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   BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 411/05   

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https://dejure.org/2006,1625
BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 411/05 (https://dejure.org/2006,1625)
BAG, Entscheidung vom 14.03.2006 - 9 AZR 411/05 (https://dejure.org/2006,1625)
BAG, Entscheidung vom 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 (https://dejure.org/2006,1625)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Schwerbehinderter Mensch - Beschäftigungsanspruch - Darlegungs- und Beweislast

  • openjur.de

    Schwerbehinderter Mensch; Beschäftigungsanspruch; Darlegungs- und Beweislast

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Beschäftigungsanspruch schwerbehinderter Menschen - Arbeitnehmer kann Anspruch auf Versetzung oder sogar Vertragsänderung haben, soweit sein Arbeitsvertrag eine Beschäftigungsmöglichkeit nicht abdeckt

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Beschäftigung als Flachschleifer; Ermöglichung einer behinderungsgerechten Beschäftigung durch den Arbeitgeber; Behinderungsgerechte Umgestaltung der Arbeitsorganisation

  • Judicialis

    SGB IX § 68; ; SGB IX § 81 Abs. 4; ; BGB § 611 Abs. 1; ; ZPO § 128; ; ZPO § 138; ; ZPO § 139; ; ZPO § 286

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschäftigungsanspruch schwerbehinderter Menschen; Darlegungs- und Beweislast

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschäftigungsanspruch schwerbehinderter Menschen ? Darlegungs- und Beweislast ? Arbeitnehmer kann Anspruch auf Versetzung oder sogar Vertragsänderung haben, soweit sein Arbeitsvertrag eine Beschäftigungsmöglichkeit nicht abdeckt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung bei einem Flachschleifer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3740
  • NZA 2006, 1214
  • DB 2006, 1624
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04

    Vergütungsanspruch - behinderungsgerechter Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 411/05
    Der Arbeitnehmer kann Anspruch auf eine anderweitige Beschäftigung haben und, soweit der bisherige Arbeitsvertrag diese Beschäftigungsmöglichkeit nicht abdeckt, auf eine entsprechende Vertragsänderung (vgl. zu § 14 SchwbG: Senat 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - AP SchwbG 1986 § 14 Nr. 2 = EzA SchwbG § 14 Nr. 5; 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - AP SGB IX § 81 Nr. 8 = EzA SGB IX § 81 Nr. 7, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 632/04 - DB 2006, 902, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Der Arbeitgeber ist jedoch dann nicht zur Beschäftigung des schwerbehinderten Menschen verpflichtet, wenn ihm die Beschäftigung unzumutbar oder eine solche nur mit unverhältnismäßig hohen Aufwendungen verbunden ist, § 81 Abs. 4 Satz 3 SGB IX. Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet, für den schwerbehinderten Menschen einen zusätzlichen Arbeitsplatz einzurichten (Senat 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - AP SGB IX § 81 Nr. 8 = EzA SGB IX § 81 Nr. 7, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 632/04 - DB 2006, 902, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Nach § 81 Abs. 4 Satz 1 SGB IX kann der Arbeitnehmer Anspruch auf Versetzung oder sogar Vertragsänderungen haben, soweit sein Arbeitsvertrag eine Beschäftigungsmöglichkeit nicht abdeckt (Senat 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - AP SGB IX § 81 Nr. 8 = EzA SGB IX § 81 Nr. 7, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 632/04 -DB 2006, 902, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04

    Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung

    Auszug aus BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 411/05
    Der Arbeitnehmer kann Anspruch auf eine anderweitige Beschäftigung haben und, soweit der bisherige Arbeitsvertrag diese Beschäftigungsmöglichkeit nicht abdeckt, auf eine entsprechende Vertragsänderung (vgl. zu § 14 SchwbG: Senat 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - AP SchwbG 1986 § 14 Nr. 2 = EzA SchwbG § 14 Nr. 5; 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - AP SGB IX § 81 Nr. 8 = EzA SGB IX § 81 Nr. 7, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 632/04 - DB 2006, 902, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Der Arbeitgeber ist jedoch dann nicht zur Beschäftigung des schwerbehinderten Menschen verpflichtet, wenn ihm die Beschäftigung unzumutbar oder eine solche nur mit unverhältnismäßig hohen Aufwendungen verbunden ist, § 81 Abs. 4 Satz 3 SGB IX. Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet, für den schwerbehinderten Menschen einen zusätzlichen Arbeitsplatz einzurichten (Senat 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - AP SGB IX § 81 Nr. 8 = EzA SGB IX § 81 Nr. 7, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 632/04 - DB 2006, 902, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Nach § 81 Abs. 4 Satz 1 SGB IX kann der Arbeitnehmer Anspruch auf Versetzung oder sogar Vertragsänderungen haben, soweit sein Arbeitsvertrag eine Beschäftigungsmöglichkeit nicht abdeckt (Senat 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - AP SGB IX § 81 Nr. 8 = EzA SGB IX § 81 Nr. 7, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 632/04 -DB 2006, 902, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 348/97

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Vertragsänderung

    Auszug aus BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 411/05
    Der Arbeitnehmer kann Anspruch auf eine anderweitige Beschäftigung haben und, soweit der bisherige Arbeitsvertrag diese Beschäftigungsmöglichkeit nicht abdeckt, auf eine entsprechende Vertragsänderung (vgl. zu § 14 SchwbG: Senat 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - AP SchwbG 1986 § 14 Nr. 2 = EzA SchwbG § 14 Nr. 5; 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - AP SGB IX § 81 Nr. 8 = EzA SGB IX § 81 Nr. 7, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 632/04 - DB 2006, 902, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    So kann der schwerbehinderte Arbeitnehmer verlangen, dass er nur mit leichteren Arbeiten beschäftigt wird, sofern im Betrieb die Möglichkeit zu einer solchen Aufgabenumverteilung besteht (Senat 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - aaO).

  • LAG Baden-Württemberg, 22.06.2005 - 2 Sa 11/05

    Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung

    Auszug aus BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 411/05
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 22. Juni 2005 - 2 Sa 11/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 26.08.1997 - 9 AZR 61/96

    Unterlassung ehrverletzender Äußerungen

    Auszug aus BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 411/05
    Der Beibringungsgrundsatz wird durch die Berücksichtigung abstrakter Möglichkeiten, die von keiner Partei behauptet worden sind und die sich auch nicht auf Grund allgemeiner Erfahrungen aufgedrängt haben, verletzt (Senat 26. August 1997 - 9 AZR 61/96 - BAGE 86, 240).
  • BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 329/18

    Verhältnis des Beschäftigungsanspruchs schwerbehinderter Menschen zur

    Gegebenenfalls hat er eine diesem entgegenstehende betriebliche Umstrukturierung sogar rückgängig zu machen (vgl. BAG 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 - Rn. 26; zur Einschränkung der unternehmerischen Freiheit vgl. auch Düwell in LPK-SGB IX 5. Aufl. § 164 Rn. 178; Gutzler in Hauck/Noftz SGB IX Stand November 2017 K § 164 Rn. 38) .

    Ist eine Beschäftigung auf dem bisherigen oder einem anderen freien Arbeitsplatz nicht möglich, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, für den schwerbehinderten Menschen einen zusätzlichen Arbeitsplatz einzurichten (vgl. BAG 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 - Rn. 19; 22. November 2005 - 1 ABR 49/04 - Rn. 33, BAGE 116, 223; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 632/04 - Rn. 23, BAGE 116, 121; 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 114, 299; Neumann in Neumann/Pahlen/Winkler/Jabben SGB IX 13. Aufl. § 164 Rn. 25; MHdB ArbR/Zimmermann 4. Aufl. Bd. 2 § 198 Rn. 61) .

  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 221/15

    Erwerbsminderungsrente - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    bb) Aus vorstehend dargelegten Gründen ist § 33 Abs. 2 Satz 5 und Satz 6 iVm. Abs. 3 TVöD-AT auch nichtig, soweit dadurch der in § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX normierte Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung (vgl. dazu BAG 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 - Rn. 18 f.; 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 114, 299) vereitelt wird (Düwell in LPK-SGB IX 4. Aufl. § 92 Rn. 23; offengelassen von BAG 21. Januar 2009 - 7 AZR 843/07 - Rn. 27) .
  • BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 229/05

    Wiedereingliederung - Schwerbehinderung

    Ist der schwerbehinderte Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage, die damit verbundenen Tätigkeiten wegen Art oder Schwere seiner Behinderung wahrzunehmen, kann er Anspruch auf eine anderweitige Beschäftigung haben (Senat 3. Dezember 2002 - 9 AZR 481/01 - BAGE 104, 45; 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 - NZA 2006, 1214).
  • ArbG Berlin, 16.10.2015 - 28 Ca 9065/15

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - Wiedereingliederung durch organisierten

    Um eine Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu ermöglichen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, zumutbare organisatorische Veränderungen vorzunehmen und gegebenenfalls den Arbeitsablauf anderer zu organisieren" - mit Hinweis auf BAG 14.7.1983 - 2 AZR 34/92 n.v. ("Juris"); sodann im gleichen Sinne BAG 4, 10.2005 - 9 AZR 632/04 - BAGE 116, 121 = EzA § 81 SGB IX Nr. 9 = NZA 2006, 442 [II.1 c, aa.]: "Das folgt aus § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 SGB IX. Danach hat der schwerbehinderte Arbeitnehmer Anspruch auf eine behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitsorganisation"; 14.3.2006 - 9 AZR 411/05 - AP § 81 SGB IX Nr. 11 = EzA § 81 SGB IX Nr. 11 = NZA 2006, 1214 [I.1.]: "Um eine behinderungsgerechte Beschäftigung zu ermöglichen, ist der Arbeitgeber nach § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 SGB IX auch zu einer Umgestaltung der Arbeitsorganisation verpflichtet"; s. weit früher auch schon BAG 29.1.1997 - 2 AZR 9/96 - BAGE 85, 107 = AP § 1 KSchG 1969 Krankheit Nr. 32 = EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 42 [II.1 d.]: "Eine Umorganisation hinsichtlich des Personaleinsatzes ist als gegenüber der krankheitsbedingten Kündigung mildere Maßnahme dann geboten, wenn der Arbeitgeber einen leidensgerechten Arbeitsplatz durch Wahrnehmung seines Direktionsrechts freimachen kann, weil er sich damit gegenüber dem bisherigen Arbeitsplatzinhaber im Rahmen der vertraglichen Abmachungen hält und nicht in dessen Rechtsposition eingreift".
  • BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 25/12

    Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen - Einsatz von

    Kann der schwerbehinderte Arbeitnehmer die bisher zugewiesenen Tätigkeiten wegen seiner Behinderung nicht mehr wahrnehmen, kann dieser unter den in § 81 Abs. 4 SGB IX genannten Voraussetzungen eine anderweitige Beschäftigung und, soweit der bisherige Arbeitsvertrag diese Beschäftigungsmöglichkeit nicht erfasst, eine entsprechende Vertragsänderung verlangen und durchsetzen (BAG 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 - Rn. 18) .
  • LAG Niedersachsen, 06.12.2010 - 12 Sa 860/10

    Leidensgerechte Beschäftigung an heimischem Telearbeitsplatz; Klage eines

    Nach § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 SGB IX haben schwerbehinderte Menschen zudem Anspruch auf Ausstattung ihres Arbeitsplatzes mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen (BAG 14.03.2006, 9 AZR 411/05, NZA 2014 [2016]).

    d) Der Arbeitgeber ist jedoch dann nicht zur modifizierten Beschäftigung des schwerbehinderten Menschen verpflichtet, wenn ihm die Beschäftigung unzumutbar oder eine solche mit unverhältnismäßig hohen Aufwendungen verbunden ist, § 81 Abs. 4 Satz 3 SGB IX. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, für den schwerbehinderten Menschen einen zusätzlichen Arbeitsplatz einzurichten (BAG 14.03.2006, 9 AZR 411/05, NZA 2006, 1214 [1216]).

  • BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 649/19

    Annahmeverzug - Schadensersatz - behinderungsgerechte Beschäftigungsmöglichkeit

    Insbesondere ist der Arbeitgeber, soweit eine Beschäftigung auf der bisherigen Stelle nicht mehr möglich ist, nicht verpflichtet, für den schwerbehinderten Menschen einen bislang nicht vorhandenen, zusätzlichen Arbeitsplatz einzurichten (BAG 16. Mai 2019 - 6 AZR 329/18 - Rn. 36, BAGE 166, 363; 22. November 2005 - 1 ABR 49/04 - Rn. 33, BAGE 116, 223; 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 - Rn. 19; Greiner in Neumann/Pahlen/Greiner/Winkler/Jabben SGB IX 14. Aufl. § 164 Rn. 49; MHdB ArbR/Zimmermann 4. Aufl. § 198 Rn. 61; differenzierend für eine Organisationsentscheidung des Arbeitgebers, die zum Wegfall des Arbeitsplatzes des behinderten Menschen führt, v. Roetteken jurisPR-ArbR 39/19 Anm. 1 zu BAG - 6 AZR 329/18 -; Greiner/Hagedorn NJW 2019, 3483, 3485 f.) .
  • ArbG Köln, 20.12.2023 - 18 Ca 3954/23

    Wartezeit Kündigung Schwerbehinderung

    So können schwerbehinderte Arbeitnehmer unter Umständen verlangen, etwa nur mit leichteren Arbeiten beschäftigt zu werden, sofern im Betrieb die Möglichkeit zu einer solchen Aufgabenumverteilung besteht (BAG, Urteil vom 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 -, Rn. 18, juris).
  • LAG Hamburg, 15.04.2015 - 5 Sa 107/12

    Behindertengerechte Beschäftigung: Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsort?

    Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet, für den schwerbehinderten Menschen einen zusätzlichen Arbeitsplatz einzurichten ( BAG 14.03.2006 - 9 AZR 411/05 - Juris, Rn. 18 u. 19), er ist aber unter Berücksichtigung des Einzelfalls verpflichtet, behinderten Menschen den Zugang zur Beschäftigung, den beruflichen Aufstieg und die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen (EuGH 04.07.2013 - Rs C-312/11 - Juris).
  • ArbG Berlin, 16.09.2016 - 28 Ca 5787/16

    Vertragsgerechte Beschäftigung - vorübergehende Versetzung auf

    Um eine Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu ermöglichen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, zumutbare organisatorische Veränderungen vorzunehmen und gegebenenfalls den Arbeitsablauf anderer zu organisieren" - mit Hinweis auf BAG 14.7.1983 - 2 AZR 34/92 n.v. ("Juris"); sodann im gleichen Sinne BAG 4, 10.2005 - 9 AZR 632/04 - BAGE 116, 121 = EzA § 81 SGB IX Nr. 9 = NZA 2006, 442 [II.1 c, aa.]: "Das folgt aus § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 SGB IX. Danach hat der schwerbehinderte Arbeitnehmer Anspruch auf eine behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitsorganisation"; 14.3.2006 - 9 AZR 411/05 - AP § 81 SGB IX Nr. 11 = EzA § 81 SGB IX Nr. 11 = NZA 2006, 1214 [I.1.]: "Um eine behinderungsgerechte Beschäftigung zu ermöglichen, ist der Arbeitgeber nach § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 SGB IX auch zu einer Umgestaltung der Arbeitsorganisation verpflichtet"; s. weit früher auch schon BAG 29.1.1997 - 2 AZR 9/96 - BAGE 85, 107 = AP § 1 KSchG 1969 Krankheit Nr. 32 = EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 42 [II.1 d.]: "Eine Umorganisation hinsichtlich des Personaleinsatzes ist als gegenüber der krankheitsbedingten Kündigung mildere Maßnahme dann geboten, wenn der Arbeitgeber einen leidensgerechten Arbeitsplatz durch Wahrnehmung seines Direktionsrechts freimachen kann, weil er sich damit gegenüber dem bisherigen Arbeitsplatzinhaber im Rahmen der vertraglichen Abmachungen hält und nicht in dessen Rechtsposition eingreift".S. hierzu statt vieler bereits LAG Baden-Württemberg22.6.2005 - 2 Sa 11/05 - Behindertenrecht 2006, 82 ("Juris") [II.1.]: "Im Rahmen der durch § 81 Abs. 4 SGB IX kodifizierten und gegenüber der allgemeinen Fürsorgepflicht gesteigerten Fürsorgepflicht kann der Arbeitgeber auch verpflichtet sein, einen vorhandenen Arbeitsplatz behindertengerecht umzugestalten, an dem der vertragliche Beschäftigungsanspruch erfüllt werden kann.

    Um eine Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu ermöglichen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, zumutbare organisatorische Veränderungen vorzunehmen und gegebenenfalls den Arbeitsablauf anderer zu organisieren" - mit Hinweis auf BAG 14.7.1983 - 2 AZR 34/92 n.v. ("Juris"); sodann im gleichen Sinne BAG 4, 10.2005 - 9 AZR 632/04 - BAGE 116, 121 = EzA § 81 SGB IX Nr. 9 = NZA 2006, 442 [II.1 c, aa.]: "Das folgt aus § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 SGB IX. Danach hat der schwerbehinderte Arbeitnehmer Anspruch auf eine behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitsorganisation"; 14.3.2006 - 9 AZR 411/05 - AP § 81 SGB IX Nr. 11 = EzA § 81 SGB IX Nr. 11 = NZA 2006, 1214 [I.1.]: "Um eine behinderungsgerechte Beschäftigung zu ermöglichen, ist der Arbeitgeber nach § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 SGB IX auch zu einer Umgestaltung der Arbeitsorganisation verpflichtet"; s. weit früher auch schon BAG 29.1.1997 - 2 AZR 9/96 - BAGE 85, 107 = AP § 1 KSchG 1969 Krankheit Nr. 32 = EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 42 [II.1 d.]: "Eine Umorganisation hinsichtlich des Personaleinsatzes ist als gegenüber der krankheitsbedingten Kündigung mildere Maßnahme dann geboten, wenn der Arbeitgeber einen leidensgerechten Arbeitsplatz durch Wahrnehmung seines Direktionsrechts freimachen kann, weil er sich damit gegenüber dem bisherigen Arbeitsplatzinhaber im Rahmen der vertraglichen Abmachungen hält und nicht in dessen Rechtsposition eingreift".

    Um eine Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu ermöglichen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, zumutbare organisatorische Veränderungen vorzunehmen und gegebenenfalls den Arbeitsablauf anderer zu organisieren" - mit Hinweis auf BAG 14.7.1983 - 2 AZR 34/92 n.v. ("Juris"); sodann im gleichen Sinne BAG 4, 10.2005 - 9 AZR 632/04 - BAGE 116, 121 = EzA § 81 SGB IX Nr. 9 = NZA 2006, 442 [II.1 c, aa.]: "Das folgt aus § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 SGB IX. Danach hat der schwerbehinderte Arbeitnehmer Anspruch auf eine behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitsorganisation"; 14.3.2006 - 9 AZR 411/05 - AP § 81 SGB IX Nr. 11 = EzA § 81 SGB IX Nr. 11 = NZA 2006, 1214 [I.1.]: "Um eine behinderungsgerechte Beschäftigung zu ermöglichen, ist der Arbeitgeber nach § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 SGB IX auch zu einer Umgestaltung der Arbeitsorganisation verpflichtet"; s. weit früher auch schon BAG 29.1.1997 - 2 AZR 9/96 - BAGE 85, 107 = AP § 1 KSchG 1969 Krankheit Nr. 32 = EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 42 [II.1 d.]: "Eine Umorganisation hinsichtlich des Personaleinsatzes ist als gegenüber der krankheitsbedingten Kündigung mildere Maßnahme dann geboten, wenn der Arbeitgeber einen leidensgerechten Arbeitsplatz durch Wahrnehmung seines Direktionsrechts freimachen kann, weil er sich damit gegenüber dem bisherigen Arbeitsplatzinhaber im Rahmen der vertraglichen Abmachungen hält und nicht in dessen Rechtsposition eingreift".S. hierzu statt vieler bereits LAG Baden-Württemberg22.6.2005 - 2 Sa 11/05 - Behindertenrecht 2006, 82 ("Juris") [II.1.]: "Im Rahmen der durch § 81 Abs. 4 SGB IX kodifizierten und gegenüber der allgemeinen Fürsorgepflicht gesteigerten Fürsorgepflicht kann der Arbeitgeber auch verpflichtet sein, einen vorhandenen Arbeitsplatz behindertengerecht umzugestalten, an dem der vertragliche Beschäftigungsanspruch erfüllt werden kann.

    Um eine Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu ermöglichen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, zumutbare organisatorische Veränderungen vorzunehmen und gegebenenfalls den Arbeitsablauf anderer zu organisieren" - mit Hinweis auf BAG 14.7.1983 - 2 AZR 34/92 n.v. ("Juris"); sodann im gleichen Sinne BAG 4, 10.2005 - 9 AZR 632/04 - BAGE 116, 121 = EzA § 81 SGB IX Nr. 9 = NZA 2006, 442 [II.1 c, aa.]: "Das folgt aus § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 SGB IX. Danach hat der schwerbehinderte Arbeitnehmer Anspruch auf eine behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitsorganisation"; 14.3.2006 - 9 AZR 411/05 - AP § 81 SGB IX Nr. 11 = EzA § 81 SGB IX Nr. 11 = NZA 2006, 1214 [I.1.]: "Um eine behinderungsgerechte Beschäftigung zu ermöglichen, ist der Arbeitgeber nach § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 SGB IX auch zu einer Umgestaltung der Arbeitsorganisation verpflichtet"; s. weit früher auch schon BAG 29.1.1997 - 2 AZR 9/96 - BAGE 85, 107 = AP § 1 KSchG 1969 Krankheit Nr. 32 = EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 42 [II.1 d.]: "Eine Umorganisation hinsichtlich des Personaleinsatzes ist als gegenüber der krankheitsbedingten Kündigung mildere Maßnahme dann geboten, wenn der Arbeitgeber einen leidensgerechten Arbeitsplatz durch Wahrnehmung seines Direktionsrechts freimachen kann, weil er sich damit gegenüber dem bisherigen Arbeitsplatzinhaber im Rahmen der vertraglichen Abmachungen hält und nicht in dessen Rechtsposition eingreift".

    Um eine Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu ermöglichen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, zumutbare organisatorische Veränderungen vorzunehmen und gegebenenfalls den Arbeitsablauf anderer zu organisieren" - mit Hinweis auf BAG 14.7.1983 - 2 AZR 34/92 n.v. ("Juris"); sodann im gleichen Sinne BAG 4, 10.2005 - 9 AZR 632/04 - BAGE 116, 121 = EzA § 81 SGB IX Nr. 9 = NZA 2006, 442 [II.1 c, aa.]: "Das folgt aus § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 SGB IX. Danach hat der schwerbehinderte Arbeitnehmer Anspruch auf eine behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitsorganisation"; 14.3.2006 - 9 AZR 411/05 - AP § 81 SGB IX Nr. 11 = EzA § 81 SGB IX Nr. 11 = NZA 2006, 1214 [I.1.]: "Um eine behinderungsgerechte Beschäftigung zu ermöglichen, ist der Arbeitgeber nach § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 SGB IX auch zu einer Umgestaltung der Arbeitsorganisation verpflichtet"; s. weit früher auch schon BAG 29.1.1997 - 2 AZR 9/96 - BAGE 85, 107 = AP § 1 KSchG 1969 Krankheit Nr. 32 = EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 42 [II.1 d.]: "Eine Umorganisation hinsichtlich des Personaleinsatzes ist als gegenüber der krankheitsbedingten Kündigung mildere Maßnahme dann geboten, wenn der Arbeitgeber einen leidensgerechten Arbeitsplatz durch Wahrnehmung seines Direktionsrechts freimachen kann, weil er sich damit gegenüber dem bisherigen Arbeitsplatzinhaber im Rahmen der vertraglichen Abmachungen hält und nicht in dessen Rechtsposition eingreift".

    Um eine Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu ermöglichen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, zumutbare organisatorische Veränderungen vorzunehmen und gegebenenfalls den Arbeitsablauf anderer zu organisieren" - mit Hinweis auf BAG 14.7.1983 - 2 AZR 34/92 n.v. ("Juris"); sodann im gleichen Sinne BAG 4, 10.2005 - 9 AZR 632/04 - BAGE 116, 121 = EzA § 81 SGB IX Nr. 9 = NZA 2006, 442 [II.1 c, aa.]: "Das folgt aus § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 SGB IX. Danach hat der schwerbehinderte Arbeitnehmer Anspruch auf eine behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitsorganisation"; 14.3.2006 - 9 AZR 411/05 - AP § 81 SGB IX Nr. 11 = EzA § 81 SGB IX Nr. 11 = NZA 2006, 1214 [I.1.]: "Um eine behinderungsgerechte Beschäftigung zu ermöglichen, ist der Arbeitgeber nach § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 SGB IX auch zu einer Umgestaltung der Arbeitsorganisation verpflichtet"; s. weit früher auch schon BAG 29.1.1997 - 2 AZR 9/96 - BAGE 85, 107 = AP § 1 KSchG 1969 Krankheit Nr. 32 = EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 42 [II.1 d.]: "Eine Umorganisation hinsichtlich des Personaleinsatzes ist als gegenüber der krankheitsbedingten Kündigung mildere Maßnahme dann geboten, wenn der Arbeitgeber einen leidensgerechten Arbeitsplatz durch Wahrnehmung seines Direktionsrechts freimachen kann, weil er sich damit gegenüber dem bisherigen Arbeitsplatzinhaber im Rahmen der vertraglichen Abmachungen hält und nicht in dessen Rechtsposition eingreift".

  • ArbG Berlin, 04.11.2011 - 28 Ca 8209/11

    Kündigung eines schwerbehinderten Menschen - betriebliches

  • BAG, 01.02.2011 - 1 ABR 79/09

    Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen - Einsatz von

  • ArbG Berlin, 03.06.2016 - 28 Ca 3388/16

    Erkrankungsbedingte Fehlzeiten - Kündigung - Anforderungen an bEM

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.01.2019 - 15 Sa 1021/18

    Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung - schwerbehinderter Mensch -

  • LAG Nürnberg, 18.04.2018 - 2 Sa 408/17

    Annahmeverzug - Schadensersatz - Leistungsfähigkeit - Direktionsrecht -

  • ArbG Berlin, 27.01.2017 - 28 Ca 9818/16

    Behindertengerechte Beschäftigung

  • LAG Hamm, 21.08.2014 - 8 Sa 1697/13

    Umfang des Direktionsrechts gegenüber einem schwerbehinderten Mitarbeiter

  • LAG Hamm, 05.01.2018 - 16 Sa 1410/16

    Betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten

  • LAG Hessen, 20.05.2020 - 18 Sa 170/19

    Zweigliedriger Streitgegenstandsbegriff im Urteilsverfahren; Anspruch auf

  • ArbG Berlin, 13.11.2015 - 28 Ca 9067/15

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - außerordentliche Kündigung

  • LAG Hessen, 05.11.2012 - 21 Sa 593/10

    Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung

  • LAG Hessen, 06.09.2013 - 3 Sa 266/12

    Zahlung aus Annahmeverzugsgesichtspunkten

  • ArbG Berlin, 01.07.2016 - 28 Ca 38/16

    Druckkündigung - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung - Schmerzensgeld

  • ArbG Düsseldorf, 23.03.2009 - 2 Ca 6681/08

    Leidensgerechter Arbeitsplatz; Direktionsrecht; Schwerbehinderung

  • LAG Hessen, 21.03.2013 - 5 Sa 1751/11

    Beendigungskündigung - Änderungsangebot; Beendigungskündigung - Änderungsangebot

  • BAG, 21.01.2009 - 7 AZR 843/07

    Auflösende Bedingung - Rente wegen Erwerbsminderung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2018 - 6 Sa 509/17

    Behinderungsgerechte Beschäftigung - US-Stationierungsstreitkräfte -

  • ArbG Berlin, 10.09.2008 - 56 Ca 10703/08

    Krankheitsbedingte Kündigung - Durchführung eines betrieblichen

  • LAG Sachsen-Anhalt, 24.03.2016 - 7 Sa 509/13

    Eingruppierung eines Bankkaufmanns als Kundenbetreuer einer Sparkasse im Sinne

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2013 - 8 Sa 512/12

    Beschäftigungsanspruch schwerbehinderter Arbeitnehmer - Umgestaltung der

  • ArbG Essen, 29.08.2007 - 6 Ca 969/07

    Wirksamkeit einer außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung - positive

  • LAG Hessen, 21.03.2013 - 5 Sa 842/11

    Schwerbehinderter - Schadenersatz - behinderungsgerechte Beschäftigung -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2023 - 5 Sa 82/22

    Personenbedingte Kündigung - Fahrerlaubnisentzug - Busfahrer

  • LAG Baden-Württemberg, 18.11.2013 - 1 Sa 12/13

    Postulationsfähigkeit eines Kammerrechtsbeistands - Zurechnung von Verschulden

  • LAG Baden-Württemberg, 05.08.2013 - 1 Sa 33/12

    Fiktive Nachzeichnung der beruflichen Entwicklung eines freigestellten

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.06.2012 - 1 Sa 225 e/11

    Beschäftigungsanspruch, Schwerbehinderte, Busfahrerin, Nichtbeschäftigung,

  • VG Düsseldorf, 20.08.2014 - 13 L 982/14

    Schwerbehinderung ; Dienstunfähigkeit; Ermessen ; Integrationsvereinbarung

  • LAG Köln, 18.06.2020 - 8 Sa 27/18

    Annahmeverzug, Schadenersatz; leidensgerechte Beschäftigung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.12.2011 - 26 Sa 1437/10

    Krankheitsbedingte Kündigung - Darlegungs- und Beweislast - Schwerbehinderung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2016 - 5 Sa 243/15

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - Schwerbehinderung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2009 - 11 Sa 5/08

    Krankheitsbedingte Kündigung wegen dauernder Leistungsunfähigkeit - fehlende

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2018 - 4 Sa 352/16

    Personenbedingte Änderungskündigung - Beschäftigungsanspruch - eingeschränkte

  • LAG Bremen, 15.12.2009 - 1 Sa 229/07

    Erlöschen bzw. Abgeltung von Urlaubsansprüche bei Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Hamm, 26.04.2007 - 15 Sa 42/07

    Personenbedingte Kündigung; Möglichkeit der Weiterbeschäftigung auf einem

  • LAG Köln, 19.06.2008 - 13 Sa 1540/07

    tariflich unkündbar: außerordentliche Kündigung; schwerbehindert;

  • LAG Schleswig-Holstein, 17.12.2013 - 1 Sa 175/13

    Kündigung, außerordentlich, krankheitsbedingt, Arbeitsunfähigkeit,

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2010 - 7 Sa 58/10

    Betriebsbedingte Kündigung eines schwerbehinderten Menschen - Wegfall des

  • LAG Hessen, 21.03.2013 - 5 Sa 1720/11

    Schwerbehinderter - Schadenersatz - behinderungsgerechte Beschäftigung -

  • LAG München, 03.08.2006 - 3 Sa 459/06

    Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist, schwerbehindertes

  • LAG Köln, 27.10.2021 - 11 Sa 105/21

    Bestimmtheit; Klageantrag; Beschäftigungsanspruch

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.07.2015 - 5 Sa 124/15

    Beschäftigungsanspruch - schwerbehinderter Arbeitnehmer - Berufungsbegründung

  • ArbG Köln, 09.12.2021 - 11 Ca 7094/20
  • LAG Hamm, 29.11.2012 - 15 Sa 1008/12

    Anspruch auf Arbeitsentgelt aus Annahmeverzug bei bestehender Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.10.2007 - 5 Sa 184/07

    Schwerbehinderter, Krankenpfleger, Arbeitsplatz, leidensgerechter Arbeitsplatz,

  • ArbG Siegburg, 15.07.2021 - 5 Ca 684/21
  • ArbG Berlin, 18.08.2011 - 33 BV 5005/11

    Sechsmonatiger Einsatz von Leiharbeitnehmern - innerbetriebliche Ausschreibung

  • VG Düsseldorf, 27.03.2015 - 2 K 5303/14

    Anspruch eines verbeamteten Lehrers auf behinderten- und leidensgerechten Einsatz

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