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   LAG Sachsen, 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07   

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LAG Sachsen, 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07 (https://dejure.org/2007,1639)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07 (https://dejure.org/2007,1639)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 02. November 2007 - 7 SaGa 19/07 (https://dejure.org/2007,1639)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • LAG Sachsen PDF

    Berufungsurteil im Bahnstreik

  • LAG Sachsen

    Berufungsurteil im Bahnstreik

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Untersagung eines offensichtlich rechtswidrigen Streiks im Wege der einstweiligen Verfügung; Gewährleistung des Streikrechts einer Gewerkschaft mittels der Tarifautonomie; Verhältnismäßigkeit und damit Zulässigkeit von Streiks der Lokführer im Nahverkehr, ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • docplayer.org (Auszüge)

    Koalitionsfreiheit, Tarifeinheit, Gemeinwohlbindung

  • hensche.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Top 10 der arbeitsgerichtlichen Entscheidungen 2007

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    GDL DARF AUCH IM GÜTER-UND FERNVERKEHR STREIKEN

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Tarifautonomie geht vor Tarifeinheit: Streikverbot gekippt - Lokführer erhalten volles Streikrecht - Es darf auch gestreikt werden, wenn im Betrieb schon ein Tarifvertrag mit einer Konkurrenzgewerkschaft existiert

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 59
  • DB 2007, 2780
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (37)

  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus LAG Sachsen, 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07
    Ihre Zulässigkeit richtet sich vielmehr nach der Ausgestaltung des Grundrechts durch die Rechtsordnung (BVerfG 26.06.1991 - 1 BvR 779/85 - BVerfGE 84, 212).

    Es schützt ebenso die Koalition selber in ihrem Bestand, ihrer organisatorischen Ausgestaltung und ihrer Betätigung, soweit diese gerade in der Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen besteht (BVerfG 26.06.1991 - 1 BvR 779/85 - BVerfGE 84, 212).

    Die Koalitionsfreiheit gilt gemäß Art. 9 Abs. 3 GG für jedermann und für alle Berufe (BVerfG 26.06.1991 - 1 BvR 779/85 - BVerfGE 84, 212).

    Situationsbedingte Vorteile bleiben notwendigerweise unberücksichtigt (BAG 10.06.1980 - 1 AZR 822/79 - BAGE 33, 140; BVerfG 26.06.1991 - 1 BvR 779/85 - BVerfGE 84, 212).

    Eine solche Kontrolle widerspräche aber dem Grundgedanken der Tarifautonomie (BVerfG 26.06.1991 - 1 BvR 779/85 - BVerfGE 84, 212).

    Eine solche Kontrolle widerspräche aber dem Grundgedanken der Tarifautonomie (BVerfG 26.06.1991 - 1 BvR 779/85 - BVerfGE 84, 212).

  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 396/06

    Rechtmäßigkeit eines Unterstützungsstreiks

    Auszug aus LAG Sachsen, 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07
    Zentraler und angemessener Maßstab für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Arbeitskampfes ist nach der Rechtsprechung des BAG der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im weiteren Sinn (BAG 21.04.1971 - GS 1/68 - BAGE 23, 292; BAG 12.03.1985 - 1 AZR 636/82 - BAGE 48, 195; BAG 11.05.1993 - 1 AZR 649/92 - BAGE 73, 141; BAG 19.06.2007 - 1 AZR 396/06 - NZA 2007, 1055).

    Das Abwägungspostulat der Verhältnismäßigkeit erfordert stets eine Würdigung, ob ein Kampfmittel zur Erreichung eines rechtmäßigen Kampfziels geeignet und erforderlich und bezogen auf das Kampfziel angemessen (proportional bzw. verhältnismäßig im engeren Sinn) eingesetzt worden ist (BAG 11.05.1993 - 1 AZR 649/92 - BAGE 73, 141; BAG 12.03.1985 - 1 AZR 636/82 - BAGE 48, 195; BAG 19.06.2007 - 1 AZR 396/06 - NZA 2007, 1055).

    Nur wenn das Kampfmittel zur Erreichung des zulässigen Kampfziels offensichtlich ungeeignet ist, kann eine Arbeitskampfmaßnahme aus diesem Grunde für rechtswidrig erachtet werden (BVerfG 10.09.2004 - 1 BvR 1191/03; BAG 19.06.2007 - 1 AZR 396/06).

    Wesentliche Beschränkungen ihrer Arbeitskampffreiheit begründen die Tarifvertragsparteien regelmäßig selbst durch den Abschluss von Tarifverträgen und die sich daraus ergebende Friedenspflicht (BAG 19.06.2007 - 1 AZR 396/06 - NZA 2007, 1055).

    Unverhältnismäßig ist ein Arbeitskampfmittel daher erst, wenn es sich auch unter Berücksichtigung dieses Zusammenhangs als unangemessene Beeinträchtigung gegenläufiger, ebenfalls verfassungsrechtlich geschützter Rechtspositionen darstellt (BAG 19.06.2007 - 1 AZR 396/06 - NZA 2007, 1055).

  • BAG, 18.02.2003 - 1 AZR 142/02

    Streik um Verbandstarifvertrag gegen Außenseiter-Arbeitgeber

    Auszug aus LAG Sachsen, 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07
    Der Beurteilungsspielraum erfasst nicht nur die Frage, welches Kampfmittel eingesetzt wird, sondern auch, wem gegenüber dies geschieht (BAG 18.02.2003 - 1 AZR 142/02 - BAGE 105, 5).

    Sofern die Tarifvertragsparteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, wirkt sie nicht absolut, sondern relativ und bezieht sich nur auf die tarifvertraglich geregelten Gegenstände (BAG 18.02.2003 - 1 AZR 142/02 - BAGE 105, 5; BAG 10.12.2002 - 1 AZR 96/02 - BAGE 104, 155; LAG Niedersachsen 02.06.2004 - 7 Sa 819/04 - LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 74).

    Dies bedeutet, dass grundsätzlich vor einem Streik Forderungen über den Inhalt des abzuschließenden Tarifvertrags erhoben und in der Regel auch erfolglos Verhandlungen darüber geführt sein müssen (BAG 21.06.1988 - 1 AZR 651/86 - BAGE 58, 364; BAG 09.04.1991 - 1 AZR 332/90;-NZA 1991, 2205; BAG 18.02.2003 - 1 AZR 142/02 - BAGE 105, 5).

    Vielmehr liegt in der Einleitung von Arbeitskampfmaßnahmen die freie, nicht nachprüfbare und daher allein maßgebende Erklärung der Tarifvertragspartei, dass sie die Verständigungsmöglichkeiten ohne Ausübung von Druck als ausgeschöpft ansieht (BAG 21.06.1988 aaO; BAG 18.02.2003 aaO).

  • BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02

    Streik um Firmentarifvertrag

    Auszug aus LAG Sachsen, 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07
    Ein auf eine gesetzwidrige tarifliche Regelung gerichteter Arbeitskampf ist nicht erlaubt (BAG 10.12.2002 - 1 AZR 96/02 - BAGE 104, 155).

    Sofern die Tarifvertragsparteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, wirkt sie nicht absolut, sondern relativ und bezieht sich nur auf die tarifvertraglich geregelten Gegenstände (BAG 18.02.2003 - 1 AZR 142/02 - BAGE 105, 5; BAG 10.12.2002 - 1 AZR 96/02 - BAGE 104, 155; LAG Niedersachsen 02.06.2004 - 7 Sa 819/04 - LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 74).

    Ihre sachliche Reichweite ist durch Auslegung der tariflichen Regelungen zu ermitteln (BAG 10.12.2002 - aaO; Kissel Arbeitskampfrecht § 26 Rn. 81 ff; Wiedemann in Wiedemann TVG 6. Aufl. § 1 Rn. 682).

    Jedenfalls dann, wenn es sich bei der die Friedenspflicht verletzenden oder rechtswidrigen Forderung um eine Hauptforderung handelt, soll dies zur Rechtswidrigkeit des gesamten Streiks führen (vgl. BAG 10.12.2002 - aaO).

  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

    Auszug aus LAG Sachsen, 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat dieses Prinzip als angemessenen Maßstab für die fachgerichtliche Überprüfung von Arbeitskampfmaßnahmen anerkannt (BVerfG 04.07.1995 -1 BvF 2/86 - BVerfGE 92, 365; BVerfG 10.09.2004 - 1 BvR 1191/03 - AP Nr. 167 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

    Die Wahl der Mittel, mit denen die Koalitionen die Regelung der Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge zu erreichen versuchen und die sie hierzu für geeignet halten, überlässt Art. 9 Abs. 3 GG grundsätzlich ihnen selbst (BVerfG 04.07.1995 - 1 BvF - BVerfGE 92, 365).

    Die Kampfstärke von Koalitionen hängt von einer im Einzelnen kaum überschaubaren Fülle von Faktoren ab, die in ihren Wirkungen schwer abschätzbar sind (vgl. BVerfG 04.07.1995 - 1 BvF 2/86 u. a. - BVerfGE 92, 365).

    Durch diese darf die Parität, deren Bewahrung oder Herstellung sie gerade dienen soll, nicht beseitigt und ein vorhandenes Gleichgewicht der Kräfte nicht gestört oder ein Ungleichgewicht verstärkt werden (vgl. BVerfG 04.07.1995 aaO).

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

    Auszug aus LAG Sachsen, 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07
    Gelten in einem Betrieb mehrere Tarifverträge normativ nebeneinander, ohne dass sie auf einzelne Arbeitsverhältnisse gleichzeitig anwendbar sind, liegt Tarifpluralität vor (BAG 20.03.1991 - 4 AZR 455/90 - NZA 1991, 736).

    Es bleibe jeder Koalition, deren Tarifvertrag durch einen spezielleren Tarifvertrag einer anderen Koalition verdrängt werde, unbenommen, ebenfalls einen solchen speziellen Tarifvertrag abzuschließen, dafür zu werben und sich entsprechend zu betätigen (BAG vom 20.03.1991 - 4 AZR 455/90 - AP Nr. 29 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz).

    Dementsprechend definiert das BAG hierbei die "Spezialität" nicht in dem Sinne, dass sich der speziellere Tarifvertrag auf eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern, hier das Fahrpersonal/Lokführer, bezieht, sondern es definiert die "Spezialität" danach, ob der Tarifvertrag der Situation im Betrieb in räumlicher, betrieblicher, fachlicher und persönlicher Hinsicht am nächsten steht (BAG 20.03.1991 - 4 AZR 455/90 - NZA 1991, 736).

  • ArbG Chemnitz, 05.10.2007 - 7 Ga 26/07

    Streit der Deutschen Bahn AG und der Gewerkschaft deutscher Lokomotivführer (GdL)

    Auszug aus LAG Sachsen, 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07
    Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 05.10.2007 - 7 Ga 26/07 - abgeändert und die Verfügungsklage insgesamt abgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 05.10.2007 - 7 Ga 26/07 -, zugestellt am 12.10.2007, teilweise abzuändern bzw. gemäß § 927 ZPO aufzuheben, insoweit den Anträgen entsprochen wurde und die Anträge der Verfügungskläger insgesamt abzuweisen.

    a) Das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 05. Oktober 2007 (Az.: 7 Ga 26/07) wird abgeändert.

    b) Das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 05. Oktober 2007 (Az.: 7 Ga 26/07) wird abgeändert.

  • BAG, 10.06.1980 - 1 AZR 822/79

    Grundsätze zur Herstellung und Wahrung des Verhandlungsgleichgewichts im

    Auszug aus LAG Sachsen, 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07
    Die Ausgestaltung des Arbeitskampfrechts hat deshalb zu gewährleisten, dass keine Tarifvertragspartei der anderen von vornherein ihren Willen aufzwingen kann (BAG 12.09.1984 - 1 AZR 342/83 - BAGE 46, 322; BAG 10.07.1980 - 1 AZR 822/79 - BAGE 33, 140).

    Situationsbedingte Vorteile bleiben notwendigerweise unberücksichtigt (BAG 10.06.1980 - 1 AZR 822/79 - BAGE 33, 140; BVerfG 26.06.1991 - 1 BvR 779/85 - BVerfGE 84, 212).

    Es ist auch nicht erkennbar, dass die Verfügungsbeklagte der Arbeitgeberseite von vornherein ihren Willen aufzwingen kann (BAG 10.06.1980 - 1 AZR 822/79 - BAGE 33, 140).

  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 51/03

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus LAG Sachsen, 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07
    Dies wäre mit der durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleisteten Koalitionsfreiheit genauso unvereinbar, wie wenn man die Tarifpluralität dadurch zu vermeiden versuchte, in dem einer konkurrierenden Arbeitnehmervereinigung die Gewerkschaftseigenschaft abgesprochen wird (BAG 14.12.2004 - 1 ABR 51/03 - NZA 2005, 697).

    (1) In diesem Sinne muss auch die Entscheidung des BAG (Beschluss vom 14.12.2004 - 1 ABR 51/03 - NZA 2005, 697) als Bestätigung der Rechte von Minderheits- oder Spartengewerkschaften gesehen werden.

    a) Im Zusammenhang mit der Anerkennung einer kleinen Gewerkschaft und im Rahmen der Prüfung deren Durchschlagskraft weist das BAG (14.12.2004 - 1 ABR 51/03 - NZA 2005, 697) darauf hin, bei einer nur kleinen Zahl von Mitgliedern könne sich die Möglichkeit einer Arbeitnehmervereinigung, empfindlichen Druck auf den sozialen Gegenspieler auszuüben, auch daraus ergeben, dass es sich bei den organisierten Arbeitnehmern um Spezialisten in Schlüsselstellungen handelt, die von der Arbeitgeberseite im Falle eines Arbeitskampfes kurzfristig überhaupt nicht oder nur schwer ersetzt werden können.

  • BVerfG, 10.09.2004 - 1 BvR 1191/03

    Nichtannahmebeschluss Keine Verletzung von GG Art 9 Abs 3 durch

    Auszug aus LAG Sachsen, 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat dieses Prinzip als angemessenen Maßstab für die fachgerichtliche Überprüfung von Arbeitskampfmaßnahmen anerkannt (BVerfG 04.07.1995 -1 BvF 2/86 - BVerfGE 92, 365; BVerfG 10.09.2004 - 1 BvR 1191/03 - AP Nr. 167 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

    Nur wenn das Kampfmittel zur Erreichung des zulässigen Kampfziels offensichtlich ungeeignet ist, kann eine Arbeitskampfmaßnahme aus diesem Grunde für rechtswidrig erachtet werden (BVerfG 10.09.2004 - 1 BvR 1191/03; BAG 19.06.2007 - 1 AZR 396/06).

    Zur Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG gehört als koalitionsmäßige Betätigung auch der Abschluss von Tarifverträgen und Arbeitskampfmaßnahmen zu deren Erzwingung (BVerfG 10.09.2004 - 1 BvR 1191/03 - NZA 2004, 1338).

  • BAG, 21.06.1988 - 1 AZR 651/86

    Streikausschreitungen am kurzen Samstag - Art. 9 GG, keine Privilegierung von

  • BAG, 05.09.1990 - 4 AZR 59/90

    Mischbetrieb; Tarifpluralität

  • BAG, 24.04.2007 - 1 AZR 252/06

    Streik um Tarifsozialplan

  • LAG Hessen, 02.05.2003 - 9 SaGa 637/03
  • BAG, 11.05.1993 - 1 AZR 649/92

    Feiertagslohnzahlung und Streik

  • BAG, 12.03.1985 - 1 AZR 636/82

    Aussperrung in der Druckindustrie 1978

  • BAG, 21.04.1971 - GS 1/68

    Arbeitskampfmaßnahmen

  • ArbG Nürnberg, 08.08.2007 - 13 Ga 65/07

    Lokführerstreik - Untersagung - einstweilige Verfügung

  • LAG Niedersachsen, 02.06.2004 - 7 Sa 819/04

    Zulässigkeit der Erkämpfung eines tariflichen Sozialplans im Wege eines Streiks ;

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93

    Lohnabstandsklausel

  • BAG, 24.01.1990 - 4 AZR 561/89

    Konkurrenz zwischen Bautarif und Landarbeit (Drainage)

  • BAG, 31.01.1995 - 1 AZR 142/94

    Arbeitskampf - Beschäftigung im Notdienst

  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

  • BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 113/02

    Tarifpluralität - Metallhandwerk/Baugewerbe

  • BAG, 30.03.1982 - 1 AZR 265/80

    Erhaltungsarbeiten

  • BAG, 23.03.2005 - 4 AZR 203/04

    Tarifkonkurrenz

  • BVerfG, 18.12.1974 - 1 BvR 430/65

    Arbeitnehmerkammern

  • BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 332/90

    Streik gegen Außenseiter bei Forderung gegen Verband

  • BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 342/83

    Warnstreiks und ultima-ratio-Prinzip

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 1213/85

    Streikeinsatz von Beamten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 11 Sa 208/07

    Untersagung von Streikmaßnahmen zum Zwecke des Abschlusses von Tarifverträgen für

  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 750/08

    Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für außerhalb des Beitrittsgebiets

  • BAG, 29.03.1957 - 1 AZR 208/55

    Ansprüche aus Einzelarbeitsverhältnis - Zuständigkeit der Arbeitsgerichte -

  • LAG Köln, 12.12.2005 - 2 Ta 457/05

    Ärztestreik gegen kommunalen Arbeitgeber

  • ArbG Chemnitz, 06.08.2007 - 7 Ga 15/07
  • ArbG Chemnitz, 08.08.2007 - 7 Ga 16/07
  • LAG Hessen, 11.01.2007 - 9 SaGa 2098/06

    Einstweilige Verfügung gegen Arbeitskampf - Tarifzuständigkeit - Vorfeldkontrolle

  • BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15

    Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar

    Diese Rechtsprechung stieß zunächst auf breite Zustimmung in der Arbeitsrechtswissenschaft (etwa Hromadka, NZA 2008, S. 384; m.w.N. Hopfner, Grundgesetz und gesetzliche Tarifeinheit bei Tarifpluralität, 2015, S. 37, Fn. 72), doch mehrten sich die kritischen Stimmen (Zusammenstellung in BAG, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 4 AZR 549/08 (A) -, juris, Rn. 42; Schliemann, in: Festschrift für Wolfgang Hromadka, 2008, S. 359 Fn. 4), auch innerhalb des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 26. Januar 1994 - 10 AZR 611/92 -, juris, Rn. 58 ff.; Beschluss vom 22. März 1994 - 1 ABR 47/93 -, juris, Rn. 36) und in den Instanzen (Hessisches LAG, Urteil vom 2. Mai 2003 - 9 SaGa 637/03 -, juris, Rn. 36; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Juni 2007 - 11 Sa 208/07 -, juris, Rn. 71 ff.; Sächsisches LAG, Urteil vom 2. November 2007 - 7 SaGa 19/07 -, juris, Rn. 134 ff.).
  • BVerfG, 18.01.2012 - 2 BvR 133/10

    Zur Privatisierung des Maßregelvollzugs: Regelung der Anordnung von

    Für den bei Einsatz von Nichtbeamten im Maßregelvollzug nicht auszuschließenden Fall eines Streiks kann und muss die gebotene Vermeidung unverhältnismäßiger Gemeinwohlschädigungen oder unverhältnismäßiger Beeinträchtigungen Dritter durch Notdienste sichergestellt werden (vgl. BVerfGE 38, 281 ; BGHZ 70, 277 ; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Juni 2007 - 11 Sa 208/07 -, ArbuR 2007, S. 319 ; LAG Sachsen, Urteil vom 2. November 2007 - 7 SaGa 19/07 -, NZA 2008, S. 59 ; Hergenröder, in: Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht, 4. Aufl. 2010, Art. 9 GG, Rn. 258 ff.; Bauer, in: Dreier, GG, Bd. I, 2. Aufl. 2004, Art. 9 Rn. 99; Kissel, Arbeitskampfrecht 2002, § 43 Rn. 3, 120 f.; Reinfelder, in: Däubler, Arbeitskampfrecht,3. Aufl. 2011, § 15 Rn. 36).
  • ArbG Frankfurt/Main, 25.03.2013 - 9 Ca 5558/12

    Klageabweisendes Urteil im Schadensersatzverfahren Deutsche Lufthansa AG, Air

    Daraus lässt sich jedoch nur der Schluss ziehen, dass der Arbeitskampf einer kleinen aber mächtigen Gewerkschaft, deren Mitglieder Schlüsselpositionen einnehmen, nicht schon zu Lasten der Parität auf Arbeitgeberseite führt (vgl. LAG Sachsen vom 2. November 2007 - 7 SaGa 19/07 - NZA 2007, 1023).

    Ganz im Gegenteil: Würde man den bei der Beklagten organisierten Arbeitnehmern in den Abteilungen Vorfeldkontrolle, Verkehrszentrale und Vorfeldaufsicht jegliches Streikrecht für einen eigenen Tarifvertrag absprechen, so würde dies gerade nicht zur Herstellung der Parität im Kräfteverhältnis, sondern zu deren Beseitigung zu Lasten der Beklagten führen (so auch zum Streik im Schienenverkehr: LAG Sachsen vom 2. November 2007 - 7 SaGa 19/07 - NZA 2007, 1023).

    Jedoch führt nicht bereits die Möglichkeit erheblicher Auswirkungen auf die Allgemeinheit zu einem generellen Verbot von Streikmaßnahmen aus Gründen der Verhältnismäßigkeit (vgl. LAG Sachsen vom 02. November 2007 - 7 SaGa 19/07 - BeckRS 2007, 52118).

    Außerdem ist relevant, welche Rechtsgüter betroffen sind (vgl. LAG Sachsen vom 02. November 2007 - 7 SaGa 19/07 - BeckRS 2007, 52118).

    Notstandsarbeiten sind die Arbeiten, die die Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Diensten und Gütern während eines Arbeitskampfs sicherstellen sollen (vgl. BAG vom 30. März 1982 - 1 AZR 265/80 - BAGE 38, 207; BAG vom 31. Januar 1995 - 1 AZR 142/94 - BAGE 79, 152; LAG Sachsen vom 02. November 2007 - 7 SaGa 19/07 - BeckRS 2007, 52118 ).

  • LAG Hessen, 09.09.2015 - 9 SaGa 1082/15

    Ein Arbeitskampf, der um ein tariflich nicht regelbares Ziel geführt wird, ist

    Mit Blick auf die besondere Bedeutung des Streikrechts (Art. 9 Abs. 3 GG) sowie die mit einem Arbeitskampfgeschehen oftmals schwierigen und komplexen Fragestellungen wird nach zum Teil vertretener Auffassung verlangt, die Streikmaßnahme müsse offensichtlich rechtswidrig sein (vgl. Hess. LAG 2. Mai 2003 - 9 SaGa 637/03 - Rn. 31, [...]; LAG Sachsen 2. November 2007 - 7 SaGa 19/07 - Rn. 93, NZA 2008, 59 [LAG Sachsen 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07] ; wohl auch ErfK/Linsenmaier 15. Aufl. Art. 9 GG Rn. 228), während die Gegenmeinung es ausreichen lässt, dass die Streikmaßnahme (lediglich) rechtswidrig sei (vgl. GMP/Germelmann ArbGG 8. Aufl. § 62 Rn. 113; GK-ArbGG/Vossen Stand: April 2012 § 62 Rn. 81; Korinth Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren 2. Aufl. S. 361).
  • LAG Hessen, 07.11.2014 - 14 SaGa 1496/14

    1. Nach Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit ist es möglich, dass

    Mit Blick auf die besondere Bedeutung des Streikrechts (Art. 9 Abs. 3 GG) sowie die mit einem Arbeitskampfgeschehen oftmals schwierigen und komplexen Fragestellungen wird nach zum Teil vertretener Auffassung verlangt, die Streikmaßnahme müsse offensichtlich rechtswidrig sein (vgl. Hess. LAG 2. Mai 2003 - 9 SaGa 637/03 - Rn. 31, Juris; LAG Sachsen 2. November 2007 - 7 SaGa 19/07 - Rn. 93, NZA 2008, 59; wohl auch ErfK/Dieterich/Linsenmaier 14. Aufl. Art. 9 GG Rn. 228) , während die Gegenmeinung es ausreichen lässt, dass die Streikmaßnahme (lediglich) rechtswidrig sei (vgl. GMP/Germelmann ArbGG 8. Aufl. § 62 Rn. 113; GK-ArbGG/Vossen Stand: April 2012 § 62 Rn. 81; Korinth Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren 2. Aufl. S. 361) .

    Allerdings entspricht es mittlerweile gefestigter Rechtsprechung, dass auch ein Streik in einem Unternehmen der Daseinsvorsorge nicht von vornherein unzulässig sein kann (vgl. zuletzt Hess. LAG 20. Oktober 2014 - 9 Ta 573/14 - n.v. für den Flugverkehr; ausführlich hierzu auch Hess. LAG 5. Dezember 2013 - 9 Sa 592/13 - Rn. 140 m.w.N., Juris [Revision eingelegt unter 1 AZR 160/14]; LAG Baden-Württemberg 31. März - 2 SaGa 1/09 - Rn. 55, NZA 2009, 631 für Fluglotsen; Hess. LAG 2. Mai 2003 - 9 SaGa 637/03 - Juris, Juris; LAG Sachsen 2. November 2007 - 7 SaGa 19/07 - Rn. 171 ff., NZA 2008, 59 für Lokomotivführer).

    Verglichen mit möglichen Auswirkungen in einem solchen Bereich scheinen die Folgen bei einem Streik in einem Dienstleistungsunternehmen des Personen- und Güterverkehrs noch eher hinnehmbar zu sein (ebenso LAG Sachsen 2. November 2007 - 7 SaGa 19/07 - Rn. 177, NZA 2008, 59; Greiner NZA 2007, 1023, 1028).

    Würde man hier vorschnell den Streik für rechtwidrig erklären, weil ein Arbeitskampf der relativ kleinen beklagten Gewerkschaft in einem Unternehmen der Daseinsvorsorge stets die Reaktionsmöglichkeiten der Arbeitgeberseite unzumutbar einschränken würde, so würde dies insoweit gravierend in das Tarifgefüge eingreifen, als damit auch eine Bevorzugung der größeren im Betrieb vertretenen Gewerkschaft einherginge (vgl. auch LAG Sachsen 2. November 2007 - 7 SaGa 19/07 - Rn. 160 ff., NZA 2008, 59).

  • LAG Hessen, 09.01.2024 - 10 GLa 15/24

    Weg frei für Bahnstreik

    b) Mit Blick auf die besondere Bedeutung des Streikrechts (Art. 9 Abs. 3 GG) sowie die mit einem Arbeitskampfgeschehen oftmals schwierigen und komplexen Fragestellungen wird nach zum Teil vertretener Auffassung verlangt, die Streikmaßnahme müsse offensichtlich rechtswidrig sein (vgl. LAG Nürnberg 20. Juli 2023 - 3 SaGa 6/23 - Rn. 34, NZA-RR 2023, 539; LAG Baden-Württemberg 3. August 2016 - 4 SaGa 2/16 - Rn. 42, BeckRS 2016, 71965; LAG Sachsen 2. November 2007 - 7 SaGa 19/07 - Rn. 93, NZA 2008, 59; Bertzbach/Kloppenburg in Däubler ArbeitskampR 4. Aufl. § 24 Rn. 43).
  • ArbG Berlin, 29.04.2008 - 58 Ga 6014/08

    Streikmaßnahmen ohne Vorlauffrist von 24 Stunden

    Eine Streikmaßnahme kann angesichts der Bedeutung des Streikrechts (Art. 9 Abs. 3 GG) im einstweiligen Verfügungsverfahren aber nur dann untersagt werden, wenn sie eindeutig rechtswidrig ist und dies glaubhaft gemacht wird (LAG Sachsen vom 2.11.2007 - 7 SaGa 19/07 -, NZA 2008, S. 59 ff).

    Zentraler und angemessener Maßstab für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Arbeitskampfes ist nach der Rechtsprechung des BAG der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im weiteren Sinn (BAG vom 19.06.2007 - 1 AZR 396/06 - NZA 2007, S. 1055 m.w.N.; ebenso BVerfG vom 4.7.1995 - 1 BvF - BverfGE 92, S. 365; vgl. LAG Sachsen vom 2.11.2007, aaO).

    Das Abwägungspostulat der Verhältnismäßigkeit erfordert stets eine Würdigung, ob ein Kampfmittel zur Erreichung eines rechtmäßigen Kampfziels geeignet und erforderlich und bezogen auf das Kampfziel angemessen (proportional bzw. verhältnismäßig im engeren Sinn) eingesetzt worden ist (BAG vom 19.06.2007, aaO; LAG Sachsen vom 2.11.2007, aaO).

    Unverhältnismäßig ist ein Arbeitskampfmittel daher erst, wenn es sich auch unter Berücksichtigung dieses Zusammenhangs als unangemessene Beeinträchtigung gegenläufiger, ebenfalls verfassungsrechtlich geschützter Rechtspositionen darstellt (LAG Sachsen vom 2.11.2007, aaO unter Hinweis auf BAG vom 19.06.2007 - 1 AZR 396/06 -, aaO).

  • BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 2674/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Untersagung von

    aa) Es kann insoweit dahinstehen, ob es verfassungsrechtlich geboten ist, im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes einen Verfügungsanspruch auf die Untersagung einer Arbeitskampfmaßnahme nur dann anzunehmen, wenn die beabsichtigte Maßnahme "offensichtlich" oder "eindeutig" rechtswidrig ist (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 3. August 2016 - 4 SaGa 2/16 -, juris, Rn. 64; LAG Sachsen, Urteil vom 2. November 2007 - 7 SaGa 19/07 -, juris, Rn. 93; LAG Köln, Beschluss vom 19. März 2007 - 12 Ta 41/07 -, juris, Rn. 7).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2015 - 26 SaGa 1059/15

    Erzwingungsstreik zur Durchsetzung von Überlastungsschutz - keine Friedenspflicht

    Mit Blick auf die besondere Bedeutung des Streikrechts (Art. 9 Abs. 3 GG) sowie die mit einem Arbeitskampfgeschehen oftmals schwierigen und komplexen Fragestellungen wird zum Teil vertretener, die Streikmaßnahme müsse offensichtlich rechtswidrig sein (so zB. Hessisches LAG 2. Mai 2003 - 9 SaGa 637/03, Rn. 31; LAG Sachsen 2. November 2007 - 7 SaGa 19/07, Rn. 939), während die Gegenmeinung es ausreichen lässt, dass die Streikmaßnahme (lediglich) rechtswidrig ist (vgl. GMP/ Germelmann ArbGG 8. Aufl. § 62 Rn. 113; Korinth, Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 2. Aufl. S. 361).
  • LAG Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 2 SaGa 1/09

    Sympathiestreik - Unterstützungsstreik - Arbeitskampf im Flugsicherungsbereich

    Der Erlass einer einstweiligen Verfügung im Arbeitskampf ist nach allgemeiner Ansicht grundsätzlich zulässig (in der Literatur z. B. Kissel, Arbeitskampfrecht, § 65 Rdnr. 9 m.w.N.; in der Rechtsprechung z. B. zuletzt Sächsisches LAG 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07 - NZA 2008, 59, Rdnr. 91).

    Dabei ist in Rechtsprechung und Literatur sehr umstritten, ob die Rechtswidrigkeit der (bevorstehenden) Arbeitskampfmaßnahmen eindeutig oder offenkundig sein muss (für eine offenkundige Rechtswidrigkeit der Arbeitskampfmaßnahmen: Sächsisches LAG 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07 - a.a.O., Rdnr. 93; LAG Köln 19.03.2007 - 12 Ta 41/07 - LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 77; Zeuner RdA 1971, 7; für die "einfache" Rechtswidrigkeit der Arbeitskampfmaßnahmen: Hessisches LAG 22.07.2004 - 9 SaGa 593/04 - AP Nr. 168 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Kissel, a.a.O., § 65 Rdnr. 28; Otto, Arbeitskampf und Schlichtungsrecht, § 19 Rdnr. 31; Germelmann-Germelmann, ArbGG, 6. Auflage, § 62 Rdnr. 113 jeweils m.w.N.).

  • LAG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - 2 SaGa 1/15

    Streikmaßnahmen - Betriebsgelände - Unterlassungsanspruch - einstweilige

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2012 - 22 SaGa 1131/12

    Einstweilige Verfügung - Unterlassung von Aufrufen zu Warnstreiks gegen Betriebe

  • LAG Hessen, 09.08.2011 - 9 SaGa 1147/11

    Einstweilige Verfügung - Untersagung eines angekündigten Streiks - Rücknahme

  • LAG Hamm, 10.06.2008 - 4 Sa 89/08

    Einführung TV-N, Tarifeinheit, selbstständige Betriebsabteilung, gewillkürte

  • LAG Hamburg, 21.05.2014 - 5 SaGa 1/14

    Streik bei Tarifzuständigkeit zweier DGB-Gewerkschaften ohne Schiedsspruch -

  • LAG Nürnberg, 20.07.2023 - 3 SaGa 6/23

    Streik - einstweilige Verfügung - Unterlassung - Streikziel - gemeinsamer Antrag

  • ArbG Berlin, 22.04.2013 - 59 Ga 5770/13

    Warnstreik der Gewerkschaft GEW - Entgeltordnung für Lehrkräfte - Friedenspflicht

  • ArbG Berlin, 24.08.2021 - 36 Ga 8475/21

    Untersagung eines Streiks

  • LAG Nürnberg, 20.07.2023 - 3 SaGa 9/23

    Einstweiliges Verfügungsverfahren - Untersagung der Aufforderung zur

  • ArbG Fulda, 19.07.2017 - 3 Ga 4/17

    Streik - Rechtmäßigkeit und Unterlassung einer Blockade

  • ArbG Stuttgart, 11.06.2013 - 7 Ga 31/13

    Untersagung von Streiks, Warnstreiks und sonstigen Arbeitsniederlegungen zur

  • ArbG Nürnberg, 31.01.2018 - 5 Ga 24/18

    Warnstreiks der IG Metall

  • LAG Nürnberg, 20.07.2023 - 3 SaGa 7/23

    Einstweilige Verfügung gegen Streik während laufender Gehaltstarifverhandlungen -

  • LAG Nürnberg, 20.07.2023 - 3 SaGa 8/23

    Unbegründete einstweilige Verfügung hinsichtlich der Untersagung eines Streiks

  • ArbG Nürnberg, 13.07.2023 - 3 Ga 24/23

    Einstweiliges Verfügungsverfahren - Untersagung der Aufforderung zur

  • ArbG Nürnberg, 13.07.2023 - 3 Ga 23/23

    Einstweilige Verfügung gegen Streik während laufender Gehaltstarifverhandlungen -

  • ArbG Frankfurt/Main, 29.02.2012 - 9 Ga 24/12

    Streiks auf Flughäfen

  • ArbG Gelsenkirchen, 14.11.2017 - 1 Ga 16/17

    Zulässigkeit eines auf den Abschluss eines Sozialtarifvertrages gerichteten

  • ArbG Frankfurt/Main, 09.11.2007 - 11 Ga 218/07

    Hinreichende Bestimmtheit eines Antrags auf Unterlassung der Einteilung von

  • ArbG München, 05.12.2017 - 31 Ga 181/17

    Streit um Unterlassungsansprüche wegen Arbeitskampfmaßnahmen

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