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   BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 156/09   

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BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 156/09 (https://dejure.org/2010,352)
BAG, Entscheidung vom 18.03.2010 - 6 AZR 156/09 (https://dejure.org/2010,352)
BAG, Entscheidung vom 18. März 2010 - 6 AZR 156/09 (https://dejure.org/2010,352)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Kinderbezogener Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft - mittelbare Diskriminierung wegen sexueller Orientierung

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Kinderbezogener Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft - mittelbare Diskriminierung wegen sexueller Orientierung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 29 Abschn B Abs 3 BAT-O
    Kinderbezogener Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft - mittelbare Diskriminierung wegen sexueller Orientierung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglicher Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot aufgrund verweigerter Leistung eines kinderbezogenen Entgeltbestandteils im Ortszuschlag bei eingetragenen Lebenspartnerschaften; Verfassungsrechtliche Beurteilung der Ehe gegenüber der eingetragenen Lebenspartnerschaft; ...

  • bag-urteil.com

    Kinderbezogener Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft - mittelbare Diskriminierung wegen sexueller Orientierung

  • rewis.io

    Kinderbezogener Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft - mittelbare Diskriminierung wegen sexueller Orientierung

  • ra.de
  • rewis.io

    Kinderbezogener Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft - mittelbare Diskriminierung wegen sexueller Orientierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot aufgrund des Geschlechts bezüglich des Ortszuschlags bei eingetragenen Lebenspartnerschaften

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kinderbezogene Entgeltbestandteile einer eingetragene Lebenspartnerschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ortszuschlag für Stiefkinder in eingetragener Lebenspartnerschaft

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Mittelbare Diskriminierung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zum Ortszuschlag für Stiefkinder in eingetragener Lebenspartnerschaft - Kinderbezogener Bestandteil im Ortszuschlag muss auch in den Haushalt aufgenommenen Kindern des eingetragenen Lebenspartners gewährt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 133, 354
  • MDR 2010, 1194
  • MDR 2010, 13
  • NZA 2010, 824
  • FamRZ 2010, 1335
  • DB 2010, 1296
  • DB 2010, 23
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (47)

  • BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03

    Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 156/09
    Das Landesarbeitsgerichtsgericht hat nach Einholung von Tarifauskünften darüber, warum § 29 Abschn. B Abs. 3 BAT-O nach Bekanntwerden der Rechtsprechung des Senats vom 29. April 2004 (- 6 AZR 101/03 -) nicht geändert worden sei, die Berufung des beklagten Freistaats zurückgewiesen.

    Zwar war die Klägerin nach der Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft der Stufe 2 des Ortszuschlags zuzuordnen (vgl. Senat 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277, 284).

    Sie ist von der Gleichgeschlechtlichkeit der Partner gekennzeichnet und damit keine Ehe iSd. Art. 6 Abs. 1 GG, wie sie die Bestimmungen über den Familienleistungsausgleich im Einkommensteuerrecht voraussetzen (BFH 30. November 2004 - VIII R 61/04 -; vgl. Senat 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277, 281 für § 29 Abschn. B Abs. 2 Nr. 1 BAT; BVerwG 15. November 2007 - 2 C 33.06 - NJW 2008, 868 für § 40 BBesG).

    Spätestens durch die Entscheidung des Senats vom 29. April 2004 (- 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277) sind die Tarifvertragsparteien darauf aufmerksam gemacht worden, dass das familienstandsbezogene System des Ortszuschlags nach § 29 Abschn. B BAT/BAT-O, dessen Stufen sich nach den mit dem Familienstand einhergehenden gesetzlichen Unterhaltspflichten bzw. der darauf zurückgehenden typisierten Bedarfssituation bestimmten, durch die Einführung des neuen Familienstandes der eingetragenen Lebenspartnerschaft zum 1. August 2001 lückenhaft geworden war.

    In jedem Fall haben die Tarifvertragsparteien nämlich in der Folge der Entscheidung des Senats vom 29. April 2004 (- 6 AZR 101/03 - aaO), die ihnen, wie sich den eingeholten Stellungnahmen entnehmen lässt, bekannt war, erkannt, dass die Frage, ob nach Einführung des neuen Familienstandes der eingetragenen Lebenspartnerschaft auch Kinder eines eingetragenen Lebenspartners den Anspruch des Angestellten auf den kinderbezogenen Entgeltbestandteil im Ortszuschlag begründen konnten, regelungsbedürftig geworden war.

    Bei einer derartigen bewussten Tariflücke scheidet aber eine ergänzende Tarifauslegung zur Schließung dieser Lücke aus (vgl. Senat 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277, 283 f.).

    Er bildete eine soziale Komponente des Arbeitseinkommens, die besondere, mit einem bestimmten Familienstand typischerweise und dauerhaft verbundene Unterhaltslasten des Angestellten ausgleichen sollte, ohne auf die damit einhergehende finanzielle Belastung im Einzelnen abzustellen (Senat 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277, 284).

    Zwar dürfen Tarifvertragsparteien bei der Gewährung sozialer Leistungen aus dem Arbeitsverhältnis typisierend an die durch Eheschließung geschaffene Pflichtenlage anknüpfen, weil insoweit ein Bezug zu Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen und damit zur Regelungskompetenz der Tarifvertragsparteien besteht (vgl. Senat 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277, 286).

  • BFH, 30.11.2004 - VIII R 61/04

    Kein Kindergeld für Kind der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerin

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 156/09
    a) Die Kinder der Lebenspartnerin der Klägerin sind keine Kinder iSd. § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 iVm. § 32 Abs. 1 Nr. 1 EStG, weil sie mit der Klägerin nicht im ersten Grad verwandt sind und auch nicht als verwandt gelten (vgl. BFH 30. November 2004 - VIII R 61/04 -).

    Das Obhuts- und Pflegeverhältnis zwischen der Lebenspartnerin der Klägerin und ihren leiblichen Kindern besteht jedoch fort (vgl. BFH 30. November 2004 - VIII R 61/04 -).

    Sie ist von der Gleichgeschlechtlichkeit der Partner gekennzeichnet und damit keine Ehe iSd. Art. 6 Abs. 1 GG, wie sie die Bestimmungen über den Familienleistungsausgleich im Einkommensteuerrecht voraussetzen (BFH 30. November 2004 - VIII R 61/04 -; vgl. Senat 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277, 281 für § 29 Abschn. B Abs. 2 Nr. 1 BAT; BVerwG 15. November 2007 - 2 C 33.06 - NJW 2008, 868 für § 40 BBesG).

    Es fehlt damit an der erforderlichen Regelungslücke (vgl. BFH 30. November 2004 - VIII R 61/04 - BFH/NV 2005, 695).

    bb) Der bloße Verweis auf den durch Art. 6 Abs. 1 GG gewährleisteten Schutz der Ehe kann die Versagung des Anspruchs auf den kinderbezogenen Entgeltbestandteil für die in den Haushalt aufgenommenen Kinder des eingetragenen Lebenspartners nicht rechtfertigen (aA ohne nähere Begründung BFH 30. November 2004 - VIII R 61/04 -).

    Ungeachtet der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 30. November 2004 (- VIII R 61/04 -) war der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes nicht gemäß § 2 des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Juni 1968 (RsprEinhG) anzurufen.

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 156/09
    Mittelbar werden deshalb durch Leistungen, die den Bestand einer Ehe voraussetzen und verpartnerten Homosexuellen deshalb nicht gewährt werden, Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung ungleich behandelt (BVerfG 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - Rn. 87, 92, ZTR 2009, 642; 20. September 2007 - 2 BvR 855/06 - Rn. 21, NJW 2008, 209).

    Die Differenzierung zwischen verheirateten und verpartnerten Angestellten, die Kinder ihres Partners in den Haushalt aufgenommen hatten, beim Anspruch auf kinderbezogene Entgeltbestandteile war nur zulässig, wenn ein innerer Zusammenhang zwischen den vorgefundenen Verschiedenheiten und der differenzierenden Regelung vorlag, der sich als sachlich vertretbarer Unterscheidungsgesichtspunkt von hinreichendem Gewicht anführen ließ (vgl. BVerfG 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - Rn. 86, aaO).

    Mit diesem strengen Kontrollmaßstab bei einer auf die sexuelle Orientierung bezogenen Ungleichbehandlung schließt das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich an die Rechtsentwicklung im Europarecht an (vgl. 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - Rn. 88, 93, aaO; zur Möglichkeit, das Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung des Art. 1 der RL 2000/78/EG europarechtlich als Konkretisierung des allgemeinen Gleichheitssatzes zu begreifen siehe Preis/Temming NZA 2010, 185, 189 f.).

    Zudem könnte eine solche Intention allenfalls eine Privilegierung der Ehe gegenüber heterosexuellen nichtehelichen Lebensgemeinschaften begründen (BVerfG 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - Rn. 104, ZTR 2009, 642).

    Hierfür bedarf es jenseits des bloßen Abstellens auf die Ehe iSd. Art. 6 Abs. 1 GG eines hinreichend gewichtigen Sachgrundes, der gemessen am jeweiligen Regelungsgegenstand und -ziel die Benachteiligung anderer Lebensformen, die wie die eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem geregelten Lebenssachverhalt und den mit der Normierung verfolgten Zielen der Ehe vergleichbar sind, rechtfertigt (BVerfG 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - Rn. 105, ZTR 2009, 642; vgl. auch Ingrid Schmidt FS Wißmann S. 80, 88).

    Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch entschieden, dass der bloße Verweis auf das Schutzgebot der Ehe eine Benachteiligung anderer Lebensformen, die wie die eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem geregelten Lebenssachverhalt und den mit der Normierung verfolgten Zielen mit der Ehe vergleichbar seien, allein nicht rechtfertige (7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - Rn. 105, ZTR 2009, 642).

  • BVerwG, 15.11.2007 - 2 C 33.06

    Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft;

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 156/09
    Sie ist von der Gleichgeschlechtlichkeit der Partner gekennzeichnet und damit keine Ehe iSd. Art. 6 Abs. 1 GG, wie sie die Bestimmungen über den Familienleistungsausgleich im Einkommensteuerrecht voraussetzen (BFH 30. November 2004 - VIII R 61/04 -; vgl. Senat 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277, 281 für § 29 Abschn. B Abs. 2 Nr. 1 BAT; BVerwG 15. November 2007 - 2 C 33.06 - NJW 2008, 868 für § 40 BBesG).

    Der Senat brauchte daher auch nicht zu entscheiden, ob die Lebenspartnerschaft nach deutschem Recht Personen gleichen Geschlechts in eine Situation versetzt, die in Bezug auf kinderbezogene Entgeltbestandteile der Situation von Ehegatten vergleichbar ist (zu dieser Anforderung vgl. EuGH 1. April 2008 - C-267/06 - [Maruko] Rn. 72 f., Slg. 2008, I-1757), oder ob dies wegen der nach wie vor bestehenden Unterschiede in der rechtlichen Ausgestaltung beider Familienstände zu verneinen ist (so für den Familienzuschlag nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG BVerwG 15. November 2007 - 2 C 33.06 - mwN, NJW 2008, 868; mit Beschluss vom 26. Mai 2009 - 2 B 80.08 - hat das BVerwG gleichwohl die Revision zur Klärung der Frage zugelassen, ob § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG mit dem Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung vereinbar ist; das BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - AP GG Art. 3 Nr. 315 = EzA AGG § 2 Nr. 3 hat eine Diskriminierung eingetragener Lebenspartner hinsichtlich der Hinterbliebenenversorgung bejaht), und welche Bedeutung Art. 6 Abs. 1 GG in diesem Zusammenhang zukäme.

    Schließlich bedarf auch die Frage keiner Klärung, ob und unter welchen Voraussetzungen Ungleichbehandlungen, die an den Familienstand anknüpfen, wie vom Gerichtshof der Europäischen Union in der Maruko-Entscheidung ohne nähere Begründung in Abweichung von den Schlussanträgen von Generalanwalt Colomer (6. September 2007 - C-267/06 - Rn. 96, aaO) angenommen, zu einer unmittelbaren Diskriminierung gleichgeschlechtlicher eingetragener Lebenspartner führen können, oder ob lediglich eine mittelbare Diskriminierung in Betracht kommt (so BVerwG 15. November 2007 - 2 C 33.06 - Rn. 19 ff., aaO; vgl. auch ErfK/Schlachter 10. Aufl. § 1 AGG Rn. 13; EuGH 31. Mai 2001 - C-122/99 P - und - C-125/99 P - Rn. 48, Slg. 2001, I-4319 prüft neutral lediglich die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes).

  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 156/09
    Der tarifliche kinderbezogene Entgeltbestandteil sollte einen Beitrag zu der aus der Erziehung und Betreuung von Kindern folgenden erheblichen finanziellen Belastung leisten (Senat 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 28 mwN, AP TVÜ § 11 Nr. 2 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 13).

    Sie sind nicht verpflichtet, die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen (Senat 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - AP TVÜ § 11 Nr. 2 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 13).

    b) Der kinderbezogene Bestandteil im Ortszuschlag sollte einen Beitrag zu der aus der Erziehung und Betreuung von Kindern folgenden erheblichen finanziellen Belastung leisten (Senat 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 28 mwN, AP TVÜ § 11 Nr. 2 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 13; vgl. auch BVerfG 19. November 2003 - 2 BvR 1476/01 - BVerfGK 2, 131 für den Familienzuschlag nach § 40 Abs. 2 BBesG).

  • BVerwG, 27.08.1992 - 2 C 41.90

    Besoldungsrecht - Kinderbezogener Anteil am Ortszuschlag - Zahlung an Stiefvater

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 156/09
    Gleichwohl wurde dem verheirateten Angestellten des öffentlichen Dienstes wegen des Verweises in § 29 Abschn. B Abs. 3 BAT-O auf die Vorschrift des § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG der Ortszuschlag der Stufe 3 und höher auch für seine Stiefkinder zugestanden (vgl. BVerwG 27. August 1992 - 2 C 41.90 - EzBAT BAT § 29 Nr. 18; vgl. BGH 23. November 1988 - IVb ZR 20/88 - zu B I 3 der Gründe, FamRZ 1989, 172).

    Die durch die Aufnahme in den Haushalt entstehende typische Mehrbelastung soll ausgeglichen werden (vgl. BVerwG 27. August 1992 - 2 C 41.90 - aaO; BGH 23. November 1988 - IVb ZR 20/88 - aaO).

  • BGH, 23.11.1988 - IVb ZR 20/88

    Berücksichtigung kindbezogener Steigerungsbeiträge zum Ortszuschlag bei der

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 156/09
    Gleichwohl wurde dem verheirateten Angestellten des öffentlichen Dienstes wegen des Verweises in § 29 Abschn. B Abs. 3 BAT-O auf die Vorschrift des § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG der Ortszuschlag der Stufe 3 und höher auch für seine Stiefkinder zugestanden (vgl. BVerwG 27. August 1992 - 2 C 41.90 - EzBAT BAT § 29 Nr. 18; vgl. BGH 23. November 1988 - IVb ZR 20/88 - zu B I 3 der Gründe, FamRZ 1989, 172).

    Die durch die Aufnahme in den Haushalt entstehende typische Mehrbelastung soll ausgeglichen werden (vgl. BVerwG 27. August 1992 - 2 C 41.90 - aaO; BGH 23. November 1988 - IVb ZR 20/88 - aaO).

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 156/09
    Die unzulässigerweise ausgeklammerten Personen haben jedoch dann Anspruch auf die Vergünstigung, wenn der Normgeber nur auf diesem Weg dem Gleichheitssatz Rechnung tragen kann oder wenn anzunehmen ist, dass er bei Beachtung des Gleichheitssatzes alle zu berücksichtigenden Personen in die Vergünstigung einbezogen hätte (vgl. BVerfG 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82 ua. - BVerfGE 85, 191, 211 f.; BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, 247 f.).

    Aus Gründen des Vertrauensschutzes kann den rechtmäßig von § 29 Abschn. B Abs. 3 BAT-O iVm. § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG begünstigten Angestellten, die Kinder ihres Ehegatten in den Haushalt aufgenommen hatten und deswegen den Ortszuschlag der Stufe 3 und höher bezogen, dieser Entgeltbestandteil nicht rückwirkend genommen werden (vgl. BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, 248).

  • BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05

    Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 156/09
    Diese Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts tragen den Tenor seiner Entscheidung und entfalten wie der Tenor selbst die Bindungswirkung des § 31 Abs. 1 BVerfGG (5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05 - Rn. 74, NJW 2006, 672).

    (1) Gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG entfalten die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts eine über den Einzelfall hinausgehende Bindungswirkung insofern, als die sich aus dem Tenor und den tragenden Gründen der Entscheidung ergebenden Grundsätze für die Auslegung der Verfassung von den Fachgerichten in allen künftigen Fällen beachtet werden müssen (vgl. 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05 - Rn. 74, NJW 2006, 672; 10. Juni 1975 - 2 BvR 1018/74 - BVerfGE 40, 88, 94).

  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 20/07

    Eingetragene Lebenspartnerschaft - betriebliche Altersversorgung -

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 156/09
    Der Senat brauchte daher auch nicht zu entscheiden, ob die Lebenspartnerschaft nach deutschem Recht Personen gleichen Geschlechts in eine Situation versetzt, die in Bezug auf kinderbezogene Entgeltbestandteile der Situation von Ehegatten vergleichbar ist (zu dieser Anforderung vgl. EuGH 1. April 2008 - C-267/06 - [Maruko] Rn. 72 f., Slg. 2008, I-1757), oder ob dies wegen der nach wie vor bestehenden Unterschiede in der rechtlichen Ausgestaltung beider Familienstände zu verneinen ist (so für den Familienzuschlag nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG BVerwG 15. November 2007 - 2 C 33.06 - mwN, NJW 2008, 868; mit Beschluss vom 26. Mai 2009 - 2 B 80.08 - hat das BVerwG gleichwohl die Revision zur Klärung der Frage zugelassen, ob § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG mit dem Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung vereinbar ist; das BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - AP GG Art. 3 Nr. 315 = EzA AGG § 2 Nr. 3 hat eine Diskriminierung eingetragener Lebenspartner hinsichtlich der Hinterbliebenenversorgung bejaht), und welche Bedeutung Art. 6 Abs. 1 GG in diesem Zusammenhang zukäme.

    Die Einheitlichkeit der Rechtsprechung ist dann bereits durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gewährleistet (vgl. BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - Rn. 25, AP GG Art. 3 Nr. 315 = EzA AGG § 2 Nr. 3 für die Auslegung des Unionsrechts durch den EuGH).

  • EuGH, 01.04.2008 - C-267/06

    EIN GLEICHGESCHLECHTLICHER LEBENSPARTNER KANN ANSPRUCH AUF EINE WITWERRENTE AUS

  • BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 16.92

    Besoldung - Kindergeld - Ortszuschlag - Kinderbezogener Teil

  • BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 227/05

    Tarifauslegung - Höhe der Unterrichtsverpflichtung angestellter Lehrer

  • BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvL 16/62

    Zusammenveranlagung

  • EuGH, 31.05.2001 - C-122/99

    D / Rat

  • BFH, 02.03.2009 - III B 4/07

    Zählkindvorteil durch Stiefkind nur bei dessen Haushaltsaufnahme - Keine

  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander

  • EuGH - 6/86 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Sikier

  • BAG, 31.05.2001 - 6 AZR 321/00

    Kinderbezogener Teil des Ortszuschlag - Konkurrenz

  • BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 114/08

    Vergütung stundenweiser Rufbereitschaft im TVöD-V

  • BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 1476/01

    Keine Grundrechtsverletzung durch Nichtgewährung des kinderbezogenen

  • BVerfG, 10.08.2009 - 1 BvL 15/09

    Richtervorlage zu § 9 Abs. 7 LPartG unzulässig

  • BFH, 27.08.1998 - VI B 236/97

    Türkische Staatsangehörige - Kindergeld - Anerkennung der Vaterschaft - Beschluß

  • BAG, 26.10.2006 - 6 AZR 307/06

    Eingetragene Lebenspartnerschaft - Ortszuschlag im kirchlichen Bereich

  • GemSOGB, 12.03.1987 - GmS-OGB 6/86

    Differierende Auslegung des Begriffs "der zu ihrer Berufsausbildung

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

  • BGH, 11.05.2005 - XII ZR 211/02

    Voraussetzungen des Aufstockungsunterhalts; Berechnung des unterhaltsrelevanten

  • BSG, 14.01.1987 - 10 RKg 13/85
  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96

    Biologischer Vater

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 855/06

    Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft

  • BVerwG, 26.05.2009 - 2 B 80.08
  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92

    Kind als Schaden

  • BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99

    Halbteilungsgrundsatz

  • BAG, 10.03.2004 - 4 AZR 140/03

    Dynamische tarifliche Blankettverweisung im Nachwirkungszeitraum - Tarifauslegung

  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 104/07

    Klage auf künftige Leistung - Tariflicher Bewährungsaufstieg

  • BFH, 23.11.2000 - VI R 165/99

    Kindergeld bei ausländischem Schulbesuch

  • BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 426/06

    Nachwirkender Tarifvertrag - dynamische Verweisung

  • BAG, 11.09.2003 - 6 AZR 323/02

    Kein Verzicht auf Reisekostenvergütung bei Tarifbindung

  • BAG, 14.06.1972 - 4 AZR 268/71

    Unverheiratete Angestellte - Haushaltszuschlag - Ausländischer Dienstort -

  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 319/08

    Anspruch auf kinderbezogenen Ortszuschlag - Besitzstandszulage - Auslegung der

  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 564/78

    Wahrung der Schriftform bei Bezugnahme auf einen verweisenden Tarifvertrag

  • LAG Sachsen, 27.01.2009 - 7 Sa 195/07

    Erhöhter Ortszuschlag aufgrund im Haushalt eines angestellten Lehrers lebender

  • BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 187/05

    Widerruf einer Zusatzaufgabe

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

  • BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 1252/79

    Ersatz der Kosten für Umzug

  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00

    Dynamische Verweisung in Firmentarifvertrag auf Flächentarifverträge nach

  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Er weist darauf hin, dass das Bundesarbeitsarbeitsgericht bei zwei Entscheidungen zum Auslandszuschlag (6 AZR 434/07) und zum kinderbezogenen Entgeltbestandteil im Ortszuschlag für Stiefkinder von Lebenspartnern (6 AZR 156/09) - anders als der Bundesfinanzhof - die Ausführungen des Ersten Senats, wonach zur Begründung der Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft die bloße Verweisung auf die Ehe und ihren durch Art. 6 Abs. 1 GG gebotenen Schutz nicht ausreiche, als bindend angesehen habe.
  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 148/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

    Eine Anpassung "nach oben" für die Vergangenheit ist bisher grundsätzlich nur bei Nichtigkeit einer Ausnahmeregelung erfolgt, wenn nach dem Regelungstatbestand unter Berücksichtigung der Zusatzbelastung des Arbeitgebers anzunehmen war, dass die Tarifvertragsparteien die Regelung auch mit erweitertem Anwendungsbereich getroffen hätten (vgl. BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236) , oder die Benachteiligung für die Vergangenheit nur durch eine Anpassung "nach oben" beseitigt werden konnte (vgl. BAG 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - Rn. 43, AP GG Art. 3 Nr. 322 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 20; 18. März 2010 - 6 AZR 156/09 - Rn. 54, BAGE 133, 354; 18. März 2010 - 6 AZR 434/07 - Rn. 58, AP GG Art. 3 Nr. 321 = EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Diskriminierung sexuelle Orientierung Nr. 1; 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 37, BAGE 129, 93; 13. November 1985 - 4 AZR 234/84 - BAGE 50, 137) .
  • BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 618/19

    Betriebliche Altersversorgung - allgemeiner Gleichheitssatz

    Dies begründet den Anspruch des Klägers auf die vorenthaltene Vergünstigung (zur Teilnichtigkeit einer tariflichen Regelung vgl. etwa BAG 18. März 2010 - 6 AZR 156/09 - Rn. 52, BAGE 133, 354) .
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