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   BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 636/09   

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https://dejure.org/2011,664
BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 636/09 (https://dejure.org/2011,664)
BAG, Entscheidung vom 24.02.2011 - 2 AZR 636/09 (https://dejure.org/2011,664)
BAG, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - 2 AZR 636/09 (https://dejure.org/2011,664)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 4 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, § 106 S 1 GewO, § 1 Abs 2 S 1 Alt 1 KSchG, § 241 Abs 2 BGB
    Kündigung wegen Glaubenskonflikts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 4 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, § 106 S 1 GewO, § 1 Abs 2 S 1 Alt 1 KSchG, § 241 Abs 2 BGB
    Kündigung wegen Glaubenskonflikts

  • IWW

    GG Art. 4 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 KSchG § 1 GewO § 106 BGB § 275 Abs. 3

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Weigerung der Erbringung einer arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung aus Glaubensgründen als Rechtfertigungsgrund für eine ordentliche Kündigung; Rücksichtspflicht eines Arbeitgebers auf einen Glaubenskonflikt eines Arbeitnehmers; Vorwerfbare Vertragspflichtverletzung ...

  • bag-urteil.com

    Kündigung wegen Glaubenskonflikts

  • hensche.de

    Kündigung

  • Betriebs-Berater

    Kündigung wegen Glaubenskonflikt

  • Betriebs-Berater

    Kündigung wegen Glaubenskonflikts

  • Betriebs-Berater

    Kündigung wegen Glaubenskonflikts

  • rewis.io

    Kündigung wegen Glaubenskonflikts

  • ra.de
  • rewis.io

    Kündigung wegen Glaubenskonflikts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsverweigerung aus Glaubensgründen; Ermessensfehlerhaftigkeit des Beharrens auf Vertragserfüllung durch den Arbeitgeber

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Glaubens- oder Gewissenskonflikt des Arbeitnehmers: Bei der Zuweisung von Arbeiten ist Schutzbereich des Art. 4 GG betroffen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Muss ein Moslem Regale mit alkoholischen Getränken auffüllen?

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf alkoholfreien Arbeitsplatz?

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Muslim muss Alkohol-Anfassverbot belegen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsverweigerung aus Glaubensgründen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Arbeitsverweigerung aus Glaubensgründen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Moslems

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Arbeitsverweigerung aus Glaubensgründen

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Muslimische Arbeitnehmer haben Anspruch auf alkoholfreien Arbeitsplatz

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Moslem will nicht in der Getränkeabteilung arbeiten - Kündigung ist wirksam, wenn er im Warenhaus nicht anders eingesetzt werden kann

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kündigung wegen Arbeitsverweigerung aus Glaubensgründen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung wegen Arbeitsverweigerung aus Glaubensgründen

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)

    Gewissensentscheidung am Arbeitsplatz: Beim Vertrieb von Alkohol helfe ich nicht!

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Kündigung bei Arbeitsverweigerung aus Glaubensgründen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wenn die Fastenpflicht mit der Arbeitspflicht kollidiert

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Kündigung wegen Arbeitsverweigerung aus religiösen Gründen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Arbeitsverweigerung aus Glaubensgründen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Arbeitsverweigerung aus Glaubensgründen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Arbeitsverweigerung aus Glaubensgründen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Arbeitsverweigerung aus Glaubensgründen

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Zulässige Arbeitsverweigerung wegen Glaubenskonflikts - Kündigung kann dennoch wirksam sein

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Weigerung Alkohol zu verkaufen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Kündigung wegen Arbeitsverweigerung aus Glaubensgründen

  • beck-blog (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Muss ein Moslem Regale mit alkoholischen Getränken auffüllen?

Besprechungen u.ä. (4)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitsverweigerung aus Glaubensgründen zulässig?

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung eines Moslems: Der Wein und die große Sünde

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Wirksamkeit einer Kündigung wegen Arbeitsverweigerung aus religiösen Gründen

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Die arbeitsrechtliche Gretchenfrage - Der Konflikt zwischen Arbeitspflichten und religiösen Geboten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 137, 164
  • NJW 2011, 3319
  • MDR 2012, 105
  • NZA 2011, 1087
  • BB 2011, 2355
  • BB 2011, 3004
  • BB 2012, 326
  • DB 2011, 2094
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 472/01

    Kündigung einer Verkäuferin wegen Tragens eines - islamischen - Kopftuchs

    Auszug aus BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 636/09
    Insoweit gilt seit seinem Inkrafttreten für § 106 GewO nichts anderes als zuvor für § 315 Abs. 1 BGB (BAG 13. August 2010 - 1 AZR 173/09 - AP GG Art. 9 Nr. 141 = EzA GG Art. 9 Nr. 100; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 472/01 - zu B II 3 c der Gründe mwN, BAGE 103, 111; AnwK-ArbR/Boecken 2. Aufl. § 106 GewO Rn. 92; ErfK/Preis 11. Aufl. § 106 GewO Rn. 6) .

    Es ist die Intensität des umstrittenen Eingriffs ebenso zu berücksichtigen wie der Umstand, dass die Vertragspartner mit dem Abschluss des Vertrags in eine Begrenzung grundrechtlicher Freiheiten eingewilligt haben (vgl. BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 472/01 - zu B II 3 c der Gründe mwN, aaO; ErfK/Schmidt 11. Aufl. Art. 4 GG Rn. 25).

    Andernfalls würde den Gerichten eine Bewertung von Glaubenshaltungen oder die Prüfung von theologischen Lehren aufgebürdet, die sie weder leisten können noch leisten dürfen (BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 472/01 - zu B II 3 c aa der Gründe, BAGE 103, 111) .

    b) Ist der Arbeitnehmer aufgrund eines offenbarten beachtlichen Glaubenskonflikts teilweise außerstande, seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, berechtigt dies den Arbeitgeber gleichwohl nicht zur Kündigung, wenn er den Arbeitnehmer im Betrieb oder Unternehmen entweder innerhalb des vertraglich vereinbarten Leistungsspektrums oder aber zu geänderten Vertragsbedingungen unter Vermeidung des Konflikts sinnvoll weiterbeschäftigen kann (vgl. dazu BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 1020/08 - Rn. 15, AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 31 = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 25; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 472/01 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 103, 111) .

  • BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 8.91

    Muslimin im Sportunterricht - Art. 4 GG, Abwägung mit Art. 7 Abs. 1 GG

    Auszug aus BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 636/09
    Die Gewissensfreiheit überschneidet sich mit der Glaubensfreiheit insoweit, als sie auch das religiös fundierte Gewissen schützt (vgl. BVerfG 11. April 1972 - 2 BvR 75/71 - zu B II 1 der Gründe, BVerfGE 33, 23; BVerwG 25. August 1993 - 6 C 8/91 - BVerwGE 94, 82) .

    Auch wenn Glaubensüberzeugungen keiner Nachprüfung anhand von Kriterien wie "irrig", "beachtlich" oder "unbeachtlich" unterliegen, muss doch erkennbar sein, dass der Arbeitnehmer den von ihm ins Feld geführten Ge- oder Verboten seines Glaubens absolute Verbindlichkeit beimisst (zur Gewissensentscheidung vgl. BAG 24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - zu B I 2 b bb der Gründe, BAGE 62, 59; siehe auch BVerwG 25. August 1993 - 6 C 8/91 - BVerwGE 94, 82 sowie die sich auf diese Entscheidung beziehende Gesetzesbegründung zu § 20 Abs. 1 Nr. 4 AGG [BR-Drucks. 329/06 S. 48]) .

  • BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65

    Gesundbeter

    Auszug aus BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 636/09
    Zu ihr gehört nicht nur die innere Freiheit, zu glauben oder nicht zu glauben, sondern auch das Recht des Einzelnen, sein gesamtes Verhalten an den Lehren seines Glaubens auszurichten und seiner inneren Glaubensüberzeugung gemäß zu handeln (BVerfG 19. Oktober 1971 - 1 BvR 387/65 - zu B II 1 der Gründe mwN, BVerfGE 32, 98) .

    Unter den Schutzbereich des Art. 4 GG fallen auch Verhaltensweisen, die nicht allgemein von den Gläubigen geteilt werden (BVerfG 19. Oktober 1971 - 1 BvR 387/65 - zu B II 1 der Gründe mwN, BVerfGE 32, 98) .

  • BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 285/88

    Kündigung eines Arbeitnehmers, der die Arbeit aus Gewissensgründen verweigert

    Auszug aus BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 636/09
    Lässt sich aus den festgestellten Tatsachen im konkreten Fall ein die verweigerte Arbeit betreffender Glaubens- oder Gewissenskonflikt ableiten, so unterliegt die Relevanz und Gewichtigkeit der Gewissensbildung keiner gerichtlichen Kontrolle (vgl. BAG 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - zu B II 5 b dd der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 18 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 2; 24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - zu B I 1 b der Gründe, BAGE 62, 59) .

    Auch wenn Glaubensüberzeugungen keiner Nachprüfung anhand von Kriterien wie "irrig", "beachtlich" oder "unbeachtlich" unterliegen, muss doch erkennbar sein, dass der Arbeitnehmer den von ihm ins Feld geführten Ge- oder Verboten seines Glaubens absolute Verbindlichkeit beimisst (zur Gewissensentscheidung vgl. BAG 24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - zu B I 2 b bb der Gründe, BAGE 62, 59; siehe auch BVerwG 25. August 1993 - 6 C 8/91 - BVerwGE 94, 82 sowie die sich auf diese Entscheidung beziehende Gesetzesbegründung zu § 20 Abs. 1 Nr. 4 AGG [BR-Drucks. 329/06 S. 48]) .

  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz -

    Auszug aus BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 636/09
    Offenbart aber der Arbeitnehmer nach erteilter Weisung einen solchen ernsten Konflikt, kann sich für den Arbeitgeber aus § 241 Abs. 2 BGB die Verpflichtung ergeben, von seinem Direktionsrecht unter Berücksichtigung der entgegenstehenden Belange des Arbeitnehmers erneut Gebrauch zu machen (vgl. BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 27, EzA BGB 2002 § 615 Nr. 33) .

    Allgemein gilt, dass die Verpflichtung zur Berücksichtigung einer konfliktvermeidenden Beschäftigungsalternative vom Arbeitgeber nicht verlangt, die Belange des Arbeitnehmers unter Hintanstellung eigener schutzwürdiger Interessen oder der anderer Arbeitnehmer durchzusetzen (vgl. auch BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 27 ff., EzA BGB 2002 § 615 Nr. 33) .

  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02

    Kündigungsschutz - Wartezeit - Treuwidrigkeit - Maßregelungsverbot

    Auszug aus BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 636/09
    Lässt sich aus den festgestellten Tatsachen im konkreten Fall ein die verweigerte Arbeit betreffender Glaubens- oder Gewissenskonflikt ableiten, so unterliegt die Relevanz und Gewichtigkeit der Gewissensbildung keiner gerichtlichen Kontrolle (vgl. BAG 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - zu B II 5 b dd der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 18 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 2; 24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - zu B I 1 b der Gründe, BAGE 62, 59) .

    Aufgrund dieses Umstands kann eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch einen in seiner Person liegenden Grund nach § 1 Abs. 2 KSchG gerechtfertigt sein (BAG 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - zu II 5 b dd der Gründe mwN, AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 18 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 2).

  • BVerfG, 08.11.1960 - 1 BvR 59/56

    Glaubensabwerbung

    Auszug aus BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 636/09
    (a) Die Glaubensfreiheit gemäß Art. 4 Abs. 1 GG gewährleistet dem Einzelnen einen Rechtsraum, in dem er sich die Lebensform zu geben vermag, die seiner Überzeugung entspricht (BVerfG 8. November 1969 - 1 BvR 59/56 - zu II 1 der Gründe, BVerfGE 12, 1) .
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 1020/08

    Personenbedingte Kündigung - Krankheit - freier Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 636/09
    b) Ist der Arbeitnehmer aufgrund eines offenbarten beachtlichen Glaubenskonflikts teilweise außerstande, seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, berechtigt dies den Arbeitgeber gleichwohl nicht zur Kündigung, wenn er den Arbeitnehmer im Betrieb oder Unternehmen entweder innerhalb des vertraglich vereinbarten Leistungsspektrums oder aber zu geänderten Vertragsbedingungen unter Vermeidung des Konflikts sinnvoll weiterbeschäftigen kann (vgl. dazu BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 1020/08 - Rn. 15, AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 31 = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 25; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 472/01 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 103, 111) .
  • BVerfG, 11.04.1972 - 2 BvR 75/71

    Eidesverweigerung aus Glaubensgründen

    Auszug aus BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 636/09
    Die Gewissensfreiheit überschneidet sich mit der Glaubensfreiheit insoweit, als sie auch das religiös fundierte Gewissen schützt (vgl. BVerfG 11. April 1972 - 2 BvR 75/71 - zu B II 1 der Gründe, BVerfGE 33, 23; BVerwG 25. August 1993 - 6 C 8/91 - BVerwGE 94, 82) .
  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 909/94

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehrfachen Kündigungen - Beteiligung

    Auszug aus BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 636/09
    Eines näheren Eingehens auf die ordentliche Kündigung bedurfte es unter diesen Umständen nicht (vgl. BAG 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/94 - zu II 1 der Gründe, BAGE 81, 111).
  • BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 738/09

    Versetzung - Auslegung von AGB - billiges Ermessen

  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99

    Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender

  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 722/08

    Altersdiskriminierung - Punkteschema

  • LAG Schleswig-Holstein, 20.01.2009 - 5 Sa 270/08

    Kündigung, fristlos, Arbeitsverweigerung, beharrliche, Direktionsrecht, billiges

  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 38/07

    Mitbestimmung bei Abteilungswechsel

  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 88/07

    Ordentliche Kündigung - Zurückbehaltungsrecht

  • BVerfG, 21.07.2009 - 1 BvR 1358/09

    Verfassungsbeschwerde wegen Bußgeld für Verstoß gegen die Schulpflicht nicht zur

  • BAG, 13.08.2010 - 1 AZR 173/09

    Freistellung von der Arbeitspflicht für gewerkschaftliche Betätigung

  • BAG, 25.10.1989 - 2 AZR 633/88

    Arbeitgeber: Direktionsrecht - Arbeitszeit - Bereitschaftsdienst des

  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 643/08

    Altersteilzeit - Ermessensentscheidung - Haushaltsmittel

  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG

    An das Nichtbefolgen der Weisung konnte die Beklagte nicht Sanktionen knüpfen (so schon BAG 24. Februar 2011 - 2 AZR 636/09 - Rn. 16, 39 - unklar aber Rn. 25 -, BAGE 137, 164 [Unwirksamkeit einer Kündigung im Zusammenhang mit einem Glaubenskonflikt]; 23. Juni 2009 - 2 AZR 606/08 - Rn. 25 [Unwirksamkeit einer Abmahnung - unbillige Weisung zu einem Personalgespräch]; 25. Oktober 1989 - 2 AZR 633/88 - zu II 2 b der Gründe [Unwirksamkeit einer Kündigung - unbillige Zuweisung von Bereitschaftsdiensten]; 24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - zu B I 1 b ff. der Gründe, BAGE 62, 59; 20. Dezember 1984 - 2 AZR 436/83 - zu B III 2 c bb der Gründe, BAGE 47, 363 [jeweils zu Kündigungen nach einer wegen Nichtbeachtung einer Gewissensentscheidung unbilligen Weisung]) .

    Vielmehr gibt § 106 GewO seinerseits den - gegenüber § 275 Abs. 3 BGB abweichenden - Maßstab vor (BAG 24. Februar 2011 - 2 AZR 636/09 - Rn. 31, BAGE 137, 164) .

    Die Vorschriften wurden dabei regelmäßig "in einem Atemzug" ("§ 315 BGB", "§ 315 Abs. 3 Satz 1 BGB", "§ 315 Abs. 3 Satz 2 BGB") genannt (vgl. zB BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 28; 22. Februar 2012 - 5 AZR 249/11 - Rn. 24, BAGE 141, 34; 24. Februar 2011 - 2 AZR 636/09 - Rn. 17, BAGE 137, 164; 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 31, BAGE 135, 239; 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - Rn. 48 ff., BAGE 118, 22; ebenso zB AR/Kolbe § 106 GewO Rn. 50; HWK/Lembke 7. Aufl. § 106 GewO Rn. 9; Kühn NZA 2015, 10, 12; MüKoBGB/Würdinger 7. Aufl. § 315 Rn. 67; Schaub/Linck aaO § 45 Rn. 21; Staudinger/Rieble Stand Januar 2015 § 315 Rn. 185) .

    Für den Arbeitnehmer ist die Weisung hingegen - wie § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB bereits nach seinem Wortlaut anordnet - nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht (BAG 24. Februar 2011 - 2 AZR 636/09 - Rn. 16, 39 - unklar aber Rn. 25 -, BAGE 137, 164; 23. Juni 2009 - 2 AZR 606/08 - Rn. 25; 25. Oktober 1989 - 2 AZR 633/88 - zu II 2 b der Gründe; 24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - zu B I 1 b ff. der Gründe, BAGE 62, 59; 20. Dezember 1984 - 2 AZR 436/83 - zu B III 2 c bb der Gründe, BAGE 47, 363; HWK/Lembke 7. Aufl. § 106 GewO Rn. 116a; MüKoBGB/Gottwald 5. Aufl. § 315 Rn. 67; Münchner Handbuch ArbR/Reichold 3. Aufl. § 36 Rn. 29; Staudinger/Rieble aaO § 315 Rn. 186; Tettinger/Wank/Ennuschat/Wank aaO GewO 8. Aufl. § 106 Rn. 33; vgl. zur Diskussion, ob bei einem Glaubens- und Gewissenskonflikt vorrangig § 275 Abs. 3 BGB Anwendung finden muss einerseits BAG 24. Februar 2011 - 2 AZR 636/09 - Rn. 30 f. aaO, andererseits Schaub/Linck aaO § 45 Rn. 41) .

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    An das Nichtbefolgen der Weisung konnte die Beklagte nicht Sanktionen knüpfen (so schon BAG 24. Februar 2011 - 2 AZR 636/09 - Rn. 16, 39 - unklar aber Rn. 25 -, BAGE 137, 164 [Unwirksamkeit einer Kündigung im Zusammenhang mit einem Glaubenskonflikt]; 23. Juni 2009 - 2 AZR 606/08 - Rn. 25 [Unwirksamkeit einer Abmahnung - unbillige Weisung zu einem Personalgespräch]; 25. Oktober 1989 - 2 AZR 633/88 - zu II 2 b der Gründe [Unwirksamkeit einer Kündigung - unbillige Zuweisung von Bereitschaftsdiensten]; 24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - zu B I 1 b ff. der Gründe, BAGE 62, 59; 20. Dezember 1984 - 2 AZR 436/83 - zu B III 2 c bb der Gründe, BAGE 47, 363 [jeweils zu Kündigungen nach einer wegen Nichtbeachtung einer Gewissensentscheidung unbilligen Weisung]) .

    Vielmehr gibt § 106 GewO seinerseits den - gegenüber § 275 Abs. 3 BGB abweichenden - Maßstab vor (BAG 24. Februar 2011 - 2 AZR 636/09 - Rn. 31, BAGE 137, 164) .

    Die Vorschriften wurden dabei regelmäßig "in einem Atemzug" ("§ 315 BGB", "§ 315 Abs. 3 Satz 1 BGB", "§ 315 Abs. 3 Satz 2 BGB") genannt (vgl. zB BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 28; 22. Februar 2012 - 5 AZR 249/11 - Rn. 24, BAGE 141, 34; 24. Februar 2011 - 2 AZR 636/09 - Rn. 17, BAGE 137, 164; 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 31, BAGE 135, 239; 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - Rn. 48 ff., BAGE 118, 22; ebenso zB AR/Kolbe § 106 GewO Rn. 50; HWK/Lembke 7. Aufl. § 106 GewO Rn. 9; Kühn NZA 2015, 10, 12; MüKoBGB/Würdinger 7. Aufl. § 315 Rn. 67; Schaub/Linck aaO § 45 Rn. 21; Staudinger/Rieble Stand Januar 2015 § 315 Rn. 185) .

    Für den Arbeitnehmer ist die Weisung hingegen - wie § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB bereits nach seinem Wortlaut anordnet - nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht (BAG 24. Februar 2011 - 2 AZR 636/09 - Rn. 16, 39 - unklar aber Rn. 25 -, BAGE 137, 164; 23. Juni 2009 - 2 AZR 606/08 - Rn. 25; 25. Oktober 1989 - 2 AZR 633/88 - zu II 2 b der Gründe; 24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - zu B I 1 b ff. der Gründe, BAGE 62, 59; 20. Dezember 1984 - 2 AZR 436/83 - zu B III 2 c bb der Gründe, BAGE 47, 363; HWK/Lembke 7. Aufl. § 106 GewO Rn. 116a; MüKoBGB/Gottwald 5. Aufl. § 315 Rn. 67; Münchner Handbuch ArbR/Reichold 3. Aufl. § 36 Rn. 29; Staudinger/Rieble aaO § 315 Rn. 186; Tettinger/Wank/Ennuschat/Wank aaO GewO 8. Aufl. § 106 Rn. 33; vgl. zur Diskussion, ob bei einem Glaubens- und Gewissenskonflikt vorrangig § 275 Abs. 3 BGB Anwendung finden muss einerseits BAG 24. Februar 2011 - 2 AZR 636/09 - Rn. 30 f. aaO, andererseits Schaub/Linck aaO § 45 Rn. 41) .

  • LAG Hamm, 17.03.2016 - 17 Sa 1660/15

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Nichtbefolgung einer nicht

    So hat der 2. Senat des Bundesarbeitsgerichts im Falle einer Verweigerung der konkret angewiesenen Tätigkeit aufgrund eines Glaubenskonflikts eine Bindung des Arbeitnehmers an die Weisung nur bis zur Offenbarung des Konflikts angenommen, nicht dagegen bis zur Neuausübung des Direktionsrechts (BAG 24.02.2011 - 2 AZR 636/09, Rdnr. 25, NJW 2011, 3319).
  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11

    Annahmeverzug - Leistungswille - Verbindlichkeit einer Weisung

    Wegen der das Arbeitsverhältnis prägenden Weisungsgebundenheit (vgl. dazu BAG 20. Januar 2010 - 5 AZR 106/09 - Rn. 18 mwN, AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 120 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 17) ist der Arbeitnehmer an die durch die Ausübung des Direktionsrechts erfolgte Konkretisierung ua. des Inhalts der Arbeitsleistung vorläufig gebunden, bis durch ein rechtskräftiges Urteil (etwa aufgrund einer Klage auf Beschäftigung mit der früheren Tätigkeit) die Unverbindlichkeit der Leistungsbestimmung feststeht (vgl. zur Gestaltungswirkung des Urteils nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB und der vorläufigen Bindung an die Leistungsbestimmung BAG 16. Dezember 1965 - 5 AZR 304/65 - zu 4 der Gründe, BAGE 18, 54; 28. Juli 2011 - 3 AZR 859/09 - Rn. 32, AP BetrAVG § 16 Nr. 74 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 60; BGH 4. April 2006 - X ZR 122/05 - Rn. 22, BGHZ 167, 139; MünchKommBGB/Gottwald 5. Aufl. § 315 Rn. 45, 47 ff.; Erman/Hager 13. Aufl. § 315 BGB Rn. 22; Palandt/Grüneberg 71. Aufl. § 315 BGB Rn. 16 f. - jeweils mwN; vgl. zur Verbindlichkeit einer Weisung und der möglichen Verpflichtung des Arbeitgebers, einzelne Weisungen wegen eines Gewissenskonflikts des Arbeitnehmers durch Neuausübung des Direktionsrechts zu verändern, BAG 24. Februar 2011 - 2 AZR 636/09 - Rn. 25 , EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 28) .
  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12

    Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug -

    Die Beklagte könnte sich dann gegenüber der durch Art. 4 GG gewährleisteten Glaubensfreiheit der Klägerin, trotz der Verweisung auf die RL-EKD im Arbeitsvertrag, nur auf Art. 12 GG stützen (vgl. BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 472/01 - BAGE 103, 111; 24. Februar 2011 - 2 AZR 636/09 - BAGE 137, 164; vgl. hierzu auch den Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 30. Juli 2003 - 1 BvR 792/03 - Rn. 17, 18, 24) .
  • BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 299/18

    Wirksamkeit eines Kopftuchverbots?

    Dabei sind die kollidierenden Grundrechte in ihrer Wechselwirkung zu sehen und so zu begrenzen, dass sie im Sinn einer praktischen Konkordanz für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (BAG 24. Februar 2011 - 2 AZR 636/09 - Rn. 22 f., BAGE 137, 164; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 472/01 - zu B II 3 c der Gründe mwN, BAGE 103, 111) .
  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 682/12

    Kündigungsschutzklage - Klagefrist

    Hat der Arbeitgeber den Betriebsrat über die für die Kündigung maßgebenden Tatsachen hinreichend unterrichtet, kommt es auf seine rechtliche Einordnung des Verhaltens nicht an (BAG 24. Februar 2011 - 2 AZR 636/09 - Rn. 44, BAGE 137, 164; BAG 27. November 2008 - 2 AZR 98/07 - Rn. 36) .
  • LAG Hamm, 17.02.2012 - 18 Sa 867/11

    Untersagung des Tragens eines islamischen Kopftuchs in einer Krankenanstalt in

    Aufgrund seines Weisungsrechts kann der Arbeitgeber eine im Arbeitsvertrag nur abstrakt umschriebene Leistungspflicht des Arbeitnehmers nach Zeit, Ort und Art der Leistung einseitig näher bestimmen soweit diese Leistungspflicht nicht durch Gesetz oder Vertrag festgelegt ist; der Regelung des § 106 Satz 1 GewO kommt insoweit klarstellende Bedeutung zu (BAG, Urteil vom 24.02.2011 - 2 AZR 636/09).

    Eine Weisung entspricht billigem Ermessen, wenn der Arbeitgeber bei seiner Entscheidung die wesentlichen Umstände des Einzelfalles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt hat; dabei ist der Zeitpunkt maßgeblich, in dem der Arbeitgeber seine Entscheidung trifft (BAG, Urteil vom 24.02.2011 - 2 AZR 636/09).

    Bei der Ausübung seines Weisungsrechts muss der Arbeitgeber die Glaubensfreiheit des Arbeitnehmers beachten, die durch Art. 4 Abs. 1 und 2 GG grundrechtlich geschützt ist; der Arbeitgeber muss auf einen beachtlichen Glaubens- oder Gewissenskonflikt, den der Arbeitnehmer offenbart, Rücksicht nehmen (BAG, Urteil vom 24.02.2011 - 2 AZR 636/09; BAG, Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 472/01; LAG Hamm, Urteil vom 20.04.2011 - 4 Sa 2230/10).

    Unter den Schutzbereich des Art. 4 GG fallen auch Verhaltensweisen, die nicht allgemein von den Gläubigen geteilt werden (BVerfG, Beschluss vom 19.10.1971 - 1 BvR 387/85; BAG, Urteil vom 24.02.201 - 2 AZR 636/09).

    Anderenfalls würde den Gerichten eine Bewertung von Glaubenshaltungen oder die Prüfung von theologischen Lehren aufgebürdet, die sie nicht leisten können und nicht leisten dürfen (BAG, Urteil vom 24.02.2011 - 2 AZR 636/09; Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 472/01; LAG Hamm, Urteil vom 20.04.2011 - 4 Sa 2230/10).

    Der Umstand, dass die Möglichkeit eines Glaubenskonfliktes für den Arbeitnehmer vorhersehbar war, nimmt jedoch dessen späterer Erklärung, er berufe sich nunmehr auf seine (geänderte) Glaubensüberzeugung, nichts von ihrer rechtlichen Beachtlichkeit; der aktuelle Glaubenskonflikt des Arbeitnehmers ist deshalb nicht weniger bedeutsam im Sinne des Art. 4 Abs. 1 GG (BAG, Urteil vom 24.02.2011 - 2 AZR 636/09).

    Es muss erkennbar sein, dass der Arbeitnehmer, der sich auf einen Glaubenskonflikt beruft, den von ihm ins Feld geführten Ge- oder Verboten seines Glaubens absolute Verbindlichkeit beimisst, dass es sich also um eine für ihn zwingende Verhaltensregel handelt, von der der Betroffene nicht ohne innere Not absehen kann (BAG, Urteil vom 24.02.2011 - 2 AZR 636/09; LAG Hamm, Urteil vom 20.04.2011 - 4 Sa 2230/10; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.01.2009 - 5 Sa 270/08).

    Kollidiert somit das Grundrecht der Klägerin auf Glaubensfreiheit mit den kirchlichen Selbstbestimmungsrecht, sind die gegensätzlichen Rechtspositionen abzuwägen und grundrechtskonform auszugleichen (BAG, Urteil vom 24.02.2011 - 2 AZR 636/09).

    Die Intensität des umstrittenen Eingriffs ist ebenso zu berücksichtigen wie der Umstand, dass die Vertragspartner mit dem Abschluss des Vertrags in eine Begrenzung grundrechtlicher Freiheiten eingewilligt haben (BAG, Urteil vom 24.02.2011 - 2 AZR 636/09; BAG, Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 472/01).

    Zudem müsste, wenn man es dem Arbeitnehmer gestattet, sich später auf einen bei Abschluss des Arbeitsvertrages bereits vorhersehbaren Glaubenskonflikt zu berufen (so BAG, Urteil vom 24.02.2011 - 2 AZR 636/09), es konsequenterweise auch dem kirchlichen Arbeitgeber gestattet werden, im Rahmen der allgemeinen Grenzen des Weisungsrechts Freiheiten, die den Mitarbeitern eingeräumt worden sind, zu einem späteren Zeitpunkt mit Rücksicht auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht einzuschränken.

  • LAG Köln, 24.05.2016 - 12 Sa 677/13

    Telearbeit; leidensgerechte Beschäftigung

    So wird der Arbeitgeber im Fall eines vorhersehbaren Konflikts nur naheliegende, ohne erhebliche Schwierigkeiten durchsetzbare Möglichkeiten einer Umsetzung ergreifen müssen (BAG 24. Februar 2011 - 2 AZR 636/09 - Rn. 48, BAGE 137, 164) .
  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 684/13

    Strafbares außerdienstliches Verhalten - Eignungsmangel als in der Person des

    Er kann sich im Rahmen des dem Personalrat unterbreiteten tatsächlichen Kündigungssachverhalts auch auf andere rechtliche Gesichtspunkte berufen, sofern die mitgeteilten Tatsachen diese neuen Aspekte tragen (zu § 102 BetrVG: BAG 24. Februar 2011 - 2 AZR 636/09 - Rn. 44, BAGE 137, 164) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 17.10.2013 - 5 Sa 111/13

    Kündigung, fristlos, außerordentlich, verhaltensbedingt, Arbeitsverweigerung,

  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 270/12

    Verpflichtung zur Nutzung einer elektronischen Signaturkarte

  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 273/12

    Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - Rechtsirrtum

  • LAG Hamm, 08.05.2015 - 18 Sa 1727/14

    Zulässigkeit eines Kopftuchverbots für eine Krankenschwester im Dienst der

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 517/14

    Außerordentliche Kündigung - Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten

  • LAG Hamm, 08.11.2018 - 18 Sa 639/18

    Vergütungsansprüche einer Kopftuch tragenden Krankenschwester im Dienste einer

  • ArbG Nürnberg, 28.03.2017 - 8 Ca 6967/14

    Weisung neutrale Kleidung zu tragen - Professionelles Erscheinungsbild

  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 3/14

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

  • ArbG Cottbus, 20.03.2012 - 6 Ca 1554/11

    Verhaltensbedingte Kündigung aufgrund beharrlicher Weigerung, Dienstkleidung zu

  • VG Osnabrück, 18.01.2017 - 3 A 24/16

    Kopftuch I; Kopftuch II; Diskriminierung; Einstellungszusage;

  • LAG Hamm, 17.03.2016 - 17 Sa 1661/15

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Nichtbefolgung einer nicht

  • LAG Hamm, 25.03.2021 - 18 Sa 1197/20

    Verletzung der Neutralitätspflicht durch Tragen eines Kopftuchs im Krankenhaus;

  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 721/12

    Personen- und betriebsbedingte Kündigung - anderweitiger freier Arbeitsplatz

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2014 - 3 Sa 552/13

    Wirksamkeit einer fristlosen Arbeitgeberkündigung

  • ArbG Heilbronn, 23.03.2022 - 2 Ca 14/22

    Abmahnung - außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - einmaliges

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2021 - 3 Sa 271/20

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Abmahnung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2021 - 3 Sa 161/21

    Außerordentliche/ ordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2020 - 3 Sa 56/20

    Fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2021 - 3 TaBV 16/21

    Außerordentliche Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden -

  • LAG München, 13.04.2016 - 5 Sa 990/15

    Verhaltensbedingte Änderungskündigung: Abgrenzung personen-/verhaltensbedingte

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 10 Sa 463/12

    Maßregelung iSv § 612a BGB - Revisor/Oberbetreiber von Videotheken -

  • LAG München, 10.01.2012 - 7 Sa 851/11

    Entschädigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2015 - 6 Sa 169/15

    Arbeitgebermodell - außerordentliche Kündigung - widerrechtliche Drohung -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.03.2017 - 5 Sa 1843/16

    Beharrliche Arbeitsverweigerung - Befürchtung sexueller Übergriffe -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2015 - 11 Sa 2288/14

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Abmahnung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2014 - 6 Sa 436/14

    Erteilung einer Abmahnung als milderes Mittel zur außerordentlichen Kündigung des

  • LAG Köln, 09.07.2015 - 7 Sa 144/15

    Arbeitsverweigerung; Weisungsrecht des Arbeitgebers; billiges Ermessen; Lage der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.05.2016 - 6 Sa 308/15

    Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - unzulässiges

  • LAG Thüringen, 17.01.2017 - 1 Sa 212/16

    Direktionsrecht - fehlerhaftes Werkstück

  • LAG Hamm, 10.02.2012 - 13 Sa 1300/11

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Schließung eines

  • LAG Hamm, 12.09.2012 - 3 Sa 123/11

    Leistungsbestimmung durch den Arbeitgeber bei variablen Vergütungsbestandteilen

  • LAG Hamm, 09.03.2012 - 13 Sa 1742/11

    Außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung

  • LAG Hamm, 12.09.2012 - 3 Sa 308/11

    Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts des Arbeitgebers bei variablen

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