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   BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 281/08   

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BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 281/08 (https://dejure.org/2009,64)
BAG, Entscheidung vom 18.03.2009 - 10 AZR 281/08 (https://dejure.org/2009,64)
BAG, Entscheidung vom 18. März 2009 - 10 AZR 281/08 (https://dejure.org/2009,64)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Weihnachtsgeld - gegenläufige betriebliche Übung

  • openjur.de

    Gegenläufige betriebliche Übung; Weihnachtsgeld

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebliche Übung und gegenläufige betriebliche Übung bei Weihnachtsgeld; Schweigen als Willenserklärung bzw. fingierte Willenserklärung

  • hensche.de

    Weihnachtsgeld, Betriebliche Übung

  • Betriebs-Berater

    Betriebliche Übung bei Gratifikationszuahlungen

  • Betriebs-Berater

    Schweigen als fingierte Willenserklärung zur Begründung einer gegenläufigen betrieblichen Übung

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BGB § 108 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 133; ; BGB § 145; ; BGB § 157; ; BGB § 177 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 305 Abs. 1; ; BGB § 308 Nr. 5; ; BGB § 415 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 416 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 455 S. 2

  • streifler.de

    Arbeitsrecht: BAG: Gegenläufige betriebliche Übung - Weihnachtsgeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Übung und gegenläufige betriebliche Übung bei Weihnachtsgeld; Schweigen als Willenserklärung bzw. fingierte Willenserklärung; Aufgabe der Rechtsprechung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Leistung aufgrund betrieblicher Übung ? Dreimalige widerspruchslose Entgegennahme nach Erklärung über nunmehrigen Ausschluss des Rechtsanspruchs führt nicht zur gegenläufigen betrieblichen Übung ? Verstoß gegen Klauselverbot für fingierte Erklärungen gem. § 308 Nr. 5 BGB ? ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Weihnachtsgeld und eine gegenläufige betriebliche Übung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gegenläufige betriebliche Übung - Weihnachtsgeld

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Anspruch von Mitarbeitern auf Leistungen aufgrund betrieblicher Übung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Schwierige Beseitigung einer betrieblichen Übung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Weihnachtsgeld - gegenläufige betriebliche Übung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Übung bei Gratifikationszahlungen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Weihnachtsgeld: Keine gegenläufige betriebliche Übung durch mehrfachen Freiwilligkeitsvorbehalt

  • busradar.de (Kurzinformation)

    Weihnachtsgeld: Alle Jahre wieder?

  • ra-braune.de (Kurzinformation)

    Kein Weihnachtsgeld mehr aufgrund neuer betrieblicher Übung?

  • matzen-partner.de (Kurzinformation)

    Ansprüche ohne Vertrag

  • hensche.de (Zusammenfassung)

    Änderung der Rechtsprechung des BAG zur gegenläufigen betrieblichen Übung:

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Leistungen auf Grund betrieblicher Übung: Weihnachtsgeld

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    "Aus" für die negative betriebliche Übung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gegenläufige betriebliche Übung beim Weihnachtsgeld

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Weihnachtsgeld und gegenläufige betriebliche Übung?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Weihnachtsgeld: Ein einmal erworbenes Gewohnheitsrecht kann nicht einseitig rückabwickelt werden - Rechtsprechungsänderung des BAG - Über viele Jahre gezahltes Weihnachtsgeld darf nicht mit dem Verweis, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt, eingestellt ...

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Weihnachtsgeld durch betriebliche Übung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Darf das Weihnachtsgeld einfach gestrichen werden?

Besprechungen u.ä. (6)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebliche Übung - Keine gegenläufige betriebliche Übung durch mehrfachen Freiwilligkeitsvorbehalt

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebliche Übung - "Drum prüfe, wer sich einmal bindet" - Neue Rechtsprechung des BAG zur betrieblichen Übung

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • klsal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Abschaffung der gegenläufigen betrieblichen Übung - kein gleiches Recht für alle

  • juraexamen.info (Entscheidungsbesprechung)

    Weihnachtsgeld

  • heldt-zuelch.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitsrecht: Keine gegenläufige betriebliche Übung bei Weihnachtsgeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 130, 21
  • NJW 2009, 2475
  • ZIP 2009, 1178
  • MDR 2009, 933
  • NZA 2009, 601
  • BB 2009, 1125
  • DB 2009, 1186
  • NZG 2009, 1360 (Ls.)
  • NZG 2009, 704
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 290/98

    Änderung einer betrieblichen Übung

    Auszug aus BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 281/08
    Erklärt ein Arbeitgeber unmissverständlich, dass die bisherige betriebliche Übung einer vorbehaltlosen Weihnachtsgeldzahlung beendet werden und durch eine Leistung ersetzt werden soll, auf die in Zukunft kein Rechtsanspruch mehr besteht, kann nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts am 1. Januar 2002 nach § 308 Nr. 5 BGB eine dreimalige widerspruchslose Entgegennahme der Zahlung durch den Arbeitnehmer nicht mehr den Verlust des Anspruchs auf das Weihnachtsgeld bewirken (Aufgabe der Rechtsprechung zur gegenläufigen betrieblichen Übung, vgl. BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283; 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 38).

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 4. Mai 1999 (- 10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283) grundsätzlich daran festgehalten, dass sich der Arbeitgeber von einer betrieblichen Übung durch eine gegenläufige betriebliche Übung lösen kann.

    Allerdings hat der Senat in seiner Entscheidung vom 4. Mai 1999 (- 10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283) der Kritik an seiner Rechtsprechung teilweise Rechnung getragen und die Anforderungen an eine gegenläufige betriebliche Übung erheblich verschärft.

    aa) Wollte ein Arbeitgeber die betriebliche Übung einer vorbehaltlosen Gratifikationszahlung beenden, durfte er sich nach der Entscheidung des Senats vom 4. Mai 1999 (- 10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283) nicht wie die Beklagte auf den Hinweis der Freiwilligkeit beschränken, sondern musste gegenüber seinen Arbeitnehmern unmissverständlich erklären, dass die bisherige betriebliche Übung einer vorbehaltlosen Zahlung beendet werden und durch eine Leistung ersetzt werden soll, auf die in Zukunft kein Rechtsanspruch mehr besteht.

  • BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 612/96

    Weihnachtsgratifikation - Betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 281/08
    Erklärt ein Arbeitgeber unmissverständlich, dass die bisherige betriebliche Übung einer vorbehaltlosen Weihnachtsgeldzahlung beendet werden und durch eine Leistung ersetzt werden soll, auf die in Zukunft kein Rechtsanspruch mehr besteht, kann nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts am 1. Januar 2002 nach § 308 Nr. 5 BGB eine dreimalige widerspruchslose Entgegennahme der Zahlung durch den Arbeitnehmer nicht mehr den Verlust des Anspruchs auf das Weihnachtsgeld bewirken (Aufgabe der Rechtsprechung zur gegenläufigen betrieblichen Übung, vgl. BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283; 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 38).

    Allerdings konnte nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats eine betriebliche Übung durch eine geänderte betriebliche Übung beendet werden (26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 38).

    Diese Rechtsprechung ist im arbeitsrechtlichen Schrifttum ganz überwiegend auf Ablehnung gestoßen (Henssler FS 50 Jahre Bundesarbeitsgericht S. 683, 704 ff.; Schaub/Koch ArbR-Hdb. 12. Aufl. § 111 Rn. 28; ErfK/Preis 9. Aufl. § 611 BGB Rn. 225; HWK/Thüsing Arbeitsrecht 3. Aufl. § 611 BGB Rn. 235; Speiger NZA 1998, 510; Kettler NJW 1998, 435; Franzen Anm. BAG 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - SAE 1997, 344, 346 ff.; Goertz AuR 1999, 463; Waltermann RdA 2006, 257, 268 f.; kritisch auch Bepler RdA 2004, 226, 238 ff.).

  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

    Auszug aus BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 281/08
    Für jährlich an die gesamte Belegschaft gezahlte Gratifikationen besteht die Regel, dass eine dreimalige vorbehaltlose Gewährung zur Verbindlichkeit erstarkt (st. Rspr., vgl. BAG 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - NZA 2008, 1173; 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - BAGE 118, 360, 368 f.).

    a) Nach der vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Vertragstheorie werden durch eine betriebliche Übung vertragliche Ansprüche der Arbeitnehmer auf die üblich gewordenen Leistungen begründet (vgl. 19. August 2008 - 3 AZR 194/07 - DB 2009, 463; 28. Mai 2008 - 10 AZR 274/07 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 80 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 8; 26. September 2007 - 5 AZR 808/06 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 58 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 13; 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - BAGE 118, 360, 369; 26. Mai 1993 - 4 AZR 149/92 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 2 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 28).

  • BAG, 22.12.1970 - 3 AZR 52/70

    Gleichheit bei Tantiemen

    Auszug aus BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 281/08
    c) Allerdings ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt, dass eine widerspruchslose Fortsetzung der Tätigkeit durch den Arbeitnehmer nach einem Änderungsangebot des Arbeitgebers gemäß den §§ 133, 157 BGB als konkludente Annahme der Vertragsänderung ausgelegt werden kann, wenn diese sich unmittelbar im Arbeitsverhältnis auswirkt, nicht hingegen, solange deren Folgen nicht hervortreten (1. August 2001 - 4 AZR 129/00 - BAGE 98, 293; 13. Mai 1987 - 5 AZR 125/86 - BAGE 55, 275; 22. Dezember 1970 - 3 AZR 52/70 - AP BGB § 305 Billigkeitskontrolle Nr. 2 = EzA BGB § 315 Nr. 4; 17. Juli 1965 - 3 AZR 302/64 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 101).
  • BAG, 17.07.1965 - 3 AZR 302/64

    Leitender Angestellter - Öffentlicher Dienst - Unterzeichnung amtlichen

    Auszug aus BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 281/08
    c) Allerdings ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt, dass eine widerspruchslose Fortsetzung der Tätigkeit durch den Arbeitnehmer nach einem Änderungsangebot des Arbeitgebers gemäß den §§ 133, 157 BGB als konkludente Annahme der Vertragsänderung ausgelegt werden kann, wenn diese sich unmittelbar im Arbeitsverhältnis auswirkt, nicht hingegen, solange deren Folgen nicht hervortreten (1. August 2001 - 4 AZR 129/00 - BAGE 98, 293; 13. Mai 1987 - 5 AZR 125/86 - BAGE 55, 275; 22. Dezember 1970 - 3 AZR 52/70 - AP BGB § 305 Billigkeitskontrolle Nr. 2 = EzA BGB § 315 Nr. 4; 17. Juli 1965 - 3 AZR 302/64 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 101).
  • LAG Köln, 22.01.2008 - 9 Sa 1184/07

    Gegenläufige betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 281/08
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22. Januar 2008 - 9 Sa 1184/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

    Auszug aus BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 281/08
    Für jährlich an die gesamte Belegschaft gezahlte Gratifikationen besteht die Regel, dass eine dreimalige vorbehaltlose Gewährung zur Verbindlichkeit erstarkt (st. Rspr., vgl. BAG 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - NZA 2008, 1173; 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - BAGE 118, 360, 368 f.).
  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04

    Sonderzahlung - Änderung durch betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 281/08
    Ein im Arbeitsvertrag vereinbarter Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Gratifikation kann nur durch Kündigung oder vertragliche Abrede unter Vorbehalt gestellt, verschlechtert oder beseitigt werden, nicht aber durch eine gegenläufige betriebliche Übung (BAG 24. November 2004 - 10 AZR 202/04 - BAGE 113, 29).
  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 129/00

    Vertragsänderung durch konkludentes Verhalten

    Auszug aus BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 281/08
    c) Allerdings ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt, dass eine widerspruchslose Fortsetzung der Tätigkeit durch den Arbeitnehmer nach einem Änderungsangebot des Arbeitgebers gemäß den §§ 133, 157 BGB als konkludente Annahme der Vertragsänderung ausgelegt werden kann, wenn diese sich unmittelbar im Arbeitsverhältnis auswirkt, nicht hingegen, solange deren Folgen nicht hervortreten (1. August 2001 - 4 AZR 129/00 - BAGE 98, 293; 13. Mai 1987 - 5 AZR 125/86 - BAGE 55, 275; 22. Dezember 1970 - 3 AZR 52/70 - AP BGB § 305 Billigkeitskontrolle Nr. 2 = EzA BGB § 315 Nr. 4; 17. Juli 1965 - 3 AZR 302/64 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 101).
  • BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 194/07

    Betriebliche Übung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 281/08
    a) Nach der vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Vertragstheorie werden durch eine betriebliche Übung vertragliche Ansprüche der Arbeitnehmer auf die üblich gewordenen Leistungen begründet (vgl. 19. August 2008 - 3 AZR 194/07 - DB 2009, 463; 28. Mai 2008 - 10 AZR 274/07 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 80 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 8; 26. September 2007 - 5 AZR 808/06 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 58 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 13; 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - BAGE 118, 360, 369; 26. Mai 1993 - 4 AZR 149/92 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 2 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 28).
  • BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 808/06

    Bezugnahme auf Tarifvertrag

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 149/92

    Zulage bei Heimerziehung

  • BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 125/86

    Widerruf von Lohnzulagen

  • BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 274/07

    Jubiläumszuwendung - Betriebliche Übung

  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 203/10

    Ausgleichsklausel - AGB-Kontrolle

    Das als Vertragsangebot zu wertende Verhalten des Arbeitgebers wird von den Arbeitnehmern angenommen, indem sie die Leistung widerspruchslos entgegennehmen (vgl. BAG 18. März 2009 - 10 AZR 281/08 - Rn. 13, BAGE 130, 21) .
  • BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 483/08

    Betriebliche Übung - ablösende Betriebsvereinbarung

    Für jährlich an die gesamte Belegschaft gezahlte Gratifikationen besteht die Regel, dass eine dreimalige vorbehaltlose Gewährung zur Verbindlichkeit erstarkt (st. Rspr., vgl. BAG 18. März 2009 - 10 AZR 281/08 - NZA 2009, 601; 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - NZA 2008, 1173; 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - BAGE 118, 360, 368 f.).

    Nach der vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Vertragstheorie werden durch eine betriebliche Übung vertragliche Ansprüche der Arbeitnehmer auf die üblich gewordenen Leistungen begründet (vgl. 18. März 2009 - 10 AZR 281/08 - mwN, NZA 2009, 601).

    Der Arbeitgeber kann ihn daher im Vergleich zu einem durch ausdrückliche arbeitsvertragliche Abrede begründeten Anspruch des Arbeitnehmers nicht unter erleichterten Voraussetzungen zu Fall bringen (18. März 2009 - 10 AZR 281/08 - aaO.; vgl. Henssler FS 50 Jahre Bundesarbeitsgericht S. 683, 706; ErfK/Preis 9. Aufl. § 611 BGB Rn. 225).

  • BAG, 19.10.2011 - 5 AZR 359/10

    Vergütungserhöhung aufgrund betrieblicher Übung

    Auch das vom Kläger gegen die Beklagte erstrittene Urteil des Zehnten Senats vom 18. März 2009 (- 10 AZR 281/08 - BAGE 130, 21) bestätigt keine entsprechende betriebliche Übung.
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