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   BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 672/05   

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BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 672/05 (https://dejure.org/2006,4602)
BAG, Entscheidung vom 21.11.2006 - 3 AZR 672/05 (https://dejure.org/2006,4602)
BAG, Entscheidung vom 21. November 2006 - 3 AZR 672/05 (https://dejure.org/2006,4602)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Erlöschen einer Versorgungsanwartschaft nach dem Begehen einer Straftat; Beachtlichkeit der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung; Verstoß des Erlöschens einer Versorgungsanwartschaft gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 5 Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlöschen von Zusatzversorgungsansprüchen bei rechtskräftiger strafgerichtlicher Verurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 120, 222
  • NZA 2007, 1295 (Ls.)
  • NZA 2007, 306
  • NZA-RR 2007, 306
  • NZA-RR 2007, 307
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 152/88

    Widerruf der Betriebsrente bei Rechtsmißbrauch

    Auszug aus BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 672/05
    Der Arbeitgeber muss vom Arbeitnehmer schwerwiegend und langanhaltend geschädigt worden sein; das Vorliegen eines wichtigen Grundes für eine fristlose Kündigung reicht nicht aus (BAG 8. Mai 1990 - 3 AZR 152/88 - AP BetrAVG § 1 Treuebruch Nr. 10 = EzA BetrAVG § 1 Rechtsmissbrauch Nr. 3, zu III 2 a der Gründe).
  • BAG, 09.02.1977 - 5 AZR 2/76

    Fürsorgepflicht - Strafurteil gegen Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst -

    Auszug aus BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 672/05
    Grundsätzlich muss daher der Angestellte sein außerdienstliches Verhalten so einrichten, dass das Ansehen des öffentlichen Arbeitgebers nicht beeinträchtigt wird (BAG 9. Februar 1977 - 5 AZR 2/76 - AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 83 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 21, zu II 2 der Gründe).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 672/05
    Durch Beschluss vom 15. Juli 1998 (- 1 BvR 1554/89 -, - 1 BvR 963/94 -, - 1 BvR 964/94 - BVerfGE 98, 365) hat das Bundesverfassungsgericht § 18 BetrAVG aF zwar "insgesamt" für unvereinbar mit dem Grundgesetz, jedoch nicht für nichtig erklärt.
  • BAG, 12.03.1996 - 3 AZR 963/94

    Hamburger Ruhegeldgesetz; Verfassungsmäßigkeit des 9. ÄndG

    Auszug aus BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 672/05
    Anders als bei dem Abbau einer Überversorgung kann vorliegend nicht von einer zulässigen Bestimmung des Inhalts und der Schranken des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) ausgegangen werden (vgl. BAG 12. März 1996 - 3 AZR 963/94 - AP RuhegeldG Hamburg § 3 Nr. 1 = EzA BGB § 242 Ruhegeld Nr. 111).
  • BGH, 21.03.1996 - 5 StR 432/95

    Einschränkung des Notwehrrechts im Fall eines sozialethisch zu beanstandenden

    Auszug aus BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 672/05
    Auf die Revision der Nebenklage, die von einigen Mitarbeitern der Ubehörde der Beklagten finanziell unterstützt wurde, hob der Bundesgerichtshof dieses Urteil auf (21. März 1996 - 5 StR 432/95 - BGHSt 42, 97).
  • BAG, 18.10.1979 - 3 AZR 550/78

    Widerruf - Versorgungszusage - Zusage - Treuepflichtverletzung - Verletzung der

    Auszug aus BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 672/05
    Gegenüber Leistungsansprüchen ist dies nur dann zulässig, wenn die Verfehlungen im Einzelfall so schwer wiegen, dass und soweit sich die erbrachte Betriebstreue rückwirkend als wertlos erweist (BAG 29. Januar 1991 - 3 AZR 85/90 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 13, zu III der Gründe; BGH 25. November 1996 - II ZR 118/95 - AP BetrAVG § 1 Treuebruch Nr. 12, zu III 1 der Gründe; BAG 18. Oktober 1979 - 3 AZR 550/78 - BAGE 32, 139, zu III 1 b der Gründe).
  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90

    Verfassungswidrigkeit der Versagung des Kündigungsschutzes des sozialen

    Auszug aus BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 672/05
    Davon wäre nur auszugehen, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfG 7. Oktober 1980 - 1 BvL 50/79 -, 1 BvL 89/79 -, - 1 BvR 240/79 - BVerfGE 55, 72, 88; 11. Juni 1991 - 1 BvR 538/90 - BVerfGE 84, 197, 199).
  • BVerfG, 28.06.2000 - 1 BvR 387/00

    Zur Kürzung einer Betriebsrente wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit

    Auszug aus BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 672/05
    In einem Nichtannahmebeschluss hat das Bundesverfassungsgericht (28. Juni 2000 - 1 BvR 387/00 - NZA 2000, 999) eine § 18 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG aF entsprechende Satzungsbestimmung einer Zusatzversorgungskasse für verfassungsrechtlich nicht unbedenklich gehalten, weil nicht danach differenziert werde, ob die strafgerichtliche Verurteilung in irgendeinem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehe oder durch die Straftaten die Interessen des Arbeitgebers im Einzelfall berührt würden.
  • BGH, 25.11.1996 - II ZR 118/95

    Versagung des Ruhegeldanspruchs eines leitenden Angestellten

    Auszug aus BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 672/05
    Gegenüber Leistungsansprüchen ist dies nur dann zulässig, wenn die Verfehlungen im Einzelfall so schwer wiegen, dass und soweit sich die erbrachte Betriebstreue rückwirkend als wertlos erweist (BAG 29. Januar 1991 - 3 AZR 85/90 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 13, zu III der Gründe; BGH 25. November 1996 - II ZR 118/95 - AP BetrAVG § 1 Treuebruch Nr. 12, zu III 1 der Gründe; BAG 18. Oktober 1979 - 3 AZR 550/78 - BAGE 32, 139, zu III 1 b der Gründe).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 672/05
    Davon wäre nur auszugehen, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfG 7. Oktober 1980 - 1 BvL 50/79 -, 1 BvL 89/79 -, - 1 BvR 240/79 - BVerfGE 55, 72, 88; 11. Juni 1991 - 1 BvR 538/90 - BVerfGE 84, 197, 199).
  • BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99

    Außerordentliche Kündigung wegen Totschlags

  • BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 85/90

    Hinterbliebenenrente bei Freitod eines Arbeitnehmers - Voraussetzungen eines

  • LAG Hamburg, 06.09.2005 - 1 Sa 21/05
  • LAG Hamburg, 19.09.2012 - H 6 TaBV 2/12

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei abgelehnter Bewerbung eines

    Andere wiederum (vgl. zB. Richardi/Thüsing BetrVG 12. Aufl. § 99 Rn. 191; Pallasch NZA 2007, 306, 310) lehnen im Zusammenhang mit den Diskriminierungsverboten des AGG einen den Betriebsrat zur Zustimmungsverweigerung berechtigenden Gesetzesverstoß jedenfalls bei Einstellungen mit der Begründung ab, das Gesetz verweise gem. § 15 AGG insofern auf den Entschädigungsanspruch, was verdeutliche, dass eine Notwendigkeit zum Freihalten der Stelle nach der gesetzlichen Wertung nicht bestehe.
  • BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 53/20

    Ruhegeld nach dem Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetz

    Ihnen kann entnommen werden, dass es in erster Linie um die Modifikation der Anspruchshöhe geht, nicht jedoch um den Anspruch selbst (BAG 21. November 2006 - 3 AZR 672/05 - Rn. 33, BAGE 120, 222) .
  • LAG Hamburg, 12.10.2015 - 7 Sa 36/15
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BAG, 21.11.2006, 3 AZR 672/05; BVerfG, 11.6.1991, 1 BvR 538/90; BVerfG, 7.10.1980, 1 BvL 50/79; zit. nach iuris).
  • OLG Hamm, 01.10.2012 - 3 UF 186/11

    Berücksichtigung des Verlustes von Anwartschaften in der Zusatzversorgung des

    Insoweit hat das Bundesarbeitsgericht in einem vergleichbaren Fall mit Urteil vom 21.11.2006 (Aktenzeichen 3 AZR 672/05, BAGE 120, S. 222 ff.) entschieden, dass das Erlöschen einer Zusatzversorgungsanwartschaft von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst nach einer Straftat im Sinne des § 18 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG a. F. bzw. § 18 Abs. 2 Nr. 5 BetrAVG n. F. in Verbindung mit dem Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetz weder gegen Art. 14 Abs. 1 GG noch gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt.
  • ArbG Bonn, 08.12.2015 - 7 BV 72/15

    Ersetzung der verweigerten Zustimmung des Betriebsrats zur Umsetzung eines

    Damit gibt bereits das Gesetz selbst einen deutlichen Hinweis dafür, dass nach dem Zweck der verletzten Norm die geplante Einstellung nicht unterbleiben muss (vgl. dazu Richardi/Thüsing § 99 BetrVG Rn. 191; Pallasch, NZA 2007, 306, 310).

Redaktioneller Hinweis

  • Die gegen das Urteil eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.

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