Rechtsprechung
   BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,245
BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04 (https://dejure.org/2005,245)
BAG, Entscheidung vom 04.10.2005 - 9 AZR 632/04 (https://dejure.org/2005,245)
BAG, Entscheidung vom 04. Oktober 2005 - 9 AZR 632/04 (https://dejure.org/2005,245)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,245) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Annahmeverzug bei Arbeitsunfähigkeit auf Grund einer Behinderung; Vom Arbeitgeber vorzunehmende Handlung; Ausschluss des Annahmeverzugs auf Grund von Unmöglichkeit bei teilweiser Unfähigkeit zur Verrichtung der vertraglich vereinbarten Tätigkeiten aus in der Person ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    SGB IX § 81 Abs. 4... Satz 1 Nr. 1; ; SGB IX § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2; ; SGB IX § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3; ; SGB IX § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4; ; SGB IX § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5; ; SGB IX § 84 Abs. 1; ; BGB § 296; ; BGB § 297; ; BGB § 611; ; BGB § 615; ; GewO § 106; ; BMT-G II § 9; ; BZT-G/NRW § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Annahmeverzug des Arbeitgebers bei Nichterfüllung der Arbeitsleistung durch Schwerbehinderte - Schadensersatzanspruch bei schuldhaft verletzter Pflicht zur behinderungsgerechten Gestaltung und Ausstattung des Arbeitsplatzes - Darlegungs- und Beweislast

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schadensersatzanspruch wegen schuldhafter Verletzung des Beschäftigungsanspruchs eines schwerbehinderten Menschen ? Verletzung der Pflicht zur Einleitung des Präventionsverfahrens durch den Arbeitgeber führt zu Verlagerung der Darlegungslast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Annahmeverzug und Schadensersatz bei Schwerbehinderung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Annahmeverzug und Schadensersatz bei Schwerbehinderung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Annahmeverzug und Schadensersatz bei Schwerbehinderung

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 1 SGB IX und Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung nach § 81 Abs. 4 SGB IX, Teil II

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 116, 121
  • NJW 2006, 1691
  • MDR 2006, 876
  • NZA 2006, 442
  • BB 2006, 1456
  • DB 2006, 902
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (96)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04

    Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung

    Auszug aus BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04
    Der schwerbehinderte Arbeitnehmer kann vielmehr Anspruch auf eine anderweitige Beschäftigung haben und, soweit der bisherige Arbeitsvertrag diese Beschäftigungsmöglichkeit nicht abdeckt, auf eine entsprechende Vertragsänderung (Senat 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - AP SchwbG 1986 § 14 Nr. 2 = EzA SchwbG § 14 Nr. 5; Senat 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - DB 2006, 55, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet, für den schwerbehinderten Menschen einen zusätzlichen Arbeitsplatz einzurichten (Senat 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - AP SchwbG 1986 § 14 Nr. 2 = EzA SchwbG § 14 Nr. 5; 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - aaO).

    Dazu gehören insbesondere diejenigen, aus denen sich die Unzumutbarkeit der Beschäftigung des Arbeitnehmers ergeben soll (BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - DB 2006, 55, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Diese Pflichten begründen nicht nur eine privatrechtlich gesteigerte Fürsorgepflicht gegenüber dem schwerbehinderten Arbeitnehmer (BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - DB 2006, 55, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen.).

    Das setzt zwar in der Regel voraus, dass der Prozessgegner die erforderliche Kenntnis hat (BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - aaO).

  • BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 348/97

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Vertragsänderung

    Auszug aus BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04
    Der schwerbehinderte Arbeitnehmer kann vielmehr Anspruch auf eine anderweitige Beschäftigung haben und, soweit der bisherige Arbeitsvertrag diese Beschäftigungsmöglichkeit nicht abdeckt, auf eine entsprechende Vertragsänderung (Senat 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - AP SchwbG 1986 § 14 Nr. 2 = EzA SchwbG § 14 Nr. 5; Senat 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - DB 2006, 55, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet, für den schwerbehinderten Menschen einen zusätzlichen Arbeitsplatz einzurichten (Senat 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - AP SchwbG 1986 § 14 Nr. 2 = EzA SchwbG § 14 Nr. 5; 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - aaO).

    Das folgt aus § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 SGB IX. Danach hat der schwerbehinderte Arbeitnehmer Anspruch auf eine behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitsorganisation (vgl. zu § 14 SchwbG: Senat 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - AP SchwbG 1986 § 14 Nr. 2 = EzA SchwbG § 14 Nr. 5).

  • BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 287/99

    Behindertengerechte Beschäftigung

    Auszug aus BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04
    Die dem Arbeitgeber nach § 296 Satz 1 BGB obliegende Handlung besteht darin, die vom Arbeitnehmer geschuldete Leistung hinreichend zu bestimmen und durch Zuweisung eines bestimmten Arbeitsplatzes zu ermöglichen (BAG 3. Dezember 2002 - 9 AZR 481/01 - BAGE 104, 45; 23. Januar 2001 - 9 AZR 287/99 - BAGE 97, 23).

    Ist ein schwerbehinderter Arbeitnehmer oder ein Gleichgestellter außerstande, die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, gerät der Arbeitgeber nicht mit der Annahme der Dienste in Verzug (BAG 23. Januar 2001 - 9 AZR 287/99 - BAGE 97, 23).

  • LAG Hamm, 09.08.2004 - 8 (17) Sa 1416/02

    Zahlung von Arbeitsvergütung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges;

    Auszug aus BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 9. August 2004 - 8 (17) Sa 1416/02 - aufgehoben.
  • BAG, 30.08.1995 - 1 AZR 47/95

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach BAT - Mitbestimmung des Personalrats

    Auszug aus BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04
    Das Direktionsrecht gestattet nicht die Übertragung einer Tätigkeit, die nach der maßgeblichen tariflichen Eingruppierungssystematik geringwertiger als die bisherige Lohngruppe zu bewerten ist (vgl. zum Direktionsrecht im öffentlichen Dienst: BAG 30. August 1995 - 1 AZR 47/95 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 44 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 14).
  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 462/01

    Befreiung von Mehrarbeit nach § 124 SGB IX; Begriff der Mehrarbeit; Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04
    Versäumt es der Arbeitgeber schuldhaft, die behinderungsgerechte Beschäftigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers nach § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 5 SGB IX zu ermöglichen, hat der Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch in Höhe der ihm entgangenen Vergütung nach § 280 Abs. 1 BGB sowie aus § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 81 Abs. 4 Satz 1 SGB IX (vgl. BAG 3. Dezember 2002 - 9 AZR 462/01 - BAGE 104, 73).
  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 679/97

    Annahmeverzug nach Kündigungsrücknahme

    Auszug aus BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04
    Nach § 296 Satz 1 BGB obliegt es dem Arbeitgeber als Gläubiger der geschuldeten Arbeitsleistung, dem Arbeitnehmer einen funktionsfähigen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen (BAG 19. Januar 1999 - 9 AZR 679/97 - BAGE 90, 329).
  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 422/00

    Interessenausgleich mit Namensliste und soziale Auswahl - Annahmeverzug bei

    Auszug aus BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04
    Die dem Arbeitgeber nach § 296 Satz 1 BGB obliegende Mitwirkungshandlung verpflichtet ihn nicht zur Vertragsänderung mit dem Ziel, eine Beschäftigung des in seiner Leistungsfähigkeit eingeschränkten Arbeitnehmers zu ermöglichen (vgl. BAG 6. Dezember 2001 - 2 AZR 422/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 9).
  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 481/01

    Beschäftigungsanspruch nach SGB IX und Rechte des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04
    Die dem Arbeitgeber nach § 296 Satz 1 BGB obliegende Handlung besteht darin, die vom Arbeitnehmer geschuldete Leistung hinreichend zu bestimmen und durch Zuweisung eines bestimmten Arbeitsplatzes zu ermöglichen (BAG 3. Dezember 2002 - 9 AZR 481/01 - BAGE 104, 45; 23. Januar 2001 - 9 AZR 287/99 - BAGE 97, 23).
  • BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 282/02

    Annahmeverzug - Unmöglichkeit - rückwirkende Vertragsänderung

    Auszug aus BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04
    Ist es deshalb dem Arbeitgeber möglich und zumutbar, dem nur eingeschränkt leistungsfähigen Arbeitnehmer Arbeiten zuzuweisen, die seiner verbleibenden Leistungsfähigkeit entsprechen, ist die Zuweisung anderer Arbeiten nach § 106 Satz 1 GewO unbillig (BAG 24. September 2003 - 5 AZR 282/02 - AP BGB § 151 Nr. 3 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 3; 11. März 1999 - 2 AZR 538/98 -).
  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 538/98
  • BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 329/18

    Verhältnis des Beschäftigungsanspruchs schwerbehinderter Menschen zur

    Ist eine Beschäftigung auf dem bisherigen oder einem anderen freien Arbeitsplatz nicht möglich, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, für den schwerbehinderten Menschen einen zusätzlichen Arbeitsplatz einzurichten (vgl. BAG 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 - Rn. 19; 22. November 2005 - 1 ABR 49/04 - Rn. 33, BAGE 116, 223; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 632/04 - Rn. 23, BAGE 116, 121; 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 114, 299; Neumann in Neumann/Pahlen/Winkler/Jabben SGB IX 13. Aufl. § 164 Rn. 25; MHdB ArbR/Zimmermann 4. Aufl. Bd. 2 § 198 Rn. 61) .
  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 716/06

    Personenbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Ziel des BEM ist - wie das der gesetzlichen Prävention nach § 84 Abs. 1 SGB IX - die frühzeitige Klärung, ob und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um eine möglichst dauerhafte Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses zu fördern (vgl. BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 632/04 - BAGE 116, 121).

    Hat der Arbeitgeber hingegen kein BEM durchgeführt, darf er sich durch seine dem Gesetz widersprechende Untätigkeit keine darlegungs- und beweisrechtlichen Vorteile verschaffen (siehe zu § 81 SGB IX: BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 632/04 -BAGE 116, 121).

  • BAG, 16.05.2019 - 8 AZR 530/17

    Schadensersatz eines/einer schwerbehinderten Beschäftigten wegen Ablehnung einer

    Da es sich bei § 81 Abs. 4 Satz 1 SGB IX aF zudem um ein Schutzgesetz iSv. § 823 Abs. 2 BGB handelt (vgl. bereits BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 632/04 - Rn. 22, BAGE 116, 121; vgl. auch BAG 6. Dezember 2017 - 5 AZR 815/16 - Rn. 19) , kann daneben auch ein Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 81 Abs. 4 Satz 1 SGB IX aF in Betracht kommen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht