Rechtsprechung
   BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 411/05   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Schwerbehinderter Mensch - Beschäftigungsanspruch - Darlegungs- und Beweislast

  • openjur.de

    Schwerbehinderter Mensch; Beschäftigungsanspruch; Darlegungs- und Beweislast

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Beschäftigungsanspruch schwerbehinderter Menschen - Darlegungs- und Beweislast - Arbeitnehmer kann Anspruch auf Versetzung oder sogar Vertragsänderung haben, soweit sein Arbeitsvertrag eine Beschäftigungsmöglichkeit nicht abdeckt

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  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Beschäftigungsanspruch schwerbehinderter Menschen - Arbeitnehmer kann Anspruch auf Versetzung oder sogar Vertragsänderung haben, soweit sein Arbeitsvertrag eine Beschäftigungsmöglichkeit nicht abdeckt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschäftigungsanspruch schwerbehinderter Menschen; Darlegungs- und Beweislast

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Schwerbehinderter Mensch - Beschäftigungsanspruch - Darlegungs- und Beweislast

Kurzfassungen/Presse (3)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung bei einem Flachschleifer

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Schwerbehinderung: Wenn kein Arbeitsplatz da ist, sollte einer geschaffen werden

  • NWB SteuerXpert START (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • iqpr.de (Entscheidungsanmerkung)

    Anspruch auf kenntnis- und fähigkeitsgerechte Beschäftigung nach § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX (Maika Beer)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2006, 3740
  • DB 2006, 1624
  • NZA 2006, 1214



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Wird zitiert von ... (16)  

  • BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 229/05  

    Wiedereingliederung - Schwerbehinderung

    Ist der schwerbehinderte Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage, die damit verbundenen Tätigkeiten wegen Art oder Schwere seiner Behinderung wahrzunehmen, kann er Anspruch auf eine anderweitige Beschäftigung haben (Senat 3. Dezember 2002 - 9 AZR 481/01 - BAGE 104, 45; 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 - NZA 2006, 1214).
  • ArbG Düsseldorf, 23.03.2009 - 2 Ca 6681/08  

    Leidensgerechter Arbeitsplatz; Direktionsrecht; Schwerbehinderung

    Der Arbeitnehmer kann Anspruch auf eine anderweitige Beschäftigung haben und, soweit der bisherige Arbeitsvertrag diese Beschäftigungsmöglichkeit nicht abdeckt, auf eine entsprechende Vertragsänderung (BAG, Urt. v. 14.3.2006 - 9 AZR 411/05, NZA 2006, 1214; BAG, Urt. v. 10.5.2005 - 9 AZR 230/04, AP SGB IX § 81 Nr. 8; BAG, Urt. v. 4.10.2005 - 9 AZR 632/04 - DB 2006, 902).

    So kann der schwerbehinderte Arbeitnehmer verlangen, dass er nur mit leichteren Arbeiten beschäftigt wird, sofern im Betrieb die Möglichkeit zu einer solchen Aufgabenumverteilung besteht (BAG, Urt. v. 14.3.2006 - 9 AZR 411/05, NZA 2006, 1214; BAG, Urt. v. 28.4.1998 - 9 AZR 348/97).

    Der Arbeitgeber ist jedoch dann nicht zur Beschäftigung des schwerbehinderten Menschen verpflichtet, wenn ihm die Beschäftigung unzumutbar oder eine solche nur mit unverhältnismäßig hohen Aufwendungen verbunden ist, § 81 Abs. 4 Satz 3 SGB IX. Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet, für den schwerbehinderten Menschen einen zusätzlichen Arbeitsplatz einzurichten (BAG, Urt. v. 14.3.2006 - 9 AZR 411/05, NZA 2006, 1214; BAG, Urt. v. 10.5.2005 - 9 AZR 230/04, AP SGB IX § 81 Nr. 8; BAG, Urt. v. 4.10.2005 - 9 AZR 632/04 - DB 2006, 902).

  • BAG, 01.02.2011 - 1 ABR 79/09  

    Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen - Einsatz von

    Kann der schwerbehinderte Arbeitnehmer die bisher zugewiesenen Tätigkeiten wegen seiner Behinderung nicht mehr wahrnehmen, kann dieser unter den in § 81 Abs. 4 SGB IX genannten Voraussetzungen eine anderweitige Beschäftigung und, soweit der bisherige Arbeitsvertrag diese Beschäftigungsmöglichkeit nicht abdeckt, eine entsprechende Vertragsänderung verlangen und durchsetzen (BAG 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 - Rn. 18, AP SGB IX § 81 Nr. 11 = EzA SGB IX § 81 Nr. 11).
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  • ArbG Essen, 29.08.2007 - 6 Ca 969/07  
    Der Arbeitnehmer kann einen Anspruch auf eine anderweitige Beschäftigung haben und, soweit der bisherige Arbeitsvertrag diese Beschäftigungsmöglichkeit nicht abdeckt, eine entsprechende Vertragsänderung verlangen (vgl. BAG vom 14.03.2006 - 9 AZR 411/05 in NZA 2006, 1214; BAG vom 04.10.2005 - 9 AZR 632/04 in NZA 2006, 442; BAG vom 10.05.2005 - 9 AZR 230/04 in NZA 2006, 155; BAG vom 28.04.1998 - 9 AZR 348/97 in NZA 1999, 152).

    Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet, für den schwerbehinderten Menschen einen zusätzlichen Arbeitsplatz einzurichten (vgl. BAG vom 14.03.2006 - 9 AZR 411/05 a.a.O.; BAG vom 04.10.2005 - 9 AZR 632/04 a.a.O.; BAG vom 10.05.2005 - 9 AZR 230/04 a.a.O.).

  • BAG, 21.01.2009 - 7 AZR 843/07  

    Auflösende Bedingung - Rente wegen Erwerbsminderung -

    (3) Anders könnte die Rechtslage möglicherweise zu beurteilen sein, wenn der Kläger schwerbehindert wäre und er sich auf § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX berufen hätte (vgl. hierzu BAG 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 - Rn. 18 und 19 mwN, AP SGB IX § 81 Nr. 11 = EzA SGB IX § 81 Nr. 11).
  • ArbG Berlin, 10.09.2008 - 56 Ca 10703/08  

    Krankheitsbedingte Kündigung - Durchführung eines betrieblichen

    Selbst einem schwerbehinderten Arbeitnehmer gegenüber ist der Arbeitgeber dann nicht zur Weiterbeschäftigung verpflichtet, wenn ihm die Beschäftigung unzumutbar oder eine solche nur mit unverhältnismäßig hohen Aufwendungen verbunden ist, § 81 Abs. 4 Satz 3 SGB IX (BAG [14.03.2006] - 9 AZR 411/05 - NZA 2006, 1214 = juris [Rn. 19]).

    Der Arbeitgeber muss auch für einen Schwerbehinderten weder einen neuen Arbeitsplatz schaffen (BAG [14.03.2006] - 9 AZR 411/05 - NZA 2006, 1214 (1216); noch einen Arbeitsplatz "freikündigen" - d.h. einem anderen Arbeitnehmer kündigen, selbst wenn dieser i.S.d. § 1 Abs. 3 KSchG weniger schutzwürdiger ist (BAG [29.01.1997] - 2 AZR 9/96 - NZA 1997, 709 = juris [Rn. 22 f]; offen lassend BAG [28.04.1998] - 9 AZR 348/97 - NZA 1999, 152 = juris [Rn. 29 f.]).

  • LAG Niedersachsen, 06.12.2010 - 12 Sa 860/10  

    Telearbeitsplatz für querschnittsgelähmten Arbeitnehmer

    Nach § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 SGB IX haben schwerbehinderte Menschen zudem Anspruch auf Ausstattung ihres Arbeitsplatzes mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen (BAG 14.03.2006, 9 AZR 411/05, NZA 2014 [2016]).

    d) Der Arbeitgeber ist jedoch dann nicht zur modifizierten Beschäftigung des schwerbehinderten Menschen verpflichtet, wenn ihm die Beschäftigung unzumutbar oder eine solche mit unverhältnismäßig hohen Aufwendungen verbunden ist, § 81 Abs. 4 Satz 3 SGB IX. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, für den schwerbehinderten Menschen einen zusätzlichen Arbeitsplatz einzurichten (BAG 14.03.2006, 9 AZR 411/05, NZA 2006, 1214 [1216]).

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.06.2012 - 1 Sa 225 e/11  

    Beschäftigungsanspruch, Schwerbehinderte, Busfahrerin, Nichtbeschäftigung,

    Der Arbeitgeber ist jedoch dann nicht zur Beschäftigung des schwerbehinderten Menschen verpflichtet, wenn ihm die Beschäftigung unzumutbar oder eine solche nur mit unverhältnismäßig hohen Aufwendungen verbunden ist, § 81 Abs. 4 Satz 3 SGB IX. Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet, für den schwerbehinderten Menschen einen zusätzlichen Arbeitsplatz einzurichten (BAG, Urt. v. 14.03.2006 ­ 9 AZR 411/05 ­ Juris, Rn. 18 u. 19).

    Andernfalls könnte ein Arbeitnehmer durch Angebot irgendeiner Arbeit den Verzug auslösen, ein Schwerbehinderter sogar durch ein Angebot nicht vertragsgerechter Arbeit, weil er nach der Rechtsprechung des 9. Senats auch Anspruch auf Beschäftigung zu geänderten Bedingungen haben kann (Urt. v. 14.03.2006 ­ 9 AZR 411/05 ­ Juris, Rn. 18).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2009 - 11 Sa 5/08  

    Krankheitsbedingte Kündigung wegen dauernder Leistungsunfähigkeit

    Der schwerbehinderte Arbeitnehmer kann einen Anspruch auf eine anderweitige Beschäftigung haben und, soweit der bisherige Arbeitsvertrag diese Beschäftigungsmöglichkeit nicht abdeckt, auf eine entsprechende Vertragsänderung (BAG vom 14.03.2006, 9 AZR 411/05).
  • LAG Hamm, 26.04.2007 - 15 Sa 42/07  

    Personenbedingte Kündigung; Möglichkeit der Weiterbeschäftigung auf einem

    Nach § 81 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 SGB IX haben schwerbehinderte Menschen zudem Anspruch auf Ausstattung ihres Arbeitsplatzes mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen (vgl. BAG, Urteil vom 14.03.2006 - 9 AZR 411/05, NJW 2006, 3740 f. mwN).
  • LAG München, 03.08.2006 - 3 Sa 459/06  

    Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist, schwerbehindertes

  • LAG Köln, 19.06.2008 - 13 Sa 1540/07  

    tariflich unkündbar: außerordentliche Kündigung; schwerbehindert;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.12.2011 - 26 Sa 1437/10  
  • LAG Bremen, 15.12.2009 - 1 Sa 229/07  

    Erlöschen bzw. Abgeltung von Urlaubsansprüche bei Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2010 - 7 Sa 58/10  

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei willkürlicher Unternehmensentscheidung

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.10.2007 - 5 Sa 184/07  

    Schwerbehinderter, Krankenpfleger, Arbeitsplatz, leidensgerechter Arbeitsplatz,

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