Rechtsprechung
BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 282/10 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- lexetius.com
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung
- openjur.de
Außerordentliche Kündigung; Interessenabwägung; Abmahnung
- Bundesarbeitsgericht
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 241 Abs 2 BGB, § 626 Abs 1 BGB, § 3 Abs 1 BDSG 1990, § 5 S 1 BDSG 1990, § 2 Abs 1 Nr 1 UrhG
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung - rechtsprechung-im-internet.de
§ 241 Abs 2 BGB, § 626 Abs 1 BGB, § 3 Abs 1 BDSG 1990, § 5 S 1 BDSG 1990, § 2 Abs 1 Nr 1 UrhG
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtfertigung der außerordentlichen Kündigung ohne vorherige Abmahnung wegen Speicherung unternehmensbezogener Dateien auf einer privaten Festplatte und ohne Sicherung gegen unbefugten Zugriff; Entbehrlichkeit einer Abmahnung wegen Sicherung der Unternehmensdaten auf ...
- bag-urteil.com
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung
- Betriebs-Berater
Kündigung wegen Speicherung unternehmensbezogener Daten
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Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung
- ra.de
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Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses Kündigung wegen Speicherung privater Dateien auf Firmen-Laptop
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- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Außerordentliche Kündigung wegen Speicherung privater Dateien auf Firmen-Laptop und unternehmensbezogener Daten auf privater Festplatte
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Kurzfassungen/Presse (7)
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Keine fristlose Kündigung bei Vermischung privater und dienstlicher Dateien auf demselben PC
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Wer private Daten auf dem Firmen-Rechner speichert ...
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Kündigung wegen Speicherung unternehmensbezogener Daten
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Diebstahl von Firmeneigentum: arbeitsrechtliche Konsequenzen
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Firmenlaptop mit Bedacht nutzen
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Fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses: Regelmäßig nur nach Abmahnung wirksam
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Leichtfertiger Umgang mit Daten auf Laptop oder PC birgt Kündigungsgefahr
Besprechungen u.ä. (2)
- kanzlei-sieling.de (Entscheidungsbesprechung)
Außerordentliche Kündigung bei BYOD - bring your own device - möglich?
- anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)
Arbeitsrecht (Kündigung, Abmahnung usw.)
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 10.02.2009 - 6 Ca 5736/08
- LAG Nürnberg, 05.01.2010 - 3 Sa 253/09
- BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 282/10
Papierfundstellen
- NZA 2011, 1029
- BB 2011, 1971
- DB 2011, 1865
Wird zitiert von ... (116) Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
"Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …
Auszug aus BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 282/10
Es hat eine Bewertung des Einzelfalls unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 34, EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32) .a) Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten unzumutbar sind (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32; 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - Rn. 45, AP BGB § 174 Nr. 20 = EzTöD 100 TVöD-AT § 34 Abs. 2 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 7).
Sie sind dann alternative Gestaltungsmittel, wenn schon sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen - zu erreichen (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - aaO; KR/Fischermeier 9. Aufl. § 626 BGB Rn. 251 mwN).
Beruht die Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 36, aaO; Schlachter NZA 2005, 433, 436) .
Sie dient zugleich der Objektivierung der negativen Prognose (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - aaO; 23. Juni 2009 - 2 AZR 283/08 - Rn. 14 mwN, AP KSchG 1969 § 1 Abmahnung Nr. 5 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 75; Staudinger/Preis § 626 BGB Rn. 109) .
b) Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist eine Kündigung nicht gerechtfertigt, wenn es mildere Mittel gibt, eine Vertragsstörung zukünftig zu beseitigen (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 37, EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32) .
Einer Abmahnung bedarf es in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes deshalb nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 56, aaO; vgl. auch BAG 23. Juni 2009 - 2 AZR 103/08 - Rn. 33, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59 = EzTöD 100 TVöD-AT § 34 Abs. 2 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 17).
Die Würdigung des Berufungsgerichts wird in der Revisionsinstanz darauf hin überprüft, ob es den anzuwendenden Rechtsbegriff in seiner allgemeinen Bedeutung verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht zu ziehenden Umstände widerspruchsfrei berücksichtigt hat (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 17, EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32; 27. November 2008 - 2 AZR 193/07 - Rn. 22, AP BGB § 626 Nr. 219).
- BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 845/08
Außerordentliche Kündigung - Umdeutung
Auszug aus BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 282/10
Ein wichtiger Grund zur Kündigung kann sowohl in einer erheblichen Verletzung von vertraglichen Hauptleistungspflichten als auch in der von Nebenpflichten liegen (BAG 12. Mai 2010 - 2 AZR 845/08 - Rn. 19, EzA BGB 2002 § 626 Nr. 31; 2. März 2006 - 2 AZR 53/05 - Rn. 21, AP BGB § 626 Krankheit Nr. 14 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 16).Als Vertragspflichtverletzung, die eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen vermag, ist ein nachhaltiger Verstoß des Arbeitnehmers gegen berechtigte Weisungen des Arbeitgebers anzusehen (BAG 12. Mai 2010 - 2 AZR 845/08 - Rn. 20, aaO; KR/Fischermeier 9. Aufl. § 626 BGB Rn. 459 mwN).
Der konkrete Inhalt dieser Pflicht ergibt sich aus dem jeweiligen Arbeitsverhältnis und seinen spezifischen Anforderungen (BAG 12. Mai 2010 - 2 AZR 845/08 - aaO; 26. März 2009 - 2 AZR 953/07 - Rn. 24, AP BGB § 626 Nr. 220).
Einer besonderen Vereinbarung bedarf es insoweit nicht (BAG 12. Mai 2010 - 2 AZR 845/08 - aaO) .
- BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08
Verhaltensbedingte Kündigung
Auszug aus BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 282/10
Einer Abmahnung bedarf es in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes deshalb nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (…BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 56, aaO; vgl. auch BAG 23. Juni 2009 - 2 AZR 103/08 - Rn. 33, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59 = EzTöD 100 TVöD-AT § 34 Abs. 2 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 17).
- LAG Nürnberg, 05.01.2010 - 3 Sa 253/09
Außerordentlichen Kündigung - Herunterladen privater Dateien auf Firmenlaptop
Auszug aus BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 282/10
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 5. Januar 2010 - 3 Sa 253/09 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. - BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05
Außerordentliche Kündigung
Auszug aus BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 282/10
Ein wichtiger Grund zur Kündigung kann sowohl in einer erheblichen Verletzung von vertraglichen Hauptleistungspflichten als auch in der von Nebenpflichten liegen (BAG 12. Mai 2010 - 2 AZR 845/08 - Rn. 19, EzA BGB 2002 § 626 Nr. 31; 2. März 2006 - 2 AZR 53/05 - Rn. 21, AP BGB § 626 Krankheit Nr. 14 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 16). - BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06
Außerordentliche Kündigung - Personalrat
Auszug aus BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 282/10
a) Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten unzumutbar sind (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32; 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - Rn. 45, AP BGB § 174 Nr. 20 = EzTöD 100 TVöD-AT § 34 Abs. 2 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 7). - BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 193/07
Entsendung im Konzern - "Durchschlagen" von Pflichtverletzungen auf ruhendes …
Auszug aus BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 282/10
Die Würdigung des Berufungsgerichts wird in der Revisionsinstanz darauf hin überprüft, ob es den anzuwendenden Rechtsbegriff in seiner allgemeinen Bedeutung verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht zu ziehenden Umstände widerspruchsfrei berücksichtigt hat (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 17, EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32; 27. November 2008 - 2 AZR 193/07 - Rn. 22, AP BGB § 626 Nr. 219). - BGH, 09.05.1985 - I ZR 52/83
Inkasso-Programm
Auszug aus BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 282/10
Ein Computerprogramm ist eine Folge von Befehlen, die nach Aufnahme in einen maschinellen Träger fähig sind zu bewirken, dass eine Maschine mit informationsverarbeitenden Fähigkeiten eine bestimmte Funktion oder Aufgabe oder ein bestimmtes Ergebnis anzeigt, ausführt oder erzielt (vgl. BGH 9. Mai 1985 - I ZR 52/83 - zu II 2 a aa der Gründe, BGHZ 94, 276) . - BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 283/08
Abmahnung - Warnfunktion
Auszug aus BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 282/10
Sie dient zugleich der Objektivierung der negativen Prognose (…BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - aaO; 23. Juni 2009 - 2 AZR 283/08 - Rn. 14 mwN, AP KSchG 1969 § 1 Abmahnung Nr. 5 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 75; Staudinger/Preis § 626 BGB Rn. 109) . - BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 953/07
Außerordentliche Kündigung - Nebenpflichtverletzung
Auszug aus BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 282/10
Der konkrete Inhalt dieser Pflicht ergibt sich aus dem jeweiligen Arbeitsverhältnis und seinen spezifischen Anforderungen (…BAG 12. Mai 2010 - 2 AZR 845/08 - aaO; 26. März 2009 - 2 AZR 953/07 - Rn. 24, AP BGB § 626 Nr. 220).
- BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 682/12
Kündigungsschutzklage - Klagefrist
Die Würdigung des Berufungsgerichts wird in der Revisionsinstanz darauf hin überprüft, ob es anzuwendende Rechtsbegriffe in ihrer allgemeinen Bedeutung verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht zu ziehenden Umstände widerspruchsfrei berücksichtigt hat (st. Rspr., BAG 24. März 2011 - 2 AZR 282/10 - Rn. 16; 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 17, BAGE 134, 349) . - LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 10 Sa 899/17
Kündigung - Präsentieren eines Hakenkreuzes während der Arbeitszeit - Mitarbeiter …
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kommt nur in Betracht, wenn es mildere Mittel, eine Vertragsstörung zukünftig zu beseitigen, nicht gibt (BAG, Urteile vom 24. März 2011 - 2 AZR 282/10 und vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09).In Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bedarf es einer Abmahnung nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich und auch für den Arbeitnehmer erkennbar ausgeschlossen ist (vgl. nur BAG, Urteil vom 24. März 2011 - 2 AZR 282/10).
- BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag
Auch eine erhebliche Verletzung der den Arbeitnehmer gem. § 241 Abs. 2 BGB treffenden Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers kann eine Kündigung rechtfertigen (BAG 3. November 2011 - 2 AZR 748/10 - Rn. 20; zu § 626 Abs. 1 BGB vgl.: BAG 24. März 2011 - 2 AZR 282/10 - Rn. 12; 12. Mai 2010 - 2 AZR 845/08 - Rn. 20) .
- BAG, 03.11.2011 - 2 AZR 748/10
Verhaltensbedingte Kündigung - Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzung - …
Ein nachhaltiger Verstoß des Arbeitnehmers gegen berechtigte Weisungen des Arbeitgebers stellt eine Vertragspflichtverletzung dar, die eine Kündigung zu rechtfertigen vermag (BAG 24. März 2011 - 2 AZR 282/10 - Rn. 12, AP BGB § 626 Nr. 233 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 34; 12. Mai 2010 - 2 AZR 845/08 - Rn. 20, AP BGB § 626 Nr. 230 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 31; KR/Fischermeier 9. Aufl. § 626 BGB Rn. 459 mwN) .Ebenso kann eine erhebliche Verletzung der den Arbeitnehmer gemäß § 241 Abs. 2 BGB treffenden Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers eine Kündigung rechtfertigen (vgl. zu § 626 Abs. 1 BGB: BAG 24. März 2011 - 2 AZR 282/10 - aaO;… 12. Mai 2010 - 2 AZR 845/08 - aaO) .
- LAG Hamm, 10.10.2012 - 3 Sa 644/12
Außerordentliche Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses wegen beleidigender …
Ordentliche und außerordentliche Kündigung wegen einer Vertragspflichtverletzung setzen daher regelmäßig eine Abmahnung voraus (BAG 24.03.2011, DB 2011, 1865).Besonders schwere Verstöße gegen vertragliche Pflichten bedürfen hingegen keiner Abmahnung, weil von vornherein nicht mit der Billigung des Verhaltens gerechnet werden kann und das Bewusstsein bestehen muss, dass das Vertragsverhältnis aufs Spiel gesetzt wird (BAG, 29.07.1976, EzA KSchG § 1 Nr. 34; BAG, 12.07.1984, EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 57), wenn es sich um schwere Pflichtverletzungen handelt, deren Rechtswidrigkeit ohne weiteres erkennbar ist und bei denen eine Hinnahme des Verhaltens durch den Vertragspartner offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG, 10.02.1999, EzA KSchG§ 15 n.F. Nr. 47; BAG 24.03.2011, DB 2011, 1865).
- LAG Thüringen, 03.05.2022 - 1 Sa 18/21
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Arbeitszeitmanipulation - Raucherpause
aa) Eine Abmahnung ist dann nicht erforderlich, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (…BAG 25.10.2012 - 2 AZR 495/11, Rn. 16; BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10, Rn. 15;… LAG RP 15.03.2021 - 3 Sa 397/17, Rn. 490;… LAG Hessen 27.02.2012 - 16 Sa 1357/11, Rn. 59). - LAG Rheinland-Pfalz, 02.12.2019 - 3 Sa 234/19
Außerordentliche Tatkündigung - versäumte Kündigungserklärungsfrist - fehlender …
Die erforderliche Überprüfung gem. § 626 Abs. 1 BGB vollzieht sich folglich zweistufig (vgl. z. B. BAG 24.3.2011 2 AZR 282/10 EzA-SD 16/2011 S. 3 LS. = NZA 2011, 1029; 09.06.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 35).Es hat eine Bewertung des Einzelfalls unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen (BAG 24.3.2011 - 2 AZR 282/10- EzA-SD 16/2011 S. 3 LS. = NZA 2011, 1029; 27.09.2012 -2 AZR 646/11 - EzA-SD 9/2013, Seite 6 LS).
Einer Abmahnung bedarf es danach bei einem steuerbaren Verhalten des Arbeitnehmers in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes also nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10, EzA-SD 16/2011 S. 3 LS = NZA 2011, 1029; 09.06.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 35; 09.06.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 36; 19.04.2012 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 39 = NZA-RR 2012, 567; 25.10.2012 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 41 = NZA 2013, 319; LAG Hessen 27.02.2012 NZA-RR 2012, 471), denn dann ist grds. davon auszugehen, dass das künftige Verhalten des Arbeitnehmers schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann; die Abmahnung dient insoweit der Objektivierung der negativen Prognose: Ist der Arbeitnehmer ordnungsgemäß abgemahnt worden und verletzt er dennoch seine arbeitsvertraglichen Pflichten erneut, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, es werde auch zukünftig zu weiteren Vertragsstörungen kommen.
Einer Abmahnung bedarf es danach bei einem steuerbaren Verhalten des Arbeitnehmers in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes also nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10, EzA-SD 16/2011 S. 3 LS = NZA 2011, 1029; 09.06.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 35; 09.06.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 36; 19.04.2012 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 39 = NZA-RR 2012, 567; 25.10.2012 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 41 = NZA 2013, 319; LAG Hessen 27.02.2012 NZA-RR 2012, 471), denn dann ist grds. davon auszugehen, dass das künftige Verhalten des Arbeitnehmers schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann; die Abmahnung dient insoweit der Objektivierung der negativen Prognose: Ist der Arbeitnehmer ordnungsgemäß abgemahnt worden und verletzt er dennoch seine arbeitsvertraglichen Pflichten erneut, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, es werde auch zukünftig zu weiteren Vertragsstörungen kommen.
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2017 - 3 Sa 285/17
Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Sachbearbeiterin im …
Die erforderliche Überprüfung gem. § 626 Abs. 1 BGB vollzieht sich folglich zweistufig (vgl. z. B. BAG 24.3.2011 2 AZR 282/10 EzA-SD 16/2011 S. 3 LS. = NZA 2011, 1029; 09.06.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 35).Es hat eine Bewertung des Einzelfalls unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen (BAG 24.3.2011 - 2 AZR 282/10- EzA-SD 16/2011 S. 3 LS. = NZA 2011, 1029; 27.09.2012 -2 AZR 646/11 - EzA-SD 9/2013, Seite 6 LS).
Einer Abmahnung bedarf es danach bei einem steuerbaren Verhalten des Arbeitnehmers in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes also nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10, EzA-SD 16/2011 S. 3 LS = NZA 2011, 1029; 09.06.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 35; 09.06.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 36; 19.04.2012 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 39 = NZA-RR 2012, 567; 25.10.2012 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 41 = NZA 2013, 319; LAG Hessen 27.02.2012 NZA-RR 2012, 471), denn dann ist grds. davon auszugehen, dass das künftige Verhalten des Arbeitnehmers schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann; die Abmahnung dient insoweit der Objektivierung der negativen Prognose: Ist der Arbeitnehmer ordnungsgemäß abgemahnt worden und verletzt er dennoch seine arbeitsvertraglichen Pflichten erneut, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, es werde auch zukünftig zu weiteren Vertragsstörungen kommen.
Einer Abmahnung bedarf es danach bei einem steuerbaren Verhalten des Arbeitnehmers in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes also nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10, EzA-SD 16/2011 S. 3 LS = NZA 2011, 1029; 09.06.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 35; 09.06.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 36; 19.04.2012 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 39 = NZA-RR 2012, 567; 25.10.2012 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 41 = NZA 2013, 319; LAG Hessen 27.02.2012 NZA-RR 2012, 471), denn dann ist grds. davon auszugehen, dass das künftige Verhalten des Arbeitnehmers schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann; die Abmahnung dient insoweit der Objektivierung der negativen Prognose: Ist der Arbeitnehmer ordnungsgemäß abgemahnt worden und verletzt er dennoch seine arbeitsvertraglichen Pflichten erneut, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, es werde auch zukünftig zu weiteren Vertragsstörungen kommen.
- LAG Düsseldorf, 24.08.2021 - 14 Sa 190/21
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Maßgeblich ist deshalb, ob Wiederholungsgefahr besteht oder ob die Pflichtverletzung künftige Folgewirkungen aufweist, die die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses als ausgeschlossen erscheinen lassen (BAG 29.06.2017 - 2 AZR 302/16, NZA 2017, 1121; 20.11 2014 - 2 AZR 651/13, NZA 2015, 294; BAG v. 19.04.2012 - 2 AZR 258/11, NZA-RR 2012, 567; BAG v. 24.03.2011 - 2 AZR 282/10; BAG v. 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, NZA 2010, 1227; BAG v. 12.02.2009 - 2 AZR 603/07, NZA 2009, 894; BAG v. 13.12.2007 - 2 AZR 818/06, NZA 2008, 589; BAG v. 12.01.2006 - 2 AZR 179/05, NZA 2006, 980; BAG v. 13.6.2002 - 2 AZR 234/01, NZA 2003, 265).Sie dient der Verobjektivierung der Prognose (BAG 29.06.2017 - 2 AZR 302/16, NZA 2017, 1121; BAG v. 24.03.2011 - 2 AZR 282/10, NZA 2011, 1029; BAG v. 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, NZA 2010, 1227; BAG v. 26.11.2009 - 2 AZR 751/08, NZA 2010, 823; 23.6.2009 - 2 AZR 103/08, NZA 2009, 1198; 19.2.2009 - 2 AZR 603/07, NZA 2009, 894; BAG v. 13.12.2007 - 2 AZR 818/06, NZA 2008, 589; BAG v. 12.01.2006 - 2 AZR 179/05, NZA 2006, 980).
Es ist nicht stets und von vorherein, sondern nur ausnahmsweise ausgeschlossen, verlorenes Vertrauen durch künftige Vertragstreue wiederzugewinnen (BAG 29.06.2017 - 2 AZR 302/16, NZA 2017, 1121; BAG v. 24.03.2011 - 2 AZR 282/10, NZA 2011, 1029; BAG v. 28.10.2010 - 2 AZR 293/09; BAG v. 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, NZA 2010, 1227; BAG v. 12.05.2010 - 2 AZR 845/08; BAG v. 23.06.2009 - 2 AZR 103/08, AP Nr. 59 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung; BAG v. 12.1.2006 - 2 AZR 179/05, NZA 2006, 980).
Maßgeblich ist deshalb, ob Wiederholungsgefahr besteht oder ob die Pflichtverletzung künftige Folgewirkungen aufweist, die die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses als ausgeschlossen erscheinen lassen (BAG v. 24.03.2011 - 2 AZR 282/10; BAG v. 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, NZA 2010, 1227; BAG v. 12.02.2009 - 2 AZR 603/07, NZA 2009, 894; BAG v. 13.12.2007 - 2 AZR 818/06, NZA 2008, 589; BAG v. 12.01.2006 - 2 AZR 179/05, NZA 2006, 980; BAG v. 13.06.2002 - 2 AZR 234/01, NZA 2003, 265).
Zu berücksichtigen sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung - etwa im Hinblick auf das Maß eines durch sie bewirkten Vertrauensverlusts und ihre wirtschaftlichen Folgen -, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (BAG v. 24.03.2011 - 2 AZR 282/10, BAG v. 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, NZA 2010, 1227, BAG v. 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08, DB 2010, 1709).
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2013 - 5 Sa 18/13
Außerordentliche und ordentliche Kündigung - Zugang eines Einwurf Einschreibens - …
Die erforderliche Überprüfung gem. § 626 Abs. 1 BGB vollzieht sich folglich zweistufig (vgl. z. B. BAG 24.3.2011 2 AZR 282/10 EzA-SD 16/2011 S. 3 LS. = NZA 2011, 1029; 09.6.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 35).Es hat eine Bewertung des Einzelfalls unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen (BAG 24.3.2011 - 2 AZR 282/10- EzA-SD 16/2011 S. 3 LS. = NZA 2011, 1029; 27.09.2012 -2 AZR 646/11 - EzA-SD 9/2013, Seite 6 LS).
oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10, EzA-SD 16/2011 S. 3 LS = NZA 2011, 1029; 09.06.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 35; 09.06.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 36; 19.04.2012 - 2 AZR 258/11 - EzA § 626 BGB 2002 Nr. 39 = NZA-RR 2012, 567; 25.10.2012 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 41 = NZA 2013, 319; LAG Hessen 27.02.2012 NZA-RR 2012, 471), denn dann ist grds. davon auszugehen, dass das künftige Verhalten des Arbeitnehmers schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann; die Abmahnung dient insoweit der Objektivierung der negativen Prognose: Ist der Arbeitnehmer ordnungsgemäß abgemahnt worden und verletzt er dennoch seine arbeitsvertraglichen Pflichten erneut, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, es werde auch zukünftig zu weiteren Vertragsstörungen kommen.
Einer Abmahnung bedarf es danach bei einem steuerbaren Verhalten des Arbeitnehmers in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes also nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10, EzA-SD 16/2011 S. 3 LS = NZA 2011, 1029; 09.06.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 35; 09.06.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 36; 19.04.2012 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 39 = NZA-RR 2012, 567;25.10.2012 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 41 = NZA 2013, 319; LAG Hessen 27.02.2012 NZA-RR 2012, 471), denn dann ist grds. davon auszugehen, dass das künftige Verhalten des Arbeitnehmers schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann; die Abmahnung dient insoweit der Objektivierung der negativen Prognose: Ist der Arbeitnehmer ordnungsgemäß abgemahnt worden und verletzt er dennoch seine arbeitsvertraglichen Pflichten erneut, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, es werde auch zukünftig zu weiteren Vertragsstörungen kommen.
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2013 - 5 Sa 356/13
Wirksamkeitsvoraussetzungen der außerordentlichen Kündigung des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.04.2012 - 5 Sa 687/11
Außerordentliche Kündigung wegen heimlicher Tonaufzeichnung und unsubstantiierter …
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Wiederholungskündigung - Kündigungsgrund der sexuellen Belästigung
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Wirksamkeit einer fristlosen Arbeitgeberkündigung
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Präjudizielle Bindungswirkung eines Verfahrens nach § 104 BetrVG für das …
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2015 - 3 Sa 296/15
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Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
- ArbG Heilbronn, 23.03.2022 - 2 Ca 14/22
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- LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2017 - 3 TaBV 29/17
Betriebsratsvorsitzender - Außerordentliche Kündigung - Zustimmungsersetzung
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2018 - 3 Sa 343/17
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- LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2016 - 3 Sa 387/16
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Anforderungen an eine Berufungsbegründung - Darlegungs- und Beweislast für das …
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Medicos Kündigung unwirksam
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2021 - 3 Sa 104/21
Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigung des Vorgesetzten - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2013 - 5 Sa 275/13
Kündigung wegen Vortäuschens einer Krankheit bzw. wegen Genesungsverzögerung
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.08.2014 - 3 Sa 79/14
Verdachtskündigung - Arbeitszeitbetrug
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2020 - 3 Sa 90/19
Außerordentliche Kündigung wegen Veruntreuung geringwertiger Sachen - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2019 - 3 Sa 308/18
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- LAG Rheinland-Pfalz, 03.09.2018 - 3 Sa 111/18
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Ausschlußfrist - …
- LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 472/11
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
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Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - Amtspflichtverletzung - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2013 - 5 Sa 49/13
Außerordentliche Kündigung einer unkündbaren Mitarbeiterin wegen grober …
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2022 - 3 Sa 440/19
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- LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2014 - 3 Sa 423/13
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- LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 785/11
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- LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2020 - 3 Sa 109/20
Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.02.2013 - 11 Sa 350/12
Außerordentliche Kündigung - Abrechnung gegen einem Kunden im eigenen Namen
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2021 - 3 Sa 249/20
Außerordentliche Kündigung - menschenverachtende Äußerung - Zeugenbeweis
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2020 - 3 Sa 87/20
Außerordentliche Kündigung - wiederholte Verletzung der Anzeige- und …
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2015 - 3 Sa 251/15
Außerordentliche Kündigung - Arbeitszeitbetrug - Verhältnismäßigkeit
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2013 - 5 Sa 477/12
Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2021 - 3 TaBV 16/21
Außerordentliche Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2020 - 3 Sa 293/19
Außerordentliche fristlose Kündigung - Alkoholkonsum - Widerklage - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2012 - 11 Sa 309/12
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Abmahnungserfordernis - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2020 - 3 Sa 497/19
Außerordentliche Kündigung - Diebstahl von Diesel - Führen eines LKW unter …
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2016 - 3 Sa 356/16
Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Sachbeschädigung und …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.01.2023 - 2 Sa 233/21
Außerordentliche Kündigung - Abmahnungserfordernis - Spesenbetrug - Nachschieben …
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2021 - 3 Sa 271/20
Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Abmahnung
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2020 - 3 Sa 503/19
Fristlose Kündigung - TÜV-Prüfer - Verdachtskündigung - Manipulation
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2020 - 3 Sa 98/20
Fristlose Kündigung - sexuelle Belästigung - Kündigungserklärungsfrist - …
- LAG Hamm, 16.09.2011 - 10 TaBV 17/11
Unwirksame außerordentliche Kündigung einer Organisationsprogrammiererin wegen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2013 - 5 Sa 412/13
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Verstoßes gegen das …
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2019 - 3 Sa 25/19
Vorgetäuschte Prüfungstätigkeit (TÜV)
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2015 - 3 Sa 571/14
Verhaltensbedingte Kündigung - beleidigende SMS - vertrauliches Gespräch
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2019 - 3 Sa 316/18
Wahrung der Klagefrist - Übermittlung der Klage über EGVP - nachträgliche …
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2015 - 3 Sa 335/15
Sexuelle Belästigung - suchtbedingte Ausfallerscheinung
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2013 - 5 Sa 320/13
Betriebsbedingte Kündigung - Verdachtskündigung - Darlegungslast
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2021 - 3 Sa 161/21
Außerordentliche/ ordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - …
- LAG Hessen, 28.01.2013 - 21 Sa 715/12
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Beleidigung des Arbeitgebers in Facebook - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.02.2023 - 3 Sa 312/22
Außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung - Missachtung des …
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Außerordentliche Kündigung - Unterschlagung - Entbehrlichkeit der Abmahnung
- LAG Düsseldorf, 09.11.2011 - 12 Sa 956/11
Außerordentliche Kündigung eines Ersatzmitgliedes des Betriebsrats bei …
- LAG Hamm, 27.09.2012 - 15 Sa 782/12
Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Besitzes eines Stempels …
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2020 - 3 Sa 56/20
Fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2021 - 3 Sa 28/21
Außerordentliche Kündigung - Verletzung einer Mitteilungspflicht - Leiterin einer …
- LAG Düsseldorf, 16.11.2015 - 9 Sa 832/15
Kündigung eines Teamleiters wegen des Verteilens von Flugblättern
- LAG Nürnberg, 11.01.2019 - 4 Sa 131/16
Kündigung - Betriebsratsanhörung
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2020 - 3 Sa 52/20
Außerordentliche Tatkündigung - anonyme Anzeige gegen Arbeitgeber - Beweislast - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2015 - 3 Sa 707/14
Unzulässigkeit der Berufung - außerordentliche Kündigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2013 - 6 Sa 481/12
Fristlose Kündigung wegen Körperverletzung "im Amt"
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2019 - 3 Sa 411/18
Korruptionsverdacht eines Arbeitnehmers - Strafanzeige des Arbeitgebers - …
- LAG Düsseldorf, 24.09.2012 - 9 Sa 1014/12
Wirksamkeit von verhaltensbedingten Kündigungen; Verbrauch von Kündigungsgründen; …
- LAG Düsseldorf, 01.07.2013 - 9 Sa 205/13
Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs
- LAG Düsseldorf, 20.08.2019 - 8 Sa 99/19
Kündigung der Intendantin des Tanztheaters Pina Bausch
- LAG Hamm, 22.07.2011 - 10 Sa 381/11
Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Verstoß gegen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2021 - 3 Sa 397/17
Kündigung - Chefarzt - Behandlungsfehler - Abmahnung - Personalratsanhörung - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2013 - 5 Sa 339/12
Abgrenzung - Arbeitsverhältnis - Dienstverhältnis - Außerordentliche Kündigung - …
- LAG Hessen, 10.06.2013 - 21 Sa 850/12
Fristlose Kündigung - Zahlungsansprüche; Fristlose Kündigung - Zahlungsansprüche
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.01.2019 - 60 PV 2.18
Klage gegen einen Beschluss der Einigungsstelle für Personalvertretungssachen, …
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2014 - 2 TaBV 18/13
Zustimmungsersetzungsverfahren - Nebenerwerbstätigkeit als Betriebsratsberater - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.05.2012 - 5 Sa 492/09
Arbeitszeugnis - fristlose Kündigung - Unterschlagung
- LAG Hessen, 22.04.2015 - 2 Sa 1305/14
Die behauptete Drohung mit einem Amoklauf während eines BEM-Gesprächs …
- LAG Berlin-Brandenburg, 01.12.2011 - 2 Sa 2015/11
Außerordentliche Kündigung - falsche Dokumentation der Arbeitszeit - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.12.2012 - 5 Sa 332/12
Außerordentliche Kündigung einer Küchenleiterin wegen Fehlverhaltens
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2019 - 3 Sa 1/19
Ordentliche Kündigung - verhaltensbedingte Kündigung - Abmahnung - …
- ArbG Bremen-Bremerhaven, 23.05.2012 - 2 Ca 2565/11
Skandal in Bremer Kinderklinik: Kündigung von Chefarzt ist unwirksam
- LAG Hamm, 30.03.2023 - 18 Sa 1048/22
Wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB ; Verletzung der Rücksichtnahmepflicht …
- LAG Köln, 12.03.2013 - 11 Sa 663/12
Kündigung aus wichtigem Grund
- OLG München, 02.05.2012 - 15 U 1624/11
Rechtsanwaltsvertrag: Aufklärungspflicht gegenüber dem Mandanten vor Beendigung …
- ArbG Bremen, 23.05.2012 - 2 Ca 2565/11
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2017 - 5 Sa 258/16
Außerordentliche Änderungskündigung wegen Schlechtleistung - Wiedereinsetzung in …
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.06.2013 - 5 Sa 46/13
Verhaltensbedingte Kündigung - betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische …
- LAG Hessen, 17.09.2012 - 17 Sa 150/12
Außerordentliche Kündigung - eigenmächtige Verunreinigung einer Infusionsflasche …
- LAG Hessen, 04.12.2013 - 2 Sa 409/13
Kündigung; Auflösung; Strafanzeige gegen Vorgesetzten
- LAG Hessen, 21.01.2013 - 17 Sa 904/12
Außerordentliche Kündigung eines Flugbegleiters (Purser) wegen Entwendung von …
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.10.2014 - 3 Sa 290/14
Abmahnungserfordernis bei der verhaltensbedingten ordentlichen Kündigung des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2014 - 2 Sa 461/13
Außerordentliche Kündigung wegen Aufforderung bzw. Verleitung zum Drogenkonsum
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2019 - 7 Sa 39/19
Verhaltensbedingte Kündigung - Verschwiegenheitspflicht - Veröffentlichung von …
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2012 - 10 Sa 1094/12
Präklusion - außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - …
- ArbG Düsseldorf, 03.11.2020 - 4 Ca 1196/20
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2014 - 7 Sa 179/13
Kündigung eines Piloten wegen Beinaheunfalls
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2018 - 3 Sa 295/18
Verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach wiederholter Abmahnung …
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2013 - 5 Sa 167/13
Verhaltensbedingte Kündigung - personenbedingte Kündigung - vordienstliches …
- LAG Thüringen, 08.03.2022 - 1 Sa 80/21
Außerordentliche Kündigung - Zeugniserteilung - Urlaubsabgeltung
- LAG Köln, 18.07.2012 - 9 Sa 209/12
Außerordentliche Kündigung; Missbrauch des Dienst-PC
- LAG Hamm, 04.05.2011 - 2 Sa 23/11
Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen beharrlicher Geltendmachung einer …
- ArbG Oberhausen, 21.01.2021 - 2 Ca 804/20
- LAG Hessen, 26.07.2016 - 15 Sa 1130/15
Unterschlagung eines Nachnahmebetrages
- LAG Hamm, 24.05.2013 - 18 Sa 281/12
- ArbG Suhl, 15.07.2021 - 4 Ca 997/18
Außerordentliche fristlose Kündigung - unerlaubte Mitnahme von Gegenständen aus …
- LAG Nürnberg, 13.11.2014 - 4 Sa 295/14
Kündigungsrecht