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   BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08   

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BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08 (https://dejure.org/2009,172)
BAG, Entscheidung vom 15.09.2009 - 3 AZR 173/08 (https://dejure.org/2009,172)
BAG, Entscheidung vom 15. September 2009 - 3 AZR 173/08 (https://dejure.org/2009,172)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Vorrang des Parteiwillens bei Auslegung allgemeiner Geschäftsbedingungen; Vergütung und Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • bag-urteil.com

    Rückzahlung von Schulungskosten - Bindungsdauer - Inhaltskontrolle - Vergütungspflicht

  • Betriebs-Berater

    Rückzahlung von Fortbildungskosten

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorrang des Parteiwillens bei Auslegung allgemeiner Geschäftsbedingungen; Vergütung und Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorliegen Allgemeiner Geschäftsbedingungen auch bei Verwendung von Formularen Dritter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • IWW (Kurzinformation)

    Personalmanagement - Rückzahlung von Fortbildungskosten

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - BAG entscheidet zur Rückzahlung von Fortbildungskosten

  • IWW (Kurzinformation)

    Personalmanagement - BAG entscheidet zur Rückzahlung von Fortbildungskosten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rückzahlungsklausel im Arbeitsvertrag

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Rückzahlung von Schulungskosten, Bindungsdauer, Inhaltskontrolle, Vergütungspflicht

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Ausbildungskosten: Pflicht zur Rückzahlung unterliegt strengen Voraussetzungen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Fortbildungskosten für Apothekenhelferin dürfen nicht immer zurückgefordert

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundesarbeitsgericht zu den Voraussetzungen für die Rückzahlung von Ausbildungskosten - Auch nachträglich getroffenen Rückzahlungsvereinbarung ist an allgemeinen Grundsätzen zu messen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Ausbildungskosten - wer zahlt?

Besprechungen u.ä.

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    AGB-Kontrolle von Rückzahlungsklauseln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 550
  • NZA 2010, 342
  • BB 2010, 180
  • DB 2010, 170
  • JR 2011, 183
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 900/07

    Fortbildungsvertrag - Bindungsdauer - Verbot der geltungserhaltende Reduktion -

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08
    Darunter fallen auch Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten, weil sie festlegen, unter welchen Umständen die erbrachten Leistungen beim Arbeitnehmer verbleiben sollen (BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 900/07 - Rn. 12, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 41 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 12).

    Es geht nicht um rechnerische Gesetzmäßigkeiten, sondern um richterrechtlich entwickelte Richtwerte, die einzelfallbezogenen Abweichungen zugänglich sind (vgl. zum Ganzen: BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 900/07 - Rn. 18 mwN, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 41 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 12).

    Dann wird nicht eine zu weitgehende Klausel neu gefasst, sondern eine teilbare Klausel ohne ihren unwirksamen Bestandteil mit ihrem zulässigen Inhalt aufrechterhalten (vgl. BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 900/07 - Rn. 22 f., AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 41 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 12).

    Bei Rückzahlungsklauseln ist das dann der Fall, wenn sich das aus der Anwendung der Grundsätze über die wirksame Bindungsdauer ergebende Prognoserisiko im Einzelfall verwirklicht (BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 900/07 - Rn. 26 ff., AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 41 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 12): Hier kam eine zweijährige Bindungsdauer von vornherein nicht in Betracht.

  • BGH, 16.06.2009 - XI ZR 145/08

    Wirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08
    Das gilt nicht nur bei der Auslegung einer Individualvereinbarung, sondern auch bei der Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (BGH 16. Juni 2009 - XI ZR 145/08 - Rn. 16, WM 2009, 1643; 22. März 2002 - V ZR 405/00 - zu II 2 a der Gründe, NJW 2002, 2102; 9. März 1995 - III ZR 55/94 - NJW 1995, 1494, 1496).

    Das Verhalten nach Abschluss der Vereinbarung, auch das Prozessverhalten, ist als Indiz für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und Verständnisses der Parteien bei Vertragsschluss bedeutsam (BGH 16. Juni 2009 - XI ZR 145/08 - Rn. 17, aaO).

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08
    Schließlich muss nicht entschieden werden, ob eine unangemessene Benachteiligung sich hier daraus ergibt, dass nach dem Wortlaut der Vereinbarung eine Rückzahlungspflicht auch entsteht, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis selbst aus Gründen kündigt, die im Bereich des Arbeitgebers liegen (vgl. BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - BAGE 118, 36).
  • BAG, 09.12.1992 - 5 AZR 158/92

    Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung von Fortbildungskosten - Wirksamkeit

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08
    Die damit im Zusammenhang stehenden Fragen können hier dahingestellt bleiben (für Unwirksamkeit bei Abschluss nach Beginn der Schulung: BAG 9. Dezember 1992 - 5 AZR 158/92 - mwN, EzB BGB § 611 Aus- und Weiterbildungskosten Nr. 43).
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 722/06

    Verzicht auf Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08
    Die Vorschrift setzt nämlich ein gegenseitiges Nachgeben voraus, zielt also auf einen gegenseitigen Interessenausgleich ab (vgl. BAG 6. September 2007 - 2 AZR 722/06 - Rn. 35 ff., BAGE 124, 59).
  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08
    Dazu gehören insbesondere persönliche Eigenschaften des individuellen Vertragspartners, die sich auf die Verhandlungsstärke auswirken, Besonderheiten der konkreten Vertragsabschlusssituation und untypische Sonderinteressen der Vertragspartner (vgl. BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 115, 372).
  • BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 241/94

    Rückzahlung von Fortbildungskosten

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08
    Die Zwischenzeiten sind, da während dieser Zeit keine Ausbildung geleistet wurde, sondern die Klägerin für den Beklagten als Arbeitnehmerin tätig war, nicht mitzurechnen (vgl. BAG 6. September 1995 - 5 AZR 241/94 - zu 5 a der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 23 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 14).
  • BAG, 25.09.2002 - 10 AZR 7/02

    Rückforderung einer Zuwendung

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08
    Dabei handelt es sich vor dem Hintergrund von § 3 Abs. 5 der Fortbildungs- und Rückzahlungsvereinbarung um eine konkludente (dazu BAG 25. September 2002 - 10 AZR 7/02 - zu II 4 der Gründe, BAGE 103, 1) Aufrechnungserklärung im Prozess.
  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 482/06

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB-Inhaltskontrolle

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08
    Das ist der Fall, wenn der Text in mindestens drei Fällen zur Grundlage von Vertragsbedingungen gemacht wird (vgl. BAG 23. Januar 2007 - 9 AZR 482/06 - Rn. 15, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 38 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 19).
  • LAG München, 20.06.2007 - 7 Sa 1188/06

    Rückzahlung von Ausbildungskosten; Angemessenheit der Bindungsfrist

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 20. Juni 2007 - 7 Sa 1188/06 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 279/07

    Kündigungsschutzklage - Auslegung der Klageschrift - unrichtige

  • BAG, 21.06.2006 - 7 AZR 416/05

    Rechtskraft

  • BGH, 09.03.1995 - III ZR 55/94

    Begriff der Einlage

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 373/06

    Streichung des Sicherungsfalls "wirtschaftliche Notlage

  • BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 172/07

    Streitgegenstand

  • BGH, 16.11.1990 - V ZR 217/89

    Formularmäßige Vereinbarung von Fälligkeitszinsen in einem notariellen

  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 636/06

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Wertsicherungsklausel

  • BAG, 18.01.2006 - 7 AZR 191/05

    Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit

  • BGH, 22.03.2002 - V ZR 405/00

    Anwendung der Unklarheitenregel

  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 1072/12

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 295/13

    Urlaub - Ausschluss von Doppelansprüchen

    Im Rahmen des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine geltungserhaltende Reduktion von Vertragsbestimmungen nicht vorgesehen (BAG 15. September 2009 - 3 AZR 173/08 - Rn. 48) .
  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 621/08

    Rückzahlung von Aus- oder Fortbildungskosten

    wenn die Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme für ihn von geldwertem Vorteil gewesen wäre (vgl. BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - zu I 2 b aa der Gründe, BAGE 100, 13; 19. Februar 2004 - 6 AZR 552/02 - zu I 2 a bb der Gründe, BAGE 109, 345; 15. September 2009 - 3 AZR 173/08 - Rn. 38, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 42 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 13) und er nur die bis zum Ausscheiden tatsächlich entstandenen Kosten zurückzuzahlen hat.
  • BAG, 21.08.2012 - 3 AZR 698/10

    Fortbildungskosten - Transparenz - Bereicherungsanspruch

    b) Das Bundesarbeitsgericht hat die Frage, ob in einer Fortbildungsvereinbarung, die unter bestimmten Voraussetzungen die Erstattung der Fortbildungskosten vorsieht, die Kosten der Fortbildung zumindest der Größenordnung nach anzugeben sind, damit die Klausel den Anforderungen an die Transparenz entspricht, bisher offengelassen (zuletzt BAG 15. September 2009 - 3 AZR 173/08 - Rn. 40, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 42 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 13) .
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