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   BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11   

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https://dejure.org/2012,15293
BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11 (https://dejure.org/2012,15293)
BAG, Entscheidung vom 22.02.2012 - 5 AZR 249/11 (https://dejure.org/2012,15293)
BAG, Entscheidung vom 22. Februar 2012 - 5 AZR 249/11 (https://dejure.org/2012,15293)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Annahmeverzug - Leistungswille - Verbindlichkeit einer Weisung

  • openjur.de

    Annahmeverzug; Leistungswille; Verbindlichkeit einer Weisung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Annahmeverzug - Leistungswille - Verbindlichkeit einer Weisung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 297 BGB, § 315 Abs 3 BGB, § 611 Abs 1 BGB, § 615 S 2 BGB, § 106 S 1 GewO
    Annahmeverzug - Leistungswille - Verbindlichkeit einer Weisung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verbindlichkeit einer Weisung des Arbeitgebers; Einwand des Leistungswillens bzw. der fehlenden Leistungsfähigkeit; Annahmeverzug

  • hensche.de

    Annahmeverzug, Weisung

  • bag-urteil.com

    Annahmeverzug - Leistungswille - Verbindlichkeit einer Weisung

  • Betriebs-Berater

    Annahmeverzugslohn nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung

  • Betriebs-Berater

    Verbindlichkeit einer Weisung

  • rewis.io

    Annahmeverzug - Leistungswille - Verbindlichkeit einer Weisung

  • ra.de
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Arbeitgeber ist vorläufig an unbillige Arbeitsanweisungen gebunden; § 106 S.1 GewO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahmeverzug; Verbindlichkeit einer Weisung des Arbeitgebers; Einwand des Leistungswillens bzw. der fehlenden Leistungsfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Annahmeverzug: Leistungsunwilligkeit vor Ausspruch der Kündigung ? Änderung des Leistungswillens durch tatsächliches Angebot der Arbeitsleistung mitzuteilen ? Verbindlichkeit einer Weisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verbindlichkeit einer Arbeitgeberweisung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Annahmeverzug - Leistungswille - Leistungsfähigkeit - Verbindlichkeit einer Weisung

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer kann vorläufig an eine unwirksame Weisung des Arbeitgebers gebunden sein

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Zur Verbindlichkeit unbilliger Arbeitgeberweisungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Muss eine unbillige Weisung des Arbeitgebers zunächst befolgt werden, bis ein Urteil vorliegt?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sind unbillige Weisungen des Arbeitgebers verbindlich?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 141, 34
  • NJW 2012, 2605
  • MDR 2012, 1047
  • NZA 2012, 858
  • BB 2012, 1855
  • BB 2013, 576
  • DB 2012, 1628
 
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Wird zitiert von ... (150)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 251/10

    Annahmeverzug - Leistungswille - Prozessbeschäftigung

    Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11
    Die objektive Leistungsfähigkeit und der subjektive Leistungswille sind von dem Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzungen, die während des gesamten Annahmeverzugszeitraums vorliegen müssen (BAG 17. August 2011 - 5 AZR 251/10 - Rn. 15 mwN, EzA BGB 2002 § 615 Nr. 34) .

    Dies ergibt sich aus der Fassung des § 297 BGB (BAG 17. August 2011 - 5 AZR 251/10 - Rn. 17 mwN, EzA BGB 2002 § 615 Nr. 34; vgl. auch ErfK/Preis 12. Aufl. § 615 BGB Rn. 109; Schaub/Linck 14. Aufl. § 95 Rn. 54 f.) .

  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 253/09

    Geschäftsführer-Anstellungsvertrag als Verbrauchervertrag - zweistufige

    Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11
    Sofern der Kläger Annahmeverzugsvergütung beanspruchen kann, stehen ihm auch für die Zeit bis zum 1. Juli 2009 Verzugszinsen entgegen dem bisherigen Antrag jeweils nur abzüglich der monatlich erhaltenen Sozialleistungen zu ( vgl. BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 253/09 - Rn. 16 mwN, AP BGB § 310 Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 310 Nr. 10) .
  • BAG, 16.12.1965 - 5 AZR 304/65

    Freiberuflicher Tierarzt - Fleischbeschautierarzt - Privatrechtliches

    Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11
    Wegen der das Arbeitsverhältnis prägenden Weisungsgebundenheit (vgl. dazu BAG 20. Januar 2010 - 5 AZR 106/09 - Rn. 18 mwN, AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 120 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 17) ist der Arbeitnehmer an die durch die Ausübung des Direktionsrechts erfolgte Konkretisierung ua. des Inhalts der Arbeitsleistung vorläufig gebunden, bis durch ein rechtskräftiges Urteil (etwa aufgrund einer Klage auf Beschäftigung mit der früheren Tätigkeit) die Unverbindlichkeit der Leistungsbestimmung feststeht (vgl. zur Gestaltungswirkung des Urteils nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB und der vorläufigen Bindung an die Leistungsbestimmung BAG 16. Dezember 1965 - 5 AZR 304/65 - zu 4 der Gründe, BAGE 18, 54; 28. Juli 2011 - 3 AZR 859/09 - Rn. 32, AP BetrAVG § 16 Nr. 74 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 60; BGH 4. April 2006 - X ZR 122/05 - Rn. 22, BGHZ 167, 139; MünchKommBGB/Gottwald 5. Aufl. § 315 Rn. 45, 47 ff.; Erman/Hager 13. Aufl. § 315 BGB Rn. 22; Palandt/Grüneberg 71. Aufl. § 315 BGB Rn. 16 f. - jeweils mwN; vgl. zur Verbindlichkeit einer Weisung und der möglichen Verpflichtung des Arbeitgebers, einzelne Weisungen wegen eines Gewissenskonflikts des Arbeitnehmers durch Neuausübung des Direktionsrechts zu verändern, BAG 24. Februar 2011 - 2 AZR 636/09 - Rn. 25 , EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 28) .
  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 650/00

    Annahmeverzug - Anrechnung böswillig unterlassenen Erwerbs - Versetzung ohne

    Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11
    Das beklagte Land hat den Kläger auch nicht - insbesondere nicht mit dem Schreiben vom 9. August 2007 - zur Wiederaufnahme der Arbeit unter unmissverständlicher Klarstellung, es habe zu Unrecht gekündigt, aufgefordert (vgl. dazu BAG 24. September 2003 - 5 AZR 500/02 - zu I der Gründe, BAGE 108, 27; 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 - zu B I 1 b der Gründe, AP BGB § 615 Nr. 98 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 1; ErfK/Preis 12. Aufl. § 615 BGB Rn. 67; Schaub/Linck 14. Aufl. § 95 Rn. 60 - jeweils mwN) .
  • BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 500/02

    Annahmeverzug - Unterlassen anderweitigen Erwerbs

    Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11
    Das beklagte Land hat den Kläger auch nicht - insbesondere nicht mit dem Schreiben vom 9. August 2007 - zur Wiederaufnahme der Arbeit unter unmissverständlicher Klarstellung, es habe zu Unrecht gekündigt, aufgefordert (vgl. dazu BAG 24. September 2003 - 5 AZR 500/02 - zu I der Gründe, BAGE 108, 27; 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 - zu B I 1 b der Gründe, AP BGB § 615 Nr. 98 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 1; ErfK/Preis 12. Aufl. § 615 BGB Rn. 67; Schaub/Linck 14. Aufl. § 95 Rn. 60 - jeweils mwN) .
  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 562/02

    Annahmeverzug - Beweis der Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11
    Die Koinzidenz zwischen dem Ablauf der Kündigungsfrist und dem behaupteten Ende der Arbeitsunfähigkeit nach einer mehrmonatigen Erkrankung, deren Beginn in engem zeitlichen Zusammenhang mit der vom Kläger als "Akt der Willkür" empfundenen Umsetzung stand, reicht zur Begründung der Indizwirkung aus (vgl. allg. zur Indizwirkung von Krankheitszeiten BAG 5. November 2003 - 5 AZR 562/02 - zu I 2 a der Gründe, AP BGB § 615 Nr. 106 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 2) .
  • BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 434/03

    Annahmeverzug - fehlender Leistungswille

    Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11
    Dazu reicht ein "Lippenbekenntnis" nicht aus (vgl. BAG 19. Mai 2004 - 5 AZR 434/03 - zu II 2 b bb der Gründe, AP BGB § 615 Nr. 108 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 6) .
  • BAG, 13.07.2005 - 5 AZR 578/04

    Annahmeverzug - Arbeitswille

    Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11
    Für den Annahmeverzug ist damit ein auf die vertraglich geschuldete Tätigkeit gerichteter Leistungswille erforderlich (vgl. BAG 13. Juli 2005 - 5 AZR 578/04 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 115, 216) .
  • BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 16/08

    Annahmeverzug - Beschäftigungsmöglichkeit

    Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11
    Nach einer unwirksamen Arbeitgeberkündigung bedarf es zur Begründung des Annahmeverzugs eines Angebots des Arbeitnehmers nicht (st. Rspr., zuletzt BAG 17. November 2011 - 5 AZR 564/10 - Rn. 13, NZA 2012, 260; 27. August 2008 - 5 AZR 16/08 - Rn. 16 mwN, AP BGB § 615 Nr. 124 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 26) .
  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 106/09

    Arbeitnehmerstatus - nebenberufliche Lehrkraft an Abendrealschule -

    Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11
    Wegen der das Arbeitsverhältnis prägenden Weisungsgebundenheit (vgl. dazu BAG 20. Januar 2010 - 5 AZR 106/09 - Rn. 18 mwN, AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 120 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 17) ist der Arbeitnehmer an die durch die Ausübung des Direktionsrechts erfolgte Konkretisierung ua. des Inhalts der Arbeitsleistung vorläufig gebunden, bis durch ein rechtskräftiges Urteil (etwa aufgrund einer Klage auf Beschäftigung mit der früheren Tätigkeit) die Unverbindlichkeit der Leistungsbestimmung feststeht (vgl. zur Gestaltungswirkung des Urteils nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB und der vorläufigen Bindung an die Leistungsbestimmung BAG 16. Dezember 1965 - 5 AZR 304/65 - zu 4 der Gründe, BAGE 18, 54; 28. Juli 2011 - 3 AZR 859/09 - Rn. 32, AP BetrAVG § 16 Nr. 74 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 60; BGH 4. April 2006 - X ZR 122/05 - Rn. 22, BGHZ 167, 139; MünchKommBGB/Gottwald 5. Aufl. § 315 Rn. 45, 47 ff.; Erman/Hager 13. Aufl. § 315 BGB Rn. 22; Palandt/Grüneberg 71. Aufl. § 315 BGB Rn. 16 f. - jeweils mwN; vgl. zur Verbindlichkeit einer Weisung und der möglichen Verpflichtung des Arbeitgebers, einzelne Weisungen wegen eines Gewissenskonflikts des Arbeitnehmers durch Neuausübung des Direktionsrechts zu verändern, BAG 24. Februar 2011 - 2 AZR 636/09 - Rn. 25 , EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 28) .
  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz -

  • BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 636/09

    Kündigung wegen Glaubenskonflikts

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 859/09

    Betriebsrentenanpassung - Verbraucherpreisindex - Zinsen

  • BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 564/10

    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs

  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2010 - 16 Sa 532/10
  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG

    Damit weicht der Senat von der Rechtsprechung des Fünften Senats (22. Februar 2012 - 5 AZR 249/11 - Rn. 24, BAGE 141, 34) ab.

    Damit weicht der Senat in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der Rechtsaufassung des Fünften Senats (22. Februar 2012 - 5 AZR 249/11 - Rn. 24, BAGE 141, 34) ab.

    Allerdings hat der Fünfte Senat mit Urteil vom 22. Februar 2012 (- 5 AZR 249/11 - Rn. 24, BAGE 141, 34 ) entschieden, dass sich ein Arbeitnehmer über eine unbillige Ausübung des Weisungsrechts - sofern sie nicht aus anderen Gründen unwirksam sei - nicht hinwegsetzen dürfe, sondern entsprechend § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB die Gerichte für Arbeitssachen anrufen müsse.

    aa) Dass die Weisungsgebundenheit das Arbeitsverhältnis prägt, trifft zwar zu, sagt aber entgegen der Auffassung des Fünften Senats ( 22. Februar 2012 - 5 AZR 249/11 - Rn. 24, BAGE 141, 34 ) über eine vorläufige Bindung nichts aus.

    Die Vorschriften wurden dabei regelmäßig "in einem Atemzug" ("§ 315 BGB", "§ 315 Abs. 3 Satz 1 BGB", "§ 315 Abs. 3 Satz 2 BGB") genannt (vgl. zB BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 28; 22. Februar 2012 - 5 AZR 249/11 - Rn. 24, BAGE 141, 34; 24. Februar 2011 - 2 AZR 636/09 - Rn. 17, BAGE 137, 164; 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 31, BAGE 135, 239; 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - Rn. 48 ff., BAGE 118, 22; ebenso zB AR/Kolbe § 106 GewO Rn. 50; HWK/Lembke 7. Aufl. § 106 GewO Rn. 9; Kühn NZA 2015, 10, 12; MüKoBGB/Würdinger 7. Aufl. § 315 Rn. 67; Schaub/Linck aaO § 45 Rn. 21; Staudinger/Rieble Stand Januar 2015 § 315 Rn. 185) .

    (d) Entgegen der Auffassung des Fünften Senats (22. Februar 2012 - 5 AZR 249/11 - Rn. 24, BAGE 141, 34) lassen sich daher aus der Gestaltungswirkung der Ersatzleistungsbestimmung nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB keine Anhaltspunkte für die Frage der Verbindlichkeit einer unbilligen Weisung herleiten.

    Mit dieser Rechtsauffassung zur Unverbindlichkeit unbilliger Weisungen weicht der Senat in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der Rechtsauffassung des Fünften Senats (22. Februar 2012 - 5 AZR 249/11 - Rn. 24, BAGE 141, 34) ab.

  • BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 637/13

    Beschäftigungsanspruch - Nachtdienstuntauglichkeit

    Sie hat damit nicht das Weisungsrecht der Beklagten angetastet, indem sie etwa eine bestimmte, möglicherweise zwar vertragsgemäße, aber seitens der Beklagten nicht zugewiesene und damit nicht geschuldete Tätigkeit angeboten hat (vgl. BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 249/11 - Rn. 21, BAGE 141, 34) .

    Von einer "vorläufigen Bindung" durch Weisung (vgl. BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 249/11 - Rn. 24, BAGE 141, 34) kann auch deshalb keine Rede sein, weil die Unfähigkeit der Klägerin zur Ableistung von Nachtdiensten geklärt war und entsprechende Weisungen - selbst nach Auffassung der Beklagten - von vornherein ausgeschlossen waren.

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Allerdings hat der Fünfte Senat mit Urteil vom 22. Februar 2012 (- 5 AZR 249/11 - Rn. 24, BAGE 141, 34 ) entschieden, dass sich ein Arbeitnehmer über eine unbillige Ausübung des Weisungsrechts - sofern sie nicht aus anderen Gründen unwirksam sei - nicht hinwegsetzen dürfe, sondern entsprechend § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB die Gerichte für Arbeitssachen anrufen müsse.

    aa) Dass die Weisungsgebundenheit das Arbeitsverhältnis prägt, trifft zwar zu, sagt aber entgegen der Auffassung des Fünften Senats ( 22. Februar 2012 - 5 AZR 249/11 - Rn. 24, BAGE 141, 34 ) über eine vorläufige Bindung nichts aus.

    Die Vorschriften wurden dabei regelmäßig "in einem Atemzug" ("§ 315 BGB", "§ 315 Abs. 3 Satz 1 BGB", "§ 315 Abs. 3 Satz 2 BGB") genannt (vgl. zB BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 28; 22. Februar 2012 - 5 AZR 249/11 - Rn. 24, BAGE 141, 34; 24. Februar 2011 - 2 AZR 636/09 - Rn. 17, BAGE 137, 164; 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 31, BAGE 135, 239; 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - Rn. 48 ff., BAGE 118, 22; ebenso zB AR/Kolbe § 106 GewO Rn. 50; HWK/Lembke 7. Aufl. § 106 GewO Rn. 9; Kühn NZA 2015, 10, 12; MüKoBGB/Würdinger 7. Aufl. § 315 Rn. 67; Schaub/Linck aaO § 45 Rn. 21; Staudinger/Rieble Stand Januar 2015 § 315 Rn. 185) .

    (d) Entgegen der Auffassung des Fünften Senats (22. Februar 2012 - 5 AZR 249/11 - Rn. 24, BAGE 141, 34) lassen sich daher aus der Gestaltungswirkung der Ersatzleistungsbestimmung nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB keine Anhaltspunkte für die Frage der Verbindlichkeit einer unbilligen Weisung herleiten.

    Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat auf den Anfragebeschluss des Senats von 14. Juni 2017 (- 10 AZR 330/16 (A) -) mit Beschluss vom 14. September 2017 (- 5 AS 7/17 -) entschieden, dass er an der im Urteil vom 22. Februar 2012 (- 5 AZR 249/11 - Rn. 24, BAGE 141, 34) vertretenen Rechtsauffassung zur vorläufigen Verbindlichkeit einer unbilligen Weisung nicht mehr festhält.

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