Weitere Entscheidung unten: LAG Schleswig-Holstein, 09.02.2007

Rechtsprechung
   BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 253/06   

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https://dejure.org/2007,4480
BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 253/06 (https://dejure.org/2007,4480)
BAG, Entscheidung vom 18.04.2007 - 4 AZR 253/06 (https://dejure.org/2007,4480)
BAG, Entscheidung vom 18. April 2007 - 4 AZR 253/06 (https://dejure.org/2007,4480)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Dynamische Verweisung auf Allgemeine Arbeitsbedingungen

  • openjur.de

    Dynamische Verweisung auf Allgemeine Arbeitsbedingungen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verweisungsklausel im Arbeitsvertrag als typische Vertragsklausel; Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst des Deutschen Roten Kreuzes (DRK); Dynamische Verweisung auf Allgemeine Arbeitsbedingungen; Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel; Anwendung des in ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verweisungsklausel - Dynamische Verweisung auf Allgemeine Arbeitsbedingungen; Parallel geltender Tarifvertrag

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 1455 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 27.11.2002 - 4 AZR 663/01

    Bezugnahme auf Arbeitsbedingungen

    Auszug aus BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 253/06
    Hinweise des Senats: Bestätigung von Senat 27. November 2002 - 4 AZR 663/01 - BAGE 104, 39.

    Sie haben keine Tarifvertragsqualität (Senat 27. November 2002 - 4 AZR 663/01 - BAGE 104, 39, 43).

    Normativen Charakter erhalten sie dadurch nicht (Senat 27. November 2002 - 4 AZR 663/01 - aaO).

  • BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 544/00

    Bezugnahmeklausel bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 253/06
    Diese Bezugnahme ist mangels entgegenstehender Anhaltspunkte als zeitdynamische Verweisung auf die DRK-Arbeitsbedingungen anzusehen (vgl. für Bezugnahme auf Tarifverträge zB Senat 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 -BAGE 99, 120, 124 mwN).

    Tarifverträge, die erst nach Ende der Tarifbindung des Arbeitgebers abgeschlossen werden, sind dagegen ohne Einfluss auf das Arbeitsverhältnis (vgl. nur 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - BAGE 99, 120, 130).

    Denn die Gleichstellungsabrede soll lediglich die möglicherweise fehlende Tarifgebundenheit des Arbeitnehmers ersetzen und ihn mit den tarifgebundenen Arbeitnehmern gleichstellen (vgl. nur 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - aaO, S. 126 mwN).

  • LAG Niedersachsen, 15.12.2005 - 7 Sa 2004/04

    Bestimmung der Höhe der Vergütung aus einem Arbeitsverhältnis; Folgen einer

    Auszug aus BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 253/06
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 15. Dezember 2005 - 7 Sa 2004/04 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 129/00

    Vertragsänderung durch konkludentes Verhalten

    Auszug aus BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 253/06
    Das Verständnis und die Auslegung typischer Vertragsklauseln unterliegen der uneingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht (st. Rspr., zB Senat 1. August 2001 - 4 AZR 129/00 - BAGE 98, 293, 299).
  • BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 272/05

    Auslegung einer Tarifvereinbarung

    Auszug aus BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 253/06
    Der Kläger war nicht gehindert, insoweit in der Berufungsinstanz die Klage zu erweitern und zugleich von einem Zahlungsantrag auf einen Feststellungsantrag überzugehen, da dieser zukunftsoffen den Zeitraum ab dem 1. Januar 2004 umfasst und ohnehin mangels Fälligkeit für die Zukunft nicht als Leistungsantrag hätte gestellt werden können (vgl. dazu Senat 7. Juni 2006 - 4 AZR 272/05 - AP TVG § 1 Nr. 37 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 43).
  • BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 672/96

    Überbrückungsbeihilfe - Anrechnung einer Militärrente

    Auszug aus BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 253/06
    Es ist nach der Erklärung des Beklagten, einem rechtskräftigen Feststellungsurteil Folge zu leisten, auch davon auszugehen, dass der Streit der Parteien durch ein Feststellungsurteil endgültig beigelegt wird (vgl. dazu BAG 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 27 mwN), so dass die Aufteilung in einen (bezifferten) Zahlungsanspruch und einen weiteren Feststellungsanspruch nicht erforderlich ist.
  • BAG, 13.09.2006 - 4 AZR 1/06

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisung auf die AVR-DW-EKD

    Auszug aus BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 253/06
    Dass die Bestimmung des Inhalts des Arbeitsverhältnisses dadurch teilweise auf Dritte delegiert wird, ist von dem erklärten Willen der Parteien, wie er im eindeutigen Wortlaut des Arbeitsvertrages seinen Niederschlag gefunden hat, umfasst und jedenfalls in der vorliegenden Konstellation rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. dazu Senat 13. September 2006 - 4 AZR 1/06 - ZMV 2007, 148, 149).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.04.2013 - 5 Sa 229/12

    Klage auf Entgelterhöhung nach dem DRK-Reformtarifvertrag

    § 19 Abs. 3 und 4 der Satzung des DRK waren vom 12.11.1993 bis 2009 unverändert und lauteten (BAG vom 18.04.2007 - 4 AZR 253/06 -, Juris Rz. 8):.

    Verweisungen auf Arbeitsbedingungen stellen generell und auch konkret bei Verweisung auf die DRK-Arbeitsbedingungen keine Gleichstellungsabrede dar (BAG vom 27.11.2002 - 4 AZR 663/01 -, Juris Rz. 23 - 26; BAG vom 18.04.2007 - 4 AZR 253/06 -, Juris Rz. 24 - 33).

    Es besteht auch kein Anlass zur ergänzenden Vertragsauslegung wegen Nichtfortführung der DRK-Arbeitsbedingungen Ost, wie sie z. B. im Beschluss des Präsidiums des DRK vom 26.03.2003 zum Ausdruck kommt (zu diesem Beschluss BAG vom 18.04.2007 - 4 AZR 253/06 -, Juris Rz. 7).

    Dabei wurde der Wortlaut von § 19 der DRK-Satzung und der Gleichlaut von DRK-Arbeitsbedingungen und DRK-Tarifvertrag dargestellt (BAG vom 18.04.2007 - 4 AZR 253/06 -, Juris Rz. 35).

    Die Frage ist klärungsbedürftig, weil in der BAG-Entscheidung vom 18.04.2007 - 4 AZR 253/06 - der Gleichklang von Arbeitsbedingungen und Tarifvertrag als Tatsachenfrage und nicht als rechtlich zwingend dargestellt wird.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.01.2019 - 3 Sa 142/18

    Dynamische Verweisung auf allgemeine Arbeitsbedingungen in einem Arbeitsvertrag

    Bei den DRK-Arbeitsbedingungen-Ost handelt es sich gerade nicht um einen Tarifvertrag und sie entfalten mithin keine normative Wirkung (BAG vom 27.11.2002 - 4 AZR 663/01 - juris Rn. 24; BAG vom 18.04.2007 - 4 AZR 253/06 - juris Rn. 32).

    Daran ändert auch der Umstand nichts, soweit beide Regelungswerke wortgleich sind (BAG vom 18.04.2007, a. a. O.).

    Dieser Umstand ist jedoch rechtlich jedenfalls dann grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn diese Vorgehensweise, also das Delegieren auf Dritte -wie hier; zur Begründung s. o. I. 3. a) und b)-, dem erklärten Willen und dem eindeutigen Wortlaut des Arbeitsvertrages entspricht (vgl. insoweit auch BAG vom 18.04.2007 - 4 AZR 253/06 - juris Rn. 37).

  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 26/10

    Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag

    (2) Das Rechtsschutzinteresse des Klägers folgt bereits aus dessen bei Klageerhebung bestehender Zukunftsgerichtetheit (vgl. dazu BAG 18. April 2007 - 4 AZR 253/06 - Rn. 17) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.02.2010 - 3 Sa 397/09

    Abgrenzung zwischen dynamischer Bezugnahmeklausel und Gleichstellungsabrede;

    Bei dieser Regelung handelt es sich in Anwendung der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes um eine in zeitlicher Hinsicht dynamische Bezugnahme auf die D...-Arbeitsbedingungen (vgl. zu einer gleichlautenden Vereinbarung BAG vom 18.04.2007 - 4 AZR 253/06 - Rz. 27 m. w. N.), auch wenn sich die Dynamik nicht eindeutig aus dem Wortlaut dieser Verweisung ergibt.

    b) Die Vereinbarung, dass für das Beschäftigungsverhältnis die Arbeitsbedingungen der Angestellten und Arbeiter des D... R... K... gelten, ist nicht als Gleichstellungsabrede auszulegen (BAG Urteil vom 18.04.2007 - 4 AZR 253/06 - zitiert nach JURIS, Rz. 30 m. w. N., unmittelbar zu den D...-Arbeitsbedingungen).

    Die D...-Arbeitsbedingungen haben keine Tarifvertragsqualität (BAG vom 18.04.2007 a. a. O., Rz. 32).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.03.2019 - 5 Sa 71/18

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - DRK-Arbeitsbedingungen Ost

    Normativen Charakter erhalten sie dadurch nicht (BAG, Urteil vom 18. April 2007 - 4 AZR 253/06 - Rn. 32, juris = EzA-SD 2007, Nr. 20, 14-15).

    Gegen eine Inbezugnahme der DRK-Arbeitsvertragsrichtlinien bestehen keine Bedenken (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16. Januar 2019 - 3 Sa 142/18 - Rn. 36, juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16. April 2013 - 5 Sa 229/12 - Rn. 88, juris = PflR 2013, 615 unter Bezugnahme auf BAG, Urteil vom 18. April 2007 - 4 AZR 253/06 - Rn. 35, juris = EzA-SD 2007, Nr. 20, 14-15).

  • LAG Sachsen, 20.09.2016 - 1 Sa 485/15

    Bindung des Betriebsübernehmers an die arbeitsvertraglich vereinbarten

    Das Feststellungsinteresse des Klägers liegt in dieser zukunftsgerichteten Verpflichtung des Beklagten zur weiteren Zahlung der begehrten Erhöhung (so ausdrücklich BAG 18.04.2007 - 4 AZR 253/06 - NZA 2007, 1455 Rn. 17 m. w. N.).

    Eine Bezugnahmeklausel, mit der auf die jeweils gültige Fassung der AVR verwiesen wird, ist deshalb nicht als Gleichstellungsabrede auszulegen (so BAG 18.04.2007 a. a. O. Rn. 31 f.; so auch LAG Hamm 23.07.2015 - 8 Sa 1756/14 -, Rn. 40 ff.; LAG Berlin-Brandenburg 24.02.2012 - 6 Sa 1943/11 - ZTR 2012, 660 Rn. 17; a. A. Sächs. LAG 26.02.2016 - 2 Sa 500/15 - III. 2. d. Gründe).

  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 27/10

    Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag

    (2) Das Rechtsschutzinteresse des Klägers folgt bei dem Antrag zu 2) bereits aus dessen bei Klageerhebung bestehender Zukunftsgerichtetheit (vgl. dazu BAG 18. April 2007 - 4 AZR 253/06 - Rn. 17) .
  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 28/10

    Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag

    (2) Das Rechtsschutzinteresse des Klägers folgt bereits aus dessen bei Klageerhebung bestehender Zukunftsgerichtetheit (vgl. dazu BAG 18. April 2007 - 4 AZR 253/06 - Rn. 17) .
  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 29/10

    Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag

    (2) Das Rechtsschutzinteresse des Klägers folgt bereits aus dessen bei Klageerhebung bestehender Zukunftsgerichtetheit (vgl. dazu BAG 18. April 2007 - 4 AZR 253/06 - Rn. 17) .
  • LAG Hessen, 20.10.2015 - 8 Sa 1823/14

    Auslegung der Regelung zur Entgeltstufe 8 der AVR-DW-EKD hinsichtlich der

    Das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche besondere Feststellungsinteresse der Klägerin liegt in dieser weitgehend zukunftsgerichteten Verpflichtung der Beklagten zur weiteren Zahlung des Unterschiedsbetrages, der nach der Besitzstandsregelung in der zum 1. November 2013 geänderten Fassung der Anlage 1 des Eingruppierungskatalogs zu dynamisieren ist und schon deshalb nicht abschließend beziffert werden kann (vgl. zur Zulässigkeit auch BAG 18. April 2007 - 4 AZR 253/06 - EzA-SD 2007 Nr. 20, 14-15 und BAG 14. April 1971 - 4 AZR 168/70 - ZPO § 256 Nr. 47) .
  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 25/10

    Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag

  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 30/10

    Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag

  • LAG Hessen, 20.10.2015 - 8 Sa 1824/14

    Auslegung der Regelung zur Entgeltstufe 8 der AVR-DW-EKD hinsichtlich der

  • LAG Hessen, 20.10.2015 - 8 Sa 1822/14

    Auslegung der Regelung zur Entgeltstufe 8 der AVR-DW-EKD hinsichtlich der

  • LAG Hessen, 20.10.2015 - 8 Sa 1820/14

    Auslegung der Regelung zur Entgeltstufe 8 der AVR-DW-EKD hinsichtlich der

  • LAG Hessen, 20.10.2015 - 8 Sa 68/15

    Auslegung der Regelung zur Entgeltstufe 8 der AVR-DW-EKD hinsichtlich der

  • LAG Hessen, 20.10.2015 - 8 Sa 78/15

    Auslegung der Regelung zur Entgeltstufe 8 der AVR-DW-EKD hinsichtlich der

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.09.2014 - 5 Sa 228/11

    Vergütung nach dem Tarifwerk des Öffentlichen Dienstes aufgrund früherem

  • LAG Hessen, 20.10.2015 - 8 Sa 1821/14

    Auslegung der Regelung zur Entgeltstufe 8 der AVR-DW-EKD hinsichtlich der

  • LAG Hessen, 20.10.2015 - 8 Sa 76/15

    Auslegung der Regelung zur Entgeltstufe 8 der AVR-DW-EKD hinsichtlich der

  • LAG Hessen, 20.10.2015 - 8 Sa 71/15

    Auslegung der Regelung zur Entgeltstufe 8 der AVR-DW-EKD hinsichtlich der

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.09.2014 - 5 Sa 227/11

    Vergütung nach dem Tarifwerk des Öffentlichen Dienstes aufgrund früherem

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.08.2014 - 5 Sa 230/11

    Vergütung nach dem Tarifwerk des Öffentlichen Dienstes aufgrund früherem

  • LAG Hessen, 20.10.2015 - 8 Sa 69/15

    Auslegung der Regelung zur Entgeltstufe 8 der AVR-DW-EKD hinsichtlich der

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.07.2018 - 2 Sa 116/17

    Eingruppierung - Heilerziehungspfleger/in - Arbeitsvertragsrichtlinien des

  • LAG Sachsen, 02.02.2017 - 1 Sa 338/16

    Fortgeltung der AVR des Caritas-Verbandes bei Betriebsübergang auf einen nicht

  • LAG Schleswig-Holstein, 29.05.2008 - 1 Sa 25/08

    Lohnansprüche, Bewährungsaufstieg, Aussetzung, Nachholung,

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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 09.02.2007 - 1 Ta 62/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5366
LAG Schleswig-Holstein, 09.02.2007 - 1 Ta 62/06 (https://dejure.org/2007,5366)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.02.2007 - 1 Ta 62/06 (https://dejure.org/2007,5366)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. Februar 2007 - 1 Ta 62/06 (https://dejure.org/2007,5366)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Kostenfestsetzung, Aktenversendungspauschale, Versendungspauschale, Gerichtsfach, Einlegen der Akte, Gericht, anderes, Nähe

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aktenversendungspauschale bei Einlegen der Akte in ein Gerichtsfach bei einem anderen Gericht

  • Judicialis

    KV GKG Nr. 9003

  • RA Kotz

    Aktenversendungspauschale fällt nicht an, wenn Akte in Gerichtsfach liegt

  • rechtsportal.de

    GKG KV Nr. 9003
    Keine Aktenversendungspauschale bei Einlegen der Akte in Gerichtsfach bei anderem Gericht

  • rechtsportal.de

    GKG KV Nr. 9003
    Keine Aktenversendungspauschale bei Einlegen der Akte in Gerichtsfach bei anderem Gericht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Kostenrecht - Keine Aktenversendungspauschale, wenn Akte in Anwaltsfach im Nachbargericht eingelegt wird

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2510
  • NZA 2007, 1455
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Frankenthal, 24.05.1995 - 209 Js 61969/93
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.02.2007 - 1 Ta 62/06
    Ob der Fall anders zu beurteilen, wenn das Gericht keine eigenen Gerichtsfächer hat und die Akte - wie im vorliegenden Fall - von einem Bediensteten des Gerichts zu einem Gerichtsfach in einem anderen nicht im gleichen Gebäude gelegenen Gericht gebracht wird, kann dahinstehen (vgl. hierzu LG Frankenthal, Beschluss vom 24.5.1995, NJW 1995, 2801; Hartmann, Rz. 2 zu KV 9003).
  • OLG Brandenburg, 05.04.2005 - 9 WF 79/05

    Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung bei Nichtabgabe einer Erklärung zum

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.02.2007 - 1 Ta 62/06
    Grundsätzlich ist der Auffassung zu folgen, dass eine bloße Aushändigung der Akte bei Abholung auch aus dem Gerichtsfach keine Versendung ist (VG Meinigen, Beschluss vom 28.97.2005, JurBüro 2006, 37; Hartmann, Kostengesetze, Rz. 2 zu Nr. 9003 KV zum GKG).
  • OLG Koblenz, 20.03.2014 - 2 Ws 134/14

    Akteneinsicht für den Verteidiger im Strafverfahren: Berechnung einer

    Nach anderer Auffassung durfte die Aktenversendungspauschale hingegen nicht erhoben werden, wenn die Akten zur Abholung in das Gerichtsfach eines Prozessbevollmächtigten eingelegt wurden (OVG Koblenz, Beschluss 2 E 10509/13 vom 22.05.2013, NJW 2013, 2137; Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl., KV 9003, Rn. 2 m. w. N.), unabhängig davon, ob ein Justizzentrum aus einem Gebäude, in welchem mehrere Gerichte bzw. die Staatsanwaltschaft untergebracht sind, oder aus mehreren nahegelegenen Gebäuden besteht (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss 1 Ws 568/11 vom 26.01.2012, NStZ-RR 2012, 192), auch dann nicht, wenn die Akte durch einen Bediensteten des Gerichts in ein nahe gelegenes anderes Gericht gebracht und in das dortige Gerichtsfach des Anwalts eingelegt wurde und das Gericht dort ein Postfach eingerichtet hatte (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss 1 Ta 62/06 vom 09.02.2007, NJW 2007, 2510 ).
  • AG Frankfurt/Main, 15.09.2008 - 944 OWi 24/08

    Ordnungswidrigkeitsverfahren: Aktenversendungspauschale; Kosten- und

    Außerdem hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (NJW 2007, 2510) in einem Fall, in dem das die Akteneinsicht gewährende Gericht selbst keine Gerichtsfächer unterhält und die Akten durch einen Bediensteten in ein nahe gelegenes anderes Gericht verbringt, um sie in das dortige Gerichtsfach des Rechtsanwalts einzulegen, entschieden, dass die Aktenversendungspauschale dann nicht anfällt, wenn das die Akteneinsicht gewährende Gericht bei dem anderen Gericht selbst ein Postfach unterhält und deshalb das andere Gericht ohnehin täglich aufsuchen muss.
  • OLG Koblenz, 14.01.2013 - 14 W 19/13

    Gerichtskosten: Pauschale für die Versendung von Akten bei Abholung durch Anwalt

    Zutreffend hat der Bezirksrevisor bei dem Landgericht Koblenz darauf hingewiesen, dass in der Rechtsprechung nahezu einhellig die Auffassung vertreten wird, dass die Aktenversendungspauschale dafür nicht zu erheben ist (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen - Anhalt, 1. Strafsenat, Beschluss vom 26.01.2012 - 1 Ws 568/11 - zu einem allerdings im Tatsächlichen etwas anders gelagerten Sachverhalt; LAG Schleswig - Holstein, Beschluss vom 09.02.2007 - 1 Ta 62/06; VG Meinigen, Beschluss vom 28.07.2005 - 5 K 463/04.Me; LG Koblenz, Beschluss vom 26.07.1996 - 2103 Js 20219/95 - 1 Kls - ; LG Chemnitz, Beschluss vom 03.02.2010 - 2 Qs 1212/09; LG Göttingen, Beschluss vom 27.07.1995 - 5(6) S 405/94; LG Münster, Beschluss vom 29.03.1995 - 7 Qs 48/95; LG Detmold, Beschluss vom 02.03.1995 - 4 KLs 3 Js 388/94; AG Ahaus, Beschluss vom 16.03.1995 - 2 Gs 129/95; AG Frankfurt, Beschluss vom 25.08.2008 - 941 OWi 52/08; AG Moers, Beschluss vom 19.05.2000 - 5 Gs 237/00; AG Düsseldorf, Beschluss vom 16.08.1996 - 905 Js 2294/95 - 1 AR 104; AG Göttingen, Beschluss vom 03.01.1996 - 33 Gs 36/95; AG Münster, Beschluss vom 07.02.1995 - 2 Gs 3480/94).
  • OLG Naumburg, 26.01.2012 - 1 Ws 568/11

    Anfall der Aktenversendungspauschale: Einlegen der Akte in ein Fach des

    Für den Fall, dass die Akten lediglich in das Anwaltsfach bei dem aktenversendenden Gericht gelegt werden, entspricht die Auffassung, dass die Aktenversendungspauschale nicht anfällt, der übereinstimmend in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansicht (vgl. VG Meinigen, Beschluss vom 28.07.2005, 5 K 463/04.Me; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 09. Februar 2007 - 1 Ta 62/06; Hartmann, GKG Kommentar, KV 9002, 9003 Rn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 04.11.2009 - 1 Ws 447/09

    Unanhängig voneinander anfallende Aktenversendungspauschale bei räumlicher

    Daraus und aus dem "Wesen" (OLG Köln aaO Rdnr. 11) einer Pauschale folgt, dass es auf die Entfernung (hier "geschätzte 200 m Luftlinie", im Fall des BVerfG aaO rd. 65 km [Arnsberg - Marsberg]) zwischen der aktenführenden Stelle und dem Ort, an dem Akteneinsicht gewünscht wird, nicht ankommt und auch keine Rolle spielt, ob die Akten mit Dienstfahrzeugen der Justiz (im Fall des BVerfG aaO) oder durch einen Fremddienstleister transportiert werden, und ob sie allein oder mit anderen Akten ("Sowiesokosten") an den Ort der Akteneinsicht versandt werden (streitig; vgl. LAG Schleswig-Holstein NJW 2007, 2510; AG Frankfurt am Main, 941 OWi 52/08 vom 25. August 2008, 944 OWi 24/08 vom 15. September 2008 und 946 OWi 19/08 vom 14. Oktober 2008 ).
  • LG Arnsberg, 15.12.2014 - 6 Qs 118/14

    Aktenversendungspauschale

    Nach anderer Auffassung durfte die Aktenversendungspauschale hingegen nicht erhoben werden, wenn die Akten zur Abholung in das Gerichtsfach eines Prozessbevollmächtigten eingelegt wurden (OVG Koblenz, Beschluss 2 E 10509/13 vom 22.05.2013, NJW 2013, 2137; Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl., KV 9003, Rn. 2 m. w. N.), unabhängig davon, ob ein Justizzentrum aus einem Gebäude, in welchem mehrere Gerichte bzw. die Staatsanwaltschaft untergebracht sind, oder aus mehreren nahegelegenen Gebäuden besteht (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss 1 Ws 568/11 vom 26.01.2012, NStZ-RR 2012, 192), auch dann nicht, wenn die Akte durch einen Bediensteten des Gerichts in ein nahe gelegenes anderes Gericht gebracht und in das dortige Gerichtsfach des Anwalts eingelegt wurde und das Gericht dort ein Postfach eingerichtet hatte (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss 1 Ta 62/06 vom 09.02.2007, NJW 2007, 2510).
  • LG Chemnitz, 03.02.2010 - 2 Qs 112/09

    Entstehen der sog. Aktenversendungspauschale allein durch die Einlegung der Akten

    Dies soll selbst dann gelten, wenn sich - wie hier - aktenführende Stelle und Gerichtsfach des Rechtsanwalts nicht unmittelbar im gleichen Gebäude, befinden (vgl. LAG Schleswig-Holstein, NJW 2007, 2510 ; VG Meiningen, JurBüro 2006, 36; LG Detmold, NJW 1995, 2801 ; LG Göttingen, AnwBl. 1995, 570; AG Düsseldorf, JurBüro 1997,. 433; Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl.;. GKG , KV 900.3, Rn.2;. Notthoff, Anwaltsblatt 1995,. 538; Enders, JurBüro 1997, 393).
  • AG Frankfurt/Main, 14.10.2008 - 946 OWi 19/08

    Aktenversendungspauschale: (Nicht-)Anfallen der Pauschale bei einem

    Soweit die Auffassung vertreten wird, dass bei einer Versendung über eine Entfernung von nur wenigen hundert Metern innerhalb derselben Stadt keine Versendungspauschale anfällt (so z.B. LAG Schleswig-Holstein, B.v. 09.02.2007, Az. 1 TA 62/06), verkennt dies den Charakter einer Pauschale, denn Pauschalierung eines Verwaltungsaufwandes bedeutet gerade die Loslösung von einer konkreten Kostenbetrachtung im Einzelfall (vgl. Rebmann, a.a.O.).
  • AG Frankfurt/Main, 25.08.2008 - 941 OWi 52/08

    Aktenversendungspauschale: Anfallen der Pauschale bei dem Einlegen von

    7 Folgerichtig hat das LAG Schleswig-Holstein (Beschluss vom 09.02.2007, Az. 1 Ta 62/06) festgestellt: "Die Aktenversendungspauschale gemäß Nr. 9003 KV GKG (juris GKG 2004 Anl 1 Nr. 9003) fällt nicht an, wenn die Akte in ein Gerichtsfach eingelegt wird.".
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