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   BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 585/04   

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BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 585/04 (https://dejure.org/2005,2631)
BAG, Entscheidung vom 03.08.2005 - 10 AZR 585/04 (https://dejure.org/2005,2631)
BAG, Entscheidung vom 03. August 2005 - 10 AZR 585/04 (https://dejure.org/2005,2631)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bezüglich des Arbeitseinkommens; Unzulässigkeit eines Ausforschungsbeweises hinsichtlich des Arbeitsumfangs einer Person; Pfändung eines verschleierten Arbeitseinkommens; Anforderungen an die Schlüssigkeit eines Sachvortrags zur ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 255 (Ls.)
  • NZA 2006, 175
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.05.2002 - I ZR 28/00

    Führen von Vergleichsverhandlungen als Anerkenntnis; Pflicht zur Vernehmung eines

    Auszug aus BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 585/04
    Dabei ist die Klagepartei nicht verpflichtet, den streitigen Lebenssachverhalt in allen Einzelheiten darzustellen; vielmehr genügt eine Prozesspartei ihrer Darlegungspflicht grundsätzlich bereits dadurch, dass sie diejenigen Umstände vorträgt, aus denen sich die gesetzlichen Voraussetzungen der begehrten Rechtsfolge ergeben (BGH 8. Mai 2002 - I ZR 28/00 - NJW-RR 2002, 1433).
  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/90

    Substantiierung des Klagevortrages; Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 585/04
    Dabei ist hinsichtlich einer solchen Annahme Zurückhaltung geboten (BGH 25. Februar 1992 - X ZR 88/90 - NJW 1992, 1967 mwN; 25. April 1995 - VI ZR 178/94 - AP ZPO § 286 Nr. 23).
  • LAG Baden-Württemberg, 08.07.2004 - 6 Sa 32/04

    Drittschuldnerklage, verschleiertes Arbeitseinkommen des Schuldners

    Auszug aus BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 585/04
    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 8. Juli 2004 - 6 Sa 32/04 - aufgehoben.
  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 178/94

    Zulässigkeit der Behauptung einer nur vermuteten Tatsache

    Auszug aus BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 585/04
    Dabei ist hinsichtlich einer solchen Annahme Zurückhaltung geboten (BGH 25. Februar 1992 - X ZR 88/90 - NJW 1992, 1967 mwN; 25. April 1995 - VI ZR 178/94 - AP ZPO § 286 Nr. 23).
  • BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 413/04

    Baugewerbe - Tiefbauarbeiten - Beweiserhebung

    Auszug aus BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 585/04
    b) Nach allgemeinen Grundsätzen ist ein Sachvortrag zur Begründung eines Klageanspruchs dann schlüssig, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in der Person des Klägers entstanden erscheinen zu lassen (st. Rspr., zB BAG 23. Februar 2005 - 10 AZR 413/04 - zur Veröffentlichung vorgesehen; BGH 23. April 1991 - X ZR 77/89 - NJW 1991, 2707).
  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 585/04
    b) Nach allgemeinen Grundsätzen ist ein Sachvortrag zur Begründung eines Klageanspruchs dann schlüssig, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in der Person des Klägers entstanden erscheinen zu lassen (st. Rspr., zB BAG 23. Februar 2005 - 10 AZR 413/04 - zur Veröffentlichung vorgesehen; BGH 23. April 1991 - X ZR 77/89 - NJW 1991, 2707).
  • BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 416/14

    Drittschuldnerklage - Zulässigkeitsanforderungen

    aa) Die Klägerin ist für einen schlüssigen Vortrag nicht verpflichtet, den betreffenden Lebenssachverhalt in allen Einzelheiten darzustellen, sondern genügt ihrer Darlegungspflicht grundsätzlich bereits dadurch, dass sie diejenigen Umstände vorträgt, aus denen sich die gesetzlichen Voraussetzungen der begehrten Rechtsfolge ergeben (vgl. BAG 3. August 2005 - 10 AZR 585/04 - zu II b der Gründe mwN) .

    Dabei sind allerdings auch hier die entsprechenden Darlegungserfordernisse einzuhalten (vgl. hierzu BAG 3. August 2005 - 10 AZR 585/04 - zu II b der Gründe; AnwK-ArbR/Kloppenburg § 46 ArbGG Rn. 139 mwN) .

  • BAG, 14.06.2023 - 8 AZR 136/22

    Diskriminierung wegen Schwerbehinderung - Darlegungslast

    Die Partei ist nicht verpflichtet, den streitigen Lebenssachverhalt in allen Einzelheiten darzustellen (BAG 3. August 2005 - 10 AZR 585/04 - zu II b der Gründe; BGH 24. Mai 2007 - III ZR 176/06 - Rn. 15) .
  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 148/07

    Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen

    Die Darlegungs- und Beweislast bezüglich dieser Voraussetzungen obliegt der klagenden Partei (BAG 3. August 2005 - 10 AZR 585/04 - EZA ZPO 2002 § 850h Nr. 1).
  • LAG Baden-Württemberg, 20.03.2014 - 18 Sa 78/13

    Schlüssiger Vortrag im Rahmen einer Drittschuldnerklage

    Dabei ist die Klagepartei nicht verpflichtet, den streitigen Nebensachverhalt in allen Einzelheiten darzustellen; vielmehr genügt eine Prozesspartei ihrer Darlegungspflicht grundsätzlich bereits dadurch, dass sie diejenigen Umstände vorträgt, aus denen sich die gesetzlichen Voraussetzungen der begehrten Rechtsfolge ergeben (BAG 3. August 2005 - 10 AZR 585/04 - Rn. 11f., NZA 2006, 175; LAG Baden-Württemberg 27.01.2011 - 3 Sa 51/10, Rn. 20 zitiert nach juris).

    Die Vorschrift behandelt diesen Dritten beim Vollstreckungszugriff des Gläubigers so, als ob er dem Schuldner zu einer angemessenen Vergütung verpflichtet sei (BAG 23. April 2008 - 10 AZR 168/07 - zitiert nach Juris; vgl. zur Art des Arbeitsverhältnisses, den verwandtschaftlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Dienstberechtigten und dem Dienstverpflichteten und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Dienstberechtigten: BAG Urteil vom 22. Oktober 2008 - 10 AZR 703/07 - Juris; zur Beweislast für Inhalt und Umfang der regelmäßigen Arbeit für den Drittschuldner und die Angemessenheit der geltend gemachten Vergütungshöhe durch die Gläubigerin: BAG 3. August 2005 - 10 AZR 585/04 - NZA 2006; zur Berechnung der Forderung auch: Hessisches LAG 11. Juli 2013 - 9 Sa 1372/11 - zitiert nach juris; LAG Schleswig-Holstein 10. November 2010 - 3 Sa 451/10 - zitiert nach juris).

  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 377/14

    Befristung - Leiharbeitnehmer - Fortsetzung der Tätigkeit im Entleiherbetrieb

    Genügt das Parteivorbringen diesen Anforderungen an die Substantiierung, kann der Vortrag weiterer Einzeltatsachen nicht verlangt werden (BAG 7. Juli 2015 - 10 AZR 416/14 - Rn. 29, BAGE 152, 108; 3. August 2005 - 10 AZR 585/04 - zu II b der Gründe; BGH 23. Juni 2016 - III ZR 308/15 - Rn. 18) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.05.2019 - 7 Sa 178/17

    Drittschuldnerklage - gepfändetes Arbeitseinkommen

    Die Darlegungs- und Beweislast bezüglich dieser Voraussetzungen obliegt der klagenden Partei (BAG 12. März 2008 - 10 AZR 148/07 - Rn. 14; 3. August 2005 - 10 AZR 585/04 - unter II. 1. a).

    Dabei ist die Klagepartei nicht verpflichtet, den streitigen Lebenssachverhalt in allen Einzelheiten darzustellen; vielmehr genügt eine Prozesspartei ihrer Darlegungspflicht grundsätzlich dadurch, dass sie diejenigen Umstände vorträgt, aus denen sich die gesetzlichen Voraussetzungen der begehrten Rechtsfolge ergeben (BAG 7. Juli 2015 - VIII ZR 76/76 - Rn. 29; 3. August 2005 - 10 AZR 585/04 - unter II. 1. b m. w. N.).

    Der Gläubiger muss ferner mit seinem Sachvortrag dem Gericht einen Vergleich zwischen der für die behauptete Arbeitsleistung angemessenen Vergütung und der tatsächlich gezahlten Vergütung ermöglichen, um das Merkmal der Unangemessenheit des vom Drittschuldner geleisteten Entgelts zu überprüfen (BAG 3. August 2005 - 10 AZR 585/04 - unter II. 1. b m. w. N.).

  • LAG Baden-Württemberg, 16.08.2007 - 11 Sa 8/07

    Drittschuldnerklage - Anforderungen an die Annahme eines verschleierten

    Die Darlegungs- und Beweislast bezüglich dieser Voraussetzungen obliegt der klagenden Partei (BAG 03.08.2005 - 10 AZR 585/04 - NZA 2006, 175).

    Die Drittschuldnerin kennt die Umstände der Beschäftigung des Schuldners aufgrund Sachnähe, es sind deshalb an ihr Bestreiten erhebliche Anforderungen zu stellen (BAG 03.08.2005 - 10 AZR 585/04 - nach Juris).

  • LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 Sa 69/05

    Wettbewerbsverbot: Schadensersatzanspruch wegen Konkurrenztätigkeit eines

    Bei der Annahme einer bloßen Behauptung "ins Blaue hinein" wäre allerdings auch in diesem Fall Zurückhaltung geboten gewesen (vgl. zu der Abgrenzung des zulässigen Beweisantrags von dem unzulässigen und damit unbeachtlichen Beweisermittlungsantrag beispielsweise BAG 03.08.2005 - 10 AZR 585/04 - EzA ZPO 2002 § 850h Nr. 1, zu II 2 c der Gründe mit Besprechung Mestwerdt in jurisPR-ArbR 48/2005 Anm. 4; BGH 25.04.1995 - VI ZR 178/94 - AP ZPO § 286 Nr. 23, zu II 2 der Gründe; BGH 08.05.2002 - I ZR 28/00 - NJW-RR 2002, 1433, zu II B 2 b (1) der Gründe, jeweils m. w. N.; dazu auch Zöller/Greger ZPO 26. Auflage Vor § 284 Rn. 5 m. w. N.) .
  • LAG Hessen, 30.06.2015 - 8 Sa 380/14

    Ermittlung der fiktiven angemessenen Vergütung i.S. von § 850h Abs. 2 S. 1 ZPO

    Die Darlegungs- und Beweislast bezüglich dieser Voraussetzungen obliegt der klagenden Partei (BAG 3. August 2005 F 10 AZR 585/04 F EZA ZPO 2002 § 850h Nr. 1).
  • LAG Hessen, 28.08.2009 - 3 Sa 340/08

    Benachteiligung wegen Behinderung - keine Einladung zum Vorstellungsgespräch -

    Allenfalls ist in diesem Vorbringen eine erkennbar aus der Luft gegriffene Behauptung zu sehen, die ohne jeden Anhaltspunkt "ins Blaue" aufgestellt und damit unbeachtlich ist ( vgl. zu Behauptungen "ins Blaue": BAG 3. August 2005 - 10 AZR 585/04 - EzA ZPO 2002 § 850 h Nr. 1 zu II 2 c der Gründe; BGH 1. Juni 2005 - XII ZR 275/02 - NJW 2005, 2710; Thüsing, Arbeitsrechtlicher Diskriminierungsschutz, Rn. 651, Schleusener/Suckow/Voigt AGG § 22 Rn. 3; Bauer/Göpfert/Krieger AGG 2. Aufl. § 22 Rn. 11; Wendeling-Schröder/Stein AGG § 22 Rn. 27 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.10.2018 - 2 Sa 426/17

    Pfändung von Arbeitseinkommen - Ehegattenunterhalt - verschleiertes

  • BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 164/09

    Bauliche Leistungen - Bautrocknung

  • LAG Hessen, 11.07.2013 - 9 Sa 1372/11

    Drittschuldnerklage - Unterhaltsverpflichtungen - Verschleiertes

  • LAG Niedersachsen, 23.01.2007 - 13 Sa 953/06

    Erfassung von rückständigen Ansprüchen auf verschleiertes Arbeitseinkommen durch

  • LAG Hamburg, 24.01.2007 - 5 Sa 24/06

    Voraussetzungen für die Pfändung eines "verschleierten Arbeitseinkommens" nach §

  • LAG Hessen, 28.08.2009 - 3 Sa 1742/08

    Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund Behinderung - keine Einladung zum

  • LAG Baden-Württemberg, 27.01.2011 - 3 Sa 51/10

    Drittschuldnerklage - Klage auf Zahlung der rückständigen gepfändeten Beträge aus

  • LAG Hessen, 02.03.2012 - 3 Sa 509/11

    Internationale Zuständigkeit nach Art 18 VollstrZustÜbk 2007 -

  • LAG Baden-Württemberg, 18.05.2006 - 6 Sa 119/05

    Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen

  • LAG Hamm, 25.05.2007 - 13 TaBV 119/06

    Kündigung; außerordentliche Kündigung; außerordentlich; sexuelle Belästigung;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2017 - 6 Sa 400/16

    Stufenklage - entgangene Liquidationseinnahmen eines Chefarztes - Auskunft und

  • LAG Hessen, 09.12.2011 - 3 Sa 506/11

    Internationale Zuständigkeit nach Art 18 VollstrZustÜbk 2007 - Voraussetzungen

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.04.2015 - 1 Sa 181/14

    Drittschuldnerklage, Arbeitseinkommen, verschleiertes, Beweisantritt,

  • LAG Hessen, 09.12.2011 - 3 Sa 508/11

    Internationale Zuständigkeit nach Art 18 VollstrZustÜbk 2007 - Voraussetzungen

  • LAG Hessen, 09.12.2011 - 3 Sa 507/11

    Internationale Zuständigkeit nach Art 18 VollstrZustÜbk 2007 - Voraussetzungen

  • LAG Hamm, 09.05.2006 - 19 Sa 905/05

    verschleiertes Arbeitseinkommen, Darlegungs- und Beweislast

  • LAG Hamm, 16.12.2016 - 16 Sa 636/16

    Insolvenz; verschleiertes Arbeitseinkommen

  • ArbG Schwerin, 22.05.2008 - 6 Ca 2218/07

    Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen - Darlegungs- und

  • LAG Hamm, 16.01.2012 - 7 Sa 1057/11

    Ausforschungsbeweis

  • ArbG Paderborn, 19.04.2006 - 3 Ca 118/06

    Drittschuldnerklage auf verschleiertes Arbeitseinkommen eines faktischen

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