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Rechtsprechung
   BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 986/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3262
BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 986/07 (https://dejure.org/2009,3262)
BAG, Entscheidung vom 25.02.2009 - 4 AZR 986/07 (https://dejure.org/2009,3262)
BAG, Entscheidung vom 25. Februar 2009 - 4 AZR 986/07 (https://dejure.org/2009,3262)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    OT-Mitgliedschaft - Ende der Nachbindung eines Tarifvertrages

  • openjur.de

    OT-Mitgliedschaft im VAV; Ende der Nachbindung des Manteltarifvertrags der Feinkost-, Nährmittel- und Teigwarenindustrie in Hessen und Rheinland-Pfalz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Untersagung des Abschlusses von Arbeitsverträgen mit individueller Wochenarbeitszeit; Ende der Nachbindung eines Tarifvertrages infolge Inkrafttretens eines neuen Tarifvertrags

  • Judicialis

    GG Art. 9 Abs. 3; ; TVG § ... 3 Abs. 3; ; MTV § 3; ; TV Flexible Arbeitszeit für die Feinkost-, Nährmittel- und Teigwarenindustrie in Hessen und Rheinland-Pfalz vom 15. Mai 2006 § 2; ; TV Flexible Arbeitszeit für die Feinkost-, Nährmittel- und Teigwarenindustrie in Hessen und Rheinland-Pfalz vom 15. Mai 2006 § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersagung des Abschlusses von Arbeitsverträgen mit individueller Wochenarbeitszeit; Ende der Nachbindung eines Tarifvertrages infolge Inkrafttretens eines neuen Tarifvertrags

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ende der Nachbindung auch durch Änderung der materiellen Rechtslage in einem anderen Tarifvertrag ? Beendigung der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband ist Übertritt in Form der Verbandsmitgliedschaft ohne Tarifbindung gleichzustellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 1304 (Ls.)
  • DB 2009, 2220
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 419/07

    Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 986/07
    (1) Der Senat hat die Anforderungen an eine Verbandssatzung, die aus tarifrechtlicher Sicht einen Mitgliederstatus ohne Tarifbindung (OT-Status) bereitstellt, in der Entscheidung vom 4. Juni 2008 (- 4 AZR 419/07 - AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95) insbesondere dahingehend konkretisiert, dass es nicht ausreicht, wenn die Satzung für die Mitglieder ohne Tarifbindung lediglich die Rechtsfolge der Tarifgebundenheit nach § 3 Abs. 1 TVG abbedingt.

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein solcher weitreichender Ausschluss der OT-Mitglieder schon deshalb nicht geboten, weil es dem Verband ohnehin aus tarifrechtlicher Sicht nicht verwehrt werden kann, sich bei tarifpolitischen Entscheidungen auch durch nicht gebundene außenstehende Dritte beraten zu lassen (Senat 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 39 mwN, AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95).

  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 271/02

    Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch - Klageantrag

    Auszug aus BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 986/07
    Danach ist erforderlich, dass der erhobene Anspruch gegenständlich so konkret bezeichnet wird, dass über den Streitgegenstand und damit über die Rechtskraftwirkung eines Urteils keine Zweifel entstehen können (Senat 19. März 2003 - 4 AZR 271/02 - BAGE 105, 275, 279; Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 6. Aufl. § 46 Rn. 48; Zöller/Greger ZPO 26. Aufl. § 253 Rn. 13).

    Anders als in dem der Senatsentscheidung vom 19. März 2003 (- 4 AZR 271/02 - BAGE 105, 275) zu Grunde liegenden Sachverhalt hat die klagende Gewerkschaft den Antrag nicht auf Gewerkschaftsmitglieder beschränkt.

  • BAG, 07.11.2001 - 4 AZR 703/00

    Verbandsaustritt - Ende der Nachbindung - Tarifänderung

    Auszug aus BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 986/07
    Das ergibt sich aus der für die geänderten Tarifnormen nunmehr fehlenden mitgliedschaftlichen Legitimation des Verbandshandelns für das ehemalige Mitglied (Senat 7. November 2001 - 4 AZR 703/00 - mwN, BAGE 99, 283, 286 ff.).

    Dies gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht nur für die geänderten Normen, sondern betrifft auch die unveränderten Tarifregelungen (zB Senat 7. November 2001 - 4 AZR 703/00 - BAGE 99, 283, 287).

  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98

    Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche

    Auszug aus BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 986/07
    Da die Klage bereits aus diesem Grund unbegründet ist, bedarf es keiner Stellungnahme zu der Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen der Gewerkschaft ein Unterlassungsanspruch gegen einen tarifgebundenen Arbeitgeber zusteht, der - auch nicht tarifgebundenen - Arbeitnehmern in seinem Betrieb ein Vertragsangebot macht, in dem materielle Arbeitsbedingungen enthalten sind, die ungünstiger sind als die eines Tarifvertrages, von dessen fachlich-betrieblichem Geltungsbereich der fragliche Betrieb erfasst wird (vgl. dazu BAG 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - BAGE 91, 210).
  • BAG, 18.07.2006 - 1 ABR 36/05

    Tarifzuständigkeit und OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 986/07
    Sie können daher auch eine Form der Mitgliedschaft anbieten, die nicht mit der Rechtsfolge der Tarifgebundenheit nach § 3 Abs. 1 TVG verbunden ist (BAG 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - BAGE 119, 103, 119).
  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 236/00

    Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung (hier: Jahressonderzahlung und

    Auszug aus BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 986/07
    (3) Es kann vorliegend dahinstehen, ob die am selben Tage getroffene Vereinbarung der Tarifvertragsparteien über einen befristeten Verzicht auf die Kündigung des MTV - mit Ausnahme bestimmter, einzeln bezeichneter Regelungen - tatsächlich lediglich eine schuldrechtliche Vereinbarung zwischen zwei Tarifvertragsparteien "unterhalb der Schwelle" einer Abänderung des MTV darstellt, wie das Landesarbeitsgericht meint, oder ob es sich dabei in der Sache um eine Laufzeitvereinbarung handelt, die - wie bei Tarifverhandlungen häufig - von großer Bedeutung sein kann und zur weitgehenden Unkündbarkeit und damit zwingenden Weitergeltung der Abschluss-, Inhalts- und Beendigungsnormen führt (vgl. zB BAG 27. September 2001 - 2 AZR 236/00 - BAGE 99, 167, 175).
  • LAG Hessen, 21.11.2007 - 18 Sa 1060/06

    Kollektivrechtlicher Unterlassungsanspruch, OT-Mitgliedschaft, Nachbindung,

    Auszug aus BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 986/07
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 21. November 2007 - 18 Sa 1060/06 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 261/08

    Nachbindung an einen Tarifvertrag

    Das ergibt sich aus der für die geänderten Tarifnormen nunmehr fehlenden mitgliedschaftlichen Legitimation des Verbandshandelns für das ehemalige Mitglied (Senat 7. November 2001 - 4 AZR 703/00 - zu 1 c dd [1] der Gründe, BAGE 99, 283, 286 ff.; 25. Februar 2009 - 4 AZR 986/07 - zu B II 2 der Gründe).

    Sie kann aber auch in der Vereinbarung einer neuen Tarifnorm liegen, die in einem gesonderten Tarifvertrag vereinbart worden ist (Senat 25. Februar 2009 - 4 AZR 986/07 - zu B II 2 der Gründe).

  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 111/08

    Unwirksamkeit einer OT-Mitgliedschaft

    Dabei ist von der Rechtslage nach der Satzung auszugehen; eine evtl. abweichende Praxis kann für die Frage, ob die Trennung der beiden Mitgliederbereiche insbesondere hinsichtlich tarifpolitischer und arbeitskampfrechtlicher Entscheidungen ausreichend konsequent durchgeführt worden ist, nur in Ausnahmefällen Bedeutung haben, etwa bei bewusstem Satzungsverstoß oder sehr geringer Regelungsintensität der Satzung (vgl. dazu auch Senat 25. Februar 2009 - 4 AZR 986/07 -).
  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 250/08

    Ablösung eines nachwirkenden Tarifvertrages

    Es kann zu ihren Gunsten unterstellt werden, dass der Wechsel tarifrechtlich wirksam war (vgl. dazu BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95; 25. Februar 2009 - 4 AZR 986/07 - 22. April 2009 - 4 AZR 111/08 - AuR 2009, 177 (Kurzwiedergabe)).
  • BAG, 26.01.2016 - 1 ABR 13/14

    Tarifzuständigkeit - Antragsbefugnis

    Jedenfalls aber liegt auf der Hand, dass es bei einem Einsatz des Antragstellers bei der zu 10. beteiligten Entleiherin vom 9. Oktober 2006 bis 30. Juni 2009 nicht auf die Zuständigkeiten aller genannten Gewerkschaften für die Abschlüsse von MTV 2003, ETV 2003, ERTV 2003 und ÄndTV 2004 ankommen kann, denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist dem Ende des Tarifvertrags jede Änderung des Tarifvertrags - hier erfolgt mit dem am 1. Juli 2006 in Kraft getretenen ÄndTV 2006 - gleichzustellen (BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 986/07 - Rn. 39 mwN) .
  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 262/08

    Nachbindung an einen Tarifvertrag

    Das ergibt sich aus der für die geänderten Tarifnormen nunmehr fehlenden mitgliedschaftlichen Legitimation des Verbandshandelns für das ehemalige Mitglied (Senat 7. November 2001 - 4 AZR 703/00 - zu 1 c dd [1] der Gründe, BAGE 99, 283, 286 ff.; 25. Februar 2009 - 4 AZR 986/07 - zu B II 2 der Gründe).

    Sie kann aber auch in der Vereinbarung einer neuen Tarifnorm liegen, die in einem gesonderten Tarifvertrag vereinbart worden ist (Senat 25. Februar 2009 - 4 AZR 986/07 - zu B II 2 der Gründe).

  • BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 9/22

    Betriebliche Vergütungsordnung - tarifgebundener Arbeitgeber

    Zwar ist dem Ende eines Tarifvertrags iSd. § 3 Abs. 3 TVG jede Änderung desselben gleichzustellen (vgl. BAG 7. Juni 2017 - 1 ABR 32/15 - Rn. 31, BAGE 159, 222; 25. Februar 2009 - 4 AZR 986/07 - Rn. 39 mwN) .
  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.07.2015 - 4 TaBV 32/13

    Unterlassungsanspruch betrieblicher Regelungen - Nachbindungsende

    Erfolgt keine ändernde Abmachung im Sinne des § 4 Abs. 5 TVG, besteht der gewerkschaftliche Unterlassungsanspruch nach §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB, Art. 9 Abs. 3 GG zum Schutze der Tarifautonomie auch im Nachwirkungszeitraum fort (vgl. Kempen/Zachert, a. a. O, § 4 Rn. 253; Umkehrschluss zu BAG vom 25. Februar 2009 - 4 AZR 986/07 = juris Rn. 47 f).
  • BAG, 05.04.2023 - 7 AZR 224/22

    Sachgrundlose Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte

    Dem Ende des Tarifvertrags steht jede Änderung des Tarifvertrags gleich, auch hinsichtlich der unveränderten Bestimmungen (vgl. BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 986/07 - Rn. 39; 7. November 2001 - 4 AZR 703/00 - zu 1 c bb der Gründe, BAGE 99, 283 zur Beendigung eines Tarifvertrags mit der Folge der Beendigung der Nachbindung nach § 3 Abs. 3 TVG) .
  • BAG, 05.04.2023 - 7 AZR 223/22

    Sachgrundlose Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte

    Dem Ende des Tarifvertrags steht jede Änderung des Tarifvertrags gleich, auch hinsichtlich der unveränderten Bestimmungen (vgl. BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 986/07 - Rn. 39; 7. November 2001 - 4 AZR 703/00 - zu 1 c bb der Gründe, BAGE 99, 283 zur Beendigung eines Tarifvertrags mit der Folge der Beendigung der Nachbindung nach § 3 Abs. 3 TVG) .
  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 179/08

    Wechsel eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft -

    Dies ist schon deshalb nicht geboten, weil es dem Verband auch aus tarifrechtlicher Sicht nicht verwehrt werden kann, sich bei tarifpolitischen Entscheidungen auch durch nicht gebundene außenstehende Dritte beraten zu lassen (BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - Rn. 39 mwN, AP TVG § 3 Nr. 38 = EzA GG Art. 9 Nr. 95; sowie 25. Februar 2009 - 4 AZR 986/07 -).
  • BAG, 05.04.2023 - 7 AZR 239/22

    Sachgrundlose Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte

  • LAG Hamburg, 07.12.2016 - 6 Sa 59/16

    Verstoß einer Betriebsvereinbarung gegen § 77 Abs 3 BetrVG - Auslegung der

  • BAG, 27.04.2022 - 4 AZR 289/21

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen - Reichweite einer Bezugnahmeklausel -

  • LAG Hamburg, 07.12.2016 - 6 Sa 66/16

    Verstoß einer Betriebsvereinbarung gegen § 77 Abs 3 BetrVG - Auslegung der

  • BAG, 27.04.2022 - 4 AZR 290/21

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen - Reichweite einer Bezugnahmeklausel -

  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 260/08

    Ablösung eines nachwirkenden Tarifvertrages

  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 253/08

    Ablösung eines nachwirkenden Tarifvertrages

  • LAG Hamburg, 26.04.2017 - 5 Sa 53/16

    Verstoß einer Betriebsvereinbarung gegen § 77 Abs. 3 BetrVG - Auslegung als

  • LAG Hamburg, 26.04.2017 - 5 Sa 61/16
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Rechtsprechung
   BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 307/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4295
BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 307/08 (https://dejure.org/2009,4295)
BAG, Entscheidung vom 13.08.2009 - 6 AZR 307/08 (https://dejure.org/2009,4295)
BAG, Entscheidung vom 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 (https://dejure.org/2009,4295)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Einkommenssicherung bei der Umstrukturierung der Bundeswehr - Ständige Lohnzulagen - Rufbereitschaftsvergütung

  • openjur.de

    Einkommenssicherung bei der Umstrukturierung der Bundeswehr; Ständige Lohnzulagen; Rufbereitschaftsvergütung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung einer Ausgleichszahlung nach § 11 Abs. 2 Tarifvertrag über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr (TVUmBw); Berücksichtigung der Rufbereitschaftsvergütung

  • Judicialis

    TVUmBw § 6; ; TVUmBw § 11

  • rechtsportal.de

    Berechnung der Ausgleichszahlung nach § 11 Abs. 2 TVUmBw; Berücksichtigung der Rufbereitschaftsvergütung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 1304 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 06.03.1974 - 4 AZR 293/73

    Monatstabellenlohn - Kraftfahrer - Gesamtpauschallohn - Tarifvertrag -

    Auszug aus BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 307/08
    Von der in § 21 Abs. 4 MTArb enthaltenen Begriffsbestimmung des Monatsregellohns mit den dort aufgeführten Vergütungsbestandteilen waren die in Abs. 5 bezeichneten Entgeltkomponenten zu unterscheiden (ebenso zum früheren MTB II BAG 6. März 1974 - 4 AZR 293/73 - AP MTB II § 21 Nr. 2 = EzA MTB II § 21 Nr. 1).

    Von den Lohnzulagen abzugrenzende Lohnzuschläge sind nicht an die Person des Arbeiters gebunden, sondern werden, wie zB Zeitzuschläge, Schmutz-, Gefahren- und Erschwerniszuschläge (vgl. §§ 27, 29 MTArb), wegen der äußeren Umstände der Arbeitsleistung gezahlt (BAG 6. März 1974 - 4 AZR 293/73 - AP MTB II § 21 Nr. 2 = EzA MTB II § 21 Nr. 1).

  • BAG, 20.07.1989 - 6 AZR 774/87

    Überstunden: Arzt mit Bereitschaftsdienst - Anspruch auf Freizeitausgleich -

    Auszug aus BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 307/08
    Das macht deutlich, dass der MTArb genau zwischen ständigen Lohnzulagen, sonstigen unständigen Zulagen (zu diesem Begriff Senat 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - EzBAT BAT § 17 Nr. 5; 10. Juli 2003 - 6 AZR 283/02 - EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 168), Zuschlägen, Entschädigungen und Lohn für Überstunden unterschied.

    Sie werden nicht aus einem bestimmten "ständig" gleichen Grundtatbestand vergütet, ihre Entstehung ist vielmehr nach Grund und Höhe von der ständig wechselnden Zahl der Dienste abhängig (vgl. Senat 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - EzBAT BAT § 17 Nr. 5; 10. Juli 2003 - 6 AZR 283/02 - EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 168).

  • BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 283/02

    Ausschlußfrist - Geltendmachung eines Anspruchs

    Auszug aus BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 307/08
    Das macht deutlich, dass der MTArb genau zwischen ständigen Lohnzulagen, sonstigen unständigen Zulagen (zu diesem Begriff Senat 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - EzBAT BAT § 17 Nr. 5; 10. Juli 2003 - 6 AZR 283/02 - EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 168), Zuschlägen, Entschädigungen und Lohn für Überstunden unterschied.

    Sie werden nicht aus einem bestimmten "ständig" gleichen Grundtatbestand vergütet, ihre Entstehung ist vielmehr nach Grund und Höhe von der ständig wechselnden Zahl der Dienste abhängig (vgl. Senat 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - EzBAT BAT § 17 Nr. 5; 10. Juli 2003 - 6 AZR 283/02 - EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 168).

  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 317/06

    Einkommenssicherung - Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 307/08
    Sie sind an die Person des Arbeiters gebunden, wie zB Funktionszulagen, und berücksichtigen eine besondere Arbeitsschwierigkeit (vgl. Senat 23. November 2006 - 6 AZR 317/06 - BAGE 120, 239).

    In § 7 A Abs. 1 TVUmBw aF war die Berücksichtigung der Mehrarbeitsvergütung ausdrücklich geregelt; aus § 7 B Abs. 2 TVUmBw aF folgte dies mittelbar, denn Teil des Pauschallohns der Kraftfahrer ist gem. § 3 KraftfahrerTV auch die Vergütung für Mehrarbeit und Überstunden, welche bereits begrifflich etwas anderes ist als eine Lohnzulage (vgl. Senat 23. November 2006 - 6 AZR 317/06 - Rn. 25, BAGE 120, 239).

  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 353/02

    Vorhandwerkerzulage - Weiterzahlung - Altersteilzeit

    Auszug aus BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 307/08
    Eine ständige Lohnzulage iSd. MTArb ist gegeben, wenn sie, wie beispielsweise die Vorhandwerkerzulage, mindestens für die Stunden zusteht, für die der Monatstabellenlohn gezahlt wird (BAG 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 - BAGE 106, 353).
  • LAG Nürnberg, 20.03.2008 - 5 Sa 173/07

    Berechnung der Ausgleichszahlung nach § 11 Abs 2 TV UmBW - Berücksichtigung einer

    Auszug aus BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 307/08
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 20. März 2008 - 5 Sa 173/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 13.03.2008 - 6 AZR 794/06

    Zuschuss nach § 4 der 2. BesÜV zur "Ostbesoldung" bei Ausbildung in den alten und

    Auszug aus BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 307/08
    Die Feststellung muss auf ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis gerichtet sein, das so genau zu bezeichnen ist, dass über seine Identität und damit über den Umfang der Rechtskraft des begehrten Feststellungsanspruchs keinerlei Ungewissheit herrschen kann (vgl. Senat 13. März 2008 - 6 AZR 794/06 - NZA-RR 2008, 495).
  • BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 955/12

    Ausgleichszahlung nach dem TV UmBw

    Das für Überstunden gezahlte Entgelt ist keine ständige Lohnzulage iSd. Protokollerklärung Nr. 3 zu § 6 Abs. 1 TV UmBw (vgl. BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 18) .

    Entgegen der Annahme der Revision folgt aus der von ihr zitierten Passage aus dem Urteil des Senats vom 13. August 2009 (- 6 AZR 307/08 - Rn. 21) , die die Anordnung von Rufbereitschaft betraf, nichts anderes.

    bb) Es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Protokollnotiz Nr. 3 zu § 6 Abs. 1 TV UmBw der Wille der Tarifvertragsparteien zu entnehmen ist, nach der alten Fassung nicht gesicherte Lohnbestandteile nunmehr sichern zu wollen (vgl. BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 21) .

  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 462/10

    Berechnung der Ausgleichszahlung nach dem TV UmBw

    Ihre Entstehung ist im Gegensatz zu persönlichen Zulagen nach Grund und Höhe von der ständig wechselnden Zahl und Art von Diensten abhängig (vgl. zur Abgrenzung BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 17 f. mwN, ZTR 2009, 641) .

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass mit dem Verzicht auf das Wort "ständige" lediglich eine redaktionelle Anpassung an den TVöD und eine Vereinheitlichung der Bestimmungen für Arbeiter und Angestellte vorgenommen werden sollte (so BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 21, ZTR 2009, 641) , zeigt dies doch, dass die Tarifvertragsparteien mit der Formulierung "ständige Lohnzulagen" diese Zulagen nur von "unständigen Lohnzulagen" und damit von Zulagen abgrenzen wollten, die vom Anfall und der Zahl der Dienste abhängig waren (BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 17, aaO) , mit dem Wort "ständige" aber nicht zum Ausdruck bringen wollten, dass die "ständige Lohnzulage" dem Arbeiter auf Dauer zustehen musste.

  • BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 691/10

    Anrechnung von Tarifentgelterhöhungen - § 6 TV UmBw

    Sie sind - wie zB Funktionszulagen - an die Person des Arbeitnehmers gebunden (vgl. BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 17 mwN, ZTR 2009, 641; 23. November 2006 - 6 AZR 317/06 - Rn. 25, BAGE 120, 239) .
  • BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 392/11

    Ausgleichszahlung nach § 11 TV UmBw nach Bewilligung einer befristeten Rente

    Dabei ist zum Ausgleich für den Ausschluss der betriebsbedingten Kündigung die Ausgleichszahlung gegenüber dem letzten tatsächlichen Einkommen abgesenkt (BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 20, ZTR 2009, 641) .
  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 907/12

    Berechnung der Einkommenssicherungszulage nach § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw -

    Im vorliegenden Fall bezieht sich die Feststellung zulässigerweise auf den Umfang einer streitigen Leistungspflicht (vgl. zu § 11 Abs. 2 TV UmBw BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 11) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2012 - 3 Sa 131/12

    Ausgleichszahlung nach dem TVUmBw - Keine Berücksichtigung der über das

    Eine ständige Lohnzulage im Sinne des MTArb ist gegeben, wenn sie, wie beispielsweise die Vorhandwerkerzulage, mindestens für die Stunden zusteht, für die der Monatstabellenlohn gezahlt wird ( BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 17, ZTR 2009, 641 ).

    Unabhängig davon, ob die zusätzlich angefallenen Arbeitsstunden als Mehrarbeit oder Überstunden zu qualifizieren sind, handelt es sich bei der hierfür gezahlten Vergütung bereits begrifflich um etwas anderes als eine Lohnzulage ( vgl. BAG 13.August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 19, ZTR 2009, 641; 23. November 2006 - 6 AZR 317/06 - Rn. 25, NZA 2007, 630 ).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2010 - 7 Sa 774/09

    Einkommenssicherung nach TV Umgestaltung Bundeswehr - persönliche Zulage -

    Sinn und Zweck der Regelung in §§ 11, 6 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b TVUmBw ist es, solche wiederkehrenden Lohnbestandteile der letzten drei Jahre zu sichern, welche der Arbeiter in der für ihn maßgeblichen regelmäßigen Arbeitszeit erzielt hatte (vgl. BAG, Urteil vom 13.08.2009 - 6 AZR 307/08 = NZA 2009, 1304).

    Eine ständige Lohnzulage im Sinne des MTArb ist gegeben, wenn sie - wie beispielsweise eine Vorhandwerkerzulage - mindestens für die Stunden zusteht, für die der Tabellenlohn gezahlt wird (vgl. BAG, Urteil vom 24.06.2003 - 9 AZR 353/02 = BAGE 106, 353; Urteil vom 13.08.2009 a.a.O.).

  • BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 578/10

    Anrechnung von Tarifentgelterhöhungen auf eine Funktionszulage -

    Sie sind - wie zB Funktionszulagen - an die Person des Arbeitnehmers gebunden (vgl. BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 17 mwN, ZTR 2009, 641; 23. November 2006 - 6 AZR 317/06 - Rn. 25, BAGE 120, 239) .
  • ArbG Rheine, 29.03.2010 - 1 Ca 38/10

    Tarifvertrag über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der

    Zudem stimmt die Auffassung der Kammer mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Auslegung des § 11 TV UmBw überein: In seinem Urteil vom 13.08.2009 (6 AZR 307/08) hat das Bundesarbeitsgericht sich auf den Standpunkt gestellt, " dass durch die Ausgleichszahlung grundsätzlich nur die Vergütung gesichert werden sollte, die der Arbeiter im Rahmen seiner vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit erzielt hatte".
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2013 - 10 Sa 303/13

    Härtefallregelung nach § 11 TV UmBw - kein Anspruch auf Beihilfe

    Dabei ist zum Ausgleich für den Ausschluss der betriebsbedingten Kündigung die Ausgleichszahlung gegenüber dem letzten tatsächlichen Einkommen abgesenkt (BAG 13.08.2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 20, Juris).
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Rechtsprechung
   BAG, 18.03.2009 - 5 AZR 547/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4894
BAG, 18.03.2009 - 5 AZR 547/08 (https://dejure.org/2009,4894)
BAG, Entscheidung vom 18.03.2009 - 5 AZR 547/08 (https://dejure.org/2009,4894)
BAG, Entscheidung vom 18. März 2009 - 5 AZR 547/08 (https://dejure.org/2009,4894)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 71 Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) bei Statuswechsel

  • Judicialis

    BAT § 37; ; BAT § 71

  • rechtsportal.de

    BAT § 37; BAT § 71
    Voraussetzungen für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 71 BAT bei Statuswechsel

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 1304 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 19.12.2007 - 5 AZR 196/07

    Tarifvertragliche Regelung verlängerter Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus BAG, 18.03.2009 - 5 AZR 547/08
    Diese Regelung sollte nur für eine begrenzte Zeit, nämlich für den Zeitraum zwischen einem alten abzulösenden und einem neuen einzuführenden Rechtszustand Geltung beanspruchen und verhindern, dass in der Vergangenheit für einen klar abgegrenzten Personenkreis begründete Ansprüche durch neue Regelungen unmittelbar und ersatzlos wegfallen (vgl. Senat 19. Dezember 2007 - 5 AZR 196/07 - zu B II 1c, e bb der Gründe zum vergleichbaren § 28 Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer der Deutschen Post AG, EEK 3314; BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 6/03 - zu II 2 a, b der Gründe, BAGE 111, 30).

    Eine entsprechende Beschränkung verletzt nicht den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz (vgl. Senat 19. Dezember 2007 - 5 AZR 196/07 - zu B II 2 der Gründe, EEK 3314).

  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 18.03.2009 - 5 AZR 547/08
    Es kann dahinstehen, ob ein Feststellungsinteresse des Klägers nach § 256 ZPO vorliegt, denn dieses ist Prozessvoraussetzung nur für das stattgebende Urteil (BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 13 mwN, EzA BGB 2002 § 305c Nr. 15).
  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 6/03

    Krankengeldbezug nach BAT - Übergangsregelung

    Auszug aus BAG, 18.03.2009 - 5 AZR 547/08
    Diese Regelung sollte nur für eine begrenzte Zeit, nämlich für den Zeitraum zwischen einem alten abzulösenden und einem neuen einzuführenden Rechtszustand Geltung beanspruchen und verhindern, dass in der Vergangenheit für einen klar abgegrenzten Personenkreis begründete Ansprüche durch neue Regelungen unmittelbar und ersatzlos wegfallen (vgl. Senat 19. Dezember 2007 - 5 AZR 196/07 - zu B II 1c, e bb der Gründe zum vergleichbaren § 28 Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer der Deutschen Post AG, EEK 3314; BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 6/03 - zu II 2 a, b der Gründe, BAGE 111, 30).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.04.2008 - 3 Sa 2334/07

    Besitzstand nach § 71 BAT und nachfolgender Statuswechsel

    Auszug aus BAG, 18.03.2009 - 5 AZR 547/08
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vom 29. April 2008 - 3 Sa 2334/07 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 648/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5362
BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 648/08 (https://dejure.org/2009,5362)
BAG, Entscheidung vom 08.07.2009 - 10 AZR 648/08 (https://dejure.org/2009,5362)
BAG, Entscheidung vom 08. Juli 2009 - 10 AZR 648/08 (https://dejure.org/2009,5362)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Sonderzahlung - Veränderung der Unternehmensstruktur

  • openjur.de

    Anspruch auf eine Jahressonderzahlung gemäß dem Tarifvertrag Nr 1 zur Zahlung einer Jahressonderzahlung für Beschäftigte in den Privatkrankenanstalten in Bayern; Veränderung der Unternehmensstruktur; Schließung von Betten; Tarifauslegung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage auf ergebnisabhängigen Anteil tariflicher Sonderzahlung; Tarifbegriff der Schließung von Betten im Rehabilitationsbereich einer Klinik

  • Judicialis

    TV-Sonderzahlung § 2; ; TV-Sonderzahlung § 3; ; TV-Sonderzahlung § 4

  • rechtsportal.de

    TV-Sonderzahlung § 4 Nr. 3
    Unbegründete Klage auf ergebnisabhängigen Anteil tariflicher Sonderzahlung; Tarifbegriff der Schließung von Betten im Rehabilitationsbereich einer Klinik

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 1304 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG München, 29.04.2008 - 8 Sa 402/07

    Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 648/08
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 29. April 2008 - 8 Sa 402/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 540/03

    Eingruppierung eines Abteilungsleiters im Einzelhandel in Sachsen -Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 648/08
    Mangels einer eigenständigen Definition des Begriffs "der Schließung von Betten" in einer Rehabilitationseinrichtung durch die Tarifvertragsparteien ist vom allgemeinen Sprachgebrauch auszugehen (vgl. BAG 18. November 2004 - 8 AZR 540/03 - mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 88).
  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 389/08

    Höherwertige Tätigkeit - Anspruch auf Zulage

    Auszug aus BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 648/08
    d) Die Anpassungsklausel in § 4 Nr. 3 TV-Sonderzahlung, auf deren Wortlaut es bei der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zunächst ankommt (6. Mai 2009 - 10 AZR 389/08 - mwN), nennt als eine Möglichkeit der Einschränkung der medizinischen Aktivitäten die Schließung von Betten.
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