Weitere Entscheidung unten: BAG, 29.03.2007

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   BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 314/06   

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BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 314/06 (https://dejure.org/2007,460)
BAG, Entscheidung vom 08.11.2007 - 2 AZR 314/06 (https://dejure.org/2007,460)
BAG, Entscheidung vom 08. November 2007 - 2 AZR 314/06 (https://dejure.org/2007,460)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Kündigungsschutz - Klagefrist

  • openjur.de

    Kündigungsschutz; Klagefrist; nicht rechtzeitige Geltendmachung einer Unkündbarkeit

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines tarifvertraglichen oder arbeitsvertraglichen Ausschlusses einer ordentlichen Kündigung; Notwendigkeit der rechtzeitigen prozessualen Geltendmachung eines Unwirksamkeitsgrundes; Notwendigkeit der Widerlegung der Vermutung eines dringenden betrieblichen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigung (ordentliche) - arbeitsvertraglicher/tarifvertraglicher Ausschluss

  • bag-urteil.com

    Kündigungsschutz - Klagefrist - nicht rechtzeitige Geltendmachung einer Unkündbarkeit

  • hensche.de

    Kündigungsschutz

  • Judicialis

    KSchG §§ 4 ff.

  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG §§ 4 ff.
    Kündigung; Tarifrecht; Prozessrecht - Betriebsbedingte ordentliche Kündigung (hilfsweise außerordentliche mit Auslauffrist), Kündigung wegen umstrukturierenden Personalabbaus; Übertragung eines Teiles der bisherigen Tätigkeiten auf freie Mitarbeiter; tarifliche ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geltendmachung der Unwirksamkeitsgründe im Kündigungsschutzprozess: Frist der §§ 4, 6 KSchG gilt auch für Berufen auf tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Unkündbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Ausschlussfrist für tarifvertragliche Unkündbarkeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Klagefrist bei Ausschluß der ordentlichen Kündigung

  • streifler.de (Leitsatz und Pressemitteilung)

    Ausschluss der ordentlichen Kündigung, Klagefrist

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    PM BAG - Frist Tatsachen Kündigungsschutzklage

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Tarifvertragliche Unkündbarkeit muss rechtzeitig gerügt werden - Zum tarifvertraglichen Ausschluss der ordentlichen Kündigung bei Kündigungsschutzklagen

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Prozessführung - Die Drei-Wochen-Frist gilt auch für die Geltendmachung der "Unkündbarkeit"

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 124, 367
  • NJW 2008, 1336
  • MDR 2008, 632
  • NZA 2008, 936
  • DB 2008, 707
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05

    Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung

    Auszug aus BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 314/06
    Unter "Entlassung" iSd. § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der Ausspruch einer Kündigung zu verstehen (Senat 6. Juli 2006 - 2 AZR 520/05 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 80 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 68; 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - BAGE 117, 281).

    Der Grundsatz des Vertrauensschutzes verbietet es aber im vorliegenden Verfahren, die streitige Kündigung wegen fehlender Massenentlassungsanzeige als unwirksam anzusehen (vgl. Senat 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - BAGE 117, 281).

    Der Beklagte durfte auf Grund der damals noch nicht aufgegebenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darauf vertrauen, dass er, wenn er eine Anzeige nach § 17 KSchG unterließ, sich dem Gesetz entsprechend verhielt (Senat 6. Juli 2006 - 2 AZR 520/05 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 80 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 68; 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - aaO).

  • BAG, 13.08.1987 - 2 AZR 599/86

    Umdeutung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche, fristgemäße

    Auszug aus BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 314/06
    Hatte jedoch ein Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung aus anderen als den in § 1 Abs. 2 und 3 KSchG bezeichneten Gründen im Klageweg geltend gemacht, es liege keine rechtswirksame Kündigung vor, so konnte er gemäß § 6 Satz 1 KSchG in diesem Verfahren bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz auch noch die Unwirksamkeit der Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 und 3 KSchG geltend machen (Senat 13. August 1987 - 2 AZR 599/86 - AP KSchG 1969 § 6 Nr. 3 = EzA BGB § 140 Nr. 12).

    Die Regelung des § 6 aF KSchG bezweckte, den Arbeitnehmer, der zunächst die Unwirksamkeit der Kündigung aus anderen Gründen als der Sozialwidrigkeit im Sinne des KSchG geltend machte, vor Rechtsnachteilen zu bewahren, wenn er sich doch noch auf die Sozialwidrigkeit der Kündigung berufen wollte (Senat 13. August 1987 - 2 AZR 599/86 - aaO; Stahlhacke/Preis/Vossen-Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 1816).

    § 6 aF KSchG wollte den häufig nicht rechtskundigen Arbeitnehmer nach Möglichkeit vor dem Verlust des Kündigungsschutzes aus formalen Gründen schützen, wenn er nur durch rechtzeitige Anrufung des Gerichts seinen Willen, die Wirksamkeit der Kündigung zu bekämpfen, genügend klar zum Ausdruck brachte (Senat 13. August 1987 - 2 AZR 599/86 - aaO; 16. November 1970 - 2 AZR 33/70 - AP KSchG § 3 Nr. 38 = EzA KSchG § 3 Nr. 2).

  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 520/05

    Interessenausgleich mit Namensliste - Form

    Auszug aus BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 314/06
    Unter "Entlassung" iSd. § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der Ausspruch einer Kündigung zu verstehen (Senat 6. Juli 2006 - 2 AZR 520/05 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 80 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 68; 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - BAGE 117, 281).

    Der Beklagte durfte auf Grund der damals noch nicht aufgegebenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darauf vertrauen, dass er, wenn er eine Anzeige nach § 17 KSchG unterließ, sich dem Gesetz entsprechend verhielt (Senat 6. Juli 2006 - 2 AZR 520/05 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 80 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 68; 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - aaO).

  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 438/95

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstellung der Vertriebsart

    Auszug aus BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 314/06
    Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht darauf hingewiesen, dass es bei einer innerbetrieblichen Umstrukturierungsmaßnahme im Hinblick auf betriebsbedingte Kündigungen dem Arbeitgeber überlassen bleiben muss, wie er sein Unternehmensziel möglichst zweckmäßig und kostengünstig am Markt verfolgt (vgl. Senat 9. Mai 1996 - 2 AZR 438/95 - BAGE 83, 127).

    Es ist nicht Sache der Arbeitsgerichte, dem Arbeitgeber eine "bessere" betriebliche oder unternehmerische Organisationsstruktur vorzuschreiben (Senat 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 45; 9. Mai 1996 - 2 AZR 438/95 - aaO; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 314/06
    Es ist nicht Sache der Arbeitsgerichte, dem Arbeitgeber eine "bessere" betriebliche oder unternehmerische Organisationsstruktur vorzuschreiben (Senat 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 45; 9. Mai 1996 - 2 AZR 438/95 - aaO; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61).
  • BAG, 30.11.1961 - 2 AZR 295/61

    Außerordentliche Kündigung - Lohnfortzahlung - Feststellungsantrag - Schluß der

    Auszug aus BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 314/06
    Welche Rechtsfolgen einer Verletzung der Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG als Verfahrensfehler nach § 139 Abs. 2 ZPO durch das Arbeitsgericht zukommt, bedarf jedoch hier keiner Entscheidung; insbesondere kann offenbleiben, ob das Landesarbeitsgericht in einem derartigen Fall bei einer Geltendmachung sonstiger Unwirksamkeitsgründe in der Berufungsinstanz trotz des Zurückweisungsverbots des § 68 ArbGG das erstinstanzliche Urteil aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Arbeitsgericht zurückzuverweisen hat (so zu § 6 aF KSchG: Senat 30. November 1961 - 2 AZR 295/61 - BAGE 12, 75; zu § 6 nF KSchG: offen gelassen Senat 12. Mai 2005 - 2 AZR 426/04 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 53 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 70; ErfK-Kiel KSchG 7. Aufl. § 6 KSchG Rn. 7; Stahlhacke/Preis/Vossen-Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 1824; Löwisch/Spinner KSchG 9. Aufl. § 6 Rn. 13) oder ob es - wofür einiges sprechen mag - zu einer eigenen Entscheidung befugt ist (KR-Friedrich 7. Aufl. § 6 KSchG Rn. 38, von Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 6 Rn. 15; Bayreuther ZfA 2005, 391; Bader NZA 2004, 65).
  • LAG Düsseldorf, 07.11.2005 - 14 Sa 370/05

    Betriebsbedingte Kündigung, ordentliche Unkündbarkeit/Verschlechterung durch

    Auszug aus BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 314/06
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 7. November 2005 - 14 Sa 370/05 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 556/00

    Betriebsbedingte Änderungskündigung nach betrieblicher Organisationsänderung

    Auszug aus BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 314/06
    Es ist nicht Sache der Arbeitsgerichte, dem Arbeitgeber eine "bessere" betriebliche oder unternehmerische Organisationsstruktur vorzuschreiben (Senat 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 45; 9. Mai 1996 - 2 AZR 438/95 - aaO; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61).
  • BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 614/06

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 314/06
    c) Auch der tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Ausschluss der ordentlichen Kündigung zählt dabei zu den Unwirksamkeitsgründen einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen ordentlichen Kündigung und muss danach gemäß §§ 4 ff. nF KSchG rechtzeitig prozessual geltend gemacht werden (BAG 29. März 2007 - 2 AZR 614/06 -Dreher/Schmitz-Scholemann in Anwalt-Kommentar Arbeitsrecht § 6 KSchG Rn. 8; Fornasier/Werner NJW 2007, 2729).
  • BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 66/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Austauschkündigung

    Auszug aus BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 314/06
    Eine unzulässige Austauschkündigung läge lediglich dann vor, wenn die bislang von den Arbeitnehmern des Betriebs ausgeführten Tätigkeiten nicht zur selbständigen Erledigung auf einen Dritten übertragen worden wären (vgl. auch Senat 16. Dezember 2004 - 2 AZR 66/04 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 133 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 136).
  • BAG, 16.11.1970 - 2 AZR 33/70

    Kündigung - Kündigungsfrist

  • BAG, 12.05.2005 - 2 AZR 426/04

    Kündigungsschutzklage - allgemeine Feststellungsklage - Streitgegenstand

  • Drs-Bund, 24.06.2003 - BT-Drs 15/1204
  • BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 601/14

    Rügen bei Massenentlassung - Präklusion nach § 6 KSchG

    Insofern hat § 6 Satz 1 KSchG mit der zum 1. Januar 2004 erfolgten Neufassung durch Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3002) einen Bedeutungswandel erfahren: Die Norm ermöglicht nicht mehr, wie § 6 KSchG aF, nur die Erweiterung der aus anderen Gründen erhobenen Klage auf die Feststellung der Sozialwidrigkeit der Kündigung (zum Bedeutungsgehalt des § 6 KSchG aF Zeuner NZA 2012, 1414, 1415) , sondern beschränkt auch die Möglichkeit des Arbeitnehmers, nach Ablauf der Klagefrist weitere Unwirksamkeitsgründe nachzuschieben (BAG 8. November 2007 - 2 AZR 314/06 - Rn. 16, BAGE 124, 367; Eylert NZA 2012, 9, 10; aA Zeuner NZA 2012, 1414, 1416) .
  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10

    Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG - Konsultationspflicht bei

    Geschieht dies nicht, ist er mit dieser Rüge grundsätzlich ausgeschlossen (BAG 8. November 2007 - 2 AZR 314/06 - Rn. 10, 16, BAGE 124, 367; vgl. auch 4. Mai 2011 - 7 AZR 252/10 - Rn. 19, EzA KSchG § 6 Nr. 3 für die auf § 6 KSchG verweisende Bestimmung des § 17 Satz 2 TzBfG; aA KR/Friedrich 9. Aufl. § 6 KSchG Rn. 18a; Bader/Bram/Kriebel Stand Oktober 2010 § 6 KSchG Rn. 14 ff.; Quecke RdA 2004, 86, 102; Bender/Schmidt NZA 2004, 358, 365; Bayreuther ZfA 2005, 391, 392) .

    Der Zweite Senat hat in seiner Entscheidung vom 8. November 2007 (- 2 AZR 314/06 - Rn. 21, BAGE 124, 367) lediglich angenommen, dass ein ausreichender Hinweis an den Kläger dadurch erfolgt sei, dass das Arbeitsgericht eindeutig festgestellt habe, andere Unwirksamkeitsgründe habe der Kläger erstinstanzlich nicht geltend gemacht.

    e) Jedenfalls einen weder anwaltlich noch gewerkschaftlich vertretenen Arbeitnehmer muss das Arbeitsgericht auf den Regelungsgehalt des § 6 Satz 1 KSchG hinweisen, obwohl § 6 Satz 2 KSchG nur eine Sollvorschrift ist (vgl. BAG 8. November 2007 - 2 AZR 314/06 - Rn. 21, BAGE 124, 367) .

  • BAG, 04.05.2011 - 7 AZR 252/10

    Befristungskontrollklage - § 6 KSchG

    Im Streitfall kann im Ergebnis offenbleiben, welche Anforderungen an eine Geltendmachung weiterer Unwirksamkeitsgründe iSv. § 17 Satz 2 TzBfG, § 6 Satz 1 KSchG zu stellen sind (vgl. die strengen Anforderungen von BAG 8. November 2007 - 2 AZR 314/06 - Rn. 18 ff., BAGE 124, 367) .

    (2) In späteren Entscheidungen haben der Zweite und der Siebte Senat die Frage der Zurückverweisungspflicht bei Verletzung der Hinweispflicht dagegen offengelassen (vgl. zu § 6 KSchG nF: BAG 8. November 2007 - 2 AZR 314/06 - Rn. 21 mwN, BAGE 124, 367; noch zu § 6 KSchG aF: 12. Mai 2005 - 2 AZR 426/04 - zu B II 1 der Gründe, AP KSchG 1969 § 4 Nr. 53 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 70; 16. April 2003 - 7 AZR 119/02 - zu I 3 d bb der Gründe, BAGE 106, 72) .

    Der Zweite Senat hat sich in der jüngsten zitierten Entscheidung vom 8. November 2007 (aaO) allerdings tendenziell für eine eigene Entscheidungsbefugnis des Berufungsgerichts ausgesprochen ("... oder ob es - wofür einiges sprechen mag - zu einer eigenen Entscheidung befugt ist ..."; offengelassen auch von LAG Berlin-Brandenburg 3. Juni 2010 - 26 Sa 263/10 - zu II 2 b bb der Gründe, LAGE KSchG § 6 Nr. 5) .

  • BAG, 27.07.2011 - 7 AZR 402/10

    Postbeschäftigungsunfähigkeit - Bedingungseintritt - Klagefrist - verlängerte

    Welche Anforderungen an die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Bedingung zu stellen sind, ist noch nicht abschließend geklärt (vgl. dazu im Kündigungsschutzrecht die strengen Anforderungen von BAG 8. November 2007 - 2 AZR 314/06 - Rn. 18 ff., BAGE 124, 367) .
  • OLG Hamm, 23.10.2014 - 28 U 98/13

    Fußballtrainer der 2. BL unberechtigt entlassen - Kündigungsschutzklage versäumt

    In dem Gütetermin vom 18.06.2009 erteilte der Kammervorsitzende den Hinweis, dass er die Wahrung der Frist des § 4 KSchG für erforderlich erachte und verwies auf das Urteil des BAG 2 AZR 314/06 vom 08.11.2007.

    Ein solcher auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG NJW 2008, 1336) gebotener Hinweis wurde vom Beklagten nicht erteilt.

  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 480/09

    Nicht vorbehaltene ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses -

    Die Klagefrist des § 4 KSchG ist auch einzuhalten, wenn die ordentliche Kündigung gegen das Kündigungsverbot des § 15 Abs. 3 TzBfG verstößt, weil der befristete Vertrag weder die Möglichkeit vorsieht, das Arbeitsverhältnis ordentlich zu kündigen noch die Anwendbarkeit eines Tarifvertrags vereinbart ist, der ein solches Kündigungsrecht enthält (KR/Friedrich 9. Aufl. § 4 KSchG Rn. 15; ErfK/Kiel 10. Aufl. § 4 KSchG Rn. 4; BBDK/Kriebel KSchG Stand April 2010 § 4 Rn. 20; Fornasier/Werner NJW 2007, 2729, 2733; vgl. für den tarifvertraglichen oder arbeitsvertraglichen Ausschluss der ordentlichen Kündigung allgemein BAG 8. November 2007 - 2 AZR 314/06 - Rn. 17, BAGE 124, 367).
  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 680/14

    Änderungskündigung - Selbstwiderspruch

    Einen solchen Unwirksamkeitsgrund hätte sie prozessual ordnungsgemäß geltend machen müssen (vgl. BAG 8. November 2007 - 2 AZR 314/06 - Rn. 17, BAGE 124, 367) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2011 - 2 Sa 557/10

    Unkündbarkeit - Geltendmachung in erster Instanz - richterlicher Hinweis -

    Neue Unwirksamkeitsgründe können demnach nur bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz geltend gemacht werden (vgl. BAG Urteil vom 08.11.2007 - 2 AZR 314/06 = NJW 2008, 1336, NZA 2008, 936).

    Der tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche vereinbarte Ausschluss der ordentlichen Kündigung zählt aber den Unwirksamkeitsgründen einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen ordentlichen Kündigung, die gemäß den §§ 4, 6 KSchG rechtzeitig prozessual geltend gemacht werden müssen (vgl. BAG, Urteil vom 08.11.2007, aaO.).

    In der Entscheidung vom 08.11.2007 - 2 AZR 314/06 - (a. a. O.) hat das BAG die Frage offen gelassen.

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 08.11.2007 (aaO.) in welchem die prozessuale Behandlung offen gelassen wurde, ausgeführt, dass einiges dafür sprechen möge, dass das Berufungsgericht zu einer eigenen Entscheidung befugt sei, allerdings nicht näher ausgeführt, was dafür sprechen könne.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.06.2010 - 26 Sa 263/10

    Anforderungen an die Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG;

    die unterbliebene oder mit Mängeln behaftete Anhörung des Betriebsrats (vgl. BAG 8. November 2007 - 2 AZR 314/06 - AP Nr. 63 zu § 4 KSchG 1969 = NZA 2008, 936 = EzA § 4 nF KSchG Nr. 81, zu B I 3 b der Gründe).

    cc) Welche Rechtsfolgen einer Verletzung der Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG als Verfahrensfehler nach § 139 Abs. 2 ZPO durch das Arbeitsgericht zukommt, bedarf daher hier keiner Entscheidung; insbesondere kann offenbleiben, ob das Landesarbeitsgericht in einem derartigen Fall bei einer Geltendmachung sonstiger Unwirksamkeitsgründe in der Berufungsinstanz trotz des Zurückweisungsverbots des § 68 ArbGG das erstinstanzliche Urteil aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Arbeitsgericht zurückzuverweisen hat (so zu § 6 aF KSchG: BAG 30. November 1961 - 2 AZR 295/61 - AP Nr. 3 zu § 5 KSchG = NJW 1962, 1587; zu § 6 nF KSchG: offengelassen BAG 12. Mai 2005 - 2 AZR 426/04 - AP Nr. 53 zu § 4 KSchG 1969 = NZA 2005, 1259 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 70, zu B II 1 der Gründe) oder ob es zu einer eigenen Entscheidung befugt ist (so wohl BAG 8. November 2007 - 2 AZR 314/06 - AP Nr. 63 zu § 4 KSchG 1969 = NZA 2008, 936 = EzA § 4 nF KSchG Nr. 81, zu B I 3 d cc der Gründe, im Ergebnis allerdings dort wiederum offengelassen).

  • LAG Düsseldorf, 15.03.2010 - 16 Sa 882/09

    Zeitbefristung zur Vertretung; Wahrung der Schriftform durch Unterzeichnung der

    Von einer entsprechenden Präklusionswirkung ist der 2. Senat des Bundesarbeitsgerichts im Hinblick auf die Kündigungsschutzklage ausgegangen (BAG vom 08.11.2007 - 2 AZR 314/06, AP Nr. 63 zu § 4 KSchG 1969 Rn. 17 ff.; vgl. a. LAG Düsseldorf vom 03.11.2008 - 14 Sa 1034/08, LAGE Nr. 2 zu § 1 BetrVG 2001 mwN).

    Das Bundesarbeitsgericht hat dies zur Neufassung des § 6 Satz 2 KSchG zum 01.01.2004 bislang offen gelassen, allerdings ausgeführt, dass einiges dafür sprechen mag, dass das Berufungsgericht zu einer eigenen Entscheidung befugt ist (BAG vom 08.11.2007 a.a.O., Rn. 21).

  • BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 830/09

    Sanierungstarifvertrag - Auslegung - Zustimmung der Gewerkschaft als

  • LAG Köln, 01.08.2008 - 4 Sa 590/08

    Kündigung wegen Verstoß gegen das betriebliche Rauchverbot

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.06.2011 - 15 Sa 735/11

    Anhörung des Betriebsrats - mangelnde Vorlage einer Vollmachtsurkunde -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2010 - 6 Sa 2345/09

    Haushaltsbefristung - Schriftform der Befristungsabrede

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2013 - 6 Sa 426/12

    Auslegung eines befristeten Formulararbeitsvertrags - Vereinbarung der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2011 - 8 Sa 132/11

    Sonderliquidationsverfahren nach griechischem Recht - Einstellung des

  • LAG Hamburg, 06.10.2011 - 8 Sa 52/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Form der Kündigungserklärung - gerichtliche

  • LAG Köln, 21.01.2008 - 2 Sa 1319/07

    Aufhebung; Bühnenschiedsgerichtsbarkeit; Befristung Schriftform

  • LAG Hessen, 25.02.2011 - 3 Sa 1095/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Interessensausgleich mit Namensliste - Verkennung

  • LAG Köln, 21.01.2008 - 2 Sa 1046/07

    Aufhebung; Bühnenschiedsgerichtsbarkeit; Befristung Schriftform

  • LAG Köln, 21.01.2008 - 2 Sa 1318/07

    Aufhebung; Bühnenschiedsgerichtsbarkeit; Befristung Schriftform

  • LAG Köln, 08.09.2015 - 12 Sa 682/15

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer tariflich unkündbaren

  • ArbG Hamburg, 27.05.2008 - 21 Ca 377/07

    Kündigungsschutzklage bei Schwangerschaft

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2011 - 8 Sa 2653/10

    Sonderliquidationsverfahren nach griechischem Recht - Einstellung des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2011 - 8 Sa 2653/11

    Zurückweisung der Anhörung gem. § 102 BetrVG wegen fehlender Originalvollmacht

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.02.2010 - 3 Sa 1429/09

    Kündigung eines Arztes bei Streit um Entwicklung einer Krankenhaussoftware;

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Rechtsprechung
   BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 614/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,16430
BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 614/06 (https://dejure.org/2007,16430)
BAG, Entscheidung vom 29.03.2007 - 2 AZR 614/06 (https://dejure.org/2007,16430)
BAG, Entscheidung vom 29. März 2007 - 2 AZR 614/06 (https://dejure.org/2007,16430)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Änderungskündigung; Beruhen des Wegfalls des Beschäftigungsbedürfnisses zu den bisherigen Bedingungen auf einer unternehmerischen Entscheidung zur Umstrukturierung des gesamten oder von Teilen eines Betriebes oder ...

  • Judicialis

    KSchG § 2

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 936
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 614/06
    Der Wegfall des Beschäftigungsbedürfnisses zu den bisherigen Bedingungen kann auf einer unternehmerischen Entscheidung zur Umstrukturierung des gesamten oder von Teilen eines Betriebes oder einzelner Arbeitsplätze beruhen, von der auch das Anforderungsprofil der im Betrieb nach Umstrukturierung verbleibenden Arbeitsplätze erfasst werden kann (Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 81 = EzA KSchG § 2 Nr. 54).

    Sie ist lediglich dahingehend zu überprüfen, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist und ob sie ursächlich für den vom Arbeitgeber geltend gemachten Änderungsbedarf ist (Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 -AP KSchG 1969 § 2 Nr. 81 = EzA KSchG § 2 Nr. 54).

    Das gilt auch für die Gestaltung des Anforderungsprofils der durch Umstrukturierung entstandenen, neu zugeschnittenen Arbeitsplätze (Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - aaO).

    Da für eine beschlossene und tatsächlich durchgeführte unternehmerische Organisationsentscheidung die Vermutung spricht, dass sie aus sachlichen Gründen erfolgt, Rechtsmissbrauch also die Ausnahme ist, hat im Kündigungsschutzprozess grundsätzlich der Arbeitnehmer die Umstände darzulegen und im Streitfall zu beweisen, aus denen sich ergeben soll, dass die getroffene innerbetriebliche Strukturmaßnahme offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - aaO; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61).

    a) Ob der Arbeitnehmer eine ihm vorgeschlagene Änderung billigerweise hinnehmen muss, ist nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu ermitteln (Senat 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 84 = EzA KSchG § 2 Nr. 58; 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 81 = EzA KSchG § 2 Nr. 54).

    die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom Inhalt des bisherigen Arbeitsverhältnisses entfernen, als zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (Senat 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - aaO; 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - aaO).

    Eine gesonderte Rechtfertigung der Vergütungsänderung ist nur dann entbehrlich, wenn sich die geänderte Vergütung aus einem im Betrieb angewandten Vergütungssystem ergibt ("Tarifautomatik") (Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 81 = EzA KSchG § 2 Nr. 54).

    So kann eine Entgeltreduzierung bei geändertem Arbeitsinhalt beispielsweise durch einen evident geringeren Marktwert der neu angebotenen gegenüber der bisherigen Tätigkeit gerechtfertigt sein (Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 81 = EzA KSchG § 2 Nr. 54).

    Eine betriebsbedingte Änderungskündigung, die eine aus wirtschaftlichen Gründen sonst erforderlich werdende Beendigungskündigung vermeidet, ist jedoch stets zulässig (Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 81 = EzA KSchG § 2 Nr. 54).

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 64/05
    Auszug aus BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 614/06
    a) Ob der Arbeitnehmer eine ihm vorgeschlagene Änderung billigerweise hinnehmen muss, ist nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu ermitteln (Senat 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 84 = EzA KSchG § 2 Nr. 58; 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 81 = EzA KSchG § 2 Nr. 54).

    die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom Inhalt des bisherigen Arbeitsverhältnisses entfernen, als zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (Senat 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - aaO; 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - aaO).

    Aus dem Vorbringen des Arbeitgebers muss erkennbar sein, dass er auch unter Berücksichtigung der vertraglich eingegangenen besonderen Verpflichtungen alles Zumutbare unternommen hat, die durch die unternehmerische Entscheidung notwendig gewordenen Anpassungen auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken (Senat 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - aaO; 17. März 2005 - 2 ABR 2/04 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 58 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 59).

  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 556/00

    Änderungskündigung - Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 614/06
    Bei der Frage der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung iSv. § 2 Satz 1, § 1 Abs. 2 KSchG handelt es sich um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Landesarbeitsgericht in dem angefochtenen Urteil die Rechtsbegriffe selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen der §§ 2, 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. Senat 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 45).

    a) Eine Änderungskündigung ist ua. durch dringende betriebliche Erfordernisse iSv. § 1 Abs. 2 KSchG bedingt, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren innerbetrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb überhaupt oder unter Zugrundelegung des Vertragsinhalts zu den bisherigen Arbeitsbedingungen entfällt (Senat 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 45; 18. September 1997 - 2 AZR 657/96 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 97).

    Es ist nicht Sache der Arbeitsgerichte, dem Arbeitgeber eine bessere betriebliche oder unternehmerische Organisationsstruktur vorzuschreiben (Senat 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 45; 18. September 1997 - 2 AZR 657/96 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 97; 6. Mai 1996 - 2 AZR 438/95 - BAGE 83, 127; 19. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61).

  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 480/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 614/06
    Die Notwendigkeit einer kurzen Einarbeitungszeit steht der Vergleichbarkeit nicht entgegen (2. März 2006 - 2 AZR 23/05 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 81 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 67; 2. Juni 2005 - 2 AZR 480/04 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 75 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 63).

    An einer Vergleichbarkeit fehlt es jedoch, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht einseitig auf den anderen Arbeitsplatz um- oder versetzen kann ("arbeitsvertragliche Austauschbarkeit", Senat 2. März 2006 - 2 AZR 23/05 - aaO; 2. Juni 2005 - 2 AZR 480/04 - aaO).

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 23/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 614/06
    Die Notwendigkeit einer kurzen Einarbeitungszeit steht der Vergleichbarkeit nicht entgegen (2. März 2006 - 2 AZR 23/05 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 81 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 67; 2. Juni 2005 - 2 AZR 480/04 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 75 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 63).

    An einer Vergleichbarkeit fehlt es jedoch, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht einseitig auf den anderen Arbeitsplatz um- oder versetzen kann ("arbeitsvertragliche Austauschbarkeit", Senat 2. März 2006 - 2 AZR 23/05 - aaO; 2. Juni 2005 - 2 AZR 480/04 - aaO).

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 614/06
    cc) Auch ein mit dem Ausgangsfall der Senatsentscheidung vom 26. September 2002 (- 2 AZR 636/01 - BAGE 103, 31) vergleichbarer Sachverhalt liegt hier nicht vor.

    Zutreffend ist zwar, dass die Entscheidung des Unternehmers, einen Betriebsteil durch eine noch zu gründende, finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in sein Unternehmen voll eingegliederte Organgesellschaft mit von dieser neu einzustellenden Arbeitnehmern weiter betreiben zu lassen, nach der Rechtsprechung des Senats rechtsmissbräuchlich ist und daher kein dringendes betriebliches Erfordernis im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG darstellt, den in diesem Betriebsteil bisher beschäftigten Arbeitnehmern zu kündigen (Senat 26. September 2002 - 2 AZR 636/01 - aaO).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 614/06
    Da für eine beschlossene und tatsächlich durchgeführte unternehmerische Organisationsentscheidung die Vermutung spricht, dass sie aus sachlichen Gründen erfolgt, Rechtsmissbrauch also die Ausnahme ist, hat im Kündigungsschutzprozess grundsätzlich der Arbeitnehmer die Umstände darzulegen und im Streitfall zu beweisen, aus denen sich ergeben soll, dass die getroffene innerbetriebliche Strukturmaßnahme offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - aaO; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61).

    Es ist nicht Sache der Arbeitsgerichte, dem Arbeitgeber eine bessere betriebliche oder unternehmerische Organisationsstruktur vorzuschreiben (Senat 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 45; 18. September 1997 - 2 AZR 657/96 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 97; 6. Mai 1996 - 2 AZR 438/95 - BAGE 83, 127; 19. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61).

  • BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 657/96

    Betriebsbedingte Änderungskündigung nach betrieblicher Organisationsänderung

    Auszug aus BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 614/06
    a) Eine Änderungskündigung ist ua. durch dringende betriebliche Erfordernisse iSv. § 1 Abs. 2 KSchG bedingt, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren innerbetrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb überhaupt oder unter Zugrundelegung des Vertragsinhalts zu den bisherigen Arbeitsbedingungen entfällt (Senat 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 45; 18. September 1997 - 2 AZR 657/96 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 97).

    Es ist nicht Sache der Arbeitsgerichte, dem Arbeitgeber eine bessere betriebliche oder unternehmerische Organisationsstruktur vorzuschreiben (Senat 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 45; 18. September 1997 - 2 AZR 657/96 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 97; 6. Mai 1996 - 2 AZR 438/95 - BAGE 83, 127; 19. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61).

  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 614/06
    Dies setzt voraus, dass ein freier vergleichbarer (gleichwertiger) Arbeitsplatz oder ein freier Arbeitsplatz zu geänderten (schlechteren) Arbeitsbedingungen vorhanden ist und der Arbeitnehmer über die hierfür erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt (allgemein zum Maßstab: Senat 21. September 2000 - 2 AZR 385/99 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 111 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 107).
  • BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 260/01

    Betriebsbedingte Kündigung und Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 614/06
    Diese Weiterbeschäftigungspflicht gilt unabhängig davon, ob ein Widerspruch des zuständigen Betriebsrats vorliegt (Senat 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121).
  • BAG, 17.03.2005 - 2 ABR 2/04

    Änderungskündigung; Gleichbehandlung; Differenzierungsgründe; Offenlegung

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 617/02

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96

    Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch

  • BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 103/06

    Änderungskündigung

  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 438/95

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstellung der Vertriebsart

  • BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 31/06

    Verlagerung eines Betriebsteils - betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00

    Betriebsratsmitglied - Kündigung

  • BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 667/06
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 126/05

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung

  • LAG Hessen, 28.03.2006 - 14 Sa 1119/05
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