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Rechtsprechung
   BAG, 08.08.2007 - 7 AZR 605/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2519
BAG, 08.08.2007 - 7 AZR 605/06 (https://dejure.org/2007,2519)
BAG, Entscheidung vom 08.08.2007 - 7 AZR 605/06 (https://dejure.org/2007,2519)
BAG, Entscheidung vom 08. August 2007 - 7 AZR 605/06 (https://dejure.org/2007,2519)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Altersteilzeit - Befristung - Überraschende Klausel - Transparenzgebot

  • openjur.de

    Altersteilzeit; Befristung; Überraschende Klausel; Transparenzgebot

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Wirksamkeit der Befristung eines Altersteilzeitvertrags, überraschende Klausel iSd. § 30 BGB - Verbot der Ungleichbehandlung schwerbehinderter Beschäftigter gemäß § 81 Abs. 2 SGB IX

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt der Beendigung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses; Ansehung eines Altersteilzeitarbeitsvertrags als Allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.d.. §§ 305 ff. BGB; Anforderungen für die Annahme eines überraschenden Charakters einer Bestimmung in den Allgemeinen ...

  • Betriebs-Berater

    Befristungsabrede in AGB

  • Betriebs-Berater

    Befristungsabrede in AGB

  • Judicialis

    BGB § 305c Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 3; ; BGB § 310 Abs. 4; ; TzBfG § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 305c Abs. 1; AltTZG
    Altersteilzeit; Befristung; Überraschende Klausel; Transparenzgebot

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Befristung in Altersteilzeitvereinbarung kann nach je nach Lauf der Vertragsverhandlungen überraschende Klausel darstellen ? Regelung auflösender Bedingungen im Vertragstext, die vor Ablauf der Zeitbefristung eintreten können, müssen optisch deutlich hervorgehoben werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Hinweis auf anstehende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht zum Schwerbehindertenrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 1208 (Ls.)
  • DB 2008, 133
 
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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 443/04

    Befristeter Arbeitsvertrag - Altersgrenze - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 08.08.2007 - 7 AZR 605/06
    Im Einzelfall kann der Verwender gehalten sein, auf die Klausel besonders hinzuweisen oder die Klausel drucktechnisch hervorzuheben (BAG 27. Juli 2005 - 7 AZR 443/04 - Rn. 21, BAGE 115, 265 = AP BGB § 620 Altersgrenze Nr. 27 = EzA BGB 2002 § 620 Altersgrenze Nr. 6; 29. November 1995 - 5 AZR 447/94 - BAGE 81, 317 = AP AGB-Gesetz § 3 Nr. 1 = EzA BGB § 611 Inhaltskontrolle Nr. 1, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 29.11.1995 - 5 AZR 447/94

    Überraschende Klausel in Formulararbeitsverträgen

    Auszug aus BAG, 08.08.2007 - 7 AZR 605/06
    Im Einzelfall kann der Verwender gehalten sein, auf die Klausel besonders hinzuweisen oder die Klausel drucktechnisch hervorzuheben (BAG 27. Juli 2005 - 7 AZR 443/04 - Rn. 21, BAGE 115, 265 = AP BGB § 620 Altersgrenze Nr. 27 = EzA BGB 2002 § 620 Altersgrenze Nr. 6; 29. November 1995 - 5 AZR 447/94 - BAGE 81, 317 = AP AGB-Gesetz § 3 Nr. 1 = EzA BGB § 611 Inhaltskontrolle Nr. 1, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 557/05

    AGB-Kontrolle - Versetzungsklausel

    Auszug aus BAG, 08.08.2007 - 7 AZR 605/06
    Dazu gehört auch, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen wirtschaftliche Nachteile und Belastungen soweit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - Rn. 40, AP BGB § 307 Nr. 17 = EzA BGB 2002 § 308 Nr. 5; BGH 11. Mai 2005 - IV ZR 25/04 - MDR 2005, 1227, zu II 1 c aa der Gründe mwN).
  • BGH, 11.12.2003 - III ZR 118/03

    Formularmäßige Begrenzung der Haftung der bei dem Vertrieb von Anteilen an einem

    Auszug aus BAG, 08.08.2007 - 7 AZR 605/06
    Hierzu zählen ua. der Gang und der Inhalt der Vertragsverhandlungen einerseits sowie der äußere Zuschnitt des Vertrags andererseits (BAG 15. Februar 2007 - 6 AZR 286/06 - Rn. 22, AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 35 = EzA BGB 2002 § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 6; BGH 11. Dezember 2003 - III ZR 118/03 - MDR 2004, 344, zu II 2 d aa der Gründe mwN).
  • BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 486/04

    Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 08.08.2007 - 7 AZR 605/06
    Dadurch wird sichergestellt, dass die nach § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB von der AGB-Kontrolle ausgenommenen Tarifverträge auch bei einer einzelvertraglichen Inbezugnahme keiner Inhaltskontrolle unterliegen (BAG 27. Juli 2005 - 7 AZR 486/04 -, BAGE 115, 274 = AP BGB § 307 Nr. 6 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 5, zu B II 1 f aa der Gründe).
  • BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 23/06

    Formularmäßige Vereinbarung der vorzeitigen Lieferung und Fälligkeit des

    Auszug aus BAG, 08.08.2007 - 7 AZR 605/06
    Eine Formularbestimmung genügt dem Bestimmtheitsgebot nur dann, wenn sie im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Zumutbaren die Rechte und Pflichten des Vertragspartners des Klauselverwenders so klar und präzise wie möglich umschreibt (BGH 25. Oktober 2006 - VIII ZR 23/06 - BGHZ 170, 1, zu IV 2 c aa der Gründe mwN).
  • BGH, 26.10.2005 - VIII ZR 48/05

    Formularmäßige Vereinbarung der Mithaftung des Gesellschafter-Geschäftsführers

    Auszug aus BAG, 08.08.2007 - 7 AZR 605/06
    Abzustellen ist bei der Bewertung der Transparenz auf die Erwartungen und Erkenntnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (BGH 26. Oktober 2005 - VIII ZR 48/05 - BGHZ 165, 12, zu II 3 b der Gründe).
  • BAG, 15.02.2007 - 6 AZR 286/06

    Aufhebungsvertrag oder nachträgliche Befristung - Überraschungsklausel

    Auszug aus BAG, 08.08.2007 - 7 AZR 605/06
    Hierzu zählen ua. der Gang und der Inhalt der Vertragsverhandlungen einerseits sowie der äußere Zuschnitt des Vertrags andererseits (BAG 15. Februar 2007 - 6 AZR 286/06 - Rn. 22, AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 35 = EzA BGB 2002 § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 6; BGH 11. Dezember 2003 - III ZR 118/03 - MDR 2004, 344, zu II 2 d aa der Gründe mwN).
  • LAG Baden-Württemberg, 24.04.2006 - 9 Sa 46/05

    Befristung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 08.08.2007 - 7 AZR 605/06
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 24. April 2006 - 9 Sa 46/05 - aufgehoben.
  • BGH, 11.05.2005 - IV ZR 25/04

    Anforderungen an die Transparenz einer Klausel in einer Kreditversicherung für

    Auszug aus BAG, 08.08.2007 - 7 AZR 605/06
    Dazu gehört auch, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen wirtschaftliche Nachteile und Belastungen soweit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - Rn. 40, AP BGB § 307 Nr. 17 = EzA BGB 2002 § 308 Nr. 5; BGH 11. Mai 2005 - IV ZR 25/04 - MDR 2005, 1227, zu II 1 c aa der Gründe mwN).
  • BAG, 09.12.2015 - 7 AZR 68/14

    Einzelvertragliche Altersgrenze - Vollendung des 65. Lebensjahres - Auslegung -

    Im Einzelfall kann der Verwender gehalten sein, auf die Klausel besonders hinzuweisen oder die Klausel drucktechnisch hervorzuheben (BAG 16. April 2008 - 7 AZR 132/07 - Rn. 16, BAGE 126, 295; 8. August 2007 - 7 AZR 605/06 - Rn. 27) .
  • BAG, 16.04.2008 - 7 AZR 132/07

    Befristung - Überraschungsklausel - Transparenzgebot

    So kann der ungewöhnliche äußere Zuschnitt einer Klausel oder ihre Unterbringung an unerwarteter Stelle die Bestimmung zu einer ungewöhnlichen und damit überraschenden Klausel machen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BAG 23. Februar 2005 - 4 AZR 139/04 - Rn. 59, BAGE 114, 33 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Druckindustrie Nr. 42; 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - Rn. 24, BAGE 115, 372 = AP ArbZG § 6 Nr. 8 = EzA ArbZG § 6 Nr. 6; 15. Februar 2007 - 6 AZR 286/06 - Rn. 22, AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 35 = EzA BGB 2002 § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 6; 9. Mai 2007 - 4 AZR 319/06 - Rn. 21, AP BGB § 305c Nr. 8 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 12; 8. August 2007 - 7 AZR 605/06 - Rn. 27, EzA TzBfG § 21 Nr. 2; 14. August 2007 - 8 AZR 973/06 -Rn. 21, AP BGB § 307 Nr. 28).

    Im Einzelfall kann der Verwender gehalten sein, auf die Klausel besonders hinzuweisen oder die Klausel drucktechnisch hervorzuheben (BAG 23. Februar 2005 - 4 AZR 139/04 - aaO; 9. Mai 2007 - 4 AZR 319/06 - aaO; 8. August 2007 - 7 AZR 605/06 - aaO; 14. August 2007 - 8 AZR 973/06 - aaO).

    Nach der Rechtsprechung des Senats muss eine vom Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen gewählte Befristungsabrede wegen der weitreichenden wirtschaftlichen Folgen, die mit der Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses verbunden sind, den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den durchschnittlichen Arbeitnehmer hinreichend deutlich erkennen lassen (BAG 8. August 2007 - 7 AZR 605/06 - Rn. 35, EzA TzBfG § 21 Nr. 2).

  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 671/15

    Eingruppierungserlass Lehrer - Transparenzkontrolle

    Von der hinreichenden Information über diese Bestandteile der Hauptleistungspflicht macht der durchschnittliche Arbeitnehmer, auf dessen Willensbildung abzustellen ist (BAG 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 50; 8. August 2007 - 7 AZR 605/06 - Rn. 33) , seine Abschlussentscheidung abhängig (vgl. Stoffels AGB-Recht 3. Aufl. Rn. 449 ff.; Preis NZA Beil. 3/2006, 115, 118 f.; vgl. auch Fuchs in Ulmer/Brandner/Hensen AGB-Recht 12. Aufl. § 307 BGB Rn. 51) .
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Rechtsprechung
   BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 796/05   

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https://dejure.org/2007,1576
BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 796/05 (https://dejure.org/2007,1576)
BAG, Entscheidung vom 18.01.2007 - 2 AZR 796/05 (https://dejure.org/2007,1576)
BAG, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 (https://dejure.org/2007,1576)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingeschränkte Überprüfbarkeit einer Entscheidung des Berufungsgerichts über die soziale Rechtfertigung einer Kündigung im Revisionsverfahren; Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Änderungskündigung; Erfordernis der Rechtfertigung einer Änderungskündigung ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung

  • bag-urteil.com

    Änderungskündigung - Sozialauswahl

  • Judicialis

    KSchG aF § 1 Abs. 3; ; KSchG aF § 2 Satz 2

  • rechtsportal.de

    KSchG (a.F.) § 2 S. 2 § 1 Abs. 3
    Kündigung - Änderungskündigung; Sozialauswahl

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Sozialauswahl im Rahmen von Änderungskündigungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 1208 (Ls.)
  • DB 2007, 2097
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 628/03

    Änderungskündigung und Schriftform des Änderungsangebots

    Auszug aus BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 796/05
    Dieses (Änderungs-) Angebot muss wie jedes Angebot iSv. § 145 BGB eindeutig bestimmt bzw. bestimmbar sein (Senat 16. September 2004 - 2 AZR 628/03 - BAGE 112, 58; 17. Mai 2001 - 2 AZR 460/00 - EzA BGB § 620 Kündigung Nr. 3; von Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 2 Rn. 8; Löwisch/Spinner KSchG 9. Aufl. § 2 Rn. 12; Hromadka DB 2002, 1323).

    Eine Trennung von Kündigung und Angebot mit der Folge, dass der Arbeitgeber das Angebot auch mündlich abgeben kann, verkennt, dass Kündigung und Angebot eine Einheit bilden, es sich also um ein einheitliches Rechtsgeschäft handelt (Senat 16. September 2004 - 2 AZR 628/03 - BAGE 112, 58 mwN).

    Die Formvorschrift des § 623 BGB dient vor allem dem Schutz vor Übereilung (Warnfunktion) und der Rechtssicherheit (Klarstellungs- und Beweisfunktion) (Senat 16. September 2004 - 2 AZR 628/03 -aaO; ErfK/Müller-Glöge 7. Aufl. § 623 BGB Rn. 1-3; APS-Preis 2. Aufl. § 623 BGB Rn. 1-3).

  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 796/05
    Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Auflistung der Sozialdaten aller objektiv vergleichbaren Arbeitnehmer (Senat 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151; BAG 21. Dezember 1983 - 7 AZR 421/82 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 4 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 29).

    Der Arbeitnehmer muss wegen der ihm ausdrücklich zugewiesenen Darlegungs- und Beweislast für Tatsachen, aus denen sich eine nicht ausreichende Sozialauswahl ergeben soll, die sozial weniger schutzbedürftigen Arbeitnehmer benennen (Senat 18. Oktober 1984 - 2 AZR 543/83 - BAGE 47, 80; 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151).

    Eine solche schematisierende Betrachtung widerspricht der Grundwertung des § 1 Abs. 3 KSchG, nach dem die soziale Auswahl stets die individuellen Unterschiede zwischen den vergleichbaren Arbeitnehmern und deren Grunddaten berücksichtigen und abwägen muss (Senat 8. August 1985 - 2 AZR 464/84 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 10 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 21; 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151).

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 697/01

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 796/05
    Bei der Frage der sozialen Rechtfertigung iSv. § 2 Satz 1, § 1 Abs. 2 KSchG handelt es sich um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil die Rechtsbegriffe selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. vgl. Senat 5. Dezember 2002 - 2 AZR 697/01 - BAGE 104, 138).

    a) Bei der Prüfung der ausreichenden Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte bei der Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers (§ 1 Abs. 3 KSchG) handelt es sich um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil die Rechtsbegriffe selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. vgl. Senat 23. November 2000 - 2 AZR 533/99 - BAGE 96, 306; 5. Dezember 2002 - 2 AZR 697/01 - BAGE 104, 138).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. 18. Mai 2006 - 2 AZR 245/05 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 148; 5. Dezember 2002 - 2 AZR 697/01 - BAGE 104, 138) ist dabei aber die Darlegungslast abgestuft.

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 796/05
    Die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom Inhalt des bisherigen Arbeitsverhältnisses entfernen, als dies zur Erreichung des angestrebten Zieles erforderlich ist (Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 81 = EzA KSchG § 2 Nr. 54).

    Sie ist lediglich dahingehend zu überprüfen, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich und ob sie ursächlich für den vom Arbeitgeber geltend gemachten Änderungsbedarf ist (nur Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 81 = EzA KSchG § 2 Nr. 54).

    Da für eine beschlossene und tatsächlich durchgeführte unternehmerische Organisationsentscheidung die Vermutung spricht, sie sei aus sachlichen Gründen erfolgt, Rechtsmissbrauch also die Ausnahme ist, hat im Kündigungsschutzprozess grundsätzlich der Arbeitnehmer die Umstände darzulegen und im Streitfall zu beweisen, aus denen sich ergeben soll, dass die getroffene innerbetriebliche Strukturmaßnahme offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - aaO; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61).

  • BAG, 17.05.2001 - 2 AZR 460/00

    Auslegung einer Kündigungserklärung

    Auszug aus BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 796/05
    Dieses (Änderungs-) Angebot muss wie jedes Angebot iSv. § 145 BGB eindeutig bestimmt bzw. bestimmbar sein (Senat 16. September 2004 - 2 AZR 628/03 - BAGE 112, 58; 17. Mai 2001 - 2 AZR 460/00 - EzA BGB § 620 Kündigung Nr. 3; von Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 2 Rn. 8; Löwisch/Spinner KSchG 9. Aufl. § 2 Rn. 12; Hromadka DB 2002, 1323).

    Das Revisionsgericht kann die Auslegung einer solchen nicht typischen Willenserklärung nur darauf überprüfen, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt sind, ob dabei nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und ob das tatsächliche Vorbringen der Parteien vollständig verwertet oder ob eine gebotene Auslegung völlig unterlassen worden ist (Senat 17. September 1998 - 2 AZR 725/97 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 36; 17. Mai 2001 - 2 AZR 460/00 - EzA BGB § 620 Kündigung Nr. 3).

  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 464/84

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten

    Auszug aus BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 796/05
    Eine solche schematisierende Betrachtung widerspricht der Grundwertung des § 1 Abs. 3 KSchG, nach dem die soziale Auswahl stets die individuellen Unterschiede zwischen den vergleichbaren Arbeitnehmern und deren Grunddaten berücksichtigen und abwägen muss (Senat 8. August 1985 - 2 AZR 464/84 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 10 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 21; 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151).

    Zwar sind an das Auskunftsverlangen eines Arbeitnehmers im Rahmen der Sozialauswahl keine übertriebenen formalen Anforderungen zu stellen (vgl. zur "1. Stufe" Senat 8. August 1985 - 2 AZR 464/84 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 10 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 21).

  • BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 580/88

    Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen - Bedeutung von

    Auszug aus BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 796/05
    Des Weiteren verkennt die Revision, dass nach ständiger Rechtsprechung des Senats eine Kündigung wegen nicht ausreichender Sozialauswahl nicht unwirksam ist, wenn der Arbeitgeber zwar unrichtige Erwägungen angestellt hat, diese aber gleichwohl zufällig zu einem zutreffenden bzw. vertretbaren Ergebnis geführt haben (16. Juni 1989 - 2 AZR 580/88 - BAGE 62, 116).

    Anderenfalls ist der dem Kenntnisstand des Arbeitnehmers entsprechende und ihm konkreter nicht mögliche Vortrag, soziale Gesichtspunkte seien nicht ausreichend berücksichtigt, als unstreitig anzusehen (Senat 5. Mai 1994 - 2 AZR 917/93 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 23 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 31; 15. Juni 1989 - 2 AZR 580/88 - BAGE 62, 116).

  • BAG, 18.10.1984 - 2 AZR 543/83

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 796/05
    Erst wenn es an einer ausreichenden Berücksichtigung fehlt, ist die Sozialauswahl mit Mängeln behaftet und die Kündigung deshalb sozialwidrig (BAG 13. Juni 1986 - 7 AZR 623/84 - BAGE 52, 210; Senat 18. Oktober 1984 - 2 AZR 543/83 - BAGE 47, 80; 19. Mai 1993 - 2 AZR 584/92 - BAGE 73, 151).

    Der Arbeitnehmer muss wegen der ihm ausdrücklich zugewiesenen Darlegungs- und Beweislast für Tatsachen, aus denen sich eine nicht ausreichende Sozialauswahl ergeben soll, die sozial weniger schutzbedürftigen Arbeitnehmer benennen (Senat 18. Oktober 1984 - 2 AZR 543/83 - BAGE 47, 80; 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151).

  • BAG, 13.06.1986 - 7 AZR 623/84

    Sozialauswahl bei Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 796/05
    Die Austauschbarkeit muss sich also auch auf den mit der Änderungskündigung angebotenen Arbeitsplatz beziehen (BAG 13. Juni 1986 - 7 AZR 623/84 - BAGE 52, 210; vgl. zur Rechtslage nach der Neufassung von § 1 Abs. 3 KSchG zum 1. Januar 2004 vgl. etwa KR-Rost 8. Aufl. § 2 KSchG Rn. 103b).

    Erst wenn es an einer ausreichenden Berücksichtigung fehlt, ist die Sozialauswahl mit Mängeln behaftet und die Kündigung deshalb sozialwidrig (BAG 13. Juni 1986 - 7 AZR 623/84 - BAGE 52, 210; Senat 18. Oktober 1984 - 2 AZR 543/83 - BAGE 47, 80; 19. Mai 1993 - 2 AZR 584/92 - BAGE 73, 151).

  • BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 533/99

    Betriebsbedingte Kündigung; ausgewogene Altersstruktur

    Auszug aus BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 796/05
    Ob eine Willenserklärung rechtsgestaltend wirkt, kann nur nach der bei ihrem Zugang (§ 130 BGB) bestehenden Rechtslage beurteilt werden (vgl. Senat 23. November 2000 - 2 AZR 533/99 - BAGE 96, 306).

    a) Bei der Prüfung der ausreichenden Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte bei der Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers (§ 1 Abs. 3 KSchG) handelt es sich um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil die Rechtsbegriffe selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. vgl. Senat 23. November 2000 - 2 AZR 533/99 - BAGE 96, 306; 5. Dezember 2002 - 2 AZR 697/01 - BAGE 104, 138).

  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 245/05

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungskräften wegen Verlagerung der

  • BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 725/97

    Soziale Auswahl: Vergleichbarkeit bei arbeitsvertraglicher Konkretisierung der

  • BAG, 21.07.1988 - 2 AZR 75/88

    Betriebsbedingte Kündigung durch einen Konkursverwalter - Wirksamkeit der

  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 357/89

    Soziale Auswahl bei Kündigungen mit Hilfe eines Punkteschemas

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 549/01

    Sozialauswahl

  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 690/02

    Anschlussbefristung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG

  • BAG, 21.12.1983 - 7 AZR 421/82

    Kündigungsschutzprozeß

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 244/04

    Änderungskündigung

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 461/03

    Anhörung des Betriebsrats zu einer ordentlichen Kündigung

  • BAG, 05.05.1994 - 2 AZR 917/93

    Betriebsbedingte Kündigung - Soziale Auswahl

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 617/02

    Änderungskündigung; Gleichbehandlung; Differenzierungsgründe; Offenlegung

  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 158/04

    Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl

  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 230/05

    Änderungskündigung - Annahmefrist

  • LAG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - 13 Sa 78/04

    Änderungskündigung - Geltendmachung sonstiger Unwirksamkeitsgründe

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 385/03

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08

    Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats

    Es ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber, statt die Arbeitsbedingungen des gekündigten Arbeitnehmers zu ändern, diese Änderung einem anderen vergleichbaren Arbeitnehmer hätte anbieten können, dem sie eher zumutbar gewesen wäre (vgl. Senat 18. Januar 2007 -   2 AZR 796/05 - Rn. 26, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 89 = EzA KSchG § 2 Nr. 64 - insoweit zu § 2 Satz 1 iVm. § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG vom 19. Dezember 1998; 19. Mai 1993 - 2 AZR 584/92 - zu II 3 d der Gründe, BAGE 73, 151; BAG 13. Juni 1986 - 7 AZR 623/84 - zu II 2 der Gründe, BAGE 52, 210).

    Zwar sind diese für die besondere Situation einer Änderungskündigung oft nicht aussagekräftig genug (bspw. Senat 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - Rn. 26, AP KSchG 1969 § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 89 = EzA KSchG § 2 Nr. 64).

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung

    Das Revisionsgericht kann nur überprüfen, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt wurden, ob dabei gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen und der Tatsachenstoff vollständig verwertet wurde (st. Rspr., etwa Senat 23. April 2008 - 2 AZR 699/06 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 65 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 84; 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 89 = EzA KSchG § 2 Nr. 64, jeweils mwN).
  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 790/12

    Schaffung einer ausgewogenen Personalstruktur

    b) Gibt der Arbeitgeber keine oder keine vollständige Auskunft (vgl. hierzu BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05  - Rn. 38 ) , so kann der Arbeitnehmer beim Fehlen eigener Kenntnis seiner aus § 1 Abs. 3 KSchG iVm. § 138 Abs. 1 ZPO herzuleitenden Substantiierungspflicht, die Namen sozial stärkerer Arbeitnehmer zu nennen, nicht genügen.

    Anderenfalls ist der dem Kenntnisstand des Arbeitnehmers entsprechende und ihm konkreter nicht mögliche Vortrag, soziale Gesichtspunkte seien in grob fehlerhafter Weise unberücksichtigt geblieben, als unstreitig anzusehen (vgl. BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05  - Rn. 39 ) .

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 516/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

    Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Auflistung der Sozialdaten aller objektiv vergleichbaren Arbeitnehmer (BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05, 2 AZR 796/05 - Rn. 38, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 89 = EzA KSchG § 2 Nr. 64) .

    In diesen Fällen ist sein Vortrag, es seien sozial stärkere Arbeitnehmer als er vorhanden, schlüssig und ausreichend (BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - Rn. 38, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 89 = EzA KSchG § 2 Nr. 64; 21. Juli 1988 - 2 AZR 75/88 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 17 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 26) .

    Anderenfalls ist der dem Kenntnisstand des Arbeitnehmers entsprechende und ihm konkreter nicht mögliche Vortrag, soziale Gesichtspunkte seien in grob fehlerhafter Weise unberücksichtigt geblieben, als unstreitig anzusehen (vgl. BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - Rn. 39, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 89 = EzA KSchG § 2 Nr. 64) .

  • BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 915/12

    Versetzung - Auswahl beim sog. Entfristungsüberhang

    Dabei ist es grundsätzlich Sache des öffentlichen Arbeitgebers, im Rahmen seiner Organisationshoheit (vgl. dazu BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 479/10 - Rn. 18 f.) festzulegen, mit welchem Personalumfang die zu erfüllenden Aufgaben in einer Dienststelle erledigt werden (BAG 23. November 2004 - 2 AZR 38/04 - zu B I 1 a der Gründe mwN, BAGE 112, 361 [betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst]; vgl. auch 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - Rn. 19 [zur unternehmerischen Entscheidung in der Privatwirtschaft zur Rechtfertigung einer betriebsbedingten Änderungskündigung]) .
  • BAG, 21.05.2019 - 2 AZR 26/19

    Änderungskündigung - Wahrung der Klagefrist

    (1) Es bedarf keiner Entscheidung, ob es sich bei dem Änderungsangebot der Beklagten um eine nichttypische Willenserklärung handelte, deren Auslegung durch das Berufungsgericht in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüfbar wäre, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt und ob sie rechtlich möglich ist (BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 19/18 - Rn. 15; 13. Mai 2015 - 2 AZR 531/14 - Rn. 36; zu einem Änderungsangebot als nichttypischer Willenserklärung vgl. BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - Rn. 53) , oder, sofern die Beklagte eine Vielzahl im Wesentlichen gleichlautender Änderungskündigungen ausgesprochen haben sollte (vgl. dazu BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 32) , ob eine typische Willenserklärung vorliegt, deren Auslegung durch das Landesarbeitsgericht vom Senat in vollem Umfang nachzuprüfen wäre (BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 19/18 - aaO) .
  • BAG, 22.03.2012 - 2 AZR 167/11

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Bildung von

    Der dem Arbeitgeber vom Gesetz eingeräumte Wertungsspielraum führt dazu, dass nur deutlich schutzwürdigere Arbeitnehmer mit Erfolg die Fehlerhaftigkeit der sozialen Auswahl rügen können (BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 276/06 - Rn. 64, BAGE 123, 1; 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - Rn. 32, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 89 = EzA KSchG § 2 Nr. 64) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 73/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

    Es ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber, statt die Arbeitsbedingungen des gekündigten Arbeitnehmers zu ändern, diese Änderung einem anderen vergleichbaren Arbeitnehmer hätte anbieten können, dem sie eher zumutbar gewesen wäre (vgl. BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 46, JURIS; BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - Rn. 26, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 89; BAG 19. Mai 1993 - 2 AZR 584/92 - zu II 3 d der Gründe, BAGE 73, 151; BAG 13. Juni 1986 - 7 AZR 623/84 - zu II 2 der Gründe, BAGE 52, 210).

    In diesen Fällen ist der der fehlenden Kenntnis des Arbeitnehmers entsprechende Vortrag, es seien sozial stärkere Arbeitnehmer als er vorhanden, schlüssig und ausreichend (vgl. BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - NJOZ 2008, 4232, 4233; BAG 5. Dezember 2002 - 2 AZR 697/01 - NZA 2003, 849, 852).

    Die gleichen Erwägungen gelten, wenn dem Vortrag des Arbeitgebers zu entnehmen ist, er habe die Sozialauswahl unter Berücksichtigung des Vortrags des Arbeitnehmers nicht auf aus dessen Sicht vergleichbare Arbeitnehmer erstreckt und er es unterlässt, seinen Vortrag im Prozess zu ergänzen (vgl. BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - NJOZ 2008, 4232, 4233; BAG 5. Dezember 2002 - 2 AZR 697/01 - NZA 2003, 849, 852).

    Anderenfalls ist der dem Kenntnisstand des Arbeitnehmers entsprechende und ihm konkreter nicht mögliche Vortrag, soziale Gesichtspunkte seien nicht ausreichend berücksichtigt, als unstreitig anzusehen (BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - NJOZ 2008, 4232, 4233).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 84/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

    Es ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber, statt die Arbeitsbedingungen des gekündigten Arbeitnehmers zu ändern, diese Änderung einem anderen vergleichbaren Arbeitnehmer hätte anbieten können, dem sie eher zumutbar gewesen wäre (vgl. BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 46, JURIS; BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - Rn. 26, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 89; BAG 19. Mai 1993 - 2 AZR 584/92 - zu II 3 d der Gründe, BAGE 73, 151; BAG 13. Juni 1986 - 7 AZR 623/84 - zu II 2 der Gründe, BAGE 52, 210).

    In diesen Fällen ist der der fehlenden Kenntnis des Arbeitnehmers entsprechende Vortrag, es seien sozial stärkere Arbeitnehmer als er vorhanden, schlüssig und ausreichend (vgl. BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - NJOZ 2008, 4232, 4233; BAG 5. Dezember 2002 - 2 AZR 697/01 - NZA 2003, 849, 852).

    Die gleichen Erwägungen gelten, wenn dem Vortrag des Arbeitgebers zu entnehmen ist, er habe die Sozialauswahl unter Berücksichtigung des Vortrags des Arbeitnehmers nicht auf aus dessen Sicht vergleichbare Arbeitnehmer erstreckt und er es unterlässt, seinen Vortrag im Prozess zu ergänzen (vgl. BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - NJOZ 2008, 4232, 4233; BAG 5. Dezember 2002 - 2 AZR 697/01 - NZA 2003, 849, 852).

    Anderenfalls ist der dem Kenntnisstand des Arbeitnehmers entsprechende und ihm konkreter nicht mögliche Vortrag, soziale Gesichtspunkte seien nicht ausreichend berücksichtigt, als unstreitig anzusehen (BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - NJOZ 2008, 4232, 4233).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 76/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

    Es ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber, statt die Arbeitsbedingungen des gekündigten Arbeitnehmers zu ändern, diese Änderung einem anderen vergleichbaren Arbeitnehmer hätte anbieten können, dem sie eher zumutbar gewesen wäre (vgl. BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 46, JURIS; BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - Rn. 26, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 89; BAG 19. Mai 1993 - 2 AZR 584/92 - zu II 3 d der Gründe, BAGE 73, 151; BAG 13. Juni 1986 - 7 AZR 623/84 - zu II 2 der Gründe, BAGE 52, 210).

    In diesen Fällen ist der der fehlenden Kenntnis des Arbeitnehmers entsprechende Vortrag, es seien sozial stärkere Arbeitnehmer als er vorhanden, schlüssig und ausreichend (vgl. BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - NJOZ 2008, 4232, 4233; BAG 5. Dezember 2002 - 2 AZR 697/01 - NZA 2003, 849, 852).

    Die gleichen Erwägungen gelten, wenn dem Vortrag des Arbeitgebers zu entnehmen ist, er habe die Sozialauswahl unter Berücksichtigung des Vortrags des Arbeitnehmers nicht auf aus dessen Sicht vergleichbare Arbeitnehmer erstreckt und er es unterlässt, seinen Vortrag im Prozess zu ergänzen (vgl. BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - NJOZ 2008, 4232, 4233; BAG 5. Dezember 2002 - 2 AZR 697/01 - NZA 2003, 849, 852).

    Anderenfalls ist der dem Kenntnisstand des Arbeitnehmers entsprechende und ihm konkreter nicht mögliche Vortrag, soziale Gesichtspunkte seien nicht ausreichend berücksichtigt, als unstreitig anzusehen (BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - NJOZ 2008, 4232, 4233).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 87/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 79/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 81/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 80/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 85/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 86/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 517/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 520/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 536/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 519/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 518/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

  • BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 606/16

    Ordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 936/08

    Änderungskündigung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.02.2018 - 11 Sa 159/17

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung eines Garten- und Friedhofsarbeiters einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2010 - 5 Sa 232/10

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Sozialauswahl - Darlegungs- und Beweislast

  • LAG Hessen, 27.08.2008 - 18 Sa 1197/07

    Änderungskündigung - rückwirkende Einschränkung des tariflichen

  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 446/09

    Änderungskündigung

  • LAG Hessen, 05.07.2013 - 3 Sa 1396/12

    Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsbedingte Kündigung

  • LAG Hessen, 30.12.2013 - 17 Sa 745/13

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl; Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 937/08

    Änderungskündigung

  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 1045/08

    Änderungskündigung

  • LAG Hessen, 27.08.2008 - 18 Sa 1188/07

    Änderungskündigung - rückwirkende Einschränkung des tariflichen

  • LAG Hessen, 29.04.2009 - 18 Sa 1196/07

    Änderungskündigung - rückwirkende Einschränkung des tariflichen

  • ArbG Dortmund, 16.12.2020 - 10 Ca 1400/20
  • LAG Hessen, 26.11.2008 - 18 Sa 1194/07

    Änderungskündigung - rückwirkende Einschränkung des tariflichen

  • ArbG Paderborn, 23.11.2011 - 2 Ca 561/11

    Außerordentliche Kündigung einer Gemeindereferentin - Entzug der kanonischen

  • LAG Hessen, 25.05.2016 - 6 Sa 452/14

    Anforderungen an die Sozialauswahl bei einer Änderungskündigung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2008 - 8 Sa 1476/07

    Anhörung des Betriebsrats, Änderungskündigung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.08.2017 - 11 Sa 603/17

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.01.2017 - 8 Sa 221/16

    Grobe Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung aufgrund

  • LAG Hessen, 31.10.2011 - 17 Sa 8/11

    Betriebsbedingte Kündigung in einem Sonderliquidationsverfahren nach griechischem

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.11.2014 - 2 Sa 123/14

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2021 - 5 Sa 289/20

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Anfechtung wegen Täuschung

  • LAG Düsseldorf, 28.04.2016 - 5 Sa 799/15

    Stationierungsstreitkräfte; Dienststellenauflösung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2021 - 1 Sa 161/20

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Unternehmerentscheidung - Sozialauswahl

  • ArbG Hagen, 23.11.2021 - 5 Ca 460/21

    Zur Auskunftspflicht des Arbeitgebers über eine durchgeführte Sozialauswahl bei

  • ArbG Köln, 12.03.2021 - 1 Ca 5264/20
  • ArbG Stuttgart, 11.04.2011 - 16 Ca 10111/10

    Hinsichtlich des Vorliegens eines Mangels oder der Ordnungsgemäßheit einer

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Rechtsprechung
   BAG, 23.01.2008 - 5 AZR 1036/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3409
BAG, 23.01.2008 - 5 AZR 1036/06 (https://dejure.org/2008,3409)
BAG, Entscheidung vom 23.01.2008 - 5 AZR 1036/06 (https://dejure.org/2008,3409)
BAG, Entscheidung vom 23. Januar 2008 - 5 AZR 1036/06 (https://dejure.org/2008,3409)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung von Arbeitszeit für ausgefallene Schichten eines Vorfesttags bei Teilzeitbeschäftigten; Aufrechterhaltung des Vergütungsanspruchs bei Aufhebung der Arbeitspflicht durch einen Tarifvertrag; Arbeitsbefreiung aus Anlass eines Vorfesttags als Arbeitsausfall ...

  • Judicialis

    MTV § 11 Abs. 1; ; MTV Protokollnotiz X; ; EG Art. 141; ; TzBfG § 4 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Tarifauslegung; Arbeitslohn - Zeitgutschrift bei Arbeitsbefreiung an Vorfesttagen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 1208 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 14.08.2002 - 5 AZR 417/01

    Feiertagsvergütung - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus BAG, 23.01.2008 - 5 AZR 1036/06
    Die Beklagte führt für die Klägerin ein Zeitkonto, auf dem die begehrte Gutschrift noch erfolgen kann (vgl. Senat 14. August 2002 - 5 AZR 417/01 - AP EntgeltFG § 2 Nr. 10 = EzA EntgeltfortzG § 2 Nr. 4, zu I 1 der Gründe).

    Das Feststellungsinteresse der Klägerin ergibt sich aus dem Streit der Parteien darüber, in welchem Umfang die Arbeitspflicht im Falle des § 11 Abs. 1 MTV als erfüllt gilt (vgl. Senat 14. August 2002 - 5 AZR 417/01 - AP EntgeltFG § 2 Nr. 10 = EzA EntgeltfortzG § 2 Nr. 4, zu I 2 der Gründe).

    Um bei der Arbeit in Acht-Stunden-Schichten auf ein ausgeglichenes Arbeitszeitkonto zu kommen, muss der Arbeitnehmer zusätzliche Arbeitsleistungen gem. Protokollnotiz X Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 Satz 1 zum MTV einbringen (vgl. Senat 14. August 2002 - 5 AZR 417/01 - AP EntgeltFG § 2 Nr. 10 = EzA EntgeltfortzG § 2 Nr. 4, zu II 2 a der Gründe).

    Auch die im Anschluss an die Senatsentscheidung vom 14. August 2002 (- 5 AZR 417/01 - AP EntgeltFG § 2 Nr. 10 = EzA EntgeltfortzG § 2 Nr. 4) erweiterte Ausnahmeregelung in der Protokollnotiz X Abs. 1 zum MTV betrifft allein die Abwesenheitszeiten wegen Feiertagen in dem genannten Sinne.

  • BAG, 26.01.1962 - 1 AZR 409/60

    Dreischichtenbetrieb - Gesetzlicher Wochenfeiertag - Nachtschicht - Zahlung von

    Auszug aus BAG, 23.01.2008 - 5 AZR 1036/06
    Ihre Auffassung, die Arbeitsbefreiung sei von Rechts wegen mit einer Zeitgutschrift entsprechend dem Arbeitsausfall verbunden, lässt sich aus § 615 BGB nicht herleiten (vgl. BAG 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - EzA BGB § 615 Nr. 108, zu II 2 a der Gründe mwN; auch schon BAG 26. Januar 1962 - 1 AZR 409/60 - BAGE 12, 216, 220).

    Diese begann erst mit der Frühschicht des 1. Januar 2005 (vgl. BAG 26. Januar 1962 - 1 AZR 409/60 - BAGE 12, 216).

  • ArbG Köln, 23.03.2006 - 1 Ca 9151/05

    Arbeitgeber ist zum Freizeitausgleich für Arbeitsausfall an Tagen vor Weihnachten

    Auszug aus BAG, 23.01.2008 - 5 AZR 1036/06
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 23. März 2006 - 1 Ca 9151/05 - wie folgt abgeändert:.
  • LAG Köln, 23.08.2006 - 3 Sa 535/06

    Freistellung, Vorfeiertag, Zeitausgleich, Gleichbehandlung, Entgeltfortzahlung,

    Auszug aus BAG, 23.01.2008 - 5 AZR 1036/06
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 23. August 2006 - 3 Sa 535/06 - teilweise aufgehoben.
  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01

    Freistellung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes - Auskunft

    Auszug aus BAG, 23.01.2008 - 5 AZR 1036/06
    Ihre Auffassung, die Arbeitsbefreiung sei von Rechts wegen mit einer Zeitgutschrift entsprechend dem Arbeitsausfall verbunden, lässt sich aus § 615 BGB nicht herleiten (vgl. BAG 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - EzA BGB § 615 Nr. 108, zu II 2 a der Gründe mwN; auch schon BAG 26. Januar 1962 - 1 AZR 409/60 - BAGE 12, 216, 220).
  • BAG, 22.01.2009 - 6 AZR 78/08

    Ehrenamtliche Richter - Vergütung bei Gleitzeit

    Der Beklagte führt für die Klägerin ein Zeitkonto, auf dem die begehrte Gutschrift noch erfolgen kann (vgl. BAG 23. Januar 2008 - 5 AZR 1036/06 - Rn. 9, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 42 = EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 16).
  • BAG, 15.05.2013 - 5 AZR 139/12

    Entgeltfortzahlung an Feiertagen - MTV Druck

    An der früheren abweichenden Rechtsprechung (vgl. BAG 26. Januar 1962 - 1 AZR 409/60 - zu 1 der Gründe, BAGE 12, 216; 23. Januar 2008 - 5 AZR 1036/06 - Rn. 19) hält der nach dem Geschäftsverteilungsplan des Bundesarbeitsgerichts für Fragen der Entgeltfortzahlung an Feiertagen allein zuständige Fünfte Senat nicht fest.
  • BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 774/10

    Anspruch auf Arbeitsbefreiung für außerhalb der persönlichen Arbeitszeit

    Ein auf die "Gutschrift" von bestimmten Zeiten gerichteter Leistungsantrag ist hinreichend bestimmt iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ein Zeitkonto führt, auf dem zu erfassende Arbeitszeiten nicht aufgenommen wurden und noch gutgeschrieben werden können (vgl. BAG 23. Januar 2008 - 5 AZR 1036/06 - Rn. 9, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 42 = EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 16; 14. August 2002 - 5 AZR 417/01 - zu I 1 der Gründe, AP EntgeltFG § 2 Nr. 10 = EzA EntgeltfortzG § 2 Nr. 4) .
  • BAG, 10.11.2010 - 5 AZR 766/09

    Arbeitszeitkonto - Klage auf Zeitgutschrift

    Der Antrag, einem Arbeitszeitkonto Stunden "gutzuschreiben", ist hinreichend bestimmt iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ein Zeitkonto führt, auf dem zu erfassende Arbeitszeiten nicht aufgenommen wurden und noch gutgeschrieben werden können (vgl. BAG 23. Januar 2008 - 5 AZR 1036/06 - Rn. 9, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 42 = EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 16; 14. August 2002 - 5 AZR 417/01 - AP EntgeltFG § 2 Nr. 10 = EzA EntgeltfortzG § 2 Nr. 4) .
  • BAG, 11.02.2009 - 5 AZR 341/08

    Führung von Arbeitszeitkonten

    Aus der Gegenüberstellung der gutgeschriebenen Arbeitszeit und der vereinbarten Arbeitszeit ("Arbeitszeitsoll") ergibt sich der für den Vergütungsanspruch und/oder den Umfang der weiteren Arbeitspflicht maßgebliche Arbeitszeitsaldo (BAG 15. April 2008 - 1 AZR 86/07 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 96 = EzA TVG § 1 Nr. 49; Senat 19. März 2008 - 5 AZR 328/07 - Rn. 10 mwN, AP BGB § 611 Feiertagsvergütung Nr. 1; 23. Januar 2008 - 5 AZR 1036/06 - Rn. 15, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 42 = EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 16).

    Um bei der Arbeit in Schichten mit einem größeren Umfang auf ein ausgeglichenes Arbeitszeitkonto zu kommen, muss der Arbeitnehmer zusätzliche Arbeitsleistungen gem. Protokollnotiz X Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 Satz 1 zum MTV einbringen oder Kürzungen des Entgelts nach Abs. 3 hinnehmen (zur Auslegung der Protokollnotiz X vgl. Senat 14. August 2002 - 5 AZR 417/01 - AP EntgeltFG § 2 Nr. 10 = EzA EntgeltfortzG § 2 Nr. 4 und 23. Januar 2008 - 5 AZR 1036/06 - Rn. 15, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 42 = EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 16).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2023 - 18 A 563/22

    Land muss Fleischindustrie Corona-Entschädigungen nicht erstatten

    Diese Bestimmung ist zwar abdingbar, vgl. BAG, Urteil vom 23. Januar 2008- 5 AZR 1036/06 -, juris, Rn. 17, sowie BAG Großer Senat, Beschluss vom 18. Dezember 1959 - GS 8/58 -, juris, Rn. 38 f.; Preis, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 23. Aufl. 2023, BGB, § 616 Rn. 13, es ist jedoch im vorliegenden Fall nichts dafür ersichtlich, dass die Vertragsparteien von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben.
  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 501/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Zulässigkeit

    Zwar ist ein Antrag, einem Arbeitszeitkonto Stunden "gutzuschreiben", dann hinreichend bestimmt iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ein Zeitkonto führt, auf dem zu erfassende Arbeitszeiten nicht aufgenommen wurden und noch gutgeschrieben werden können (vgl. BAG 23. Januar 2008 - 5 AZR 1036/06 - Rn. 9, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 42 = EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 16; 14. August 2002 - 5 AZR 417/01 - AP EntgeltFG § 2 Nr. 10 = EzA EntgeltfortzG § 2 Nr. 4) und die vom Kläger geforderte Leistungshandlung sich zumindest seinem Sachvortrag entnehmen lässt.
  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 328/07

    Feiertagsvergütung - Regenerationskur

    Der Umfang der Zeitgutschrift muss nicht so bemessen sein, als ob der Arbeitnehmer in der betreffenden Zeit gearbeitet hätte (vgl. Senat 23. Januar 2008 - 5 AZR 1036/06 -).
  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 527/10

    Gutschrift auf einem Arbeitszeitkonto - Anspruch auf Durchführung eines

    Eine Leistungsklage, einem Arbeitszeitkonto Stunden "gutzuschreiben", ist hinreichend bestimmt iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ein Zeitkonto führt, auf dem zu erfassende Arbeitszeiten nicht aufgenommen wurden und noch gutgeschrieben werden können (vgl. BAG 23. Januar 2008 - 5 AZR 1036/06 - Rn. 9, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 42 = EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 16; 14. August 2002 - 5 AZR 417/01 - AP EntgeltFG § 2 Nr. 10 = EzA EntgeltfortzG § 2 Nr. 4) und die vom Kläger geforderte Leistungshandlung sich zumindest seinem Sachvortrag entnehmen lässt.
  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 328/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Gutschrift auf

    aa) Ein Antrag, einem Arbeitszeitkonto Stunden "gutzuschreiben", kann hinreichend bestimmt iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO sein, wenn der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ein Zeitkonto führt, auf dem zu erfassende Arbeitszeiten nicht aufgenommen wurden und noch gutgeschrieben werden können (vgl. BAG 23. Januar 2008 - 5 AZR 1036/06 - Rn. 9, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 42 = EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 16; 14. August 2002 - 5 AZR 417/01 - AP EntgeltFG § 2 Nr. 10 = EzA EntgeltfortzG § 2 Nr. 4) und die von dem Kläger geforderte Leistungshandlung sich zumindest seinem Sachvortrag entnehmen lässt.
  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 327/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - wöchentliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2023 - 18 A 1460/22

    Land muss Fleischindustrie Corona-Entschädigungen nicht erstatten

  • BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 681/09

    Arbeitszeitkonto - Klage auf Zeitgutschrift

  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 329/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Gutschrift auf

  • LAG Baden-Württemberg, 10.08.2009 - 4 Sa 7/09

    Verbandsaustritt des Arbeitgebers während der Einführungsphase des

  • BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 682/09

    Arbeitszeitkonto - Klage auf Zeitgutschrift

  • LAG Baden-Württemberg, 24.07.2009 - 7 Sa 39/09

    Anspruch auf Korrektur eines Arbeitszeitkontos; Kalendermäßige Bestimmung bei

  • BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 712/09

    Arbeitszeitkonto - Klage auf Zeitgutschrift

  • ArbG Köln, 25.11.2008 - 14 Ca 6811/07

    Gutschrift von Arbeitszeit zum Ausgleich für die Teilnahme an einem Seminar;

  • LAG Düsseldorf, 30.09.2010 - 11 Sa 690/10

    Durchschnittliche Höhe des Urlaubsentgelts bei Werksfeuerwehrleuten im

  • LAG Baden-Württemberg, 10.08.2009 - 4 Sa 8/09

    Nachbindung des Tarifvertrags bei Verbandsaustritt während der Einführungsphase

  • LAG Schleswig-Holstein, 13.02.2013 - 6 Sa 445/11

    Arbeitszeitkonto, Korrektur, Zeitguthaben, Zeitgutschrift, Leistungsantrag,

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Rechtsprechung
   BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 35/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3135
BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 35/05 (https://dejure.org/2007,3135)
BAG, Entscheidung vom 19.09.2007 - 3 AZB 35/05 (https://dejure.org/2007,3135)
BAG, Entscheidung vom 19. September 2007 - 3 AZB 35/05 (https://dejure.org/2007,3135)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Insolvenzrechtliche Einordnung von Kostenforderungen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die Erhebung von Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren und Rechtsbeschwerdeverfahren; Erforderlichkeit der Berücksichtigung von Insolvenzforderungen bei der Erhebung der Rechtsstreitkosten; Möglichkeit der Anfechtung einer Kostenentscheidung des ...

  • Judicialis

    ZPO §§ 91 ff.; ; ZPO § 308 Abs. 2; ; InsO § 38; ; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 87; ; InsO §§ 174 ff.

  • rechtsportal.de

    Kostenrecht; Insolvenzrecht - Insolvenzrechtliche Einordnung von Kostenforderungen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Insolvenzrechtliche Einordnung von Kostenforderungen ? Klärung der Merkmale einer Kostenforderung (Masse- oder Insolvenzforderung) in der Kostengrundentscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 2141
  • NZA 2008, 1208 (Ls.)
  • NZI 2008, 158
  • NZI 2008, 45
  • DB 2008, 303
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 18.07.2005 - 3 AZB 65/04

    Kostentragungspflicht des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 35/05
    In der Rechtsbeschwerdeinstanz gilt dieser Beschwerdewert nicht (BAG 18. Juli 2005 - 3 AZB 65/04 - AP ZPO § 240 Nr. 5 = EzA ZPO 2002 § 240 Nr. 1, zu B I der Gründe).

    Das Anmeldeverfahren der §§ 87, 174 ff. InsO ist nicht einschlägig, weil es nicht um die Entscheidung über konkrete Kostenforderungen geht (BAG 18. Juli 2005 - 3 AZB 65/04 - AP ZPO § 240 Nr. 5 = EzA ZPO 2002 § 240 Nr. 1, zu B IV 3 der Gründe).

    Dem entsprechend hat der Senat ohne Weiteres angenommen, dass über die insolvenzrechtliche Einordnung von Kostenforderungen im Rahmen der Kostengrundentscheidung zu entscheiden ist (18. Juli 2005 - 3 AZB 65/04 - aaO).

    Dies ist zwischen dem Beschwerdeführer und dem Beschwerdegegner gerade nicht der Fall (vgl. BAG 18. Juli 2005 - 3 AZB 65/04 - AP ZPO § 240 Nr. 5 = EzA ZPO 2002 § 240 Nr. 1, zu B V der Gründe).

  • BAG, 16.11.2005 - 3 AZB 45/05

    Schadensersatzansprüche gegen Drittschuldner und Kostenfestsetzungsverfahren

    Auszug aus BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 35/05
    Die Vorschrift enthält eine Einschränkung dessen, was außergerichtliche erstattbare Kosten sind (vgl. zur Systematik BAG 16. November 2005 - 3 AZB 45/05 - NJW 2006, 717, zu II 2 b aa und bb der Gründe).

    Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe des Kostenfestsetzungsverfahrens, Rechtsfragen zu klären, die außerhalb der die Höhe der erstattungsfähigen Kosten regelnden Bestimmungen liegen (vgl. BAG 16. November 2005 - 3 AZB 45/05 - NJW 2006, 717, zu II 2 b cc der Gründe).

  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

    Auszug aus BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 35/05
    Die Bestimmung gilt jedoch nur für die Einlegung, nicht für die Begründung des Rechtsmittels (BAG 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - BAGE 109, 265, zu II 1 c der Gründe mwN).

    Das wegen des zwischenzeitlichen Zeitablaufs auch die Jahresfrist des § 234 Abs. 3 ZPO abgelaufen ist, ist unerheblich (vgl. BAG 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - BAGE 109, 265, zu II 1 d bb der Gründe).

  • BGH, 17.03.2005 - IX ZB 247/03

    Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

    Auszug aus BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 35/05
    Diese sind im Kostenfestsetzungsverfahren nur dann zu klären, wenn sie unabhängig von der Kostengrundentscheidung, insbesondere durch spätere Entwicklungen entstehen (vgl. beispielsweise die Fallgestaltungen BGH 17. März 2005 - IX ZB 247/03 - ZIP 2005, 817; 28. Oktober 2004 - III ZR 297/03 - BB 2004, 2659).
  • BGH, 21.03.2002 - VII ZR 137/00

    Erinnerung - Insolvenzverwalter - GmbH - Revisionsrücknahme - Kostenansatz

    Auszug aus BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 35/05
    Im Übrigen entspricht es auch der Praxis des Bundesgerichtshofs, in entsprechenden Fällen eine Kostenentscheidung zu Lasten des Verwalters zu fällen, soweit die entsprechenden Kosten eine Masseverbindlichkeit darstellen (vgl. 21. März 2002 - VII ZR 137/00 -).
  • BGH, 28.10.2004 - III ZR 297/03

    Kostenhaftung des Insolvenzverwalters nach teilweiser Annahme der Revision

    Auszug aus BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 35/05
    Diese sind im Kostenfestsetzungsverfahren nur dann zu klären, wenn sie unabhängig von der Kostengrundentscheidung, insbesondere durch spätere Entwicklungen entstehen (vgl. beispielsweise die Fallgestaltungen BGH 17. März 2005 - IX ZB 247/03 - ZIP 2005, 817; 28. Oktober 2004 - III ZR 297/03 - BB 2004, 2659).
  • BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 57/01

    Kündigungsschutzklage - Insolvenz

    Auszug aus BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 35/05
    Das ergibt sich daraus, dass verfahrensrechtlich die Rechtsposition des Insolvenzverwalters von der des Insolvenzschuldners zu unterscheiden ist: Der Insolvenzverwalter ist nämlich in dieser Eigenschaft, soweit er das Verfahren führt, Partei kraft Amtes; seine Parteistellung unterscheidet sich von der Parteistellung des Insolvenzschuldners (vgl. BAG 17. Januar 2002 - 2 AZR 57/01 - EzA KSchG § 4 nF Nr. 62, zu B I 2 a und b der Gründe).
  • BFH, 10.07.2002 - I R 69/00

    Änderung gem. § 175 AO; rückwirkendes Ereignis

    Auszug aus BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 35/05
    Die im arbeitsgerichtlichen Verfahren nach § 46 Abs. 2 ArbGG anwendbaren Kostenregelungen der ZPO erfordern - anders als nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (10. Juli 2002 - I R 69/00 - ZIP 2002, 2225, zu II 3 der Gründe; offen gelassen 30. April 2003 - VII E 8/03 -) das Kostenrecht der FGO -, dass die Frage, ob die Verfahrenskosten Masseforderungen oder Insolvenzforderungen sind, bereits in der Kostengrundentscheidung geklärt wird.
  • BAG, 25.01.2007 - 5 AZB 49/06

    Rechtsweg - Arbeitsverhältnis - unrichtige Rechtsmittelbelehrung -

    Auszug aus BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 35/05
    Das ist hier der Fall, da sich der Beschwerdeführer auf die unrichtige Rechtsmittelbelehrung verlassen durfte; der Fehler war hier nicht so offenkundig, dass nicht einmal der Anschein einer richtigen Belehrung entstehen konnte (vgl. BAG 25. Januar 2007 - 5 AZB 49/06 - AP SGB II § 16 Nr. 1 = EzA ZPO 2002 § 233 Nr. 6).
  • BFH, 30.04.2003 - VII E 8/03

    Aufteilung von Gerichtsgebühren: Insolvenzforderungen - Masseverbindlichkeiten

    Auszug aus BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 35/05
    Die im arbeitsgerichtlichen Verfahren nach § 46 Abs. 2 ArbGG anwendbaren Kostenregelungen der ZPO erfordern - anders als nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (10. Juli 2002 - I R 69/00 - ZIP 2002, 2225, zu II 3 der Gründe; offen gelassen 30. April 2003 - VII E 8/03 -) das Kostenrecht der FGO -, dass die Frage, ob die Verfahrenskosten Masseforderungen oder Insolvenzforderungen sind, bereits in der Kostengrundentscheidung geklärt wird.
  • LAG Hessen, 27.04.2005 - 13 Ta 573/04
  • BGH, 15.01.2019 - II ZB 2/16

    Unterbrechung eines Spruchverfahrens durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Werden einem Insolvenzverwalter als Partei die Kosten des Verfahrens - ganz oder teilweise - auferlegt, soll dies zwar grundsätzlich so zu verstehen sein, dass diese Kostenforderungen nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO Masseverbindlichkeiten sein sollen (BAG, ZIP 2007, 2141 Rn. 21).

    Aus der Parteistellung des Insolvenzverwalters ergebe sich materiellrechtlich, dass die von ihm als Partei zu tragenden Verfahrenskosten - vom Ausnahmefall des § 86 Abs. 2 InsO abgesehen - Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO sind, da sie durch die Verwaltung der Insolvenzmasse begründet würden (BAG, ZIP 2007, 2141 Rn. 18).

  • BAG, 11.03.2015 - 10 AZB 101/14

    Insolvenz - Kosten des Rechtsstreits - Bindungswirkung der

    Wird in einem Rechtsstreit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Kostengrundentscheidung getroffen, ist darin über die Einordnung der Verfahrenskosten als Masseverbindlichkeit oder als Insolvenzforderung zu entscheiden (BAG 19. September 2007 - 3 AZB 35/05 - Rn. 18; BGH 28. September 2006 - IX ZB 312/04 - Rn. 11; HK-InsO/Kayser 7. Aufl. § 85 Rn. 59) .

    Werden dem Insolvenzverwalter als Partei die Kosten des Verfahrens - ganz oder teilweise - auferlegt, ist dies grundsätzlich so zu verstehen, dass diese Kostenforderungen nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO Masseverbindlichkeiten sind (BAG 19. September 2007 - 3 AZB 35/05 - Rn. 21) .

    Er hat deshalb - soweit nichts anderes ausgesprochen ist - die von ihm als Partei zu tragenden Verfahrenskosten als Masseforderungen zu tragen (vgl. BAG 19. September 2007 - 3 AZB 35/05 - Rn. 18; BGH 28. Oktober 2004 - III ZR 297/03 - zu II 2 der Gründe; HK-InsO/Lohmann § 55 Rn. 5) .

    Dem ist bei der Tenorierung Rechnung zu tragen (dazu BAG 19. September 2007 - 3 AZB 35/05 -; HambKomm/Kuleisa 5. Aufl. § 85 InsO Rn. 17) .

  • BAG, 25.11.2008 - 3 AZB 64/08

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde - Keine Anfechtbarkeit der gerichtlichen

    Dadurch entsteht auch keine für den Bürger unübersichtliche Situation (vgl. zur analogen Anwendung der in § 99 Abs. 2 ZPO vorgesehenen Beschwerde: BAG 19. September 2007 - 3 AZB 35/05 - zu II 1 a der Gründe, AP InsO § 55 Nr. 15 = EzA ZPO 2002 § 91 Nr. 2 und der Rechtsmittelbeschränkung in § 49 Abs. 3 ArbGG: BAG 22. Juli 2008 - 3 AZB 26/08 -).
  • BAG, 30.09.2008 - 3 AZB 47/08

    Selbständiges Beweisverfahren

    Der Beschwerdeführer durfte sich auf die unrichtige Rechtsmittelbelehrung verlassen; der Fehler war hier nicht so offenkundig, dass nicht einmal der Anschein einer richtigen Belehrung entstehen konnte (vgl. BAG 19. September 2007 - 3 AZB 35/05 - AP InsO § 55 Nr. 15 = EzA ZPO 2002 § 91 Nr. 2, zu II 1 d bb der Gründe; 25. Januar 2007 - 5 AZB 49/06 - AP SGB II § 16 Nr. 1 = EzA ZPO 2002 § 233 Nr. 6, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 03.08.2011 - 3 AZB 8/11

    Anwaltsbeiordnung - Prozesskostenhilfe - vorläufige Insolvenzverwaltung

    Mit der Kostenentscheidung hatte der Senat auch über die insolvenzrechtliche Einordnung der Kosten zu entscheiden (BAG 19. September 2007 - 3 AZB 35/05 - Rn. 16 ff., AP InsO § 55 Nr. 15 = EzA ZPO 2002 § 91 Nr. 2) .
  • BGH, 02.03.2011 - IV ZR 18/10

    Aufgrund einer Kostengrundentscheidung gegenüber einem Beklagten ergangene

    Die Verpflichtung zur Tragung der in Rechnung gestellten, rechnerisch nicht zu beanstandenden 1, 0 Gebühr nach § 34 GKG i. V. m. Nr. 1243 der Anlage 1 zum GKG beruht auf der Aufnahme des Verfahrens durch den Beklagten und der im Anschluss von ihm - als Verfahrenspartei (vgl. dazu BAG ZIP 2007, 2141 Rn. 21, 23) - erklärten Rücknahme der Beschwerde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2004 - III ZR 297/03, NJW-RR 2005, 356 unter II 2 b und vom 21. März 2002 aaO).
  • OLG Frankfurt, 19.05.2015 - 5 U 177/14

    Überprüfung von Beschlüssen einer AG-Hauptversammlung

    Der Kostenerstattungsanspruch des Klägers ist bereits mit Rechtshängigkeit aufschiebend bedingt durch eine mindestens vorläufig vollstreckbare Kostengrundentscheidung entstanden (vgl. BGH am a.a.O, Rn. 17, [...]) und daher mit Blick auf die der Rechtshängigkeit nachfolgende Eröffnung des Verfahrens Insolvenzforderung (§ 38 InsO, vgl. BAG, Beschluss vom 19. September 2007 - 3 AZB 35/05 -, Rn. 18, [...]).
  • FG Münster, 30.08.2010 - 11 K 4689/08

    Gerichtskosten als Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung

    Dies gelte auch hinsichtlich der gegen den Insolvenzverwalter gerichteten Kostenerstattungsforderung nach Aufnahme des wegen Insolvenzeröffnung unterbrochenen Prozesses (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.01.2001 - 10 W 1/01, OLGR Düsseldorf 2001, 229; OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.09.2006 - 8 W 352/05, ZInsO 2007, 43 m.w.N.; BAG, Beschluss vom 19.09.2007 - 3 AZB 35/05, DB 2008, 303; OLG Koblenz, Beschluss vom 12.06.2008, 14 W 371/08, ZIP 2009, 783; OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.02.2009 -8 W 39/09, OLGR Stuttgart 2009, 493) .
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Rechtsprechung
   BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 783/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3126
BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 783/06 (https://dejure.org/2008,3126)
BAG, Entscheidung vom 17.06.2008 - 3 AZR 783/06 (https://dejure.org/2008,3126)
BAG, Entscheidung vom 17. Juni 2008 - 3 AZR 783/06 (https://dejure.org/2008,3126)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Auslegung eines Versorgungstarifvertrages - vorgezogenes Altersruhegeld - versicherungsmathematischer Abschlag

  • openjur.de

    Auslegung eines Versorgungstarifvertrags; vorgezogenes Altersruhegeld; versicherungsmathematischer Abschlag

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Ausgestaltung der Berechnung der Anspruchshöhe auf vorgezogenes Altersruhegeld; Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der versicherungsmathematischen Reduzierung eines Altersruhegeldes wegen Vorziehung; Berechnung von Ruhegeld auf der Basis der Ziff. 11, 12 Abs. ...

  • Judicialis

    Tarifvertragliche Ruhegeldordnung der Techniker Krankenkasse vom 23. Juni 2000 - Anlage 6 (TKT-Anlage 6)

  • rechtsportal.de

    BetrAVG § 1
    Auslegung eines Versorgungstarifvertrags; vorgezogenes Altersruhegeld; versicherungsmathematischer Abschlag

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Versicherungsmathematischer Abschlag bei vorgezogenem Altersruhegeld ? Auslegung einer tarifvertraglichen Ruhegeldordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 1208 (Ls.)
  • DB 2008, 2316
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 23.03.2004 - 3 AZR 279/03

    Vorgezogene Betriebsrente des vorzeitig Ausgeschiedenen

    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 783/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entsprechen die Regeln zur Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente billigem Ermessen, wenn sie eine aufsteigende Berechnung oder zeitratierliche Kürzung einerseits und versicherungsmathematische Abschläge in Höhe von maximal 0, 5 % für jeden Monat der vorgezogenen Inanspruchnahme vorsehen (BAG 18. November 2003 - 3 AZR 517/02 - BAGE 108, 323; 17. August 2004 - 3 AZR 318/03 -BAGE 111, 319; 23. März 2004 - 3 AZR 279/03 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 28).
  • BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 318/03

    Versicherungsmathematischer Abschlag - Veränderungssperre

    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 783/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entsprechen die Regeln zur Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente billigem Ermessen, wenn sie eine aufsteigende Berechnung oder zeitratierliche Kürzung einerseits und versicherungsmathematische Abschläge in Höhe von maximal 0, 5 % für jeden Monat der vorgezogenen Inanspruchnahme vorsehen (BAG 18. November 2003 - 3 AZR 517/02 - BAGE 108, 323; 17. August 2004 - 3 AZR 318/03 -BAGE 111, 319; 23. März 2004 - 3 AZR 279/03 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 28).
  • BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 718/00

    Beschäftigungszeit - Befristete Rente

    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 783/06
    Sie kann sich vielmehr auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen bzw. auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 25. Oktober 2001 - 6 AZR 718/00 - BAGE 99, 250, zu B I 1 der Gründe).
  • LAG Berlin, 17.05.2006 - 15 Sa 2030/05
    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 783/06
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 17. Mai 2006 - 15 Sa 2030/05 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es im Tenor unter I 1 anstatt "5 % Zinsen", "Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten" heißen muss.
  • BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 734/05

    Tariflicher Eingriff in laufende Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 783/06
    Die tarifvertragliche Regelung, die ohnehin keiner Billigkeitskontrolle unterliegt (BAG 27. Februar 2007 - 3 AZR 734/05 - AP BetrAVG § 1 Nr. 44 = EzA GG Art. 9 Nr. 90, zu B II 3 a der Gründe), hält sich in diesem Rahmen.
  • BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 517/02

    Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 783/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entsprechen die Regeln zur Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente billigem Ermessen, wenn sie eine aufsteigende Berechnung oder zeitratierliche Kürzung einerseits und versicherungsmathematische Abschläge in Höhe von maximal 0, 5 % für jeden Monat der vorgezogenen Inanspruchnahme vorsehen (BAG 18. November 2003 - 3 AZR 517/02 - BAGE 108, 323; 17. August 2004 - 3 AZR 318/03 -BAGE 111, 319; 23. März 2004 - 3 AZR 279/03 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 28).
  • BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 655/02

    Ungleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 783/06
    Eine Feststellungsklage ist vielmehr dann zulässig, wenn auf diesem Wege eine sachgemäße, einfachere Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG 18. November 2003 - 3 AZR 655/02 -, zu A der Gründe).
  • BAG, 13.10.2016 - 3 AZR 439/15

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungsordnung -

    (2) Nach der Rechtsprechung des Senats entsprechen die Regeln zur Berechnung der vorgezogenen Altersrente billigem Ermessen, wenn sie eine aufsteigende Berechnung oder zeitratierliche Kürzung einerseits und versicherungsmathematische Abschläge in Höhe von maximal 0, 5 vH für jeden Monat der vorgezogenen Inanspruchnahme vorsehen (BAG 17. Juni 2008 - 3 AZR 783/06 - Rn. 23 mwN) .
  • BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 815/07

    Arbeitnehmerweiterbildung - Schwerpunkt des Beschäftigungsverhältnisses iSv. § 2

    Eine Feststellungsklage ist zulässig, wenn mit ihr eine sachgerechte, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Überlegungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (vgl. nur BAG 17. Juni 2008 - 3 AZR 783/06 - Rn. 16; 11. März 2008 - 3 AZR 358/06 - Rn. 15, EzA BetrAVG § 4 Nr. 7).
  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 653/07

    Ablösende Betriebsvereinbarung für Betriebsrentner

    Sie kann sich vielmehr auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen bzw. auch auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 25. Oktober 2001 - 6 AZR 718/00 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 99, 250; 17. Juni 2008 - 3 AZR 783/06 - Rn. 15).
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