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   BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 4/06   

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https://dejure.org/2006,1363
BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 4/06 (https://dejure.org/2006,1363)
BAG, Entscheidung vom 14.11.2006 - 1 ABR 4/06 (https://dejure.org/2006,1363)
BAG, Entscheidung vom 14. November 2006 - 1 ABR 4/06 (https://dejure.org/2006,1363)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Mitbestimmung bei elektronischem Datenverarbeitungssystem

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer zwischen dem Arbeitgeber und dem Gesamtbetriebsrat geschlossenen Gesamtbetriebsvereinbarung über die Einführung und Anwendung eines elektronischen Datenverarbeitungssystems; Feststellung der Unanwendbarkeit der Gesamtbetriebsvereinbarung auf einen ...

  • Judicialis

    BetrVG § 50 Abs. 1 Satz 1; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates bei Mitbestimmung über Einführung eines elektronischen Datenverarbeitungssystems zur Verhaltens- und Leistungskontrolle - keine Beschränkung originärer Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats auf bloße Rahmenkompetenz

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei Einführung eines EDV-Systems ? Innerhalb eines Mitbestimmungstatbestands keine Aufspaltung der Zuständigkeiten (z.?B. Rahmenkompetenz) auf mehrere betriebsverfassungsrechtliche Organe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mitbestimmung bei elektronischem Datenverarbeitungssystem - Grundsatz der Zuständigkeitstrennung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 120, 146
  • MDR 2007, 726
  • NZA 2007, 399
  • DB 2007, 1141
 
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Wird zitiert von ... (87)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 49/02

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    Auszug aus BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 4/06
    Eine derartige auf die "relative Unwirksamkeit" einer Gesamtbetriebsvereinbarung in einem bestimmten Betrieb beschränkte Feststellung ist möglich (vgl. BAG 9. Dezember 2003 - 1 ABR 49/02 - BAGE 109, 71, zu B I 1 der Gründe).

    In ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Position nicht betroffen sind dagegen die Betriebsräte D, B, H und He (vgl. dazu auch BAG 9. Dezember 2003 - 1 ABR 49/02 - BAGE 109, 71, zu B I 4 der Gründe).

    Maßgeblich sind stets die konkreten Umstände des Unternehmens und der einzelnen Betriebe (vgl. BAG 9. Dezember 2003 - 1 ABR 49/02 - BAGE 109, 71, zu B II 1 a aa der Gründe mwN).

    Die gesetzliche Zuständigkeitsverteilung ist in Angelegenheiten, die in vollem Umfang der Mitbestimmung unterliegen, zwingend (BAG 9. Dezember 2003 - 1 ABR 49/02 - aaO, zu B II 1 b aa der Gründe mwN).

    Die gesetzliche Zuständigkeitsverteilung ist zwingend und unabdingbar (BAG 9. Dezember 2003 - 1 ABR 49/02 - BAGE 109, 71, zu B II 1 b aa der Gründe mwN; 21. Januar 2003 - 3 ABR 26/02 - EzA BetrVG 2001 § 50 Nr. 2, zu B I 3 der Gründe; Fitting 23. Aufl. § 50 Rn. 10; Kreutz GK-BetrVG 8. Aufl. § 50 Rn. 18; Richardi/Annuß BetrVG 10. Aufl. § 50 Rn. 46; WP/Roloff BetrVG 3. Aufl. § 50 Rn. 1; aA DKK-Trittin BetrVG 10. Aufl. § 50 Rn. 12).

  • BAG, 21.01.2003 - 3 ABR 26/02

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates; abweichende Vereinbarung von der

    Auszug aus BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 4/06
    Die gesetzliche Zuständigkeitsverteilung ist zwingend und unabdingbar (BAG 9. Dezember 2003 - 1 ABR 49/02 - BAGE 109, 71, zu B II 1 b aa der Gründe mwN; 21. Januar 2003 - 3 ABR 26/02 - EzA BetrVG 2001 § 50 Nr. 2, zu B I 3 der Gründe; Fitting 23. Aufl. § 50 Rn. 10; Kreutz GK-BetrVG 8. Aufl. § 50 Rn. 18; Richardi/Annuß BetrVG 10. Aufl. § 50 Rn. 46; WP/Roloff BetrVG 3. Aufl. § 50 Rn. 1; aA DKK-Trittin BetrVG 10. Aufl. § 50 Rn. 12).

    Er kann diese grundsätzlich auch nicht auf die örtlichen Betriebsräte delegieren (BAG 21. Januar 2003 - 3 ABR 26/02 - EzA BetrVG 2001 § 50 Nr. 2, zu B I 3 der Gründe).

  • BAG, 14.09.1984 - 1 ABR 23/82

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

    Auszug aus BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 4/06
    Überwachung in diesem Sinne ist sowohl das Sammeln von Informationen als auch das Auswerten bereits vorliegender Informationen (BAG 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - BAGE 46, 367, zu B IV 1 und B V 2 der Gründe).

    Eine technische Notwendigkeit zu einer betriebsübergreifenden Regelung kann ua. dann bestehen, wenn im Wege der elektronischen Datenverarbeitung in mehreren Betrieben Daten erhoben und verarbeitet werden, die auch zur Weiterverwendung in anderen Betrieben bestimmt sind (vgl. zur unternehmenseinheitlichen Einführung eines computergesteuerten Technikerberichtssystems BAG 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - BAGE 46, 367, zu B II der Gründe).

  • BAG, 11.11.1998 - 7 ABR 47/97

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei unternehmenseinheitlicher

    Auszug aus BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 4/06
    In einem solchen Fall ist eine unterschiedliche Ausgestaltung des elektronischen Datenverarbeitungssystems in den einzelnen Betrieben mit dessen einheitlicher Funktion nicht vereinbar (vgl. zur Einführung einer unternehmenseinheitlichen Telefonanlage BAG 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 - BAGE 80, 366, zu B I 2 b der Gründe sowie 11. November 1998 - 7 ABR 47/97 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 19 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 17, zu B I 4 der Gründe; vgl. ferner zur Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats beim Austausch von Mitarbeiterdaten zwischen Konzernunternehmen 20. Dezember 1995 - 7 ABR 8/95 -BAGE 82, 36, zu B III 1 a der Gründe).

    Gesamtbetriebsrat und Arbeitgeber müssen sich in einem solchen Fall nicht auf die Aufstellung von Rahmenvorschriften beschränken, die Raum für ausgestaltende Regelungen durch die örtlichen Betriebsräte lassen (so im Ergebnis auch BAG 11. November 1998 - 7 ABR 47/97 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 19 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 17, zu B I 4 d der Gründe; ausdrücklich offen gelassen dagegen in BAG 31. Januar 1989 - 1 ABR 60/87 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 12 = EzA ArbGG 1979 § 81 Nr. 14, zu B II 5 b der Gründe).

  • BAG, 11.02.2004 - 7 ABR 33/03

    Beschlussverfahren - Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 4/06
    Er darf sich nicht darauf beschränken, seine Rechtsausführungen aus den Vorinstanzen zu wiederholen (BAG 11. Februar 2004 - 7 ABR 33/03 - AP ArbGG 1979 § 94 Nr. 3 = EzA ArbGG 1979 § 94 Nr. 4, zu II 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 26.04.2005 - 1 AZR 76/04

    Mitbestimmungsrecht bei Lohngestaltung

    Auszug aus BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 4/06
    Der Betriebsrat kann aber über sein Mitbestimmungsrecht im Interesse der Arbeitnehmer nicht in der Weise verfügen, dass er in der Substanz auf die ihm gesetzlich obliegende Mitbestimmung verzichtet (26. April 2005 - 1 AZR 76/04 - AP BetrVG 1972 § 87 Nr. 12 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 6, auch zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen, zu I 2 a der Gründe mwN).
  • BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 21/03

    Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 4/06
    Es ist nicht ersichtlich, dass Gesamtbetriebsrat und Arbeitgeberin ihre sich aus § 75 Abs. 2 Satz 1 BetrVG ergebende Pflicht zur Wahrung der grundrechtlich geschützten Freiheitsrechte der Arbeitnehmer verletzt hätten (vgl. dazu etwa BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173, zu B I 2 d der Gründe).
  • BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 60/87

    Beschlussverfahren: Anspruchshäufung - Feststellung der Beteiligtenfähigkeit

    Auszug aus BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 4/06
    Gesamtbetriebsrat und Arbeitgeber müssen sich in einem solchen Fall nicht auf die Aufstellung von Rahmenvorschriften beschränken, die Raum für ausgestaltende Regelungen durch die örtlichen Betriebsräte lassen (so im Ergebnis auch BAG 11. November 1998 - 7 ABR 47/97 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 19 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 17, zu B I 4 d der Gründe; ausdrücklich offen gelassen dagegen in BAG 31. Januar 1989 - 1 ABR 60/87 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 12 = EzA ArbGG 1979 § 81 Nr. 14, zu B II 5 b der Gründe).
  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 15/05

    Zuständigkeit für Sozialplan

    Auszug aus BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 4/06
    Gerechtfertigt und geboten ist eine Differenzierung der Zuständigkeiten nur dann, wenn es sich um unterschiedliche Mitbestimmungstatbestände handelt (vgl. zur unterschiedlichen betriebsverfassungsrechtlichen Zuständigkeit für Interessenausgleich und Sozialplan zuletzt BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 15/05 - ZIP 2006, 1596, zu B III der Gründe).
  • BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 4/95

    Einigungsstellenspruch über Telefonanlage mit Kontrollmöglichkeit

    Auszug aus BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 4/06
    In einem solchen Fall ist eine unterschiedliche Ausgestaltung des elektronischen Datenverarbeitungssystems in den einzelnen Betrieben mit dessen einheitlicher Funktion nicht vereinbar (vgl. zur Einführung einer unternehmenseinheitlichen Telefonanlage BAG 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 - BAGE 80, 366, zu B I 2 b der Gründe sowie 11. November 1998 - 7 ABR 47/97 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 19 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 17, zu B I 4 der Gründe; vgl. ferner zur Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats beim Austausch von Mitarbeiterdaten zwischen Konzernunternehmen 20. Dezember 1995 - 7 ABR 8/95 -BAGE 82, 36, zu B III 1 a der Gründe).
  • BAG, 20.12.1995 - 7 ABR 8/95

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats

  • BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 7/15

    Mitbestimmung bei Einrichtung und Betrieb einer Facebookseite

    Überwachung iSd. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ist nicht erst das Auswerten oder die weitere Verarbeitung schon vorliegender Informationen, sondern bereits das Sammeln derselben (BAG 14. November 2006 - 1 ABR 4/06 - Rn. 27 mwN, BAGE 120, 146) .
  • BAG, 22.07.2008 - 1 ABR 40/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ethik-Richtlinien

    Überwachung in diesem Sinne ist sowohl das Sammeln von Informationen als auch das Auswerten bereits vorliegender Informationen (BAG 14. November 2006 - 1 ABR 4/06 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 43 = EzA BetrVG 2001 § 50 Nr. 6, zu B I 1 c bb (2) (b) (aa) der Gründe).

    Es besteht eine - technische - Notwendigkeit zu einer konzerneinheitlichen oder unternehmensübergreifenden Regelung (vgl. zur Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei der Einführung eines elektronischen Datenverarbeitungssystems aus Gründen technischer Notwendigkeit BAG 14. November 2006 - 1 ABR 4/06 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 43 = EzA BetrVG 2001 § 50 Nr. 6).

  • LAG Düsseldorf, 23.06.2020 - 3 TaBV 65/19

    Keine Einsicht des Betriebsrats in die elektronische Personalakte ohne Zustimmung

    Eine technische Notwendigkeit zu einer unternehmenseinheitlichen, betriebsübergreifenden Regelung kann bestehen, wenn im Wege der elektronischen Datenverarbeitung in mehreren Betrieben Daten erhoben und verarbeitet werden, die auch zur Weiterverwendung in anderen Betrieben bestimmt sind (BAG vom 14.11.2006 - 1 ABR 4/06, juris, Rz. 30 m.w.N.).

    In einem solchen Fall ist eine unterschiedliche Ausgestaltung des elektronischen Datenverarbeitungssystems in den einzelnen Betrieben mit dessen einheitlicher Funktion nicht vereinbar (BAG vom 14.11.2006 - 1 ABR 4/06, juris, Rz. 30).

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