Rechtsprechung
| BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 483/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Entschädigung - geschlechtsbezogene Benachteiligung - Beförderung
- openjur.de
Entschädigung; geschlechtsbezogene Benachteiligung; Beförderung
- Bundesarbeitsgericht
Entschädigung - geschlechtsbezogene Benachteiligung - Beförderung
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Benachteiligung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bindungswirkung der revisionsgerichtlichen Entschädigung; Prüfung geschlechtsbezogener Benachteiligung im Rahmen einer Gesamtwürdigung; Beförderung
Kurzfassungen/Presse (9)
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Geschlechtsspezifische Benachteiligung wegen Schwangerschaft
- Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)
Geschlechtsspezifische Benachteiligung wegen Schwangerschaft bei einer Stellenbesetzung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Geschlechtsspezifische Benachteiligung einer Schwangeren bei der Stellenbesetzung
- 123recht.net (Kurzinformation)
Diskriminierung bei Schwangerschaft
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Keine Beförderung wegen Schwangerschaft
- cms-hs.com
, S. 8 (Kurzinformation)
Nichtbeförderung einer Schwangeren
- lto.de (Kurzinformation)
"Andere Umstände" reichen als Begründung für geschlechtsspezifische Diskriminierung nicht aus
- streifler.de (Kurzinformation)
Geschlechtsspezifische Benachteiligung wegen Schwangerschaft bei einer Stellenbesetzung
- lto.de (Kurzinformation)
Auch tröstende Worte und frühere Beförderungszusage sind als Indizien für geschlechtsspezifische Benachteiligung zu berücksichtigen
Verfahrensgang
- ArbG Berlin - 10 Sa 1050/06
- ArbG Berlin, 28.04.2006 - 28 Ca 5196/06
- ArbG Berlin, 28.09.2006 - 28 Ca 5196/06
- LAG Berlin, 19.10.2006 - 2 Sa 1776/06
- BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 257/07
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2009 - 2 Sa 2070/08
- BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 483/09
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - 3 Sa 917/11
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2011, 2461
- NZA 2011, 689
- DB 2011, 1114
Wird zitiert von ... (4)
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - 3 Sa 917/11
Benachteiligt wegen Schwangerschaft?
Werden vom Arbeitnehmer Hilfstatsachen vorgetragen, die für sich genommen nicht zur Begründung der Vermutungswirkung ausreichen, ist vom Tatrichter eine Gesamtbetrachtung dahingehend vorzunehmen, ob die Hilfstatsachen im Zusammenhang gesehen geeignet sind, die Vermutungswirkung zu begründen (im Anschluss an BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 483/09 -).Vielmehr kann sich gerade erst aus diesen Tatsachen eine "Benachteiligungskultur" im Unternehmen ergeben (im Anschluss an BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 483/09 -).
Nach erneuter Zulassung der Revision hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 27. Januar 2011 (- 8 AZR 483/09 -) das Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des Landesarbeitsgerichts zurückverwiesen.
b) Die Ausschlussfristen der § 611a Abs. 4 Satz 3 BGB aF und § 61b Abs. 1 ArbGG in der bis zum 17. August 2006 geltenden Fassung sind eingehalten (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 483/09 - Rn. 22, NZA 2011, 689 ;… 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 17, NZA 2008, 1051).
aa) Die Klägerin ist als Arbeitnehmerin von der Beklagten als Arbeitgeberin gegenüber dem Mitarbeiter G. bei ihrem beruflichen Aufstieg benachteiligt worden, indem diesem als Nachfolger von Herrn E. die gegenüber der Abteilungsleiterposition höherwertige Position des Bereichsvorstands "International Marketing" übertragen wurde (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 483/09 - Rn. 23, NZA 2011, 689 ).
Es genügen Indizien, die aus einem regelhaft einem Geschlecht gegenüber geübten Verhalten auf eine solchermaßen motivierte Entscheidung schließen lassen (BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 483/09 - Rn. 25, NZA 2011, 689 ;… 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 25, NZA 2008, 1051;… 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - Juris-Rn. 62, BAGE 109, 265 ).
Es gibt nämlich Fälle, in denen die einzelnen vom Arbeitnehmer dargelegten Umstände des Einzelfalles oder Handlungsweisen bzw. Äußerungen des Arbeitgebers für sich allein betrachtet noch keine Benachteiligung wegen des Geschlechts vermuten lassen, die Gesamtschau der einzelnen Umstände des Einzelfalles oder der Handlungsweise bzw. der Äußerungen des Arbeitgebers aber eine überwiegende Wahrscheinlichkeit einer geschlechtsbezogenen Benachteiligung begründen und damit die Vermutungswirkung des § 611a Abs. 1 Satz 3 BGB aF entfalten können (…BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 41 mwN, NZA 2008, 1051; vgl. auch BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 483/09 - Rn. 25, NZA 2011, 689 , BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 1012/08 - Rn. 83, NZA 2011, 83).
Vielmehr kann sich gerade erst aus diesen Tatsachen eine "Benachteiligungskultur" im Unternehmen ergeben (BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 483/09 - Rn. 38f., aaO.).
Dieses "zufällige" Zusammenfallen der getroffenen Personalentscheidung mit der Schwangerschaft der Klägerin entfaltet für sich allein nicht die Vermutungswirkung des § 611a Abs. 1 Satz 3 BGB aF (…so BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 38, NZA 2008, 1051; BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 483/09 - Rn. 33, NZA 2011, 689 ).
Dies hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 27. Januar 2011 - 8 AZR 483/09 - bereits ausgeführt.
Nach dieser Entscheidung indizieren die dargelegten Zahlen keine so genannte "gläserne Decke" zwischen der Hierarchieebene der Abteilungsleiter und der der Hauptabteilungsleiter und lassen auch kein generell frauenfeindliches Klima bei der Beklagten vermuten (vgl. dazu insgesamt BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 483/09 - Rn. 29ff., NZA 2011, 689 ).
Ein höherer Betrag kann der Klägerin bereits deshalb nicht zugesprochen werden, weil sie gegen das Urteil des Arbeitsgerichts keine Berufung eingelegt hat (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 483/09 - Rn. 41, NZA 2011, 689 ).
- BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 364/11
Diskriminierung - Darlegung von Indizien - unrichtige oder widersprüchliche …
Werden vom Arbeitnehmer Hilfstatsachen vorgetragen, die für sich genommen nicht zur Begründung der Vermutungswirkung ausreichen, ist vom Tatrichter eine Gesamtbetrachtung dahin gehend vorzunehmen, ob die Hilfstatsachen im Zusammenhang gesehen geeignet sind, die Vermutungswirkung zu begründen (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 483/09 - Rn. 25, AP AGG § 3 Nr. 6 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 7;… 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 41, AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6).Auch der deutsche Gesetzgeber (vgl. BT-Drucks. 16/1780 S. 47) und der Senat (BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 483/09 - Rn. 29, AP AGG § 3 Nr. 6 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 7) haben dies bejaht.
- BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 396/10
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Kündigung - Entschädigungsanspruch
- LAG Nürnberg, 16.05.2012 - 2 Sa 574/11
Diskriminierung - Alter - Stellenanzeige - "junges Team" - Indizwirkung - …
Die vom Bewerber vorgetragenen und unstreitigen Tatsachen sind einer Gesamtbetrachtung zu unterziehen (BAG vom 24.04.2008 - 8 AZR 257/07; vom 27.01.2011 - 8 AZR 483/09).
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