Rechtsprechung
   BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 504/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1215
BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 504/06 (https://dejure.org/2007,1215)
BAG, Entscheidung vom 25.04.2007 - 5 AZR 504/06 (https://dejure.org/2007,1215)
BAG, Entscheidung vom 25. April 2007 - 5 AZR 504/06 (https://dejure.org/2007,1215)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,1215) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Stillschweigende Vereinbarung einer bestimmten wöchentlichen Arbeitszeitdauer wegen langfristiger deutlicher Überschreitung der vertraglich vorgesehenen Arbeitszeit; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Abrufarbeit nach § 12 Teilzeitbeschäftigungsgesetz (TzBfG); ...

  • bag-urteil.com

    305b BGB, Schriftformklausel

  • Judicialis

    BGB § 125 Satz 2; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 293; ; BGB § 294; ; BGB § 295; ; BGB § 296; ; BGB § 305b; ; BGB § 611; ; BGB § 615

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsrecht; Annahmeverzug - Konkludente Vertragsänderung; Dauer der Arbeitszeit; Überstunden; Schriftformklausel für Vertragsänderungen; Annahmeverzug bei unregelmäßiger Arbeitszeitdauer; Entbehrlichkeit des Angebots

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • heuking.de PDF, S. 8 (Entscheidungsbesprechung)

    Doppelte Schriftformklausel nicht "AGB-fest"

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 801
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 09.07.2003 - 5 AZR 610/01

    Entgeltfortzahlung - regelmäßige Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 504/06
    In diesem Sinne hat der Senat für die Bestimmung der regelmäßigen vertraglichen Arbeitszeit auf das gelebte Rechtsverhältnis als Ausdruck des wirklichen Parteiwillens abgestellt (21. November 2001 - 5 AZR 296/00 - BAGE 100, 25, 32 ff.; 9. Juli 2003 - 5 AZR 610/01 - EEK 3121, zu II 3 der Gründe).

    Leistet der Arbeitnehmer ständig eine bestimmte Arbeitszeit, kann von Überstunden nicht gesprochen werden (BAG 7. November 2002 - 2 AZR 742/00 - BAGE 103, 265, 276; Senat 9. Juli 2003 - 5 AZR 610/01 - EEK 3121, zu II 2 b cc der Gründe).

    Auch bei einer unregelmäßigen Arbeitszeit hat der Arbeitgeber darzulegen und zu beweisen, inwieweit Überstunden vorliegen (Senat 9. Juli 2003 - 5 AZR 610/01 - aaO, zu II 3 e der Gründe).

  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 302/02

    Betriebliche Übung - Schriftformklausel

    Auszug aus BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 504/06
    Die vereinbarte Schriftform kann formlos abbedungen werden, selbst wenn die Parteien nicht an die Formvorschrift gedacht haben (BAG 24. Juni 2003 - 9 AZR 302/02 -BAGE 106, 345, 351).

    Eine Schriftformklausel, die nicht nur materielle Vertragsänderungen, sondern ausdrücklich auch Änderungen der Schriftformklausel selbst erfasst (vgl. hierzu BAG 24. Juni 2003 - 9 AZR 302/02 - aaO), liegt nicht vor.

  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 742/00

    Annahmeverzug - Umfang der Arbeitszeit - betriebliche Übung - Maßregelungsverbot

    Auszug aus BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 504/06
    Leistet der Arbeitnehmer ständig eine bestimmte Arbeitszeit, kann von Überstunden nicht gesprochen werden (BAG 7. November 2002 - 2 AZR 742/00 - BAGE 103, 265, 276; Senat 9. Juli 2003 - 5 AZR 610/01 - EEK 3121, zu II 2 b cc der Gründe).

    Das gilt auch bei Verzug mit der Annahme eines Teils der Arbeitsleistung (BAG 7. November 2002 - 2 AZR 742/00 - BAGE 103, 265, 269 f.).

  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 363/05

    Anrechnung von Tariferhöhungen auf Zulagen - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 504/06
    Im Übrigen handelt es sich bei dem Arbeitsvertrag vom 26. Mai 1992 um Allgemeine Geschäftsbedingungen nach § 305 Abs. 1 BGB (vgl. Senat 1. März 2006 - 5 AZR 363/05 - AP BGB § 308 Nr. 3 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 48, zu II 2 der Gründe).
  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 312/02

    Vorrang von mündlichen Individualvereinbarungen vor einer Schriftformklausel in

    Auszug aus BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 504/06
    Es kommt auch nicht darauf an, ob die Parteien eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beabsichtigten oder sich der Kollision mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen überhaupt bewusst waren (BGH 21. September 2005 - XII ZR 312/02 - BGHZ 164, 133, 136).
  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 296/00

    Entgeltfortzahlung- regelmäßige Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 504/06
    In diesem Sinne hat der Senat für die Bestimmung der regelmäßigen vertraglichen Arbeitszeit auf das gelebte Rechtsverhältnis als Ausdruck des wirklichen Parteiwillens abgestellt (21. November 2001 - 5 AZR 296/00 - BAGE 100, 25, 32 ff.; 9. Juli 2003 - 5 AZR 610/01 - EEK 3121, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 19/05

    Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 504/06
    Im ungekündigt bestehenden Arbeitsverhältnis kann anders als nach Ausspruch einer Kündigung regelmäßig nicht angenommen werden, der Arbeitgeber habe eine vorzunehmende Handlung nicht rechtzeitig vorgenommen (vgl. Senat 7. Dezember 2005 - 5 AZR 19/05 - AP BGB § 615 Nr. 114 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 12, zu I 2 der Gründe).
  • LAG Hamm, 04.05.2006 - 8 Sa 2046/05

    Arbeitsvertrag, Teilzeitbeschäftigung, Überstunden, stillschweigende Änderung der

    Auszug aus BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 504/06
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 4. Mai 2006 - 8 Sa 2046/05 - aufgehoben.
  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 102/20

    Arbeitnehmereigenschaft von "Crowdworkern"

    a) Haben die Parteien einen Arbeitsvertrag ohne ausdrückliche Willenserklärungen zu seinem näheren Inhalt geschlossen, kann in Ermangelung anderer Anknüpfungspunkte für die Bestimmung der regelmäßigen vertraglichen Arbeitszeit auf das gelebte Rechtsverhältnis als Ausdruck des wirklichen Parteiwillens abgestellt werden, auch wenn dem tatsächlichen Verhalten nicht notwendig ein bestimmter rechtsgeschäftlicher Erklärungswert in Bezug auf den Inhalt des Arbeitsverhältnisses zukommt (BAG 2. November 2016 - 10 AZR 419/15 - Rn. 11; 17. April 2013 - 10 AZR 272/12 - Rn. 34, BAGE 145, 26; 26. September 2012 - 10 AZR 336/11 - Rn. 14; 25. April 2007 - 5 AZR 504/06 - Rn. 12 ff.) .
  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 382/07

    Doppelte Schriftformklausel - AGB-Kontrolle

    b) Das Prinzip des Vorrangs individueller Vertragsabreden nach § 305b BGB setzt sich auch gegenüber wirksamen konstitutiven Schriftformklauseln durch (vgl. BAG 25. April 2007 - 5 AZR 504/06 - Rn. 17, AP BGB § 615 Nr. 121 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 20).

    Sie können und sollen nur insoweit Geltung beanspruchen, als die von den Parteien getroffene Individualabrede dafür Raum lässt (BGH 21. September 2005 - XII ZR 312/02 - BGHZ 164, 133, zu 2 a der Gründe; vgl. auch MünchKommBGB/Basedow 5. Aufl. Bd. 2 § 305b Rn. 1; BAG 25. April 2007 - 5 AZR 504/06 - Rn. 17, AP BGB § 615 Nr. 121 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 20).

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 886/12

    Pausengewährung - Annahmeverzug

    Dafür reichen das Erscheinen am Arbeitsplatz und die Arbeitsaufnahme als solche nicht aus (vgl. BAG 25. April 2007 - 5 AZR 504/06 - Rn. 20) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht