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   BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 406/03   

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BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 406/03 (https://dejure.org/2004,865)
BAG, Entscheidung vom 16.09.2004 - 2 AZR 406/03 (https://dejure.org/2004,865)
BAG, Entscheidung vom 16. September 2004 - 2 AZR 406/03 (https://dejure.org/2004,865)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Abmahnung des Arbeitnehmers: Fehler können teuer werden!

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigungsrecht - Achten Sie bei wiederholten Abmahnungen auf den Verlust der Warnfunktion

  • stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 326 Abs. 1 BGB
    Gleichartigkeit und Warnfunktion bei Abmahnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 459
  • BB 2005, 716
  • DB 2005, 341
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 609/00

    Abmahnung

    Auszug aus BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 406/03
    a) Im Ansatz noch zutreffend hat das Landesarbeitsgericht angenommen, dass die Warnfunktion einer Abmahnung erheblich dadurch abgeschwächt werden kann, dass der Arbeitgeber bei ständig neuen Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers stets nur mit einer Kündigung droht, ohne jemals arbeitsrechtliche Konsequenzen folgen zu lassen (BAG 15. November 2001 - 2 AZR 609/00 - BAGE 99, 340; ErfK/Ascheid 4. Aufl. KSchG § 1 Rn. 369; KR-Fischermeier 6. Aufl. § 626 BGB Rn. 270; Kittner/Däubler/Zwanziger KSchR 5. Aufl. Einleitung, Stichwort Abmahnung Rn. 145; Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 8. Aufl. Rn. 1175; APS-Dörner 2. Aufl. § 1 KSchG Rn. 430; Beckerle/Schuster Die Abmahnung 4. Aufl. Rn. 135 ff.; Kleinebrink Abmahnung Rn. 484).

    Dies kann je nach den Umständen nicht mehr der Fall sein, wenn jahrelang die Kündigung stets nur angedroht wird (BAG 15. November 2001 - 2 AZR 609/00 - BAGE 99, 340).

  • LAG Saarland, 23.04.2003 - 2 Sa 134/02

    Warnfunktionen von Abmahnungen

    Auszug aus BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 406/03
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 23. April 2003 - 2 Sa 134/02 - aufgehoben.
  • BAG, 02.11.1961 - 2 AZR 241/61

    Persönlich haftende Gesellschafterin - Kommanditgesellschaft - Verwaltung der

    Auszug aus BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 406/03
    Entscheidend ist, ob das Fehlverhalten des Arbeitnehmers im Einzelfall geeignet ist, einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber zur Kündigung zu bestimmen (vgl. BAG 2. November 1961 - 2 AZR 241/61 - BAGE 11, 357; 13. März 1987 - 7 AZR 601/85 - DB 1987, 1494; 21. Mai 1992 - 2 AZR 10/92 - BAGE 70, 262; KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 398).
  • BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 30/81

    Ultima-Ratio-Prinzip

    Auszug aus BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 406/03
    Ein die Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers rechtfertigender Grund liegt vor, wenn das dem Arbeitnehmer vorgeworfene Verhalten eine Vertragspflicht verletzt, das Arbeitsverhältnis dadurch konkret beeinträchtigt wird, keine zumutbare Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Parteien billigenswert und angemessen erscheint (BAG 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - DB 1983, 180; 5. November 1992 - 2 AZR 287/92 - ArbuR 1993, 124; 17. Juni 2003 - 2 AZR 62/02 - DB 2003, 2554).
  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93

    Abmahnung; Beteiligung des Personalrats

    Auszug aus BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 406/03
    Dass eine Abmahnung keinen Erfolg versprochen hätte oder die Pflichtverletzungen des Klägers so schwer wögen, dass ihre Hinnahme durch den Arbeitgeber von vornherein als ausgeschlossen hätte erscheinen müssen, ist nicht erkennbar (vgl. BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 626/93 - AP BPersVG § 108 Nr. 3 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 31; KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 402).
  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02

    Kündigung - verhaltensbedingt - Pflegekraft - Geschenkannahme

    Auszug aus BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 406/03
    Ein die Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers rechtfertigender Grund liegt vor, wenn das dem Arbeitnehmer vorgeworfene Verhalten eine Vertragspflicht verletzt, das Arbeitsverhältnis dadurch konkret beeinträchtigt wird, keine zumutbare Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Parteien billigenswert und angemessen erscheint (BAG 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - DB 1983, 180; 5. November 1992 - 2 AZR 287/92 - ArbuR 1993, 124; 17. Juni 2003 - 2 AZR 62/02 - DB 2003, 2554).
  • BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 601/85

    Ordentliche Kündigung wegen Verspätungen

    Auszug aus BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 406/03
    Entscheidend ist, ob das Fehlverhalten des Arbeitnehmers im Einzelfall geeignet ist, einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber zur Kündigung zu bestimmen (vgl. BAG 2. November 1961 - 2 AZR 241/61 - BAGE 11, 357; 13. März 1987 - 7 AZR 601/85 - DB 1987, 1494; 21. Mai 1992 - 2 AZR 10/92 - BAGE 70, 262; KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 398).
  • BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 287/92

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung eines Lehrers wegen des Erzählens eines

    Auszug aus BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 406/03
    Ein die Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers rechtfertigender Grund liegt vor, wenn das dem Arbeitnehmer vorgeworfene Verhalten eine Vertragspflicht verletzt, das Arbeitsverhältnis dadurch konkret beeinträchtigt wird, keine zumutbare Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Parteien billigenswert und angemessen erscheint (BAG 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - DB 1983, 180; 5. November 1992 - 2 AZR 287/92 - ArbuR 1993, 124; 17. Juni 2003 - 2 AZR 62/02 - DB 2003, 2554).
  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 10/92

    Verhaltensbedingte Kündigung - Pflichtenkontrolle

    Auszug aus BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 406/03
    Entscheidend ist, ob das Fehlverhalten des Arbeitnehmers im Einzelfall geeignet ist, einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber zur Kündigung zu bestimmen (vgl. BAG 2. November 1961 - 2 AZR 241/61 - BAGE 11, 357; 13. März 1987 - 7 AZR 601/85 - DB 1987, 1494; 21. Mai 1992 - 2 AZR 10/92 - BAGE 70, 262; KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 398).
  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 505/13

    Bewerber für den Wahlvorstand - Sonderkündigungsschutz

    Darin kann, falls sich der Vorwurf bestätigt, ein Grund für eine ordentliche Kündigung liegen (vgl. BAG 16. September 2004 - 2 AZR 406/03 -; 15. November 2001 - 2 AZR 609/00 - BAGE 99, 340) .
  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 955/11

    Außerordentliche Kündigung - Ersatzmitglied

    Der Arbeitnehmer muss die in der Abmahnung enthaltene Drohung noch ernst nehmen können; es darf sich nicht um eine "leere" Drohung handeln (BAG 16. September 2004 - 2 AZR 406/03 - zu B I 4 a der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 50 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 64; 15. November 2001 - 2 AZR 609/00 - zu II 3 a aa der Gründe, BAGE 99, 340) .

    Es hält sich im Bewertungsspielraum des Landesarbeitsgerichts, wenn es angenommen hat, bei dieser Anzahl könne die Drohung mit einer Kündigung noch nicht als "leer" angesehen werden (vgl. auch BAG 16. September 2004 - 2 AZR 406/03 - zu B I 4 b bb (1) der Gründe, aaO) .

    Sie wird durch Abmahnungen aus anderen Gründen regelmäßig nicht beeinträchtigt (vgl. auch BAG 16. September 2004 - 2 AZR 406/03 - zu B I 4 b aa der Gründe, aaO) .

  • BGH, 19.01.2007 - V ZR 26/06

    Entziehung des Wohnungseigentums wegen fortlaufend unpünktlicher Erfüllung von

    Wollte sie weitergehende Konsequenzen ziehen, musste sie das unmissverständlich deutlich machen (vgl. für den insoweit parallelen Fall einer verhaltensbedingten Kündigung: BAGE 99, 340, 345; BB 2005, 716, 718).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.06.2018 - 21 Sa 48/17

    Verwertung von Zufallsfunden - Verwertungsverbot in einer Betriebsvereinbarung -

    Ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund liegt auch vor, wenn das Arbeitsverhältnis durch das beanstandete Verhalten konkret berührt wird (BAG 16. September 2004 - 2 AZR 406/03 - AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • LAG Düsseldorf, 27.04.2021 - 3 Sa 646/20

    Corona-Anhuster kann Kündigung rechtfertigen

    Pflichtverletzungen sind dann gleichartig, wenn sie in einem inneren Bezug zu der der Kündigung zugrundeliegenden negativen Zukunftseinschätzung stehen (BAG vom 16.09.2004 - 2 AZR 406/03, juris, Rz. 34).

    Es liegt auf der Hand, dass Vertragsverstöße, die zu etwa bereits abgemahnten Pflichtverletzungen in keinem Zusammenhang stehen, nichts zu einer Einschätzung der Frage beitragen können, ob mit einer Wiederholung der abgemahnten Pflichtverletzungen zu rechnen ist (BAG vom 16.09.2004 - 2 AZR 406/03, juris, Rz. 34).

  • LAG Düsseldorf, 09.11.2011 - 12 Sa 956/11

    Außerordentliche Kündigung eines Ersatzmitgliedes des Betriebsrats bei

    Dies kann je nach den Umständen nicht mehr der Fall sein, wenn jahrelang die Kündigung stets nur angedroht wird (BAG 15.11.2001 - 2 AZR 609/00, NZA 2002, 968 Rn. 40; BAG 16.09.2004 - 2 AZR 406/03, NZA 2005, 459 Rn. 31).

    Vertragsverstöße, die zu bereits abgemahnten Pflichtverletzungen in keinem Zusammenhang stehen, können nicht zu einer Abschwächung der Warnfunktion betreffend die abgemahnten Pflichtverletzungen führen (BAG 15.11.2001 a.a.O., LS 1; BAG 16.09.2004 a.a.O., Rn. 33f.).

    Berücksichtigt man, dass in aller Regel die dritte Abmahnung nicht als "entwertet" angesehen werden kann (BAG 16.09.2004 a.a.O. Rn. 37), lässt sich angesichts des erheblichen zeitlichen Zwischenraums von 1996 (erste Abmahnung) bis zum Jahr 2003 (zweite Abmahnung) unter Berücksichtigung der beiden weiteren Abmahnungen alleine aus der Anzahl der Abmahnungen keine Abschwächung der Warnfunktion ableiten.

    Maßgeblich ist, dass deutlich zum Ausdruck kommt, dass in den genannten Pflichtverletzungen ein ernsthafter Pflichtverstoß gesehen wird (BAG 16.09.2004 a.a.O. Rn. 38).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2022 - 7 Sa 228/20

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen verspäteten Arbeitsbeginns und überlanger

    b) Ein wiederholt verspätetes Erscheinen im Betrieb trotz einschlägiger Abmahnungen sowie eine Überschreitung der für die Mittagspause vorgesehenen Zeitdauer kann als Verletzung der Arbeitspflicht - je nach den Umständen des Einzelfalls - einen zur Kündigung berechtigenden Grund im Verhalten des Arbeitnehmers im Sinn von § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG darstellen (vgl. BAG 16. September 2004 - 2 AZR 406/03 - Rn. 28; 15. November 2001 - 2 AZR 609/00 - Rn. 36 mwN., jeweils juris).

    Vertragsverstöße, die zu bereits abgemahnten Pflichtverletzungen in keinem Zusammenhang stehen, können nichts zur Beantwortung der Frage beitragen, ob mit einer Wiederholung der abgemahnten Pflichtverstöße zu rechnen ist (BAG 16. September 2004 - 2 AZR 406/03 Rn. 34 mwN.).

    Allenfalls könnte das Erscheinen erst am Ende der Laborleiterbesprechung ebenfalls Ausdruck einer spezifischen Unzuverlässigkeit des Klägers sein, die zeigt, dass der Kläger es "nicht so genau hält" und pünktliches Erscheinen zur Arbeit oder zu Besprechungen für sich nicht als Verpflichtung begreift, sondern als unverbindlichen Vorschlag, dem man nicht stets folgen muss (vgl. BAG 16. September 2004 - 2 AZR 406/03 - Rn. 35 zur Gleichartigkeit von Verspätungen und Verstößen gegen die Anzeigepflicht).

  • LAG Hamm, 28.08.2015 - 13 Sa 150/15

    Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen

    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( 16.09.2004 - 2 AZR 406/03 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 50; 15.11.2001 - 2 AZR 609/00 - AP KSchG 1969 § 1 Abmahnung Nr. 4 ) können wiederholte, gleichartige Pflichtverletzungen in Form von verspäteten Arbeitsantritten und/oder Verstößen gegen die Anzeigepflicht bei bestehender Arbeitsunfähigkeit nach einschlägigen vorherigen Abmahnungen an sich eine verhaltensbedingte Kündigung begründen, weil in einem solchen Arbeitnehmerverhalten eine spezifische Unzuverlässigkeit zum Ausdruck kommt, die es wegen der damit verbundenen betrieblichen Folgen für den Arbeitgeber unzumutbar macht, am Arbeitsverhältnis festzuhalten.
  • LAG Köln, 04.09.2006 - 14 Sa 635/06

    Kündigung eines Berufskraftfahrers wegen abgefahrener Reifen

    Ein gleichartiges Fehlverhalten ist anzunehmen, wenn die Pflichtverletzungen in einem inneren Bezug zu der der Kündigung zugrundeliegenden negativen Zukunftseinschätzung stehen (siehe BAG Urteil vom 16.09.2004 - 2 AZR 406/03 - NZA 2005, Seite 459).
  • LAG Hessen, 25.01.2010 - 17 Sa 21/09

    Verhaltensbedingte Kündigung - Verstöße gegen Compliance-Richtlinie -

    Ein die ordentliche Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers rechtfertigender Grund liegt vor, wenn das dem Arbeitnehmer vorgeworfene Verhalten eine Vertragspflicht verletzt, das Arbeitsverhältnis dadurch konkret beeinträchtigt wird, keine zumutbare Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Parteien billigenswert und angemessen erscheint (BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 62/02 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59; BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 49; BAG 16. September 2004 - 2 AZR 406/03 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 50; BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53; BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/06 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 57; BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 818/06 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 64) .
  • LAG Köln, 20.10.2022 - 8 Sa 465/22

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen verspäteter Arbeitsausnahme; mehrere

  • ArbG Siegen, 14.01.2010 - 1 Ca 1070/09

    Kündigung für Laden eines Elektrorollers nicht rechtens

  • LAG Hamm, 22.10.2009 - 16 Sa 1644/08

    Auflösungsantrag der Arbeitgeberin bei Untreuevorwurf des

  • LAG Sachsen-Anhalt, 24.08.2010 - 6 Sa 13/10

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen wiederholter Verletzung der Anzeigepflicht bei

  • LAG Hamm, 05.05.2010 - 10 Sa 964/09

    Kündigung einer Niederlassungsleiterin bei Aufforderung an Mitarbeiterin zur

  • LAG Hessen, 20.08.2007 - 17 Sa 1339/06

    Verhaltensbedingte Kündigung - Dienst unter Alkoholeinfluss - Rückfall -

  • LAG Köln, 19.04.2005 - 9 (6) Sa 1059/04

    Auflösungsantrag bei fehlender Eignung des Leiters der internen Konzernrevision

  • LAG Schleswig-Holstein, 10.01.2006 - 5 Sa 306/05

    Kündigung, außerordentlich, Pflichtverletzung, Leistungsbereich,

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2008 - 23 Sa 505/08

    Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses

  • LAG Thüringen, 11.06.2009 - 3 Sa 22/07

    außerordentliche verhaltensbedingte, hilfsweise ordentliche verhaltensbedingte

  • LAG Hessen, 24.09.2007 - 17 Sa 860/07

    Kündigung wegen eigenmächtiger Abnahme einer Werkleistung

  • LAG Köln, 12.03.2013 - 11 Sa 919/12

    Abmahnungen wegen unentschuldigten Fehlens - mehrere gleichartige Abmahnungen -

  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 1973/10

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys -

  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 319/11

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys -

  • LAG Hamm, 25.10.2007 - 15 Sa 1113/07

    Wiederholte Verspätungen trotz Abmahnung als Grund zur außerordentlichen oder

  • LAG Köln, 11.04.2005 - 3 Sa 481/04

    Straftat, Hehlerei, außerordentliche Kündigung, Folgekündigung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.03.2005 - 11 Sa 665/04

    Ordentliche Kündigung bei Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsplatzes - Auslegung

  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 318/11

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys -

  • LAG Hamm, 20.08.2009 - 16 Sa 1644/08
  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 320/11

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys -

  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 89/11

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys -

  • LAG Hessen, 30.03.2009 - 17 Sa 1308/08

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - außerordentliche Kündigung

  • LAG Hamm, 16.04.2007 - 6 Ta 49/07

    Gegenstandswert für Streit um Entfernung von Abmahnungen aus Personalakte

  • LAG Sachsen-Anhalt, 11.11.2010 - 3 Sa 40/10

    Verhaltensbedingte Kündigung einer Lehrerin wegen Anbringen von Klebestreifen auf

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2006 - 6 Sa 467/06

    Vorzeitiges Verlassen des Arbeitsplatzes

  • LAG Düsseldorf, 22.01.2007 - 10 Sa 827/06

    Unwirksamkeit fristlose Tat- und Verdachtskündigung bei Abzeichnung von

  • LAG Berlin, 22.08.2005 - 12 Sa 1052/05

    Entgegenstehen von Vorschriften des Schwerbehindertenrechts gegen die Wirksamkeit

  • LAG Berlin, 06.04.2005 - 10 Sa 2607/04

    Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung eines Arbeitnehmers (hier:

  • ArbG Dortmund, 05.05.2021 - 7 Ca 988/21
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2011 - 9 Sa 110/11

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Missachtung einer Dienstanweisung -

  • LAG Hessen, 08.06.2009 - 17 Sa 45/09

    Unrechtmäßigkeit der Kündigung einer Flugbegleiterin - Sicherheitsaspekte

  • LAG Hessen, 10.12.2007 - 17 Sa 1174/07

    Fehlende Krankmeldung kann Kündigung bedeuten!

  • ArbG München, 18.06.2008 - 30 Ca 600/08

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Chefredakteur - Pressefreiheit -

  • ArbG Suhl, 26.02.2009 - 5 Ca 885/08

    Verspätete Arbeitsunfähigkeitsanzeige - Abmahnung?

  • LG Düsseldorf, 05.12.2007 - 5 O 597/06

    Fristlose Kündigung eines Arzneimittelversorgungsvertrags aufgrund von

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