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   BAG, 05.05.2010 - 7 ABR 97/08   

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BAG, 05.05.2010 - 7 ABR 97/08 (https://dejure.org/2010,1482)
BAG, Entscheidung vom 05.05.2010 - 7 ABR 97/08 (https://dejure.org/2010,1482)
BAG, Entscheidung vom 05. Mai 2010 - 7 ABR 97/08 (https://dejure.org/2010,1482)
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Volltextveröffentlichungen (18)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Chefarzt - leitender Angestellter?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Chefarzt nicht automatisch leitender Angestellter

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Chefarzt als leitender Angestellter

  • paluka.de (Kurzinformation)

    Chefarzt als leitender Angestellter im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes ?

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Chefarzt ist kein leitender Angestellter

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Chefarzt als leitender Angestellter

  • rpmed.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist der Chefarzt leitender Angestellter?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2746
  • NZA 2010, 955
  • BB 2010, 1980
  • DB 2010, 1712
  • JR 2011, 321
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00

    Klageänderung - leitender Angestellter - Leiter der Revisionsabteilung

    Auszug aus BAG, 05.05.2010 - 7 ABR 97/08
    § 5 Abs. 3 Satz 2 BetrVG stellt zwingendes Recht dar (BAG 6. Dezember 2001 - 2 AZR 733/00 - zu B II 3 b aa der Gründe, AP ZPO § 263 Nr. 3 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 65).

    Soweit die Rechtsbeschwerde die Gestaltung und Höhe das Gehaltes des Beteiligten zu 3) als Argument anführt, kommt es darauf nur in Zweifelsfällen nach der Auslegungsregel in § 5 Abs. 4 Nr. 3 BetrVG an (BAG 6. Dezember 2001 - 2 AZR 733/00 - zu B II 3 b ee der Gründe, aaO) .

    Eine "schlichte Vorgesetztenstellung" ist für eine Qualifikation als leitender Angestellter nach § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG nicht ausschlaggebend (vgl. BAG 6. Dezember 2001 - 2 AZR 733/00 - zu B II 3 b aa der Gründe, AP ZPO § 263 Nr. 3 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 65).

  • BAG, 25.03.2009 - 7 ABR 2/08

    Leitender Angestellter - Prokura

    Auszug aus BAG, 05.05.2010 - 7 ABR 97/08
    er muss mit weitgehender Weisungsfreiheit und Selbstbestimmung seinen Tätigkeitsbereich wahrnehmen und kraft seiner leitenden Funktion maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmensführung ausüben (BAG 25. März 2009 - 7 ABR 2/08 - Rn. 30 mwN, AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 73 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 4).

    Der maßgebliche Einfluss fehlt jedenfalls dann, wenn der Angestellte nur bei der reinen arbeitstechnischen, vorbestimmten Durchführung unternehmerischer Entscheidungen eingeschaltet wird, etwa im Rahmen von Aufsichts- oder Überwachungsfunktionen (BAG 25. März 2009 - 7 ABR 2/08 - Rn. 31 mwN, aaO) .

    Die Würdigung des Beschwerdegerichts ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob der Sachverhalt fehlerfrei festgestellt wurde, die Bewertungsmaßstäbe nicht verkannt sind und die Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Punkte vertretbar erscheint (vgl. BAG 25. März 2009 - 7 ABR 2/08 - Rn. 18, AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 73 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 4).

  • BAG, 10.10.2007 - 7 ABR 61/06

    Leitender Angestellter - Einstellungs- und Entlassungskompetenz

    Auszug aus BAG, 05.05.2010 - 7 ABR 97/08
    Der Senat hat diese Entscheidung mit Beschluss vom 10. Oktober 2007 (- 7 ABR 61/06 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 72 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 3) auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats aufgehoben und das Verfahren zur neuen Anhörung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Dies hat der Senat im Beschluss vom 10. Oktober 2007 (- 7 ABR 61/06 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 72 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 3) mit Bindungswirkung (§ 563 Abs. 2 ZPO) entschieden.

    Anderenfalls hätte es im Streitfall auch nicht der Zurückverweisung an das Landesarbeitsgericht im Beschluss vom 10. Oktober 2007 (- 7 ABR 61/06 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 72 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 3) bedurft.

  • BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 51/81

    Leitende Angestellte im Ruhrbergbau

    Auszug aus BAG, 05.05.2010 - 7 ABR 97/08
    sie schwerpunktmäßig bestimmt (BAG 23. Januar 1986 - 6 ABR 51/81 - zu C I 3 f der Gründe mwN, BAGE 51, 1; 25. Oktober 1989 - 7 ABR 60/88 - zu II 4 der Gründe, BAGE 63, 200; H/S/W/G/N/R-Rose BetrVG 7. Aufl. § 5 Rn. 203).

    Dazu ist es erforderlich, dass jedenfalls ein beachtlicher Teil der Arbeitszeit von diesen Tätigkeiten beansprucht wird (BAG 23. Januar 1986 - 6 ABR 51/81 -, aaO).

  • BAG, 25.10.1989 - 7 ABR 60/88

    Angestellter, leitender: bei einem Arbeitnehmer, der in mehreren Betrieben

    Auszug aus BAG, 05.05.2010 - 7 ABR 97/08
    sie schwerpunktmäßig bestimmt (BAG 23. Januar 1986 - 6 ABR 51/81 - zu C I 3 f der Gründe mwN, BAGE 51, 1; 25. Oktober 1989 - 7 ABR 60/88 - zu II 4 der Gründe, BAGE 63, 200; H/S/W/G/N/R-Rose BetrVG 7. Aufl. § 5 Rn. 203).
  • LAG Hamm, 10.10.2008 - 10 TaBV 24/08

    Beschlussverfahren; leitender Angestellter; Status eines Chefarztes

    Auszug aus BAG, 05.05.2010 - 7 ABR 97/08
    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 10. Oktober 2008 - 10 TaBV 24/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 13.03.2003 - 6 AZR 557/01

    Chefarzt - arbeitsvertragliche Entwicklungsklausel

    Auszug aus BAG, 05.05.2010 - 7 ABR 97/08
    Vielmehr ist auf den Ausgleich aufgetretener Differenzen hinzuwirken, auch wenn bei dennoch verbleibenden Meinungsunterschieden der Wille des Regelungsbefugten ausschlaggebend ist (vgl. zur Benehmensherstellung BAG 13. März 2003 - 6 AZR 557/01 - zu I 3 b der Gründe, AP BGB § 611 Arzt-Krankenhaus-Vertrag Nr. 47 = EzA BGB 2002 § 611 Krankenhausarzt Nr. 1).
  • LAG Hamm, 14.02.2018 - 2 Sa 1499/16

    Begriff des leitenden Angestellten i.S. von § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 BetrVG

    Unzulässig ist dagegen der Rückgriff auf § 5 Abs. 4 BetrVG, nach der vorrangigen Anwendung des § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 BetrVG, wenn - wie hier keine Zweifel bestehen (vgl. BAG, Beschl. v. 05.05.2010 - 7 ABR 97/08, juris, Rdnr. 21; Beschl. v. 06.12.2001 - 2 AZR 733/00, juris, Rdnr. 55; LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 27.08.2014 - 10 Sa 467/14, juris; GK/Raab § 5 BetrVG Rdnr. 234 ff.; F/E/S/T/L § 5 Rdnr. 414 ff.).
  • BAG, 05.06.2014 - 2 AZR 615/13

    Änderungskündigung - Chefarzt-Dienstvertrag

    als deren Schwerpunkt bestimmt (BAG 5. Mai 2010 - 7 ABR 97/08 - Rn. 13) .

    Erforderlich ist, dass er nach dem Arbeitsvertrag und der tatsächlichen Stellung in der Klinik der Leitungs- und Führungsebene zuzurechnen ist und unternehmens- oder betriebsleitende Entscheidungen entweder selbst trifft oder maßgeblich vorbereitet (BAG 5. Mai 2010 - 7 ABR 97/08 - Rn. 17) .

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 124/14

    Änderungskündigung - Beteiligung der Mitarbeitervertretung

    b) Allein die formale Stellung als Chefarzt und die Bezeichnung als "leitender Angestellter" genügen nicht, um einen Beschäftigten als Mitarbeiter iSv. § 44 MVG-EKiR ansehen zu können (vgl. BAG 5. Mai 2010 - 7 ABR 97/08 - Rn. 15, 21 zu § 5 Abs. 3 BetrVG) .

    sie schwerpunktmäßig bestimmt (vgl. Baumann-Czichon/Gathmann/Germer MVG-EKD 4. Aufl. § 4 Rn. 5; Fey/Rehren MVG-EKD Stand April 2013 § 4 Rn. 3; siehe auch BAG 10. Oktober 2007 - 7 ABR 61/06 - Rn. 15 zu § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG; 5. Mai 2010 - 7 ABR 97/08 - Rn. 13 zu § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG) .

  • BAG, 04.05.2022 - 7 ABR 14/21

    Betriebsratswahl - Anfechtung - leitender Angestellter

    Die Würdigung des Beschwerdegerichts ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob der Sachverhalt fehlerfrei festgestellt wurde, die Bewertungsmaßstäbe nicht verkannt sind und die Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Punkte vertretbar erscheint (BAG 29. Juni 2011 - 7 ABR 5/10 - Rn. 30; 5. Mai 2010 - 7 ABR 97/08 - Rn. 19 mwN) .

    sie schwerpunktmäßig bestimmt (BAG 29. Juni 2011 - 7 ABR 5/10 - aaO; 5. Mai 2010 - 7 ABR 97/08 - Rn. 13 mwN) .

  • LAG Düsseldorf, 03.02.2012 - 6 Sa 1081/11

    Kündigung wegen Bezahlung privater Bauleistungen durch Geschäftspartner

    Voraussetzung für die Wahrnehmung einer unternehmerischen (Teil-) Aufgabe ist, dass dem leitenden Angestellten rechtlich und tatsächlich ein eigener und erheblicher Entscheidungsspielraum zur Verfügung steht, d.h. er muss mit weitgehender Weisungsfreiheit und Selbstbestimmung seinen Tätigkeitsbereich wahrnehmen und kraft seiner leitenden Funktion maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmensführung ausüben (BAG v. 05.05.2010 - 7 ABR 97/08 - EzA § 5 BetrVG 2001 Nr. 5; BAG v. 25.03.2009 a.a.O.; BAG v. 06.12.2001 - 2 AZR 733/00 - AP Nr. 3 zu § 263 ZPO).

    Der nach § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG erforderliche Einfluss auf die Unternehmensführung kann darin bestehen, dass der leitende Angestellte selbst die Entscheidungen trifft, aber auch darin, dass er kraft seiner Schlüsselposition Voraussetzungen schafft, an denen die Unternehmensleitung schlechterdings nicht vorbeigehen kann (BAG v. 05.05.2010 a.a.O.; BAG v. 25.03.2009 a.a.O.).

    Erforderlich ist schließlich auch, dass die unternehmerische Aufgabenstellung mit Entscheidungsspielraum die Tätigkeit des leitenden Angestellten prägt, d.h. sie schwerpunktmäßig bestimmt (BAG v. 05.05.2010 a.a.O., BAG v. 25.10.1989 - 7 ABR 60/88 - AP Nr. 42 zu § 5 BetrVG 1972; BAG 23.01.1986 - 6 ABR 51/81 - AP Nr. 32 zu § 5 BetrVG 1972).

  • BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 5/10

    Status von in einer Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft angestellten

    sie schwerpunktmäßig bestimmt (BAG 5. Mai 2010 - 7 ABR 97/08 - Rn. 13 mwN, EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 5) .

    Die Würdigung des Beschwerdegerichts ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob der Sachverhalt fehlerfrei festgestellt wurde, die Bewertungsmaßstäbe nicht verkannt sind und die Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Punkte vertretbar erscheint (BAG 5. Mai 2010 - 7 ABR 97/08 - Rn. 19 mwN, EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 5) .

  • LAG Köln, 10.10.2019 - 6 TaBV 6/19

    Leitender Angestellter; stellvertretender Marktleiter; Zustimmungsverweigerung

    § 5 Abs. 3 Satz 2 BetrVG ist zwingendes Recht (BAG, Beschluss vom 05. Mai 2010 - 7 ABR 97/08 -, Rn. 21, juris).

    Entscheidend ist, dass die Tätigkeit des leitenden Angestellten von der unternehmerischen Aufgabenstellung mit Entscheidungsspielraum geprägt und schwerpunktmäßig bestimmt wird (BAG, Beschluss vom 05. Mai 2010 - 7 ABR 97/08 -, Rn. 13, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 20. Juni 2018 - 11 TaBV 77/17 -, Rn. 20, juris).

  • ArbG München, 14.07.2020 - 26 BV 436/19

    Betriebsrat, Arbeitnehmer, Leistungen, Gewerkschaft, Arbeitsvertrag,

    Erforderlich ist schließlich auch, dass die unternehmerische Aufgabenstellung mit Entscheidungsspielraum die Tätigkeit des leitenden Angestellten prägt, d. h. sie schwerpunktmäßig bestimmt (vgl. BAG NZA 2010, 955 m.w.N.).

    Ausdruck einer solchen Stellung können z. B. die selbstständige Verwaltung eines nicht ganz unerheblichen Budgets oder die zwingende Mitsprache bei Investitionsentscheidungen sein (vgl. BAG NZA 2010, 955 Rn. 17).

    Selbst wenn man Letzteres aber unterstellen würde, so ist geht nichts dafür hervor, dass die Erfüllung unternehmerischer (Teil) Aufgaben der Tätigkeit der Einrichtungs- und/oder Pflegedienstleitungen das Gepräge geben und ein beachtlicher Teil ihrer Tätigkeit hiervon beansprucht würde (vgl. hierzu BAG NZA 2010, 955 Rn. 31).

    Eine "schlichte Vorgesetztenstellung" ist für eine Qualifikation als leitender Angestellter nach § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG nicht ausschlaggebend (vgl. BAG NZA 2010, 955 Rn. 30 m.w.N.).

  • LAG Niedersachsen, 14.04.2011 - 16 Sa 560/10

    Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines ärztlichen Direktors bei

    Maßgeblich für die Qualifizierung eines Chefarztes als leitender Angestellter im Sinne der Vorschrift ist vielmehr, ob er nach der konkreten Ausgestaltung und Durchführung des Vertragsverhältnisses maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmensführung ausüben kann (BAG, 05.05.2010, 7 ABR 97/08, NZA 2010, Seite 955 = NJW 2010, Seite 2746).

    Sieht der Arbeitsvertrag entsprechende Beteiligungsrechte vor, die auf den Status eines leitenden Angestellten hindeuten könnten, kommt es auf die tatsächliche Vertragsausübung an (BAG, 05.05.2010, a.a.O., B II 1 b).

    Hinzu kommt, dass die Wahrnehmung der Aufgaben, welche die Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG erfüllen sollen, für die Tätigkeit des Angestellten prägend sein und jedenfalls einen beachtlichen Teil seiner Tätigkeit beanspruchen müssen (BAG, 05.05.2010, a.a.O., B. II 2. b. ee).

  • LAG Köln, 03.11.2023 - 9 TaBV 12/23

    Projektträger; Bereichsleitung; leitende Angestellte

    Erforderlich ist, dass der Angestellte nach dem Arbeitsvertrag und der tatsächlichen Stellung im Betrieb der Leitungs- und Führungsebene zuzurechnen ist und unternehmens- oder betriebsleitende Entscheidungen entweder selbst trifft oder maßgeblich vorbereitet (BAG, Beschluss vom 5. Mai 2010 - 7 ABR 97/08 -, Rn. 17, juris; BAG, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 AZR 615/13 -, BAGE 148, 227-243, Rn. 51).

    Zwar gilt: Je tiefer die Entscheidungsstufe in der Unternehmenshierarchie liegt, auf der der Angestellte unternehmens- oder betriebsleitende Aufgabenstellungen erfüllt, um so größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass wesentliche unternehmerische Entscheidungsspielräume auf den höheren Entscheidungsstufen bereits verbraucht wurden (BAG, Beschluss vom 5. Mai 2010 - 7 ABR 97/08 -, Rn. 13, juris; BAG, Beschluss vom 25. März 2009 - 7 ABR 2/08 -, Rn. 31, juris).

  • LAG Nürnberg, 24.08.2016 - 2 Sa 201/16

    Überstunden - Chefarzt - Freizeitausgleich - betriebliche Übung

  • LAG München, 06.06.2012 - 5 TaBV 51/10

    Leitender Angestellter

  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2013 - L 4 KR 3725/11

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Geschäftsführer ohne Kapitalbeteiligung -

  • LSG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - L 4 KR 1024/13

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit eines

  • LAG Baden-Württemberg, 29.04.2011 - 7 TaBV 7/10

    Wirksamkeit der Betriebsratswahl - offensichtlich fehlerhafte

  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2011 - L 4 R 5166/08

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Gesellschafter einer GmbH -

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2010 - 9 S 1935/10

    Organisatorische Maßnahmen zur Änderung der bestehenden Struktur von Kliniken als

  • LAG Köln, 20.06.2018 - 11 TaBV 77/17

    Leitende Angestellte; Einzelfall

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.05.2021 - 5 TaBV 1160/19

    Aushang des Wahlausschreibens - Beschluss schriftlicher Stimmabgabe für

  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2015 - L 4 R 908/14
  • LAG Hamm, 23.07.2010 - 10 TaBV 43/10

    Negative Feststellungsantrag des Betriebsrats zur Eigenschaft des Leiters der

  • LAG Hamm, 02.07.2012 - 2 Ta 71/12

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Ansprüche eines Schiffsarztes auf einem

  • LSG Baden-Württemberg, 12.02.2014 - L 4 R 2782/12
  • LAG Hamm, 09.07.2010 - 13 TaBV 4/10

    Fehlende Leitungsfunktion eines Oberarztes als ständiger Vertreter des Chefarztes

  • LAG Düsseldorf, 12.09.2014 - 10 TaBV 110/13

    Begriff des leitenden Angestellten i.S. von § 5 Abs. 3 BetrVG

  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2012 - L 4 KR 4299/10
  • LSG Baden-Württemberg, 13.05.2011 - L 4 R 4781/08
  • LSG Baden-Württemberg, 25.03.2011 - L 4 KR 610/10
  • LSG Baden-Württemberg, 14.08.2013 - L 4 R 5644/11
  • LSG Baden-Württemberg, 06.12.2012 - L 4 R 314/12
  • LSG Baden-Württemberg, 25.03.2011 - L 4 KR 677/10
  • LAG Köln, 06.09.2019 - 9 TaBV 123/18

    Leitender Angestellter - Geschäftsleitungsassistent eines Baumarkts

  • VG Mainz, 08.03.2016 - 5 K 723/15

    Neubesetzung einer unternehmensleitenden Stelle in Sparkasse ohne Beteiligung der

  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2011 - L 4 KR 3059/09
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2011 - L 4 KR 2531/10
  • LSG Baden-Württemberg, 25.03.2011 - L 4 KR 3310/09
  • LSG Baden-Württemberg, 10.02.2011 - L 4 KR 2066/09
  • LSG Baden-Württemberg, 10.02.2011 - L 4 KR 93/09
  • ArbG Hamburg, 02.03.2011 - 28 Ca 240/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Mitnahme geheimer Geschäftsunterlagen

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