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Rechtsprechung
   BAG, 11.11.2009 - 7 AZR 387/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2847
BAG, 11.11.2009 - 7 AZR 387/08 (https://dejure.org/2009,2847)
BAG, Entscheidung vom 11.11.2009 - 7 AZR 387/08 (https://dejure.org/2009,2847)
BAG, Entscheidung vom 11. November 2009 - 7 AZR 387/08 (https://dejure.org/2009,2847)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bestimmtheit des Streitgegenstandes bei einer Feststellungsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Bestimmtheit des Streitgegenstandes bei einer Feststellungsklage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 671 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 12.08.2009 - 7 ABR 15/08

    Elektronisches Leserecht der Dateien und E-Mail-Korrespondenz des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 11.11.2009 - 7 AZR 387/08
    Allerdings sind die Gerichte gehalten, Klageanträge nach Möglichkeit dahin auszulegen, dass eine Sachentscheidung über sie ergehen kann (BAG 12. August 2009 - 7 ABR 15/08 - Rn. 12).
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 735/07

    Eingruppierung "Koordinator der Sanitätsstation" in der Chemischen Industrie

    Auszug aus BAG, 11.11.2009 - 7 AZR 387/08
    Bei einer Feststellungsklage sind grundsätzlich keine geringeren Anforderungen an die Bestimmtheit zu stellen als bei einer Leistungsklage (BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 735/07 - Rn. 53, AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 20).
  • LAG Düsseldorf, 13.03.2008 - 11 Sa 2203/07

    Reisebeihilfe für Heimfahrten eines Mitglieds der Schwerbehindertenvertretung

    Auszug aus BAG, 11.11.2009 - 7 AZR 387/08
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 13. März 2008 - 11 Sa 2203/07 - aufgehoben.
  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 174/88

    Bestimmtheit der Klage bei Geltendmachung von Teilbeträgen aus mehreren

    Auszug aus BAG, 11.11.2009 - 7 AZR 387/08
    Werden im Wege einer "Teil-Gesamt-Klage" mehrere Ansprüche nicht in voller Höhe, sondern teilweise verfolgt, muss die Klagepartei genau angeben, in welcher Höhe sie aus den einzelnen Ansprüchen Teilbeträge einklagt (vgl. BGH 8. Dezember 1989 - V ZR 174/88 - zu II A 1 der Gründe, NJW 1990, 2068; Stein/Jonas/Schumann ZPO 22. Aufl. § 253 Rn. 29 mwN).
  • BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 224/15

    Betriebsratstätigkeit - Arbeitszeit

    Insoweit lässt der Antrag aber bei gebotener, auf die Ermöglichung einer Sachentscheidung gerichteten Auslegung (vgl. BAG 23. März 2016 - 5 AZR 758/13 - Rn. 22, BAGE 154, 337; 11. November 2009 - 7 AZR 387/08 - Rn. 11) den Inhalt der vom Kläger begehrten Entscheidung erkennen.
  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 678/11

    Umkleiden - Arbeitszeit - Vergütungspflicht

    Er bezeichnet den Streitgegenstand so genau, dass zuverlässig erkennbar ist, worüber das Gericht eine Sachentscheidung treffen soll (zu den Anforderungen an die Bestimmtheit eines Feststellungsantrags, vgl. BAG 18. Mai 2011 - 5 AZR 181/10 - Rn. 10, EzA BGB 2002 § 611 Mehrarbeit Nr. 4; 11. November 2009 - 7 AZR 387/08 - Rn. 11 mwN, AP ZPO § 253 Nr. 50 = EzA ZPO 2002 § 253 Nr. 3) .
  • BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 480/12

    Betriebsratstätigkeit - Freizeitausgleich

    Bei mehreren Ansprüchen, die im Wege einer objektiven Klagehäufung nach § 260 ZPO in einer Klage verbunden sind, muss erkennbar sein, aus welchen Einzelforderungen sich die "Gesamtklage" zusammensetzt (vgl. BAG 11. November 2009 - 7 AZR 387/08 - Rn. 11 mwN; 24. März 2011 -  6 AZR 691/09  - Rn. 21 mwN; 27. Juli 2011 - 7 AZR 412/10 - Rn. 20, BAGE 138, 360) .
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Rechtsprechung
   BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 657/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1988
BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 657/08 (https://dejure.org/2010,1988)
BAG, Entscheidung vom 24.02.2010 - 4 AZR 657/08 (https://dejure.org/2010,1988)
BAG, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - 4 AZR 657/08 (https://dejure.org/2010,1988)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Eingruppierung einer Altenpflegehelferin

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Eingruppierung einer Altenpflegehelferin in die VergGr Kr II der Anlage 1b zum BAT - mindestens einjährige Ausbildung - Anforderung an Revisionsbegründung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, § 308 Abs 1 ZPO, § 551 Abs 3 Nr 2 ZPO, § 256 Abs 1 ZPO, § 264 Nr 2 ZPO
    Eingruppierung einer Altenpflegehelferin in die VergGr Kr II der Anlage 1b zum BAT - mindestens einjährige Ausbildung - Anforderung an Revisionsbegründung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Eingruppierung einer Altenpflegehelferin in die VergGr Kr II der Anlage 1b zum BAT - mindestens einjährige Ausbildung - Anforderung an Revisionsbegründung

  • rewis.io

    Eingruppierung einer Altenpflegehelferin in die VergGr Kr II der Anlage 1b zum BAT - mindestens einjährige Ausbildung - Anforderung an Revisionsbegründung

  • ra.de
  • rewis.io

    Eingruppierung einer Altenpflegehelferin in die VergGr Kr II der Anlage 1b zum BAT - mindestens einjährige Ausbildung - Anforderung an Revisionsbegründung

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung einer Altenpflegehelferin

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eingruppierung einer Altenpflegehelferin

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 671 (Ls.)
  • DB 2010, 1187
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 277/00

    Eingruppierung einer Altenpflegehelferin

    Auszug aus BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 657/08
    bb) Weiterhin kann dahinstehen, ob und ggf. wie die Tätigkeit der Klägerin zu Arbeitsvorgängen zusammen zu fassen ist oder ob es sich hier entsprechend der ständigen Rechtsprechung zur Tätigkeit von Altenpflegehelferinnen nur um einen sogenannten großen Arbeitsvorgang handelt (s. nur BAG 17. Mai 2001 - 8 AZR 277/00 - zu II 2 der Gründe mwN, ZTR 2001, 510) .

    Kr. IV BAT nicht verlangt wird (so auch zur insoweit gleichlautenden Vergütungsordnung für den Bereich der Arbeiterwohlfahrt: BAG 17. Mai 2001 - 8 AZR 277/00 - zu II 3 a bb der Gründe mwN, ZTR 2001, 510).

    Weder der Tarifwortlaut noch sonstige Gesichtspunkte bieten einen Anhalt dafür, dass nur ein förmlich durch Verordnung festgelegter Ausbildungsgang das Tarifmerkmal der einjährigen Ausbildung und Abschlussprüfung erfüllt (dazu ausf. BAG 17. Mai 2001 - 8 AZR 277/00 - zu II 3 a cc der Gründe mwN, ZTR 2001, 510).

    Vor diesem Hintergrund hätten die Tarifvertragsparteien in einem bundesweit geltenden Tarifvertrag eindeutig zum Ausdruck bringen müssen, wenn sie gleichwohl nur eine durch Verordnung festgelegte Ausbildung als einschlägig für die Erfüllung des geforderten Tätigkeitsmerkmals verlangen wollten (ausf. BAG 17. Mai 2001 - 8 AZR 277/00 - zu II 3 a cc der Gründe mwN, aaO).

  • BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 73/05

    Eingruppierung eines technischen Sachbearbeiters im Stadtplanungsamt

    Auszug aus BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 657/08
    Fehlt sie zu einem Streitgegenstand, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (BAG 15. März 2006 - 4 AZR 73/05 - Rn. 17, AP ZPO § 551 Nr. 63 = EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 2; 12. November 2002 - 1 AZR 632/01 - zu B I der Gründe mwN, BAGE 103, 312, 319 f.).

    Das sind zwei voneinander zu unterscheidende, selbstständige Lebenssachverhalte und damit zwei Streitgegenstände iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (BAG 15. März 2006 - 4 AZR 73/05 - Rn. 18, AP ZPO § 551 Nr. 63 = EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 2).

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 505/06

    Eingruppierung - Überflüssiger Hilfsantrag

    Auszug aus BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 657/08
    a) Die gerichtliche Geltendmachung eines Anspruchs beinhaltet grundsätzlich immer die Geltendmachung eines Anspruchs, der als "weniger" in ihm enthalten ist (BAG 6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06 - Rn. 16 mwN, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 308) .

    Kr. IV BAT handelt es sich nicht um echte Aufbaufallgruppen im Sinne der ständigen Senatsrechtsprechung (dazu 12. Mai 2004 - 4 AZR 371/03 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 301; 19. Februar 2003 - 4 AZR 158/02 - ZTR 2003, 511) , der Hauptantrag der Klägerin beinhaltet aber zwingend auch das im Hilfsantrag formulierte Begehren (dazu BAG 6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06 - Rn. 16 mwN, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 308) , weil es denknotwendig die Erfüllung des niedriger bewerteten Tätigkeitsmerkmals nach der VergGr.

  • BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01

    Altenpflege

    Auszug aus BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 657/08
    Die Tarifvertragsparteien des BAT haben an die von ihnen vorgefundene Situation des Berufsbildes der Altenpflegehelferin angeknüpft, das im Unterschied zum Beruf und der Ausbildung einer Krankenpflegehelferin nicht bundeseinheitlich geregelt war und aufgrund der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz - AltPflG) vom 17. November 2000 (BGBl. I S. 1513) hinsichtlich der dort enthaltenen Berufsregelungen für Altenpflegehelferinnen (dazu BVerfG 24. Oktober 2002 - 2 BvF 1/01 - BVerfGE 106, 62) auch nicht durch Bundesgesetz geregelt worden ist.
  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 657/08
    Eine nachträgliche Änderung der Eingruppierung ist danach nicht ausgeschlossen, wenn sich herausstellt, dass die tatsächlich angenommene Vergütungsgruppe nicht zutreffend war (BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 54 mwN, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 38) .
  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 613/04

    Vergütungsstufe gem. § 27 BAT-O/VKA

    Auszug aus BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 657/08
    Eine pauschale Überprüfung durch den Senat reicht aus, soweit die Parteien die Tätigkeit der Klägerin als unstreitig ansehen und das Tätigkeitsmerkmal der VergGr. Kr. I BAT als erfüllt erachten (vgl. nur BAG 25. Januar 2006 - 4 AZR 613/04 - zu II 2 der Gründe, AP BAT-O § 27 Nr. 4) .
  • BGH, 28.05.1998 - I ZR 275/95

    "Ha-Ra/HARIVA"; Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils

    Auszug aus BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 657/08
    Das klageabweisende Urteil war insoweit zu berichtigen, um eine sonst eintretende Rechtskraft (dazu BGH 28. Mai 1998 - I ZR 275/95 - zu II 2 a der Gründe, NJW 1999, 287) zu verhindern, ohne dass es insoweit eines förmlichen Entscheidungsausspruchs bedurfte.
  • BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 747/95

    Eingruppierung einer Haus- und Familienpflegehelferin

    Auszug aus BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 657/08
    Unter dem Begriff der "Ausbildung" wird die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten verstanden, die für eine bestimmte Tätigkeit oder Aufgaben Voraussetzung sind (Duden Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden 13. Aufl. Stichwort: "Ausbildung"; s. auch BAG 18. Juni 1997 - 4 AZR 747/95 - zu 5.3.1 der Gründe mwN, AP DienstVO ev Kirche § 12 Nr. 1) .
  • BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 697/94

    Altenheime mit überwiegend krankenpflegebedürftigen Bewohnern

    Auszug aus BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 657/08
    (2) Der Senat muss nicht abschließend darüber entscheiden, ob es sich bei dem S Stift um ein Alters- oder Pflegeheim handelt, in dem die überwiegende Zahl der Heimbewohner auch einer Krankenpflege bedarf (zu dieser Voraussetzung BAG 8. März 1995 - 10 AZR 697/94 - AP BAT § 33a Nr. 6) und deshalb die SR 2a BAT und in der Folge der Abschnitt A der Anlage 1b zum BAT maßgebend ist.
  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 409/04

    Teilzeitanspruch

    Auszug aus BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 657/08
    Gegen die Beschränkung des Antrags in der Fassung der Revisionsbegründung nach § 264 Nr. 2 ZPO bestehen aus revisionsrechtlicher Sicht keine Bedenken (s. nur BAG 21. Juni 2005 - 9 AZR 409/04 - Rn. 24 ff., BAGE 115, 136) .
  • BAG, 12.05.2004 - 4 AZR 371/03

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Sachgebiet wirtschaftliche

  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 41/08

    Eingruppierung von Kontrollschaffnern - Begriffe "Bewachung" und "Kontrolle

  • BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 632/01

    Sozialplan im Gemeinschaftsbetrieb

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 636/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit; Drei-Monats-Frist

  • BAG, 16.12.1970 - 4 AZR 98/70

    Befugnis des Zivilgerichts - Prozessual wirksame Parteianträge - Klageabweisung -

  • LAG München, 01.07.2008 - 8 Sa 1193/07

    Eingruppierung - Altenpflegehelferin

  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

  • BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 158/02

    Eingruppierung: Angestellter im Straßenbauamt

  • BGH, 29.11.1990 - I ZR 45/89

    Entscheidung über nicht (mehr) zur Entscheidung gestellte Ansprüche; Haftung für

  • BGH, 22.03.1994 - 4 StR 117/94

    Verjährung - Strafzumessung - Strafschärfung - Verfolgbarkeit

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Der Antragsgrundsatz nach § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist nicht nur dann verletzt, wenn einer Partei etwas zugesprochen wird, ohne dass sie dies beantragt hat, sondern auch, wenn ihr ein Anspruch aberkannt wird, den sie nicht zur Entscheidung gestellt hat  (BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 657/08 - Rn. 28, 16. Dezember 1970 - 4 AZR 98/70 - BAGE 23, 146; BGH 29. November 1990 - I ZR 45/89 - zu I 2 a der Gründe mwN).
  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 200/10

    Pauschalabgeltung von Reisezeiten - Beifahrerzeiten - Vergütungspflicht

    Fehlt sie zu einem der Streitgegenstände, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 657/08 - Rn. 21 mwN, AP ZPO § 551 Nr. 68) .
  • LAG Düsseldorf, 26.03.2013 - 17 Sa 602/12

    893.000 Euro Schmerzensgeld wegen Mobbing?

    Fehlen Ausführungen zu einem Streitgegenstand, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (BAG 24.02.2010 - 4 AZR 657/08 - AP ZPO § 551 Nr. 68; BAG 18.02.1999 - 8 AZR 70035/97 - BAGE 91, 49; BAG 22.11.2000 - 4 AZR 608/99 - EzA ZPO § 554 Nr. 10 mwN).
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Rechtsprechung
   BAG, 24.02.2010 - 10 AZR 759/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3254
BAG, 24.02.2010 - 10 AZR 759/08 (https://dejure.org/2010,3254)
BAG, Entscheidung vom 24.02.2010 - 10 AZR 759/08 (https://dejure.org/2010,3254)
BAG, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - 10 AZR 759/08 (https://dejure.org/2010,3254)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Betonsteinwerk - selbstständige Betriebsabteilung

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Betonsteinhandwerk - selbständige Betriebsabteilung i.S.d. Tarifvertrags über die überbetriebliche Zusatzversorgung im Betonsteingewerbe Nordwestdeutschlands - Tarifauslegung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG
    Betonsteinhandwerk - selbständige Betriebsabteilung i.S.d. Tarifvertrags über die überbetriebliche Zusatzversorgung im Betonsteingewerbe Nordwestdeutschlands - Tarifauslegung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Betonsteinhandwerk - selbständige Betriebsabteilung i.S.d. Tarifvertrags über die überbetriebliche Zusatzversorgung im Betonsteingewerbe Nordwestdeutschlands - Tarifauslegung

  • online-und-recht.de

    Betonsteinhandwerk - selbständige Betriebsabteilung i.S.d. Tarifvertrags über die überbetriebliche Zusatzversorgung im Betonsteingewerbe Nordwestdeutschlands - Tarifauslegung

  • rewis.io

    Betonsteinhandwerk - selbständige Betriebsabteilung i.S.d. Tarifvertrags über die überbetriebliche Zusatzversorgung im Betonsteingewerbe Nordwestdeutschlands - Tarifauslegung

  • ra.de
  • rewis.io

    Betonsteinhandwerk - selbständige Betriebsabteilung i.S.d. Tarifvertrags über die überbetriebliche Zusatzversorgung im Betonsteingewerbe Nordwestdeutschlands - Tarifauslegung

  • rechtsportal.de

    Betonsteinwerk; selbstständige Betriebsabteilung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 671 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 21.11.2007 - 10 AZR 782/06

    Arbeitnehmerentsendung - selbständige Betriebsabteilung

    Auszug aus BAG, 24.02.2010 - 10 AZR 759/08
    Sie unterhielt in E (mindestens) eine selbstständige Betriebsabteilung und damit gem. § 1 Abs. 2 Abschn. I Unterabs. 4 TVZN einen Betrieb im tariflichen Sinne (vgl. zur Gleichstellung eines Betriebs und einer selbstständigen Betriebsabteilung in den Tarifverträgen des Baugewerbes: Senat 21. November 2007 - 10 AZR 782/06 - Rn. 29, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 297 = EzA AEntG § 1 Nr. 11; 28. September 2005 - 10 AZR 28/05 - Rn. 25, EzA AEntG § 1 Nr. 9).

    Eine bloße betriebsinterne Spezialisierung der Art, dass getrennte Arbeitsgruppen jeweils bestimmte Aufgaben erfüllen, genügt für die Annahme einer selbstständigen Betriebsabteilung nicht (Senat 21. November 2007 - 10 AZR 782/06 - Rn. 30 mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 297 = EzA AEntG § 1 Nr. 11).

    Für die Abgrenzbarkeit einer Betriebsabteilung kommt es nicht auf die Eigentumsverhältnisse, sondern ausschließlich auf die tatsächliche Zuordnung der jeweiligen Betriebsmittel an (vgl. Senat 21. November 2007 - 10 AZR 782/06 - Rn. 33, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 297 = EzA AEntG § 1 Nr. 11).

  • BAG, 02.07.2008 - 10 AZR 305/07

    Baugewerbe - Fertiggaragen

    Auszug aus BAG, 24.02.2010 - 10 AZR 759/08
    Die Geltungsbereiche der beiden Tarifwerke schließen sich gegenseitig aus (Senat 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07 - Rn. 31, NZA-RR 2009, 426).
  • BAG, 28.09.2005 - 10 AZR 28/05

    Arbeitnehmerentsendung - selbständige Betriebsabteilung

    Auszug aus BAG, 24.02.2010 - 10 AZR 759/08
    Sie unterhielt in E (mindestens) eine selbstständige Betriebsabteilung und damit gem. § 1 Abs. 2 Abschn. I Unterabs. 4 TVZN einen Betrieb im tariflichen Sinne (vgl. zur Gleichstellung eines Betriebs und einer selbstständigen Betriebsabteilung in den Tarifverträgen des Baugewerbes: Senat 21. November 2007 - 10 AZR 782/06 - Rn. 29, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 297 = EzA AEntG § 1 Nr. 11; 28. September 2005 - 10 AZR 28/05 - Rn. 25, EzA AEntG § 1 Nr. 9).
  • BAG, 07.05.2008 - 7 ABR 15/07

    Betriebsratsfähigkeit von Einzelhandelsfilialen

    Auszug aus BAG, 24.02.2010 - 10 AZR 759/08
    Das Vorhandensein eines eigenen, die wesentlichen Entscheidungen in personellen und sozialen Angelegenheiten betreffenden Leitungsapparats ist für die Frage maßgeblich, ob es sich bei einer organisatorischen Einheit um einen Betrieb handelt (vgl. zum Betriebsbegriff im BetrVG bzw. KSchG: BAG 7. Mai 2008 - 7 ABR 15/07 - Rn. 19, NZA 2009, 328; 15. März 2001 - 2 AZR 151/00 - zu II 1 b der Gründe, EzA KSchG § 23 Nr. 23).
  • LAG Hessen, 23.05.2008 - 10 Sa 533/07

    Betonsteingewerbe - selbständige Betriebsabteilung - Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 24.02.2010 - 10 AZR 759/08
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23. Mai 2008 - 10 Sa 533/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 580/03

    Sozialkassen - Auskunftsklage - Entschädigungshöhe

    Auszug aus BAG, 24.02.2010 - 10 AZR 759/08
    Dabei ist die Entschädigung in der Regel mit 80 % der erwarteten Beitragssumme zu berechnen (Senat 28. Juli 2004 - 10 AZR 580/03 - zu II 2 der Gründe, BAGE 111, 302).
  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 151/00

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

    Auszug aus BAG, 24.02.2010 - 10 AZR 759/08
    Das Vorhandensein eines eigenen, die wesentlichen Entscheidungen in personellen und sozialen Angelegenheiten betreffenden Leitungsapparats ist für die Frage maßgeblich, ob es sich bei einer organisatorischen Einheit um einen Betrieb handelt (vgl. zum Betriebsbegriff im BetrVG bzw. KSchG: BAG 7. Mai 2008 - 7 ABR 15/07 - Rn. 19, NZA 2009, 328; 15. März 2001 - 2 AZR 151/00 - zu II 1 b der Gründe, EzA KSchG § 23 Nr. 23).
  • BAG, 30.10.2019 - 10 AZR 177/18

    Klage auf Sozialkassenbeiträge - Streitgegenstand

    Eine bloße betriebsinterne Spezialisierung in der Art, dass getrennte Arbeitsgruppen jeweils bestimmte Aufgaben erfüllen, genügt für die Annahme einer selbstständigen Betriebsabteilung nicht (BAG 24. Februar 2010 - 10 AZR 759/08 - Rn. 14; 21. November 2007 - 10 AZR 782/06 - Rn. 30 mwN) .

    Bei einem Betrieb mit mehreren Abteilungen kann eine selbstständige Betriebsabteilung nur angenommen werden, wenn in den einzelnen Abteilungen - zusätzlich zu der räumlichen Abgrenzung - ein eigenständiger Leitungsapparat vorhanden ist, der die dort anstehenden arbeitstechnisch erforderlichen Maßnahmen plant und die der Betriebsabteilung zugeordneten Betriebsmittel zusammenfasst, ordnet und gezielt einsetzt (BAG 24. Februar 2010 - 10 AZR 759/08 - aaO) .

  • FG Hamburg, 20.05.2021 - 4 V 33/21

    Arbeitsschutzkontrollgesetz - Verbot der Arbeitnehmerüberlassung in der

    Das zusätzliche Merkmal der Selbständigkeit erfordert eine auch für Außenstehende wahrnehmbare räumliche und organisatorische Abgrenzung sowie einen besonders ausgeprägten spezifischen arbeitstechnischen Zweck; eine bloße betriebsinterne Spezialisierung in der Art, dass getrennte Arbeitsgruppen jeweils bestimmte Aufgaben erfüllen, genügt für die Annahme einer selbständigen Betriebsabteilung nicht (BAG, Urteil vom 24.02.2010, 10 AZR 759/08, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.02.2023 - L 9 BA 138/18

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Betrieb von Toilettenanlagen -

    Das zusätzliche tarifliche Merkmal der Selbstständigkeit erfordere eine auch für Außenstehende wahrnehmbare räumliche und organisatorische Abgrenzung sowie einen besonders ausgeprägten spezifischen arbeitstechnischen Zweck (mit Hinweis auf BAG, Urteil vom 24.02.2010 - 10 AZR 759/08 -).

    Das zusätzliche tarifliche Merkmal der Selbstständigkeit erfordert eine auch für Außenstehende wahrnehmbare räumliche und organisatorische Abgrenzung sowie einen besonders ausgeprägten spezifischen arbeitstechnischen Zweck (BAG, Urteil vom 24.02.2010 - 10 AZR 759/08 -, juris).

  • BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 845/09

    Bauliche Leistungen - Rohrleitungsbau

    Selbständige Betriebsabteilungen sind Betriebe im Sinne des Tarifvertrages (§ 1 Abs. 2 Abschn. VI Satz 2 VTV; zum Begriff zuletzt Senat 24. Februar 2010 - 10 AZR 759/08 - Rn. 14 mwN).
  • LAG Hessen, 29.06.2023 - 9 Sa 1191/22
    Eine bloße betriebsinterne Spezialisierung in der Art, dass getrennte Arbeitsgruppen jeweils bestimmte Aufgaben erfüllen, genügt für die Annahme einer selbständigen Betriebsabteilung im tariflichen Sinne nicht (BAG, Urteil vom 24. Februar 2010 - 10 AZR 759/08 - Rn. 14, juris; BAG, Urteil vom 21. November 2007 - 10 AZR 782/06 - Rn. 30, juris).

    Bei einem Betrieb mit mehreren Abteilungen kann eine selbständige Betriebsabteilung vielmehr nur angenommen werden, wenn in den einzelnen Abteilungen - zusätzlich zu der räumlichen Abgrenzung - ein eigenständiger Leitungsapparat vorhanden ist, der die dort anstehenden arbeitstechnisch erforderlichen Maßnahmen plant und die der Betriebsabteilung zugeordneten Betriebsmittel zusammenfasst, ordnet und gezielt einsetzt (BAG, Urteil vom 30. Oktober 2019 - 10 AZR 177/18 - Rn. 36, juris; BAG, Urteil vom 24. Februar 2010 - 10 AZR 759/08 - Rn. 14, juris).

  • BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 629/11

    Gerüstbaugewerbe - Erstellung mobiler Tribünen

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist diese regelmäßig mit 80 % der zu erwartenden Beitragssumme zu berechnen (BAG 24. Februar 2010 - 10 AZR 759/08 - Rn. 24 mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 319) .
  • LAG Saarland, 28.10.2015 - 1 Sa 51/14

    Betrieblicher Geltungsbereich - Gebäudereinigung

    Eine selbständige Betriebsabteilung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein räumlich, personell und organisatorisch von dem Gesamtbetrieb abgegrenzter Betriebsteil, der mit eigenen technischen Betriebsmitteln einen eigenen Betriebszweck verfolgt, der auch nur ein Hilfszweck sein kann; das Merkmal der Selbständigkeit erfordert dabei eine auch für Außenstehende wahrnehmbare räumliche und organisatorische Abgrenzung sowie einen besonders ausgeprägten spezifischen arbeitstechnischen Zweck (dazu beispielsweise BAG, Urteil vom 24. Februar 2010, 10 AZR 759/08, AP Nummer 319 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Düsseldorf, 13.01.2011 - 11 Sa 988/09

    Eingruppierung einer Substitutin im Groß- und Außenhandel; unsubstantiierte

    (1.1)Eine Abteilung eines Betriebes ist ein räumlich, personell und organisatorisch vom Gesamtbetrieb abgegrenzter Betriebsteil, der mit eigenen technischen Betriebsmitteln einen eigenen Betriebszweck verfolgt, der auch nur ein Hilfszweck sein kann (vgl. BAG 24.02.2010 - 10 AZR 759/08 - Rz. 14 juris).
  • FG Hamburg, 20.12.2021 - 4 V 77/21

    Arbeitsschutzkontrollgesetz - Verbot der Arbeitnehmerüberlassung in der

    Das zusätzliche Merkmal der Selbständigkeit erfordert eine auch für Außenstehende wahrnehmbare räumliche und organisatorische Abgrenzung sowie einen besonders ausgeprägten spezifischen arbeitstechnischen Zweck, eine bloß betriebsinterne Spezialisierung in der Art, dass getrennte Arbeitsgruppen jeweils bestimmte Aufgaben erfüllen, genügt für die Annahme einer selbständigen Betriebsabteilung nicht (BAG, Urteil vom 20.10.2019, 10 AZR 177/18, juris, Rn. 36; Urteil vom 24.02.2010, 10 AZR 759/08, juris, Rn. 14).
  • ArbG Hamburg, 28.03.2013 - 7 Ca 541/12

    Klage einer Toilettenfrau auf Zahlung des tariflichen Mindestlohns für

    Das zusätzliche tarifliche Merkmal der Selbständigkeit erfordert eine auch für Außenstehende wahrnehmbare räumliche und organisatorische Abgrenzung sowie einen besonders ausgeprägten spezifischen arbeitstechnischen Zweck (vgl. BAG, Urt. v. 24.2. 2010 - 10 AZR 759/08).
  • LAG Hessen, 06.05.2011 - 10 Sa 1558/10

    Gewerbliche Bereitstellung von Tribünen - § 1 VTV Gerüstbauerhandwerk

  • LAG Hamm, 07.02.2018 - 5 Sa 674/17

    Begriff der Betriebsabteilung im Sinne des § 1.1.2 Manteltarifvertrag des

  • FG Hamburg, 07.01.2022 - 4 V 85/21

    Arbeitsschutzkontrollgesetz - Verbot der Arbeitnehmerüberlassung in der

  • LAG Düsseldorf, 28.05.2021 - 6 Sa 51/21

    Eingruppierung einer Leiterin "Checkout" - Auslegung des Begriffs "Abteilung"

  • ArbG Minden, 11.05.2017 - 1 Ca 1382/16

    Geltungsbereich des MTV Gaststätten- und Hotelgewerbe NRW - Anwendung auf den

  • ArbG Solingen, 03.12.2020 - 2 Ca 53/20

    Checkout, Abteilung

  • ArbG Hamburg, 28.03.2013 - 7 Ca 451/12
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