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   BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 400/05   

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https://dejure.org/2006,2276
BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 400/05 (https://dejure.org/2006,2276)
BAG, Entscheidung vom 07.12.2006 - 2 AZR 400/05 (https://dejure.org/2006,2276)
BAG, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - 2 AZR 400/05 (https://dejure.org/2006,2276)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung eines Arbeitnehmers zum Versuch einer innerbetrieblichen Klärung vor Erstattung einer Strafanzeige gegen den Arbeitgeber wegen Untreue; Grenzen der Pflicht des Arbeitnehmers zur Rücksichtnahme gegenüber dem Arbeitgeber; Sinn der Einleitung eines ...

  • bag-urteil.com

    Fristlose, Verhaltensbedingte Kündigung, "Whistleblowing" - Strafanzeige gegen Arbeitgeber

  • hensche.de

    Whistleblowing, Strafanzeige

  • Judicialis

    BGB § 626; ; KSchG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626; KSchG § 1
    Kündigung bei Strafanzeige gegen Arbeitgeber - Umfang der Verpflichtung zu innerbetrieblichem Aufklärungsversuch

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung wegen Strafanzeige gegen den Arbeitgeber ? Recht zur Strafanzeige unabhängig von einer vorhergehenden innerbetrieblichen Klärung oder der beruflichen Stellung des Anzeigenden ? Andere Beurteilung nur bei erkennbarer Unhaltbarkeit des Vorwurfs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Strafanzeige gegen den Arbeitgeber

  • bus-recht (Kurzinformation)

    Kündigung nach erfolgter Strafanzeige

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Strafanzeige gegen Arbeitgeber ist nicht unbedingt ein Kündigungsgrund

  • chefarztrecht-aktuell.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafanzeige gegen Arbeitgeber begründet nicht ohne weiteres eine fristlose Kündigung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Kündigung durch Whistleblowing

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Strafanzeige gegen Arbeitgeber ist nicht unbedingt ein Kündigungsgrund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2204
  • NZA 2007, 502
  • DB 2007, 808
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02

    Kündigung wegen Strafanzeige

    Auszug aus BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 400/05
    Das Landesarbeitsgericht hat seinen Ausführungen die vom Senat in der Entscheidung vom 3. Juli 2003 (- 2 AZR 235/02 - BAGE 107, 36) entwickelten Maßstäbe zugrunde gelegt, die im Schrifttum überwiegend auf Zustimmung getroffen sind (vgl. mit Abweichungen im Einzelnen: Bodenstedt EWiR 2004, 613; Stein BB 2004, 1961; Peter ArbuR 2004, 429; Otto AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 45 Anmerkung; Wendeling-Schröder RdA 2004, 374; Herbert NZA 2005, 193; Gänßle FA 2005, 66; Sauer DÖD 2005, 121).

    Wie der Senat in der Entscheidung vom 3. Juli 2003 (- 2 AZR 235/02 - BAGE 107, 36) ausgeführt hat, muss bei dieser Konstellation die Pflicht des Arbeitnehmers zur Rücksichtnahme regelmäßig zurückstehen.

  • LAG Niedersachsen, 13.06.2005 - 5 Sa 137/02

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Erstatttung einer Strafanzeige

    Auszug aus BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 400/05
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 13. Juni 2005 - 5 Sa 137/02 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 415/05

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 400/05
    In diesem Sinne hat der Senat bereits ausgeführt, dass bei einer unwillentlichen Verkennung vertraglicher Pflichten auch im Vermögensbereich eine Abmahnung ausreichend sein (vgl. BAG 27. April 2006 - 2 AZR 415/05 - AP BGB § 626 Nr. 203) kann.
  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 505/13

    Bewerber für den Wahlvorstand - Sonderkündigungsschutz

    (a) Allerdings sind Arbeitnehmer grundsätzlich gehalten, innerbetriebliche Kommunikationswege zu nutzen, bevor sie mögliche Missstände im Betrieb nach Außen tragen (vgl. Hinrichs/Hörtz NJW 2013, 648, 651; Wiese NZA 2012, 1, 4; zu den Grenzen der Meinungsfreiheit im Zusammenhang mit Anzeigen gegen den Arbeitgeber vgl. BAG 27. September 2012 - 2 AZR 646/11 - Rn. 37; 7. Dezember 2006 - 2 AZR 400/05 - Rn. 18; vgl. ferner EGMR 21. Juli 2011 - 28274/08 - [Heinisch] Rn. 62 ff.) .
  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11

    Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen

    Das Grundrecht ist nicht schrankenlos gewährleistet (vgl. BAG 7. Dezember 2006 - 2 AZR 400/05 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 55 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 70) .

    a) Im Fall der Erstattung von Anzeigen bei Strafverfolgungsbehörden oder anderen zuständigen Stellen ("Whistleblowing") ist eine vertragswidrige Pflichtverletzung nicht stets schon dann zu verneinen, wenn der Arbeitnehmer die Anzeige erstattet, ohne dabei wissentlich oder leichtfertig falsche Angaben zu machen (BAG 7. Dezember 2006 - 2 AZR 400/05 - Rn. 18, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 55 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 70; 3. Juli 2003 - 2 AZR 235/02 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 107, 36) .

  • ArbG Aachen, 22.04.2021 - 8 Ca 3432/20

    Außerordentliche Kündigung wegen Datenschutzverstoß und Verletzung des

    In diesem Zusammenhang ist zwischen einer Weitergabe der erkennbar privaten und rechtswidrig erlangten Daten und der Erstattung einer Strafanzeige als staatsbürgerliches Recht zu differenzieren, wobei auch die Erstattung einer Strafanzeige gegen einen Repräsentanten des Arbeitgebers und die Übergabe von Unterlagen an Strafverfolgungsbehörden unter bestimmten Voraussetzungen - insbesondere bei zumindest leichtfertig falschen Angaben gegenüber Strafverfolgungsbehörden oder missachteter, aber offensichtlich möglicher innerbetrieblicher Möglichkeit zur Klärung - ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses sein kann (dazu BAG 15.12.2016 - 2 AZR 42/16, Rn. 14 f.; BAG 07.12.2006 - 2 AZR 400/05, Rn. 14 ff.; BAG 03.07.2003 - 2 AZR 235/02, zu II. 3. der Gründe; Vossen, in: Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 6. Aufl. 2021, § 626 BGB Rn. 190 ff. m.w.N.).

    Schließlich hat die Kammer nicht vollkommen unberücksichtigt gelassen, dass das Ermittlungsverfahren gegen Herrn D. gemäß § 170 Abs. 2 Satz 1 StPO, also mangels hinreichenden Tatverdachts, eingestellt wurde, obgleich dem Ausgang des Strafverfahrens in ähnlichen Fallkonstellationen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine zentrale Bedeutung zukommt (BAG 07.12.2006 - 2 AZR 400/05, Rn. 16).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2021 - 3 Sa 104/21

    Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigung des Vorgesetzten -

    Dem Arbeitnehmer darf kein Nachteil daraus entstehen, dass er seine staatsbürgerlichen Pflichten erfüllt, z.B. eine Zeugenaussage bei der Staatsanwaltschaft macht (BAG 07.12.2006 - 2 AZR 400/05, NZA 2007, 502; LAG SA 14.02.2006 - 8 Sa 385/05, LAGE BGB 2002 § 612a Nr. 2 - BeckRS 2006, 41644; ErfK/Preis § 611a BGB Rn. 716).

    Das Gleiche gilt, wenn der Verstoß von den gesetzlichen Vertretern des Arbeitgebers begangen wurde (BAG 07.12.2006 - 2 AZR 400/05, NZA 2007, 502).

    Im Fall der Erstattung von Anzeigen bei Strafverfolgungsbehörden oder anderen zuständigen Stellen ("Whistleblowing") ist eine vertragswidrige Pflichtverletzung nicht stets schon dann zu verneinen, wenn der Arbeitnehmer die Anzeige erstattet, ohne dabei wissentlich oder leichtfertig falsche Angaben zu machen (BAG 7. Dezember 2006 - 2 AZR 400/05 - juris).

  • LAG Köln, 05.07.2012 - 6 Sa 71/12

    Anzeige gegen Arbeitgeber - ein Kündigungsgrund?

    Die (Straf-)Anzeige darf zudem nicht als unverhältnismäßige Reaktion des Arbeitnehmers zu qualifizieren sein (vgl. BAG vom 07.12.2006 - 2 AZR 400/05 -, juris).
  • LAG Hamm, 21.07.2011 - 11 Sa 2248/10

    Anonyme Briefe und Strafanzeigen - Klage in Höhe von 1,5 Millionen Euro gegen

    Eine Strafanzeige ist vor diesem Hintergrund in der Regel nur dann nicht mehr als berechtigt anzusehen, wenn der Arbeitnehmer schon bei der Erstattung der Anzeige weiß, dass der erhobene Vorwurf nicht zutrifft, oder dies jedenfalls leicht erkennen kann oder einen unverhältnismäßigen Gebrauch von seinem Recht macht ( BAG 07.12.2006 - 2 AZR 400/05 - NZA 2007, 502 mwN, BAG 03.07.2003 NZA 2004, 427; auch: BVerfG 02.07.2001 AP BGB § 626 Nr. 170 zu vorausgegangenen Urteilen der Arbeitsgerichtsbarkeit ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2009 - 10 Sa 691/08

    Außerordentliche Kündigung wegen Strafanzeige gegen Arbeitgeber

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Berufungskammer folgt, kann die Erstattung einer Strafanzeige gegen den Arbeitgeber oder seine Repräsentanten eine kündigungsrelevante Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten und damit auch einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darstellen (BAG Urteil vom 07.12.2006 - 2 AZR 400/05 - NZA 2007, 502; BAG Urteil vom 03.07.2003 -2 AZR 235/02 - NZA 2004, 427, vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 20.12.2005 - 5 Sa 504/05, dokumentiert in Juris).

    Sie kann andererseits auch dann zu verneinen sein, wenn eine Straftat in Wahrheit nicht vorliegt oder jedenfalls keine Verurteilung erfolgt (vgl. BAG Urteil vom 07.12.2006 - 2 AZR 400/05, a.a.O.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2019 - 3 Sa 411/18

    Korruptionsverdacht eines Arbeitnehmers - Strafanzeige des Arbeitgebers -

    Dem Arbeitnehmer darf kein Nachteil daraus entstehen, dass er seine staatsbürgerlichen Pflichten erfüllt, z.B. eine Zeugenaussage bei der Staatsanwaltschaft macht (BAG 07.12.2006 - 2 AZR 400/05, NZA 2007, 502; LAG SA 14.02.2006 - 8 Sa 385/05, LAGE BGB 2002 § 612a Nr. 2 - BeckRS 2006, 41644; ErfK/Preis § 611a BGB Rn. 716).

    Das Gleiche gilt, wenn der Verstoß von den gesetzlichen Vertretern des Arbeitgebers begangen wurde (BAG 07.12.2006 - 2 AZR 400/05, NZA 2007, 502).

  • ArbG Aachen, 24.09.2020 - 8 Ca 3432/20

    Außerordentliche Kündigung wegen Datenschutzverstoß und Verletzung des

    In diesem Zusammenhang ist zwischen einer Weitergabe der erkennbar privaten und rechtswidrig erlangten Daten und der Erstattung einer Strafanzeige als staatsbürgerliches Recht zu differenzieren, wobei auch die Erstattung einer Strafanzeige gegen einen Repräsentanten des Arbeitgebers und die Übergabe von Unterlagen an Strafverfolgungsbehörden unter bestimmten Voraussetzungen - insbesondere bei zumindest leichtfertig falschen Angaben gegenüber Strafverfolgungsbehörden oder missachteter, aber offensichtlich möglicher innerbetrieblicher Möglichkeit zur Klärung - ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses sein kann (dazu BAG 15.12.2016 - 2 AZR 42/16, Rn. 14 f.; BAG 07.12.2006 - 2 AZR 400/05, Rn. 14 ff.; BAG 03.07.2003 - 2 AZR 235/02, zu II. 3. der Gründe; Vossen, in: Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 6. Aufl. 2021, § 626 BGB Rn. 190 ff. m.w.N.).

    Schließlich hat die Kammer nicht vollkommen unberücksichtigt gelassen, dass das Ermittlungsverfahren gegen Herrn D. gemäß § 170 Abs. 2 Satz 1 StPO, also mangels hinreichenden Tatverdachts, eingestellt wurde, obgleich dem Ausgang des Strafverfahrens in ähnlichen Fallkonstellationen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine zentrale Bedeutung zukommt (BAG 07.12.2006 - 2 AZR 400/05, Rn. 16).

  • LAG Köln, 26.11.2014 - 3 Sa 239/10

    Spesenbetrug; Rechtfertigungsgrund; Abfindung; Darlegungs- und Beweislast

    Unabhängig von den im Wesentlichen aus verfassungsrechtlichen Gründen ohnehin an einen derartigen Kündigungsgrund zu stellenden besonderen Anforderungen (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 03.07.2003 - 2 AZR 235/02,EzA § 1 KSchG verhaltensbedingte Kündigung Nr. 61; BAG, Urteil vom 07.12.2006 - 2 AZR 400/05, EzA § 1 KSchG verhaltensbedingte KündigungNr. 70; LAG Köln, Urteil vom 12.09.2007 - 3 Sa 583/07) scheidet eine kündigungsrechtliche Relevanz der Strafanzeige des Beklagten bereits aufgrund der zeitlichen Abfolge des konkreten Geschehensablaufs aus.
  • LAG Köln, 02.02.2012 - 6 Sa 304/11

    Außerordentliche Kündigung bei whistle-blowing

  • ArbG Stuttgart, 15.04.2015 - 26 Ca 947/14

    Verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitgebers - Diskriminierung - Urlaubsentgelt

  • ArbG Gelsenkirchen, 14.06.2017 - 2 Ca 2166/16

    Außerordentliche fristlose Kündigung, Whistleblowing, Vermögensdelikt

  • ArbG Düsseldorf, 06.10.2011 - 4 Ca 3895/07

    Kündigung wegen Strafanzeige

  • LAG Bremen, 12.04.2011 - 1 Sa 36/09

    Verhaltensbedingte Kündigung - Beweislast - Auflösungsantrag

  • LAG Hessen, 27.10.2014 - 16 Sa 674/14

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erstattung einer Strafanzeige gegen den

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.06.2015 - 19 Sa 2229/14

    Arbeitnehmerkündigung wegen Stellung einer Strafanzeige gegen Arbeitgeber

  • ArbG Siegen, 19.06.2012 - 2 Ca 281/12
  • LAG München, 01.04.2010 - 4 Sa 391/09

    Außerordentliche Kündigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2014 - 6 Sa 292/14

    Außerordentliche Kündigung - Erstattung einer Anzeige gegen den Arbeitgeber bei

  • LAG Hamm, 03.11.2011 - 15 Sa 708/11

    Fristlose Kündigung wegen Strafanzeige gegenüber Arbeitgeber

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