Rechtsprechung
BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 58/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Entgeltfortzahlung - Arbeitszeitkonto
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Entgeltfortzahlung - Arbeitszeitkonto
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf die Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitsunfähigkeit auf dem Arbeitszeitkonto; Anspruch auf Zeitgutschrift für Brückentage aus der von der Beklagten und dem Betriebsrat unterschriebenen Mitteilung; Anspruch auf Zeitgutschrift aus der noch nach dem Ende ...
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitsunfähigkeit auf dem Arbeitszeitkonto eines Arbeitnehmers, §§ 3, 4 EFZG
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für den Entgeltfortzahlungsanspruch - Gegenbuchung auf dem Arbeitszeitkonto
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Kein Entgeltfortzahlungsanspruch wegen Krankheit bei Aufhebung der Arbeitspflicht aus einem anderen Grund ? Gleichstellung arbeitsfähiger und arbeitsunfähiger Arbeitnehmer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Auswirkung einer Erkrankung während Betriebsruhe
Verfahrensgang
- ArbG Bocholt, 16.03.2001 - 2 Ca 1328/00
- LAG Hamm, 30.07.2002 - 4 (11) Sa 1322/01
- BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 58/03
Papierfundstellen
- NZA 2005, 656 (Ls.)
- DB 2004, 1995
Wird zitiert von ... (39) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 470/00
Entgeltfortzahlung - flexible Arbeitszeit - Arbeitszeitkonto
Auszug aus BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 58/03
Gegenstand eines Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kann zwar auch ein Anspruch auf Zeitgutschrift sein, denn ein Arbeitszeitkonto drückt nur in anderer Form den Arbeitsentgeltanspruch des Arbeitnehmers aus (Senat 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - BAGE 100, 256). - BAG, 14.08.2002 - 5 AZR 417/01
Feiertagsvergütung - Arbeitszeitkonto
Auszug aus BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 58/03
Die Klage ist mit dem in der Revision gestellten Antrag zulässig (vgl. Senat 14. August 2002 - 5 AZR 417/01 - AP EntgeltFG § 2 Nr. 10 = EzA EntgeltfortzG § 2 Nr. 4; 5. November 2003 - 5 AZR 108/03 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 699/99
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses
Auszug aus BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 58/03
Ein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht nach der ständigen Senatsrechtsprechung nur, wenn die Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung ist (vgl. Senat 19. Januar 2000 - 5 AZR 637/98 - BAGE 93, 212; 22. August 2001 - 5 AZR 699/99 - BAGE 98, 375).
- LAG Hamm, 30.07.2002 - 4 (11) Sa 1322/01
Auszug aus BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 58/03
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 30. Juli 2002 - 4 (11) Sa 1322/01 - aufgehoben. - BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 108/03
Tarifauslegung - Arbeitszeitverkürzungstage - Entgeltfortzahlung im …
Auszug aus BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 58/03
Die Klage ist mit dem in der Revision gestellten Antrag zulässig (vgl. Senat 14. August 2002 - 5 AZR 417/01 - AP EntgeltFG § 2 Nr. 10 = EzA EntgeltfortzG § 2 Nr. 4; 5. November 2003 - 5 AZR 108/03 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 637/98
Arbeitsunfähigkeit und Anspruch auf Jahresleistungs- und Punktprämie eines …
Auszug aus BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 58/03
Ein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht nach der ständigen Senatsrechtsprechung nur, wenn die Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung ist (vgl. Senat 19. Januar 2000 - 5 AZR 637/98 - BAGE 93, 212; 22. August 2001 - 5 AZR 699/99 - BAGE 98, 375).
- BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 769/08
Fachkraft für Arbeitssicherheit - Gemeindeverwaltung
Im Rahmen des § 264 Nr. 2 ZPO kann dabei auch in der Revisionsinstanz von einer Leistungs- auf eine Feststellungsklage oder umgekehrt übergegangen werden (BAG 28. Januar 2004 - 5 AZR 58/03 - zu I der Gründe, AP EntgeltFG § 3 Nr. 21;… GMP/Müller-Glöge ArbGG 7. Aufl. § 74 Rn. 44). - LAG Hamm, 24.08.2023 - 15 Sa 1033/22
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Corona-Infektion eines nicht geimpften …
- BAG, 16.07.2014 - 10 AZR 242/13
Arbeitszeitkonto - Tarifvertrag - Entgeltfortzahlung
Da Gutschriften auf einem Arbeitszeitkonto nur eine andere Form von Entgelt sind, das lediglich nicht (sofort) ausgezahlt, sondern verrechnet wird, sind im Krankheitsfall grundsätzlich auch Zeitgutschriften zu gewähren, unabhängig davon, ob das Arbeitsentgelt verstetigt ausgezahlt wird (BAG 28. Januar 2004 - 5 AZR 58/03 - zu II 3 der Gründe; 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - zu I 2 b bb der Gründe, BAGE 100, 256) .
- LAG Berlin-Brandenburg, 27.04.2011 - 4 Sa 331/11
Zeitausgleichsanspruch - Gleitzeittag - Arbeitsunfähigkeit
Ein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht nach der ständigen Rechtsprechung des BAG nur, wenn die Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung ist ( BAG 28. Januar 2004 - 5 AZR 58/03 - AP Nr. 21 zu § 3 EntgeltFG ; BAG 19. Januar 2000 - 5 AZR 637/98 - BAGE 93, 212 ; BAG 22. August 2001 - 5 AZR 699/99 - BAGE 98, 375 ).Da eine nachträglich eintretende krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit im Freistellungszeitraum die bereits gewährte Freistellung nicht hinfällig macht ( BAG 28. Januar 2004 - 5 AZR 58/03 - AP Nr. 21 zu § 3 EntgeltFG) , ist die Arbeitspflicht bereits auf Grund der Freistellung aufgehoben.
Das ist mit §§ 3, 4 EFZG nicht vereinbar (vgl. bereits auch BAG 28. Januar 2004 - 5 AZR 58/03 - AP Nr. 21 zu § 3 EntgeltFG).
- LAG Sachsen, 08.09.2023 - 2 Sa 197/22
Arbeitsentgelt - Schichtplan; Dienstplan; Arbeitsunfähigkeit; billiges Ermessen; …
Dies widerspreche der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 28.01.2004 (Az. 5 AZR 58/03), wonach es keinen Entgeltfortzahlungsanspruch gebe, wenn die Arbeitspflicht bereits aus einem anderen Grund -z.B. wegen einer zwischen den Betriebspartnern vereinbarten Betriebsruhe - aufgehoben sei.Auch die von der Beklagten angezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 28.01.2004 (Az. 5 AZR 58/03, juris), kann der Berufung nicht weitergehend zum Erfolg verhelfen.
- BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07
Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit
Die Klägerin konnte gem. § 264 Nr. 2 ZPO in der Revisionsinstanz ihren in den Vorinstanzen auf zukünftige Leistung gerichteten Klageantrag (§ 259 ZPO) teilweise zurücknehmen und auf einen bezifferten Zahlungsantrag umstellen (vgl. BAG 28. Januar 2004 - 5 AZR 58/03 - zu I der Gründe, AP EntgeltFG § 3 Nr. 21;… Müller-Glöge in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 6. Aufl. § 74 Rn. 44). - LAG Köln, 22.11.2012 - 6 Sa 701/12
Entgeltfortzahlung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit des in …
Gegenstand eines Anspruchs auf Entgeltfortzahlung kann auch ein Anspruch auf Zeitgutschrift sein ( BAG , Urt. v. 28.01.2004 - 5 AZR 58/03 -, AP EntgeltFG § 3 Nr. 21, m. w. Nachw.).b) Der Arbeitsausfall muss dabei nach ständiger Rechtsprechung des BAG alleinige Ursache für den Entgeltausfall sein (Grundsatz der Monokausalität, vgl. BAG , Urt. v. 28.01.2004 - 5 AZR 58/03 -, AP EntgeltFG § 3 Nr. 21, m. w. Nachw.).
So können etwa wegen Krankheit ausfallende Arbeitsstunden ins Soll gestellt werden, wenn der arbeitsunfähige Arbeitnehmer während der Dauer einer Betriebsruhe das verstetigte Arbeitsentgelt erhält ( BAG , Urt. v. 28.01.2004 - 5 AZR 58/03 -, AP EntgeltFG § 3 Nr. 21;… Malkmus , in: Feichtinger/Malkmus, EFZR, 2. Aufl., 2010, § 3 Rn. 72).
- LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2023 - 8 Sa 837/23
Entgeltfortzahlung; Krankheitsfall; SARS-CoV-2-Infektion; symptomlos; Quarantäne; …
Dann besteht kein Entgeltfortzahlungsanspruch (BAG 13.12.2011 - 1 AZR 495/10, NZA 2012, 995, Randnummer 10; BAG 28.01.2004 - 5 AZR 58/03, AP EntgeltFG § 3 Nummer 21, unter II. 3. der Gründe). - LAG Köln, 02.11.2011 - 9 Sa 1581/10
Entgeltfortzahlung bei kurzzeitiger Tätigkeit während krankheitsbedingter …
Aus dieser SMS kann nicht gefolgert werden, der Kläger sei auch ohne die krankheitsbedingte Verhinderung generell nicht mehr leistungsbereit gewesen, so dass die erforderliche Monokausalität zwischen der Erkrankung und der Nichterbringung der Arbeitsleistung fehle (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 28. Januar 2004 - 5 AZR 58/03 - HWK-Schliemann, a.a.O., § 3 EFZG Rdn. 12). - ArbG Kiel, 27.06.2022 - 5 Ca 229 f/22
Entgeltfortzahlung bei Corona: Gehalt trotz Urlaub im Hochrisikogebiet
Das ist nicht der Fall, wenn die Arbeit zumindest auch aus einem anderen Grund nicht geleistet worden ist (BAG, Urteil vom 28. Januar 2004 - 5 AZR 58/03 -, Rn. 90, juris). - LAG München, 29.04.2020 - 10 Sa 432/19
Sachgrundlose Befristung, Treuwidrigkeit; Monokausalität bei Entgeltfortzahlung
- ArbG Köln, 21.07.2022 - 8 Ca 1779/22
Einrichtungsbezogene Impfpflicht und Beschäftigung
- BAG, 23.02.2021 - 5 AZR 304/20
Bauhauptgewerbe - Lohnausgleich bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall
- VG Frankfurt/Main, 28.09.2022 - 5 K 3442/20
Keine "Corona-Entschädigung" bei Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen den …
- VG Frankfurt/Main, 28.09.2022 - 5 K 3397/20
Keine "Corona-Entschädigung" bei Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen den …
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2015 - 3 Sa 251/15
Außerordentliche Kündigung - Arbeitszeitbetrug - Verhältnismäßigkeit
- LAG Hessen, 14.08.2019 - 19 Sa 1078/18
Arbeitszeitkonto; betriebliche Übung; BV Arbeitszeit; Mehrarbeit; Urlaubsgeld; …
- LAG Hessen, 30.06.2020 - 8 Sa 556/18
Klageänderung im Berufungsverfahren Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 BetrVG Vollzug …
- LAG Hessen, 13.11.2019 - 19 Sa 1721/18
- LAG Düsseldorf, 09.08.2023 - 12 Sa 268/23
Entgeltfortzahlung und Tätigkeitsverbot gemäß § 20a Abs. 5 Satz 3 IfSG
- LAG Köln, 01.09.2020 - 1 Ta 105/20
Erfolgsaussicht; Einheit des Verhinderungsfalls
- LAG Hessen, 23.10.2019 - 19 Sa 1723/18
- BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 485/05
Auslegung einer Tarifvereinbarung
- LAG Hessen, 30.06.2020 - 8 Sa 703/18
Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 BetrVG Vollzug einer unwirksamen …
- ArbG Hamburg, 11.10.2013 - 14 Ca 188/13
- LAG Hessen, 23.10.2019 - 19 Sa 1718/18
- LAG Hessen, 09.10.2019 - 19 Sa 706/18
- LAG Hessen, 11.12.2019 - 19 Sa 1706/18
- LAG Hessen, 13.11.2019 - 19 Sa 1694/18
- LAG Hessen, 11.12.2019 - 19 Sa 1679/18
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2018 - 7 Sa 1498/17
Abrufschichten - Arbeitsunfähigkeit - Jahresarbeitszeitkonto - Kausalität - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2013 - 1 Sa 363/12
Ruhen des Arbeitsverhältnisses - kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung an …
- LAG Hamm, 09.11.2005 - 18 Sa 1120/05
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Ruhen des Arbeitsverhältnisses, Auslegung …
- ArbG Düsseldorf, 03.05.2021 - 14 Ca 4602/20
- LAG Hamburg, 06.03.2014 - 1 Sa 49/13
Stundengutschrift auf Arbeitszeitkonto - Berechnung der Entgeltfortzahlung im …
- ArbG Bonn, 02.09.2009 - 4 Ca 1410/09
Vorliegen eines wichtigen Grundes i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB bei Verschweigen einer …
- VG Sigmaringen, 09.05.2023 - 1 K 2881/21
Arbeitgeber, Entschädigung für Verdienstausfall, Arbeitnehmer, Erstattung von …
- VG Sigmaringen, 09.05.2023 - 1 K 2879/21
Arbeitgeber, Entschädigung für Verdienstausfall, Arbeitnehmer, Erstattung von …
- VG Sigmaringen, 09.05.2023 - 1 K 3986/21
Arbeitgeber, Entschädigung für Verdienstausfall, Arbeitnehmer, Erstattung von …
Rechtsprechung
BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 620/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Verjährung
- Kanzlei Prof. Schweizer
Verjährung von Vergütungsansprüchen
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Tarifgerechte Eingruppierung und Vergütung einer Diplomlehrerin mit der Befähigung für das Fach Polytechnik; Rechtsverbindliche Zusage einer unveränderten Vergütung unabhängig von der Eingruppierungsrechtslage; Verjährung des Vergütungsanspruches; ...
- gaius.legal
Verjährung von Vergütungsansprüchen
- rechtsportal.de
Hemmung der Verjährung bei Nichtbetreiben des Verfahrens wegen anhängigem Musterprozess
- Der Betrieb
Unterbrechung der Verjährung: Beendigung durch Ruhen des Verfahrens ? Motive und Absichten für Ruhen irrelevant ? Maßgebend allein nach außen erkennbare Umstände
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Zwickau, 07.02.2001 - 4 Ca 2062/00
- LAG Sachsen, 11.07.2002 - 8 Sa 686/01
- BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 620/02
Papierfundstellen
- NZA 2005, 656 (Ls.)
- DB 2004, 1676
- JR 2005, 87
Wird zitiert von ... (40) Neu Zitiert selbst (14)
- BGH, 21.02.1983 - VIII ZR 4/82
Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung; Anforderungen an die Führung …
Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 620/02
Die Anordnung des Ruhens des Verfahrens nach §§ 251 aF, 251a ZPO beendet nach § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB aF die Unterbrechung der Verjährung, da das Ruhen des Verfahrens primär auf dem Willen der Parteien beruht, auch wenn eine Entscheidung durch das Gericht und damit dessen Mitwirkung erforderlich ist (BGH 21. Februar 1983 - VIII ZR 4/82 - NJW 1983, 2496; 20. Oktober 1987 - VI ZR 104/87 - NJW-RR 1988, 279; 18. Oktober 2000 - XII ZR 85/98 - NJW 2001, 218;… Staudinger/Peters BGB § 211 Rn. 10).Für den Fall des Nichtbetreibens eines Prozesses zum Zwecke des Abwartens des Ausgangs eines Musterprozesses hat der Bundesgerichtshof das Vorliegen eines triftigen Grundes, der ausnahmsweise der Anwendbarkeit des § 211 Abs. 2 BGB aF entgegensteht, allerdings ausdrücklich verneint (21. Februar 1983 - VIII ZR 4/82 - NJW 1983, 2496; 18. Oktober 2000 - XII ZR 85/98 - NJW 2001, 218; 27. Januar 1999 - XII ZR 113/97 - NJW 1999, 1101).
Nach § 225 BGB aF könne die Verjährung durch Rechtsgeschäft weder ausgeschlossen noch erschwert werden, dieser Erfolg solle auch nicht auf dem Umweg erreicht werden, dass ein Prozess begonnen, dann aber nicht mehr weiter betrieben werde (21. Februar 1983 - VIII ZR 4/82 - aaO).
Maßgeblich für die Beurteilung der Voraussetzungen der Vorschrift seien vielmehr objektive Kriterien, insbesondere, ob der Verfahrensstillstand im Verantwortungsbereich der Parteien liege (21. Februar 1983 - VIII ZR 4/82 - aaO).
- BGH, 27.01.1999 - XII ZR 113/97
Hemmung der Verjährung durch Stillhalteabkommen; Unterbrechung der Verjährung …
Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 620/02
Für den Fall des Nichtbetreibens eines Prozesses zum Zwecke des Abwartens des Ausgangs eines Musterprozesses hat der Bundesgerichtshof das Vorliegen eines triftigen Grundes, der ausnahmsweise der Anwendbarkeit des § 211 Abs. 2 BGB aF entgegensteht, allerdings ausdrücklich verneint (21. Februar 1983 - VIII ZR 4/82 - NJW 1983, 2496; 18. Oktober 2000 - XII ZR 85/98 - NJW 2001, 218; 27. Januar 1999 - XII ZR 113/97 - NJW 1999, 1101).Denn selbst eine Vereinbarung der Parteien, das Ruhen des Verfahrens herbeizuführen, hat in der Regel nur prozessuale Bedeutung; eine materiell-rechtliche Wirkung im Sinne einer Stundungsvereinbarung oder eines temporären Leistungsverweigerungsrechts ist hierin nicht ohne weiteres zu sehen (BGH 27. Januar 1999 - XII ZR 113/97 - NJW 1999, 1101 mwN).
Der Vertrauensschutz reicht zudem nur so weit und gilt nur so lange fort, wie die den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung begründenden Umstände fortdauern und den Gläubiger von der rechtzeitigen Klageerhebung abhalten (BGH 27. Januar 1999 - XII ZR 113/97 - NJW 1999, 1101 mwN; BAG 18. März 1997 - 9 AZR 130/96 - AP BGB § 217 Nr. 1 = EzA BGB § 196 Nr. 10).
- BGH, 20.10.1987 - VI ZR 104/87
Begriff des Stillstands und des Weiterbetreibens eines Prozesses
Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 620/02
Die Anordnung des Ruhens des Verfahrens nach §§ 251 aF, 251a ZPO beendet nach § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB aF die Unterbrechung der Verjährung, da das Ruhen des Verfahrens primär auf dem Willen der Parteien beruht, auch wenn eine Entscheidung durch das Gericht und damit dessen Mitwirkung erforderlich ist (BGH 21. Februar 1983 - VIII ZR 4/82 - NJW 1983, 2496; 20. Oktober 1987 - VI ZR 104/87 - NJW-RR 1988, 279; 18. Oktober 2000 - XII ZR 85/98 - NJW 2001, 218;… Staudinger/Peters BGB § 211 Rn. 10).Im Interesse der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit komme es weder auf die Motive noch die Absichten der Parteien an noch darauf, ob das Verhalten unter den gegebenen Umständen sinnvoll und prozesswirtschaftlich vernünftig sei, maßgeblich seien vielmehr die nach außen erkennbaren Umstände des Prozessstillstandes (20. Oktober 1987 - VI ZR 104/87 - NJW-RR 1988, 279).
- BAG, 19.12.1996 - 6 AZR 525/95
Eingruppierung einer Diplomlehrerin an einer Sonderschule
Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 620/02
III BAT-O ein sonderschulspezifisches Hochschulstudium voraussetzte oder aber ein allgemeines Hochschulstudium mit der Befähigung zum Diplomlehrer ausreichte (7. August 1997 - 6 AZR 716/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 62 und 19. Dezember 1996 - 6 AZR 525/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 57).Der beklagte Freistaat hat der Klägerin keine Veranlassung zur Annahme gegeben, sie könne bis zum rechtskräftigen Abschluss eines der Musterverfahren im Jahr 2000 zuwarten, auch wenn die Rechtsfrage längst rechtskräftig entschieden sei - wie vorliegend durch die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 7. August 1997 (- 6 AZR 716/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 62) und vom 19. Dezember 1996 (- 6 AZR 525/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 57) -.
- BAG, 07.08.1997 - 6 AZR 716/95
Eingruppierung einer Diplomlehrerin für Staatsbürgerkunde
Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 620/02
III BAT-O ein sonderschulspezifisches Hochschulstudium voraussetzte oder aber ein allgemeines Hochschulstudium mit der Befähigung zum Diplomlehrer ausreichte (7. August 1997 - 6 AZR 716/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 62 und 19. Dezember 1996 - 6 AZR 525/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 57).Der beklagte Freistaat hat der Klägerin keine Veranlassung zur Annahme gegeben, sie könne bis zum rechtskräftigen Abschluss eines der Musterverfahren im Jahr 2000 zuwarten, auch wenn die Rechtsfrage längst rechtskräftig entschieden sei - wie vorliegend durch die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 7. August 1997 (- 6 AZR 716/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 62) und vom 19. Dezember 1996 (- 6 AZR 525/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 57) -.
- BGH, 18.10.2000 - XII ZR 85/98
Weiterbetreiben des Rechtsstreits
Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 620/02
Die Anordnung des Ruhens des Verfahrens nach §§ 251 aF, 251a ZPO beendet nach § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB aF die Unterbrechung der Verjährung, da das Ruhen des Verfahrens primär auf dem Willen der Parteien beruht, auch wenn eine Entscheidung durch das Gericht und damit dessen Mitwirkung erforderlich ist (BGH 21. Februar 1983 - VIII ZR 4/82 - NJW 1983, 2496; 20. Oktober 1987 - VI ZR 104/87 - NJW-RR 1988, 279; 18. Oktober 2000 - XII ZR 85/98 - NJW 2001, 218;… Staudinger/Peters BGB § 211 Rn. 10).Für den Fall des Nichtbetreibens eines Prozesses zum Zwecke des Abwartens des Ausgangs eines Musterprozesses hat der Bundesgerichtshof das Vorliegen eines triftigen Grundes, der ausnahmsweise der Anwendbarkeit des § 211 Abs. 2 BGB aF entgegensteht, allerdings ausdrücklich verneint (21. Februar 1983 - VIII ZR 4/82 - NJW 1983, 2496; 18. Oktober 2000 - XII ZR 85/98 - NJW 2001, 218; 27. Januar 1999 - XII ZR 113/97 - NJW 1999, 1101).
- BGH, 29.06.1993 - X ZR 6/93
Keine Vorschußpflicht ohne Anforderung durch Mahngericht
Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 620/02
"Demnächst" bedeutet innerhalb einer den Umständen nach angemessenen Frist, wenn die Partei oder ihr Bevollmächtigter unter Berücksichtigung der Gesamtsituation alles Zumutbare für die alsbaldige Zustellung getan haben (BGH 29. Juni 1993 - X ZR 6/93 - NJW 1993, 2811). - BGH, 01.02.1966 - VI ZR 193/64
Beschwer bei unbeziffertem (Schmerzensgeld-)Antrag
Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 620/02
Denn eine unbezifferte Zahlungsklage ist nur dann zulässig, wenn die Bestimmung des Betrages von einer gerichtlichen Schätzung nach § 287 ZPO oder vom billigen Ermessen des Gerichts abhängig ist (BGH 1. Februar 1966 - VI ZR 193/64 - BGHZ 45, 91). - BGH, 01.07.1986 - VI ZR 120/85
Nichtbetreiben eines Prozesses durch Untätigbleiben der Parteien
Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 620/02
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Rechtsprechung den Anwendungsbereich des § 211 Abs. 2 BGB aF dahin eingeschränkt, dass nicht jeder Prozessstillstand ohne Rücksicht auf seinen Entstehungsgrund zu einer Beendigung der Verjährungsunterbrechung führt (7. Dezember 1978 - VII ZR 278/77 - NJW 1979, 810; 1. Juli 1986 - VI ZR 120/85 - WM 1986, 1417; ebenso BAG 29. März 1990 - 2 AZR 520/89 - AP BGB § 196 Nr. 11 = EzA BGB § 211 Nr. 1). - BGH, 17.11.1988 - III ZR 252/87
Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung; Klage im Nachverfahren nach …
Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 620/02
Dies bedeutet, dass die Klage den wesentlichen Formerfordernissen des § 253 ZPO entsprechen und im Anwaltsprozess von einem bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnet sein muss (BGH 17. November 1988 - III ZR 252/87 - NJW-RR 1989, 508). - BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 130/96
Unterbrechung der Verjährung; Rechtsmißbrauch
- BGH, 07.12.1978 - VII ZR 278/77
Anforderungen an die Führung des Rechtsstreits zur Erhaltung der …
- LAG Sachsen, 11.07.2002 - 8 Sa 686/01
- BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 520/89
Ansprüche aus Annahmeverzug - Verjährung
- BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 635/03
Diskriminierung wegen Schwerbehinderung
Ein derartiger Klageantrag ist zulässig, wenn die Bestimmung des Betrages von einer gerichtlichen Schätzung oder billigem Ermessen des Gerichts abhängig ist (BAG 22. April 2004 - 8 AZR 620/02 - AP BGB § 211 Nr. 3 = EzA BGB 2002 § 204 Nr. 1). - BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05
Benachteiligung wegen Schwerbehinderung
Ein derartiger Klageantrag ist zulässig, wenn die Bestimmung des Betrages von einer gerichtlichen Schätzung oder billigem Ermessen des Gerichts abhängig ist (BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 635/03 - BAGE 113, 361; 22. April 2004 - 8 AZR 620/02 - AP BGB § 211 Nr. 3 = EzA BGB 2002 § 204 Nr. 1). - VG Freiburg, 02.02.2018 - 4 K 3025/15
Verjährung von jugendhilferechtlichen Erstattungsansprüchen - Unterbrechung der …
42 Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass durch ein vom Gericht angeordnetes, von beiden Beteiligten beantragtes Ruhen des Verfahrens nach § 251 ZPO ein den Beteiligten zuzurechnender Verfahrensstillstand im Sinne von § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB und damit ein Ende der Hemmung eintritt (vgl. BGH, Urteile vom 18.10.2000 - XII ZR 85/98 -, NJW 2001, 218, und vom 20.10.1987 - VI ZR 104/87 -, NJW-RR 1988, 279; siehe auch BAG, Urteil vom 22.04.2004 - 8 AZR 620/02 -, juris; LG Karlsruhe, Urteil vom 11.02.2009 - 1 S 91/07 -, juris;… Ellenberger, in: Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 73. Aufl. 2014, § 204 Rn. 48).Das soll auch dann gelten, wenn die Beteiligten lediglich aus prozesswirtschaftlichen Erwägungen den Ausgang eines Musterprozesses abwarteten, weil dadurch allein § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB nicht unanwendbar werde (so - ausdrücklich in Bezug auf § 211 Abs. 2 BGB a. F., der Vorgängerregelung zu § 204 Abs. 2 BGB n. F. - BGH, Urteil vom 27.01.1999 - XII ZR 113-97 -, NJW 1999, 1101 m.w.N.; ebenso BAG, Urteil vom 22.04.2004 - 8 AZR 620/02 -, juris).
- BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 54/11
Verfahrensaussetzung wegen Vorgreiflichkeit: Anhängigkeit eines …
Es genügt nicht, dass die in den genannten Revisionsverfahren zu erwartenden Entscheidungen (lediglich) geeignet sind, einen rein tatsächlichen Einfluss auf die zu treffende Entscheidung zu haben (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. März 2005 - X ZB 26/04, aaO;… vom 25. Januar 2006 - IV ZB 36/03, juris Rn. 2; BAG, NJOZ 2005, 2318, 2324). - OLG Frankfurt, 07.06.2018 - 8 U 153/17
Verjährung des Darlehensrückzahlungsanspruches
Die Anordnung des Ruhens des Verfahrens nach § 251 Satz 1 ZPO beendet nämlich nach § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB die Unterbrechung der Verjährung, da das Ruhen des Verfahrens primär auf dem Willen der Parteien beruht, auch wenn eine Entscheidung durch das Gericht und damit dessen Mitwirkung erforderlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 20.10.1987 - VI ZR 104/87, NJW-RR 1988, 279; Urteil vom 18.10.2000 - XII ZR 85/98, NJW 2001, 218, 219; BAG, Urteil vom 22.04.2004 - 8 AZR 620/02, AP BGB § 211 Nr. 3;… BSG, Urt. v. 14.10.2014 - B 1 KR 27/13 R, NZS 2015, 136, 140;… Lakkis in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 204 BGB, Rdnr. 158). - OLG Düsseldorf, 17.05.2023 - 15 U 78/22
Sanitärarmatur
Ferner ist die Ausübung eines Rechts in der Regel missbräuchlich, wenn der Berechtigte es gerade durch ein gesetz-, sitten- oder vertragswidriges Verhalten erworben hat (…Grüneberg, a.a.O., Rz. 43 m.w.N.) oder der Gläubiger aus dem gesamten Verhalten des Schuldners für diesen erkennbar das Vertrauen schöpfte und schöpfen durfte, dass der Schuldner die Verjährungseinrede nicht erheben, sondern sich auf sachliche Einwände beschränken werde (BAG, Urt. v. 22. April 2004, Az. 8 AZR 620/02, NJOZ 2005, 2318 - Verjährung von Vergütungsansprüchen). - LAG Schleswig-Holstein, 28.08.2019 - 6 Sa 379/18
Schadensersatz, Compliance, Korruption, Pflichtverletzung, Schaden
Ein Feststellungsantrag genügt dem Bestimmtheitserfordernis des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn er das Rechtsverhältnis, dessen Bestehen festgestellt werden soll, so genau bezeichnet, dass über die Identität und den Umfang der Rechtskraft des begehrten Feststellungsausspruchs keinerlei Ungewissheit bestehen kann (vgl. z. B. BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 557/06 - BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 620/02 -). - OLG Stuttgart, 14.07.2011 - 10 U 59/10
VOB-Generalunternehmervertrag: Klage auf Zahlung des Saldos aus einer …
Das Ruhen des Verfahrens nach § 251 ZPO a.F. stellt keinen rechtlichen, sondern vielmehr einen tatsächlich bedingten Stillstand des Verfahrens infolge Nichtbetreibens durch die Parteien dar und beruht primär auf dem Willen der Parteien, auch wenn eine Entscheidung durch das Gericht und damit dessen Mitwirkung erforderlich ist (BAG, Urteil vom 22.04.2004, Az. 8 AZR 620/02, juris Rn. 29 f). - BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 55/11
Zulässigkeit der Aussetzung eines Verfahrens gemäß § 148 ZPO bei bloßer …
Es genügt nicht, dass die in den genannten Revisionsverfahren zu erwartenden Entscheidungen (lediglich) geeignet sind, einen rein tatsächlichen Einfluss auf die im vorliegenden Fall zu treffende Entscheidung zu haben (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. März 2005 - X ZB 26/04, aaO;… vom 25. Januar 2006 - IV ZB 36/03, juris Rn. 2; BAG, NJOZ 2005, 2318, 2324). - OLG Frankfurt, 30.04.2018 - 8 U 153/17
Mehrere Hemmungsgründe: Keine Addition der Hemmungszeiträume!
Die Anordnung des Ruhens des Verfahrens nach § 251 Satz 1 ZPO beendet nämlich nach § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB die Unterbrechung der Verjährung, da das Ruhen des Verfahrens primär auf dem Willen der Parteien beruht, auch wenn eine Entscheidung durch das Gericht und damit dessen Mitwirkung erforderlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 20.10.1987 - VI ZR 104/87, NJW-RR 1988, 279; Urteil vom 18.10.2000 - XII ZR 85/98, NJW 2001, 218, 219; BAG, Urteil vom 22.04.2004 - 8 AZR 620/02, AP BGB § 211 Nr. 3;… BSG, Urt. v. 14.10.2014 - B 1 KR 27/13 R, NZS 2015, 136, 140;… Lakkis in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a.PK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 204 BGB, Rdnr. 158). - BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 66/11
Zulässigkeit der Aussetzung eines Verfahrens gem. § 148 ZPO analog wegen …
- LAG Berlin, 09.03.2006 - 5 Sa 1794/05
Entschädigungsanspruch: Benachteiligung wegen der Behinderung bei der Begründung …
- VG Cottbus, 28.05.2015 - 5 K 737/11
Besoldung und Versorgung
- BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 96/11
Notwendigkeit der Vorgreiflichkeit der in dem anderen Rechtsstreit zu treffenden …
- LAG Düsseldorf, 14.02.2008 - 11 Sa 1939/07
Entschädigungsanspruch wegen Benachteiligung im Bewerbungsverfahren
- BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 64/11
Notwendigkeit des Vorliegens der Vorgreiflichkeit der in einem anderen …
- BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 82/11
Notwendigkeit des Vorliegens der Vorgreiflichkeit der in einem anderen …
- BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 76/11
Zulässigkeit der Aussetzung eines Verfahrens gem. § 148 ZPO analog wegen …
- BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 100/11
Aussetzung eines Verfahrens wegen des Befassens eines Spruchkörpers mit einer …
- LAG Niedersachsen, 25.05.2007 - 10 Sa 1986/06
Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden und Verjährung von Ansprüchen auf …
- LAG Hamm, 16.12.2005 - 15 Sa 1698/05
Entschädigung wegen Benachteiligung eines schwerbehinderten Menschen bei der …
- BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 60/11
Berechtigung von Gaspreiserhöhungen bzgl. der Zahlung eines restlichen Entgelts …
- BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 68/11
Zulässigkeit der Aussetzung eines Verfahrens gem. § 148 ZPO analog wegen …
- BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 63/11
Zulässigkeit der Aussetzung eines Verfahrens gem. § 148 ZPO analog wegen …
- BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 75/11
Aussetzung des Berufungsverfahrens analog § 148 ZPO bis zur Entscheidung der beim …
- BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 58/11
Zulässigkeit der Aussetzung eines Verfahrens analog § 148 ZPO wegen Einordnung …
- BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 77/11
Zulässigkeit der Aussetzung eines Verfahrens gem. § 148 ZPO analog wegen …
- BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 69/11
Zulässigkeit der Aussetzung eines Verfahrens gem. § 148 ZPO analog wegen …
- BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 87/11
Notwendigkeit der Vorgreiflichkeit der in dem anderen Rechtsstreit zu treffenden …
- BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 72/11
Zulässigkeit der Aussetzung eines Verfahrens gem. § 148 ZPO analog wegen …
- BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 83/11
Zulässigkeit der Aussetzung eines Verfahrens analog § 148 ZPO als Teil eines …
- BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 71/11
Zulässigkeit der Aussetzung eines Verfahrens gem. § 148 ZPO analog wegen …
- BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 56/11
Zulässigkeit der Aussetzung eines Verfahrens gemäß § 148 ZPO analog wegen …
- BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 65/11
Zulässigkeit der Aussetzung eines Verfahrens gem. § 148 ZPO analog wegen …
- LAG Hessen, 30.06.2017 - 10 Sa 1354/16
1. Ein Betrieb, der Fertiggaragen aus Beton herstellt und montiert, fällt bei …
- BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 97/11
Zulässigkeit der Aussetzung eines Verfahrens analog § 148 ZPO als Teil eines …
- BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 61/11
Zulässigkeit der Aussetzung eines Verfahrens gem. § 148 ZPO analog wegen …
- BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 73/11
Zulässigkeit der Aussetzung eines Verfahrens gem. § 148 ZPO analog wegen …
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2017 - 8 Sa 1404/16
Anpassung Betriebsrente nach Maßgabe der Beamtenversorgung; Sonderzahlung …
- BSG, 19.04.2023 - B 6 KA 3/22 BH
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
Rechtsprechung
BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 279/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Bürgenhaftung bei Arbeitnehmerentsendung
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Bürgenhaftung bei Arbeitnehmerentsendung
- Wolters Kluwer
Einstellung der Arbeitsleistungen wegen unterbliebener Lohnzahlungen; Bestehen eines Zurückbehaltungsrechts des Arbeitnehmers bei Nichtzahlung des Lohnes; Verfall von Lohnansprüchen bei Nichtgeltendmachung innerhalb von 2 Monaten nach Fälligkeit; Haftung des ...
- Judicialis
- rechtsportal.de
AEntG § 1a; GG Art. 12; SGB III § 187
Bürgenhaftung für Arbeitnehmerentgelte bei Arbeitnehmerentsendung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Arbeit & Soziales - Bürgenhaftung bei Arbeitnehmerentsendung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nomos.de , S. 6 (Kurzinformation)
Bürgenhaftung für das Mindestentgelt im Baugewerbe
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Spezialfall Bauwirtschaft - So vermeiden Arbeitgeber die Haftung für Mindestlöhne und Urlaubskassenbeiträge
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Sog. Bürgenhaftung: Generalunternehmer muss mit Inanspruchnahme durch NU-Arbeitnehmer rechnen! (IBR 2005, 406)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 10.08.2000 - 52 Ca 4049/00
- LAG Berlin, 14.02.2001 - 15 Sa 2121/00
- BAG, 06.11.2002 - 5 AZR 279/01
- BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 279/01
Papierfundstellen
- NZA 2005, 656 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (29)
- BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82
Arbeitnehmerüberlassung
Auszug aus BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 279/01
Dies gilt entsprechend für die Beurteilung der Eignung und Erforderlichkeit des gewählten Mittels zur Erreichung der gesetzgeberischen Ziele (BVerfG 6. Oktober 1987 - 1 BvR 1086/82 ua. - BVerfGE 77, 84).Bei Regelungen, die den Teilarbeitsmarkt des Baugewerbes betreffen, ist bei der verfassungsrechtlichen Nachprüfung nach Auffassung des BVerfG besondere Zurückhaltung geboten, weil der Gesetzgeber bei der Wiederherstellung einer gestörten Ordnung in diesem Bereich auf besonders komplexe, schwer überschaubare und im Einzelnen unklare Verhältnisse einwirken müsse (vgl. BVerfG 6. Oktober 1987 - 1 BvR 1086/82 ua. - aaO, S. 107).
Darüber hinaus darf der Gesetzgeber das Interesse an der Stärkung der Effektivität tariflicher Normsetzung berücksichtigen (BVerfG 6. Oktober 1987 - 1 BvR 1086/82 ua. - BVerfGE 77, 84, 107).
- BVerfG, 11.02.2003 - 1 BvR 1972/00
Impfstoffversand- und Werbeverbot verfassungswidrig
Auszug aus BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 279/01
Erforderlich ist, dass die in das Grundrecht eingreifende Norm kompetenzgemäß erlassen worden ist, durch hinreichende, der Art der betroffenen Betätigung und der Intensität des jeweiligen Eingriffs Rechnung tragende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (vgl. BVerfG 23. Januar 1990 - 1 BvL 44/86 und 1 BvL 48/87 - BVerfGE 81, 156, 188 f.; 10. November 1998 - 1 BvR 2296/96 und 1 BvR 1081/97 - BVerfGE 99, 202; 11. Februar 2003 - 1 BvR 1972/00 und 1 BvR 70/01 - BVerfGE 107, 186).Steht dagegen die grundrechtliche Beschränkung nur in einem entfernten Zusammenhang zum Gemeinschaftsgut, so kann dieses nicht generell Vorrang vor der Berufsausübungsfreiheit beanspruchen (BVerfG 11. Februar 2003 - 1 BvR 1972/00 und 1 BvR 70/01 - BVerfGE 107, 186).
Die gesetzlich angeordnete Maßnahme muss dabei einen hinreichenden Bezug zum geschützten Gemeinschaftsgut haben (BVerfG 11. Februar 2003 - 1 BvR 1972/00 und 1 BvR 70/01 - BVerfGE 107, 186).
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86
Arbeitsförderungsgesetz 1981
Auszug aus BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 279/01
Erforderlich ist, dass die in das Grundrecht eingreifende Norm kompetenzgemäß erlassen worden ist, durch hinreichende, der Art der betroffenen Betätigung und der Intensität des jeweiligen Eingriffs Rechnung tragende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (vgl. BVerfG 23. Januar 1990 - 1 BvL 44/86 und 1 BvL 48/87 - BVerfGE 81, 156, 188 f.; 10. November 1998 - 1 BvR 2296/96 und 1 BvR 1081/97 - BVerfGE 99, 202; 11. Februar 2003 - 1 BvR 1972/00 und 1 BvR 70/01 - BVerfGE 107, 186).Seine Gestaltungsfreiheit ist in den Fällen noch größer, in denen die Regelung - wie hier - keinen unmittelbar berufsregelnden Charakter hat (BVerfG 23. Januar 1990 - 1 BvL 44/86 und 1 BvL 48/87 - BVerfGE 81, 156; 15. Dezember 1987 - 1 BvR 563/85 ua. - BVerfGE 77, 308).
- BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens …
Auszug aus BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 279/01
aa) Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist gewahrt, wenn die Beeinträchtigung der Berufsfreiheit geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinne ist, die mit dem Gesetz verfolgten Ziele zu erreichen (BVerfG 14. März 1989 - 1 BvR 1033/82 und 1 BvR 174/84 - BVerfGE 80, 1).Erforderlich ist ein Eingriff in die Berufsfreiheit nur dann, wenn ein anderes, gleich wirksames, aber die Berufsfreiheit weniger fühlbar einschränkendes Mittel fehlt (vgl. BVerfG 5. Mai 1987 - 1 BvR 724/81 ua. - BVerfGE 75, 246, 269; 14. März 1989 - 1 BvR 1033/82 und 1 BvR 174/84 - aaO).
- BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 2296/96
Zur Erstattungspflicht des Arbeitgebers gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit …
Auszug aus BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 279/01
Erforderlich ist, dass die in das Grundrecht eingreifende Norm kompetenzgemäß erlassen worden ist, durch hinreichende, der Art der betroffenen Betätigung und der Intensität des jeweiligen Eingriffs Rechnung tragende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (vgl. BVerfG 23. Januar 1990 - 1 BvL 44/86 und 1 BvL 48/87 - BVerfGE 81, 156, 188 f.; 10. November 1998 - 1 BvR 2296/96 und 1 BvR 1081/97 - BVerfGE 99, 202; 11. Februar 2003 - 1 BvR 1972/00 und 1 BvR 70/01 - BVerfGE 107, 186).Der Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit ist schließlich angemessen, wenn eine hinreichende Verantwortungsbeziehung zwischen dem Handeln des Bauunternehmers und seiner Haftung nach § 1a AEntG besteht (vgl. dazu BVerfG 10. November 1998 - 1 BvR 2296/96 und 1 BvR 1081/97 - BVerfGE 99, 202) und der Grundrechtseingriff nicht außer Verhältnis zu dem angestrebten Zweck steht.
- BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 617/01
Bürgenhaftung bei Arbeitnehmerentsendung
Auszug aus BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 279/01
Hinweise des Senats: Im Wesentlichen vergleichbarer Sachverhalt wie im Senatsurteil vom 12. Januar 2005 - 5 AZR 617/01 -.Eine weiter gehende Haftung für Annahmeverzugsansprüche besteht nicht (zu Verzugszinsen vgl. Senat 12. Januar 2005 - 5 AZR 617/01 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
- BVerfG, 11.04.2000 - 1 BvL 2/00
Unzulässige Richtervorlage mangels ausreichender Darlegung der …
Auszug aus BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 279/01
Lassen der Wortlaut, die Entstehungsgeschichte, der Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelungen sowie deren Sinn und Zweck jedoch mehrere Deutungen zu, von denen eine zu einem verfassungsgemäßen Ergebnis führt, so ist diese geboten (BVerfG 11. April 2000 - 1 BvL 2/00 - AP ArbGG 1979 § 26 Nr. 2). - BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94
Notarkassen
Auszug aus BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 279/01
Der besondere Freiheitsraum, den Art. 12 Abs. 1 GG sichern will, kann auch durch Vorschriften berührt werden, die infolge ihrer tatsächlichen Auswirkungen geeignet sind, die Freiheit der Berufswahl mittelbar zu beeinträchtigen, obwohl sie keinen unmittelbar berufsregelnden Charakter tragen (vgl. BVerfG 13. Juli 2004 - 1 BvR 1298/94 ua. - NJW 2005, 45). - BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85
Arbeitnehmerweiterbildung
Auszug aus BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 279/01
Seine Gestaltungsfreiheit ist in den Fällen noch größer, in denen die Regelung - wie hier - keinen unmittelbar berufsregelnden Charakter hat (BVerfG 23. Januar 1990 - 1 BvL 44/86 und 1 BvL 48/87 - BVerfGE 81, 156; 15. Dezember 1987 - 1 BvR 563/85 ua. - BVerfGE 77, 308). - BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 14/60
Sachkundenachweis
Auszug aus BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 279/01
Eingriffe in die Berufsfreiheit dürfen jedoch nicht weiter gehen, als es die sie legitimierenden öffentlichen Interessen erfordern (vgl. BVerfG 14. Dezember 1965 - 1 BvL 14/60 - BVerfGE 19, 330, 337). - BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89
Sonntagsbackverbot
- BVerfG, 10.03.1976 - 1 BvR 355/67
Öffentliches Wegeeigentum
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
- EuGH, 23.04.1991 - C-41/90
Höfner und Elser / Macrotron
- BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
- EuGH, 16.01.1997 - C-134/95
USSL nº 47 di Biella / INAIL
- BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90
Vorlage zur Frage der Heranziehung des Schiffseigners neben dem Charterer des …
- EuGH, 17.06.1997 - C-70/95
Sodemare u.a.
- BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59
Schankerlaubnissteuer
- BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66
Erdölbevorratung
- BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 27/72
Weinwirtschaftsabgabe
- BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74
Allgemeinverbindlicherklärung II
- BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02
Ladenschlussgesetz III
- BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 2221/03
Zur Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und zur …
- LAG Berlin, 14.02.2001 - 15 Sa 2121/00
Verfassungsmäßigkeit der Durchgriffshaftung des § 1a Arbeitnehmerentsendegesetz …
- BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 223/02
Nettolohnklage, Ausschlußfrist
- ArbG Berlin, 10.08.2000 - 52 Ca 4049/00
Haftung eines Unternehmers für die Zahlung des Mindestentgelts an einen …
- BAG, 10.02.1982 - 5 AZR 936/79
RÜckständiger Lohn - Lohnforderungsanspruch - Konkursausfallgeld
- BSG, 17.07.1979 - 12 RAr 15/78
Voraussetzungen des Anspruchs auf Konkursausfallgeld - Beendigung der …
- BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 495/14
Mindestlohn - Entgeltfortzahlung
Nicht zu den international zwingenden Rechtsnormen iSv. Art. 34 EGBGB gehören demgegenüber § 2 EFZG und § 615 BGB (BAG 18. April 2012 - 10 AZR 200/11 - Rn. 13, BAGE 141, 129; 12. Januar 2005 - 5 AZR 279/01 - zu IX 1 der Gründe) .Entgegen der Auffassung der Beklagten setzt sich der Senat damit nicht in Widerspruch zu den Entscheidungen des Fünften Senats vom 12. Januar 2005 (- 5 AZR 279/01 - zu IX der Gründe und - 5 AZR 617/01 - zu VIII und IX der Gründe, BAGE 113, 149) .
- LAG Baden-Württemberg, 18.01.2010 - 4 Sa 14/09
Bürgenhaftung nach § 1a AEntG - Insolvenz des Nachunternehmers - …
§ 187 SGB III ist verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass die Aufwendungen für das Insolvenzgeld von den am Umlageverfahren nach § 358 ff. SGB III beteiligten Unternehmen zu tragen sind (Abweichung von BAG 12.01.2005 - 5 AZR 279/01 - AP AEntG § 1 a Nr. 2).Die mit der Bürgenhaftung geltend gemachten Ansprüche umfassen entsprechend der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 12.01.2005 - 5 AZR 279/01 - NZA 2005, 656) nur die Arbeitsvergütung für tatsächlich geleistete Arbeit.
Das Bundesarbeitsgericht hat in seinen Entscheidungen vom 06.11.2002 (…a.a.O., Rn 77 und 92) und vom 12.01.2005 (5 AZR 279/01 - NZA 2005, 656 Rn 43, 59 und 5 AZR 617/01 - AP AEntG § 1 a Nr. 2 Rn 53, 69) die Auffassung vertreten, § 1 a AEntG ermögliche nicht nur den Arbeitnehmern, im Falle der Insolvenz oder wirtschaftlicher Schwierigkeiten ihres Arbeitgebers die Nettovergütungsansprüche beim Generalunternehmer durchzusetzen, sondern bewirke zugleich eine Entlastung der Bundesagentur für Arbeit, die sich - soweit sie Insolvenzgeld leiste - beim Generalunternehmer schadlos halten könne.
Das Mittel der Bürgenhaftung ist auch erforderlich und verhältnismäßig und im Hinblick auf das Grundrecht der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich unbedenklich (BAG 06.11.2002, a.a.O., Rn 64 ff. und 12.01.2005, a.a.O., Rn 46 ff.;… BVerfG 20.03.2007, a.a.O., Rn 32 ff.;… Koberski/Asshoff/Hold, a.a.O., Rn 4 ff.;… Däubler/Lakies, a.a.O., Rn 6; a.A. Badura, FS für Söllner, S. 111; von Dannwitz, RdA 1999, 322, 326; Seifert, SAE 2007, 386).
- BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 335/14
Mindestlohn - Entgeltfortzahlung
Nicht zu den international zwingenden Rechtsnormen iSv. Art. 34 EGBGB gehören demgegenüber § 2 EFZG und § 615 BGB (BAG 18. April 2012 - 10 AZR 200/11 - Rn. 13, BAGE 141, 129; 12. Januar 2005 - 5 AZR 279/01 - zu IX 1 der Gründe) .Entgegen der Auffassung der Beklagten setzt sich der Senat damit nicht in Widerspruch zu den Entscheidungen des Fünften Senats vom 12. Januar 2005 (- 5 AZR 279/01 - zu IX der Gründe und - 5 AZR 617/01 - zu VIII und IX der Gründe, BAGE 113, 149) .
- LAG Schleswig-Holstein, 09.06.2009 - 6 Ta 81/09
Prozesskostenhilfe, Versagung, keine hinreichenden Erfolgsaussichten, …
Hierdurch ging nach § 187 SGB III der rückständige Lohnanspruch der Klägerin auf die Agentur für Arbeit über (BSG 17.07.1979 - 12 RAr 15/78 - BSGE 48, 269; BAG 12.01.2005 - 5 AZR 279/01 - zitiert nach Juris).Der Anspruch fällt aber erst dann an den Arbeitnehmer zurück, wenn der ablehnende Bescheid bestandskräftig geworden ist (BAG 12.01.2005 - 5 AZR 279/01 - zitiert nach Juris;… Erfurter Kommentar/Müller-Glöge, 8. Auflage, InsO Einführung Rdn. 56).
- BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 617/01 Die Ansprüche auf Annahmeverzugslohn gehören nicht hierzu (Senat 12. Januar 2005 - 5 AZR 279/01 -).
Die Bürgenhaftung bezieht sich allein auf den Mindestlohnanspruch nach § 1 Abs. 1 AEntG (zu Annahmeverzugsansprüchen vgl. Senat 12. Januar 2005 - 5 AZR 279/01 -).
Rechtsprechung
BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 96/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Wahlinitiatoren - Anwendbarkeit von § 15 Abs. 4 KSchG
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung von Wahlinitiatoren - Zulässigkeit einer Kündigung gegenüber dem Einladenden der Betriebsratswahl bei Betriebsstilllegung - Gesetzliche Ausgestaltung des Kündigungsschutzes der Betriebsratmitglieder und des Wahlvorstands
- Judicialis
- rechtsportal.de
KSchG § 1 Abs. 2 § 15 Abs. 3a, Abs. 4, 5
Sonderkündigungsschutz nach § 15 KSchG - Betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsstilllegung; Nach § 15 Abs. 3a KSchG geschützter Einladender zur Wahlversammlung; Wahlinitiator; Frage der Anwendbarkeit von § 15 Abs. 4 und § 15 Abs. 5 KSchG auf Wahlinitiatoren; Abgrenzung ... - datenbank.nwb.de
- Der Betrieb
Betriebsratswahl: Anwendbarkeit der Einschränkungen des Sonderkündigungsschutzes bei Betriebsstilllegung auch auf Initiatoren einer Betriebsratswahl ? Redaktionsversehen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bayreuth, 09.07.2003 - 5 Ca 1143/02
- LAG Nürnberg, 29.01.2004 - 5 Sa 607/03
- BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 96/04
Papierfundstellen
- ZIP 2005, 1615
- NZA 2005, 656 (Ls.)
- DB 2005, 1227
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 22/92
Kündigung einer Betriebsobfrau wegen Betriebsstillegung
Auszug aus BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 96/04
Ein freier Arbeitsplatz war, wie das Landesarbeitsgericht für den Senat bindend festgestellt hat, nicht vorhanden (vgl. zur Weiterbeschäftigungspflicht auf einem freien Arbeitsplatz auch in einem anderen Betrieb: Senat 13. August 1992 - 2 AZR 22/92 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 32 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 39;… KR-Etzel 7. Aufl. § 15 KSchG Rn. 126). - BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 568/80
Bei Betriebsstilllegung können wenige Arbeitnehmer kurzfristig weiterbeschäftigt …
- LAG Nürnberg, 29.01.2004 - 5 Sa 607/03
Besonderer Kündigungsschutz der Initiatoren einer Betriebsratswahl - Stilllegung …
Auszug aus BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 96/04
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 29. Januar 2004 - 5 Sa 607/03 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. - BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 577/03
Anhörung des Betriebsrats des Hauptbetriebs zur Kündigung eines Arbeitnehmers der …
Auszug aus BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 96/04
a) Fraglich erscheint bereits, ob der Kläger, der selbst zum Betriebsrat in B gewählt worden ist, im Rahmen des § 15 Abs. 5 KSchG geltend machen kann, der Betriebsbegriff sei bei der - nicht angefochtenen - Betriebsratswahl verkannt worden (vgl. Senat 3. Juni 2004 - 2 AZR 577/03 -).
- BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 38/19
Betrieb nach § 3 BetrVG - Stilllegung - Betriebsratsmitglied
a) Die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer nach § 15 Abs. 1 bis Abs. 3a KSchG geschützten Person (die Nichterwähnung von § 15 Abs. 3a KSchG beruht auf einem Redaktionsversehen, BAG 4. November 2004 - 2 AZR 96/04 - zu B I 2 der Gründe) ist gemäß § 15 Abs. 4 KSchG ohne besondere Voraussetzungen zulässig, wenn "der Betrieb" stillgelegt wird.cc) Entgegen Mückl (DB 2010, 2615, 2618) lässt sich aus einem Senatsurteil vom 4. November 2004 (- 2 AZR 96/04 - zu B II 2 b der Gründe) nicht folgern, der zweite Zweck von § 15 KSchG verlange, stets auf die Einheit abzustellen, für die ein Betriebsrat gewählt wurde.
- BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 85/19
Betrieb nach § 3 BetrVG - Stilllegung - Betriebsratsmitglied
a) Die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer nach § 15 Abs. 1 bis Abs. 3a KSchG geschützten Person (die Nichterwähnung von § 15 Abs. 3a KSchG beruht auf einem Redaktionsversehen, BAG 4. November 2004 - 2 AZR 96/04 - zu B I 2 der Gründe) ist gemäß § 15 Abs. 4 KSchG ohne besondere Voraussetzungen zulässig, wenn "der Betrieb" stillgelegt wird.cc) Entgegen Mückl (DB 2010, 2615, 2618) lässt sich aus einem Senatsurteil vom 4. November 2004 (- 2 AZR 96/04 - zu B II 2 b der Gründe) nicht folgern, der zweite Zweck von § 15 KSchG verlange, stets auf die Einheit abzustellen, für die ein Betriebsrat gewählt wurde.
- BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 47/08
Sonderkündigungsschutz für Wahlbewerber - Änderungskündigung
Auch die in § 15 Abs. 3a KSchG aufgeführten Personen sind einbezogen (Senat 4. November 2004 - 2 AZR 96/04 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 57 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 58). - ArbG Frankfurt/Main, 17.03.2010 - 7 Ca 8989/09 Der in § 15 Abs. 1 bis Abs. 3 KSchG vorgesehene Schutz sollte durch § 15 Abs. 3a Satz 1 KSchG in zeitlicher und persönlicher Hinsicht ergänzt werden, weil er für die Zeit vor Bildung eines Wahlvorstands als lückenhaft angesehen wurde (BAG vom 04.11.2004 - 2 AZR 96/04, AP Nr. 57 zu § 15 KSchG 1969).
Zwar geltend diese Vorschriften nach der Rechtsprechung des BAG auch entgegen des Wortlauts im Rahmen von § 15 Abs. 3a KSchG, da die Nichterwähnung von Abs. 3a insofern ein Redaktionsversehen ist (BAG vom 04.11.2004 - 2 AZR 96/04, AP Nr. 57 zu § 15 KSchG 1969).
- LAG Köln, 04.05.2023 - 6 Sa 684/22
Betriebsratsmitglied; Kündigung; Betriebsabteilung; Outsourcing; freie Mitarbeit
Sind Betriebsabteilungen ihrerseits Betriebsteile im Sinne des § 4 S. 1 BetrVG, die als selbständige Betriebe gelten und deshalb auch einen eigenen Betriebsrat gewählt haben, ist bei Stilllegung einer solchen Abteilung § 15 Abs. 4 KSchG anwendbar und nicht § 15 Abs. 5 KSchG (BAG 04.11.2004 - 2 AZR 96/04 - KR/Kreft KSchG § 15 Rn. 148).
Rechtsprechung
BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 22/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Eingruppierung einer Leiterin einer Sonderschule in Mecklenburg-Vorpommern bei Absinken der Schülerzahlen - Änderungskündigung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer Änderungskündigung zur Zurückführung der Vergütung einer Schulleiterin; Absinken der Schülerzahlen nach Umsetzung eines Schulentwicklungsplans; Umfang der Mitteilungspflicht im personalvertretungsrechtlichen Anhörungsverfahren
- rechtsportal.de
Eingruppierung von Lehrern; öffentlicher Dienst - Eingruppierung einer Leiterin einer Sonderschule in Mecklenburg-Vorpommern bei Absinken der Schülerzahlen; Änderungskündigung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Rostock, 14.06.2001 - 2 Ca 5/01
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2002 - 5 Sa 277/01
- BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 22/03
Papierfundstellen
- NZA 2005, 656 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 635/95
Korrigierende Rückgruppierung - Änderungskündigung
Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 22/03
Demgegenüber führt eine "überflüssige" Änderungskündigung bei Annahme des mit der Änderungskündigung verbundenen Angebots unter Vorbehalt nicht zur Unwirksamkeit der Änderung der Arbeitsbedingungen wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BAG 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159 = AP KSchG 1969 § 2 Nr. 36 = EzA KSchG § 2 Nr. 22; 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 233 = EzA KSchG § 2 Nr. 27).Unverhältnismäßig kann danach allenfalls das Element der Kündigung sein, nicht dagegen das mit der Kündigung verbundene Änderungsangebot (BAG 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - aaO).
Die Frage, ob die im Änderungsangebot des Arbeitgebers enthaltenen Arbeitsbedingungen gerade infolge der mit der Änderungskündigung angebotenen Vertragsänderung gelten, ob es also zu einer Herbeiführung der Änderungen der Änderungskündigung bedurfte oder ob die angebotenen Arbeitsbedingungen ohnehin Grundlage des Arbeitsverhältnisses sind, wird daher nur als ein Element der Begründetheitsprüfung angesehen (BAG 21. Februar 1991 - 2 AZR 432/90 - mwN) mit der Folge, dass es einer sozialen Rechtfertigung nicht bedarf, wenn die angebotenen Arbeitsbedingungen zB wegen einer Änderung des Tarifvertrages bereits unabhängig hiervon eingetreten waren (BAG 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - aaO).
- BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01
Eingruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin einer Grundschule in Sachsen …
Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 22/03
Es kann dahinstehen, ob die Änderungskündigung im Streitfall im Hinblick auf das Urteil des Senats vom 5. September 2002 (- 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93) überflüssig war. - BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 432/90
Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 22/03
Die Frage, ob die im Änderungsangebot des Arbeitgebers enthaltenen Arbeitsbedingungen gerade infolge der mit der Änderungskündigung angebotenen Vertragsänderung gelten, ob es also zu einer Herbeiführung der Änderungen der Änderungskündigung bedurfte oder ob die angebotenen Arbeitsbedingungen ohnehin Grundlage des Arbeitsverhältnisses sind, wird daher nur als ein Element der Begründetheitsprüfung angesehen (BAG 21. Februar 1991 - 2 AZR 432/90 - mwN) mit der Folge, dass es einer sozialen Rechtfertigung nicht bedarf, wenn die angebotenen Arbeitsbedingungen zB wegen einer Änderung des Tarifvertrages bereits unabhängig hiervon eingetreten waren (…BAG 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - aaO).
- BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 533/87
Auslegung eines Klageantrags bei fristloser und hilfsweise erklärter ordentlicher …
Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 22/03
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine "überflüssige" Änderungskündigung wegen der damit verbundenen Bestandsgefährdung unverhältnismäßig mit der Folge der Unwirksamkeit (BAG 9. Februar 1989 - 6 AZR 16/87 - 21. Januar 1988 - 2 AZR 533/87 - 28. April 1982 - 7 AZR 1139/79 - BAGE 38, 348 = AP KSchG 1969 § 2 Nr. 3 = EzA KSchG § 2 Nr. 4), wenn der Arbeitnehmer das Änderungsangebot nicht angenommen hat. - BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 515/02
Betriebsratsanhörung
Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 22/03
Das gilt nur dann nicht, wenn die betreffenden Tatsachen der Erläuterung der mitgeteilten Kündigungsgründe dienen, den Kündigungsgrund als solchen aber unberührt lassen (BAG 27. März 2003 - 2 AZR 699/01 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 81; 8. April 2003 - 2 AZR 515/02 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 133 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 3). - BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94
Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Erhöhung der …
Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 22/03
Demgegenüber führt eine "überflüssige" Änderungskündigung bei Annahme des mit der Änderungskündigung verbundenen Angebots unter Vorbehalt nicht zur Unwirksamkeit der Änderung der Arbeitsbedingungen wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BAG 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159 = AP KSchG 1969 § 2 Nr. 36 = EzA KSchG § 2 Nr. 22; 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 233 = EzA KSchG § 2 Nr. 27). - BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79
Änderungskündigung und Gleichbehandlung
Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 22/03
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine "überflüssige" Änderungskündigung wegen der damit verbundenen Bestandsgefährdung unverhältnismäßig mit der Folge der Unwirksamkeit (BAG 9. Februar 1989 - 6 AZR 16/87 - 21. Januar 1988 - 2 AZR 533/87 - 28. April 1982 - 7 AZR 1139/79 - BAGE 38, 348 = AP KSchG 1969 § 2 Nr. 3 = EzA KSchG § 2 Nr. 4), wenn der Arbeitnehmer das Änderungsangebot nicht angenommen hat. - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2002 - 5 Sa 277/01
Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 22/03
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 7. November 2002 - 5 Sa 277/01 - aufgehoben. - BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 699/01
Kündigung wegen Tätigkeit für das MfS - Darlegungslast
Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 22/03
Das gilt nur dann nicht, wenn die betreffenden Tatsachen der Erläuterung der mitgeteilten Kündigungsgründe dienen, den Kündigungsgrund als solchen aber unberührt lassen (BAG 27. März 2003 - 2 AZR 699/01 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 81; 8. April 2003 - 2 AZR 515/02 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 133 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 3). - BAG, 09.02.1989 - 6 AZR 16/87
Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 22/03
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine "überflüssige" Änderungskündigung wegen der damit verbundenen Bestandsgefährdung unverhältnismäßig mit der Folge der Unwirksamkeit (BAG 9. Februar 1989 - 6 AZR 16/87 - 21. Januar 1988 - 2 AZR 533/87 - 28. April 1982 - 7 AZR 1139/79 - BAGE 38, 348 = AP KSchG 1969 § 2 Nr. 3 = EzA KSchG § 2 Nr. 4), wenn der Arbeitnehmer das Änderungsangebot nicht angenommen hat.
- BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 509/15
Ordentliche Änderungskündigung - Verhältnismäßigkeit
Eine Änderungskündigung ist wegen der mit ihr verbundenen Bestandsgefährdung unverhältnismäßig, wenn die erstrebte Änderung der Beschäftigungsbedingungen durch Ausübung des Weisungsrechts des Arbeitsgebers gemäß § 106 GewO möglich ist (BAG 6. September 2007 - 2 AZR 368/06 - Rn. 19; 24. Juni 2004 - 8 AZR 22/03 - zu II 1 der Gründe) . - BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 368/06
Änderungskündigung - Ablehnung des Änderungsangebotes - Direktionsrecht
aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine "überflüssige" Änderungskündigung wegen der damit verbundenen Bestandsgefährdung unverhältnismäßig mit der Folge der Unwirksamkeit (24. Juni 2004 - 8 AZR 22/03 -ZTR 2004, 579; 9. Februar 1989 - 6 AZR 16/87 - 21. Januar 1988 - 2 AZR 533/87 - 28. April 1982 - 7 AZR 1139/79 - BAGE 38, 348), wenn der Arbeitnehmer das Änderungsangebot nicht angenommen hat. - LAG Düsseldorf, 06.03.2007 - 8 Sa 1245/06
Tarifautomatik und Unkündbarkeit
Im Übereinstimmung mit dem Arbeitsgericht ist zunächst nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon auszugehen, dass eine "überflüssige" Änderungskündigung wegen der damit verbundenen Bestandsgefährdung unverhältnismäßig ist mit der Folge der Unwirksamkeit (so BAG, Urteil vom 24.06.2004 - 8 AZR 22/03 - NZA 2005, 656 m. w. N.).Die Frage, ob die im Änderungsangebot des Arbeitgebers enthaltenen Arbeitsbedingungen gerade infolge der mit der Änderungskündigung angebotenen Vertragsänderung gelten, ob es also zu einer Herbeiführung der Änderung der Änderungskündigung bedurfte oder ob die angebotenen Arbeitsbedingungen ohnehin Grundlage des Arbeitsverhältnisses sind, wird daher nur als ein Element der Begründetheitsprüfung angesehen mit der Folge, dass es einer sozialen Rechtfertigung nicht bedarf, wenn die angebotenen Arbeitsbedingungen z. B. wegen einer Änderung des Tarifvertrages bereits unabhängig hiervon eingetreten waren (so BAG, a. a. O. , NZA 2005, 656).
- LAG Köln, 01.08.2007 - 3 Sa 906/06
Änderungskündigung; Versetzung; Direktionsrecht; Verhältnismäßigkeit; …
Sobald der Arbeitnehmer die Änderungskündigung unter Vorbehalt annimmt, sieht das BAG lediglich die inhaltliche Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses als streitbefangen an und meint, unverhältnismäßig könne dementsprechend allenfalls das Element der Kündigung sein, nicht dagegen das mit der Kündigung verbundene Änderungsangebot (BAG, Urteil vom 26.01.1995 - 2 AZR 371/94 - , NZA 1995, 626, 627; BAG, Urteil vom 09.07.1997 - 4 AZR 635/95 - , NZA 1998, 494, 496; BAG, Urteil vom 24.06.2004 - 8 AZR 22/03 - , NZA 2005, 656 ebenso wohl auch BAG, Urteil vom 24.08.2004 - 1 AZR 419/03 - , NZA 2005, 51, 52 f. ). - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2010 - 2 Sa 285/09
Änderungstarifvertrag
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.06.2004 - 8 AZR 22/03 - betrifft einen Sonderfall, in der der öffentliche Arbeitgeber selbst dass Absinken der Schülerzahlen durch Umsetzung eines Schulentwicklungsplanes herbeigeführt hat. - LAG Köln, 10.12.2015 - 7 TaBV 52/15
Auslegung eines Interessenausgleichs hinsichtlich der Erforderlichkeit einer …
Dementsprechend gilt eine Änderungskündigung zur Vornahme einer Versetzung nach ständiger Rechtsprechung des BAG wegen Verstoßes gegen das Übermaßverbot und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz grundsätzlich als rechtsunwirksam, wenn die angestrebte Rechtsfolge, z. B. eine Änderung des Arbeitsortes, nach der arbeitsvertraglichen Situation des betroffenen Arbeitnehmers auch im Wege des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts herbeigeführt werden könnte (BAG vom 24.06.2004, NZA 2005, 656; BAG vom 24.08.2004, AP § 2 KSchG Nr. 77; BAG vom 24.08.2008, AP § 2 KSchG Nr. 139; APS/Künzl, § 2 KSchG Rz.118).