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   ArbG Lörrach, 24.03.2005 - 2 Ca 496/04   

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https://dejure.org/2005,10111
ArbG Lörrach, 24.03.2005 - 2 Ca 496/04 (https://dejure.org/2005,10111)
ArbG Lörrach, Entscheidung vom 24.03.2005 - 2 Ca 496/04 (https://dejure.org/2005,10111)
ArbG Lörrach, Entscheidung vom 24. März 2005 - 2 Ca 496/04 (https://dejure.org/2005,10111)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Soziale Rechtfertigung der Kündigung; Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Betriebsüberganges; Pflicht des Arbeitgebers zur Abgabe einer Anzeige bei den zuständigen Behörden im Falle von Massenentlassungen bereits vor ...

  • ra.de
  • justiz-bw.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 584
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 79/02

    Massenentlassung

    Auszug aus ArbG Lörrach, 24.03.2005 - 2 Ca 496/04
    Zu den maßgeblichen Tatsachen hierfür zählen insbesondere die Art des betreffenden Betriebs, der Übergang der materiellen Betriebsmittel -wie Gebäude und bewegliche Güter sowie deren Wert und Bedeutung-, die Übernahme der immateriellen Betriebsmittel und der vorhandenen Organisation, der Grad der Ähnlichkeit mit der Betriebstätigkeit des bisherigen Inhabers, die Weiterbeschäftigung der Hauptbelegschaft, der Übergang von Kundschaft und Lieferantenbeziehungen und die Dauer einer eventuellen Unterbrechung der Betriebstätigkeit (alles aus BAG Urt. v. 18.09.2003, Az 2 AZR 79/02).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts führt ein Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Anzeigepflicht nach § 17 KSchG nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung (BAG Urt. v. 18.09.2003, Az 2 AZR 79/02).

    Das europäische Recht verlangt allerdings, dass das innerstaatliche Gericht das nationale Gesetz "unter voller Ausschöpfung des Beurteilungsspielraums, den ihm das nationale Recht einräumt" bzw. soweit wie möglich "richtlinienkonform auszulegen hat" (siehe BAG Urt. v. 18.09.2003, Az 2 AZR 79/02 mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 28.02.1996 - 10 AZR 516/95

    Betriebliche Übung - Weihnachtsgeld

    Auszug aus ArbG Lörrach, 24.03.2005 - 2 Ca 496/04
    Der Arbeitnehmer muss in einem solchen Fall davon ausgehen, dass der Arbeitgeber die Zuwendung nur für das jeweilige Jahr gewähren will (alles aus BAG Urt. v. 28.02.1996, Az 10 AZR 516/95).
  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 147/01

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerisches Stillegungskonzept - Sozialauswahl

    Auszug aus ArbG Lörrach, 24.03.2005 - 2 Ca 496/04
    Vielmehr ist es zulässig, die Kündigung unter Wahrung der jeweiligen Kündigungsfrist auszusprechen (BAG Urteil vom 07.03.2002, NZA 2002, Seite 1111), wonach es einer Sozialauswahl nicht bedarf, wenn der Arbeitgeber die werbende Tätigkeit mit sofortiger Wirkung einstellt, allen Arbeitnehmern wegen der Betriebsstellung gleichzeitig kündigt und den Arbeitnehmern mit den längsten Kündigungsfristen die Durchführung der Restarbeiten überträgt, gegebenenfalls unter Einbeziehung von Subunternehmern.
  • EuGH, 04.12.1974 - 41/74

    Van Duyn / Home Office

    Auszug aus ArbG Lörrach, 24.03.2005 - 2 Ca 496/04
    Auch die hiervon eingeführte Ausnahme durch die Rechtsprechung des EuGH (siehe z.B. Rechtssache 41/74 Van Duyn/Home-Office, Sammlung 1974, 1337; Rechtssache 8/81 Becker/Finanzamt Münster-Innenstadt, EuGHE I. 1982, 53), dass Richtlinien dann entgegen dem Grundsatz direkt anzuwenden sind, wenn der betreffende Mitgliedsstaat einer Umsetzungspflicht nicht oder nur unzulänglich nachkommt, kommt vorliegend nicht zum Tragen.
  • BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 215/99

    Anzeigepflichtige Massenentlassung

    Auszug aus ArbG Lörrach, 24.03.2005 - 2 Ca 496/04
    Insofern verbleibt es bei der bisherigen nationalen Rechtslage, dass die Massenentlassungsanzeige auch nach Ausspruch der Kündigung erfolgen kann und ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung führt (siehe BAG Urt. v. 24.10.1996, Az 2 AZR 895/95; BAGE 84, 267; Urt. v. 11.03.1999, Az 2 AZR 461/98, BAGE 91, 107; Urt. v. 13.04.2000, Az 2 AZR 215/99).
  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)

    Auszug aus ArbG Lörrach, 24.03.2005 - 2 Ca 496/04
    Diese unternehmerische Entscheidung hat auch greifbare Formen, welche die Gründe für die Stilllegungsabsicht oder auch ihre Durchführungsformen betreffen können (BAG Urt. v. 19.06.1991, Az 2 AZR 127/91), angenommen.
  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 461/98

    Massenentlassungsschutz bei Aufhebungsverträgen

    Auszug aus ArbG Lörrach, 24.03.2005 - 2 Ca 496/04
    Insofern verbleibt es bei der bisherigen nationalen Rechtslage, dass die Massenentlassungsanzeige auch nach Ausspruch der Kündigung erfolgen kann und ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung führt (siehe BAG Urt. v. 24.10.1996, Az 2 AZR 895/95; BAGE 84, 267; Urt. v. 11.03.1999, Az 2 AZR 461/98, BAGE 91, 107; Urt. v. 13.04.2000, Az 2 AZR 215/99).
  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 895/95

    Massenentlassung

    Auszug aus ArbG Lörrach, 24.03.2005 - 2 Ca 496/04
    Insofern verbleibt es bei der bisherigen nationalen Rechtslage, dass die Massenentlassungsanzeige auch nach Ausspruch der Kündigung erfolgen kann und ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung führt (siehe BAG Urt. v. 24.10.1996, Az 2 AZR 895/95; BAGE 84, 267; Urt. v. 11.03.1999, Az 2 AZR 461/98, BAGE 91, 107; Urt. v. 13.04.2000, Az 2 AZR 215/99).
  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 514/99

    Kündigung wegen Betriebsstillegung

    Auszug aus ArbG Lörrach, 24.03.2005 - 2 Ca 496/04
    Eine aus diesem Grund erklärte ordentliche Kündigung ist dann sozial gerechtfertigt, wenn die auf eine Betriebsstilllegung gerichtete unternehmerische Entscheidung zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits greifbare Formen angenommen hat und eine vernünftige betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, dass bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist der Arbeitnehmer entbehrt werden kann (vgl. statt vieler: BAG Urt. v. 18.01.2001, Az 2 AZR 514/99, BAGE 97, 10).
  • EuGH, 19.01.1982 - 8/81

    Becker

    Auszug aus ArbG Lörrach, 24.03.2005 - 2 Ca 496/04
    Auch die hiervon eingeführte Ausnahme durch die Rechtsprechung des EuGH (siehe z.B. Rechtssache 41/74 Van Duyn/Home-Office, Sammlung 1974, 1337; Rechtssache 8/81 Becker/Finanzamt Münster-Innenstadt, EuGHE I. 1982, 53), dass Richtlinien dann entgegen dem Grundsatz direkt anzuwenden sind, wenn der betreffende Mitgliedsstaat einer Umsetzungspflicht nicht oder nur unzulänglich nachkommt, kommt vorliegend nicht zum Tragen.
  • EuGH, 05.05.1994 - C-421/92

    Habermann-Beltermann / Arbeiterwohlfahrt

  • EuGH, 07.03.1996 - C-192/94

    El Corte Inglés / Blázquez Rivero

  • LAG Berlin, 20.12.2005 - 12 Sa 1463/05

    Interessenausgleich mit Namensliste, Massenentlassung

    In Rechtsprechung und Literatur ist jedenfalls seit der genannten EuGH-Entscheidung streitig, ob der Begriff der "Entlassung" in §§ 17, 18 KSchG im Sinne von "Kündigungserklärung" verstanden werden kann (dafür ArbG Berlin vom 22. Juni 2005, 9 Ca 2728/05, EzA-Schnelldienst 2005, Heft 20 S. 11; ArbG Osnabrück vom 8. Juni 2005, 4 Ca 546/04, NZA-RR 2005, 475; ArbG Berlin vom 1. März 2005, 36 Ca 19726/02, NZA 2005, 213; ArbG Bochum vom 17. März 2005, 3 Ca 307/04, ArbuR 2005, 232; Dornbusch/Wolf, BB 2005, 885; Wolter, ArbuR 2005, 135; Osnabrügge, NJW 2005, 1093; Riesenhuber/Domröse, a.a.O.; dagegen LAG Hamm vom 8. Juli 2005, 7 Sa 512/05; LAG Köln vom 10. Mai 2005, 1 Sa 1510/04, ZIP 2005, 1524; ArbG Wuppertal vom 12. Mai 2005, 5 Ca 506/05; ArbG Krefeld vom 14. April 2005, 1 Ca 3731/04, NZA 2005, 582; ArbG Lörrach vom 24. März 2005, 2 Ca 496/04, NZA 2005, 584; Ferme/Lipinski, ZIP 2005, 593; Bauer/Krieger/Powietzka, a.a.O.; wohl auch Grimm/Brock, EWiR 2005, 213).

    Insoweit ist es nicht zutreffend, dass der Gesetzgeber in §§ 1 bis 16 KSchG den Begriff der Kündigung ausschließlich im Sinne von Kündigungserklärung verwendet hat und erstmals in § 17 von "Entlassung" spricht, so dass mit der bewussten Verwendung eines anderen Begriffes nicht nur optisch, sondern auch inhaltlich etwas anderes gemeint ist (so aber LAG Hamm vom 8. Juli 2005, 7 Sa 512/05; ebenso LAG Köln vom 10. Mai 2005, 1 Sa 1510/04 a.a.O.; ArbG Wuppertal vom 12. Mai 2005, 5 Ca 506/05; ArbG Krefeld vom 14. April 2004, 1 Ca 3731/04, a.a.O.; ArbG Lörrach vom 24. März 2005, 2 Ca 496/04, a.a.O.; Bauer/Krieger/Powietzka a.a.O.).

  • ArbG Karlsruhe, 17.05.2005 - 6 Ca 361/04

    Massenentlassung: Richtlinienkonforme Auslegung; Folge der verspäteten Anzeige

    f) Entsprechend den Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs in der Sache Pfeiffer vom 05.10.2004 (- C-397/01 bis C-403/01 - AP EWG-Richtlinie Nr. 93/104 Nr. 12) ist es möglich, §§ 17 und 18 Abs. 1 KSchG gemäß den Vorgaben des EuGH zu Art. 1, 3 und 4 der Massenentlassungsrichtlinie in der Sache Junk zu interpretieren (die Streitfrage hat eine ganze Kaskade instanzgerichtlicher Entscheidungen und kontroverser Aufsätze ausgelöst, wie hier Arbeitsgericht Berlin 01.03.2005 - 36 Ca 19726/02 - NZA 2005, 585; Arbeitsgericht Bochum 17.03.2005 - 3 Ca 307/04 - AuR 2005, 232; Arbeitsgericht Lüneburg 15.03.2005 - 2 Ca 14/05 - n. v.; Appel in DB 2005, 1002; Dornbusch/Wolff in BB 2005, 885; Nicolai in NZA 2005, 206; Osnabrügge in NJW 2005, 1093; Riesenhuber/Domröse in NZA 2005, 568; Riesenhuber/von Steinau-Steinrück in NJW-Spezial zu Heft 5 2005, 225; Wolter in AuR 2005, 135; vgl. auch die Verwaltungsanweisung der Bundesagentur für Arbeit an die Agenturen für Arbeit vom 15.04.2005, veröffentlicht in AuR 2005, 224, die die Pflicht zur Erstattung der Massenentlassungsanzeige auf das Kündigungsdatum bezieht und zugleich die Vorschrift über die Freifrist des § 18 Abs. 4 KSchG für unanwendbar erklärt; anderer Ansicht mit der Konsequenz der Erforderlichkeit einer gesetzgeberischen Intervention LAG Berlin 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04 - n. v., das die Revision nicht zugelassen hat; Arbeitsgericht Krefeld 14.04.2005 - 1 Ca 3731/04 - NZA 2005, 582; Arbeitsgericht Lörrach 08.03.2005 - 1 Ca 530/04 - n. v.; Arbeitsgericht Lörrach 24.03.2005 - 2 Ca 496/04 - NZA 2005, 584; Arbeitsgericht Wuppertal 12.05.2005 - 5 Ca 506/05 - n. v.; Bauer/Krieger/Powietzka in DB 2005, 448; dieselben in DB 2005, 1006; dieselben in DB 2005, 1570; Ferme/Lipinski in ZIP 2005, 593; Grimm/Brock in EWiR 2005, 213; Thüsing in BB 2005, Heft 16, 1; nicht eindeutig Stellung beziehend, aber eine gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung eher skeptisch betrachtend und in der Zusammenfassung der Kontroverse wertvoll Braun in ArbRB 2005, 209).

    Wenn der Betriebsrat nach § 104 Satz 1 BetrVG vom Arbeitgeber die Entlassung eines Arbeitnehmers verlangen kann, bedeutet das nicht unzweifelhaft das tatsächliche Ende des Arbeitsverhältnisses, sondern kann auch die ihm vorausgehende Beendigungserklärung umfassen (vgl. darüber hinaus §§ 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG und 14 Abs. 2 KSchG; zu allem Wolter AuR 2005, 135, 136 f.; das Arbeitsgericht Bochum kommt in AuR 2005, 232, 233, zu 1.1.3.3 (2) a und b der Gründe, zwar zu demselben Ergebnis, unterscheidet aber zwischen dem Entlassungsbegriff des § 17 KSchG einerseits (Kündigungserklärung) und des § 18 KSchG andererseits (Durchführung bzw. Wirksamwerden von Entlassungen); anderer Ansicht Arbeitsgericht Krefeld NZA 2005, 582, 583, zu I e bb (2) der Gründe, und Arbeitsgericht Lörrach NZA 2005, 584, 585, zu III 2 b bb der Gründe, die den differenzierten Sprachgebrauch und die unterschiedliche Systematik im ersten und dritten Abschnitt des Kündigungsschutzgesetzes hervorheben).

    Soweit entgegen der Auffassung der Kammer die Unwirksamkeit der Kündigung angenommen wird, durfte die Beklagte jedenfalls nach Art. 6 Abs. 1 EU, 220 Unterabs. 1 EG, 20 Abs. 3 GG, § 242 BGB in eine ordnungsgemäße Anzeige und damit in die Wirksamkeit der Kündigung vertrauen (im Ergebnis ebenso Arbeitsgericht Karlsruhe 10.06.2005 - 7 Ca 415/04 - n. v., zu I 2 b bb der Gründe; Arbeitsgericht Lörrach 24.03.2005 - 2 Ca 496/04 NZA 2005, 584, 585, zu III 2 b cc der Gründe; Bauer/Krieger/Powietzka in DB 2005, 445 f.; dieselben in DB 2005, 585 f.; dieselben in DB 2005, 1006, 1007; Thüsing in BB 2005 Heft 16, 1; tendenziell entsprechend auch Arbeitsgericht Krefeld 14.04.2005 - 1 Ca 3731/04 - NZA 2005, 582, 584, zu I 1 f der Gründe; anderer Ansicht Arbeitsgericht Bochum 17.03.2005 - 3 Ca 307/04 - AuR 2005, 232, 234 f., zu 1.5 der Gründe; Appel in DB 2005, 1002, 1005, die allerdings schon die Unwirksamkeit der Kündigungen in Altfällen ablehnt).

  • LAG Hessen, 13.07.2005 - 17 Sa 2299/04
    Der Grundsatz des Vertrauensschutzes verbiete es, die Wirksamkeit der Kündigung an einer Anwendung der §§ 17 ff. KSchG unter Berücksichtigung der Auffassung des EuGH in seiner Entscheidung vom 27. Januar 2005 scheitern zu lassen (vgl. LAG Berlin vom 27. April 2005 - 17 Sa 2646/04 , NZA-RR 2005, 412; Hess. LAG vom 20. April 2005 - 6 Sa 2279/04 , juris; LAG Köln vom 25. Februar 2005 - 11 Sa 767/04 , EzA-SD 2005, Nr. 13, 15-16; ArbG Lörrach vom 24, März 2005 - 2 Ca 496/04, NZA 2005, 584 [ArbG Lörrach 24.03.2005 - 2 Ca 496/04] ).
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