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   BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 544/04   

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BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 544/04 (https://dejure.org/2005,2056)
BAG, Entscheidung vom 22.09.2005 - 2 AZR 544/04 (https://dejure.org/2005,2056)
BAG, Entscheidung vom 22. September 2005 - 2 AZR 544/04 (https://dejure.org/2005,2056)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung gegenüber einem Mitglied der Betriebsvertretung; Fortfall des Aufgabenbereichs eines Arbeitnehmers ohne Auflösung oder Verlegung der Beschäftigungsdienststelle; Stilllegung der Beschäftigungsabteilung; Tarifliche ...

  • Judicialis

    KSchG § 1; ; KSchG § 15 Abs. 5; ; KSchG § 23 Abs. 2; ; ZA-NTS Art. 56

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Kündigung; Personalvertretungsrecht; Tarifauslegung; Tarifrecht öffentlicher Dienst - Betriebsbedingte Kündigung gegenüber Mitglied der Betriebsvertretung bei Stationierungsstreitkräften wegen Stilllegung der Beschäftigungsstelle (Druckerei); ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 558
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 21.05.1970 - 2 AZR 294/69

    Kündigungsschutz bei Massenentlassungen - Arbeitnehmer bei

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 544/04
    Das Kündigungsschutzgesetz ist daher auch im Arbeitsverhältnis der Klägerin mit den Stationierungsstreitkräften anzuwenden (Senat 21. Mai 1970 - 2 AZR 294/69 - BAGE 22, 336; 9. Dezember 1971 - 2 AZR 118/71 - BAGE 24, 57; KR-Weigand 7. Aufl. Art. 56 NATO-ZusAbk Rn. 31).

    Dies gilt auch für Arbeitsverhältnisse bei den Stationierungsstreitkräften, Art. 56 Abs. 1 ZA-NTS (Senat 21. Mai 1970 - 2 AZR 294/69 - BAGE 22, 336; KR-Weigand 7. Aufl. Art. 56 NATO-ZusAbk Rn. 36).

    Im Gegensatz zu einer Wäscherei und chemischen Reinigung, die der Versorgung von Angehörigen der amerikanischen Stationierungsstreitkräfte dient (vgl. hierzu Senat 21. Mai 1970 - 2 AZR 294/69 - BAGE 22, 47), nahm die Druckerei nicht wie ein Dienstleistungsbetrieb am - privaten - Wirtschaftsleben teil.

    Dahinstehen kann deshalb, ob es sich bei der e-Mail des Arbeitsamts F vom 27. Februar 2003, es bestehe keine Anzeigepflicht nach § 17 KSchG, um ein sogenanntes Negativattest handelt, das wie eine zum selben Zeitpunkt erteilte Zustimmung zur vorzeitigen Entlassung wirkt und auf das sich der Arbeitgeber verlassen darf (vgl. Senat 21. Mai 1970 - 2 AZR 294/69 - BAGE 22, 334; KR-Weigand 7. Aufl. § 18 KSchG Rn. 29; APS-Moll 2. Aufl. § 17 KSchG Rn. 27; von Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 18 Rn. 15).

  • BAG, 15.02.1989 - 7 AZR 210/88

    Änderungskündigung: Zulässigkeit auch ohne Unterbringungsangebot bei

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 544/04
    Somit mussten die Stationierungsstreitkräfte - selbst wenn man den Einzugsbereich des tariflichen Unterbringungsanspruchs nach § 4 Schutz-TV auf die gesetzliche Weiterbeschäftigungspflicht nach § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2b KSchG übertragen würde - jedenfalls keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten prüfen, die zum Zeitpunkt der Kündigung über diesen tariflich erweiterten Einzugsbereich hinaus bestanden (vgl. hierzu BAG 15. Februar 1989 - 7 AZR 210/88 -).

    Ebenso wenig wie eine nach Ausspruch der Kündigung entstehende Beschäftigungsmöglichkeit die zuvor ausgesprochene Kündigung rechtsunwirksam macht (BAG 13. Mai 2004 - 8 AZR 198/03 - BAGE 110, 336 mwN), kann der nachträglich geäußerte Wunsch, außerhalb des Einzugsbereichs von 60 km beschäftigt zu werden, zur Rechtsunwirksamkeit der Kündigung führen (im Ergebnis so auch BAG 15. Februar 1989 - 7 AZR 210/88 - zum Anhang O zum TV AL II).

  • BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 22/92

    Kündigung einer Betriebsobfrau wegen Betriebsstillegung

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 544/04
    Dies spricht dafür, dass stets schon bei einer Betriebsstilllegung bzw. einer Abteilungsstilllegung und fehlender Weiterbeschäftigungsmöglichkeit in einer anderen Betriebsabteilung desselben Betriebs die Kündigungsmöglichkeit gegenüber dem Betriebsratsmitglied nach § 15 KSchG eröffnet ist (Senat 13. August 1992 - 2 AZR 22/92 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 32 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 39).

    Deshalb ist die - betriebsbedingte - Kündigung wegen Stilllegung einer Betriebsabteilung auch dann sozial ungerechtfertigt, wenn eine Weiterbeschäftigung in einem anderen Betrieb des Unternehmens besteht (Senat 13. August 1992 - 2 AZR 22/92 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 32 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 39; KR-Etzel 7. Aufl. § 15 KSchG Rn. 93; von Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 15 Rn. 156, 156a; APS-Linck 2. Aufl. § 15 KSchG Rn. 171).

  • BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 43/92

    Stationierungsstreitkräfte - Mitwirkung der Hauptbetriebsvertretung bei

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 544/04
    Er delegiert die Arbeitgeberfunktion in aller Regel auf den jeweiligen Dienststellenleiter (BAG 9. Februar 1993 - 1 ABR 43/92 - AP ZA-NATOTruppenstatut Art. 56 Nr. 17; 14. Dezember 1994 - 7 ABR 14/94 - AP BPersVG § 82 Nr. 1).
  • BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 189/04

    Ordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 544/04
    Revisionsrechtlich von Bedeutung ist deshalb nur, ob das Berufungsgericht tatsächlich den gesamten Inhalt der Verhandlungen berücksichtigt und alle erhobenen Beweise gewürdigt hat, ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei sowie frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze ist und ob sie rechtlich möglich ist (Senat 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50; 10. Februar 2005 - 2 AZR 189/04 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 79 = EzA KSchG § 1 Verdachtskündigung Nr. 3).
  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 544/04
    aa) Fallen in verschiedenen Betrieben eines Unternehmens - vergleichbare Grundsätze gelten im öffentlichen Dienst - Arbeitsplätze weg und ist die Weiterbeschäftigung nur einer entsprechend geringeren Anzahl von Arbeitnehmern auf einem oder mehreren freien Arbeitsplätzen in einem dieser Betriebe möglich, so hat der Arbeitgeber bei der Besetzung der freien Arbeitsplätze die sozialen Belange der betroffenen Arbeitnehmer zumindest nach § 315 BGB mitzuberücksichtigen (Senat 21. September 2000 - 2 AZR 385/99 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 111 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 107).
  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 320/94

    Betriebsbedingte Kündigung; soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 544/04
    Es kann dahinstehen, ob - was ebenfalls fraglich scheint - die tarifliche Erweiterung des Einzugsbereichs auf einen Radius von 60 km in § 4 Nr. 4d Schutz-TV eine Erweiterung des zwingenden Kündigungsschutzes nach dem KSchG darstellt und deshalb auch die Nichtberücksichtigung einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit in diesem erweiterten Einzugsbereich zur Unwirksamkeit der Kündigung führt (vgl. Senat 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - BAGE 79, 66 ff.).
  • BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 198/03

    Wiedereinstellungsanspruch nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 544/04
    Ebenso wenig wie eine nach Ausspruch der Kündigung entstehende Beschäftigungsmöglichkeit die zuvor ausgesprochene Kündigung rechtsunwirksam macht (BAG 13. Mai 2004 - 8 AZR 198/03 - BAGE 110, 336 mwN), kann der nachträglich geäußerte Wunsch, außerhalb des Einzugsbereichs von 60 km beschäftigt zu werden, zur Rechtsunwirksamkeit der Kündigung führen (im Ergebnis so auch BAG 15. Februar 1989 - 7 AZR 210/88 - zum Anhang O zum TV AL II).
  • BAG, 20.01.1984 - 7 AZR 443/82

    Betriebsabteilung

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 544/04
    Beim Ausspruch einer ausnahmsweise zulässigen ordentlichen Kündigung ist § 47 Abs. 1 BPersVG auch nicht entsprechend anwendbar (BAG 30. März 1994 - 7 ABR 46/93 - AP BPersVG § 47 Nr. 1 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 41; ebenso zu § 103 BetrVG 20. Januar 1984 - 7 AZR 443/82 - BAGE 45, 26; KR-Weigand 7. Aufl. Art. 56 NATO-ZusAbk Rn. 44).
  • BAG, 14.12.1994 - 7 ABR 14/94

    Beteiligungsrechte bei Änderungskündigungen nach Dienststellenschließung

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 544/04
    Er delegiert die Arbeitgeberfunktion in aller Regel auf den jeweiligen Dienststellenleiter (BAG 9. Februar 1993 - 1 ABR 43/92 - AP ZA-NATOTruppenstatut Art. 56 Nr. 17; 14. Dezember 1994 - 7 ABR 14/94 - AP BPersVG § 82 Nr. 1).
  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01

    Krankheitskündigung - Negativprognose - Beweiswürdigung - Anhörung des

  • BAG, 30.03.1994 - 7 ABR 46/93

    Kündigung eines Amtsträgers wegen Betriebsstillegung

  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung,

  • BAG, 23.04.1998 - 2 AZR 489/97

    Kündigungsschutz in einem Italienischen Kulturinstitut

  • LAG Hessen, 28.06.2004 - 17 Sa 1257/03
  • BAG, 06.08.2002 - 1 ABR 47/01

    Beteiligungsrechte der Betriebsvertretung bei einer durch Änderungskündigung

  • BAG, 09.12.1971 - 2 AZR 118/71

    Gericht für Arbeitssachen - Kündigungsschutzklage - Stationierte ausländische

  • BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 577/03

    Anhörung des Betriebsrats des Hauptbetriebs zur Kündigung eines Arbeitnehmers der

  • BAG, 05.03.1987 - 2 AZR 623/85

    Kündigungsschutz nach § 15 KSchG bei einheitlichem Betrieb mehrerer Unternehmen

  • LAG Köln, 23.02.1996 - 11 (13) Sa 888/95

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung im Öffentlichen Dienst -

  • BAG, 12.02.1987 - 2 AZR 247/86

    Betriebsstillegung bei Betriebsveräußerung unter gleichzeitiger Betriebsverlegung

  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08

    Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats

    bb) Sind von einer Organisationsmaßnahme des Arbeitgebers mehrere vergleichbare Arbeitnehmer betroffen und konkurrieren diese um anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten in demselben Betrieb, hat der Arbeitgeber durch eine Sozialauswahl nach den Grundsätzen des § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG zu entscheiden, welchen Arbeitnehmer er auf dem freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt (Senat 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 77; vgl. auch Senat 22. September 2005 - 2 AZR 544/04 - Rn. 41 mwN, AP KSchG 1969 § 15 Nr. 59 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 141) .
  • LAG Düsseldorf, 13.06.2016 - 9 Sa 135/16

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen Auflösung einer Dienstelle

    Einzugsgebiet ist danach gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1c BUKG das Gebiet, das auf einer üblicherweise befahrenen Strecke nicht mehr als 30 km vom Dienstort entfernt ist (BAG v. 22.09.2005 - 2 AZR 544/04 - zu III. 2. b der Gründe, AP Nr. 59 zu § 15 KSchG 1969; KR-Griebeling/Rachor, § 1 KSchG Rn. 717, zitiert nach jurion).

    Nach § 4 Nr. 4 d Schutz-TV umfasst der darin geregelte Unterbringungsanspruch allerdings weitergehend einen Einzugsbereich aller Gemeinden in einem Radius von 60 km von der Gemeinde des bisherigen ständigen Beschäftigungsorts entfernt; wenn der Wohnort des Arbeitnehmers außerhalb dieses Radius liegt, wird der Einzugsbereich um den Wohnort des Arbeitnehmers gezogen (zweifelnd, ob eine Nichtberücksichtigung in diesem erweiterten Einzugsgebiet zur Unwirksamkeit der Kündigung führt: BAG v. 22.09.2005 - 2 AZR 544/04 - zu III. 3. der Gründe).

    Dabei kann offenbleiben, ob sich aus der Stellung der Klägerin als Mitglied der Betriebsvertretung im Falle der Stilllegung der Dienststelle überhaupt ein "vorrangiger" Anspruch auf Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz in einer anderen Dienststelle ergibt (offen gelassen: BAG v. 25.10.2012 - 2 AZR 552/11; vgl. auch BAG v. 22.09.2005 - 2 AZR 544/04, NZA 2006, 558).

    Dies sind insbesondere Mitarbeiter mit einem Grad der Behinderung von 50. In diesem Fall kann der Arbeitgeber jedenfalls zwischen allen Mitarbeitern mit Sonderkündigungsschutz eine Auswahl auf Grundlage der allgemeinen Auswahlkriterien der Sozialauswahl vornehmen (vgl. BAG v. 22.09.2005 - 2 AZR 544/04, NZA 2006, 558).

    (ccc)Ein Anspruch darauf, dass ein Arbeitsplatz in einer anderen Dienststelle "frei" gemacht wird, hat sie ohnehin nicht (vgl. nur BAG v. 22.09.2005 - 2 AZR 544/04, NZA 2006, 558).

    Einer Zustimmung der Betriebsvertretung zur Kündigung der Klägerin nach § 15 Abs. 2 KSchG bedurfte es für die Wirksamkeit der Kündigung nicht (vgl. etwa BAG v. 28.05.2009 - 8 AZR 273/08, juris; BAG v. 22.09.2005 - 2 AZR 544/04, NZA 2006, 558; BAG v. 20.01.1984 - 7 AZR 443/82, AP KSchG 1969 § 15 Nr. 16; BAG v. 18.09.1997 - 2 ABR 15/97, AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 35).

    Denn es entspricht - wie bereits aufgezeigt - der allgemeinen Meinung, dass für den Bereich der öffentlichen Verwaltung der Begriff der Dienststelle dem Begriff des Betriebes entspricht (BAG v. 25.10.2012 - 2 AZR 572/11, AP Nr. 197 zu § 1 KSchG betriebsbedingte Kündigung; BAG v. 22.09.2005 - 2 AZR 544/04, NZA 2006, 558).

    Dies gilt auch für einen Betrieb der Stationierungsstreitkräfte, wenn mit diesem ein wirtschaftlicher Zweck verfolgt wird (vgl. BAG v. 22.09.2005 - 2 AZR 544/04 - Rn. 52, AP Nr. 59 zu § 15 KSchG 1969; BAG v. 21.05.1970 - 2 AZR 294/69 - AP Nr. 11 zu § 15 KSchG 1951; KR - Bader, § 23 KSchG Rn. 96, zitiert nach jurion).

  • BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 476/16

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte - Auflösung einer

    a) § 15 Abs. 4 KSchG ist für Arbeitsverhältnisse von Zivilangestellten der alliierten Streitkräfte mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle der Betriebsstilllegung die Auflösung der Dienststelle tritt (BAG 22. September 2005 - 2 AZR 544/04 - Rn. 24) .

    Sie ist grundsätzlich auch für das Kündigungsschutzgesetz maßgeblich (BAG 26. Januar 2017 - 2 AZR 61/16 - Rn. 17; für § 15 KSchG BAG 22. September 2005 - 2 AZR 544/04 - Rn. 25) .

    a) Auch eine im Übrigen nach § 15 Abs. 4 KSchG zulässige ordentliche Kündigung ist nur wirksam, wenn für den Arbeitgeber keine Möglichkeit bestand, den geschützten Arbeitnehmer in einem anderen Betrieb oder einer anderen Dienststelle iSv. § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG weiterzubeschäftigen (BAG 22. September 2005 - 2 AZR 544/04 - Rn. 33) .

  • BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 38/19

    Betrieb nach § 3 BetrVG - Stilllegung - Betriebsratsmitglied

    Sollte der Beschäftigungsbetrieb des Klägers vor dem Kündigungstermin stillgelegt worden sein, wäre die ordentliche Kündigung gleichwohl sozial nicht gerechtfertigt iSv. § 1 Abs. 2 KSchG, wenn die Beklagte den Kläger auf einem freien Arbeitsplatz in einem anderen Betrieb ihres Unternehmens einschließlich solcher Betriebe, die nicht der durch den StrukturTV errichteten betriebsverfassungsrechtlichen Organisationseinheit angehörten, - ggf. zu geänderten Vertragsbedingungen - hätte weiterbeschäftigen können (vgl. BAG 22. September 2005 - 2 AZR 544/04 - Rn. 33) .
  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 656/08

    Kündigungsschutz - Betriebsratsmitglied

    a) Eine Betriebsabteilung iSv. § 15 Abs. 5 KSchG ist ein räumlich und organisatorisch abgegrenzter Teil des Betriebs, der eine personelle Einheit erfordert, dem eigene technische Betriebsmittel zur Verfügung stehen und der einen eigenen Betriebszweck verfolgt, auch wenn dieser in einem bloßen Hilfszweck für den arbeitstechnischen Zweck des Gesamtbetriebs besteht (Senat 12. März 2009 - 2 AZR 47/08 - Rn. 21, AP KSchG 1969 § 15 Nr. 63 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 63; 2. März 2006 - 2 AZR 83/05 - Rn. 15, BAGE 117, 178; 22. September 2005 - 2 AZR 544/04 - zu B II 4 der Gründe, AP KSchG 1969 § 15 Nr. 59 = EzA KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 141).
  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 552/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte

    Dem "Betrieb" im Bereich der privaten Wirtschaft entspricht in der Regel die "Dienststelle" im Bereich des öffentlichen Dienstes (vgl. BAG 22. September 2005 - 2 AZR 544/04 - zu B II 6 b der Gründe, AP KSchG 1969 § 15 Nr. 59 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 141; 20. Januar 2000 - 2 ABR 19/99 - aaO; Linck in v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 1 Rn. 709 und § 23 Rn. 12) .
  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 253/11

    Grenzüberschreitende Insolvenz - Administrator

    Entfallen in verschiedenen Betrieben eines Unternehmens Arbeitsplätze und ist die Weiterbeschäftigung nur einer entsprechend geringeren Anzahl von Arbeitnehmern auf einem oder mehreren freien Arbeitsplätzen in einem dieser Betriebe möglich, so hat der Arbeitgeber bei der Besetzung der freien Arbeitsplätze die sozialen Belange der betroffenen Arbeitnehmer zumindest nach § 315 BGB mitzuberücksichtigen (BAG 22. September 2005 - 2 AZR 544/04 - zu B III 3 b aa der Gründe, AP KSchG 1969 § 15 Nr. 59 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 141) .
  • BAG, 15.12.2016 - 2 AZR 867/15

    Kündigung - Beteiligung der Betriebsvertretung

    Einzugsgebiet ist danach das Gebiet, das auf einer üblicherweise befahrenen Strecke nicht mehr als 30 km vom Dienstort entfernt ist, § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c BUKG (BAG 22. September 2005 - 2 AZR 544/04 - zu B III 2 a der Gründe) .

    Die gesetzliche Weiterbeschäftigungsobliegenheit wird durch § 4 SchutzTV nicht räumlich ausgedehnt (zweifelnd schon BAG 22. September 2005 - 2 AZR 544/04 - zu B III 3 der Gründe) .

    Wirtschaftliche Zwecke werden verfolgt, wenn die Dienststelle sich wie ein privatwirtschaftlich geführter Betrieb am - privaten - Wirtschaftsleben beteiligt (BAG 22. September 2005 - 2 AZR 544/04 - zu B V 2 der Gründe; APS/Moll 4. Aufl. § 23 KSchG Rn. 43; ErfK/Kiel 16. Aufl. § 17 KSchG Rn. 5) .

  • LAG Düsseldorf, 03.06.2016 - 6 Sa 206/16

    Kündigung bei den Stationierungsstreitkräften; Auflösung einer Dienststelle

    Einzugsgebiet ist danach gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1c BUKG das Gebiet, das auf einer üblicherweise befahrenen Strecke nicht mehr als 30 km vom Dienstort entfernt ist (BAG v. 22.09.2005 - 2 AZR 544/04 - zu III. 2. b der Gründe, AP Nr. 59 zu § 15 KSchG 1969; KR-Giebeling/Rachnor, § 1 KSchG Rn. 717, zitiert nach jurion).

    Nach § 4 Nr. 4 d Schutz-TV umfasst der darin geregelte Unterbringungsanspruch allerdings weitergehend einen Einzugsbereich aller Gemeinden in einem Radius von 60 km von der Gemeinde des bisherigen ständigen Beschäftigungsorts entfernt; wenn der Wohnort des Arbeitnehmers außerhalb dieses Radius liegt, wird der Einzugsbereich um den Wohnort des Arbeitnehmers gezogen (zweifelnd, ob eine Nichtberücksichtigung in diesem erweiterten Einzugsgebiet zur Unwirksamkeit der Kündigung führt: BAG v. 22.09.2005 - 2 AZR 544/04 - zu III. 3. der Gründe).

    Dies gilt auch für einen Betrieb der Stationierungsstreitkräfte, wenn mit diesem ein wirtschaftlicher Zweck verfolgt wird (vgl. BAG v. 22.09.2005 - 2 AZR 544/04 - Rn. 52, AP Nr. 59 zu § 15 KSchG 1969; BAG v. 21.05.1970 - 2 AZR 294/69 - AP Nr. 11 zu § 15 KSchG 1951; KR - Bader, § 23 KSchG Rn. 96, zitiert nach jurion).

  • LAG Düsseldorf, 18.04.2007 - 12 Sa 132/07

    "Nur gucken, nicht anfassen" reicht bei Kündigung nicht

    Eine Betriebsabteilung ist ein räumlich und organisatorisch abgegrenzter Teil eines Betriebs oder eines Betriebsteils, der eine personelle Einheit erfordert, dem eigene technische Betriebsmittel zur Verfügung stehen und der eigene Betriebszwecke verfolgt, die Teil des arbeitstechnischen Zwecks des Gesamtbetriebs sind oder in einem bloßen Hilfszweck für den arbeitstechnischen Zweck des Gesamtbetriebs bestehen können (BAG, Urteil vom 17.11.2005, 6 AZR 118/05, NZA 2006, 370, Urteil vom 22.09.2005, 2 AZR 544/04, NZA 2006, 558, Urteil vom 21.06.1995, 2 AZR 693/94, EzA Nr. 14 zu § 23 KSchG).
  • BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 85/19

    Betrieb nach § 3 BetrVG - Stilllegung - Betriebsratsmitglied

  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 245/05

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungskräften wegen Verlagerung der

  • LAG Düsseldorf, 18.09.2013 - 4 Sa 495/13

    Betriebsstilllegung mit Abwicklungs- und Aufräumungsarbeiten

  • ArbG Düsseldorf, 24.07.2017 - 9 Ca 5771/16

    Personalkompetenz als ein wesentlicher Teil der Tätigkeit des Angestellten zur

  • LAG Hessen, 27.08.2008 - 18 Sa 1197/07

    Änderungskündigung - rückwirkende Einschränkung des tariflichen

  • LAG Saarland, 20.12.2006 - 2 Sa 36/06

    Änderungskündigung

  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 246/05

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungskräften wegen Verlagerung der

  • LAG Düsseldorf, 28.04.2016 - 5 Sa 799/15

    Stationierungsstreitkräfte; Dienststellenauflösung

  • LAG Hessen, 27.08.2008 - 18 Sa 1188/07

    Änderungskündigung - rückwirkende Einschränkung des tariflichen

  • LAG Düsseldorf, 10.05.2011 - 16 Sa 113/11

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungsstreitkräften; unbegründete

  • LAG Hessen, 26.05.2009 - 13 Sa 2111/08

    Betriebsbedingte Kündigung eines Zivilbeschäftigten bei den US-Streitkräften -

  • LAG Hessen, 30.12.2013 - 17 Sa 745/13

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl; Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

  • LAG Nürnberg, 27.11.2007 - 7 Sa 119/06

    Kündigung - Betriebsratsmitglied - Betriebsstilllegung - Abwicklungsarbeiten

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 561/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte

  • ArbG Mönchengladbach, 16.12.2010 - 3 Ca 2680/10

    Betriebsbedingte Kündigung, Streitkräfte

  • LAG Düsseldorf, 28.04.2016 - 5 Sa 784/15

    Stationierungsstreitkräfte; Dienststellenauflösung; Vorratskündigung

  • LAG Düsseldorf, 19.01.2018 - 10 Sa 109/17

    Wirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen

  • LAG Hessen, 19.02.2008 - 4 TaBVGa 21/08

    Zur Störung der Betriebsratstätigkeit durch die unwirksame Kündigung gegenüber

  • LAG Hessen, 18.10.2005 - 13 Sa 332/05

    Präklusionswirkung - rechtskräftige Kündigungsschutzklage -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.07.2016 - 16 Sa 29/16

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung wegen Schließung des Betriebes

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.07.2016 - 16 Sa 662/16

    Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigungsanspruch

  • LAG Düsseldorf, 20.02.2013 - 7 Sa 1211/12

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung bei Arbeitnehmern der britischen

  • LAG Schleswig-Holstein, 13.05.2009 - 6 Sa 358/08

    Änderungskündigung, Weiterbeschäftigung, Verhältnismäßigkeit,

  • LAG Köln, 04.05.2023 - 6 Sa 684/22

    Betriebsratsmitglied; Kündigung; Betriebsabteilung; Outsourcing; freie Mitarbeit

  • ArbG Mönchengladbach, 17.03.2015 - 1 Ca 3502/14

    Betriebsbedingte Kündigung, Standortschließung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - 25 Sa 1672/10

    Grundsätze bei Betriebs- und Betriebsteilstilllegungen -

  • LAG Düsseldorf, 06.12.2007 - 5 Sa 1235/07

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses gegenüber einem

  • LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2010 - 6 Sa 195/10

    Änderungskündigung, betriebsbedingt, Betriebsübergang, Widerspruch,

  • ArbG Berlin, 20.04.2007 - 28 Ca 1171/07

    Beschäftigungsmöglichkeit bei Betriebsstilllegung für Betriebsratsmitglied in

  • ArbG Mönchengladbach, 20.03.2019 - 6 Ca 2593/18

    Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern bei Betriebsstilllegung nach § 15 IV

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