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   BAG, 21.02.2008 - 8 AZR 77/07   

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BAG, 21.02.2008 - 8 AZR 77/07 (https://dejure.org/2008,888)
BAG, Entscheidung vom 21.02.2008 - 8 AZR 77/07 (https://dejure.org/2008,888)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 2008 - 8 AZR 77/07 (https://dejure.org/2008,888)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Überganges eines Hotels auf einen neuen Inhaber; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Betriebsüberganges; Bedeutung der tatsächlichen Weiterführung der Geschäftstätigkeit durch den neuen Inhaber für die Bestimmung des Zeitpunkts des Betriebsüberganges; ...

  • Betriebs-Berater

    Zeitpunkt eines Betriebsübergang - Möglichkeit der Fortführung reicht nicht

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BGB § 613a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a
    Zeitpunkt eines Betriebsübergangs

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zeitpunkt eines Betriebsübergangs ? Maßgebend tatsächliche Weiterführung oder Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit durch Erwerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dbb.de PDF, S. 19 (Leitsatz)

    Zeitpunkt eines Betriebsübergangs - Tatsächliche Weiterführung oder Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 2132
  • NZA 2008, 825
  • DB 2008, 1756
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 26.05.2005 - C-478/03

    Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung

    Auszug aus BAG, 21.02.2008 - 8 AZR 77/07
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist das entscheidende Kriterium für die Feststellung eines Betriebsübergangs iSv. Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 77/187/EWG, dass der neue Inhaber den Betrieb der betreffenden Einheit unter Bewahrung ihrer Identität weiterführt oder wieder aufnimmt (EuGH 26. Mai 2005 - C-478/03 - EuGHE I 2005, 4389 = AP Richtlinie 77/187/EWG Nr. 1).

    Infolgedessen ist der "Zeitpunkt des Übergangs" in Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 77/187/EWG so zu verstehen, dass mit ihm der Zeitpunkt gemeint ist, zu dem die Inhaberschaft, mit der die Verantwortung für den Betrieb der betreffenden Einheit verbunden ist, vom Veräußerer auf den Erwerber übergeht (EuGH 26. Mai 2005 - C-478/03 - aaO).

    Das gilt nicht nur dann, wenn der Zeitpunkt auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird, sondern auch dann, wenn der Zeitpunkt vorgezogen wird (vgl. EuGH 26. Mai 2005 - C-478/03 - EuGHE I 2005, 4389 = AP Richtlinie 77/187/EWG Nr. 1).

  • BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 769/06

    Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers

    Auszug aus BAG, 21.02.2008 - 8 AZR 77/07
    Der bisherige Inhaber muss seine wirtschaftliche Betätigung in dem Betrieb oder Betriebsteil einstellen (Senat 26. Juli 2007 - 8 AZR 769/06 - AP BGB § 613a Nr. 324 mwN).

    Es reicht nicht aus, wenn der Erwerber mit einzelnen bislang nicht teilbetrieblich organisierten Betriebsmitteln einen Betrieb oder Betriebsteil gründet (Senat 26. Juli 2007 - 8 AZR 769/06 - AP BGB § 613a Nr. 324).

    Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem der neue Inhaber die Geschäftstätigkeit tatsächlich weiterführt oder wieder aufnimmt (Senat 26. Juli 2007 - 8 AZR 769/06 - AP BGB § 613a Nr. 324).

  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 102/02

    Altersversorgungsansprüche nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 21.02.2008 - 8 AZR 77/07
    Bei einem Betriebsübergang oder Betriebsteilübergang gehen nur die Arbeitsverhältnisse über, die der übergehenden wirtschaftlichen Einheit zuzuordnen sind (Senat 13. Februar 2003 - 8 AZR 102/02 - AP BGB § 613a Nr. 245 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 6 mwN).
  • BAG, 10.04.1991 - 5 AZR 226/90

    Tariflicher Abfindungsanspruch trotz Weiterbeschäftigung im Betrieb

    Auszug aus BAG, 21.02.2008 - 8 AZR 77/07
    Die unbegründete Revision des Beklagten war nach ständiger Rechtsprechung trotz Säumnis der Revisionsbeklagten durch streitiges Endurteil zurückzuweisen (BAG 10. April 1991 - 5 AZR 226/90 - BAGE 68, 10 = AP BBiG § 10 Nr. 3 = EzA BBiG § 10 Nr. 2).
  • BAG, 19.11.1996 - 3 AZR 394/95

    Betriebsübergang - Gemeinschaftsbetrieb - Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus BAG, 21.02.2008 - 8 AZR 77/07
    Dieses Ergebnis weicht nicht von der Entscheidung des Dritten Senats vom 19. November 1996 (- 3 AZR 394/95 - AP BGB § 613a Nr. 152 = EzA BGB § 613a Nr. 146) ab.
  • BAG, 15.12.2005 - 8 AZR 202/05

    Voraussetzungen eines Betriebsübergangs

    Auszug aus BAG, 21.02.2008 - 8 AZR 77/07
    Verantwortlich ist die Person, die den Betrieb im eigenen Namen führt und nach außen als Betriebsinhaber auftritt (vgl. Senat 15. Dezember 2005 - 8 AZR 202/05 - AP BGB § 613a Nr. 294 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 45).
  • LAG Niedersachsen, 14.12.2006 - 5 Sa 2105/05

    Kein Betriebsübergang ohne Übernahme der Betriebsmittel

    Auszug aus BAG, 21.02.2008 - 8 AZR 77/07
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 14. Dezember 2006 - 5 Sa 2105/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 282/97

    Voraussetzungen eines Betriebsübergangs

    Auszug aus BAG, 21.02.2008 - 8 AZR 77/07
    Das Hotel B, dem die Klägerin organisatorisch zugeordnet war, stellt entweder eine organisierte Gesamtheit von Personen und/oder Sachen zur auf Dauer angelegten Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigener Zielsetzung dar (vgl. Senat 12. November 1998 - 8 AZR 282/97 - BAGE 90, 163 = AP BGB § 613a Nr. 186 = EzA BGB § 613a Nr. 170) und damit einen selbständigen Hotelbetrieb unter mehreren Hotelbetrieben der Insolvenzschuldnerin oder zumindest einen Betriebsteil, dh.
  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

    Auszug aus BAG, 21.02.2008 - 8 AZR 77/07
    Zu diesen Tatsachen zählen insbesondere die Art des betreffenden Betriebs, der Übergang materieller Betriebsmittel wie Gebäude und bewegliche Güter sowie deren Wert und Bedeutung, die Übernahme der immateriellen Betriebsmittel und der vorhandenen Organisation, der Grad der Ähnlichkeit mit der Betriebstätigkeit des bisherigen Inhabers, die Weiterbeschäftigung der Hauptbelegschaft, der Übergang von Kundschaft und Lieferantenbeziehungen sowie die Dauer einer eventuellen Unterbrechung der Betriebstätigkeit (st. Rspr. vgl. Senat 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - AP BGB § 613a Nr. 320 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 64 mwN).
  • BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 718/98

    Übergang eines Teilbetriebs - Veräußerung einzelner Lastkraftwagen

    Auszug aus BAG, 21.02.2008 - 8 AZR 77/07
    Im Teilbetrieb müssen nicht andersartige Zwecke als im übrigen Betrieb verfolgt werden (Senat 26. August 1999 - 8 AZR 718/98 - AP BGB § 613a Nr. 196 = EzA BGB § 613a Nr. 185).
  • BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 159/98

    Betriebsübergang - Beendigung des Vertragsverhältnisses bei Betriebsverpachtung

  • BAG, 21.02.2008 - 8 AZR 78/07

    Celtec - Richtlinie 77/187/EWG - Artikel 3 Absatz 1 - Wahrung von Ansprüchen der

  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 350/03

    Haftung für Versorgungszusage nach rechtsgeschäftlicher Übernahme eines

  • BAG, 21.02.2008 - 8 AZR 81/07

    Kündigungsschutz nach einem Betriebsübergang

  • BAG, 18.03.1997 - 3 AZR 729/95

    Arbeitsbedingungen - Änderungsvertrag - Erlaßvertrag - Anwartschaftserlaß -

  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 397/06
  • BAG, 12.05.1992 - 3 AZR 247/91
  • BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 201/07

    Betriebsübergang - Kündigungstermin - Wiedereinstellungsanspruch

    Der bisherige Inhaber muss seine wirtschaftliche Betätigung in dem Betrieb oder Betriebsteil einstellen (st. Rspr., Senat 21. Februar 2008 - 8 AZR 77/07 - AP BGB § 613a Nr. 343 mwN).
  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 692/10

    Betriebsstilllegung - selbständiger Betriebsteil - Abgrenzung zum

    Dabei kann zugunsten der Klägerin unterstellt werden, im QTC BK habe die Q GmbH mit der "Reise-Abteilung" und den dort arbeitenden Beschäftigten einen "Betriebsteil" unterhalten, also unter Nutzung des von der NUW zur Verfügung gestellten Buchungsterminals eine organisierte Gesamtheit von Personen und/oder Sachen zur auf Dauer angelegten Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigener Zielsetzung betrieben (vgl. BAG 21. Februar 2008 - 8 AZR 77/07 - AP BGB § 613a Nr. 343) .

    Maßgebliches Kriterium für den Übergang ist aber die tatsächliche Weiterführung oder Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit durch den neuen Inhaber; die bloße Fortführungsmöglichkeit genügt nicht (vgl. BAG 21. Februar 2008 - 8 AZR 77/07 - AP BGB § 613a Nr. 343; 18. März 1999 - 8 AZR 159/98 - BAGE 91, 121 = AP BGB § 613a Nr. 189 = EzA BGB § 613a Nr. 177) .

  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 397/07

    Betriebsübergang - Rechtsanwaltskanzlei

    Der bisherige Inhaber muss seine wirtschaftliche Betätigung in dem Betrieb oder Betriebsteil einstellen (Senat 21. Februar 2008 - 8 AZR 77/07 - AP BGB § 613a Nr. 343 mwN).
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