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   BAG, 21.09.2011 - 5 AZR 520/10   

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https://dejure.org/2011,3174
BAG, 21.09.2011 - 5 AZR 520/10 (https://dejure.org/2011,3174)
BAG, Entscheidung vom 21.09.2011 - 5 AZR 520/10 (https://dejure.org/2011,3174)
BAG, Entscheidung vom 21. September 2011 - 5 AZR 520/10 (https://dejure.org/2011,3174)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Vertragserfüllung

  • openjur.de

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung; Vertragserfüllung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Vertragserfüllung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 242 BGB, § 611 BGB, § 612a BGB, § 253 ZPO
    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Vertragserfüllung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmtheitserfordernis bei Feststellungsklage; Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz bei Entgelterhöhung; Erfüllung normativer oder vertraglicher Verpflichtungen durch den Arbeitgeber

  • hensche.de

    Gleichbehandlung

  • rewis.io

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Vertragserfüllung

  • ra.de
  • rewis.io

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Vertragserfüllung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmtheitserfordernis bei Feststellungsklage; Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz bei Entgelterhöhung; Erfüllung normativer oder vertraglicher Verpflichtungen durch den Arbeitgeber

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Erfüllung vertraglicher Pflichten

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 139, 190
  • NJW 2012, 699
  • MDR 2012, 592
  • NZA 2012, 31
 
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Wird zitiert von ... (144)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 168/09

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Maßregelungsverbot

    Auszug aus BAG, 21.09.2011 - 5 AZR 520/10
    Im Bereich der Arbeitsvergütung ist er trotz des Vorrangs der Vertragsfreiheit anwendbar, wenn Arbeitsentgelte durch eine betriebliche Einheitsregelung generell angehoben werden und der Arbeitgeber die Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, indem der Arbeitgeber bestimmte Voraussetzungen oder Zwecke festlegt (BAG 17. März 2010 - 5 AZR 168/09 - Rn. 14 mwN, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 211 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 22) .

    Es reicht nicht aus, dass die Rechtsausübung nur den äußeren Anlass für die Maßnahme bildet (BAG 17. März 2010 - 5 AZR 168/09 - Rn. 28 mwN, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 211 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 22) .

  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 420/06

    Gleichbehandlung nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 21.09.2011 - 5 AZR 520/10
    ohne rechtliche Verpflichtung über die Vertragserfüllung hinaus Leistungen gewährt (zu einer solchen Fallgestaltung, vgl. zB BAG 23. Februar 2011 - 5 AZR 84/10 - EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 24; 14. März 2007 - 5 AZR 420/06 - BAGE 122, 1 - jeweils mwN).

    Eine Benachteiligung liegt nicht nur vor, wenn der Arbeitnehmer eine Einbuße erleidet, sondern auch dann, wenn ihm Vorteile vorenthalten werden, die der Arbeitgeber Arbeitnehmern gewährt, falls diese Rechte nicht ausüben (BAG 14. März 2007 - 5 AZR 420/06 - Rn. 34 mwN, BAGE 122, 1) .

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

    Auszug aus BAG, 21.09.2011 - 5 AZR 520/10
    Kommt es fürderhin zur beiderseitigen Tarifgebundenheit, setzt sich der normativ geltende gegenüber dem nur individualvertraglich in Bezug genommenen Tarifvertrag durch, § 4 Abs. 1 TVG, es sei denn, letzterer enthielte für den Arbeitnehmer günstigere Regelungen, § 4 Abs. 3 TVG (vgl. BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 34, BAGE 128, 165; 29. August 2007 - 4 AZR 767/06 - Rn. 20, BAGE 124, 34 - jeweils mwN).

    Die individualrechtliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags führt nicht zu dessen tarifrechtlicher Geltung (BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 34, BAGE 128, 165) und beeinträchtigt damit weder Rechte der für den Betrieb tarifzuständigen Gewerkschaft noch ihrer Mitglieder.

  • BAG, 14.02.2007 - 7 AZR 95/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vorbehalt - Maßregelung

    Auszug aus BAG, 21.09.2011 - 5 AZR 520/10
    Hat er sein Verhalten an der Rechtsordnung orientiert, liegt keine Benachteiligung des Arbeitnehmers vor (BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 95/06 - BAGE 121, 247) .
  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 685/08

    Lehrerpersonalkonzept - nachträgliche Teilnahme

    Auszug aus BAG, 21.09.2011 - 5 AZR 520/10
    Knüpft eine Regelung an das (erlaubte) Verhalten des Arbeitnehmers eine diesem nachteilige Rechtsfolge, ist der Arbeitgeber nicht zum Ausgleich der dem Arbeitnehmer erwachsenden Nachteile verpflichtet (BAG 15. September 2009 - 9 AZR 685/08 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 186) .
  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 517/04

    Gleichbehandlung - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 21.09.2011 - 5 AZR 520/10
    Wie der bloße Normenvollzug (vgl. dazu BAG 31. August 2005 - 5 AZR 517/04 - Rn. 17, BAGE 115, 367) enthält auch die bloße Vertragserfüllung keine verteilende Entscheidung des Arbeitgebers.
  • BAG, 10.11.2010 - 5 AZR 633/09

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Auszug aus BAG, 21.09.2011 - 5 AZR 520/10
    Nur wenn es um die von arbeitsvertraglichen Vereinbarungen unabhängige kollektivrechtliche Wirkungsweise von Tarifnormen geht, lässt sich die Verbindlichkeit von Rechten und Pflichten mit der Wahrnehmung von negativer oder positiver Koalitionsfreiheit begründen (vgl. BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 691/08 - Rn. 47 ff., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 75 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 47; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 - Rn. 22, ZTR 2011, 150).
  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 424/09

    Gewerkschaftseintritt während Nachbindung des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 21.09.2011 - 5 AZR 520/10
    Dabei kann der Senat offen lassen, ob für den auf die Feststellung eines Anspruchs gerichteten Antrag ein Feststellungsinteresse nach § 256 Abs. 1 ZPO besteht (zu dem Feststellungsinteresse bei einer sog. Elementenfeststellungsklage, vgl. BAG 21. April 2010 - 4 AZR 755/08 - Rn. 21 mwN, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 101 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 9; 6. Juli 2011 - 4 AZR 424/09 -) .
  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 767/06

    Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

    Auszug aus BAG, 21.09.2011 - 5 AZR 520/10
    Kommt es fürderhin zur beiderseitigen Tarifgebundenheit, setzt sich der normativ geltende gegenüber dem nur individualvertraglich in Bezug genommenen Tarifvertrag durch, § 4 Abs. 1 TVG, es sei denn, letzterer enthielte für den Arbeitnehmer günstigere Regelungen, § 4 Abs. 3 TVG (vgl. BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 34, BAGE 128, 165; 29. August 2007 - 4 AZR 767/06 - Rn. 20, BAGE 124, 34 - jeweils mwN).
  • BAG, 18.05.2011 - 5 AZR 181/10

    Zeiten des Umkleidens und der Desinfektion als vergütungspflichtige Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 21.09.2011 - 5 AZR 520/10
    Auch wenn das Bestehen oder der Umfang eines Rechtsverhältnisses oder eines Anspruchs zur gerichtlichen Entscheidung gestellt wird, muss zuverlässig erkennbar sein, worüber das Gericht eine Sachentscheidung treffen soll (BAG 18. Mai 2011 - 5 AZR 181/10 - Rn. 10, PflR 2011, 403; 11. November 2009 - 7 AZR 387/08 - Rn. 11 mwN, AP ZPO § 253 Nr. 50 = EzA ZPO 2002 § 253 Nr. 3) .
  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 755/08

    Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage

  • BAG, 11.11.2009 - 7 AZR 387/08

    Bestimmtheit des Streitgegenstandes

  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

  • BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 84/10

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - keine Präklusion mit

  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 691/08

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht

  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 514/08

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag - Auslegung -

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

  • LAG Düsseldorf, 09.06.2010 - 7 Sa 195/10

    Einmalzahlung für Beschäftigte mit Ergänzungsvereinbarung; unbegründete

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 50/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

    Lehnt allerdings ein Arbeitnehmer das an alle Arbeitnehmer gemachte Angebot des Arbeitgebers auf Abschluss eines (Änderungs-)Vertrags ab, scheidet eine Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes aus, weil die sich aus der Weigerung nunmehr ergebende Gruppenbildung hinsichtlich der in den Änderungsverträgen vorgesehenen Leistung nicht auf einer vom Arbeitgeber selbst aufgestellten Regel beruht (BAG 21. September 2011 - 5 AZR 520/10 - Rn. 20, BAGE 139, 190; vgl. auch BAG 14. Dezember 2011 - 5 AZR 675/10 - Rn. 17 f.) .
  • BAG, 03.09.2014 - 5 AZR 6/13

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Überkompensation

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht (oft auch arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz oder allgemeiner arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz genannt) gebietet dem Arbeitgeber, seine Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern, die sich in vergleichbarer Lage befinden, bei Anwendung einer selbst gesetzten Regel gleich zu behandeln (st. Rspr., BAG 21. September 2011 - 5 AZR 520/10 - Rn. 18 mwN, BAGE 139, 190) .

    Im Bereich der Arbeitsvergütung ist der Gleichbehandlungsgrundsatz unter Beachtung des Grundsatzes der Vertragsfreiheit bei individuellen Entgeltvereinbarungen anwendbar, wenn Arbeitsentgelte durch eine betriebliche Einheitsregelung generell angehoben werden und der Arbeitgeber die Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, indem er bestimmte Voraussetzungen oder Zwecke festlegt (st. Rspr., BAG 21. September 2011 - 5 AZR 520/10 - Rn. 18, BAGE 139, 190; 25. Januar 2012 - 4 AZR 147/10 - Rn. 57, BAGE 140, 291, jeweils mwN) .

    a) Die Beklagte hat freiwillig, also ohne hierzu - insbesondere arbeitsvertraglich oder aufgrund der BV Entgelt - rechtlich verpflichtet zu sein (zur Nichtanwendbarkeit des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei bloßem Normenvollzug und Vertragserfüllung, vgl. BAG 21. September 2011 - 5 AZR 520/10 - Rn. 21 mwN, BAGE 139, 190) , die Arbeitsentgelte zum 1. Juni 2008, 1. Juli 2009, 1. September 2010 und 1. Juli 2011 kollektiv nach einem generalisierenden Prinzip angehoben.

  • BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 758/13

    Verfahrensrechtliche Gegenrüge - Klageänderung in der Revision - Feststellung

    Auch wenn das Bestehen oder der Umfang eines Rechtsverhältnisses oder eines Anspruchs zur gerichtlichen Entscheidung gestellt wird, muss zuverlässig erkennbar sein, worüber das Gericht eine Sachentscheidung treffen soll (BAG 18. Mai 2011 - 5 AZR 181/10 - Rn. 10; 21. September 2011 - 5 AZR 520/10 - Rn. 14, BAGE 139, 190; 14. Dezember 2011 - 5 AZR 675/10 - Rn. 11) .

    Der Inhalt des zur Feststellung gestellten Anspruchs wäre unter Zugrundelegung des Vortrags der Klägerin und des unstreitigen Parteivorbringens nicht, wie nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO erforderlich (vgl. BAG 21. September 2011 - 5 AZR 520/10 - Rn. 14, BAGE 139, 190) , bestimmbar gewesen.

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