Rechtsprechung
   BAG, 18.03.2009 - 5 AZR 355/08   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Konzessionsträger - Scheingeschäft - Umgehungsgeschäft

  • openjur.de

    Konzessionsträger; Scheingeschäft; Umgehungsgeschäft

  • Bundesarbeitsgericht

    Konzessionsträger - Scheingeschäft - Umgehungsgeschäft

mehr
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vertragliche Übernahme der Konzessionsträgerschaft für Handwerksbetrieb (hier: Stuckateurmeister) - Arbeitsverhältnis als Scheingeschäft - Nichtiges Umgehungsgeschäft, daher kein Vergütungsanspruch - Kein Bereicherungsanspruch wegen des verbotenen Zwecks der Leistung

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichten und Aufgaben eines Konzessionsträgers in einem Handwerksbetrieb; Zurverfügungstellen des Meistertitels als nichtiges Schein- bzw. Umgehungsgeschäft

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Konzessionsträger; Scheingeschäft; Umgehungsgeschäft

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Meistertitel

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Ein "verliehener"Meistertitel bringt keinen Lohnanspruch

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Fingierter Arbeitsvertrag mit Handwerksmeister

  • rechtseck.de (Kurzinformation)

    Bloßes Zurverfügungstellen des Meistertitels - nichtiges Umgehungsgeschäft

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 130, 34
  • NJW 2009, 2554
  • DB 2009, 1189
  • NZA 2009, 663



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 366/09  

    Unwirksamkeit einer Differenzierungsklausel in der Form einer Spannenklausel

    Bei einer solchen Vereinbarung sind Leistungen eingeschlossen, die nach einer einfachen Differenzierungsklausel nur Gewerkschaftsmitgliedern vorbehalten sind (BAG 18. März 2009 - 4 AZR 64/08 - BAGE 130, 34).
  • BAG, 26.08.2009 - 5 AZR 522/08  

    Arbeitsverhältnis bei Beendigung der Organstellung

    Die Nichtigkeit des Umgehungsgeschäfts ergibt sich bereits im Wege der Auslegung aus der umgangenen Verbotsnorm (Senat 18. März 2009 - 5 AZR 355/08 - Rn. 17 mwN, NZA 2009, 663; BGH 15. Januar 1990 - II ZR 164/88 - BGHZ 110, 47, 64; 21. Dezember 2005 - VIII ZR 85/05 - NJW 2006, 1066, 1067; Palandt/Ellenberger BGB 68. Aufl. § 134 Rn. 28; MünchKommBGB/Armbrüster 5. Aufl. § 134 Rn. 11 f., 15 - 17).
  • BAG, 18.11.2009 - 5 AZR 774/08  

    Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge für Pausen - Annahmeverzug

    Sie ist trotz Säumnis der Revisionsbeklagten durch streitiges Endurteil zurückzuweisen (vgl. Senat 18. März 2009 - 5 AZR 355/08 - Rn. 9, AP BGB § 134 Nr. 26 = EzA BGB 2002 § 134 Nr. 4; BAG 21. Februar 2008 - 8 AZR 77/07 - Rn. 36, AP BGB § 613a Nr. 343).
  • LAG Baden-Württemberg, 29.02.2012 - 10 Sa 99/11  

    Betriebsübergang - Arbeitnehmerüberlassung

    Unwirksam ist dann auch ein Geschäft, das einen verbotenen Erfolg der Verwendung von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu erreichen sucht, die scheinbar von einer Rechtsverbotsnorm nicht erfasst werden (vgl. zuletzt BAG v. 18.03.2009, 5 AZR 355/08, NJW 2009, 2554).
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