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   BAG, 26.01.2006 - 9 AZA 11/05   

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BAG, 26.01.2006 - 9 AZA 11/05 (https://dejure.org/2006,3362)
BAG, Entscheidung vom 26.01.2006 - 9 AZA 11/05 (https://dejure.org/2006,3362)
BAG, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - 9 AZA 11/05 (https://dejure.org/2006,3362)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Nichtberücksichtigung einer Bewerberin bei der Besetzung einer Stelle als Leiterin/Leiter des Jugendamtes; Fehlen der hinreichenden Erfolgsaussicht einer Nichtzulassungsbeschwerde bei Ablauf der Frist zur Einlegung und Begründung der Beschwerde; Voraussetzungen der ...

  • Judicialis

    ArbGG § 72a Abs. 2; ; ArbGG § 72a Abs. 3; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; ZPO § 114; ; ZPO § 233

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung bei Prozesskostenhilfe für Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 1180
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZN 982/04

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BAG, 26.01.2006 - 9 AZA 11/05
    Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und die Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen zumindest eines größeren Teils der Allgemeinheit berührt (Senat 15. Februar 2005 - 9 AZN 982/04 - AP ArbGG 1979 § 72a Grundsatz Nr. 63 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 99, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen [zVv.]; BAG 14. April 2005 - 1 AZN 840/04 - AP ArbGG 1979 § 72a Rechtliches Gehör Nr. 4 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 102 zVv.).

    Sie ist jedoch dann nicht klärungsbedürftig, wenn sie so einfach zu beantworten ist, dass divergierende Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte nicht zu erwarten sind (Senat 15. Februar 2005 - 9 AZN 982/04 - aaO).

    Es ist auszuführen, welche abstrakte Interpretation das Landesarbeitsgericht bei Behandlung der Rechtsfrage vorgenommen hat und dass diese nach Auffassung des Beschwerdeführers fehlerhaft ist (Senat 15. Februar 2005 - 9 AZN 982/04 - AP ArbGG 1979 § 72a Grundsatz Nr. 63 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 99, zVv.).

  • BFH, 13.07.2005 - X S 13/05

    Erfordernis der Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch eine vor dem

    Auszug aus BAG, 26.01.2006 - 9 AZA 11/05
    Aus diesem Grund muss er bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist alle Voraussetzungen für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe schaffen (vgl. BAG 19. September 1983 - 5 AZN 446/83 - BAGE 43, 297; BGH 18. Oktober 2000 - IV ZB 9/00 - NJW-RR 2001, 570; BFH 13. Juli 2005 - X S 13/05 (PKH) -).

    Ein von der Partei selbst eingereichter Antrag sei dagegen von Amts wegen auf seine Erfolgsaussichten zu prüfen: Eine Begründung sei in diesem Falle nicht unerlässliche Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (vgl. BVerwG 12. Februar 1965 - V ER 224.64 - NJW 1965, 1293; offen gelassen in BFH 13. Juli 2005 - X S 13/05 (PKH) -).

  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

    Auszug aus BAG, 26.01.2006 - 9 AZA 11/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet Art. 3 Abs. 1 iVm. dem in Art. 20 Abs. 3 GG allgemein niedergelegten Rechtsstaatsprinzip eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (BVerfG 4. Februar 2004 - 1 BvR 596/03 -NJW 2004, 1789).

    Prozesskostenhilfe braucht hingegen nicht bewilligt zu werden, wenn die entscheidungserhebliche Rechtsfrage zwar noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ihre Beantwortung aber im Hinblick auf die einschlägige gesetzliche Regelung oder durch die in der Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen nicht als schwierig erscheint (BVerfG 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 - BVerfGE 81, 347; 4. Februar 2004 - 1 BvR 596/03 - NJW 2004, 1789; BGH 11. September 2002 - VIII ZR 235/02 - NJW-RR 2003, 130).

  • BGH, 18.10.2000 - IV ZB 9/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei

    Auszug aus BAG, 26.01.2006 - 9 AZA 11/05
    Aus diesem Grund muss er bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist alle Voraussetzungen für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe schaffen (vgl. BAG 19. September 1983 - 5 AZN 446/83 - BAGE 43, 297; BGH 18. Oktober 2000 - IV ZB 9/00 - NJW-RR 2001, 570; BFH 13. Juli 2005 - X S 13/05 (PKH) -).

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss das Prozesskostenhilfegesuch hinsichtlich der Erfolgsaussichten des Rechtsmittels sachlich nicht begründet werden (18. Oktober 2000 - IV ZB 9/00 - NJW-RR 2001, 570).

  • BAG, 14.04.2005 - 1 AZN 840/04

    Nichtzulassungsbeschwerde - Änderungen durch Anhörungsrügengesetz

    Auszug aus BAG, 26.01.2006 - 9 AZA 11/05
    Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und die Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen zumindest eines größeren Teils der Allgemeinheit berührt (Senat 15. Februar 2005 - 9 AZN 982/04 - AP ArbGG 1979 § 72a Grundsatz Nr. 63 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 99, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen [zVv.]; BAG 14. April 2005 - 1 AZN 840/04 - AP ArbGG 1979 § 72a Rechtliches Gehör Nr. 4 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 102 zVv.).

    Danach ist es regelmäßig erforderlich, dass der Beschwerdeführer die durch die anzufechtende Entscheidung aufgeworfene Rechtsfrage konkret benennt und ihre Klärungsfähigkeit, Klärungsbedürftigkeit, Entscheidungserheblichkeit und allgemeine Bedeutung für die Rechtsordnung oder ihre Auswirkung auf die Interessen jedenfalls eines größeren Teils der Allgemeinheit aufzeigt (BAG 14. April 2005 - 1 AZN 840/04 - AP ArbGG 1979 § 72a Rechtliches Gehör Nr. 4 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 102, zVv.).

  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 72/02

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage - Verletzung des

    Auszug aus BAG, 26.01.2006 - 9 AZA 11/05
    Dabei muss das Anforderungsprofil zur Gewährleistung eines hinreichenden Rechtsschutzes des unterlegenen Bewerbers nach Art. 19 Abs. 4 GG so dokumentiert sein, dass die Auswahlentscheidung nach den Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG überprüft werden kann (21. Januar 2003 - 9 AZR 72/02 - BAGE 104, 295).
  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZN 195/05

    Nichtzulassungsbeschwerde - Gehörsrüge - Zurückverweisung

    Auszug aus BAG, 26.01.2006 - 9 AZA 11/05
    Das genügt jedoch noch nicht für die Begründetheit einer Beschwerde; denn die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision kann nur auf eine entscheidungserhebliche Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützt werden (Senat 10. Mai 2005 - 9 AZN 195/05 - AP ArbGG 1979 § 72a Rechtliches Gehör Nr. 5 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 103, zVv.).
  • BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 2008/97

    Restitutionsansprüche nach dem Vermögensgesetz scheitern nicht an

    Auszug aus BAG, 26.01.2006 - 9 AZA 11/05
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrages einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht (BVerfG 31. März 1998 - 1 BvR 2008/97 - NJW 1998, 2583; Senat 13. Dezember 2005 - 9 AZN 916/05 -).
  • BVerfG, 23.01.1995 - 1 BvR 762/94

    Überspannung der Anforderungen an den Zugang zur Berufungsinstanz in

    Auszug aus BAG, 26.01.2006 - 9 AZA 11/05
    Das Hindernis der Bedürftigkeit besteht für die rechtsschutzversicherte Partei bis zur Deckungszusage des Versicherers, wenn die Partei ohne schuldhaftes Verzögern Rechtsschutz beantragt hatte (vgl. BVerfG 23. Januar 1995 - 1 BvR 762/94 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 39 = EzA ZPO § 233 Nr. 26).
  • BAG, 19.09.1983 - 5 AZN 446/83

    Prozeßkostenhilfe - Beschwerdefrist - Begründung - Versäumnis - Wiedereinsetzung

    Auszug aus BAG, 26.01.2006 - 9 AZA 11/05
    Aus diesem Grund muss er bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist alle Voraussetzungen für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe schaffen (vgl. BAG 19. September 1983 - 5 AZN 446/83 - BAGE 43, 297; BGH 18. Oktober 2000 - IV ZB 9/00 - NJW-RR 2001, 570; BFH 13. Juli 2005 - X S 13/05 (PKH) -).
  • BVerwG, 12.02.1965 - V ER 224.64
  • BVerfG, 10.08.2001 - 2 BvR 569/01

    Zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92

    Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz

  • BGH, 11.09.2002 - VIII ZR 235/02

    Auslegung vertraglicher Kündigungsfristen

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

  • BGH, 11.11.1992 - XII ZB 118/92

    Wiedereinsetzung nach Ablehnung des Prozeßkostenhilfegesuchs für die

  • BVerwG, 13.09.1989 - 1 ER 619.89

    Rechtsmittel

  • BAG, 24.05.2017 - 5 AZR 251/16

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Annahmeverzug - Schadensersatz wegen verfallenen

    Die Beklagte hat keine besonderen Umstände deutlich gemacht, dass ihr tatsächliches Vorbringen bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (vgl. BAG 26. Januar 2006 - 9 AZA 11/05 - Rn. 40) .
  • BAG, 05.07.2016 - 8 AZB 1/16

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine einzulegende Berufung -

    dd) Auch soweit nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einer anwaltlich vertretenen Partei Prozesskostenhilfe zu versagen ist, wenn das Prozesskostenhilfegesuch nicht ein Mindestmaß an Begründung enthält (vgl. BVerwG 13. September 1989 - 1 ER 619.89 -) , und vom Bundesarbeitsgericht verlangt wurde, dass wenigstens im Kern deutlich gemacht wurde, welche Beanstandungen gegen die anzufechtende Entscheidung vorgebracht werden sollen (vgl. BAG 17. Januar 2007 - 5 AZA 15/06 - Rn. 2; 9. Mai 2005 - 10 AZA 1/05 - zu II 2 c der Gründe; offengelassen 26. Januar 2006 - 9 AZA 11/05 - Rn. 19) , führt dies zu keiner anderen Bewertung.
  • LAG Düsseldorf, 19.08.2014 - 8 Sa 764/13

    Sittenwidrige Vergütung für Schulbusfahrer und Begleitperson?

    Der Berufungsführer, der vor Ablauf der Rechtsmittelfrist Prozesskostenhilfe beantragt, ist bis zur Entscheidung über den Antrag solange als ohne sein Verschulden an der rechtzeitigen Wahrnehmung einer fristwahrenden Handlung verhindert anzusehen, als er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste (vgl. BAG, Beschluss vom 26.01.2006 - 9 AZA 11/05, NZA 2006, 1180).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2010 - 12 Ta 363/10

    Prozesskostenhilfeverfahren - Erfolgsaussicht bei Versäumung der Klagefrist nach

    Eine hinreichende Erfolgsaussicht für die Rechtsverfolgung liegt vor, wenn der von einem Kläger vertretene Rechtsstandpunkt zumindest vertretbar erscheint und in tatsächlicher Hinsicht die Möglichkeit einer Beweisführung besteht (BAG vom 26. Januar 2006, 9 AZA 11/05, NZA 2006, 1180; BGH vom 14. Dezember 1993, VI ZR 235/92, NJW 1994, 1160).
  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZN 720/18

    Arbeitsrecht - Betriebliche Altersversorgung - Lebensversicherung

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht (BVerfG 31. März 1998 - 1 BvR 2008/97 -; BAG 26. Januar 2006 - 9 AZA 11/05 - Rn. 40) .
  • BAG, 26.06.2008 - 6 AZN 648/07

    Kündigungsschutzklage - Reichweite der Rechtskraft eines der Klage stattgebenden

    Es ist auszuführen, welche abstrakte Interpretation das Landesarbeitsgericht bei der Behandlung der Rechtsfrage vorgenommen hat und dass diese nach Auffassung des Beschwerdeführers fehlerhaft ist (BAG 26. Januar 2006 - 9 AZA 11/05 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 81 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 106).
  • LAG Köln, 15.12.2006 - 9 Ta 467/06

    Kündigungsschutzgesetz; Wartezeit; Verzicht

    Eine hinreichende Erfolgsaussicht für die Rechtsverfolgung liegt vor, wenn der vom Kläger vertretene Rechtsstandpunkt zumindest vertretbar erscheint und in tatsächlicher Hinsicht die Möglichkeit einer Beweisführung besteht (vgl. BAG, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 9 AZA 11/05 -, NZA 2006, S. 1180 ff.).
  • LAG Düsseldorf, 20.10.2015 - 8 Sa 1091/13

    Maßstab für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit des gezahlten Lohns im Bereich

    Der Berufungsführer, der vor Ablauf der Rechtsmittelfrist Prozesskostenhilfe beantragt, ist bis zur Entscheidung über den Antrag solange als ohne sein Verschulden an der rechtzeitigen Wahrnehmung einer fristwahrenden Handlung verhindert anzusehen, als er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste (vgl. BAG, Beschluss vom 26.01.2006 - 9 AZA 11/05, NZA 2006, 1180).
  • LAG Hessen, 22.06.2016 - 8 Sa 547/16

    Ablehnung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe für ein Berufungsverfahren wegen

    Aus diesem Grund muss er bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist alle Voraussetzungen für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe schaffen ( BAG 26. Januar 2006 - 9 AZA 11/05 - NZA 2006, 1180 ff. ).

    Das Bundesarbeitsgericht hat es in seiner Entscheidung zu einer Nichtzulassungsbeschwerde vom 26. Januar 2006 ( - 9 AZA 11/05 - NZA 2006, 1180 ff. ) offen gelassen, ob für die beabsichtigte Rechtsverfolgung im arbeitsgerichtlichen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zumindest eine laienhafte Bezeichnung von möglichen Zulassungsgründen iSd. § 72 a Abs. 3 Satz 2 ArbGG erforderlich sei.

  • BAG, 03.07.2013 - 2 AZN 250/13

    Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung bei Versagung von Prozesskostenhilfe

    a) Eine mittellose Partei kann zunächst Prozesskostenhilfe und nach deren Bewilligung innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde sowie innerhalb der Frist gem. § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der Beschwerde beantragen (BAG 7. Juli 2011 - 2 AZN 294/11 - Rn. 5; 26. Januar 2006 - 9 AZA 11/05 - Rn. 14) .
  • BAG, 24.01.2017 - 3 AZN 822/16

    Auslegung von Versicherungsbedingungen - Rechtsfrage

  • LAG Köln, 15.12.2015 - 4 Sa 848/15

    Voraussetzungen der Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine noch einzulegende

  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZN 294/11

    Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung

  • LAG Hamm, 23.11.2009 - 14 Ta 357/09

    Erfolgsaussicht der Kündigungsschutzklage bei gleichzeitiger Einreichung des

  • LAG Baden-Württemberg, 21.09.2015 - 3 Sa 55/14

    Wiedereinsetzungsfrist - Berufungseinlegung - PKH - Zurückweisung

  • LAG Hamm, 15.03.2006 - 2 Sa 73/06

    Betriebsratsanhörung bei Kündigung nach Abschluss eines Interessenausgleichs mit

  • LAG Köln, 26.01.2011 - 9 Ta 325/10

    Arbeitszeugnis; Nachteilige Formulierungen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.07.2006 - 2 Sa 304/06

    Konkurrentenklage: Festlegung eines Anforderungsprofils und Dokumentation

  • LAG Hessen, 13.04.2015 - 7 Sa 1013/14

    Der Tatsachenvortrag desjenigen, der einen rechtswidrigen und schuldhaften

  • LAG Köln, 16.07.2013 - 9 Ta 143/13

    Prozesskostenhilfe; Klage eines Berufskraftfahrers auf Erstattung der im

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2010 - 17 Sa 423/09

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Berufungsfrist

  • LAG Nürnberg, 04.05.2012 - 7 Ta 19/12

    Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussicht: Klageentwurf mit PKH-Antrag -

  • LAG Köln, 02.03.2011 - 1 Ta 375/10

    Versagung der Prozesskostenhilfe bei fehlender Erfolgsaussicht eine

  • LAG Thüringen, 12.05.2022 - 2 Sa 181/19

    Eingruppierung - korrigierende Rückgruppierung - gründliche Fachkenntnisse -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.11.2011 - 17 Ta 2357/11

    Prozesskostenhilfe - Bewilligungsvoraussetzung - hinreichende Erfolgsaussicht der

  • LAG Köln, 15.04.2010 - 1 Ta 70/10

    Mutwillige Kündigungsschutzklage bei fehlenden Darlegungen zur Anwendung des

  • LAG Köln, 24.05.2011 - 9 Sa 1329/10

    Betriebliche Altersversorgung; Ansprüche des Arbeitnehmers bei an eine Bank

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.01.2012 - 23 Ta 2502/11

    Erfolgsaussicht einer Klage auf unbefristete Fortsetzung eines

  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZN 1374/13

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte muss neu verhandelt werden

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