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   BAG, 26.08.2009 - 5 AZR 969/08   

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BAG, 26.08.2009 - 5 AZR 969/08 (https://dejure.org/2009,1632)
BAG, Entscheidung vom 26.08.2009 - 5 AZR 969/08 (https://dejure.org/2009,1632)
BAG, Entscheidung vom 26. August 2009 - 5 AZR 969/08 (https://dejure.org/2009,1632)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Transformation von Tarifverträgen bei Betriebsübergang; Fortgeltung einer dynamischen Verweisung auf andere Tarifverträge; Einführung der ERA-Strukturkomponente im Unternehmen des Betriebserwerbers; Erhöhung der Löhne und Gehälter kraft betrieblicher Übung

  • Betriebs-Berater

    Firmentarifvertrag bei Betriebsübergang

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § ... 613a; ; TV ERA-Anpassungsfonds in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens vom 18. Dezember 2003 idF vom 5. März 2004/2. Juni 2005 § 4c; ; Abkommen über die Tariflöhne in der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens vom 22. April 2006 § 7

  • streifler.de

    Arbeitsrecht: BAG: Betriebliche Übung - Firmentarifvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Transformation von Tarifverträgen bei Betriebsübergang; Fortgeltung einer dynamischen Verweisung auf andere Tarifverträge; Einführung der ERA-Strukturkomponente im Unternehmen des Betriebserwerbers; Erhöhung der Löhne und Gehälter kraft betrieblicher Übung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 132, 36
  • ZIP 2010, 545 (Ls.)
  • NZA 2010, 173
  • BB 2009, 2702
  • DB 2009, 2604
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 100/08

    Betriebsübergang - Transformation tariflicher Normen

    Auszug aus BAG, 26.08.2009 - 5 AZR 969/08
    Der kollektivrechtliche Charakter bleibt beim Betriebsübernehmer erhalten und der Erwerber ist an die transformierten Regelungen in einer Weise gebunden, die der Nachbindung des aus einem tarifschließenden Arbeitgeberverband ausgetretenen Arbeitgebers gem. § 3 Abs. 3 TVG weitgehend entspricht, allerdings zeitlich begrenzt auf eine Dauer von einem Jahr (BAG 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 -).

    Die transformierten Normen wirken in dieser Zeit vergleichbar wie Mindestarbeitsbedingungen iSv. § 4 Abs. 1, Abs. 3 TVG (BAG 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 -).

    Werden diese Normen nachträglich verändert, wirkt sich die Veränderung nicht auf den Inhalt der übergegangenen Normen aus (BAG 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - Rn. 83; 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - BAGE 99, 10, 19).

  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 284/04

    Betriebliche Übung - Gehaltserhöhung

    Auszug aus BAG, 26.08.2009 - 5 AZR 969/08
    Im Wege der Auslegung des Verhaltens des Arbeitgebers ist zu ermitteln, ob der Arbeitnehmer davon ausgehen musste, die Leistung werde nur unter bestimmten Voraussetzungen oder nur für eine bestimmte Zeit gewährt (Senat 9. Februar 2005 - 5 AZR 284/04 - BAG 28. Mai 2008 - 10 AZR 274/07 - Rn. 15 ff., AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 80 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 8; 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - Rn. 35 f. mwN, BAGE 118, 360).

    Deshalb können die Arbeitnehmer nicht von einer dauerhaften Bindung des Arbeitgebers an zukünftige Rechtsänderungen ausgehen (Senat 9. Februar 2005 - 5 AZR 284/04 - mwN; 16. Januar 2002 - 5 AZR 715/00 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 56 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 37).

  • BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 295/00

    Dynamische tarifliche Verweisung bei Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 26.08.2009 - 5 AZR 969/08
    Art. 3 Abs. 2 dieser Richtlinie bedingt keine unmittelbare und zwingende Weitergeltung der Tarifnormen, eine Transformation, wie in den § 613a Abs. 1 Sätze 2 bis 4 BGB geregelt, genügt (BAG 20. Juni 2001 - 4 AZR 295/00 - zu I 1 c cc (3), I 2 b dd der Gründe, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 18 = EzA BGB § 613a Nr. 203).

    Enthält ein nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB transformierter Tarifvertrag eine dynamische Verweisung auf andere Tarifverträge, werden diese Normen lediglich mit ihrem Inhalt zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs in die Arbeitsverträge der übernommenen Arbeitnehmer einbezogen (BAG 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - aaO.; 20. Juni 2001 - 4 AZR 295/00 - zu I 2 b aa - hh der Gründe, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 18 = EzA BGB § 613a Nr. 203).

  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00

    Dynamische Verweisung in Firmentarifvertrag auf Flächentarifverträge nach

    Auszug aus BAG, 26.08.2009 - 5 AZR 969/08
    Werden diese Normen nachträglich verändert, wirkt sich die Veränderung nicht auf den Inhalt der übergegangenen Normen aus (BAG 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - Rn. 83; 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - BAGE 99, 10, 19).

    Enthält ein nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB transformierter Tarifvertrag eine dynamische Verweisung auf andere Tarifverträge, werden diese Normen lediglich mit ihrem Inhalt zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs in die Arbeitsverträge der übernommenen Arbeitnehmer einbezogen (BAG 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - aaO.; 20. Juni 2001 - 4 AZR 295/00 - zu I 2 b aa - hh der Gründe, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 18 = EzA BGB § 613a Nr. 203).

  • BAG, 14.01.2009 - 5 AZR 175/08

    Unterbliebene Einführung des Entgeltrahmen-Tarifvertrags

    Auszug aus BAG, 26.08.2009 - 5 AZR 969/08
    Ist der Arbeitgeber nicht zur betrieblichen ERA-Einführung verpflichtet, fehlt die Grundlage für einen Anspruch auf Wartezahlungen (Senat 14. Januar 2009 - 5 AZR 175/08 - Rn. 16, EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 134).
  • BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 715/00

    Betriebliche Übung - Tariflohnerhöhung

    Auszug aus BAG, 26.08.2009 - 5 AZR 969/08
    Deshalb können die Arbeitnehmer nicht von einer dauerhaften Bindung des Arbeitgebers an zukünftige Rechtsänderungen ausgehen (Senat 9. Februar 2005 - 5 AZR 284/04 - mwN; 16. Januar 2002 - 5 AZR 715/00 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 56 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 37).
  • BAG, 26.08.2009 - 5 AZR 970/08

    ERA-Strukturkomponente - betriebliche Übung - Firmentarifvertrag

    Auszug aus BAG, 26.08.2009 - 5 AZR 969/08
    Hinweise des Senats: Parallelsachen 26. August 2009 - 5 AZR 969/08 - (führend, vorliegend), - 5 AZR 970/08 - und - 5 AZR 971/08 -.
  • LAG Hamm, 16.10.2008 - 16 Sa 625/08

    Betriebliche Übung ERA-Strukturkomponenten

    Auszug aus BAG, 26.08.2009 - 5 AZR 969/08
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 16. Oktober 2008 - 16 Sa 625/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 11.09.1991 - 4 AZR 71/91

    Tarifvertragliche Durchführungspflicht im Ausland

    Auszug aus BAG, 26.08.2009 - 5 AZR 969/08
    Soweit der Kläger insoweit auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 11. September 1991 (- 4 AZR 71/91 - BAGE 68, 261), in dem eine Einwirkungspflicht der Konzernmutter auf ein (ausländisches) selbständiges Tochterunternehmen bejaht wurde, damit dieses inländische Tarifverträge anwendet, verweist, sind weder die tatsächlichen Umstände noch die vom Kläger geltend gemachte Rechtsfolge vergleichbar.
  • BAG, 04.12.1974 - 5 AZR 75/74

    Nachwirkung - Genossenschaft - Fusion - Verschmelzung - Tarifvertrag -

    Auszug aus BAG, 26.08.2009 - 5 AZR 969/08
    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist diese Auffassung nicht vertreten worden (offen gelassen in Senat 4. Dezember 1974 - 5 AZR 75/74 - zu 2 c der Gründe, AP TVG § 3 Nr. 2 = EzA TVG § 3 Nr. 1).
  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

  • BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 274/07

    Jubiläumszuwendung - Betriebliche Übung

  • BAG, 26.08.2009 - 5 AZR 971/08

    ERA-Strukturkomponente - betriebliche Übung - Firmentarifvertrag

  • EuGH, 09.03.2006 - C-499/04

    Werhof - Unternehmensübergang - Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung der Ansprüche der

  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 317/09

    Tariflicher Feiertagszuschlag für Ostersonntag

    Im Wege der Auslegung des Verhaltens des Arbeitgebers ist zu ermitteln, ob die Belegschaft davon ausgehen musste, die Leistung werde nur unter bestimmten Voraussetzungen oder nur für eine bestimmte Zeit gewährt (Senat 26. August 2009 - 5 AZR 969/08 - Rn. 25, NZA 2010, 173 ; BAG 28. Mai 2008 - 10 AZR 274/07  - Rn. 15 ff., AP BGB § 242 B etriebliche Übung Nr. 80 = EzA BGB 2002 § 242 B etriebliche Übung Nr. 8; 28. Juni 2006 -  10 AZR 385/05  - Rn. 35 f. mwN, BAGE 118, 360 ).

    In einem solchen Fall wird die Leistungsgewährung nicht als stillschweigendes Angebot zur Begründung einer betrieblichen Übung mit dem Inhalt einer übertariflichen Verpflichtung wahrgenommen, sondern als Normvollzug (vgl. Senat 26. August 2009 - 5 AZR 969/08 - Rn. 27, NZA 2010, 173 ; 5. November 2008 - 5 AZR 455/07 - Rn. 28; BAG 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - Rn. 51, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 54; 25. Juli 2001 -  10 AZR 758/00  - EzA BGB § 611 Schichtarbeit Nr. 2).

  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 268/09

    Verweisung auf Tarifvertrag - Entgeltregelung in Gesamtbetriebsvereinbarung -

    (2) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann bei einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber eine betriebliche Übung, die zu einem Rechtsanspruch auf Erhöhung der Löhne und Gehälter entsprechend der Tarifentwicklung in einem bestimmten Tarifgebiet führt, nur angenommen werden, wenn deutliche Anhaltspunkte im Verhalten des Arbeitgebers dafür erkennbar sind, dass er auf Dauer die von den Tarifvertragsparteien jeweils ausgehandelten Tariflohnerhöhungen übernehmen will (BAG 26. August 2009 - 5 AZR 969/08 - Rn. 26, AP BGB § 613a Nr. 375 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 115; BAG 9. Februar 2005 - 5 AZR 284/04 - zu III 3 b der Gründe; BAG 13. März 2002 - 5 AZR 755/00 - zu II 2 der Gründe, EzA ZPO § 259 Nr. 1) .
  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 321/10

    Betriebsübergang - Inkrafttreten eines Tarifvertrages

    (a) Der Regelungsgehalt von Tarifvertragsnormen geht nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB in dem Tarifstand bzw. Normenstand, den er zur Zeit des Betriebsübergangs hat, in das Arbeitsverhältnis mit dem Betriebserwerber über (vgl. BAG 26. August 2009 - 5 AZR 969/08 - Rn. 22, BAGE 132, 36; 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - Rn. 83 mwN, BAGE 130, 237; 14. November 2007 - 4 AZR 828/06 - Rn. 16, AP BGB § 613a Nr. 334 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 81) .

    Letztere wirkt sich nicht auf den Inhalt der transformierten Normen aus (vgl. BAG 26. August 2009 - 5 AZR 969/08 - Rn. 22, BAGE 132, 36; 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - Rn. 83 mwN, aaO; 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - zu I 3 b bb der Gründe, BAGE 99, 10) .

  • LAG Saarland, 28.04.2010 - 1 Sa 65/09

    Einmalzahlung nach dem Tarifvertrag Anpassungsfonds der Metall- und

    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist dabei nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und durfte (dazu beispielsweise BAG, Urteil vom 26. August 2009, 5 AZR 969/08, NZA 2010, 173, mit weiteren Nachweisen).

    Bei den bis einschließlich Februar 2006 nach den tariflichen Regelungen zu leistenden ERA-Strukturkomponenten handelte es sich um eine besondere Form der Entgelterhöhung (auch dazu BAG, Urteil vom 26. August 2009, 5 AZR 969/08, NZA 2010, 173; dazu auch bereits BAG, Urteil vom 15. März 2005, 9 AZR 97/04, AP Nummer 33 zu § 157 BGB, und BAG, Urteil vom 9. November 2005, 5 AZR 105/05, AP Nummer 196 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).

    Für die Zahlung dieser Strukturkomponenten, die in § 4 a und b des Tarifvertrages ERA-Anpassungsfonds geregelt waren, gab es jedoch nach Februar 2006 keine tarifliche Grundlage mehr (BAG, Urteil vom 26. August 2009, 5 AZR 969/08, NZA 2010, 173).

    Ohne eine Verpflichtung zur Einführung des Entgeltrahmenabkommens kam die Leistung von "Wartezahlungen" nicht in Betracht (auch dazu BAG, Urteil vom 26. August 2009, 5 AZR 969/08, NZA 2010, 173).

  • LAG Saarland, 28.04.2010 - 1 (2) Sa 68/09

    Einmalzahlung nach dem Tarifvertrag Anpassungsfonds der Metall- und

    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist dabei nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und durfte (dazu beispielsweise BAG, Urteil vom 26. August 2009, 5 AZR 969/08, NZA 2010, 173, mit weiteren Nachweisen).

    Bei den bis einschließlich Februar 2006 nach den tariflichen Regelungen zu leistenden ERA-Strukturkomponenten handelte es sich um eine besondere Form der Entgelterhöhung (auch dazu BAG, Urteil vom 26. August 2009, 5 AZR 969/08, NZA 2010, 173; dazu auch bereits BAG, Urteil vom 15. März 2005, 9 AZR 97/04, AP Nummer 33 zu § 157 BGB, und BAG, Urteil vom 9. November 2005, 5 AZR 105/05, AP Nummer 196 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).

    Für die Zahlung dieser Strukturkomponenten, die in § 4 a und b des Tarifvertrages ERA-Anpassungsfonds geregelt waren, gab es jedoch nach Februar 2006 keine tarifliche Grundlage mehr (BAG, Urteil vom 26. August 2009, 5 AZR 969/08, NZA 2010, 173).

    Ohne eine Verpflichtung zur Einführung des Entgeltrahmenabkommens kam die Leistung von "Wartezahlungen" nicht in Betracht (auch dazu BAG, Urteil vom 26. August 2009, 5 AZR 969/08, NZA 2010, 173).

  • LAG Saarland, 28.04.2010 - 1 (2) Sa 70/09

    Einmalzahlung nach dem Tarifvertrag Anpassungsfonds der Metall- und

    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist dabei nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und durfte (dazu beispielsweise BAG, Urteil vom 26. August 2009, 5 AZR 969/08, NZA 2010, 173, mit weiteren Nachweisen).

    Bei den bis einschließlich Februar 2006 nach den tariflichen Regelungen zu leistenden ERA-Strukturkomponenten handelte es sich um eine besondere Form der Entgelterhöhung (auch dazu BAG, Urteil vom 26. August 2009, 5 AZR 969/08, NZA 2010, 173; dazu auch bereits BAG, Urteil vom 15. März 2005, 9 AZR 97/04, AP Nummer 33 zu § 157 BGB, und BAG, Urteil vom 9. November 2005, 5 AZR 105/05, AP Nummer 196 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).

    Für die Zahlung dieser Strukturkomponenten, die in § 4 a und b des Tarifvertrages ERA-Anpassungsfonds geregelt waren, gab es jedoch nach Februar 2006 keine tarifliche Grundlage mehr (BAG, Urteil vom 26. August 2009, 5 AZR 969/08, NZA 2010, 173).

    Ohne eine Verpflichtung zur Einführung des Entgeltrahmenabkommens kam die Leistung von "Wartezahlungen" nicht in Betracht (auch dazu BAG, Urteil vom 26. August 2009, 5 AZR 969/08, NZA 2010, 173).

  • BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 27/11

    Wirksamkeit eines Wechsels in die OT-Mitgliedschaft

    Darüber hinaus wird das Landesarbeitsgericht in Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts (insbesondere BAG 26. August 2009 - 5 AZR 969/08 - Rn. 26, BAGE 132, 36; 9. Februar 2005 - 5 AZR 284/04 - zu III 3 b der Gründe, jeweils mwN; vgl. dazu auch BAG 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 61, AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 101) ggf. festzustellen haben, ob sich aufgrund der unterbliebenen Informationen zum Statuswechsel und eventuell noch näher festzustellender weiterer Umstände aus dem Verhalten der Beklagten deutliche Anhaltspunkte dafür ergeben, auf Dauer die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelten Tarifverträge und Tarifentgelterhöhungen zu übernehmen.
  • BAG, 17.02.2010 - 5 AZR 191/09

    Unterbliebene Einführung des Entgeltrahmen-Tarifvertrags in der bayerischen

    Im Wege der Auslegung des Verhaltens des Arbeitgebers ist zu ermitteln, ob der Arbeitnehmer davon ausgehen musste, die Leistung werde nur unter bestimmten Voraussetzungen oder nur für eine bestimmte Zeit gewährt (Senat 26. August 2009 - 5 AZR 969/08 - Rn. 25 mwN, NZA 2010, 173).
  • LAG Köln, 06.04.2011 - 8 Sa 1386/10

    Bezahlung von Pausenzeiten aufgrund betrieblicher Übung; unbegründete Klage bei

    Im Wege der Auslegung ist dabei zu ermitteln, ob die Belegschaft davon ausgehen musste, die Leistung werde nur unter bestimmten Voraussetzungen oder nur für eine bestimmte Zeit gewährt (BAG, Urteil vom 26.08.2009 - 5 AZR 669/08 - , NZA 2010, 173; BAG, Urteil vom 28.05.2008 - 10 AZR 274/07 - , EzA BGB 2002, § 242 Betriebliche Übung Nr. 8; BAG, Urteil vom 28.06.2006 - 10 AZR 385/05 - , BAGE 118, 360).

    Das Entstehen eines Anspruch aus betrieblicher Übung ist insbesondere in den Fällen auszuschließen, in denen für den Empfänger deutlich wird, dass die erbrachte Leistung nicht als überobligatorische Leistung sondern in (vermeintlicher) Erfüllung bestehender Verpflichtungen erfolgt (vgl. BAG, Urteil vom 26. August 2009 - 5 AZR 669/08 - , NZA 2010, 173; BAG, Urteil vom 18.04.2007 - 4 AZR 653/05 - , AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 54; BAG, Urteil vom 25.07.2001 - 10 AZR 758/00 - , EzA BGB § 611 Schichtarbeit Nr. 2).

  • BAG, 17.02.2010 - 5 AZR 192/09

    Unterbliebene Einführung des Entgeltrahmen-Tarifvertrags in der bayerischen

    Im Wege der Auslegung des Verhaltens des Arbeitgebers ist zu ermitteln, ob der Arbeitnehmer davon ausgehen musste, die Leistung werde nur unter bestimmten Voraussetzungen oder nur für eine bestimmte Zeit gewährt (Senat 26. August 2009 - 5 AZR 969/08 - Rn. 25 mwN, NZA 2010, 173).
  • BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 28/11

    Wirksamkeit eines Wechsels in die OT-Mitgliedschaft

  • BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 29/11

    Wirksamkeit eines Wechsels in die OT-Mitgliedschaft

  • LAG Baden-Württemberg, 02.11.2011 - 13 Sa 41/11

    ERA-Strukturkomponente - keine Verpflichtung zur Einführung der ERA-Tarifverträge

  • ArbG Köln, 28.06.2011 - 14 Ca 9350/10

    Geltendmachung einer Entschädigung gemäß § 15 Abs. 2 AGG wegen angeblicher

  • LAG Hessen, 09.05.2011 - 7 Sa 1698/10

    Weihnachts- und Sonderzuwendungen - Abgrenzung zwischen betrieblicher Übung und

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2011 - 14 Sa 585/11

    Auslegung eines Anerkennungstarifvertrages - ERA-Strukturkomponente - Pflicht zur

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.03.2013 - 10 Sa 491/12

    Eingruppierung - Gruppenleiter im handwerklichen Erziehungsdienst in einer

  • LAG Hamm, 29.07.2011 - 10 Sa 295/11

    Tarifliche Einmalzahlung in der Metall- und Elektroindustrie

  • LAG Düsseldorf, 02.09.2010 - 5 Sa 720/10

    Tarifkonkurrenz, Günstigkeitsprinzip, Sachgruppenvergleich

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2011 - 14 Sa 583/11

    Auslegung eines Anerkennungstarifvertrages - ERA-Strukturkomponente - Pflicht zur

  • LAG Niedersachsen, 11.12.2009 - 10 Sa 51/09

    Unbegründete Klage auf zusätzliches Urlaubsgeld; Unsubstantiierte Darlegungen des

  • LAG Hamm, 16.05.2012 - 10 Sa 974/11

    Arbeitsentgelt; Weitergabe von Tariflohnerhöhungen aufgrund betrieblicher Übung

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