Weitere Entscheidung unten: BAG, 27.08.2008

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   BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 3/07   

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BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 3/07 (https://dejure.org/2008,2184)
BAG, Entscheidung vom 18.03.2008 - 1 ABR 3/07 (https://dejure.org/2008,2184)
BAG, Entscheidung vom 18. März 2008 - 1 ABR 3/07 (https://dejure.org/2008,2184)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Vollstreckungsabwehr bei Verlust der Betriebsidentität

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verlust der betriebsverfassungsrechtlichen Identität von zusammengefassten Einheiten bei einer Zusammenfassung von Betrieben nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG); Fortgeltung bestehender Betriebsvereinbarungen und Vollstreckungstitel im ...

  • Betriebs-Berater

    Vollstreckungsabwehr bei Verlust der Betriebsidentität

  • Judicialis

    ZPO § 767 Abs. 1; ; ArbGG § 85 Abs. 1; ; BetrVG § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b; ; BetrVG § 3 Abs. 5; ; BetrVG § 23 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Prozessrecht - Vollstreckungsabwehrantrag im Beschlussverfahren; Einwand fehlender Bestimmtheit des Vollstreckungstitels; Zusammenfassung von Betrieben nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BetrVG; kein Verlust der Betriebsidentität allein auf Grund ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zusammenfassung von Betrieben nach § 3 Abs. 1 Nr. 1b BetrVG ? Kein Verlust der Betriebsidentität allein aufgrund Zusammenfassung ? Weitergeltung von Betriebsvereinbarungen und Vollstreckungstiteln ? Vollstreckungsabwehr im Beschlussverfahren ? Einwand fehlender ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vollstreckungsabwehr bei Verlust der Betriebsidentität

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 126, 161
  • NZA 2008, 1259
  • NZA 2008, 1260
  • NZA 2009, 82
  • DB 2009, 795
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 244/92

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen mangelnder Bestimmtheit eines

    Auszug aus BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 3/07
    Angriffe gegen die Wirksamkeit des Titels selbst sind zur Begründung eines solchen Antrags grundsätzlich nicht geeignet (BGH 18. November 1993 - IX ZR 244/92 - BGHZ 124, 164, zu B II 1 der Gründe).

    Ihr Ziel ist die Beseitigung der Vollstreckbarkeit eines wegen seiner Unbestimmtheit unwirksamen Titels (vgl. BGH 15. Dezember 2003 - II ZR 358/01 - DB 2004, 373, zu II 2 a bb der Gründe; 18. November 1993 - IX ZR 244/92 - BGHZ 124, 164, zu B II 1, 2 der Gründe).

    Dieser Einwand schließt deshalb das Rechtsschutzbedürfnis nicht aus (vgl. BGH 18. November 1993 - IX ZR 244/92 - BGHZ 124, 164, zu B II 2 a der Gründe; MünchKommZPO-Schmidt 2. Aufl. § 767 Rn. 43).

  • BAG, 25.08.2004 - 1 AZB 41/03

    Bestimmtheit eines Unterlassungstitels

    Auszug aus BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 3/07
    Zwar dürfen Unklarheiten über den Inhalt einer titulierten Verpflichtung nicht aus dem Erkenntnis- in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (BAG 25. August 2004 - 1 AZB 41/03 - AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 41 = EzA ArbGG 1979 § 78 Nr. 7, zu B II 2 c bb der Gründe mwN).

    Eine solche - uU umfangreiche -Prüfung durch das Vollstreckungsgericht ist unausweichlich, soll nicht das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 BetrVG wegen der unvermeidbaren Notwendigkeit, abstrakte Begriffe bei der Formulierung des Tenors zu verwenden, der Zwangsvollstreckung und damit der Durchsetzung entzogen sein (BAG 25. August 2004 - 1 AZB 41/03 - aaO).

  • BAG, 18.09.2002 - 1 ABR 54/01

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 3/07
    Damit gehen sie materiell-rechtlich unter und die titulierten Ansprüche des Betriebsrats erlöschen (zum Schicksal von Betriebsvereinbarungen bei Verlust der Betriebsidentität vgl. BAG 18. September 2002 - 1 ABR 54/01 - BAGE 102, 356, zu B III 2 a bb der Gründe mwN).
  • BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 29/03

    Erweiterung der Mitbestimmung des Betriebsrats durch Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 3/07
    Der Titel ist auch nicht deshalb unbestimmt, weil er nicht nur auf die Unterlassung der Anordnung, sondern auch auf die Unterlassung der Entgegennahme - und damit der Duldung - von außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit geleisteter Arbeit gerichtet ist (vgl. dazu BAG 29. September 2004 - 1 ABR 29/03 - BAGE 112, 87, zu B I 2 a der Gründe mwN).
  • BGH, 09.12.1992 - VIII ZR 218/91

    Vollstreckungsgegenklage bei Abtretung der titulierten Forderung - Treuwidrige

    Auszug aus BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 3/07
    Einer tatsächlichen Umschreibung bedarf es nicht (vgl. für die Umschreibung auf Gläubigerseite BGH 9. Dezember 1992 - VIII ZR 218/91 - NJW 1993, 1396, zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 53/05

    Betriebsverfassungsrechtlicher Gewerkschaftsbegriff

    Auszug aus BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 3/07
    Im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ist antragsbefugt, wer mit der Einleitung des Verfahrens eigene Rechte geltend macht, deren Bestehen zumindest möglich erscheint (BAG 19. September 2006 - 1 ABR 53/05 - Rn. 22 mwN, BAGE 119, 279).
  • BGH, 15.12.2003 - II ZR 358/01

    Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft mit geänderter Zweckbestimmung;

    Auszug aus BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 3/07
    Ihr Ziel ist die Beseitigung der Vollstreckbarkeit eines wegen seiner Unbestimmtheit unwirksamen Titels (vgl. BGH 15. Dezember 2003 - II ZR 358/01 - DB 2004, 373, zu II 2 a bb der Gründe; 18. November 1993 - IX ZR 244/92 - BGHZ 124, 164, zu B II 1, 2 der Gründe).
  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei nachträglicher Sondervergütung

    Auszug aus BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 3/07
    Zwar ist Voraussetzung eines auf § 23 Abs. 3 Satz 1 BetrVG gestützten Unterlassungsbegehrens des Betriebsrats, dass der Arbeitgeber in der Vergangenheit grob gegen seine betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten verstoßen hat, und wird teilweise verlangt, dass für die Zukunft eine Wiederholungsgefahr besteht (Oetker GK-BetrVG 8. Aufl. § 23 Rn. 176 mwN; offenlassend BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 105 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 69, zu B II 2 b der Gründe).
  • LAG Hessen, 05.10.2006 - 5 TaBV 39/06

    Vollstreckungsabwehrklage - Rechtskrafterwirkung nach Verschmelzung - Identität

    Auszug aus BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 3/07
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. Oktober 2006 - 5 TaBV 39/06 - aufgehoben.
  • BAG, 12.08.2009 - 7 ABR 15/08

    Elektronisches Leserecht der Dateien und E-Mail-Korrespondenz des Betriebsrats

    Die Prüfung, welche Maßnahmen der Schuldner vorzunehmen oder zu unterlassen hat, darf dadurch grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (BAG 10. März 2009 - 1 ABR 87/07 - Rn. 11; 18. März 2008 - 1 ABR 3/07 - Rn. 23, AP BetrVG 1972 § 3 Nr. 6 = EzA BetrVG 2001 § 3 Nr. 2; 3. Juni 2003 - 1 ABR 19/02 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 106, 188 = AP BetrVG 1972 § 89 Nr. 1 = EzA BetrVG 2001 § 89 Nr. 1).
  • BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 38/19

    Betrieb nach § 3 BetrVG - Stilllegung - Betriebsratsmitglied

    Da ein Betrieb iSd. allgemeinen Betriebsbegriffs durch eine kollektivrechtliche Vereinbarung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BetrVG nicht seiner Identität beraubt wird (zu § 1 BetrVG vgl. BAG 7. Juni 2011 - 1 ABR 110/09 - Rn. 14; 18. März 2008 - 1 ABR 3/07 - Rn. 28, BAGE 126, 161) und er deshalb zumindest als "Abteilung" der gewillkürten betriebsverfassungsrechtlichen Organisationseinheit anzusehen wäre, blieben die durch § 15 Abs. 1 bis Abs. 3a KSchG geschützten Personen im Fall der Stilllegung (nur) ihres Beschäftigungsbetriebs nicht etwa ordentlich unkündbar.
  • LAG Köln, 04.09.2013 - 5 TaBV 5/13

    Vollstreckungsfähiger Inhalt eines Vergleichs

    Gegenstand des Verfahrens nach § 767 Abs. 1 ZPO ist die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus dem Titel, nicht die Entstehung des vollstreckbaren Anspruchs (BAG 18. März 2008 - 1 ABR 3/07 - BAGE 126, 161) .

    Der Einwand des Schuldners, der Titel sei mangels Bestimmtheit nicht vollstreckungsfähig, geht allerdings über den Bereich der unmittelbaren Anwendung des § 767 Abs. 1 ZPO hinaus, weil er die Wirksamkeit des Titels selbst in Frage stellt (BAG 18. März 2008 - 1 ABR 3/07 - BAGE 126, 161) .

    Ihr Ziel ist die Beseitigung der Vollstreckbarkeit eines wegen seiner Unbestimmtheit unwirksamen Titels (BAG 18. März 2008 - 1 ABR 3/07 - BAGE 126, 161) .

    Der Einwand, der Titel sei mangels Bestimmtheit nicht vollstreckungsfähig schließt auch das Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag jedenfalls dann nicht aus, wenn der Gläubiger aus dem Titel Rechte herleitet und die Vollstreckung betreibt (BAG 18. März 2008 - 1 ABR 3/07 - BAGE 126, 161) .

    Das BAG hat für den Tenor eines arbeitsgerichtlichen Beschlusses von der "unvermeidbaren Notwendigkeit, abstrakte Begriffe bei der Formulierung des Tenors zu verwenden", gesprochen (BAG 18. März 2008 - 1 ABR 3/07 - BAGE 126, 161).

  • BAG, 19.06.2012 - 1 ABR 35/11

    Vollstreckungsabwehrklage - Unterlassungstitel - Herausgabe eines

    Dies ist der prozessual gebotene Weg, wenn es dem Vollstreckungsschuldner nicht um die Beseitigung des Titels selbst, sondern um die Beseitigung seiner Vollstreckbarkeit geht (BAG 18. März 2008 - 1 ABR 3/07 - Rn. 13, BAGE 126, 161) .
  • BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 85/19

    Betrieb nach § 3 BetrVG - Stilllegung - Betriebsratsmitglied

    Da ein Betrieb iSd. allgemeinen Betriebsbegriffs durch eine kollektivrechtliche Vereinbarung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BetrVG nicht seiner Identität beraubt wird (zu § 1 BetrVG vgl. BAG 7. Juni 2011 - 1 ABR 110/09 - Rn. 14; 18. März 2008 - 1 ABR 3/07 - Rn. 28, BAGE 126, 161) und er deshalb zumindest als "Abteilung" der gewillkürten betriebsverfassungsrechtlichen Organisationseinheit anzusehen wäre, blieben die durch § 15 Abs. 1 bis Abs. 3a KSchG geschützten Personen im Fall der Stilllegung (nur) ihres Beschäftigungsbetriebs nicht etwa ordentlich unkündbar.
  • BAG, 07.06.2011 - 1 ABR 110/09

    Fortgeltung einer Betriebsvereinbarung nach Zusammenfassung von Betrieben zu

    Ihre Geltung ist auf den Betriebsteil des Einheitsbetriebs beschränkt, der ihrem bisherigen Geltungsbereich entspricht (BAG 18. März 2008 - 1 ABR 3/07 - Rn. 27 ff., BAGE 126, 161) .
  • LAG Düsseldorf, 19.06.2018 - 3 TaBV 27/18

    Einsetzung einer Einigungsstelle zu Interessenausgleichsverhandlungen und zur

    3.Einschränkungen oder Abweichungen von der gesetzlichen Fiktion des § 3 Abs. 5 Satz 1 BetrVG infolge der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass eine bisherige betriebsverfassungsrechtliche Identität bei der Zusammenfassung von Betrieben nach § 3 Abs. 1 Nrn. 1 - 3 BetrVG nicht verloren gehe (BAG vom 18.03.2008 - 1 ABR 3/07; BAG vom 07.06.2011 - 1 ABR 110/09), sind jedenfalls dann nicht angezeigt, wenn die durch Tarifvertrag zusammengefassten Einheiten zuvor keine betriebliche Identität hatten, sondern allein nach § 4 Abs. 1 BetrVG als Betriebe galten.

    Das Arbeitsgericht habe sich mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.03.2008 (1 ABR 3/07) nicht hinreichend auseinandergesetzt, wonach die tarifliche Schaffung einer größeren Einheit nach § 3 Abs. 5 BetrVG nicht dazu führe, dass die bisherigen Betriebe ihre Identität verlören.

    Soweit der Betriebsrat sich darauf beruft, dass das Bundesarbeitsgericht entschieden habe, dass eine bisherige betriebsverfassungsrechtliche Identität bei Zusammenfassung von Betrieben nach § 3 Abs. 1 Nrn. 1-3 BetrVG nicht verloren gehe (BAG vom 18.03.2008 - 1 ABR 3/07; ebenso BAG vom 07.06.2011 - 1 ABR 110/09), sind diese Entscheidungen auf den vorliegenden Fall schon deshalb nicht übertragbar, weil hier unstreitig gar keine frühere betriebsverfassungsrechtliche Identität des Standortes G. in Rede steht, die aufgrund des TV Nr. 1 verloren gegangen wäre.

  • LAG Hessen, 21.01.2010 - 5 TaBV 201/08

    Vollstreckungsabwehr bei Verlust der Betriebsidentität

    Wegen der Begründung im Einzelnen wird auf den Beschluss vom 18.03.2008 - 1 ABR 3/07 - (Bl. 111 - 116 d. A.) ergänzend Bezug genommen.

    Die Arbeitgeberin hat nicht nur einen Zuordnungstarifvertrag abgeschlossen, sondern durch zusätzliche Maßnahmen die Organisations- und Leitungsstrukturen tatsächlich derart verändert, dass von einem Verlust der Betriebsidentität auszugehen ist (zum Maßstab: vgl. BAG 18.03.2008 - 1 ABR 3/07-).

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht bereits festgestellt (vgl. BAG 18.03.2008 - 1 ABR 3/07 - Rn 13 bis Rn 18) .

  • BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 75/07

    Betriebsübergang während des Beschlussverfahrens

    Der Senat hat zwar bislang offen gelassen, ob eine aus § 23 Abs. 3 Satz 1 BetrVG folgende titulierte Verpflichtung des bisherigen Arbeitgebers auf einen Betriebserwerber umgeschrieben werden kann oder ob sie wegen ihrer Ähnlichkeit mit einer höchstpersönlichen Verpflichtung nicht auf diesen übergeht (18. März 2008 - 1 ABR 3/07 - Rn. 21, EzA BetrVG 2001 § 3 Nr. 2).
  • LAG Sachsen, 10.01.2023 - 2 TaBV 1/21

    Beteiligtenfähigkeit im Beschlussverfahren nach Neuwahl des Betriebsrats (Prinzip

    Zu diesen zählt nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Beschluss vom 18. März 2008 (Az. 1 ABR 3/07 -, BAGE 126, 161 -169, Rn. 21) auch eine Unterlassungsverpflichtung nach § 23 Abs. 3 BetrVG .

    Im Beschluss vom 18. März 2008 ( 1 ABR 3/07 -, BAGE 126, 161 -169, Rn. 22 - 23) hat das Bundesarbeitsgericht zur dieser Frage der Verlagerung vom Erkenntnis- in das Vollstreckungsverfahren ausgeführt wie folgt:.

  • LAG Hessen, 23.12.2011 - 4 Ta 326/11

    Zwangsvollstreckung - Zusammenfassung von Betrieben mit bisher eigenständigen

  • LAG Hamburg, 08.07.2015 - 6 TaBV 1/15

    Anfechtung - Betriebsratswahl - Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen -

  • LAG Hamm, 15.10.2010 - 10 TaBV 37/10

    Ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrats bei unterlassener Ladung an

  • LAG Köln, 16.09.2020 - 3 TaBV 18/20

    Errichtung Konzernbetriebsrat

  • LAG Köln, 18.12.2012 - 7 TaBV 44/12

    Eigenständige Struktur nach Betriebsübergang

  • LAG Hamm, 16.05.2012 - 10 TaBV 11/12

    Sachaufwand des Betriebsrats; Kosten und Erforderlichkeit einer

  • LAG Hamm, 16.07.2010 - 10 Sa 291/10

    Unbegründete Vergütungsklage eines in den Wirtschaftsausschuss entsandten

  • LAG Düsseldorf, 16.06.2017 - 3 Sa 862/16

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung; Bestimmung des zuständigen

  • ArbG Aachen, 15.09.2010 - 5 BV 21/10

    Einwendung eines Arbeitgebers i.S.d. § 767 Abs. 2 ZPO gegen die

  • LAG München, 11.03.2009 - 5 TaBV 6/08

    Betriebsvereinbarung, Fortgeltung bei Betriebsspaltung und -verschmelzung

  • LAG Hessen, 10.03.2011 - 5 TaBV 61/10

    Mitbestimmungsrecht - Änderung von sogenannten Tagesdauerarbeitsposten im

  • LAG Köln, 15.03.2011 - 12 TaBV 74/10

    Vollstreckungsabwehrantrag der Arbeitgeberin gegen Zwangsvollstreckung des

  • LAG Hessen, 26.01.2012 - 5 TaBV 30/11

    Tarifvorrang - Ort des Arbeitszeitbeginns - Umkleidezeit - § 53

  • LAG Hessen, 09.02.2012 - 5 TaBV 144/11

    Mitbestimmung - Flugumläufe

  • ArbG Düsseldorf, 29.01.2015 - 5 BV 250/14

    Betriebliche Mitbestimmung im Hinblick auf die Dynamisierung der Arbeitsentgelte;

  • LAG Hessen, 26.01.2012 - 5 TaBV 117/11

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats hinsichtlich des Orts des Arbeitsbeginns aus

  • LAG Hessen, 24.02.2011 - 5 TaBV 120/10

    Globalantrag - Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats anlässlich der Erstellung

  • LAG Hessen, 24.03.2011 - 5 TaBV 75/10

    Mitbestimmung bei der Erteilung von unbezahltem Sonderurlaub nach dem

  • LAG Sachsen-Anhalt, 17.02.2015 - 6 Sa 550/13

    Vollstreckung aus einem Weiterbeschäftigungstitel

  • LAG Köln, 18.08.2010 - 11 Ta 336/09

    Umschreibung titulierter Unterlassungsverpflichtung zur Einstellungen von

  • ArbG Köln, 13.02.2020 - 10 BV 168/19
  • LAG Nürnberg, 25.10.2012 - 1 TaBV 19/12

    Beschlussverfahren - Betriebsrat - Vollstreckungstitel - Abwehrklage

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Rechtsprechung
   BAG, 27.08.2008 - 5 AZB 71/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3889
BAG, 27.08.2008 - 5 AZB 71/08 (https://dejure.org/2008,3889)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Auskunftsanspruch - Rechtsweg

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch über die Identität eines Wirtschaftsverbands - Entschädigungsanspruch aufgrund einer Benachteiligung im Bewebungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Ein sich anbahnendes Arbeitsverhältnis als Voraussetzung für die Eröffnung des Rechtsweges zum Arbeitsgericht

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Rechtsweg bei Vorbereitung eines AGG-Entschädigungsanspruchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 1259
  • AnwBl 2009, 15
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hamm, 26.05.2008 - 2 Ta 732/07

    Rechtsweg: Entschädigungsanspruch gemäß § 15 AGG

    Auszug aus BAG, 27.08.2008 - 5 AZB 71/08
    Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 26. Mai 2008 - 2 Ta 732/07 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 25.11.2009 - 2 Ta 275/09

    Rechtsweg für Klage auf Auskehrung des Verkaufserlöses von Aktienanteilen eines

    Bestehen wie hier keine arbeitsvertraglichen Beziehungen, ist der Rechtsweg zu Gerichten für Arbeitssachen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG nicht eröffnet (vgl. BAG vom 27.08.2008 - 5 AZB 71/08, NZA 2008, 1259).
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