Rechtsprechung
EGMR, 21.07.2011 - 28274/08 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
Art. 10 EMRK; Art. 6 EMRK; Art. 5 GG; § 170 Abs. 2 StPO; § 186 StGB; § 193 StGB; § 263 StGB
Meinungsfreiheit bei der Strafanzeige des eigenen Arbeitgebers (whistleblowing; Verhältnismäßigkeit; üble Nachrede; Abrechnungsbetrug; Schutz der Ehre und des Rufes des Arbeitgebers) - Wolters Kluwer
Konventionswidrigkeit der [hier: außerordentlichen] Kündigung einer ihren Arbeitgeber [Bereich Altenpflege] bei der Staatsanwaltschaft anzeigenden Angestellten ["whistle-blowers"]
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
HEINISCH v. GERMANY - [Deutsche Übersetzung]
Art. 10, Art. 10 Abs. 1, Art. 10 Abs. 2, Art. 41 MRK
[DEU] Violation of Art. 10 Remainder inadmissible Non-pecuniary damage - award Pecuniary damage - claim dismissed
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
HEINISCH v. GERMANY
Art. 10, Art. 10 Abs. 1, Art. 10 Abs. 2, Art. 41 MRK
Violation of Art. 10 Remainder inadmissible Non-pecuniary damage - award Pecuniary damage - claim dismissed (englisch) - Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
HEINISCH c. ALLEMAGNE [Extraits]
Art. 10, Art. 10 Abs. 1, Art. 10 Abs. 2, Art. 41 MRK
Violation de l'art. 10 Partiellement irrecevable Préjudice moral - réparation Dommage matériel - demande rejetée (französisch) - kkh.de
Whistleblower-Schutz
- hensche.de
Heinisch, Whistleblowing, Anzeige gegen Arbeitgeber
- opinioiuris.de
Heinisch gegen Deutschland
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
HEINISCH v. GERMANY - [Deutsche Übersetzung] by the Austrian Institute for Human Rights (ÖIM)
[DEU] Violation of Art. 10;Remainder inadmissible;Non-pecuniary damage - award;Pecuniary damage - claim dismissed
- RA Kotz
Arbeitgeberstrafanzeige - unzulässige Kündigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1; EMRK Art. 10
Konventionswidrigkeit der [hier: außerordentlichen] Kündigung einer ihren Arbeitgeber [Bereich Altenpflege] bei der Staatsanwaltschaft anzeigenden Angestellten ["whistle-blowers"] - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (34)
- internet-law.de (Kurzinformation)
EGMR zur Meinungsfreiheit in Deutschland
- IWW (Pressemitteilung)
- heise.de (Pressebericht, 21.07.2011)
Europäischer Menschenrechtsgerichtshof schützt Whistleblower
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Strafanzeige gegen Arbeitgeber rechtfertigt keine Kündigung!
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Ausführliche Zusammenfassung)
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
"Whistleblowing" kann von Meinungsfreiheit gedeckt sein - Deutschland muss gekündigte Altenpflegerin entschädigen
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Ungerechtfertigte Kündigung einer Altenpflegerin wegen "whistleblowing"-Strafanzeige gegen Arbeitgeber
- n-tv.de (Pressemeldung, 21.07.2011)
Kritik am Arbeitgeber erlaubt: EGMR schützt "Whistleblower"
- taz.de (Pressebericht, 21.07.2011)
Schutz für Whistleblower: Sieg für Altenpflegerin
- suite101.de (Pressebericht, 22.07.2011)
Whistleblower-Urteil: Pfeifen oder Verpfeifen?
- spiegel.de (Pressebericht, 21.07.2011)
Urteil zu Tippgebern: Arbeitnehmer dürfen Missstände öffentlich machen
- handelsblatt.com (Pressebericht, 22.07.2011)
Whistleblower-Urteil: Reden oder Schweigen?
- euractiv.de (Pressebericht, 22.07.2011)
Arbeitsrecht: EGMR stärkt Whistleblower
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
"Whistleblowing"-Strafanzeige gegen Arbeitgeber rechtfertigt nicht fristlose Kündigung
- dlapiper.com (Kurzinformation)
EGMR schützt Whistleblowing als Ausdruck der Meinungsfreiheit
- spiegel.de (Pressebericht, 10.10.2011)
"Whistleblowing" ist Meinungsfreiheit
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Positives Echo auf Whistleblower-Urteil
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
"Whistleblower" genießen Rechtsschutz
- channelpartner.de (Kurzinformation)
Mitarbeiter risikiert den Job - Arbeitgeber angezeigt - Rauswurf rechtens
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Whistleblower
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 21.07.2011)
"Whistleblower" genießen Rechtsschutz
- arbeitgeber-anwalt.bayern (Kurzinformation)
Rechtfertigt eine Strafanzeige gegen Arbeitgeber (Whistleblowing) eine Kündigung?
- rpmed.de (Kurzinformation)
Whistleblower gestärkt
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Kein Maulkorb für Arbeitnehmer bei schlimmen Missständen im Betrieb
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Whistleblower-Fall
- juve.de (Kurzinformation)
Meinungsfreiheit gestärkt: Altenpflegerin siegt mit ‘Emmely’-Anwalt
- wordpress.com (Kurzinformation)
Kündigung nach Strafanzeige des Arbeitnehmers ungerechtfertigt!
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Kündigung wegen Whistleblowing
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Kündigung durch Whistleblowing
- anwalt.de (Kurzinformation)
Whistleblowerin (Hinweisgeberin) erhält Recht
- institut-fuer-menschenrechte.de (Ausführliche Zusammenfassung)
Heinisch v. Germany
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen der Veröffentlichung von Missständen bei ihrem Arbeitgeber verstößt gegen die Menschenrechtskonvention - Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte sieht in Kündigung wegen "whistleblowing" Verletzung des Rechts auf freie ...
- 123recht.net (Kurzinformation)
Whistleblower-Fall
- 123recht.net (Kurzinformation)
Anzeige gegen den eigenen Arbeitgeber // Treuepflicht: Arbeitnehmer muss zuvor grundsätzlich die direkte Konfrontation mit seinem Arbeitgeber suchen
Besprechungen u.ä. (18)
- De-legibus-Blog (Entscheidungsbesprechung)
Ohrfeigen, Paukenschläge und arbeitsrechtliche Krawallmacher
- De-legibus-Blog (Entscheidungsanmerkung)
Großes Bügeleisen und feine deutsche Konturen
- Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)
Meinungsfreiheit im Arbeitsverhältnis?
- faz.net (Pressekommentar, 26.08.2011)
Der Whistleblower-Alarm
- rechtsindex.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Urteil Whistleblowing - Held oder Petze?
- windows.net (Entscheidungsbesprechung)
Weckruf aus Straßburg (Prof. Dr. Manfred Weiss; myops 13/2011, 11)
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Mitarbeiter dürfen Arbeitgeber anzeigen und öffentlich kritisieren
- sueddeutsche.de (Pressekommentar, 21.07.2011)
Ein Fall von couragierter Kümmerei
- reuter-arbeitsrecht.de (Kurzanmerkung)
Was Whistleblowing mit "Emmely" zu tun hat
- blogspot.com (Kurzanmerkung)
Whistleblower
- zis-online.com (Entscheidungsbesprechung)
Whistleblowing als außerordentlicher Kündigungsgrund? (Prof. Dr. Carsten Momsen, RA Dr. Thomas Grützner, Andreas Oonk; ZIS 2011, 754)
- wkdis.de (Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des EGMR vom 21.07.2011, Nr. 28274/08 (Kündigung einer Altenpflegerin nach Strafanzeige gegen Arbeitgeber unzulässig - Whistleblowing)" von RA Prof. Robert Roßbruch, original erschienen in: PflR 2012, 82 - 99.
- osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte stärkt "Whistleblowern" den Rücken
- taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)
Das sog. "Whistleblowing" ist im Regelfall kein Grund zur außerordentlichen Kündigung
- audit-committee-institute.de , S. 24 (Entscheidungsbesprechung)
Stärkung der Rechte von Whistleblowern
- 123recht.net (Kurzanmerkung)
Whistleblowing - Was ist zulässig?
- 123recht.net (Kurzanmerkung)
Whistleblower-Fall // Kündigung einer Altenpflegerin wegen Strafanzeige verstößt gegen Grundrecht auf Meinungsfreiheit
- 123recht.net (Entscheidungsanmerkung)
Strafanzeige gegen die Arbeitgeber - Wann riskiert der Arbeitnehmer eine Kündigung? // Ein Plädoyer für eine zügige gesetzgeberische Tätigkeit
Sonstiges (2)
- beck-blog (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
"Whistleblower"-Urteil des EGMR ist rechtskräftig
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Verfahrensmitteilung)
[ENG]
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2011, 3501
- MDR 2012, 35
- NStZ 2012, 625
- NZA 2011, 1269
- NJ 2012, 305
- DÖV 2011, 816
Wird zitiert von ... (36) Neu Zitiert selbst (15)
- EGMR, 15.02.2005 - 68416/01
STEEL ET MORRIS c. ROYAUME-UNI
Auszug aus EGMR, 21.07.2011 - 28274/08
Er stellt ferner fest, dass zwischen den Parteien unstreitig war, dass der Eingriff das legitime Ziel verfolgte, das Ansehen und die Rechte anderer, nämlich das geschäftliche Ansehen und die Interessen von X., zu schützen (siehe Steel und Morris ./. Vereinigtes Königreich, Individualbeschwerde Nr. 68416/01, Rdnr. 94, ECHR 2005II).Die allgemeinen Grundsätze für die Prüfung, ob ein Eingriff in das Recht auf freie Meinungsäußerung verhältnismäßig war, hat der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung fest etabliert und wie folgt zusammengefasst (siehe u. a. Steel und Morris ./. Vereinigtes Königreich, Individualbeschwerde Nr. 68416/01, Rdnr. 87, ECHR 2005II).
Er weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass ein Interesse am wirtschaftlichen Erfolg und der Lebensfähigkeit von Unternehmen nicht nur für Anteilseigner und Angestellte, sondern auch zum allgemeinen wirtschaftlichen Nutzen besteht (siehe Steel und Morris ./. Vereinigtes Königreich, Individualbeschwerde Nr. 68416/01, Rdnr. 94, ECHR 2005II).
- EGMR, 26.02.2009 - 29492/05
KUDESHKINA v. RUSSIA
Auszug aus EGMR, 21.07.2011 - 28274/08
Der Gerichtshof ruft in diesem Zusammenhang in Erinnerung, dass er in mehreren Fällen, bei denen es um die freie Meinungsäußerung von Beamten oder Angestellten des öffentlichen Dienstes ging, festgestellt hat, dass Artikel 10 für das Arbeitsleben allgemein gilt (siehe z.B. Kudeshkina ./. Russland, Individualbeschwerde Nr. 29492/05, Rdnr. 85, 26. Februar 2009, und V. ./. Deutschland, 26. September 1995, Rdnr. 53, Serie A Band 323).Diese abschreckende Wirkung schadet der Gesellschaft als Ganzes und muss daher bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit und somit auch der Rechtfertigung der Sanktionen, die der Beschwerdeführerin, die, wie der Gerichtshof oben festgestellt hat, zur Öffentlichmachung der in Rede stehenden Angelegenheit berechtigt war, auferlegt wurden, berücksichtigt werden (siehe Kudeshkina ./. Russland, Individualbeschwerde Nr. 29492/05, Rdnr. 99, 26. Februar 2009).
- BVerfG, 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00
Keine Kündigung wegen Belastung des Arbeitgebers im Ermittlungsverfahren
Auszug aus EGMR, 21.07.2011 - 28274/08
In einer Entscheidung vom 2. Juli 2001 (1 BvR 2049/00) befasste sich das Bundesverfassungsgericht mit einem Fall, bei dem ein Arbeitnehmer auf Anforderung der Staatsanwaltschaft in einem Ermittlungsverfahren, das von Amts wegen gegen seine Arbeitgeberin eingeleitet worden war, als Zeuge aussagte und Unterlagen übergab.Der Gerichtshof stellt in diesem Zusammenhang fest, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 1. Juli 2001 darauf hingewiesen hat, dass die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus rechtsstaatlichen Gründen im Regelfall selbst dann nicht gerechtfertigt sei, wenn ein Arbeitnehmer von sich aus bei der Staatsanwaltschaft Anzeige gegen seinen Arbeitgeber erstattet habe, es sei denn, der Arbeitnehmer habe wissentlich oder leichtfertig falsche Angaben gemacht (1 BvR 2049/00).
- EGMR, 12.02.2008 - 14277/04
GUJA v. MOLDOVA
Auszug aus EGMR, 21.07.2011 - 28274/08
Sie brachte ferner vor, die innerstaatlichen Gerichte hätten zwischen der Meinungsfreiheit der Beschwerdeführerin und ihrer Loyalitätspflicht gegenüber ihrer Arbeitgeberin abgewogen und dabei Kriterien angewendet, die denen entsprochen hätten, die der Gerichtshof in der Rechtssache Guja (Guja ./. Moldau [GK], Individualbeschwerde Nr. 14277/04, Rdnrn. 69-78, ECHR 2008...) festgelegt habe.Dies gilt insbesondere dann, wenn dem betroffenen Beschäftigten oder Beamten als einziger Person oder als Teil einer kleinen Personengruppe die Umstände am Arbeitsplatz bekannt sind und er deshalb am besten in der Lage ist, im Interesse der Allgemeinheit zu handeln und den Arbeitgeber oder die Öffentlichkeit auf Missstände hinzuweisen (siehe Guja ./. Moldau [GK], Individualbeschwerde Nr. 14277/04, Rdnr. 72, ECHR 2008...., und Marchenko ./. Ukraine, Individualbeschwerde Nr. 4063/04, Rdnr. 46, 19. Februar 2009).
- EGMR, 26.09.1995 - 17851/91
Radikalenerlaß
Auszug aus EGMR, 21.07.2011 - 28274/08
Der Gerichtshof ruft in diesem Zusammenhang in Erinnerung, dass er in mehreren Fällen, bei denen es um die freie Meinungsäußerung von Beamten oder Angestellten des öffentlichen Dienstes ging, festgestellt hat, dass Artikel 10 für das Arbeitsleben allgemein gilt (siehe z.B. Kudeshkina ./. Russland, Individualbeschwerde Nr. 29492/05, Rdnr. 85, 26. Februar 2009, und V. ./. Deutschland, 26. September 1995, Rdnr. 53, Serie A Band 323).Der Gerichtshof weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass von den innerstaatlichen Rechtsvorschriften nicht erwartet werden kann, dass sie jede Eventualität regeln, und die Tatsache, dass es mehr als eine Fallkonstellation für eine Rechtsvorschrift gibt, für sich genommen nicht bedeutet, dass diese das durch den Begriff "gesetzlich vorgesehen" implizierte Erfordernis nicht erfüllt (siehe V. ./. Deutschland, 26. September 1995, Rdnr. 48, Serie A Band 323).
- EGMR, 20.05.1999 - 21980/93
BLADET TROMSØ ET STENSAAS c. NORVEGE
Auszug aus EGMR, 21.07.2011 - 28274/08
Darüber hinaus ist die Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung mit Pflichten und Verantwortung verbunden und jede Person, die Informationen offenlegen will, muss - soweit die Umstände dies erlauben - sorgfältig prüfen, ob die Informationen zutreffend und zuverlässig sind (siehe Bladet Tromsø und Stensaas ./. Norwegen [GK], Individualbeschwerde Nr. 21980/93, Rdnr. 65, ECHR 1999III). - EGMR, 25.04.2006 - 69698/01
STOLL v. SWITZERLAND
Auszug aus EGMR, 21.07.2011 - 28274/08
Der Gerichtshof weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass es nach Artikel 10 Abs. 2 der Konvention wenig Raum für Einschränkungen der öffentlichen Meinungsbildung gibt (siehe u. a. Stoll ./. Schweiz [GK], Individualbeschwerde Nr. 69698/01, Rdnr. 106, ECHR 2007XIV). - EGMR, 19.02.2009 - 4063/04
MARCHENKO v. UKRAINE
Auszug aus EGMR, 21.07.2011 - 28274/08
Dies gilt insbesondere dann, wenn dem betroffenen Beschäftigten oder Beamten als einziger Person oder als Teil einer kleinen Personengruppe die Umstände am Arbeitsplatz bekannt sind und er deshalb am besten in der Lage ist, im Interesse der Allgemeinheit zu handeln und den Arbeitgeber oder die Öffentlichkeit auf Missstände hinzuweisen (siehe Guja ./. Moldau [GK], Individualbeschwerde Nr. 14277/04, Rdnr. 72, ECHR 2008...., und Marchenko ./. Ukraine, Individualbeschwerde Nr. 4063/04, Rdnr. 46, 19. Februar 2009). - EKMR, 13.05.1992 - 18957/91
HASELDINE v. THE UNITED KINGDOM
Auszug aus EGMR, 21.07.2011 - 28274/08
Der Gerichtshof weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass die Meinungsfreiheit mit Pflichten und Verantwortung verbunden ist und jede Person, die Informationen offenlegen will, soweit die Umstände dies erlauben, sorgfältig prüfen muss, ob die Informationen zutreffend und zuverlässig sind - insbesondere, wenn die Person, wie in der vorliegenden Rechtssache, ihrem Arbeitgeber gegenüber zu Diskretion und Loyalität verpflichtet ist (siehe Handyside ./. Vereinigtes Königreich, 7. Dezember 1976, Rdnr. 49, Serie A Band 24, und Haseldine ./. Vereinigtes Königreich, Individualbeschwerde Nr. 18957/91, Kommissionsentscheidung vom 13. Mai 1992, Entscheidungen und Berichte (DR) 73, S. 225 und 231). - EGMR, 05.10.2006 - 75204/01
Menschenrechte: Überlange Verfahrensdauer eines sozialgerichtlichen Verfahrens
Auszug aus EGMR, 21.07.2011 - 28274/08
Diese Angelegenheiten sind deshalb vor allem durch innerstaatliches Recht und innerstaatliche Gerichte zu regeln, die einen großen Ermessensspielraum haben (siehe K. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 75204/01, Rdnr. 43, 5. Oktober 2006). - EGMR, 30.09.2010 - 28369/07
BALENOVIC v. CROATIA
- EGMR, 23.04.1992 - 11798/85
CASTELLS v. SPAIN
- EGMR, 07.12.1976 - 5493/72
HANDYSIDE v. THE UNITED KINGDOM
- EGMR, 29.02.2000 - 39293/98
FUENTES BOBO c. ESPAGNE
- BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02
Kündigung wegen Strafanzeige
- BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 299/18
Wirksamkeit eines Kopftuchverbots?
im Verhältnis Privater - berufen (…vgl. EuGH 17. April 2018 - C-414/16 - [Egenberger] Rn. 49; zu der Horizontalwirkung von Rechten aus der Konvention im Arbeitsrecht etwa EGMR 21. Juli 2011 - 28274/08 - [Heinisch gegen Deutschland] Rn. 44; 23. September 2010 - 1620/03 - [Schüth gegen Deutschland] Rn. 55) . - BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 505/13
Bewerber für den Wahlvorstand - Sonderkündigungsschutz
(a) Allerdings sind Arbeitnehmer grundsätzlich gehalten, innerbetriebliche Kommunikationswege zu nutzen, bevor sie mögliche Missstände im Betrieb nach Außen tragen (vgl. Hinrichs/Hörtz NJW 2013, 648, 651; Wiese NZA 2012, 1, 4; zu den Grenzen der Meinungsfreiheit im Zusammenhang mit Anzeigen gegen den Arbeitgeber vgl. BAG 27. September 2012 - 2 AZR 646/11 - Rn. 37; 7. Dezember 2006 - 2 AZR 400/05 - Rn. 18; vgl. ferner EGMR 21. Juli 2011 - 28274/08 - [Heinisch] Rn. 62 ff.) . - BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 150/10
Befristung und Maßregelungsverbot
Dazu gehören insbesondere auch das von Art. 5 Abs. 1 GG geschützte Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und die durch Art. 9 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 GG gewährleistete Betätigungsfreiheit (vgl. zum Schutz der freien Meinungsäußerung und der gebotenen Konkordanz der widerstreitenden Grundrechte bei der Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis BVerfG 19. Mai 1992 - 1 BvR 126/85 - zu B II 2 der Gründe, BVerfGE 86, 122; zum Schutz der freien Meinungsäußerung nach Art. 10 EMRK EGMR 21. Juli 2011 - 28274/08 - [Heinisch] Rn. 62 ff., EzA BGB 2002 § 626 Anzeige gegen Arbeitgeber Nr. 1) .
- BAG, 15.12.2016 - 2 AZR 42/16
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung wegen Stellung eines Strafantrags
Es ist daher zu berücksichtigen, ob ihm andere wirksame Mittel zur Verfügung standen, um etwas gegen den angeprangerten Missstand zu tun, andererseits aber auch ein öffentliches Interesse an einer Offenlegung der Information (zu Art. 10 Abs. 1 EMRK vgl. EGMR 17. September 2015 [Langner] - 14464/11 - Rn. 42 - 44; 21. Juli 2011 [Heinisch] - 28274/08 - Rn. 64 ff., EuGRZ 2011, 555) . - BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11
Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen
Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, nach der Strafanzeigen gegen den Arbeitgeber mit dem Ziel, Missstände in Unternehmen oder Institutionen offenzulegen, grundsätzlich in den Anwendungsbereich des Art. 10 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten fallen (EGMR 21. Juli 2011 - 28274/08 - [Heinisch] Rn. 63 ff., AP BGB § 626 Nr. 235 = EzA BGB 2002 § 626 Anzeige gegen Arbeitgeber Nr. 1) , schließt eine solche Bewertung nicht generell aus. - BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 283/10
Geschäftsunterlagen - Herausgabeanspruch des Arbeitgebers
Zutreffend verweist der Beklagte darauf, dass ihm aus rechtsstaatlichen Gründen keine zivil- oder arbeitsrechtlichen Nachteile entstehen dürfen, wenn er - jedenfalls soweit er keine wissentlich unwahren oder leichtfertig falschen Angaben macht - staatsbürgerliche Rechte im Rahmen eines Straf- oder behördlichen Ermittlungsverfahrens wahrnimmt (BVerfG 2. Juli 2001 - 1 BvR 2049/00 - zu II 1 b cc bbb der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 170 = EzA BGB § 626 Nr. 188; zu den sog. Whistleblowern jetzt auch: EGMR 21. Juli 2011 - 28274/08 - [Heinisch] NZA 2011, 1269) . - OLG Frankfurt, 08.05.2014 - 16 U 175/13
Haftung des Personalberaters wegen Verletzung von Verschwiegenheitspflicht durch …
Etwas anderes folgt nach Auffassung des Senats auch nicht aus der von beiden Parteien in Bezug genommenen sog. "Heinisch"-Entscheidung des EGMR (Urteil vom 21.7.2011, 28274/08, zitiert nach juris). - ArbG Siegburg, 15.01.2020 - 3 Ca 1793/19
Fristlose Kündigung wegen Missbrauchs von Kundendaten
Nach dessen Urteil vom 21.07.2011 (28274/08 -, juris) fallen Strafanzeigen von Arbeitnehmern gegen ihren Arbeitgeber mit dem Ziel, Missstände in ihren Unternehmen oder Institutionen offenzulegen (whistleblowing), in den Geltungsbereich des die Meinungsfreiheit schützenden Art. 10 MRK. - LAG Köln, 02.02.2012 - 6 Sa 304/11
Außerordentliche Kündigung bei whistle-blowing
b) In seiner Entscheidung vom 21.07.2011 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR vom 21.07.2010 - 28274/08, juris) klargestellt, dass Strafanzeigen von Arbeitnehmern gegen ihren Arbeitgeber mit dem Ziel, Missstände in ihren Unternehmen offen zu legen, dem Geltungsbereich des Art. 10 EMRK unterliegen und mittels der Strafanzeige vom Recht auf freie Meinungsäußerung im Sinne des Art. 10 Abs. 1 S. 1 EMRK Gebrauch gemacht wird.Im Rahmen dieser Abwägung sind nach Ansicht des EGMR folgende Aspekte von Bedeutung: In erster Linie gebiete die Loyalitätspflicht des Arbeitnehmers, zunächst eine interne Klärung zu versuchen, um dann als ultima ratio die Öffentlichkeit zu informieren (EGMR vom 21.07.2010 - 28274/08, juris - Rn. 65 der Entscheidungsgründe).
Darüber hinaus habe jede Person, die Informationen offen legen wolle, sorgfältig zu prüfen, ob die Information zutreffend und zuverlässig sei (EGMR vom 21.07.2010 - 28274/08, juris - Rn. 67 der Entscheidungsgründe).
Auf der anderen Seite sei auch der Schaden von Bedeutung, der dem Arbeitgeber durch die in Rede stehende Veröffentlichung entstanden sei (EGMR vom 21.07.2010 - 28274/08, juris - Rn. 68 der Entscheidungsgründe).
Wesentlich sei außerdem, ob die Person die Offenlegung in gutem Glauben und in der Überzeugung vorgenommen hat, dass die Information wahr sei, dass sie im öffentlichen Interesse liege, und dass keine anderen, diskreteren Mittel existierten, um gegen den angeprangerten Missstand vorzugehen (EGMR vom 21.07.2010 - 28274/08, juris - Rn. 69 der Entscheidungsgründe).
- LAG Köln, 05.07.2012 - 6 Sa 71/12
Anzeige gegen Arbeitgeber - ein Kündigungsgrund?
In seiner Entscheidung vom 21.07.2011 (28274/08, juris) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) klargestellt, dass Strafanzeigen von Arbeitnehmern gegen ihren Arbeitgeber mit dem Ziel, Missstände in ihrem Unternehmen offenzulegen, dem Geltungsbereich des Artikel 10 EMRK unterliegen und mittels der Strafanzeige vom Recht auf freie Meinungsäußerung im Sinne des Artikel 10 Abs. 1 Satz 1 EMRK Gebrauch gemacht wird.Wesentlich sei außerdem, ob die Person die Offenlegung in gutem Glauben und in der Überzeugung vorgenommen habe, dass die Information wahr sei, dass sie im öffentlichen Interesse liege, und dass keine anderen, diskreteren Mittel existierten, um gegen den angeprangerten Missstand vorzugehen (vgl. EGMR vom 21.07.2010 - 28274/08, juris).
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2016 - 5 Sa 275/16
Außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung und Drohung
- LAG Düsseldorf, 24.09.2012 - 9 Sa 1014/12
Wirksamkeit von verhaltensbedingten Kündigungen; Verbrauch von Kündigungsgründen; …
- LAG Düsseldorf, 04.03.2016 - 10 TaBV 102/15
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsrats - Zustimmungsersetzung
- LAG Hamm, 21.07.2011 - 11 Sa 2248/10
Anonyme Briefe und Strafanzeigen - Klage in Höhe von 1,5 Millionen Euro gegen …
- EGMR, 17.09.2015 - 14464/11
Keine Verletzung von Art. 10 EMRK (Recht auf freie Meinungsäußerung) durch eine …
- ArbG Berlin, 30.09.2016 - 28 Ca 6347/16
Fehlverhalten - fristlose Kündigung - Schadensersatz
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2021 - 3 Sa 104/21
Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigung des Vorgesetzten - …
- LAG Schleswig-Holstein, 20.03.2012 - 2 Sa 331/11
Kündigung, Druckkündigung, Drucksituation, betriebsbedingt, Arbeitnehmer, …
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2013 - 10 Sa 1230/13
Meinungsfreiheit - Whistleblowing - Abmahnerfordernis
- ArbG Köln, 17.09.2014 - 20 Ca 803/14
Soziale Rechtfertigung einer personenbedingten Kündigung; Aufnahme einer intimen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2014 - 5 Sa 60/14
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Drohung der Veröffentlichung von …
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2019 - 3 Sa 411/18
Korruptionsverdacht eines Arbeitnehmers - Strafanzeige des Arbeitgebers - …
- ArbG Gelsenkirchen, 14.06.2017 - 2 Ca 2166/16
Außerordentliche fristlose Kündigung, Whistleblowing, Vermögensdelikt
- ArbG Düsseldorf, 06.10.2011 - 4 Ca 3895/07
Kündigung wegen Strafanzeige
- LAG München, 29.07.2020 - 11 Sa 332/20
Schwerbehindertenvertretung, Betriebsratsmitglied, Zustimmung des Betriebsrates
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2022 - 5 Sa 466/21
Außerordentliche Kündigung - Personalratsanhörung - Whistleblowing
- EuGöD, 25.09.2012 - F-41/10
Bermejo Garde / EWSA - Öffentlicher Dienst - Beamte - Mobbing - Antrag auf …
- LAG Niedersachsen, 16.03.2022 - 8 Sa 809/20
Besonderer Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern Unwirksame …
- ArbG Aachen, 13.12.2011 - 5 Ca 2681/11
Außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen Anzeige des …
- LG Meiningen, 22.12.2021 - 2 O 506/21
Anspruch eines Unternehmens auf Unterlassen bzw. Widerruf einer Äußerung des …
- VG München, 05.12.2019 - M 15 K 18.2871
Zustimmung zur verhaltensbedingten außerordentlichen Kündigung mit sozialer …
- LAG Hamm, 15.03.2013 - 13 TaBV 10/13
Zustimmung zur Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
- LAG Köln, 10.06.2016 - 9 Sa 1157/15
Arbeitnehmerkündigung in Kleinbetrieb - Treuwidrigkeit
- LSG Baden-Württemberg, 07.01.2013 - L 4 P 4043/12
- EGMR, 27.06.2023 - 36658/18
ZHABLYANOV v. BULGARIA
- VG Ansbach, 17.07.2012 - AN 1 K 09.01299
Periodische dienstliche Beurteilung 2003; Eigenständigkeit der Beurteilungen; …