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   BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08   

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https://dejure.org/2009,825
BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08 (https://dejure.org/2009,825)
BAG, Entscheidung vom 15.04.2009 - 3 AZB 93/08 (https://dejure.org/2009,825)
BAG, Entscheidung vom 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 (https://dejure.org/2009,825)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten Weiterbeschäftigungsanspruchs - Unbeachtlichkeit von bereits im Erkenntnisverfahren angeführten Gründen

  • openjur.de

    Zwangsvollstreckung; hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten Weiterbeschäftigungsanspruchs; Unbeachtlichkeit von bereits im Erkenntnisverfahren angeführten Gründen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zwangsvollstreckung aus einem auf Weiterbeschäftigung lautenden Urteil; Einwendungen gegen die Zwangsvollstreckung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Zwangsvollstreckung

  • hensche.de

    Beschäftigungsanspruch, Weiterbeschäftigung

  • Betriebs-Berater

    Weiterbeschäftigungspflicht - Zwangsvollstreckung

  • Judicialis

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 888

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ZPO § 888
    Zwangsvollstreckung aus einem auf Weiterbeschäftigung lautenden Urteil; Einwendungen gegen die Zwangsvollstreckung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwangsvollstreckung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Weiterbeschäftigungspflicht

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderung an einen Antrag auf Weiterbeschäftigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 130, 195
  • MDR 2009, 1284
  • NZA 2009, 917
  • BB 2009, 1749
 
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Wird zitiert von ... (181)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 28.02.2003 - 1 AZB 53/02

    Rechtsbeschwerde im Rahmen des Beschlußverfahrens

    Auszug aus BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08
    Dessen Aufgabe ist es zu klären, ob der Schuldner einer festgelegten Verpflichtung nachgekommen ist, nicht aber worin diese besteht (BAG 28. Februar 2003 - 1 AZB 53/02 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 105, 195).

    Der Schuldner muss wissen, in welchen Fällen er mit einem Zwangsmittel zu rechnen hat (vgl. BAG 28. Februar 2003 - 1 AZB 53/02 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 105, 195).

    Bei der Prüfung, welche Verpflichtungen durch den Vollstreckungstitel festgelegt werden, kann grundsätzlich nur auf diesen selbst, nicht dagegen auf andere Schriftstücke zurückgegriffen werden (BAG 28. Februar 2003 - 1 AZB 53/02 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 105, 195).

  • LAG Baden-Württemberg, 21.02.2007 - 17 Ta 1/07

    Weiterbeschäftigungstitel: Bestimmtheit eines Weiterbeschäftigungstitels; Wegfall

    Auszug aus BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08
    Soweit nicht die Ausübung dieses Weisungsrechts im Einzelfall Gegenstand des Erkenntnisverfahrens ist, gibt es deshalb keine rechtliche Handhabe, um den Arbeitgeber durch einen Beschäftigungsausspruch zur Beschäftigung des Arbeitnehmers in einer bestimmten, eng begrenzten Weise zu verpflichten (LAG Baden-Württemberg 21. Februar 2007 - 17 Ta 1/07 - zu II 1 b der Gründe).

    Einzelheiten hinsichtlich der Art der Beschäftigung oder sonstigen Arbeitsbedingungen muss der Titel demgegenüber nicht enthalten (LAG Baden-Württemberg 21. Februar 2007 - 17 Ta 1/07 - zu II 1 b der Gründe).

    Welche Verpflichtungen bestehen, ist unter Berücksichtigung des einschlägigen Sachvortrags im Erkenntnisverfahren festzustellen, im Vollstreckungsverfahren geht es nur noch um die Feststellung, welche Verpflichtungen tatsächlich tituliert wurden (wie hier: Hessisches LAG 23. Oktober 2008 - 12 Ta 383/08 - zu II der Gründe; LAG Baden-Württemberg 21. Februar 2007 - 17 Ta 1/07 - zu II 1 c (1) der Gründe; aA LAG Hamm 21. Februar 2007 - 7 Ta 90/07 - zu II der Gründe; Sächsisches LAG 20. November 2006 - 4 Ta 240/06 (8) - zu II 2 c der Gründe, LAGE ZPO 2002 § 888 Nr. 6).

  • LAG Hessen, 23.10.2008 - 12 Ta 383/08

    Zwangsvollstreckung - Weiterbeschäftigung - Unmöglichkeit

    Auszug aus BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08
    Dafür reicht es aus, wenn das Berufsbild, mit dem der Arbeitnehmer beschäftigt werden soll, sich aus dem Titel ergibt (Hessisches LAG 23. Oktober 2008 - 12 Ta 383/08 - zu II der Gründe; aA LAG Niedersachsen 2. Februar 2007 - 12 Ta 621/06 - zu II 2 c der Gründe, AE 2008, 71) oder sich in vergleichbarer Weise ergibt, worin die Tätigkeit bestehen soll.

    Welche Verpflichtungen bestehen, ist unter Berücksichtigung des einschlägigen Sachvortrags im Erkenntnisverfahren festzustellen, im Vollstreckungsverfahren geht es nur noch um die Feststellung, welche Verpflichtungen tatsächlich tituliert wurden (wie hier: Hessisches LAG 23. Oktober 2008 - 12 Ta 383/08 - zu II der Gründe; LAG Baden-Württemberg 21. Februar 2007 - 17 Ta 1/07 - zu II 1 c (1) der Gründe; aA LAG Hamm 21. Februar 2007 - 7 Ta 90/07 - zu II der Gründe; Sächsisches LAG 20. November 2006 - 4 Ta 240/06 (8) - zu II 2 c der Gründe, LAGE ZPO 2002 § 888 Nr. 6).

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08
    Andererseits erfordert es aber gerade auch das Rechtsstaatsprinzip und das daraus folgende Gebot effektiven Rechtsschutzes (BVerfG 12. Februar 1992 - 1 BvL 1/89 - zu C I der Gründe, BVerfGE 85, 337), dass materiell-rechtliche Ansprüche effektiv, auch in der Zwangsvollstreckung, durchgesetzt werden können.
  • LAG Nürnberg, 15.10.2008 - 7 Ta 181/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit des Titels -

    Auszug aus BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08
    Die Rechtsbeschwerde der Vollstreckungsschuldnerin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 15. Oktober 2008 - 7 Ta 181/08 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Niedersachsen, 02.02.2007 - 12 Ta 621/06
    Auszug aus BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08
    Dafür reicht es aus, wenn das Berufsbild, mit dem der Arbeitnehmer beschäftigt werden soll, sich aus dem Titel ergibt (Hessisches LAG 23. Oktober 2008 - 12 Ta 383/08 - zu II der Gründe; aA LAG Niedersachsen 2. Februar 2007 - 12 Ta 621/06 - zu II 2 c der Gründe, AE 2008, 71) oder sich in vergleichbarer Weise ergibt, worin die Tätigkeit bestehen soll.
  • BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97

    Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der

    Auszug aus BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08
    Gemessen an diesen Zielen ist ein Klageantrag grundsätzlich hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO) erkennen lässt und das Risiko eines Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abwälzt und schließlich eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streites im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (vgl. BGH 14. Dezember 1998 - II ZR 330/97 - zu I 2 a der Gründe, NJW 1999, 954).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08
    bb) Geht es - wie im vorliegenden Fall - um die Titulierung des dem Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen während des Laufes eines Kündigungsschutzprozesses zustehenden Anspruchs auf Weiterbeschäftigung (grundlegend: BAG Großer Senat 27. Februar 1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122) muss deshalb der Vollstreckungstitel verdeutlichen, um welche Art von Beschäftigung es geht, da der Arbeitgeber vor unberechtigten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen geschützt werden muss.
  • LAG Hamm, 21.02.2007 - 7 Ta 90/07

    Beschäftigungspflicht; Unmöglichkeit; Glaubhaftmachung

    Auszug aus BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08
    Welche Verpflichtungen bestehen, ist unter Berücksichtigung des einschlägigen Sachvortrags im Erkenntnisverfahren festzustellen, im Vollstreckungsverfahren geht es nur noch um die Feststellung, welche Verpflichtungen tatsächlich tituliert wurden (wie hier: Hessisches LAG 23. Oktober 2008 - 12 Ta 383/08 - zu II der Gründe; LAG Baden-Württemberg 21. Februar 2007 - 17 Ta 1/07 - zu II 1 c (1) der Gründe; aA LAG Hamm 21. Februar 2007 - 7 Ta 90/07 - zu II der Gründe; Sächsisches LAG 20. November 2006 - 4 Ta 240/06 (8) - zu II 2 c der Gründe, LAGE ZPO 2002 § 888 Nr. 6).
  • BAG, 25.08.2004 - 1 AZB 41/03

    Bestimmtheit eines Unterlassungstitels

    Auszug aus BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08
    Das kann es rechtfertigen, auch das Vollstreckungsgericht nicht der Notwendigkeit zu entheben, eine möglicherweise schwierige Klärung der Frage herbeizuführen, ob gegen die aus einem Titel folgende Verpflichtung verstoßen wurde (vgl. BAG 25. August 2004 - 1 AZB 41/03 - zu B II 2 c bb der Gründe, AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 41 = EzA ArbGG 1979 § 78 Nr. 7).
  • LAG Sachsen, 20.11.2006 - 4 Ta 240/06

    Zwangsgeldbeschluss; Weiterbeschäftigungsanspruch; keine Unmöglichkeit der

  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG

    Ausreichend und erforderlich ist, dass die Art der ausgeurteilten Beschäftigung des Arbeitnehmers aus dem Titel ersichtlich ist (näher dazu BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 44, BAGE 152, 1; 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 19, BAGE 130, 195) .
  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Ausreichend und erforderlich ist, dass die Art der ausgeurteilten Beschäftigung des Arbeitnehmers aus dem Titel ersichtlich ist (näher dazu BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 44, BAGE 152, 1; 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 19, BAGE 130, 195) .
  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 247/19

    Prozessbeschäftigung - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Bei der Zwangsvollstreckung aus einem ausgeurteilten Weiterbeschäftigungsanspruch hat der Vollstreckungsschuldner mit der Pflicht zur Beschäftigung eine unvertretbare Handlung vorzunehmen, zu der er, wenn er sie nicht erfüllt, durch Zwangsgeld und Zwangshaft angehalten werden kann (BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 13, BAGE 130, 195; APS/Koch 5. Aufl. BetrVG § 102 Rn. 246 iVm. Rn. 215) .
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