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   BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 32/04   

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https://dejure.org/2005,2725
BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 32/04 (https://dejure.org/2005,2725)
BAG, Entscheidung vom 27.09.2005 - 1 ABR 32/04 (https://dejure.org/2005,2725)
BAG, Entscheidung vom 27. September 2005 - 1 ABR 32/04 (https://dejure.org/2005,2725)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Stationierungsstreitkräfte: Mitbestimmung bei Umsetzung von Vernehmungsersuchen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bundesrepublik Deutschland als Prozessstandschafterin für die amerikanischen Streitkräfte; Befragungen von Zivilbeschäftigten; Mitbestimmungsrecht der Betriebsvertretung bei der Aufstellung genereller Regelungen zur Umsetzung eines Befragungsersuchens; Darlegung des ...

  • Judicialis

    BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 15; ; BPersVG § ... 75 Abs. 3 Einleitungssatz; ; BPersVG § 82 Abs. 1; ; Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut Art. 56 Abs. 9; ; Unterzeichnungsprotokoll zu Art. 56 Abs. 9 Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut Abs. 1 letzter Satz; ; Unterzeichnungsprotokoll zu Art. 56 Abs. 9 Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Personalvertretungsrecht - Stationierungsstreitkräfte: Mitbestimmung bei Regelungen zur Umsetzung von Vernehmungsersuchen eines Ermittlers innerhalb der Dienststelle

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 116, 36
  • NZA 2006, 568 (Ls.)
  • AnwBl 2006, 137
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 17.06.1992 - 6 P 17.91

    Begriff der Rationalisierungsmaßnahme aufgrund von Personalbemessung;

    Auszug aus BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 32/04
    Der Gesetzes- und Tarifvorrang führt jedoch nur dann zum Ausschluss der Mitbestimmung, wenn die betreffende gesetzliche oder tarifliche Bestimmung die mitbestimmungspflichtige Angelegenheit abschließend und zwingend regelt und deshalb auch die Interessen der Arbeitnehmer hinreichend geschützt sind, so dass sie eines weiteren Schutzes durch mitbestimmte Regelungen nicht bedürfen (BVerwG 17. Juni 1992 - 6 P 17/91 - BVerwGE 90, 228, zu II der Gründe; zum Einleitungssatz des § 87 Abs. 1 BetrVG vgl. BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 37/01 - BAGE 101, 203, zu B II 2 c cc der Gründe mwN; 21. September 1993 - 1 ABR 16/93 - BAGE 74, 206, zu B II 2 b der Gründe mwN).

    Überlässt die gesetzliche oder tarifliche Bestimmung die konkrete und abschließende Ausgestaltung einer Regelung der Dienststelle, unterliegt deren Entscheidung - selbst bei nur normvollziehenden Maßnahmen ohne Ermessensspielraum - der Mitbestimmung des Personalrats/der Betriebsvertretung (BVerwG 17. Juni 1992 - 6 P 17/91 - aaO).

  • BAG, 18.04.2000 - 1 ABR 22/99

    Mitbestimmung bei Schaltertests durch Drittunternehmen

    Auszug aus BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 32/04
    Dies soll gewährleisten, dass die Beschäftigten gleichberechtigt an der Gestaltung des dienstlichen Zusammenlebens teilhaben können (so für den Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 32/01 - BAGE 101, 216, zu B I 2 a der Gründe mwN; 18. April 2000 - 1 ABR 22/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 33 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 27, zu B II 1 a der Gründe mwN).
  • BAG, 17.08.1982 - 1 ABR 50/80

    Polizeiliche Kontrolluntersuchung und Ordnungsmaßnahme

    Auszug aus BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 32/04
    dd) Ein Mitbestimmungsrecht der Betriebsvertretung entfällt nicht deshalb, weil der Dienststellenleiter die Aufforderung eines EEO-Ermittlers, sich Befragungen zu unterziehen, lediglich als dessen Bote und ohne Ausübung des eigenen Direktionsrechts an die Beschäftigten weitergäbe (zur bloßen Weiterleitung von Anordnungen ermittelnder Polizeibeamter durch den Arbeitgeber vgl. BAG 17. August 1982 - 1 ABR 50/80 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 9, zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 07.11.2000 - 1 ABR 55/99

    Stationierungsstreitkräfte - deutsche Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 32/04
    Nach Abs. 9 des Unterzeichnungsprotokolls (UP) zu Art. 56 Abs. 9 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS) ist statt ihrer die Bundesrepublik beteiligt (vgl. BAG 7. November 2000 - 1 ABR 55/99 - BAGE 96, 200, zu B III 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 32/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Ethikregeln für Redakteure einer

    Auszug aus BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 32/04
    Dies soll gewährleisten, dass die Beschäftigten gleichberechtigt an der Gestaltung des dienstlichen Zusammenlebens teilhaben können (so für den Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 32/01 - BAGE 101, 216, zu B I 2 a der Gründe mwN; 18. April 2000 - 1 ABR 22/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 33 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 27, zu B II 1 a der Gründe mwN).
  • BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 33/92

    Beteiligungsrecht bei Entscheidung auf Weisung

    Auszug aus BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 32/04
    Dabei liegt eine selbständige Entscheidung auch dann vor, wenn sie sich, ohne dass eine eigene Gestaltungsmöglichkeit bestünde, in der Zustimmung zu oder der Ablehnung von andernorts getroffenen Entscheidungen erschöpft (BAG 9. Februar 1993 - 1 ABR 33/92 - BAGE 72, 211, zu B II 1 b der Gründe mwN; BVerwG 7. August 1996 - 6 P 29/93 - PersR 1996, 493, zu II 2 a der Gründe).
  • BVerwG, 07.08.1996 - 6 P 29.93

    Personalvertretungsrecht - Beteiligungsbefugnis des Personalrats,

    Auszug aus BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 32/04
    Dabei liegt eine selbständige Entscheidung auch dann vor, wenn sie sich, ohne dass eine eigene Gestaltungsmöglichkeit bestünde, in der Zustimmung zu oder der Ablehnung von andernorts getroffenen Entscheidungen erschöpft (BAG 9. Februar 1993 - 1 ABR 33/92 - BAGE 72, 211, zu B II 1 b der Gründe mwN; BVerwG 7. August 1996 - 6 P 29/93 - PersR 1996, 493, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 3/99

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 32/04
    Mitbestimmungsfrei sind deshalb Anordnungen, mit denen nur die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert wird (zum Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG vgl. BAG 25. Januar 2000 - 1 ABR 3/99 - BAGE 93, 276, zu B I 2 a aa der Gründe).
  • LAG Hessen, 26.02.2004 - 5 TaBV 66/03
    Auszug aus BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 32/04
    Die Rechtsbeschwerde der Bundesrepublik Deutschland gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Februar 2004 - 5 TaBV 66/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 21.09.1993 - 1 ABR 16/93

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - Festlegung der zuschlagspflichtigen

    Auszug aus BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 32/04
    Der Gesetzes- und Tarifvorrang führt jedoch nur dann zum Ausschluss der Mitbestimmung, wenn die betreffende gesetzliche oder tarifliche Bestimmung die mitbestimmungspflichtige Angelegenheit abschließend und zwingend regelt und deshalb auch die Interessen der Arbeitnehmer hinreichend geschützt sind, so dass sie eines weiteren Schutzes durch mitbestimmte Regelungen nicht bedürfen (BVerwG 17. Juni 1992 - 6 P 17/91 - BVerwGE 90, 228, zu II der Gründe; zum Einleitungssatz des § 87 Abs. 1 BetrVG vgl. BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 37/01 - BAGE 101, 203, zu B II 2 c cc der Gründe mwN; 21. September 1993 - 1 ABR 16/93 - BAGE 74, 206, zu B II 2 b der Gründe mwN).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 37/01

    Mitbestimmung bei Bildungsurlaub - Zuständigkeit der Einigungsstelle

  • BAG, 22.07.2008 - 1 ABR 40/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ethik-Richtlinien

    (1) Zwar stellt die im Abschnitt "Unser Programm zur Einhaltung der Verhaltensregeln und zur Wahrung der Integrität (I&C-Programm)" unter der Überschrift "Alle Mitarbeiter" vorgesehene Meldepflicht - "Alle Honeywell-Mitarbeiter müssen den Verhaltenskodex sowie die Grundsätze und Verfahren des Unternehmens genau befolgen und mutmaßliche Verstöße umgehend melden" - jedenfalls in Verbindung mit der Einrichtung hierfür vorgesehener "Telefon-Helplines" eine Regelung dar, die das Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer betrifft und daher gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig ist (vgl. zu einem standardisierten Meldeverfahren beim zivilen Gefolge der US-Stationierungsstreitkräfte BAG 27. September 2005 - 1 ABR 32/04 - BAGE 116, 36; vgl. ferner LAG Düsseldorf 14. November 2005 - 10 TaBV 46/05 - DB 2006, 162; Mengel/Hagemeister BB 2007, 1386, 1392; Schuster/Darsow NZA 2005, 273, 276; Kock MDR 2006, 673, 675; DKK-Klebe § 87 Rn. 50; Fitting § 87 Rn. 71; Hako-BetrVG/Kothe § 87 Rn. 35; Eisenbeis/Nießen FS Leinemann S. 697, 715).

    Die Einführung und Ausgestaltung eines solchen - jedenfalls in gewissem Umfang standardisierten - Meldeverfahrens unterliegt der Mitbestimmung (vgl. BAG 27. September 2005 - 1 ABR 32/04 - BAGE 116, 36; vgl. auch BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 32/01 - BAGE 101, 216, zu B I 2 a der Gründe; ferner LAG Düsseldorf 14. November 2005 - 10 TaBV 46/05 - DB 2006, 162; Mengel/Hagemeister BB 2007, 1386, 1392; Kock MDR 2006, 673, 675; DKK-Klebe § 87 Rn. 50; Fitting § 87 Rn. 71; Hako-BetrVG/Kothe 2. Aufl. § 87 Rn. 35; Eisenbeis/Nießen FS Leinemann S. 697, 715).

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2019 - 2 TaBV 9/19

    Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Festlegung eines Meldeweges im Rahmen der

    Dies soll gewährleisten, dass die Beschäftigten gleichberechtigt an der Gestaltung des betrieblichen Zusammenlebens teilhaben können (BAG 28.05.2002 - 1 ABR 32/01 - BAGE 101, 216; 27.09.2005 - 1 ABR 32/04 - BAGE 116, 36; 10.06.2009 - 1 ABR 87/07 - BAGE 129, 364).

    Mitbestimmungsfrei sind deshalb Anordnungen, bei denen lediglich die Arbeitspflicht konkretisiert wird (BAG 28.05.2002 - 1 ABR 32/01 - BAGE 101, 216; 27.09.2005 - 1 ABR 32/04 - BAGE 116, 36; 10.03.2009 - 1 ABR 87/07 - BAGE 129, 364).

  • LAG Köln, 18.08.2010 - 3 TaBV 15/10

    Vorschriften über Fingernägel, Haare und Unterwäsche

    Dies soll gewährleisten, dass die Beschäftigten gleichberechtigt an der Gestaltung des betrieblichen Zusammenlebens teilhaben können (BAG, Beschluss vom 27.09.2005 - 1 ABR 32/04, BAGE 116, 36; BAG, Beschluss vom 10.03.2009 - 1 ABR 87/07, NZA 2010, 180).
  • ArbG Hamburg, 16.01.2024 - 24 BVGa 1/24

    Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates beim Einsatz von ChatGPT

    Dieses ist berührt, wenn die Maßnahme auf die Gestaltung des kollektiven Miteinander oder die Gewährleistung und Aufrechterhaltung der vorgegebenen Ordnung des Betriebs zielt (BAG vom 27.09.2005 - 1 ABR 32/04).
  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07

    Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

    Dies soll gewährleisten, dass die Beschäftigten gleichberechtigt an der Gestaltung des betrieblichen Zusammenlebens teilhaben können (BAG 27. September 2005 - 1 ABR 32/04 - Rn. 28 mwN, BAGE 116, 36).

    Mitbestimmungsfrei sind deshalb Anordnungen, mit denen lediglich die Arbeitspflicht konkretisiert wird (BAG 27. September 2005 - 1 ABR 32/04 - Rn. 29 mwN, BAGE 116, 36).

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.05.2011 - 6 TaBV 11/11

    Betriebsrat, Mitbestimmung, Mitbestimmungsrecht, Laufzettel, Einführung,

    Dies soll gewährleisten, dass die Beschäftigten gleichberechtigt an der Gestaltung des betrieblichen Zusammenlebens teilhaben können (BAG 28.05.2002 - 1 ABR 32/01 - BAGE 101, 216; 27.09.2005 - 1 ABR 32/04 - BAGE 116, 36; 10.06.2009 - 1 ABR 87/07 - BAGE 129, 364).

    Mitbestimmungsfrei sind deshalb Anordnungen, bei denen lediglich die Arbeitspflicht konkretisiert wird (BAG 28.05.2002 - 1 ABR 32/01 - BAGE 101, 216; 27.09.2005 - 1 ABR 32/04 - BAGE 116, 36; 10.03.2009 - 1 ABR 87/07 - BAGE 129, 364).

  • BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 67/06

    Mitbestimmung bei Stationierungsstreitkräften

    Die Bundesrepublik Deutschland ist gemäß Abs. 9 UP zu Art. 56 Abs. 9 ZA-NTS als Prozessstandschafterin der Vereinigten Staaten von Amerika, der Arbeitgeberin der Zivilbediensteten bei ihren Streitkräften, beteiligt (vgl. BAG 27. September 2005 - 1 ABR 32/04 - BAGE 116, 36 = AP Zusatzabkommen NATO-Truppenstatut Art. 56 Nr. 25, zu B I der Gründe mwN).
  • VGH Hessen, 20.03.2008 - 22 TL 2257/07

    Personalvertretungsrecht; Mitbestimmung bzw. Mitwirkung bei der Einrichtung einer

    Zwar können Regelungen, mit denen Beschäftigten rechtlich verbindliche Mitwirkungsverpflichtungen zur Aufklärung von Diskriminierungen, insbesondere von Belästigungen oder sexuellen Belästigungen auferlegt werden, der Mitbestimmung unterliegen (vgl. von Roetteken, HBR, Kommentar, § 74 HPVG, Rdnr. 274a und BAG, Beschluss vom 27. September 2005 - 1 ABR 32/04 - NZA 2006, 568).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.11.2023 - 8 TaBV 19/22

    Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit bei der Stimmauszählung zur Wahl

    Gemäß Abs. 10 UP ZA-NTS zu Art. 56 Abs. 9 ZA-NTS fungiert die Bundesrepublik Deutschland als Prozessstandschafterin der Vereinigten Staaten von Amerika, dem Arbeitgeber der zivilen Bediensteten bei ihren Streitkräften (vgl. BAG 27.09.2005 - 1 ABR 32/04 - Rn. 11; 11.12.2007 - 1 ABR 67/06 - Rn. 13, juris).
  • VG Frankfurt/Main, 10.09.2007 - 23 L 2100/07

    Zur Mitbestimmung bzw. Mitwirkung des Personalrates bei der Einrichtung einer

    Sie können der Mitbestimmung zugänglich sein, wenn dadurch auch ergänzende Pflichten der Beschäftigten bei der Bearbeitung einer Beschwerde einschließlich des ihr jeweils zugrunde liegenden Sachverhalts begründet werden sollen (vgl. BAG B. v. 27.9.2005 - 1 ABR 32/04 - NZA 2006, 568).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2023 - 6 TaBV 15/22

    Wahlanfechtung - Betriebsvertretung bei den Stationierungsstreitkräften -

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Rechtsprechung
   BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 410/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5814
BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 410/04 (https://dejure.org/2005,5814)
BAG, Entscheidung vom 12.10.2005 - 10 AZR 410/04 (https://dejure.org/2005,5814)
BAG, Entscheidung vom 12. Oktober 2005 - 10 AZR 410/04 (https://dejure.org/2005,5814)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung einer dividendenabhängigen Erfolgsbeteiligung an einen Angestellten einer Aktiengesellschaft auf Führungsebene; Kürzung der Erfolgsbeteiligung wegen vorangegangener Erhöhung des Grundkapitals der Aktiengesellschaft ohne Ausgabe neuer Aktien; ...

  • Judicialis

    AktG § 207; ; AktG § 216 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    AktG § 216 Abs. 3 § 207
    Anpassung der Erfolgsbeteiligung von Arbeitnehmern bei Erhöhung des Grundkapitals aus Eigenmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erfolgsbeteiligung mit Bezug auf Kapital- oder Gewinnverhältnisse der Gesellschaft ? Anpassung bei Grundkapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ? Präzisierung der Rechtsprechung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 568 (Ls.)
  • DB 2006, 450
  • DB 2006, 451
  • JR 2008, 87
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 392/02

    Erfolgsbeteiligung - Dividende

    Auszug aus BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 410/04
    Der Begriff der Dividende ist aktienrechtlich definiert und betrifft nur das, was die Hauptversammlung als solche bezeichnet, nicht dagegen Gewinnausschüttungen anderer Art an die Aktionäre (BAG 12. Februar 2003 - 10 AZR 392/02 - AP BGB § 611 Tantieme Nr. 3).

    (3) Dieser Sichtweise steht - entgegen der Auffassung der Beklagten - auch nicht das Urteil des Senats vom 12. Februar 2003 (- 10 AZR 392/02 - AP BGB § 611 Tantieme Nr. 3) entgegen.

    Mit der Wahl des Begriffs "Dividende" in den Bestimmungen haben die Parteien des Arbeitsvertrages sich insoweit der Definitionsmacht der Hauptversammlung überlassen (BAG 12. Februar 2003 - 10 AZR 392/02 - aaO).

  • BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 637/98

    Arbeitsunfähigkeit und Anspruch auf Jahresleistungs- und Punktprämie eines

    Auszug aus BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 410/04
    Die Auslegung dieser Erfolgsbeteiligungsvereinbarung durch das Landesarbeitsgericht unterliegt daher der revisionsrechtlichen Überprüfung in vollem Umfang wie eine Rechtsnorm (st. Rspr., vgl. BAG 26. Juni 2002 - 6 AZR 50/00 - 19. Januar 2000 - 5 AZR 637/98 - BAGE 93, 212, 215; GK-ArbGG/Ascheid Stand September 2005 § 73 Rn. 41 f. mwN).
  • BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 501/04

    Erfolgsbeteiligung - Anpassung bei Grundkapitalerhöhung

    Auszug aus BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 410/04
    Hinweise des Senats: teilweise parallel zu - 10 AZR 210/04, 10 AZR 629/04, 10 AZR 501/04 -(jeweils Urteil vom 12. Oktober 2005).
  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 513/01

    Karenzentschädigung - Ausgleichsklausel im Vergleich

    Auszug aus BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 410/04
    Anhaltspunkte für das wirklich Gewollte können sich insbesondere aus der Entstehungsgeschichte, dem Zweck des Vertrages und der bei Vertragsschluss vorliegenden Interessenlage sowie aus weiteren Äußerungen der Parteien im Zusammenhang mit der Erklärung ergeben (st. Rspr., vgl. BAG 31. Juli 2002 - 10 AZR 513/01 - BAGE 102, 103, 109 f.).
  • BAG, 26.06.2002 - 6 AZR 50/00

    Übereinstimmend erklärte Erledigung der Hauptsache/Direktionsrecht -

    Auszug aus BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 410/04
    Die Auslegung dieser Erfolgsbeteiligungsvereinbarung durch das Landesarbeitsgericht unterliegt daher der revisionsrechtlichen Überprüfung in vollem Umfang wie eine Rechtsnorm (st. Rspr., vgl. BAG 26. Juni 2002 - 6 AZR 50/00 - 19. Januar 2000 - 5 AZR 637/98 - BAGE 93, 212, 215; GK-ArbGG/Ascheid Stand September 2005 § 73 Rn. 41 f. mwN).
  • BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 629/04

    Erfolgsbeteiligung - Anpassung bei Grundkapitalerhöhung

    Auszug aus BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 410/04
    Hinweise des Senats: teilweise parallel zu - 10 AZR 210/04, 10 AZR 629/04, 10 AZR 501/04 -(jeweils Urteil vom 12. Oktober 2005).
  • BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 210/04

    Erfolgsbeteiligung - Anpassung bei Grundkapitalerhöhung

    Auszug aus BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 410/04
    Hinweise des Senats: teilweise parallel zu - 10 AZR 210/04, 10 AZR 629/04, 10 AZR 501/04 -(jeweils Urteil vom 12. Oktober 2005).
  • LAG Nürnberg, 26.07.2004 - 9 (7) Sa 154/03
    Auszug aus BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 410/04
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 26. Juli 2004 - 9 (7) Sa 154/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 27.06.2018 - 10 AZR 295/17

    Dividendenabhängige Tantieme - "Verwässerungsausgleich' bei effektiven

    Der Senat hatte sich bereits selbst mit der Frage des Verwässerungsausgleichs bei dividendenabhängiger Tantieme zu beschäftigen (BAG 12. Oktober 2005 - 10 AZR 410/04 - und drei weitere parallele Entscheidungen vom selben Tag) .

    Allerdings ziehen auch die Vertreter dieser Ansicht übereinstimmend keine vollständige Übernahme der schematischen Rechtsfolgen des § 216 Abs. 3 AktG in Betracht, der einen bloßen "Umbuchungsvorgang" betrifft (vgl. BAG 12. Oktober 2005 - 10 AZR 410/04 - zu II 1 d bb der Gründe) .

    Eine Regelung zugunsten Dritter etwa bei dividendenabhängigen Tantiemeansprüchen, einem Hauptanwendungsfall des für nominelle Kapitalerhöhungen geltenden § 216 Abs. 3 Satz 1 AktG (vgl. BAG 12. Oktober 2005 - 10 AZR 410/04 - zu II 1 d aa der Gründe) , sieht der Entwurf aber nicht vor.

    Während bei der nominellen Kapitalerhöhung bereits in der Gesellschaft vorhandene Werte bilanztechnisch "umdeklariert" werden (vgl. BAG 12. Oktober 2005 - 10 AZR 410/04 - zu II 1 d bb der Gründe: "Umbuchungsvorgang") , was zu einer exakt proportionalen Verwässerung im Umfang der Kapitalerhöhung führt, werden mit der Eigenkapitalverstärkung der Gesellschaft neue Betriebsmittel zugeführt, die langfristig ihre Ertragslage verbessern.

    (1) Ausgangspunkt für die Bewertung der vertraglichen Vereinbarung der Parteien ist zunächst erneut § 216 Abs. 3 Satz 1 AktG, der nicht nur den Rechtsgrund, sondern auch den Maßstab für einen möglicherweise erforderlichen Verwässerungsausgleich darstellt (BAG 12. Oktober 2005 - 10 AZR 410/04 - zu II 1 d der Gründe) .

  • LAG Hessen, 07.04.2017 - 14 Sa 303/16

    Auf vertragliche Beziehungen einer Aktiengesellschaft zu Dritten, die von der

    bb) Eine analoge Anwendung des § 216 Abs. 3 AktG auf Fälle der effektiven Kapitalerhöhung ist nach Auffassung der Kammer ausgeschlossen (offengelassen BAG 12. Oktober 2005 - 10 AZR 410/04 - DB 2006, 451 [BAG 12.10.2005 - 10 AZR 410/04] ).
  • LAG Köln, 15.12.2014 - 5 Sa 580/14

    Anspruch auf Bonus bei unterbliebener Festlegung eines Ziels

    Der Inhalt des Arbeitsverhältnisses der Parteien wird durch den Wechsel des Arbeitgebers insoweit nicht berührt (BAG 12. Oktober 2005 - 10 AZR 410/04 - EzA § 611 BGB 2002 Tantieme Nr. 1) .
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Rechtsprechung
   BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 351/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3335
BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 351/05 (https://dejure.org/2005,3335)
BAG, Entscheidung vom 09.11.2005 - 5 AZR 351/05 (https://dejure.org/2005,3335)
BAG, Entscheidung vom 09. November 2005 - 5 AZR 351/05 (https://dejure.org/2005,3335)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    ERA-Strukturkomponente - Strukturelle Änderung des Tarifwerks - Zusage von Gehaltserhöhungen in AGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unmittelbarer Zahlungsanspruch aus dem Gehaltstarifvertrag für die Metallindustrie in Schleswig-Holstein; Auslegung allgemeiner Geschäftsbedingungen; Ausschluss der Weitergabe tariflicher Gehaltssteigerungen bei strukturellen Änderungen; Verletzung des Transparenzgebots; ...

  • Judicialis

    BGB § 305c Abs. 2; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 308 Nr. 4; ; Gehaltstarifvertrag für die Metallindustrie Hamburg und Umgebung, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein vom 31. Mai 2002 (GTV)

  • rechtsportal.de

    Zulässige Bedingtheit einer formularmäßig zugesagten Gehaltserhöhung durch nicht tarifgebundenen Arbeitgeber - keine Erhöhung bei struktureller Änderung des Tarifwerks

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Zusage von Gehaltserhöhungen in AGB unter Ausschluss struktureller Änderung des Tarifwerks ? Kein Verstoß gegen § 308 Nr. 4 BGB ? ERA-Strukturkomponente

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entgeltrahmenabkommen in der Metallindustrie - Bedeutung der ERA-Strukturkomponente

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Entgeltrahmenabkommen in der Metallindustrie - Bedeutung der ERA-Strukturkomponente

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Entgeltrahmenabkommen in der Metallindustrie - Bedeutung der ERA-Strukturkomponente

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 568 (Ls.)
  • DB 2006, 1061
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.10.2000 - V ZR 356/99

    Unzulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 351/05
    Der Senat hat den noch nicht beschiedenen Teil des Rechtsstreits zur Entscheidung an sich gezogen, nachdem die Beklagte in der Revision die vollständige Abweisung der Klage beantragt hat und der vom Kläger hilfsweise begehrte Auskunftsanspruch nicht besteht (vgl. BGH 13. Oktober 2000 - V ZR 356/99 - NJW 2001, 78, zu III der Gründe).
  • LAG Schleswig-Holstein, 31.05.2005 - 2 Sa 66/05

    Leistungspaket, einzelvertragliche Zusage, Auslegung, Freiwilligkeitsvorbehalt

    Auszug aus BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 351/05
    Auf die Revision der Beklagten wird das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 31. Mai 2005 - 2 Sa 66/05 - aufgehoben.
  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in

    Auszug aus BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 351/05
    In einem solchen Fall kann das Rechtsmittelgericht den Rechtsstreit auch formell insgesamt zum Abschluss bringen (Senat 28. September 2005 - 5 AZR 408/04 -, zu II 2 der Gründe; BGH 8. Mai 1985 - IVa ZR 138/83 - BGHZ 94, 268, 275; 3. Juli 1959 - I ZR 169/55 - NJW 1959, 1827, 1828; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 63. Aufl. § 254 Rn. 22; Zöller/Greger ZPO 25. Aufl. § 254 Rn. 14, jeweils mwN).
  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 351/05
    Die Auslegung durch das Landesarbeitsgericht unterliegt der vollen revisionsrechtlichen Kontrolle (Senat 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 -, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 a der Gründe; 9. November 2005 - 5 AZR 128/05 -, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 128/05

    AGB-Kontrolle - Dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 351/05
    Die Auslegung durch das Landesarbeitsgericht unterliegt der vollen revisionsrechtlichen Kontrolle (Senat 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 -, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 a der Gründe; 9. November 2005 - 5 AZR 128/05 -, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 a der Gründe).
  • BGH, 03.07.1959 - I ZR 169/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 351/05
    In einem solchen Fall kann das Rechtsmittelgericht den Rechtsstreit auch formell insgesamt zum Abschluss bringen (Senat 28. September 2005 - 5 AZR 408/04 -, zu II 2 der Gründe; BGH 8. Mai 1985 - IVa ZR 138/83 - BGHZ 94, 268, 275; 3. Juli 1959 - I ZR 169/55 - NJW 1959, 1827, 1828; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 63. Aufl. § 254 Rn. 22; Zöller/Greger ZPO 25. Aufl. § 254 Rn. 14, jeweils mwN).
  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 408/04

    Arbeitsentgelt bei Zuwendungen durch Dritte

    Auszug aus BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 351/05
    In einem solchen Fall kann das Rechtsmittelgericht den Rechtsstreit auch formell insgesamt zum Abschluss bringen (Senat 28. September 2005 - 5 AZR 408/04 -, zu II 2 der Gründe; BGH 8. Mai 1985 - IVa ZR 138/83 - BGHZ 94, 268, 275; 3. Juli 1959 - I ZR 169/55 - NJW 1959, 1827, 1828; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 63. Aufl. § 254 Rn. 22; Zöller/Greger ZPO 25. Aufl. § 254 Rn. 14, jeweils mwN).
  • LAG Köln, 15.12.2005 - 5 Sa 875/05

    Entgeltdynamik; ERA

    Dabei handelt es sich zwar auch um eine Tariferhöhung, sie beruht jedoch auf einer strukturellen Änderung des Gehaltstarifvertrages und stellt einen notwendigen Schritt zur Einführung des Entgeltrahmenabkommens (ERA) dar (vgl. dazu BAG, Urteile vom 09.11.2005 - 5 AZR 351/05 - und - 5 AZR 361/05 - Pressemitteilung).
  • LAG Saarland, 28.04.2010 - 1 Sa 65/09

    Einmalzahlung nach dem Tarifvertrag Anpassungsfonds der Metall- und

    Um ein solches völlig neues und strukturell gänzlich anderes Vergütungssystem handelt sich aber bei dem Vergütungssystem, das in dem Entgeltrahmenabkommen normiert wird (zu letzterem auch bereits BAG, Urteil vom 9. November 2005, 5 AZR 351/05, DB 2006, 1061).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2008 - 23 Sa 1683/07

    Umwandlung von Strukturkomponenten in dauerhafte Gehaltserhöhung bei

    Sie sind Bestandteil der Einführung eines einheitlichen Entgeltsystems in der Metallindustrie (vgl. BAG Urteil vom 9.11.2005 - 5 AZR 351/05 - in AP Nr. 5 zu § 305 c BGB).
  • LAG Saarland, 28.04.2010 - 1 (2) Sa 68/09

    Einmalzahlung nach dem Tarifvertrag Anpassungsfonds der Metall- und

    Um ein solches völlig neues und strukturell gänzlich anderes Vergütungssystem handelt sich aber bei dem Vergütungssystem, das in dem Entgeltrahmenabkommen normiert wird (zu letzterem auch bereits BAG, Urteil vom 9. November 2005, 5 AZR 351/05, DB 2006, 1061).
  • LAG Köln, 25.11.2005 - 12 Sa 881/05

    Einmalzahlung einer Strukturkomponente von 0,7 % dient nicht der Gewährung einer

    Dabei handelt es sich zwar auch um eine Tariferhöhung, sie beruht jedoch auf einer strukturellen Änderung des Gehaltstarifvertrages und stellt einen notwendigen Schritt zur Einführung des Entgeltrahmenabkommens (ERA) dar (vgl. dazu BAG, Urteile vom 09.11.2005 - 5 AZR 351/05 - und - 5 AZR 361/05 - Pressemitteilung).
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Rechtsprechung
   BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 530/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6336
BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 530/04 (https://dejure.org/2005,6336)
BAG, Entscheidung vom 15.11.2005 - 9 AZR 530/04 (https://dejure.org/2005,6336)
BAG, Entscheidung vom 15. November 2005 - 9 AZR 530/04 (https://dejure.org/2005,6336)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Überbrückungsbeihilfe - Berechnung - Lohnsteuerklassenwechsel - Vertrauensschutz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Festlegung der Höhe einer Überbrückungsbeihilfe; Lohnsteuerklassenwechsel nach Wechsel des Arbeitnehmers in den Vorruhestands; Festschreibung der für die Ermittlung des sich aus dem angepassten Bruttomonatsentgelt ergebenden Nettobezugs bei Beendigung des ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; VorruheTV vom 10. Oktober 1996 § 7 Abs. 1 Buchst. a; ; VorruheTV vom 10. Oktober 1996 § 8 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Tariflicher Anspruch des Vorruheständlers auf Überbrückungsbeihilfe bei Wechsel der Steuerklasse - Abwälzung erhöhter Lohnsteuerschuld auf Arbeitnehmer - Vertrauensschutz zugunsten des Arbeitgebers bei Berichtigung fehlerhafter Berechnung der Beihilfe

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Tarifliche Überbrückungsbeihilfe: Berechnung bei Lohnsteuerklassenwechsel ? Spätere, von Arbeitgeber nicht beeinflussbare Änderungen in den persönlichen Verhältnissen des Arbeitnehmers sind von der Bemessung der Überbrückungsbeihilfe auszunehmen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 568 (Ls.)
  • DB 2006, 848
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 183/03

    Überbrückungsbeihilfe - Lohnsteuerklassenwechsel

    Auszug aus BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 530/04
    Hinweise des Senats: Bestätigung: Senat 9. September 2003 - 9 AZR 605/02 -, 10. Februar 2004 - 9 AZR 183/03 -.

    Das hat der Senat bereits entschieden (10. Februar 2004 - 9 AZR 183/03 - AP TVG § 1 Vorruhestand Nr. 31).

  • BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 605/02

    Überbrückungsbeihilfe - Lohnsteuerklassen - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 530/04
    Hinweise des Senats: Bestätigung: Senat 9. September 2003 - 9 AZR 605/02 -, 10. Februar 2004 - 9 AZR 183/03 -.

    Von dem sich danach ergebenden Betrag hat der Arbeitgeber 85 vH abzüglich der Lohnersatzleistungen zu zahlen (vgl. Senat 9. September 2003 - 9 AZR 605/02 - BAGE 107, 264).

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