Weitere Entscheidung unten: LAG Düsseldorf, 07.11.2007

Rechtsprechung
   BAG, 20.05.2008 - 9 AZN 1258/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2628
BAG, 20.05.2008 - 9 AZN 1258/07 (https://dejure.org/2008,2628)
BAG, Entscheidung vom 20.05.2008 - 9 AZN 1258/07 (https://dejure.org/2008,2628)
BAG, Entscheidung vom 20. Mai 2008 - 9 AZN 1258/07 (https://dejure.org/2008,2628)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Schlüssige und substantiierte Darlegung eines Verstoßes gegen das Recht zur Sachäußerung als Anforderung an die Zulässigkeit einer Revision aufgrund eines behaupteten Gehörsverstoßes; Vorliegen eines Gehörsverstoßes bei einer bestehenden Möglichkeit des fachkundig ...

  • Judicialis

    ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 3; ; ArbGG § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; ZPO § 139

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtliches Gehör; unterlassene Nachfrage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Nichtzulassungsbeschwerde - Kein Zulassungsgrund bei unterbliebenen Bemühungen der Partei um Aufklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 126, 346
  • NJW 2008, 2364
  • NZA 2008, 839
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 20.04.2006 - VIII B 33/05

    Sitzungsniederschrift, Verstoß gegen den Inhalt der Akten

    Auszug aus BAG, 20.05.2008 - 9 AZN 1258/07
    Hinweise des Senats: Anschluss an BFH 20. April 2006 - VIII B 33/05 - BFH/NV 2006, 1338.

    Die auf mangelnde Information gestützte Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dient nicht dazu, Beweisanträge oder Fragen zu ersetzen, welche eine fachkundig vertretene Partei in zumutbarer Weise selbst hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (BFH 20. April 2006 - VIII B 33/05 - Rn. 14, BFH/NV 2006, 1338; 13. Januar 2000 - VIII B 41/99 -BFH/NV 2000, 744).

  • BFH, 13.01.2000 - VIII B 41/99

    NZB; Rüge mangelnder Sachaufklärung

    Auszug aus BAG, 20.05.2008 - 9 AZN 1258/07
    Die auf mangelnde Information gestützte Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dient nicht dazu, Beweisanträge oder Fragen zu ersetzen, welche eine fachkundig vertretene Partei in zumutbarer Weise selbst hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (BFH 20. April 2006 - VIII B 33/05 - Rn. 14, BFH/NV 2006, 1338; 13. Januar 2000 - VIII B 41/99 -BFH/NV 2000, 744).
  • BAG, 15.09.2004 - 4 AZN 281/04

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz

    Auszug aus BAG, 20.05.2008 - 9 AZN 1258/07
    Daneben ist aufzuzeigen, dass das anzufechtende Urteil auf dem abweichenden Rechtssatz beruht (st. Rspr., vgl. BAG 15. September 2004 - 4 AZN 281/04 - BAGE 112, 35, zu II 2.1 der Gründe).
  • BFH, 27.04.2006 - IV B 40/05

    Voraussetzungen für eine zulässige Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BAG, 20.05.2008 - 9 AZN 1258/07
    Hiermit korrespondiert eine entsprechende Informationspflicht des Gerichts über nur ihm, nicht aber den Verfahrensbeteiligten bekannte und für die Entscheidung relevante Tatsachen (vgl. BFH 27. April 2006 - IV B 40/05, IV B 41/05 -, zu 2 a der Gründe; Bayerischer VGH 18. Juli 2007 - 6 CS 07.1298 -, zu II 3.2 der Gründe).
  • VGH Bayern, 18.07.2007 - 6 CS 07.1298
    Auszug aus BAG, 20.05.2008 - 9 AZN 1258/07
    Hiermit korrespondiert eine entsprechende Informationspflicht des Gerichts über nur ihm, nicht aber den Verfahrensbeteiligten bekannte und für die Entscheidung relevante Tatsachen (vgl. BFH 27. April 2006 - IV B 40/05, IV B 41/05 -, zu 2 a der Gründe; Bayerischer VGH 18. Juli 2007 - 6 CS 07.1298 -, zu II 3.2 der Gründe).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 120/07

    Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde; Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BAG, 20.05.2008 - 9 AZN 1258/07
    Der Beschwerdeführer hat nach § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ArbGG nicht nur den Zulassungsgrund zu benennen, sondern die Verletzung und deren Entscheidungserheblichkeit substantiiert darzulegen (vgl. BVerfG 29. März 2007 - 2 BvR 120/07 -, zu III der Gründe; BAG 14. März 2005 - 1 AZN 1002/04 - BAGE 114, 67, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 443/01

    Ärztliches Beschäftigungsverbot - Mutterschutzlohn

    Auszug aus BAG, 20.05.2008 - 9 AZN 1258/07
    Eine Ermessensüberschreitung liegt nur dann vor, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines erstinstanzlichen Zeugen anders beurteilen will als das Erstgericht, wenn es der Aussage eine andere Tragweite, ein anderes Gewicht oder eine vom Wortsinn abweichende Auslegung geben will oder wenn es die protokollierten Angaben des Zeugen für zu vage und präzisierungsbedürftig hält (BAG 9. Oktober 2002 - 5 AZR 443/01 - AP MuSchG 1968 § 11 Nr. 23 = EzA MuSchG § 11 nF Nr. 23, zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06

    Pflicht zur Parteivernehmung oder Parteianhörung

    Auszug aus BAG, 20.05.2008 - 9 AZN 1258/07
    Dem stehe folgender abstrakter Rechtssatz aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts entgegen (22. Mai 2007 - 3 AZN 1155/06 - Rn. 16, AP ZPO § 448 Nr. 6 = EzA GG Art. 103 Nr. 8):.
  • BAG, 14.03.2005 - 1 AZN 1002/04

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Gehörsverletzung

    Auszug aus BAG, 20.05.2008 - 9 AZN 1258/07
    Der Beschwerdeführer hat nach § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ArbGG nicht nur den Zulassungsgrund zu benennen, sondern die Verletzung und deren Entscheidungserheblichkeit substantiiert darzulegen (vgl. BVerfG 29. März 2007 - 2 BvR 120/07 -, zu III der Gründe; BAG 14. März 2005 - 1 AZN 1002/04 - BAGE 114, 67, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 26.09.2000 - 3 AZN 181/00

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BAG, 20.05.2008 - 9 AZN 1258/07
    Das setzt voraus, dass die Klärung der Rechtsfrage entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen zumindest eines größeren Teils der Allgemeinheit berührt (BAG 26. September 2000 - 3 AZN 181/00 - BAGE 95, 372, zu II 2 der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 12.02.2007 - 6 Sa 388/06
  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZN 792/06

    Grundsatzbeschwerde

  • BAG, 16.09.1997 - 9 AZN 133/97

    Grundsatzbeschwerde - Tarifauslegung

  • LAG Hamburg, 07.09.2007 - 6 Sa 37/07
  • LAG Köln, 19.06.2020 - 4 Sa 644/19

    Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

    Im Fall des Zeugenbeweises ist eine erneute Durchführung einer Beweisaufnahme nach § 398 ZPO geboten, was gleichzeitig im Falle des Unterlassens eine Ermessensüberschreitung des Berufungsgerichts darstellen würde, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines erstinstanzlichen Zeugen anders beurteilen will als das Erstgericht, wenn es also der Aussage eine andere Tragweite, ein anderes Gewicht oder eine vom Wortsinn abweichende Auslegung geben will oder wenn es die protokollierten Angaben des Zeugen für zu vage und präzisierungsbedürftig hält (vgl. BAG, Urteil vom 9. Oktober 2002 - 5 AZR 443/01, zu II 3 a der Gründe, juris: BAG, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 9 AZN 1258/07, Rn. 9, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Juni 2018 - 26 Sa 1655/17, Rn. 27, juris), sprich wenn es die Aussage des Zeugen "anders würdigen" bzw. "anders verstehen oder werten" will als die Vorinstanz (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 3/09, NJW-RR 2009, 1291; BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 2003 - 1 BvR 2285/02, NJW 2003, 2524; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Mai 2010 - 9 Sa 705/09, Rn. 21, juris).
  • BAG, 24.10.2019 - 8 AZN 589/19

    Einreichung der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung - elektronisches Dokument -

    keine Frage(n) dargetan, die die Wirksamkeit, den Geltungsbereich, die Anwendbarkeit oder den Inhalt einer Norm zum Gegenstand hat/haben (zu dieser Anforderung vgl. etwa BAG 20. Mai 2008 - 9 AZN 1258/07 - Rn. 5, BAGE 126, 346) .
  • BAG, 13.08.2019 - 8 AZN 171/19

    Nichtzulassungsbeschwerde - Betriebs(teil)übergang - Flugbetrieb

    keine Frage dargetan, die die Wirksamkeit, den Geltungsbereich, die Anwendbarkeit oder den Inhalt einer Norm zum Gegenstand hat (zu dieser Anforderung vgl. etwa BAG 20. Mai 2008 - 9 AZN 1258/07 - Rn. 5, BAGE 126, 346) .
  • BAG, 23.09.2008 - 6 AZN 84/08

    Befangenheitsantrag - Anhörungsrüge

    Die auf mangelnde Information gestützte Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dient nicht dazu, Fragen zu ersetzen, welche eine fachkundig vertretene Partei in zumutbarer Weise selbst hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (BAG 20. Mai 2008 - 9 AZN 1258/07 - Rn. 26, NZA 2008, 839, 841; vgl. BFH 20. April 2006 - VIII B 33/05 - BFH/NV 2006, 1338).
  • LAG Köln, 22.05.2020 - 4 Sa 5/20

    Außerordentliche Verdachtskündigung; öffentlicher Dienst; Vorteilsnahme; Anhörung

    Im Fall des Zeugenbeweises ist eine erneute Durchführung einer Beweisaufnahme nach § 398 ZPO geboten, was gleichzeitig im Falle des Unterlassens eine Ermessensüberschreitung des Berufungsgerichts darstellen würde, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines erstinstanzlichen Zeugen anders beurteilen will als das Erstgericht, wenn es also der Aussage eine andere Tragweite, ein anderes Gewicht oder eine vom Wortsinn abweichende Auslegung geben will oder wenn es die protokollierten Angaben des Zeugen für zu vage und präzisierungsbedürftig hält (vgl. BAG, Urteil vom 9. Oktober 2002 - 5 AZR 443/01, zu II 3 a der Gründe, juris: BAG, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 9 AZN 1258/07, Rn. 9, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Juni 2018 - 26 Sa 1655/17, Rn. 27, juris), sprich wenn es die Aussage des Zeugen "anders würdigen" bzw. "anders verstehen oder werten" will als die Vorinstanz (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 3/09, NJW-RR 2009, 1291; BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 2003 - 1 BvR 2285/02, NJW 2003, 2524; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Mai 2010 - 9 Sa 705/09, Rn. 21, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - 26 Sa 1655/17

    Kürzung des Urlaubsanspruchs für die Dauer der Elternzeit - Wiederholung einer

    Eine Ermessensüberschreitung liegt dann vor, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines erstinstanzlichen Zeugen anders beurteilen will als das Erstgericht, wenn es der Aussage eine andere Tragweite, ein anderes Gewicht oder eine vom Wortsinn abweichende Auslegung geben will oder wenn es die protokollierten Angaben des Zeugen für zu vage und präzisierungsbedürftig hält (vgl. BAG 9. Oktober 2002 - 5 AZR 443/01, zu II 3 a der Gründe; 20. Mai 2008 - 9 AZN 1258/07, Rn. 9).

    Eine Ermessensüberschreitung liegt nur dann vor, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines erstinstanzlichen Zeugen anders beurteilen will als das Erstgericht, wenn es der Aussage eine andere Tragweite, ein anderes Gewicht oder eine vom Wortsinn abweichende Auslegung geben will oder wenn es die protokollierten Angaben des Zeugen für zu vage und präzisierungsbedürftig hält (vgl. BAG 9. Oktober 2002 - 5 AZR 443/01, zu II 3 a der Gründe; 20. Mai 2008 - 9 AZN 1258/07, Rn. 9).

  • BAG, 23.02.2010 - 9 AZN 876/09

    Ärztliche Auskunft über den Gesundheitszustand eines verstorbenen Zeugen

    Die auf mangelnde Aufklärung gestützte Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dient nicht dazu, Vorbringen zu ersetzen, das einer fachkundig vertretenen Partei in der Berufungsinstanz möglich gewesen wäre (vgl. Senat 20. Mai 2008 - 9 AZN 1258/07 - Rn. 26 f. mwN, BAGE 126, 346).
  • BAG, 28.03.2019 - 8 AZN 825/18

    Arbeitsrecht - Schadensersatz - Entschädigung - Vertragsstrafe

    keine Frage dargetan, die die Wirksamkeit, den Geltungsbereich, die Anwendbarkeit oder den Inhalt einer Norm zum Gegenstand hat (zu dieser Anforderung vgl. etwa BAG 20. Mai 2008 - 9 AZN 1258/07 - Rn. 5, BAGE 126, 346) .
  • BAG, 24.10.2019 - 8 AZN 624/19

    Beschränkte Revisionszulassung - Kündigungsschutzklage -

    keine Frage dargetan, die die Wirksamkeit, den Geltungsbereich, die Anwendbarkeit oder den Inhalt einer Norm zum Gegenstand hat (zu dieser Anforderung vgl. etwa BAG 20. Mai 2008 - 9 AZN 1258/07 - Rn. 5, BAGE 126, 346) .
  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZN 599/10

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde mittels Wiedergabe umfangreicher

    Der Beschwerdeführer hat vielmehr zu dessen Voraussetzungen substantiiert vorzutragen (BAG 20. Januar 2005 - 2 AZN 941/04 - BAGE 113, 195 ; 22. März 2005 - 1 ABN 1/05 - BAGE 114, 157; 20. Mai 2008 - 9 AZN 1258/07 - BAGE 126, 346).
  • LAG Köln, 19.06.2020 - 4 Sa 655/19

    Fristlose Tatkündigung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort; Zerstörung

  • BAG, 23.06.2016 - 8 AZN 205/16

    Absoluter Revisionsgrund - nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts -

  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZN 952/12

    Betriebsrentenerhöhung - reallohnbezogene Obergrenze

  • BSG, 08.11.2012 - B 5 R 308/12 B
  • BSG, 30.11.2010 - B 5 R 302/10 B
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.08.2022 - 2 Sa 66/22

    Außerordentliche Kündigung - Rücksichtnahmepflicht - Ankündigung einer Erkrankung

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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 07.11.2007 - 12 Sa 1294/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5159
LAG Düsseldorf, 07.11.2007 - 12 Sa 1294/07 (https://dejure.org/2007,5159)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.11.2007 - 12 Sa 1294/07 (https://dejure.org/2007,5159)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. November 2007 - 12 Sa 1294/07 (https://dejure.org/2007,5159)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Ersetzung der Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvrtrages durch eine frühere individualrechtliche Abmachung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 4 Abs. 5 TVG, § 5 TVG
    Ersetzung der Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvrtrages durch eine frühere individualrechtliche Abmachung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Ersetzung eines nachwirkenden Tarifvertrags durch eine einzelvertragliche Regelung; Folgen einer Nichtunterschreitung des geltenden Tarifniveaus durch die einzelvertragliche Regelung; Beachtung des Vorrangs einer Leistungsklage bei der Zulässigkeit einer ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 4 Abs. 5 TVG, § 5 TVG
    Ersetzung der Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvrtrages durch eine frühere individualrechtliche Abmachung

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 839 (Ls.)
  • NZA 2008, 895 (Ls.)
  • NZA-RR 2008, 311
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 186/04

    Vergütungsabrede unterhalb des Tariflohnes

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.11.2007 - 12 Sa 1294/07
    Es ist weiter zutreffend davon ausgegangen, dass der Eintritt der Nachwirkung auch durch eine im Vorhinein getroffene "andere Abmachung" verhindert werden kann (BAG, Urteil vom 17.01.2006, 9 AZR 41/05, AP Nr. 40 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag, 23.02.2005, 4 AZR 186/04, AP Nr. 42 zu § 4 TVG Nachwirkung).

    Vielmehr muss ausreichen, dass die vertragliche Vereinbarung dahingehend auszulegen ist, dass sie - zumindest: auch - die Nachwirkung eines beendeten oder nicht mehr allgemeinverbindlichen Tarifvertrages beseitigen soll (BAG, Urteil vom 20.09.2006, 10 AZR 770/05, AP Nr. 41 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag, Urteil vom 17.01.2006, 9 AZR 41/05, AP Nr. 40 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag, Urteil vom 23.02.2005, 4 AZR 186/04, AP Nr. 42 zu § 4 TVG Nachwirkung).

    Dieses Verständnis des arbeitsvertraglich Vereinbarten ist auch nahe liegend (vgl. BAG, Urteil vom 05.06.2007 9 AZR 241/06, n.v., Urteil vom 17.01.2006 9 AZR 41/05 AP Nr. 40 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag), selbst wenn die Möglichkeit einer die Nachwirkung ablösenden, auf den Ablösungszeitraum gerichteten Abmachung über eine niedrigere Vergütung nicht prinzipiell ausgeschlossen wäre (vgl. BAG, Urteil vom 23.02.2005, 4 AZR 186/04, AP Nr. 42 zu § 4 TVG Nachwirkung) .

  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 41/05

    Urlaubsgeld - Bezugnahmeklausel - Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.11.2007 - 12 Sa 1294/07
    Es ist weiter zutreffend davon ausgegangen, dass der Eintritt der Nachwirkung auch durch eine im Vorhinein getroffene "andere Abmachung" verhindert werden kann (BAG, Urteil vom 17.01.2006, 9 AZR 41/05, AP Nr. 40 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag, 23.02.2005, 4 AZR 186/04, AP Nr. 42 zu § 4 TVG Nachwirkung).

    Vielmehr muss ausreichen, dass die vertragliche Vereinbarung dahingehend auszulegen ist, dass sie - zumindest: auch - die Nachwirkung eines beendeten oder nicht mehr allgemeinverbindlichen Tarifvertrages beseitigen soll (BAG, Urteil vom 20.09.2006, 10 AZR 770/05, AP Nr. 41 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag, Urteil vom 17.01.2006, 9 AZR 41/05, AP Nr. 40 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag, Urteil vom 23.02.2005, 4 AZR 186/04, AP Nr. 42 zu § 4 TVG Nachwirkung).

    Dieses Verständnis des arbeitsvertraglich Vereinbarten ist auch nahe liegend (vgl. BAG, Urteil vom 05.06.2007 9 AZR 241/06, n.v., Urteil vom 17.01.2006 9 AZR 41/05 AP Nr. 40 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag), selbst wenn die Möglichkeit einer die Nachwirkung ablösenden, auf den Ablösungszeitraum gerichteten Abmachung über eine niedrigere Vergütung nicht prinzipiell ausgeschlossen wäre (vgl. BAG, Urteil vom 23.02.2005, 4 AZR 186/04, AP Nr. 42 zu § 4 TVG Nachwirkung) .

  • LAG Düsseldorf, 25.07.2001 - 12 Sa 636/01

    Bezugnahmeklausel und Betriebsübergang unter Wegfall der Tarifgebundenheit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.11.2007 - 12 Sa 1294/07
    Es gilt das Gebot der beiderseits interessengerechten Auslegung (Kammerurteile vom 23.02.2000, AiB 2001, 365 ff., vom 25.07.2001,12 Sa 636/01, jew. m.w.Nachw.).

    Selbst wenn man den Arbeitsvertrag nach Erschöpfung aller Auslegungsmethoden für mehrdeutig hielte, müsste die Beklagte, die den Vertrag verfasste, nach der sog. Unklarheitenregel die ihr ungünstigere Auslegungsmöglichkeit hinnehmen (Kammerurteile vom 23.02.2000 und vom 25.07.2001, a.a.O.).

  • BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 113/98

    Verpflichtung eines Pensions-Sicherungs-Vereins zu einer Dynamisierung der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.11.2007 - 12 Sa 1294/07
    Da die Klage auf zukünftige Leistung nur unter Einschränkungen zulässig ist (vgl. BAG, Urteil vom 13.03.2002, 5 AZR 755/00, EzA Nr. 1 zu § 259 ZPO), im Streitfall angesichts der variierenden Zahl der Monatsarbeitsstunden praktisch ausscheidet und ohnehin nicht das Feststellungsinteresse nach § 256 ZPO beseitigt (vgl. BAG, Urteil vom 01.02.2006, 5 AZR 187/05, AP Nr. 28 zu § 77 BetrVG 1972 Betriebsvereinbarung, Urteil vom 08.06.1999, 3 AZR 113/98), ist ein Feststellungsinteresse der Klägerin gegeben.

    Die "großzügige" Bejahung eines Feststellungsinteresses ist hier von der Erwägung getragen, den Rechtsstreit nicht mit schwierigen und komplexen Rentenberechnungen zu überlasten und dem Anspruchsteller die Klärung seiner Versorgungssituation zu einem Zeitpunkt zu ermöglichen, in dem er noch in der Lage ist, etwa deutlich werdende Versorgungslücken im Alter durch private Vorsorge zu schließen (BAG, Urteil vom 18.11.2003 3 AZR 655/02, n.v., Urteil vom 18.03.2003, 3 AZR 101/02, AP Nr. 41 zu § 1 BetrAVG Ablösung, Urteil vom 08.06.1999 3 AZR 113/98, n.v.).

  • BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 241/06

    Urlaubsgeld - Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.11.2007 - 12 Sa 1294/07
    Dieses Verständnis des arbeitsvertraglich Vereinbarten ist auch nahe liegend (vgl. BAG, Urteil vom 05.06.2007 9 AZR 241/06, n.v., Urteil vom 17.01.2006 9 AZR 41/05 AP Nr. 40 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag), selbst wenn die Möglichkeit einer die Nachwirkung ablösenden, auf den Ablösungszeitraum gerichteten Abmachung über eine niedrigere Vergütung nicht prinzipiell ausgeschlossen wäre (vgl. BAG, Urteil vom 23.02.2005, 4 AZR 186/04, AP Nr. 42 zu § 4 TVG Nachwirkung) .
  • LAG Düsseldorf, 23.02.2000 - 12 Sa 1850/99

    BaTV-Klausel: Fortgeltung bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.11.2007 - 12 Sa 1294/07
    Es gilt das Gebot der beiderseits interessengerechten Auslegung (Kammerurteile vom 23.02.2000, AiB 2001, 365 ff., vom 25.07.2001,12 Sa 636/01, jew. m.w.Nachw.).
  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 627/06

    Freiwilligkeitsvorbehalt beim Entgelt

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.11.2007 - 12 Sa 1294/07
    Abgesehen davon, dass der Freiwilligkeitsvorbehalt obsolet ist (BAG, Urteil vom 25.04.2007, 5 AZR 627/06, AP Nr. 7 zu § 308 BGB), widersprechen sich einerseits der in Ziff. 5 angegebene, feste Stundensatz und andererseits die in Ziff. 6 vorgenommene Aufspaltung in Tarifgehalt und freiwillige Zahlung (vgl. BAG, Urteil vom 24.10.2007, 10 AZR 825/06, Pressemitteilung Nr. 74/07).
  • BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 770/05

    Zuwendung - Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.11.2007 - 12 Sa 1294/07
    Vielmehr muss ausreichen, dass die vertragliche Vereinbarung dahingehend auszulegen ist, dass sie - zumindest: auch - die Nachwirkung eines beendeten oder nicht mehr allgemeinverbindlichen Tarifvertrages beseitigen soll (BAG, Urteil vom 20.09.2006, 10 AZR 770/05, AP Nr. 41 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag, Urteil vom 17.01.2006, 9 AZR 41/05, AP Nr. 40 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag, Urteil vom 23.02.2005, 4 AZR 186/04, AP Nr. 42 zu § 4 TVG Nachwirkung).
  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.11.2007 - 12 Sa 1294/07
    Abgesehen davon, dass der Freiwilligkeitsvorbehalt obsolet ist (BAG, Urteil vom 25.04.2007, 5 AZR 627/06, AP Nr. 7 zu § 308 BGB), widersprechen sich einerseits der in Ziff. 5 angegebene, feste Stundensatz und andererseits die in Ziff. 6 vorgenommene Aufspaltung in Tarifgehalt und freiwillige Zahlung (vgl. BAG, Urteil vom 24.10.2007, 10 AZR 825/06, Pressemitteilung Nr. 74/07).
  • BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 101/02

    Verschlechternde Neuregelung eines betrieblichen Versorgungswerks

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.11.2007 - 12 Sa 1294/07
    Die "großzügige" Bejahung eines Feststellungsinteresses ist hier von der Erwägung getragen, den Rechtsstreit nicht mit schwierigen und komplexen Rentenberechnungen zu überlasten und dem Anspruchsteller die Klärung seiner Versorgungssituation zu einem Zeitpunkt zu ermöglichen, in dem er noch in der Lage ist, etwa deutlich werdende Versorgungslücken im Alter durch private Vorsorge zu schließen (BAG, Urteil vom 18.11.2003 3 AZR 655/02, n.v., Urteil vom 18.03.2003, 3 AZR 101/02, AP Nr. 41 zu § 1 BetrAVG Ablösung, Urteil vom 08.06.1999 3 AZR 113/98, n.v.).
  • BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 105/03

    Beschwerdewert und Zulässigkeit der Berufung - übertarifliche Vergütung und

  • BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 212/00

    Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 653/05

    Verweisung auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede - Betriebliche Übung

  • BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 187/05

    Widerruf einer Zusatzaufgabe

  • BAG, 27.06.1985 - 6 AZR 392/81

    Jubilar-Zusatzurlaub nach Betriebsvereinbarung

  • BAG, 16.06.2004 - 4 AZR 417/03

    Betriebliche Übung bei - irrtümlich fehlerhafter - Zahlung einer tariflichen

  • BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 755/00

    Betriebliche Übung - Tariflohnerhöhung; Klage auf künftige Leistungen

  • BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 655/02

    Ungleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 522/04

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage

  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 277/02

    Feststellungsinteresse bei möglicher Leistungsklage

  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 181/04

    Feststellungsklage

  • LAG Düsseldorf, 20.01.2010 - 12 Sa 962/09

    Rücktritt vom Aufhebungsvertrag nach vorläufiger Insolvenzeröffnung

    Die nach § 133, § 157 gebotene Auslegung des Vertrages mit dem allgemein anerkannten Erfordernis einer beiderseits interessengerechten Auslegung (BGH 16.10.2009 - V ZR 203/08 - Juris Rn. 10, Kammer 07.11.2007 - 12 Sa 1294/07 - NZA-RR 2008, 311 ff. = LAGE § 4 TVG Nr. 7 = Juris Rn. 31) führt zu dem Befund, dass das gesetzliche Rücktrittsrecht nicht ausgeschlossen sein sollte.
  • LAG Düsseldorf, 28.04.2010 - 12 Sa 206/10

    Rücktritt vom Aufhebungsvertrag bei ausbleibender Abfindungszahlung nach

    Die nach § 133, § 157 gebotene Auslegung des Vertrages mit dem allgemein anerkannten Erfordernis einer beiderseits interessengerechten Auslegung (BGH 16.10.2009 - V ZR 203/08 - Juris Rn. 10, Kammer 07.11.2007 - 12 Sa 1294/07 - NZA-RR 2008, 311 ff. = LAGE § 4 TVG Nr. 7 = Juris Rn. 31) führt zu dem Befund, dass das gesetzliche Rücktrittsrecht nicht ausgeschlossen sein sollte.
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