Weitere Entscheidung unten: BAG, 25.10.2007

Rechtsprechung
   BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 86/07   

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BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 86/07 (https://dejure.org/2008,958)
BAG, Entscheidung vom 15.04.2008 - 1 AZR 86/07 (https://dejure.org/2008,958)
BAG, Entscheidung vom 15. April 2008 - 1 AZR 86/07 (https://dejure.org/2008,958)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit der vom Arbeitgeber, Gewerkschaft und Betriebsrat gemeinsam unterzeichneten Vereinbarungen bei nicht zweifelsfreier Erkennbarkeit der Urheber der einzelnen Regelungskomplexe; Rechtliche Ausgestaltung des einem Schriftformerfordernis zugrunde liegenden ...

  • Betriebs-Berater

    Normurheberschaft bei gemischten Vereinbarungen

  • Judicialis

    TVG § 1 Abs. 2; ; BetrVG § 77 Abs. 2 Satz 1; ; BetrVG § 77 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Tarifrecht - Gebot der Rechtsquellenklarheit; gemischte mehrseitige Vereinbarungen von Arbeitgeber, Gewerkschaft und Betriebsrat; Schriftformerfordernisse der § 1 Abs. 2 TVG , § 77 Abs. 2 Satz 1 und 2 BetrVG

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gemischte mehrseitige Vereinbarungen von Arbeitgeber, Gewerkschaft und Betriebsrat ? Urheberschaft der Regelungskomplexe bei kollektiven Normenverträgen muss eindeutig erkennbar sein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 126, 251
  • ZIP 2008, 1544
  • MDR 2008, 1107
  • NZA 2008, 1074
  • DB 2008, 1635
 
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Wird zitiert von ... (121)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 07.11.2000 - 1 AZR 175/00

    Verschlechterung tariflicher Ansprüche durch einen "Konsolidierungsvertrag"

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 86/07
    Eine von Arbeitgeber, Gewerkschaft und Betriebsrat unterzeichnete Vereinbarung ist daher nicht bereits wegen der gemeinsamen Unterzeichnung unwirksam (vgl. BAG 7. November 2000 - 1 AZR 175/00 - BAGE 96, 208, zu 1 b dd der Gründe; ebenso Thüsing NZA 2008, 201, 202; vgl. auch Wiedemann/Thüsing TVG 7. Aufl. § 1 Rn. 305; aA Löwisch/Rieble TVG 2. Aufl. Grundl.

    (2) Das Urteil des Senats vom 7. November 2000 (- 1 AZR 175/00 - BAGE 96, 208) verhält sich nicht zu gemischten Vereinbarungen.

    Maßgeblich war dabei insbesondere die Erwägung, die Beteiligten hätten eine rechtswirksame Regelung vereinbaren wollen und eine solche sei - wegen § 77 Abs. 3 BetrVG - nur im Wege eines Tarifvertrags möglich gewesen (BAG 7. November 2000 - 1 AZR 175/00 - aaO, zu 1 b bb der Gründe).

    Der Konsolidierungsvertrag, der dem Urteil des Senats vom 7. November 2000 (- 1 AZR 175/00 - aaO) zugrunde lag, erwies sich insgesamt ausschließlich als Tarifvertrag.

    Dagegen steht der Umstand, dass nach Nr. 2 Satz 1 des Standortsicherungsvertrags "jeder" Arbeitnehmer des Betriebs betroffen sein soll, der Annahme einer tarifvertraglichen Bestimmung entgegen, haben doch die Tarifvertragsparteien keine Kompetenz zu einer auch die nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer erfassenden Inhaltsnorm iSv. § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG (vgl. allerdings BAG 7. November 2000 - 1 AZR 175/00 - BAGE 96, 208, zu 1 b cc der Gründe).

  • BAG, 20.04.1999 - 1 AZR 631/98

    Rückwirkende Tariföffnungsklausel

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 86/07
    Einen wirksamen Tarifvertrag, der den Betriebsparteien eine Regelung des Umfangs der Arbeitszeit und der Vergütung iSv. § 77 Abs. 3 Satz 2 BetrVG gestatten würde (vgl. dazu BAG 20. April 1999 - 1 AZR 631/98 - BAGE 91, 244, zu II 2 b der Gründe), gibt es nicht.
  • BAG, 25.06.2003 - 4 AZR 405/02

    Stichtagsregelung in "Pakt für Arbeit

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 86/07
    Die Unterzeichner eines solchen gemischten Vertrags müssen ihren Willen zur Normsetzung - hinsichtlich der jeweiligen Regelung - mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht haben (vgl. zur Normsetzung der Tarifvertragsparteien auch BAG 25. Juni 2003 - 4 AZR 405/02 - BAGE 106, 374, zu A II 1 der Gründe).
  • BAG, 06.11.2003 - 6 AZR 166/02

    Zusätzliche Zeitgutschrift für Zeitguthaben

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 86/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber die Korrektur eines für ihn geführten Arbeitszeitkontos verlangen, wenn der Arbeitgeber auf dem Konto unberechtigt Abzüge vornimmt oder zu Unrecht Gutschriften unterlässt (vgl. 5. September 2002 - 9 AZR 244/01 - BAGE 102, 321, zu A der Gründe; 7. Mai 2003 - 5 AZR 256/02 - BAGE 106, 132, zu I 1 der Gründe mwN; 6. November 2003 - 6 AZR 166/02 - BAGE 108, 281, zu I der Gründe).
  • BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 826/06

    Wirksamkeit der Teilkündigung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 86/07
    Teilkündigungen von Tarifverträgen sind grundsätzlich unzulässig (vgl. etwa BAG 3. Mai 2006 - 4 AZR 795/05 - BAGE 118, 159, zu II 1 b bb (1) der Gründe); bei Betriebsvereinbarungen ist das nicht der Fall (vgl. BAG 6. November 2007 - 1 AZR 826/06 - Rn. 26 ff., NZA 2008, 422).
  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 244/01

    Arbeitszeitkonto - Urlaub - Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 86/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber die Korrektur eines für ihn geführten Arbeitszeitkontos verlangen, wenn der Arbeitgeber auf dem Konto unberechtigt Abzüge vornimmt oder zu Unrecht Gutschriften unterlässt (vgl. 5. September 2002 - 9 AZR 244/01 - BAGE 102, 321, zu A der Gründe; 7. Mai 2003 - 5 AZR 256/02 - BAGE 106, 132, zu I 1 der Gründe mwN; 6. November 2003 - 6 AZR 166/02 - BAGE 108, 281, zu I der Gründe).
  • BAG, 26.01.1983 - 4 AZR 224/80

    Begriff des Tarifvertrages - Vorvertrag - Vertrag zugunsten Dritter

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 86/07
    Insoweit müssen Normurheberschaft und Normsetzungswille der jeweiligen Normgeber im Interesse der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit deutlich und überprüfbar hervortreten (vgl. für die Tarifvertragsparteien BAG 26. Januar 1983 - 4 AZR 224/80 - BAGE 41, 307, 314).
  • BAG, 12.12.2006 - 1 AZR 96/06

    Regelungskompetenz der Betriebsparteien

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 86/07
    Die Maßstäbe bei der Überprüfung ihrer Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht sind unterschiedlich (vgl. BAG 12. Dezember 2006 - 1 AZR 96/06 - Rn. 25, AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 94 = EzA BetrVG 2001 § 88 Nr. 1).
  • LAG München, 22.08.2006 - 8 Sa 569/06

    Unbegründeter Anspruch auf Korrektur des Gleitzeitkontos bei Verzichtserklärung

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 86/07
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 22. August 2006 - 8 Sa 569/06 - aufgehoben.
  • BAG, 07.05.2003 - 5 AZR 256/02

    Zeitgutschrift bei Schichtarbeit - Wochenfeiertag

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 86/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber die Korrektur eines für ihn geführten Arbeitszeitkontos verlangen, wenn der Arbeitgeber auf dem Konto unberechtigt Abzüge vornimmt oder zu Unrecht Gutschriften unterlässt (vgl. 5. September 2002 - 9 AZR 244/01 - BAGE 102, 321, zu A der Gründe; 7. Mai 2003 - 5 AZR 256/02 - BAGE 106, 132, zu I 1 der Gründe mwN; 6. November 2003 - 6 AZR 166/02 - BAGE 108, 281, zu I der Gründe).
  • BAG, 03.05.2006 - 4 AZR 795/05

    Teilkündigung eines Anerkennungstarifvertrages

  • BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 432/91

    Einwirkungsklage und tarifliche Durchführungspflicht

  • BAG, 22.10.2019 - 3 AZR 429/18

    Ruhegeld - Ablösung - Betriebsübergang

    Hat ein Normenvertrag unterschiedliche betriebsverfassungsrechtliche Rechtsquellen zum Inhalt, muss die Frage, ob eine bestimmte Regelung eine Betriebsvereinbarung oder eine Gesamtbetriebsvereinbarung ist, in welchem Verhältnis diese Vereinbarungen zueinander stehen und wer von den Betriebsverfassungsorganen für welche Teile im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit handelt, sowohl im Interesse der Rechtsunterworfenen als auch im Verhältnis der Betriebsverfassungsorgane untereinander einer zuverlässigen Beantwortung zugänglich sein (vgl. ausführlich BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 90; 15. April 2008 - 1 AZR 86/07 - Rn. 17  ff., BAGE 126, 251) .
  • BAG, 23.08.2016 - 1 ABR 22/14

    Erweiterung der Mitbestimmung bei Versetzungen

    Bei einer Gesamtbetriebsvereinbarung muss die eigenhändige (BAG 15. April 2008 - 1 AZR 86/07 - Rn. 22, BAGE 126, 251) Unterzeichnung durch beide Betriebsparteien auf derselben Urkunde erfolgen (BAG 18. März 2014 - 1 AZR 807/12 - Rn. 17 mwN, BAGE 147, 273) .
  • BAG, 12.04.2017 - 7 AZR 446/15

    Befristung - Schriftform - Vertragsunterzeichnung durch einen Vertreter -

    Gleichwohl bestehen zwischen ihnen gravierende Unterschiede, die es aus Gründen der Rechtssicherheit erfordern, den Rechtscharakter eines kollektiven Normenvertrags zweifelsfrei bestimmen zu können (vgl. hierzu ausführlich BAG 15. April 2008 - 1 AZR 86/07 - Rn. 18 ff., BAGE 126, 251) .

    Deshalb sind Bestimmungen in Vereinbarungen, die von Arbeitgeber, Gewerkschaft und Betriebsrat gemeinsam unterzeichnet sind, unwirksam, wenn sich aus ihnen selbst nicht zweifelsfrei ergibt, wer Urheber der einzelnen Regelungen sein soll und um welche Rechtsquelle es sich jeweils handelt (BAG 15. April 2008 - 1 AZR 86/07 - aaO) .

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Rechtsprechung
   BAG, 25.10.2007 - 6 AZR 662/06   

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https://dejure.org/2007,409
BAG, 25.10.2007 - 6 AZR 662/06 (https://dejure.org/2007,409)
BAG, Entscheidung vom 25.10.2007 - 6 AZR 662/06 (https://dejure.org/2007,409)
BAG, Entscheidung vom 25. Oktober 2007 - 6 AZR 662/06 (https://dejure.org/2007,409)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Sonderkündigungsrecht bei selbständiger Tätigkeit

  • openjur.de

    Sonderkündigungsrecht bei selbständiger Tätigkeit

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausübung des Sonderkündigungsrechts aus § 12 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit während eines Kündigungsschutzprozesses; Anspruch auf Zahlung einer Karenzentschädigung bei Verzicht des Arbeitgebers auf ein nachvertragliches ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Sonderkündigungsrecht nach § 12 KSchG und selbständige Tätigkeit

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Sonderkündigungsrecht neues Arbeitsverhältnis

  • bag-urteil.com

    Sonderkündigungsrecht bei selbständiger Tätigkeit

  • Betriebs-Berater

    Sonderkündigungsrecht bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit

  • hensche.de

    Kündigungsschutzklage

  • Judicialis

    KSchG § 12; ; HGB § 60; ; HGB § 75a

  • rechtsportal.de

    KSchG § 12; HGB § 60 § 75a
    Kündigungsrecht; Wettbewerbsverbot - Sonderkündigungsrecht bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit; Wettbewerbsverbot; Karenzentschädigung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Kein Sonderkündigungsrecht bei Aufnahme selbstständiger Tätigkeit während des Kündigungsrechtsstreits ? Erklärung nach § 12 KSchG kann auch vor Rechtskraft obsiegenden Urteils erfolgen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht: Kein Sonderkündigungsrecht bei selbstständiger Tätigkeit

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Kein Sonderkündigungsrecht bei begründeter Selbständigkeit während Kündigungsschutzverfahrens

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverbot - Sonderkündigungsrecht nach § 12 KSchG bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit während Kündigungsschutzverfahrens

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Steuerberater klagt gegen Kündigung macht sich selbständig und kündigt dann selbst

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht: Kein Sonderkündigungsrecht bei selbstständiger Tätigkeit

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverbot Sonderkündigungsrecht § 12 KSchG selbständige Tätigkeit

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kein Sonderkündigungsrecht nach § 12 KSchG bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverbot: Sonderkündigungsrecht nach § 12 KSchG bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Sonderkündigungsrecht nach §12 KSchG bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wettbewerbsverbot: Bundesarbeitsgericht zum Sonderkündigungsrecht nach § 12 KSchG bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - Keine analoge Anwendung von § 12 Kündigungsschutzgesetz

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigungsrecht - Kein Sonderkündigungsrecht bei selbstständiger Tätigkeit

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 124, 273
  • NJW 2008, 1466
  • MDR 2008, 326
  • NZA 2008, 1074 (Ls.)
  • BB 2008, 282
  • DB 2008, 589
  • JR 2009, 219
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 21.10.1970 - 3 AZR 479/69

    Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung bei unerlaubter

    Auszug aus BAG, 25.10.2007 - 6 AZR 662/06
    Insoweit gelten dieselben Grundsätze wie bei der Verpflichtung zur Auskunftserteilung zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach § 61 HGB (vgl. BAG 21. Oktober 1970 - 3 AZR 479/69 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 13).
  • BAG, 19.10.1972 - 2 AZR 150/72

    Kündigung

    Auszug aus BAG, 25.10.2007 - 6 AZR 662/06
    Die Erklärungsfrist des § 12 Satz 1 KSchG ist gewahrt, wenn der Arbeitnehmer schon vor Rechtskraft des Urteils dem Arbeitgeber mitteilt, im Falle des Obsiegens im Kündigungsschutzprozess das bisherige Arbeitsverhältnis nicht fortsetzen zu wollen (BAG 19. Oktober 1972 - 2 AZR 150/72 - AP KSchG 1969 § 12 Nr. 1 = EzA KSchG § 12 Nr. 1).
  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 508/03

    Annahmeverzug - Anrechnung von unterlassenem Erwerb

    Auszug aus BAG, 25.10.2007 - 6 AZR 662/06
    Anrechenbar ist deshalb auch ein Verdienst, den der Arbeitnehmer aus einer selbständigen Tätigkeit nach Ablauf der Kündigungsfrist erlangt hat (BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 508/03 - BAGE 111, 123, 130).
  • BAG, 17.02.1987 - 3 AZR 59/86

    Erlöschen einer Karenzentschädigung nach schriftlichem Verzicht auf die

    Auszug aus BAG, 25.10.2007 - 6 AZR 662/06
    Andererseits bleibt der Arbeitgeber aber noch für die Dauer eines Jahres zur Zahlung der Karenzentschädigung verpflichtet (BAG 17. Februar 1987 - 3 AZR 59/86 - AP HGB § 75a Nr. 4 = EzA HGB § 75 Nr. 14).
  • BAG, 11.01.2006 - 5 AZR 98/05

    Annahmeverzug - Annahme zumutbarer Arbeit

    Auszug aus BAG, 25.10.2007 - 6 AZR 662/06
    Die Obliegenheit zur Annahme einer zumutbaren "Arbeit" iSv. § 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG kann im Einzelfall auch die Aufnahme einer selbständigen, nicht auf einem Dauerschuldverhältnis beruhenden Erwerbstätigkeit betreffen (vgl. BAG 11. Januar 2006 - 5 AZR 98/05 - BAGE 116, 359, 363).
  • LAG Niedersachsen, 02.05.2006 - 13 Sa 1585/05

    Anspruch auf Karenzentschädigung; Folgen eines Verzichts auf ein

    Auszug aus BAG, 25.10.2007 - 6 AZR 662/06
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 2. Mai 2006 - 13 Sa 1585/05 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.12.2016 - 5 Sa 1620/16

    Verzichtserklärung - Beginn der Jahresfrist nach § 75a HGB

    Etwas anderes ergebe sich nicht aus dem Urteil des BAG v. 25.10.2007 (6 AZR 662/06), welches eine vorliegend nicht einschlägige Rechtsfrage betroffen habe.

    Entgegen der Auffassung der Klägerin und der in ErfKomm-Oetker, § 75 a HGB, Rz. 4 vertretenen Auffassung ergibt sich Abweichendes auch nicht aus den Urteilen des BAG v. 25.10.2007 (6 AZR 662/06, Rz. 26 f.) und v. 17.02.1987 (3 AZR 59/86, Rz. 10).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.06.2009 - 11 Sa 107/09

    Erlöschen des Arbeitsverhältnisses - Zugang der Nichtfortsetzungserklärung -

    Sie wird zwar überwiegend auch als Sonderkündigungsrecht bezeichnet (BAG, Urteil vom 25.10.2007, 6 AZR 662/06; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.11.2008, 10 Sa 288/08; LAG Niedersachsen, Urteil vom 02.05.2006, 13 Sa 1585/05; LAG Berlin, Urteil vom 15.10.1999, 6 Sa 1235/99; Erfurter Kommentar/ Kiel, 9. Aufl. 2009, § 12 KSchG, Rn. 1; KR/ Rost, Gemeinschaftskommentar zum KSchG, 8. Aufl. 2007, § 12 KSchG, Rn. 2, 22; von Hoyningen-Huene/ Linck, KSchG, 14. Aufl. 2007, § 12 KSchG, Rn. 5; Biebl in: Ascheid/ Preis/ Schmidt, Kündigungsrecht, 3. Aufl. 2007, § 12 KSchG, Rn. 12; Deinert in: Kittner/ Däubler/ Zwanziger, Kündigungsschutzrecht, 7. Aufl. 2008, § 12 KSchG, Rn. 4; MK/ Hergenröder, Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 5. Aufl. 2009, § 12 KSchG, Rn. 3; Brill, DB 1983, 2520; a. A. Dörner in: Bader/ Bram/ Dörner/ Kriebel, Kommentar zum Kündigungsschutzgesetz, Stand: 4/09, § 12 KSchG, Rn. 1), ist jedoch mit einer fristlosen Kündigung nicht gleichzusetzen.

    § 12 Satz 1 KSchG, wonach der Arbeitnehmer binnen einer Woche nach der Rechtskraft des Urteils durch Erklärung gegenüber dem alten Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei diesem verweigern kann, bestimme lediglich das Ende, nicht aber den Beginn der Frist für die Verweigerungserklärung (BAG, Urteil vom 19.10.1972, 2 AZR 150/72; BAG, Urteil vom 25.10.2007, 6 AZR 662/06; LAG Niedersachsen, Urteil vom 02.05.2006, 13 Sa 1585/05; ErfK/ Kiel, § 12 KSchG, Rn. 3, 5; KR/ Rost, § 12 KSchG, Rn. 26; von Hoyningen-Huene/ Linck, § 12 KSchG, Rn. 8; APS/ Biebl, § 12 KSchG, Rn. 14; KDZ/ Deinert, § 12 KSchG, Rn. 5, 10; BBDK/ Dörner, § 12 KSchG, Rn. 7, 19; Thies in: Henssler/ Willemsem/ Kalb, Arbeitsrecht, 3. Aufl. 2008, § 12 KSchG, Rn. 6; MK/ Hergenröder, § 12 KSchG, Rn. 12).

    Nimmt man demgegenüber an, dass die Erklärung nach § 12 KSchG während des Laufs der Kündigungsfrist unzulässig und damit unwirksam ist, weil Voraussetzung für die Ausübung des dem Arbeitnehmer durch § 12 KSchG eingeräumten Wahlrechts das Vorliegen eines rechtskräftigen, der Kündigungsschutzklage stattgebenden Urteils ist (vgl. BBDK/ Dörner, § 12 KSchG, Rn. 16), ist sie in eine Kündigung umzudeuten (so für andere Unwirksamkeitsgründe BAG, Urteil vom 25.10.2007, 6 AZR 662/06; LAG Niedersachsen, Urteil vom 02.05.2006, 13 Sa 1585/05; LAG Berlin, Urteil vom 15.10.1999, 6 Sa 1235/99; KR/ Rost, § 12 KSchG, Rn. 11, 25a; von Hoyningen-Huene/ Linck, § 12 KSchG, Rn. 11; APS/ Biebl, § 12 KSchG, Rn. 16; KDZ/ Deinert, § 12 KSchG, Rn. 8; HWK/ Thies, § 12 KSchG, Rn. 4; MK/ Hergenröder, § 12 KSchG, Rn. 13; Löwisch/ Spinner, § 12 KSchG, Rn. 7).

  • LAG Hessen, 17.05.2016 - 18 Sa 684/16

    §§ 60, 61 HGB

    Zum anderen hätte er gegenüber dem Kläger wegen der berechtigten Vermutung eines Wettbewerbsverstoßes eine Auskunftsklage nach § 242 BGB erheben können (vgl. BAG Urteil vom 25. Oktober 2007 - 6 AZR 662/06 - NJW 2008, 1466, Rz. 29; BAG Urteil vom 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - AP Nr. 6 zu § 60 HGB, Rz. 24 ).
  • LAG Köln, 09.08.2012 - 13 Sa 41/12

    Arbeitsentgelt; Beschränkung des Anspruchs auf Annahmeverzugslohn

    Zwar wird vertreten, dass eine verfristete Nichtfortsetzungserklärung nach § 140 BGB in eine ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers umgedeutet werden kann (LAG Niedersachsen 02.05.2006 - 13 Sa 1585/05; vom BAG 25.10.2007 - 6 AZR 662/06 - nicht beanstandet).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2008 - 10 Sa 288/08

    Auslegung eines Sozialplans - Abfindung

    Soweit das Gesetz von "verweigern" spricht, handelt es sich rechtlich um ein fristgebundenes Sonderkündigungsrecht des Arbeitnehmers, das die Wirkung einer außerordentlichen Kündigung hat (im Ergebnis allgemeine Ansicht, vgl. etwa BAG Urteil vom 25.10.2007 - 6 AZR 662/06 - AP Nr. 3 zu § 12 KSchG 1969; KR-Rost, 8. Aufl. 2007, § 12 Rz. 22; Ascheid/Preis/Schmidt-Biebl, 3. Aufl. 2007, § 12 Rz. 12; ErfKom-Kiel, 8. Aufl. 2008, § 12 Rz. 1; jeweils m.w.N.).
  • LAG Köln, 16.02.2022 - 11 Sa 524/21

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Annahmeverzugslohn

    Auch die Aufnahme einer selbständigen, nicht auf einem Dauerschuldverhältnis beruhenden Erwerbstätigkeit kann zumutbar sein (BAG, Urt. v. 25.10.2007 - 6 AZR 662/06 - m. w. N.).
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