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   BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 574/05   

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BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 574/05 (https://dejure.org/2006,811)
BAG, Entscheidung vom 24.08.2006 - 8 AZR 574/05 (https://dejure.org/2006,811)
BAG, Entscheidung vom 24. August 2006 - 8 AZR 574/05 (https://dejure.org/2006,811)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Prozessvergleich zwischen Arbeitgeber und Betriebsveräußerer nach Betriebsübergang; Zur Doppelnatur eines Prozessvergleichs; Kompetenz des Revisionsgerichts beteffend die Auslegung gerichtlicher Vergleiche; Befugnis des ...

  • Judicialis

    BGB § 613a; ; ZPO § 265 Abs. 2

  • RA Kotz

    Betriebsübergang: Prozessvergleich zwischen Arbeitnehmer und Betriebsveräußerer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a; ZPO § 265 Abs. 2
    Betriebsübergang; Prozessrecht - Prozessvergleich zwischen Arbeitnehmer und Betriebsveräußerer nach dem Betriebsübergang

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prozessvergleich zwischen Arbeitnehmer und Betriebsveräußerer nach dem Betriebsübergang ? Wirksamkeit gegenüber Erwerber zumindest bei dessen Genehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beendigungsvergleich zwischen Betriebsveräußerer und Arbeitnehmer nach Betriebsübergang wirkt auch gegenüber Betriebsübernehmer

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Klage auf Weiterbeschäftigung blieb trotz Betriebsübergang ohne Erfolg

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beendigungsvergleich zwischen Betriebsveräußerer und Arbeitnehmer nach Betriebsübergang wirkt auch gegenüber Betreibsübernehmer - Zum Beendigungsvergleich bei Bertriebsübernahmen

Besprechungen u.ä.

  • stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 164, 613a BGB; § 265 ZPO
    Prozessvergleich nach Betriebsübergang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 797 (Ls.)
  • ZIP 2007, 93
  • NZA 2007, 328
  • DB 2007, 230
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 14.05.1986 - IVa ZR 146/85

    Formbedürftigkeit einer außergerichtlichen Verpflichtung zur Klagerücknahme

    Auszug aus BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 574/05
    Der Prozessstandschafter ist zu allen Prozesshandlungen befugt (BGH 14. Mai 1986 - IVa ZR 146/85 - NJW-RR 1987, 307 m. zust. Anm. Bruchner WuB IV A § 164 BGB 1.87; 12. Juli 1957 - VI ZR 176/56 - NJW 1957, 1635; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann ZPO 64. Aufl. § 265 Rn. 16, 19).

    (2) Nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs darf ein Prozessstandschafter nach § 265 Abs. 2 ZPO auch ohne jegliche Einschränkungen den Rechtsnachfolger materiell-rechtlich bindende außergerichtliche Vergleiche oder Prozessvergleiche abschließen (14. Mai 1986 - IVa ZR 146/85 - NJW-RR 1987, 307; ebenso Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann § 265 Rn. 16, 19; Thomas/Putzo ZPO 27. Aufl. § 265 Rn. 12; vgl. auch LAG Köln 19. Oktober 1989 - 8 Sa 802/89 - LAGE BGB § 613a Nr. 17).

  • BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 306/98

    Betriebsübergang (Druckerei)

    Auszug aus BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 574/05
    § 265 ZPO wird insoweit analog angewandt (18. März 1999 - 8 AZR 306/98 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 44 = EzA BGB § 613a Nr. 179).
  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 513/01

    Karenzentschädigung - Ausgleichsklausel im Vergleich

    Auszug aus BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 574/05
    a) Nach einer Auffassung können Prozessvergleiche vom Revisionsgericht unbeschränkt und selbständig ausgelegt werden (BAG 16. Januar 2003 - 2 AZR 316/01 - AP ArbGG 1979 § 57 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 133 Nr. 1; 31. Juli 2002 - 10 AZR 513/01 - BAGE 102, 103 = AP HGB § 74 Nr. 74 = EzA HGB § 74 Nr. 63; 9. Oktober 1996 - 5 AZR 246/95 - AP SGB X § 115 Nr. 9 = EzA AFG § 117 Nr. 11; 25. März 1992 - 5 AZR 254/91 - AP AFG § 117 Nr. 12 = EzA AFG § 117 Nr. 8; 22. Mai 1985 - 4 AZR 427/83 - BAGE 48, 351 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesbahn Nr. 7).
  • BGH, 14.09.2018 - V ZR 267/17

    Veräußerung der in Streit befangenen Sache nach Eintritt der Rechtshängigkeit;

    Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 18. Aufl., § 101 Rn. 16 und 22; Zeuner, FS Schwab [1990] 575, 792; Merle, JA 1983, 626, 631; offen gelassen in BAG, NZA 2007, 328 Rn. 24 ff.; Wieczorek/Schütze/Assmann, ZPO, 4. Aufl., § 265 Rn. 57).
  • OLG Karlsruhe, 19.09.2017 - 12 U 70/17

    Zwangsvollstreckung: Bindung des Rechtsnachfolgers an einen nach Veräußerung der

    Das Bundesarbeitsgericht hat diese Frage mit Urteil vom 24. August 2006 - 8 AZR 574/05 -, Rn. 29 f., juris ebenfalls dahin stehen lassen, weil der Rechtsnachfolger den Vergleich im dortigen Fall stillschweigend genehmigt habe.
  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 338/16

    Kein Betriebsübergang iSv. § 613a Abs. 1 BGB bei fehlendem Wechsel in der für den

    Die Rechtskraft eines gegen den früheren Arbeitgeber ergehenden Urteils wirkt in entsprechender Anwendung der §§ 265, 325 Abs. 1 ZPO für und gegen den neuen Inhaber, wenn der Betriebsübergang nach Rechtshängigkeit erfolgt ist (st. Rspr. vgl. etwa BAG 19. November 2014 - 4 AZR 761/12 - Rn. 23 mwN, BAGE 150, 97; 24. August 2006 - 8 AZR 574/05 - Rn. 25) .
  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 309/16

    Betriebsübergang - wirtschaftliche Einheit - Verantwortlichkeit

    Die Rechtskraft eines gegen den früheren Arbeitgeber ergehenden Urteils wirkt in entsprechender Anwendung der §§ 265, 325 Abs. 1 ZPO für und gegen den neuen Inhaber, wenn der Betriebsübergang nach Rechtshängigkeit erfolgt ist (st. Rspr. vgl. etwa BAG 19. November 2014 - 4 AZR 761/12 - Rn. 23 mwN, BAGE 150, 97; 24. August 2006 - 8 AZR 574/05 - Rn. 25) .
  • BAG, 28.05.2014 - 7 ABR 36/12

    Benennung von Beisitzern der Einigungsstelle

    Obwohl es sich um eine nichttypische Vereinbarung handelt (zu diesem Rechtscharakter auch bei gerichtlichem Vergleich: BAG 24. August 2006 - 8 AZR 574/05 - Rn. 17) , kann der Senat als Rechtsbeschwerdegericht den Vergleich auslegen, da es weiterer Feststellungen in tatsächlicher Hinsicht nicht bedarf (vgl. BAG 24. November 2005 - 2 AZR 614/04 - Rn. 33, BAGE 116, 254 für die vergleichbare Situation im Revisionsverfahren) .
  • LAG Köln, 05.10.2007 - 11 Sa 257/07

    Widerspruch gegen Betriebsübergang; Kündigung durch Betriebserwerber

    Kündigt der Betriebserwerber nach einem erfolgten Betriebsübergang und vor der wirksamen Ausübung eines - rückwirkenden - Widerspruchs des Arbeitnehmers gegen den Betriebsübergang, wirkt diese Kündigung unmittelbar für und gegen den Betriebsveräußerer, sofern dieser die Kündigung zumindest konkludent genehmigt (Weiterentwicklung von BAG, Urteil vom 24.08.2006 - 8 AZR 574/05, NZA 2007, 328).

    b) Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.08.2006 wirkt ein gerichtlicher Beendigungsvergleich, den ein Arbeitnehmer mit dem Betriebsveräußerer im Rahmen einer (Änderungs-)Kündigungsschutzklage geschlossen hat, hinsichtlich der Beendigung zumindest dann für und gegen den Betriebserwerber, wenn dieser die Beendigungsvereinbarung ausdrücklich oder konkludent genehmigt (BAG, Urteil vom 24.08.2006 - 8 AZR 574/05, NZA 2007, 328 - Orientierungssatz).

    Ebenso wie eine Beendigungsvereinbarung ist eine Kündigung, auch wenn diese vom Insolvenzverwalter der Firma A zunächst ohne Vertretungsmacht ausgesprochen wurde, nach § 177 Abs. 1, § 184 Abs. 1, § 180 Satz 2 BGB genehmigungsfähig (so ausdrücklich BAG, Urteil vom 21.09.2000 - 2 AZR 385/99, AP Nr. 111 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B. III. der Gründe m.w. Nachw.), wobei die Genehmigung zu einem formbedürftigen Rechtsgeschäft (§ 623 BGB) selbst formlos erteilt werden kann und nicht der Form bedarf, die für das genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäft bestimmt ist, § 182 Abs. 2 BGB (BAG, Urteil vom 24.08.2006 - 8 AZR 574/05, a.a.O., zu II. 2. b) (4) der Gründe).

    Da die wirksame Genehmigung rückwirkende Kraft hat (vgl. BAG, Urteil vom 24.08.2006 - 8 AZR 574/05, a.a.O., zu II. 2. b) (4) der Gründe) und der Kläger die vom Insolvenzverwalter der Firma A mit Schreiben vom 28.12.2005 ausgesprochene Kündigung unstreitig nicht innerhalb von drei Wochen nach deren Zugang im Wege der Kündigungsschutzklage gerichtlich angegriffen hat (§ 4 Satz 1 KSchG), so dass diese Kündigung gemäß § 7 KSchG als von Anfang an rechtswirksam gilt, endete damit das Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten zum 31.03.2006.

  • LAG Düsseldorf, 14.10.2015 - 1 Sa 733/15

    Unvollständige Unterrichtung über einen Betriebsübergang

    a) Das LAG Köln ist von der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.08.2006 - 8 AZR 574/05 - ausgegangen.
  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 308/16

    Werzalit verliert auch vor dem Bundesarbeitsgericht

    Die Rechtskraft eines gegen den früheren Arbeitgeber ergehenden Urteils wirkt in entsprechender Anwendung der §§ 265, 325 Abs. 1 ZPO für und gegen den neuen Inhaber, wenn der Betriebsübergang nach Rechtshängigkeit erfolgt ist (st. Rspr. vgl. etwa BAG 19. November 2014 - 4 AZR 761/12 - Rn. 23 mwN, BAGE 150, 97; 24. August 2006 - 8 AZR 574/05 - Rn. 25) .
  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 615/16

    Betriebsübergang - negative Feststellungsklage - materielle Rechtskraftwirkung -

    Die Rechtskraft eines gegen den früheren Arbeitgeber ergehenden Urteils wirkt in entsprechender Anwendung der §§ 265, 325 Abs. 1 ZPO für und gegen den neuen Inhaber, wenn der Betriebsübergang nach Rechtshängigkeit erfolgt ist (st. Rspr. vgl. etwa BAG 19. November 2014 - 4 AZR 761/12 - Rn. 23 mwN, BAGE 150, 97; 24. August 2006 - 8 AZR 574/05 - Rn. 25) .
  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 614/16

    Betriebsübergang - negative Feststellungsklage - materielle Rechtskraftwirkung -

    Die Rechtskraft eines gegen den früheren Arbeitgeber ergehenden Urteils wirkt in entsprechender Anwendung der §§ 265, 325 Abs. 1 ZPO für und gegen den neuen Inhaber, wenn der Betriebsübergang nach Rechtshängigkeit erfolgt ist (st. Rspr. vgl. etwa BAG 19. November 2014 - 4 AZR 761/12 - Rn. 23 mwN, BAGE 150, 97; 24. August 2006 - 8 AZR 574/05 - Rn. 25) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - 25 Sa 2641/10

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Arbeitsverweigerung -

  • LAG Hamm, 03.02.2010 - 10 Ta 537/09

    Unbegründeter Ordnungsgeldantrag des Betriebsrats zur Vollstreckung einer

  • LAG Düsseldorf, 23.03.2011 - 12 Sa 1320/10

    Unwirksame außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist;

  • LAG Hessen, 29.02.2016 - 14 Ta 488/15

    Die Vorgreiflichkeit eines gegen den Betriebsveräußerer geführten

  • LAG Düsseldorf, 23.03.2011 - 12 Sa 1835/10

    Unwirksame außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist;

  • LAG Köln, 24.06.2010 - 6 Sa 381/10

    Annahmeverzug bei Betriebsübergang; Haftungsausschluss der Betriebserwerberin für

  • LAG Nürnberg, 10.12.2014 - 2 Sa 464/14

    Prozessvergleich - Kündigungsschutzklage nach Betriebsübergang - Wirkung

  • ArbG Berlin, 19.02.2007 - 30 Ca 1178/07

    Passivlegitimation eines Betriebserwerbers im Kündigungsschutzverfahren

  • LAG Nürnberg, 17.09.2014 - 4 Sa 344/14

    Bestandsstreit - Annahmeverzugslohn

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