudereinigerhandwerk Nr. 4; 28. Mai 1997 - 4 AZR 545/95 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 27; vgl. auch Wank in Wiedemann TVG § 4 Rn. 261).
  • LAG Sachsen, 05.07.2002 - 3 TaBV 20/01
    Auszug aus BAG, 30.10.2003 - 8 ABR 47/02
    Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 5. Juli 2002 - 3 TaBV 20/01 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 05.10.1999 - 4 AZR 578/98

    Tarifliche Alterssicherung und zusätzliche Pausenvergütung

    Auszug aus BAG, 30.10.2003 - 8 ABR 47/02
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 20. März 2002 - 10 AZR 501/01 - BAGE 100, 377 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 12 = EzA TVG § 4 Gebäudereinigerhandwerk Nr. 4; 15. November 2001 - 8 AZR 17/01 - 5. Oktober 1999 - 4 AZR 578/98 - AP TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 15 = EzA TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 8).
  • BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 11/93

    Mitbestimmung bei Eingruppierung und Umgruppierung - Bestimmung der Fallgruppe

    Auszug aus BAG, 30.10.2003 - 8 ABR 47/02
    Das verlangt die Subsumtion eines bestimmten Sachverhalts unter eine vorgegebene Ordnung (Senat 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - 17. April 2003 - 8 ABR 16/02 - BAG 27. Juli 1993 - 1 ABR 11/93 - BAGE 74, 10 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 110 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 116).
  • BAG, 09.12.1998 - 10 ABR 56/97
    Auszug aus BAG, 30.10.2003 - 8 ABR 47/02
    Wenn sich Tätigkeiten von denen der niedrigeren Entgeltgruppe abheben sollen, muss der Aufgabenbereich gegenüber dem Normalmaß, also den durchschnittlichen Anforderungen, deutlich erkennbar erweitert sein; erforderlich ist ein deutlich erweiterter Aufgabenbereich (BAG 9. Dezember 1998 - 10 ABR 56/97 - zum insoweit gleichlautenden alten ETV).
  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 68/87

    Betriebsrat: Nachholung der unvollständigen Unterrichtung durch den Arbeitgeber,

    Auszug aus BAG, 30.10.2003 - 8 ABR 47/02
    Bei seinem Mitbestimmungsrecht handelt es sich um ein Mitbeurteilungsrecht im Sinne einer Richtigkeitskontrolle (st. Rspr. des BAG: Senat 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - 17. April 2003 - 8 ABR 16/02 - 27. Juni 2000 - 1 ABR 29/99 - ZTR 2001, 188; 20. Dezember 1988 - 1 ABR 68/87 - BAGE 60, 330 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 62 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 70; 20. März 1990 - 1 ABR 20/89 - BAGE 64, 254 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 79 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 87).
  • BAG, 20.03.1990 - 1 ABR 20/89

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 158/83

    Vergütungsmerkmale: Beispiele - Kassierer an Verbrauchermarktkassen im

  • BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 661/98

    Auf den Nachwirkungszeitraum rückwirkende tarifliche Vergütungsabsenkung

  • BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 29/99

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - einseitige Änderung der

  • BAG, 28.06.2006 - 10 ABR 42/05

    Eingruppierung - Erhöhung der Wochenarbeitszeit

    Bei diesem Mitbestimmungsrecht handelt es sich um ein Mitbeurteilungsrecht im Sinne einer Richtigkeitskontrolle (st. Rspr., vgl. BAG 30. Oktober 2003 - 8 ABR 47/02 - 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - 27. Juni 2000 - 1 ABR 29/99 - ZTR 2001, 188).
  • BAG, 20.09.2006 - 10 ABR 57/05

    Umgruppierung - ICE/EC/IC-Betreuer der Deutschen Bahn

    aa) Entgegen der Auffassung der Arbeitgeberin sind bei der Umgruppierung die Richtbeispiele des bereits durch den KonzernETV 1999 abgelösten ETV nicht heranzuziehen (BAG 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582; 30. Oktober 2003 - 8 ABR 47/02 - 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - ZTR 2003, 621).

    bb) Zwischen den Beteiligten ist nicht in Streit, dass die Tätigkeit als ICE/EC/IC- Betreuer die Voraussetzungen der Entgeltgruppe E 6 erfüllt, nicht jedoch diejenigen der Entgeltgruppe E 7. Es ist nicht ersichtlich und wird auch vom Betriebsrat nicht behauptet, dass diese Tätigkeit über E 6 hinaus erweiterte Fachkenntnisse und Fertigkeiten voraussetzt oder sich gegenüber E 6 durch gesteigerten Arbeitsinhalt (vgl. hierzu BAG 30. Oktober 2003 - 8 ABR 47/02 - 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582) abhebt.

    (1) Die Eingruppierung geht von der jeweiligen Tätigkeit eines Arbeitnehmers aus, indem geklärt wird, welchen Merkmalen der im Betrieb geltenden Vergütungsordnung diese Tätigkeit entspricht (BAG 30. Oktober 2003 - 8 ABR 47/02 -).

  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 967/06

    Änderungskündigung - rechtskräftig verweigerte Zustimmung des Betriebsrats zur

    Dem Betriebsrat kommt im Rahmen des § 99 BetrVG kein Mitgestaltungsrecht, sondern nur ein Mitbeurteilungsrecht im Sinne einer Richtigkeitskontrolle zu (vgl. BAG 28. Juni 2006 - 10 ABR 42/05 - BAGE 118, 353, 356 f.; 30. Oktober 2003 - 8 ABR 47/02 - Fitting BetrVG 24. Aufl. § 99 Rn. 96).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.05.2023 - 8 TaBV 17/22

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zu einer Eingruppierung wegen der Höhe

    Die Beteiligung des Betriebsrats an diesem Akt der Rechtsanwendung soll sicherstellen, dass die häufig schwierige Prüfung, welcher Vergütungsgruppe die Tätigkeit des Arbeitnehmers entspricht, möglichst zutreffend erfolgt (BAG 23.11.1993 - 1 ABR 34/93 - Rn. 25; 30.10.2002 - 8 ABR 47/02 - Rn. 21; 28.04.2009 - 1 ABR 97/07 - Rn. 19 ff., alle zit. nach juris).
  • KAG Augsburg, 29.03.2023 - 2 MV 23/22
    Dementsprechend handelt es sich bei dem Mitbestimmungsrecht der Mitarbeitervertretung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 MAVO MuF um ein Mitbeurteilungsrecht im Sinne einer Richtigkeitskontrolle (vgl. Kirchliches Arbeitsgericht für die Bayerischen [Erz-]Diözesen 4. Februar 2019 - 2 MV 18/18 - Bundesarbeitsgericht 30. Oktober 2003 - 8 ABR 47/02 - zu § 99 BetrVG).
  • KAG Augsburg, 19.10.2022 - 2 MV 5/22

    Eingruppierung von Gruppenleitungen in einer Werkstatt für behinderte Menschen

    Dementsprechend handelt es sich bei dem Mitbestimmungsrecht der Mitarbeitervertretung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 MAVO P. um ein Mitbeurteilungsrecht im Sinne einer Richtigkeitskontrolle (vgl. Bundesarbeitsgericht 30. Oktober 2003 - 8 ABR 47/02 - zu § 99 BetrVG).
  • KAG Augsburg, 28.06.2021 - 2 MV 14/21

    Ersetzung der von der Mitarbeitervertretung verweigerten Zustimmung zur

    Dementsprechend handelt es sich bei dem Mitbestimmungsrecht der Mitarbeitervertretung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 MAVO Augsburg um ein Mitbeurteilungsrecht im Sinne einer Richtigkeitskontrolle (vgl. Bundesarbeitsgericht 30. Oktober 2003 - 8 ABR 47/02 - zu § 99 BetrVG).
  • Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg, 04.02.2019 - 2 MV 18/18

    Eingruppierung von staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerinnen

    Dementsprechend handelt es sich bei dem Mitbestimmungsrecht der Mitarbeitervertretung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 MAVO um ein Mitbeurteilungsrecht im Sinne einer Richtigkeitskontrolle (vgl. Bundesarbeitsgericht 30. Oktober 2003 - 8 ABR 47/02 - zu § 99 BetrVG).
  • KAG Augsburg, 16.01.2017 - 2 MV 18/16

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Heimzulage - Eingruppierung nach den

    Dementsprechend handelt es sich bei dem Mitbestimmungsrecht der Mitarbeitervertretung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 MAVO um ein Mitbeurteilungsrecht im Sinne einer Richtigkeitskontrolle (vgl. BAG, Beschluss vom 30.10.2003 -8 ABR 47/02 = NZA 2005, 184 [Ls.], juris).
  • KAG Augsburg, 29.06.2022 - 2 MV 4/22

    Verstoß der individualvertraglichen Bezugnahme auf weltlichen Tarifvertrag in

    Entsprechendes gilt für Eingruppierungen auf Grund von Tarifverträgen im weltlichen Recht (vgl. Bundesarbeitsgericht 30. Oktober 2003 - 8 ABR 47/02 - zu § 99 BetrVG), wie etwa aus § 12 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder aus § 12 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ersichtlich.
  • KAG Augsburg, 04.02.2019 - 2 MV 18/18

    Eingruppierung staatlich anerkannter Heilerziehungspflegerinnen

  • Gemeinschaftliches Kirchliches Arbeitsgericht erster Instanz in Bayern, 16.01.2017 - 2 MV 18/16
  • Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg, 16.01.2017 - 2 MV 18/16

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Heimzulage - Eingruppierung nach den

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht