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   BVerwG, 07.04.2010 - 6 P 6.09   

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BVerwG, 07.04.2010 - 6 P 6.09 (https://dejure.org/2010,1013)
BVerwG, Entscheidung vom 07.04.2010 - 6 P 6.09 (https://dejure.org/2010,1013)
BVerwG, Entscheidung vom 07. April 2010 - 6 P 6.09 (https://dejure.org/2010,1013)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    BPersVG §§ 75, 77; AÜG § 14
    Mitbestimmung des Personalrats bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern zur Arbeitsleistung in der Dienststelle

  • openjur.de

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern zur Arbeitsleistung in der Dienststelle.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BPersVG §§ 75, 77

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 75 Abs 1 Nr 1 BPersVG, § 77 Abs 2 Nr 1 BPersVG, § 77 Abs 2 Nr 2 BPersVG, § 14 Abs 3 S 1 AÜG vom 03.02.1995, § 14 Abs 4 AÜG vom 03.02.1995
    Mitbestimmung des Personalrats bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern zur Arbeitsleistung in der Dienststelle

  • Wolters Kluwer

    Eingliederung eines Leiharbeitnehmers in eine Dienststelle durch Arbeitsaufnahme nach Weisung des Dienststellenleiters als der Mitbestimmung des Personalrats unterliegende Übernahme; Mitbestimmung des Personalrats bei nur kurzer Dauer von Einsätzen eines ...

  • rewis.io

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern zur Arbeitsleistung in der Dienststelle

  • ra.de
  • rewis.io

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern zur Arbeitsleistung in der Dienststelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingliederung eines Leiharbeitnehmers in eine Dienststelle durch Arbeitsaufnahme nach Weisung des Dienststellenleiters als der Mitbestimmung des Personalrats unterliegende Übernahme; Mitbestimmung des Personalrats bei nur kurzer Dauer von Einsätzen eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 136, 271
  • NZA 2011, 117 (Ls.)
  • DVBl 2010, 794
  • DÖV 2010, 614
  • NZA-RR 2010, 389
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (31)

  • BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 74/06

    Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2010 - 6 P 6.09
    Zur Begründung hat es sich auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Januar 2008 - 1 ABR 74/06 - (BAGE 125, 306) gestützt.

    In der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kommt dies zutreffend darin zum Ausdruck, dass in der Übernahme des Leiharbeitnehmers nach § 14 Abs. 3 Satz 1 AÜG die als Einstellung im Sinne von § 99 Abs. 1 BetrVG zu erachtende Eingliederung in den Entleiherbetrieb gesehen wird (vgl. Beschlüsse vom 23. Januar 2008 - 1 ABR 74/06 - BAGE 125, 306 Rn. 22 und vom 17. Juni 2008 - 1 ABR 39/07 - AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Rn. 21).

    Deren Beschäftigte sind noch nicht betroffen (vgl. BAG, Beschluss vom 23. Januar 2008 a.a.O. Rn. 23).

    Bei mehreren aufeinanderfolgenden befristeten Einsätzen löst jeder von ihnen die Mitbestimmung aus (vgl. BAG, Beschluss vom 23. Januar 2008 a.a.O. Rn. 24; vgl. zur Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Beschlüsse vom 13. Februar 1979 - BVerwG 6 P 48.78 - BVerwGE 57, 280 = Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 10 und vom 23. März 1999 a.a.O. S. 349 bzw. S. 2).

    Die im Interesse der Beschäftigten bestehenden Mitbestimmungsrechte des Personalrats bei der Einstellung von Arbeitnehmern würden weitgehend entwertet und wären nicht sinnvoll wahrzunehmen, wenn sie sich auf die Übernahme eines Leiharbeitnehmers in einen Stellenpool oder seinen erstmaligen Einsatz beschränken würden und völlig offen wäre, wie oft, wie lange und in welchem zeitlichen Umfang er künftig eingesetzt werden wird (BAG, Beschluss vom 23. Januar 2008 a.a.O. Rn. 25; Wank, a.a.O. § 14 AÜG Rn. 20; Koch, in: Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 13. Aufl. 2009, § 120 Rn. 95; Schüren, in: Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, 3. Aufl. 2009, § 318 Rn. 59; Wensing/Freise, BB 2004, 2238 ; von Tiling, BB 2009, 2422 f.; Böhm, DB 2008, 2026; Hamann, a.a.O. § 14 Rn. 149).

    Denn es hat "auch" den Fall einbezogen, in welchem Arbeitgeber und Verleiher die Entscheidung über die konkrete Auswahl der auf Anforderung des Arbeitgebers zum Einsatz kommenden Leiharbeitnehmer dem Verleiher überlassen (Beschluss vom 23. Januar 2008 a.a.O. Rn. 25); der andere Fall - direkter Abruf durch den Arbeitgeber - sollte offenbar erst recht erfasst sein (a.A. Hamann, NZA 2008, 1042 ).

    In solchen Fällen müssen die Beteiligten zu 1 und 2 die Vorlage entweder zurückziehen oder in der Weise ergänzen, dass die Zustimmung zu bestimmten, in ihrem Umfang konkretisierten Eingliederungen begehrt wird (vgl. BAG, Beschluss vom 23. Januar 2008 a.a.O. Rn. 26).

  • BVerwG, 23.03.1999 - 6 P 10.97

    Nicht nur vorübergehende und geringfügige Aufstockung eines

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2010 - 6 P 6.09
    Dies gilt auch für die Senatsrechtsprechung, nach der mit Blick auf die Regelung in § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV eine mitbestimmungspflichtige Einstellung regelmäßig nicht vorliegt, wenn die vorgesehene Tätigkeit in der Dienststelle auf längstens zwei Monate befristet ist (vgl. Beschlüsse vom 27. November 1991 - BVerwG 6 P 15.90 - Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 6 und vom 23. März 1999 - BVerwG 6 P 10.97 - BVerwGE 108, 347 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 98 S. 4 f.; dazu kritisch: BAG, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - BAGE 113, 206 ).

    Bei mehreren aufeinanderfolgenden befristeten Einsätzen löst jeder von ihnen die Mitbestimmung aus (vgl. BAG, Beschluss vom 23. Januar 2008 a.a.O. Rn. 24; vgl. zur Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Beschlüsse vom 13. Februar 1979 - BVerwG 6 P 48.78 - BVerwGE 57, 280 = Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 10 und vom 23. März 1999 a.a.O. S. 349 bzw. S. 2).

    Dementsprechend kann auch eine erhebliche Erhöhung der Arbeitszeit eines bereits beschäftigten Arbeitnehmers eine mitbestimmungspflichtige Einstellung darstellen (vgl. Beschluss vom 23. März 1999 a.a.O. S. 350 f. bzw. S. 4).

  • BVerwG, 21.03.2007 - 6 P 4.06

    Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Beschäftigung erwerbsfähiger

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2010 - 6 P 6.09
    Dies folgt aus dem Schutzzweck der Mitbestimmung bei Einstellung, der seinen Niederschlag in den Zustimmungsverweigerungsgründen des § 77 Abs. 2 BPersVG gefunden hat und vorrangig den Interessen der in der Dienststelle bereits tätigen Beschäftigten dient (vgl. Beschluss vom 21. März 2007 - BVerwG 6 P 4.06 - BVerwGE 128, 212 = Buchholz 251.8 § 78 RhPPersVG Nr. 1 Rn. 31).

    Dazu zählen vorhersehbare tatsächliche Erschwerungen der Arbeit von nicht unerheblichem Gewicht, die von der Belegschaft abgewendet werden sollen (vgl. Beschlüsse vom 4. Juni 1993 - BVerwG 6 P 33.91 - Buchholz 251.2 § 86 BlnPersVG Nr. 3 S. 15 f. und vom 21. März 2007 a.a.O. Rn. 32; BAG, Beschluss vom 2. April 1996 - 1 ABR 39/95 - AP Nr. 9 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung Bl. 1842).

  • BVerwG, 02.11.1994 - 6 P 28.92

    Hinzuziehung von Beteiligten am Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2010 - 6 P 6.09
    In einem solchen Fall werden ausschließlich die personalvertretungsrechtlichen Befugnisse des örtlichen Personalrats und nicht diejenigen der Stufenvertretung infrage gestellt (vgl. Beschlüsse vom 2. November 1994 - BVerwG 6 P 28.92 - Buchholz 250 § 69 BPersVG Nr. 27 S. 2 ff. und vom 28. Dezember 1994 - BVerwG 6 P 35.93 - Buchholz 250 § 69 BPersVG Nr. 28 S. 8 f.).

    Eine Begründung, die offensichtlich auf keinen dieser Versagungsgründe gestützt ist, vermag nicht die Verpflichtung der übergeordneten Dienststelle auszulösen, das Beteiligungsverfahren durch Einleitung des Stufenverfahrens fortzusetzen (vgl. Beschlüsse vom 2. November 1994 a.a.O. S. 5 und vom 7. Dezember 1994 - BVerwG 6 P 35.92 - Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 10 S. 6).

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.10.2008 - 11 LB 5/08
    Auszug aus BVerwG, 07.04.2010 - 6 P 6.09
    - Schleswig-Holsteinisches OVG - 28.10.2008 - AZ: OVG 11 LB 5/08.

    Dieses hat mit Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 11 LB 5/08 - den erstinstanzlichen Beschluss geändert und dem Begehren des Antragstellers - mit zwei Übertragungsfehlern unter Buchst. b) - entsprochen.

  • BVerwG, 03.02.1993 - 6 P 28.91

    Personalvertretung - Abrufkräfte - Zustimmungsantrag - Einheitliches

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2010 - 6 P 6.09
    Damit setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seiner Rechtsprechung zur Einstellung von Abrufkräften, nach der auf den engen Zusammenhang der einzelnen Beschäftigungsfälle und den dadurch gegebenen einheitlichen personalvertretungsrechtlichen Lebensvorgang abgestellt wird (vgl. Beschluss vom 3. Februar 1993 - BVerwG 6 P 28.91 - BVerwGE 92, 47 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 84 S. 114, 117).
  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 P 9.93

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmungserfordernis bei Aufnahme eines bei einer

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2010 - 6 P 6.09
    An seiner in die gegenteilige Richtung weisenden Rechtsprechung, derzufolge der Regelung in § 14 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 AÜG lediglich deklaratorische Bedeutung beizumessen ist (vgl. Beschlüsse vom 20. Mai 1992 - BVerwG 6 P 4.90 - BVerwGE 90, 194 = Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 8 S. 31 f., vom 15. März 1994 - BVerwG 6 P 24.92 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 89 S. 2 und vom 6. September 1995 - BVerwG 6 P 9.93 - BVerwGE 99, 214 = Buchholz 251.5 § 77 HePersVG Nr. 4 S. 6), hält der Senat nicht uneingeschränkt fest.
  • BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 73/91

    Unterrichtung des Betriebsrates vor einer Einstellung

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2010 - 6 P 6.09
    Dementsprechend erblickt das Bundesarbeitsgericht im zitierten Beschluss vom 23. Januar 2008 keinen Widerspruch zu seiner Rechtsprechung, wonach der Betriebsrat bereits vor Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Aushilfskraft nach § 99 BetrVG zu beteiligen ist (vgl. Beschluss vom 28. April 1992 - 1 ABR 73/91 - BAGE 70, 147 ).
  • BVerwG, 27.11.1991 - 6 P 15.90

    Personalvertretung - Einstellung einer Aushilfskraft - Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2010 - 6 P 6.09
    Dies gilt auch für die Senatsrechtsprechung, nach der mit Blick auf die Regelung in § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV eine mitbestimmungspflichtige Einstellung regelmäßig nicht vorliegt, wenn die vorgesehene Tätigkeit in der Dienststelle auf längstens zwei Monate befristet ist (vgl. Beschlüsse vom 27. November 1991 - BVerwG 6 P 15.90 - Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 6 und vom 23. März 1999 - BVerwG 6 P 10.97 - BVerwGE 108, 347 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 98 S. 4 f.; dazu kritisch: BAG, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - BAGE 113, 206 ).
  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 39/95

    Mitbestimmung bei Versetzung - Sozialauswahl

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2010 - 6 P 6.09
    Dazu zählen vorhersehbare tatsächliche Erschwerungen der Arbeit von nicht unerheblichem Gewicht, die von der Belegschaft abgewendet werden sollen (vgl. Beschlüsse vom 4. Juni 1993 - BVerwG 6 P 33.91 - Buchholz 251.2 § 86 BlnPersVG Nr. 3 S. 15 f. und vom 21. März 2007 a.a.O. Rn. 32; BAG, Beschluss vom 2. April 1996 - 1 ABR 39/95 - AP Nr. 9 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung Bl. 1842).
  • BVerwG, 20.05.1992 - 6 P 4.90

    Einstellung Leiharbeitnehmer - Mitbestimmungstatbestand

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03

    Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern

  • BVerwG, 04.06.1993 - 6 P 33.91

    Personalvertretung - Zustimmungsverweigerung - Versetzung - Abordnung - Umsetzung

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 59/03

    Mitbestimmung bei Änderung der vertraglichen Arbeitszeit

  • BVerwG, 15.03.1994 - 6 P 24.92

    Einstellung von ABM-Kräften - Dienststelle des Bundes - Mitbestimmung des

  • Drs-Bund, 30.09.2005 - BT-Drs 15/6008
  • BVerwG, 13.02.1979 - 6 P 48.78

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Verlängerung eines Zeitarbeitsvertrages - Zweck

  • BVerwG, 21.12.2006 - 6 PB 17.06

    Mitwirkung des Lehrerhauptpersonalrats bei Schulschließungen; Abstimmung in

  • BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 22/93

    Betriebsrat: Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Wochenfrist - Verweigerung

  • BVerwG, 24.02.2006 - 6 P 4.05

    Dienststelle; Auflösung; Aufhebung; Schule; Grundschule; Schulnetzplanung;

  • BVerwG, 09.07.2008 - 6 PB 17.08

    Abfassung des zweitinstanzlichen Beschlusses; Unterschrift der ehrenamtlichen

  • BAG, 14.05.1974 - 1 ABR 40/73

    Einstellung von Leihmitarbeitern - Beteiligung des Betriebsrates -

  • BVerwG, 28.08.2008 - 6 PB 19.08

    Streit über das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts; Zuständigkeit der

  • BVerwG, 10.08.1987 - 6 P 22.84

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Erklärungsfrist - Zustimmungsverweigerung -

  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 39/07

    Mitbestimmung bei Eingruppierung von Leiharbeitnehmern

  • BVerwG, 11.11.2009 - 6 PB 25.09

    Mitbestimmung bei Versetzung; Dienststellenwechsel; Dienststellenbegriff;

  • BVerwG, 28.12.1994 - 6 P 35.93

    Erstzuständige Personalvertretung - Antragsbefugnis - Abbruch des

  • BVerwG, 23.09.2004 - 6 P 5.04

    Wahl von Personalvertretungen durch Soldaten in militärischen Dienststellen;

  • BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 10/84

    Betriebsrat - Unterrichtungspflicht

  • Drs-Bund, 09.09.1981 - BT-Drs 9/800
  • BVerwG, 07.12.1994 - 6 P 35.92

    Recht des Personalrats zur Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung in ein

  • VG Hamburg, 22.01.2021 - 25 FL 47/17
    Daraus folgt, dass der Lauf der Äußerungsfrist mit der von ihr erfassten Billigungsfiktion für den Fall, dass eine Äußerung überhaupt nicht oder nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechend abgegeben wird, nicht erst mit der vollständigen Unterrichtung des Personalrats in Gang gesetzt wird (Abgrenzung gegenüber BVerwG, Beschl. v. 7.4.2010, 6 P 6/09, BVerwGE 136, 271, Rn. 20, OVG Hamburg, Beschl. v. 29.11.2011, 8 Bf 95/11.PVL, PersR 2012, 115, juris Rn. 33).

    Allerdings ist der Personalrat nach der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung (BVerwG, Beschl. v. 7.4.2010, 6 P 6/09, BVerwGE 136, 271, Rn. 20 m.w.N., OVG Hamburg, Beschl. v. 29.11.2011, 8 Bf 95/11.PVL, PersR 2012, 115, juris Rn. 33, Verfahren mit gleichem Antragsteller und Beteiligten; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.9.2020, OVG 62 PV 11.19, juris Rn. 29; OVG Münster, Beschl. v. 17.10.2017, 20 A 1739/16.PVB, Rn. 29) nicht berechtigt, seine Zustimmung allein allein wegen mangelnder Unterrichtung zu verweigern.

    Auch darf das Mitbestimmungsverfahren nicht abgebrochen werden, wenn der Personalrat die bislang unterbliebenen Informationen benötigt, um mögliche Zustimmungsverweigerungsgründe geltend machen zu können (BVerwG, Beschl. v. 7.4.2010, a.a.O.).

    Zwar wird dies in der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung (BVerwG, Beschl. v. 7.4.2010, a.a.O., OVG Hamburg, Beschl. v. 29.11.2011, a.a.O.) teilweise angenommen.

  • VG Hamburg, 22.01.2021 - 25 FL 49/18

    Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung; Beginn der Zustimmungsfrist;

    Daraus folgt, dass der Lauf der Äußerungsfrist mit der von ihr erfassten Billigungsfiktion für den Fall, dass eine Äußerung überhaupt nicht oder nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechend abgegeben wird, nicht erst mit der vollständigen Unterrichtung des Personalrats in Gang gesetzt wird (Abgrenzung gegenüber BVerwG, Beschl. v. 7.4.2010, 6 P 6/09, BVerwGE 136, 271, Rn. 20, OVG Hamburg, Beschl. v. 29.11.2011, 8 Bf 95/11.PVL, PersR 2012, 115, juris Rn. 33).

    Allerdings ist der Personalrat nach der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung (BVerwG, Beschl. v. 7.4.2010, 6 P 6/09, BVerwGE 136, 271, Rn. 20 m.w.N., OVG Hamburg, Beschl. v. 29.11.2011, 8 Bf 95/11.PVL, PersR 2012, 115, juris Rn. 33, Verfahren mit gleichem Antragsteller und Beteiligten; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.9.2020, OVG 62 PV 11.19, juris Rn. 29; OVG Münster, Beschl. v. 17.10.2017, 20 A 1739/16.PVB, Rn. 29) nicht berechtigt, seine Zustimmung allein wegen mangelnder Unterrichtung zu verweigern.

    Auch darf das Mitbestimmungsverfahren nicht abgebrochen werden, wenn der Personalrat die bislang unterbliebenen Informationen benötigt, um mögliche Zustimmungsverweigerungsgründe geltend machen zu können (BVerwG, Beschl. v. 7.4.2010, a.a.O.).

    Zwar wird dies in der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung (BVerwG, Beschl. v. 7.4.2010, a.a.O., OVG Hamburg, Beschl. v. 29.11.2011, a.a.O.) teilweise angenommen.

  • BVerwG, 17.09.2019 - 5 P 6.18

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz; Anforderungsprofil; Anlassfall; Ausbildung;

    Demgegenüber genügt es für die Beachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung, wenn es das Vorbringen des Personalrats aus der Sicht eines sachkundigen Dritten als möglich erscheinen lässt, dass einer der dafür zugelassenen und in § 77 Abs. 2 BPersVG abschließend geregelten Verweigerungsgründe gegeben ist (BVerwG, Beschlüsse vom 15. Dezember 1992 - 6 P 32.90 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 27 S. 43 f., vom 7. Dezember 1994 - 6 P 35.92 - Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 10 S. 6 f., vom 17. August 1998 - 6 PB 4.98 - juris Rn. 5, vom 7. April 2010 - 6 P 6.09 - BVerwGE 136, 271 Rn. 19 und vom 31. Januar 2017 - 5 P 10.15 - BVerwGE 157, 266 Rn. 32).
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Rechtsprechung
   BAG, 11.10.2010 - 9 AZN 418/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3123
BAG, 11.10.2010 - 9 AZN 418/10 (https://dejure.org/2010,3123)
BAG, Entscheidung vom 11.10.2010 - 9 AZN 418/10 (https://dejure.org/2010,3123)
BAG, Entscheidung vom 11. Oktober 2010 - 9 AZN 418/10 (https://dejure.org/2010,3123)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Nichtzulassungsbeschwerde - fehlende Begründung der Nichtzulassungsentscheidung des Berufungsgerichts

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Nichtzulassungsbeschwerde - fehlende Begründung der Nichtzulassungsentscheidung des Berufungsgerichts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 72 Abs 2 ArbGG, § 72a Abs 3 S 2 ArbGG, § 72a Abs 1 ArbGG, § 233 ZPO
    Nichtzulassungsbeschwerde - fehlende Begründung der Nichtzulassungsentscheidung des Berufungsgerichts

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unschädlichkeit der fehlenden Begründung der Nichtzulassungsentscheidung des Berufungsgerichts; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Verzinsung des Urlaubsabgeltungsanspruchs

  • bag-urteil.com

    Nichtzulassungsbeschwerde - fehlende Begründung der Nichtzulassungsentscheidung des Berufungsgerichts

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - fehlende Begründung der Nichtzulassungsentscheidung des Berufungsgerichts

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - fehlende Begründung der Nichtzulassungsentscheidung des Berufungsgerichts

  • rechtsportal.de

    Unschädlichkeit der fehlenden Begründung der Nichtzulassungsentscheidung des Berufungsgerichts; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Verzinsung des Urlaubsabgeltungsanspruchs

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nichtzulassungsbeschwerde: Keine Pflicht des Berufungsgerichts zur Begründung einer Nichtzulassungsentscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urteilsgründe und der Anspruch auf rechtliches Gehör

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1021
  • NZA 2011, 117
  • DB 2011, 64
  • AnwBl 2011, 39
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 31.07.2008 - 1 BvR 416/08

    Statthaftigkeit einer Anhörungsrüge im Verfahren der Richterablehnung vor den

    Auszug aus BAG, 11.10.2010 - 9 AZN 418/10
    Die Partei ist vielmehr auf die beim Berufungsgericht zu erhebende Anhörungsrüge (§ 78a ArbGG) zu verweisen (vgl. BVerfG 31. Juli 2008 - 1 BvR 416/08 - Rn. 27).

    Es kann dahinstehen, ob diese Beschränkung auch dann gilt, wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs auf willkürlichen oder manipulativen Erwägungen beruht oder wenn sie darauf hindeutet, dass das Berufungsgericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat (vgl. BVerfG 31. Juli 2008 - 1 BvR 416/08 - Rn. 29).

  • LAG München, 09.09.2009 - 10 Sa 88/99

    Urlaubsabgeltung Schwerbehindertenurlaub 1987, 1988; Berechnung eines tariflichen

    Auszug aus BAG, 11.10.2010 - 9 AZN 418/10
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 9. September 2009 - 10 Sa 88/99 - wird als unzulässig verworfen.
  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 85/04

    Frage der Verfassungsmäßigkeit von § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO

    Auszug aus BAG, 11.10.2010 - 9 AZN 418/10
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist nur anzunehmen, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falls ergibt, dass das Gericht seiner Pflicht nicht nachgekommen ist (st. Rspr., vgl. BVerfG 12. November 2008 - 1 BvR 2788/08 - Rn. 8, NJW 2009, 907; 26. Juli 2005 - 1 BvR 85/04 - zu II 2 b aa, bb der Gründe, NJW 2005, 3345).
  • BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2788/08

    Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstand des

    Auszug aus BAG, 11.10.2010 - 9 AZN 418/10
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist nur anzunehmen, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falls ergibt, dass das Gericht seiner Pflicht nicht nachgekommen ist (st. Rspr., vgl. BVerfG 12. November 2008 - 1 BvR 2788/08 - Rn. 8, NJW 2009, 907; 26. Juli 2005 - 1 BvR 85/04 - zu II 2 b aa, bb der Gründe, NJW 2005, 3345).
  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZN 1030/09

    Gesetzlicher Richter - Heranziehung ehrenamtlicher Richter - Willkürkontrolle

    Auszug aus BAG, 11.10.2010 - 9 AZN 418/10
    Ein Gericht verstößt dann gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es ohne vorherigen Hinweis auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessteilnehmer nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (Senat 23. März 2010 - 9 AZN 1030/09 - Rn. 25, EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 122).
  • BAG, 24.06.1955 - 1 AZR 97/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Prüfung der Revisionszulassungsentscheidung; Anspruch

    Auszug aus BAG, 11.10.2010 - 9 AZN 418/10
    Eine Begründungspflicht ist gesetzlich nicht vorgeschrieben (zum alten Recht verneinend BAG 24. Juni 1955 - 1 AZR 97/55 - juris-Rn. 8, BAGE 2, 40).
  • BAG, 26.09.2000 - 3 AZN 181/00

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BAG, 11.10.2010 - 9 AZN 418/10
    Das setzt voraus, dass die Klärung der Rechtsfrage entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen zumindest eines größeren Teils der Allgemeinheit berührt (BAG 26. September 2000 - 3 AZN 181/00 - zu II 2 der Gründe, BAGE 95, 372).
  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08

    Keine Erfüllung des Urlaubsanspruch bei nur widerruflicher Freistellung von der

    Auszug aus BAG, 11.10.2010 - 9 AZN 418/10
    Ein Verzug mit den Zinsfolgen kann deshalb für einen Urlaubsabgeltungsanspruch erst mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses eintreten (so ausdrücklich Senat 19. Mai 2009 - 9 AZR 433/08 - Rn. 23, AP BUrlG § 7 Nr. 41 = EzA BUrlG § 7 Nr. 121).
  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZN 792/06

    Grundsatzbeschwerde

    Auszug aus BAG, 11.10.2010 - 9 AZN 418/10
    Eine Rechtsfrage ist eine Frage, die die Wirksamkeit, den Geltungsbereich, die Anwendbarkeit oder den Inhalt einer Norm zum Gegenstand hat (Senat 23. Januar 2007 - 9 AZN 792/06 - Rn. 5, BAGE 121, 52).
  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 11.10.2010 - 9 AZN 418/10
    Die Verzinsung des Urlaubsabgeltungsanspruchs aus Verzug beginnt frühestens mit dessen Fälligkeit und damit mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (zuletzt Senat 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 124, NZA 2010, 810).
  • BAG, 23.09.2008 - 6 AZN 84/08

    Befangenheitsantrag - Anhörungsrüge

  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 352/10

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen

    Der Urlaubsabgeltungsanspruch wird auch im Fall der Arbeitsunfähigkeit mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig (vgl. BAG 11. Oktober 2010 - 9 AZN 418/10 - Rn. 20, AP ArbGG 1979 § 72a Nr. 75 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 125) .

    Dementsprechend wird der Urlaubsabgeltungsanspruch mit seiner Entstehung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig (vgl. BAG 11. Oktober 2010 - 9 AZN 418/10 - Rn. 20, AP ArbGG 1979 § 72a Nr. 75 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 125; 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 69, BAGE 130, 119 ) .

    Deshalb wird der Urlaubsabgeltungsanspruch auch im Fall der Arbeitsunfähigkeit mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses (vgl. BAG 11. Oktober 2010 - 9 AZN 418/10 - Rn. 20, AP ArbGG 1979 § 72a Nr. 75 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 125; im Ergebnis so bereits: BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 69, BAGE 130, 119; MüArbR/Düwell 3. Aufl. Bd. 1 § 80 Rn. 67; Subatzus DB 2009, 510, 512; Arnold/Tillmanns/Arnold BUrlG 2. Aufl. § 7 Rn. 180) und damit im vorliegenden Fall mit Ablauf des 31. März 2008 fällig.

  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 486/10

    Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs - tarifliche Ausschlussfristen

    bb) Vorbehaltlich abweichender Regelungen wird der Urlaubsabgeltungsanspruch mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig (vgl. BAG 11. Oktober 2010 - 9 AZN 418/10 - Rn. 20, AP ArbGG 1979 § 72a Nr. 75 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 125 ) .
  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 365/10

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen

    dd) Aus alldem ergibt sich: Der Urlaubsabgeltungsanspruch wird auch im Fall der Arbeitsunfähigkeit mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig (vgl. BAG 11. Oktober 2010 - 9 AZN 418/10 - Rn. 20, AP ArbGG 1979 § 72a Nr. 75 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 125; im Ergebnis so bereits: BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 69, BAGE 130, 119; MüArbR/Düwell § 80 Rn. 67; Subatzus DB 2009, 510, 512; Arnold/Tillmanns/Arnold BUrlG 2. Aufl. § 7 Rn. 180) .
  • BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 399/10

    Urlaubsabgeltung - Länge tariflicher Ausschlussfristen

    Auch wenn eine Arbeitsunfähigkeit über den Beendigungszeitpunkt hinaus fortbesteht, entsteht der Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG stets mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses und wird gemäß § 271 BGB auch sofort fällig (vgl. BAG 9. August 2011 - 9 AZR 365/10 - Rn. 18 mwN, NZA 2011, 1421; 11. Oktober 2010 - 9 AZN 418/10 - Rn. 20, AP ArbGG 1979 § 72a Nr. 75 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 125) .
  • LAG Köln, 16.09.2020 - 4 Sa 704/19

    Arbeitsverhältnis; freies Dienstverhältnis; Abgrenzung; Arbeitnehmereigenschaft

    Auch musste ein gewissenhafter und kundiger Prozessteilnehmer mit einem derartigen gerichtlichen Hinweis rechnen (vgl. BAG, Beschl. v. 11.10.2010 - 9 AZN 418/10, NZA 2011, 117, 118; BAG, Urt. v. 25.09.2013 - 5 AZR 617/13 (F), NZA 2013, 1231 f. mwN.; BAG, Beschl. v. 28.08.2019 - 5 AZN 381/19, NZA 2020, 132), da sich dieser auf höchstrichterliche Rechtsprechung stützt und es auch nicht erkennbar ist, durch welche weiteren Angaben die Klägerin den Klageantrag zu Ziff. 2 hätte "retten" können.

    Auch musste ein gewissenhafter und kundiger Prozessteilnehmer mit einem derartigen gerichtlichen Hinweis rechnen (vgl. BAG, Beschl. v. 11.10.2010 - 9 AZN 418/10, NZA 2011, 117, 118; BAG, Urt. v. 25.09.2013 - 5 AZR 617/13 (F), NZA 2013, 1231 f. mwN.; BAG, Beschl. v. 28.08.2019 - 5 AZN 381/19, NZA 2020, 132), da bereits die Klageschrift zu diesem Punkt (siehe Bl. 44 d.A.) vollkommen unergiebig ist und die Beklagten im Schriftsatz vom 29.09.2019 (Bl. 163 d.A.) darauf hingewiesen haben, dass bzgl. ihrer Haftung nichts "Substantielles vorgetragen" sei.

  • BAG, 05.06.2014 - 6 AZN 267/14

    Absoluter Revisionsgrund des § 547 Nr. 1 ZPO - analoge Anwendung von § 72a Abs. 7

    Er hat aber innerhalb der einmonatigen Notfrist des § 72a Abs. 2 Satz 1 ArbGG am 2. Oktober 2013 Prozesskostenhilfe beantragt, die ihm mit Beschluss des Senats vom 10. März 2014 - 6 AZA 16/13 - bewilligt worden ist (vgl. BAG 11. Oktober 2010 - 9 AZN 418/10 - Rn. 5) .
  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 475/10

    Urlaubsabgeltung - Verfall nach § 45 Abs. 2 der Arbeitsvertragsrichtlinien des

    aa) Der Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, nicht genommenen Urlaub abzugelten, ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig (vgl. BAG 11. Oktober 2010 - 9 AZN 418/10 - Rn. 20, AP ArbGG 1979 § 72a Nr. 75 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 125) .
  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZN 1087/15

    Selbstentscheidung über Befangenheitsgesuch

    Aufgrund der Ausstrahlungswirkung der Verfassungsgarantie des gesetzlichen Richters muss das Revisionsgericht in dieser Konstellation die im Ablehnungsverfahren vor dem Berufungsgericht erfolgten Verfassungsverstöße im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren beheben und die in fehlerhafter Besetzung ergangene Entscheidung aufheben (vgl. BVerfG 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04 - Rn. 60 ff., BVerfGK 7, 325; 20. Juli 2007 - 1 BvR 3084/06 - Rn. 28, BVerfGK 11, 434; 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07 - Rn. 11, BVerfGK 13, 72; vgl. für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nach dem SGG: BSG in st. Rspr. seit 2. November 2007 - B 1 KR 72/07 B - Rn. 4 ff.; zuletzt 22. Juni 2015 - B 9 SB 72/14 B - Rn. 8; für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nach der FGO BFH 10. März 2015 - V B 108/14 - Rn. 6; für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nach dem ArbGG bisher offengelassen, vgl. zuletzt BAG 11. Oktober 2010 - 9 AZN 418/10 - Rn. 23) .
  • LAG Köln, 07.08.2020 - 4 Sa 122/20

    Fristlose Kündigung wegen Rückgabe eines verschmutzten und beschädigten

    Aufwendungsersatzansprüche setzen grundsätzlich einen tatsächlichen entsprechenden Aufwand voraus (vgl. BAG, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 9 AZN 418/10, Rn. 12, juris).
  • BAG, 31.07.2018 - 3 AZN 320/18

    Absoluter Revisionsgrund - vorschriftswidrige Besetzung

    Aufgrund der Ausstrahlungswirkung der Verfassungsgarantie des gesetzlichen Richters muss das Revisionsgericht in dieser Konstellation die im Ablehnungsverfahren vor dem Berufungsgericht erfolgten Verfassungsverstöße im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren beheben und die in fehlerhafter Besetzung ergangene Entscheidung aufheben (vgl. BVerfG 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07 - Rn. 11, BVerfGK 13, 72; 20. Juli 2007 - 1 BvR 3084/06 - Rn. 28, BVerfGK 11, 434; 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04 - Rn. 60 ff., BVerfGK 7, 325; vgl. für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nach dem SGG: BSG in st. Rspr. seit 2. November 2007 - B 1 KR 72/07 B - Rn. 4 ff.; 22. Juni 2015 - B 9 SB 72/14 B - Rn. 8; für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nach der FGO BFH 10. März 2015 - V B 108/14 - Rn. 6; für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nach dem ArbGG noch offengelassen, vgl. BAG 11. Oktober 2010 - 9 AZN 418/10 - Rn. 23; nunmehr BAG 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15 - Rn. 7) .
  • LAG Düsseldorf, 11.10.2016 - 8 Sa 405/16

    Fälligkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs bei laufendem

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2017 - 7 Sa 410/15

    Nutzung des Privatfahrzeug des Arbeitnehmers in dienstlichem Interesse -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2018 - 7 Sa 59/18

    Direktionsrecht des Arbeitgebers - Arbeitsort - Fahrtkostenerstattung

  • LAG Köln, 16.11.2010 - 12 Sa 375/10

    Urlaubsanspruch im ruhenden Arbeitsverhältnis; unbegründete Klage auf

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Rechtsprechung
   LAG Köln, 09.07.2010 - 4 TaBV 25/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8058
LAG Köln, 09.07.2010 - 4 TaBV 25/10 (https://dejure.org/2010,8058)
LAG Köln, Entscheidung vom 09.07.2010 - 4 TaBV 25/10 (https://dejure.org/2010,8058)
LAG Köln, Entscheidung vom 09. Juli 2010 - 4 TaBV 25/10 (https://dejure.org/2010,8058)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Software für die Betriebsratsarbeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 40 Abs. 2 BetrVG
    Software für die Betriebsratsarbeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verschlüsselungstechnik für den elektronischen Schriftverkehr der Betriebsratsarbeit; Antrag des Betriebsrats auf Bereitstellung der Sicherheitsprogramme "endorse 2.7"

  • hensche.de

    Betriebsrat: Kosten, Datenschutz, Betriebsratsbüro

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BetrVG § 40 Abs. 2; BGB § 626 Abs. 1; StGB § 202a
    Verschlüsselungstechnik für den elektronischen Schriftverkehr des Betriebsratsarbeit; unbegründeter Antrag des Betriebsrats auf Bereitstellung der Sicherheitsprogramme "endorse 2.7"

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Spezielle Software für die Betriebsratsarbeit?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 117 (Ls.)
  • NZA-RR 2011, 24
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • ArbG Köln, 07.12.2009 - 15 BV 179/09

    Anspruch des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber auf Anschaffung eines bestimmten

    Auszug aus LAG Köln, 09.07.2010 - 4 TaBV 25/10
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 07.12.2009 - 15 BV 179/09 - wird zurückgewiesen.

    Der Antragsteller beantragt, Der Beschluss des Arbeitsgericht Köln - 15 BV 179/09 - vom 07.12.2009 wird abgeändert:.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2006 - 1 A 4365/05

    Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung

    Auszug aus LAG Köln, 09.07.2010 - 4 TaBV 25/10
    Davon abgesehen aber wird in der Rechtsprechung einheitlich davon ausgegangen, dass der Missbrauch von Zugangsrechten durch Systemadministratoren regelmäßig eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt (LAG München 08.07.2009 - 11 Sa 54/09 - Arbeitsgericht Aachen 16.08.2005 - 7 Ca 5514/04 - OVG Nordrhein-Westfalen 13.10.2006 - 1 A 4365/05 - PV sowie das Urteil der erkennenden Kammer vom 14.05.2010 - 4 Sa 1257/09).
  • LAG München, 08.07.2009 - 11 Sa 54/09

    Kündigung eines Systemadministrators wegen Lesen privater E-Mails Dritter

    Auszug aus LAG Köln, 09.07.2010 - 4 TaBV 25/10
    Davon abgesehen aber wird in der Rechtsprechung einheitlich davon ausgegangen, dass der Missbrauch von Zugangsrechten durch Systemadministratoren regelmäßig eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt (LAG München 08.07.2009 - 11 Sa 54/09 - Arbeitsgericht Aachen 16.08.2005 - 7 Ca 5514/04 - OVG Nordrhein-Westfalen 13.10.2006 - 1 A 4365/05 - PV sowie das Urteil der erkennenden Kammer vom 14.05.2010 - 4 Sa 1257/09).
  • BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 79/08

    Internetnutzung durch den Betriebsrat

    Auszug aus LAG Köln, 09.07.2010 - 4 TaBV 25/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 20.01.2010 - 7 ABR 79/08) obliegt dem Betriebsrat die Prüfung, ob ein vom ihm verlangtes Sachmittel zur Erledigung von Betriebsratsaufgaben erforderlich und vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen ist.
  • LAG Köln, 14.05.2010 - 4 Sa 1257/09

    Fristlose Kündigung eines EDVAdministrators

    Auszug aus LAG Köln, 09.07.2010 - 4 TaBV 25/10
    Davon abgesehen aber wird in der Rechtsprechung einheitlich davon ausgegangen, dass der Missbrauch von Zugangsrechten durch Systemadministratoren regelmäßig eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt (LAG München 08.07.2009 - 11 Sa 54/09 - Arbeitsgericht Aachen 16.08.2005 - 7 Ca 5514/04 - OVG Nordrhein-Westfalen 13.10.2006 - 1 A 4365/05 - PV sowie das Urteil der erkennenden Kammer vom 14.05.2010 - 4 Sa 1257/09).
  • ArbG Aachen, 16.08.2005 - 7 Ca 5514/04

    Fristlose Kündigung eines Systemadministrators

    Auszug aus LAG Köln, 09.07.2010 - 4 TaBV 25/10
    Davon abgesehen aber wird in der Rechtsprechung einheitlich davon ausgegangen, dass der Missbrauch von Zugangsrechten durch Systemadministratoren regelmäßig eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt (LAG München 08.07.2009 - 11 Sa 54/09 - Arbeitsgericht Aachen 16.08.2005 - 7 Ca 5514/04 - OVG Nordrhein-Westfalen 13.10.2006 - 1 A 4365/05 - PV sowie das Urteil der erkennenden Kammer vom 14.05.2010 - 4 Sa 1257/09).
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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2009 - 10 Sa 509/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,15026
LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2009 - 10 Sa 509/09 (https://dejure.org/2009,15026)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.12.2009 - 10 Sa 509/09 (https://dejure.org/2009,15026)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - 10 Sa 509/09 (https://dejure.org/2009,15026)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung einer Bankangestellten; Tarifbegriffe der Schalterangestellten und Kundenberaterin

  • rabüro.de

    Zur Unterscheidung der Tätigkeit eines Schalterangestellten und eines Kundenberater in einer Bank

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung einer Bankangestellten; Tarifbegriffe der Schalterangestellten und Kundenberaterin

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 117 (Ls.)
  • NZA-RR 2010, 309
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 600/02

    Eingruppierung eines Kundenberaters einer Bank

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2009 - 10 Sa 509/09
    Der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seiner Entscheidung vom 05.02.2004 (8 AZR 600/02 - NZA 2005, 599, vollständig dokumentiert in Juris) den Begriff zum vorliegenden Manteltarifvertrag in der Fassung vom 28.05.1997 ausgelegt.

    Der Kundenberater hat demgegenüber keine Servicefunktion inne, seine Aufgabe besteht lediglich in der Beratung der von ihm betreuten Bankkunden (BAG Urteil vom 05.02.2004, a.a.O.).

  • BAG, 10.02.1999 - 10 ABR 38/98
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2009 - 10 Sa 509/09
    Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat im Beschluss vom 10.02.1999 (10 ABR 38/98, dokumentiert in Juris) zum gleichlautenden Manteltarifvertrag für das private Bankgewerbe ausgeführt, aus der Tarifsystematik des MTV ergebe sich, dass ein Kundenberater grundsätzlich nicht für das vom Schalterangestellten erledigte Tagesgeschäft zuständig sei.
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