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Rechtsprechung
   BAG, 19.08.2008 - 5 AZB 75/08   

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https://dejure.org/2008,2815
BAG, 19.08.2008 - 5 AZB 75/08 (https://dejure.org/2008,2815)
BAG, Entscheidung vom 19.08.2008 - 5 AZB 75/08 (https://dejure.org/2008,2815)
BAG, Entscheidung vom 19. August 2008 - 5 AZB 75/08 (https://dejure.org/2008,2815)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Rückzahlungsanspruch von Arbeitgeberzuschüssen zu einer privaten Krankenversicherung; Einschlägiger Rechtsweg bei Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen zuviel gezahlter Arbeitgeberzuschüsse zu einer privaten Krankenversicherung

  • Betriebs-Berater

    Rechtsweg für Klage auf Arbeitgeberzuschuss zur pKV

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    ArbGG § 2; ; SGG § 51; ; SGB V § 257

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 2; SGG § 51; SGB V § 257
    Sonstiges: Rechtsweg - Rechtsweg; Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Klagen auf Zahlung des Arbeitgeberzuschusses zur Kranken- und Pflegeversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Rückforderung von AG-Zuschüssen - Sozialgericht zuständig

  • IWW (Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Rückforderung von AG-Zuschüssen - Sozialgerichte zuständig

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Rechtsweg für Klage auf Arbeitgeberzuschuss zur pKV

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 1313
  • DB 2008, 2492
  • AnwBl 2009, 17
  • JR 2009, 308
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 01.06.1999 - 5 AZB 34/98

    Rechtsweg; Zuschuß zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung

    Auszug aus BAG, 19.08.2008 - 5 AZB 75/08
    Dementsprechend sind für Klagen auf Zahlung des Arbeitgeberzuschusses zur Kranken- und Pflegeversicherung die Gerichte für Arbeitssachen nicht zuständig (so schon zu § 405 RVO: Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes 4. Juni 1974 - GmS-OGB 2/73 - AP RVO § 405 Nr. 3; zu § 257 SGB V: BAG 21. Januar 2003 - 9 AZR 695/01 - BAGE 104, 289; Senat 1. Juni 1999 - 5 AZB 34/98 - AP SGB V § 257 Nr. 1 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 45; anders dagegen wenn der Anspruch auf den Zuschuss auf arbeitsvertragliche Anspruchsgrundlagen gestützt wird: LSG Hessen 11. März 1993 - L 1 KR 671/90 -).
  • GemSOGB, 04.06.1974 - GmS-OGB 2/73

    Keine Krankenversicherungspflicht aufgrund der Höhe des Verdienstes;

    Auszug aus BAG, 19.08.2008 - 5 AZB 75/08
    Dementsprechend sind für Klagen auf Zahlung des Arbeitgeberzuschusses zur Kranken- und Pflegeversicherung die Gerichte für Arbeitssachen nicht zuständig (so schon zu § 405 RVO: Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes 4. Juni 1974 - GmS-OGB 2/73 - AP RVO § 405 Nr. 3; zu § 257 SGB V: BAG 21. Januar 2003 - 9 AZR 695/01 - BAGE 104, 289; Senat 1. Juni 1999 - 5 AZB 34/98 - AP SGB V § 257 Nr. 1 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 45; anders dagegen wenn der Anspruch auf den Zuschuss auf arbeitsvertragliche Anspruchsgrundlagen gestützt wird: LSG Hessen 11. März 1993 - L 1 KR 671/90 -).
  • BGH, 12.11.2002 - XI ZB 5/02

    Rechtsnatur der Beschwerde zur Überprüfung des Rechtswegs; Rechtsweg für

    Auszug aus BAG, 19.08.2008 - 5 AZB 75/08
    Das von der Klägerin angezogene Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. November 2002 (- XIZB 5/02 - NJW 2003, 433) steht dem nicht entgegen.
  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 695/01

    Beitragszuschuß zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung

    Auszug aus BAG, 19.08.2008 - 5 AZB 75/08
    Dementsprechend sind für Klagen auf Zahlung des Arbeitgeberzuschusses zur Kranken- und Pflegeversicherung die Gerichte für Arbeitssachen nicht zuständig (so schon zu § 405 RVO: Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes 4. Juni 1974 - GmS-OGB 2/73 - AP RVO § 405 Nr. 3; zu § 257 SGB V: BAG 21. Januar 2003 - 9 AZR 695/01 - BAGE 104, 289; Senat 1. Juni 1999 - 5 AZB 34/98 - AP SGB V § 257 Nr. 1 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 45; anders dagegen wenn der Anspruch auf den Zuschuss auf arbeitsvertragliche Anspruchsgrundlagen gestützt wird: LSG Hessen 11. März 1993 - L 1 KR 671/90 -).
  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus BAG, 19.08.2008 - 5 AZB 75/08
    Ob es sich um eine bürgerliche oder eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit handelt, bestimmt sich nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes 10. April 1986 - GmS-OGB 1/85 - BGHZ 97, 312; BAG 10. September 1985 - 1 AZR 262/84 - BAGE 49, 303, 307).
  • BAG, 10.09.1985 - 1 AZR 262/84

    Einsatz von Beamten zu Streikarbeit

    Auszug aus BAG, 19.08.2008 - 5 AZB 75/08
    Ob es sich um eine bürgerliche oder eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit handelt, bestimmt sich nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes 10. April 1986 - GmS-OGB 1/85 - BGHZ 97, 312; BAG 10. September 1985 - 1 AZR 262/84 - BAGE 49, 303, 307).
  • LSG Hessen, 11.03.1993 - L 1 KR 671/90

    Rechtsweg - Arbeitsgerichtsbarkeit - Sozialgerichtsbarkeit - erhöhte

    Auszug aus BAG, 19.08.2008 - 5 AZB 75/08
    Dementsprechend sind für Klagen auf Zahlung des Arbeitgeberzuschusses zur Kranken- und Pflegeversicherung die Gerichte für Arbeitssachen nicht zuständig (so schon zu § 405 RVO: Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes 4. Juni 1974 - GmS-OGB 2/73 - AP RVO § 405 Nr. 3; zu § 257 SGB V: BAG 21. Januar 2003 - 9 AZR 695/01 - BAGE 104, 289; Senat 1. Juni 1999 - 5 AZB 34/98 - AP SGB V § 257 Nr. 1 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 45; anders dagegen wenn der Anspruch auf den Zuschuss auf arbeitsvertragliche Anspruchsgrundlagen gestützt wird: LSG Hessen 11. März 1993 - L 1 KR 671/90 -).
  • LAG Baden-Württemberg, 10.07.2008 - 11 Ta 26/08

    Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung - Rückzahlung - Rechtsweg

    Auszug aus BAG, 19.08.2008 - 5 AZB 75/08
    Die Rechtsbeschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 10. Juli 2008 - 11 Ta 26/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 27.01.1982 - 5 AZR 777/79
    Auszug aus BAG, 19.08.2008 - 5 AZB 75/08
    Auch dann ist die Natur des Rechtsverhältnisses öffentlich-rechtlicher Art. Fragen über die Rückgewährung von Leistungen, die sozialrechtlich geregelt sind, sind ohne Hinzutreten weiterer arbeitsvertraglicher Vereinbarungen grundsätzlich demselben Rechtsverhältnis zuzuordnen, wie die Ansprüche selbst (vgl. auch Senat 27. Januar 1982 - 5 AZR 777/79 -).
  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung -

    Der Anspruch auf die Zuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung für Dezember 2006 ergibt sich aus § 257 SGB V und § 61 SGB II. Der Senat hatte gem. §§ 65, 73 Abs. 2 ArbGG nicht zu prüfen, ob der beschrittene Rechtsweg insoweit zulässig ist (vgl. zur Unzuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen für die Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung BAG 19. August 2008 - 5 AZB 75/08 - Rn. 6, AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 12 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 72) .
  • BAG, 01.03.2022 - 9 AZB 25/21

    Rechtsweg - Corona-Prämie

    Ob eine Streitigkeit bürgerlich-rechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Art ist, richtet sich nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch abgeleitet wird ( GmS-OGB 10. April 1986 - GmS-OGB 1/85 - zu III 1 der Gründe, BGHZ 97, 312; BAG 19. August 2008 - 5 AZB 75/08 - Rn. 6) .

    Eine gleichgeordnete Beziehung zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten ist dem Recht der Sozialversicherung nicht fremd (vgl. zum Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes 4. Juni 1974 - GmS-OGB 2/73 -, BSGE 37, 292; BAG 19. August 2008 - 5 AZB 75/08 - Rn. 16) .

  • BAG, 04.09.2018 - 9 AZB 10/18

    Rechtsweg - Zusammenhangsklage - Amtshaftung - Folgenbeseitigungs- und

    aa) Ob eine Streitigkeit bürgerlich-rechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Art ist, richtet sich nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch abgeleitet wird (GmS-OGB 10. April 1986 - GmS-OGB 1/85 - zu III 1 der Gründe, BGHZ 97, 312; BAG 19. August 2008 - 5 AZB 75/08 - Rn. 6) .
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Rechtsprechung
   BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 114/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3539
BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 114/07 (https://dejure.org/2008,3539)
BAG, Entscheidung vom 19.02.2008 - 1 AZR 114/07 (https://dejure.org/2008,3539)
BAG, Entscheidung vom 19. Februar 2008 - 1 AZR 114/07 (https://dejure.org/2008,3539)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf eine Treueprämie; Fortwirken einer Betriebsvereinbarung trotz mehrerer Betriebsübergänge; Pflicht des Gerichts zur Prüfung der Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung; Anforderungen an die Kündigung ...

  • Betriebs-Berater

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung über Treueprämie

  • Judicialis

    BetrVG § 77 Abs. 5; ; BGB § 133

  • rechtsportal.de

    Betriebsverfassungsrecht - Kündigung einer Betriebsvereinbarung; Auslegung eines Kündigungsschreibens

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung muss eindeutig sein ? Für Auslegung gilt § 133 BGB ? Zweifel gehen zulasten des Kündigenden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung über Treueprämie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 1313 (Ls.)
  • DB 2008, 1384
  • NZA-RR 2008, 412
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 573/01

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Ablösungsprinzip

    Auszug aus BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 114/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist in einem Urteilsverfahren die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung nur dann zu prüfen, wenn sie von einer Partei bestritten wird oder zweifelhaft erscheint (20. Februar 2001 - 1 AZR 233/00 - BAGE 97, 44, zu I 3 der Gründe; 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - BAGE 103, 187, zu I 1 c der Gründe).
  • BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 233/00

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung; tarifvertragliche Öffnungsklausel

    Auszug aus BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 114/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist in einem Urteilsverfahren die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung nur dann zu prüfen, wenn sie von einer Partei bestritten wird oder zweifelhaft erscheint (20. Februar 2001 - 1 AZR 233/00 - BAGE 97, 44, zu I 3 der Gründe; 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - BAGE 103, 187, zu I 1 c der Gründe).
  • BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 826/06

    Wirksamkeit der Teilkündigung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 114/07
    Sie muss aber unmissverständlich und eindeutig sein (BAG 6. November 2007 - 1 AZR 826/06 - Rn. 22).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.01.2007 - 12 Sa 43/06
    Auszug aus BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 114/07
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 17. Januar 2007 - 12 Sa 43/06 - aufgehoben.
  • BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 59/05

    Betriebsvereinbarung über Kundenfahrten als Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 114/07
    Da es sich bei der Treueprämie um eine freiwillige Leistung handelt, konnte die Rechtsvorgängerin der Beklagten durch die Vorgabe, die Prämie nur unternehmensübergreifend zu gewähren, Regelungen auf betrieblicher oder auf Unternehmensebene ausschließen und so unter dem Gesichtspunkt der "subjektiven Unmöglichkeit" die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats nach § 58 Abs. 1 BetrVG begründen (vgl. BAG 10. Oktober 2006 - 1 ABR 59/05 - Rn. 18 mwN, AP BetrVG 1972 § 77 Tarifvorbehalt Nr. 24 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 18).
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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 22.04.2008 - 9 Sa 2230/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8535
LAG Hamm, 22.04.2008 - 9 Sa 2230/07 (https://dejure.org/2008,8535)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22.04.2008 - 9 Sa 2230/07 (https://dejure.org/2008,8535)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22. April 2008 - 9 Sa 2230/07 (https://dejure.org/2008,8535)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Sanierungstarifvertrag, Verbandstarifvertrag, arbeitsvertragliche Inbezugnahme, Auslegung, Tarifkonkurrenz, Spezialität

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    TVG § 1, BGB §§ 133, 157
    Sanierungstarifvertrag, Verbandstarifvertrag, arbeitsvertragliche Inbezugnahme, Auslegung, Tarifkonkurrenz, Spezialität

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfassen eines späteren Firmensanierungstarifvertrages durch eine arbeitsvertragliche Inbezugnahme des Manteltarifvertrages einer Branche in seiner jeweiligen Fassung; Verdrängung eines Manteltarifvertrages hinsichtlich seiner Regelungsgegenstände durch einen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 1313 (Ls.)
  • NZA-RR 2008, 478
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 23.03.2005 - 4 AZR 203/04

    Tarifkonkurrenz

    Auszug aus LAG Hamm, 22.04.2008 - 9 Sa 2230/07
    Der Firmen- Sanierungstarifvertrag verdrängt hinsichtlich seiner Regelungsgegenstände nach den Grundsätzen der Tarifkonkurrenz als speziellerer Tarifvertrag den Manteltarifvertrag (Anschluss an BAG 23.03.2005 - 4 AZR 203/04 - NZA 2005, 1003).

    Der Arbeitgeber will - für den Arbeitnehmer erkennbar - durch eine arbeitsvertragliche Verweisungsklausel die fachlich und betrieblich einschlägigen Tarifverträge in Bezug nehmen (BAG 23.3.2005 - 4 AZR 203/04 - NZA 2005, 1003, 1005 zur Auslegung einer Verweisungsklausel bei Inbezugnahme der Tarifverträge für den Groß- und Außenhandel bei späterer Vereinbarung eines Firmentarifvertrages und fehlender Verbandsmitgliedschaft der Arbeitsvertragsparteien; BAG 25.10.2000 - 4 AZR 506/99 - BAGE 96, 177, zu II 3 b aa der Gründe, für die Auslegung einer Verweisungsklausel bei Verbandswechsel des Arbeitgebers).

    Dass es der Arbeitgeberin gerade auf die Vereinbarung der für den Betrieb einschlägigen Rechtsnormen ankommt, ergibt sich auch aus einem ausdrücklichen -wegen § 77 Abs. 4 BetrVG an sich überflüssigen - Hinweis auf die Geltung etwaiger Betriebsvereinbarungen (BAG 23.3.2005 - 4 AZR 203/04 - NZA 2005, 1003).

    Somit kann ein (nur) auf Grund arbeitsvertraglicher Bezugnahme für das Arbeitsverhältnis geltender Firmentarifvertrag nach dem Spezialitätsprinzip einen für dieses ebenfalls geltenden allgemeinverbindlichen Tarifvertrag verdrängen (BAG 23.3.2005 - 4 AZR 203/04 - NZA 2005, 1003).

    Soweit der San-TV einzelne ungünstigere Regelungen enthält; ist das Günstigkeitsprinzip bei dieser Fallgestaltung nicht anwendbar (vgl. hierzu umfassend BAG 23.3.2005 - 4 AZR 203/04 - NZA 2005, 1003, 1006).

  • BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 663/95

    Bezugnahme auf Tarifvertrag; Fachlicher Geltungsbereich

    Auszug aus LAG Hamm, 22.04.2008 - 9 Sa 2230/07
    Eine Tarifkonkurrenz liegt auch vor, wenn auf ein Arbeitsverhältnis neben einem kraft Allgemeinverbindlichkeit geltenden Tarifvertrag ein weiterer Tarifvertrag kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme Anwendung findet (BAG 20.03.1991 - 4 AZR 455/90 - BAGE 67, 330, zu B II 4 der Gründe; wohl auch - wenn auch im Ergebnis offen gelassen - 28.05.1997 - 4 AZR 663/95 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 6 zu II 1 a der Gründe) .

    Auch die vertragliche Vereinbarung der Geltung eines Tarifvertrages kann deshalb zum Entstehen einer Tarifkonkurrenz führen (BAG 20.03.1991 - 4 AZR 455/90 - aaO; 28.05.1997 - 4 AZR 663/95 - aaO).

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 22.04.2008 - 9 Sa 2230/07
    Eine Tarifkonkurrenz liegt auch vor, wenn auf ein Arbeitsverhältnis neben einem kraft Allgemeinverbindlichkeit geltenden Tarifvertrag ein weiterer Tarifvertrag kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme Anwendung findet (BAG 20.03.1991 - 4 AZR 455/90 - BAGE 67, 330, zu B II 4 der Gründe; wohl auch - wenn auch im Ergebnis offen gelassen - 28.05.1997 - 4 AZR 663/95 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 6 zu II 1 a der Gründe) .

    Auch die vertragliche Vereinbarung der Geltung eines Tarifvertrages kann deshalb zum Entstehen einer Tarifkonkurrenz führen (BAG 20.03.1991 - 4 AZR 455/90 - aaO; 28.05.1997 - 4 AZR 663/95 - aaO).

  • BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 486/05

    Sanierungs-TV - rückwirkender Eingriff

    Auszug aus LAG Hamm, 22.04.2008 - 9 Sa 2230/07
    Eine arbeitsvertragliche Inbezugnahme des Manteltarifvertrages einer Branche in seiner jeweiligen Fassung erfasst regelmäßig auch einen späteren Firmen- Sanierungstarifvertrag (Anschluss an BAG 11.10.2006 - 4 AZR 486/05 - NZA 2007, 634).

    Tarifverträge für die Metallindustrie Nordrhein- Westfalen sind nicht nur Flächentarifverträge, die von ihrem Geltungsbereich her alle Unternehmen der Metallindustrie in Nordrhein-Westfalen erfassen, sondern auch solche, die Einschränkungen im Hinblick auf den sachlichen, personellen oder örtlichen Geltungsbereich beinhalten (BAG 11.10.2006 - 4 AZR 486/05 - NZA 2007, 634, 635 Rn.16, 17).

  • BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 506/99

    Bezugnahme auf branchenfremde Tarifwerke

    Auszug aus LAG Hamm, 22.04.2008 - 9 Sa 2230/07
    Der Arbeitgeber will - für den Arbeitnehmer erkennbar - durch eine arbeitsvertragliche Verweisungsklausel die fachlich und betrieblich einschlägigen Tarifverträge in Bezug nehmen (BAG 23.3.2005 - 4 AZR 203/04 - NZA 2005, 1003, 1005 zur Auslegung einer Verweisungsklausel bei Inbezugnahme der Tarifverträge für den Groß- und Außenhandel bei späterer Vereinbarung eines Firmentarifvertrages und fehlender Verbandsmitgliedschaft der Arbeitsvertragsparteien; BAG 25.10.2000 - 4 AZR 506/99 - BAGE 96, 177, zu II 3 b aa der Gründe, für die Auslegung einer Verweisungsklausel bei Verbandswechsel des Arbeitgebers).
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