Weitere Entscheidung unten: BAG, 16.05.2012

Rechtsprechung
   BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 441/10   

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BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 441/10 (https://dejure.org/2012,29306)
BAG, Entscheidung vom 18.04.2012 - 4 AZR 441/10 (https://dejure.org/2012,29306)
BAG, Entscheidung vom 18. April 2012 - 4 AZR 441/10 (https://dejure.org/2012,29306)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Eingruppierung einer Architektin

  • openjur.de

    Eingruppierung einer Architektin; BAT-KF; akademischer Zuschnitt einer dem Hochschulstudium entsprechenden Tätigkeit

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Eingruppierung einer Architektin - BAT-KF - akademischer Zuschnitt einer dem Hochschulstudium entsprechenden Tätigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Abs 1 BAT-KF vom 26.06.1986, § 22 Abs 2 BAT-KF vom 26.06.1986, Anl 1a Abschn 6 Fallgr 1 BAT-KF vom 26.06.1986, Anl 1a Abschn 4.3 BAT-KF vom 26.06.1986
    Eingruppierung einer Architektin - BAT-KF - akademischer Zuschnitt einer dem Hochschulstudium entsprechenden Tätigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung einer Architektin in die Entgeltgruppe 14 BAT-KF

  • rewis.io

    Eingruppierung einer Architektin - BAT-KF - akademischer Zuschnitt einer dem Hochschulstudium entsprechenden Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Architektin in die Entgeltgruppe 14 BAT -KF

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hochschultätigkeit: Wie erfolgt Vergütungszuordnung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Eingruppierung einer Architektin - abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulausbildung mit entsprechender Tätigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 1455
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 21.10.1998 - 4 AZR 629/97

    Eingruppierung: Beratende Ingenieurin (technische Beraterin) in

    Auszug aus BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 441/10
    Nicht ausreichend ist es, wenn die entsprechenden Kenntnisse der Beschäftigten für ihren Aufgabenkreis lediglich nützlich oder erwünscht sind; sie müssen vielmehr im zuvor erläuterten Rechtssinne zur Ausübung der Tätigkeit erforderlich, das heißt, notwendig sein (st. Rspr., BAG 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zu 5 a der Gründe, BAGE 90, 53; 20. September 1995 - 4 AZR 413/94 - zu II 3 b der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 205; 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 97) .

    Ob eine Mitarbeiterin eine ihrer Ausbildung entsprechende Tätigkeit ausübt, ist nur feststellbar, wenn im Einzelnen dargelegt ist, welche Kenntnisse und Fertigkeiten ihr die Ausbildung vermittelt hat und aus welchen Gründen sie ihre Aufgabe ohne diese Kenntnisse und Fertigkeiten nicht ordnungsgemäß erledigen könnte (BAG 8. September 1999 - 4 AZR 688/98 - aaO; 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zu 6 a der Gründe, BAGE 90, 53; 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 97) .

    Demgegenüber ist es in der Regel nicht erforderlich, im Rahmen eines wertenden Vergleichs aufzuzeigen, welche Fachkenntnisse über die eines Fachhochschulstudiums hinaus für die Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind, weil es sich vorliegend nicht um Aufbaufallgruppen iSd. der ständigen Senatsrechtsprechung (vgl. etwa BAG 27. August 2008 - 4 AZR 484/07 - Rn. 19, BAGE 127, 305) handelt (anders noch BAG 8. September 1999 - 4 AZR 688/98 - aaO; 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - aaO) .

    Unabhängig davon fehlt es an den erforderlichen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts, welche Kenntnisse und Fertigkeiten die Klägerin erworben hat und weshalb sie "zwingend auf übergreifende", nicht näher festgestellte Kenntnisse angewiesen ist, weshalb auch deshalb ein revisibler Rechtsfehler vorliegt (vgl. dazu BAG 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zu 5 c der Gründe, BAGE 90, 53) .

  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 484/07

    Eingruppierung eines Landschaftsgärtners

    Auszug aus BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 441/10
    Demgegenüber ist es in der Regel nicht erforderlich, im Rahmen eines wertenden Vergleichs aufzuzeigen, welche Fachkenntnisse über die eines Fachhochschulstudiums hinaus für die Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind, weil es sich vorliegend nicht um Aufbaufallgruppen iSd. der ständigen Senatsrechtsprechung (vgl. etwa BAG 27. August 2008 - 4 AZR 484/07 - Rn. 19, BAGE 127, 305) handelt (anders noch BAG 8. September 1999 - 4 AZR 688/98 - aaO; 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - aaO) .

    Eine in der Sache damit unterlassene, aber nach dem eigenen Ausgangspunkt des Landesarbeitsgerichts erforderliche Vergleichsbetrachtung, verletzt die bei der Subsumtion zu beachtenden Denkgesetze (BAG 27. August 2007 - 4 AZR 484/07 - Rn. 23, BAGE 127, 305).

    Die vorgetragenen Tatsachen müssen erkennen lassen, warum sich eine bestimmte Tätigkeit aus der in der Ausgangsfallgruppe erfassten Grundtätigkeit hervorhebt, und einen wertenden Vergleich mit diesen nicht unter das Hervorhebungsmerkmal fallenden Tätigkeiten erlauben (st. Rspr., etwa BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 313/09 - Rn. 21 mwN, AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 62; 27. August 2008 - 4 AZR 484/07 - Rn. 19, BAGE 127, 305) .

  • BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 688/98

    Eingruppierung - Diplompädagoge in Erziehungsberatungsstelle

    Auszug aus BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 441/10
    b) Die für das Vorliegen des tariflichen Merkmals "mit entsprechender Tätigkeit" darlegungs- und beweispflichtige Klägerin (st. Rspr., s. etwa BAG 8. September 1999 - 4 AZR 688/98 - zu I 3 c bb (1) der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 271) hat all diejenigen Tatsachen vorzutragen, die für den Schluss auf das Vorliegen der beanspruchten Tätigkeitsmerkmale erforderlich sind.

    Ob eine Mitarbeiterin eine ihrer Ausbildung entsprechende Tätigkeit ausübt, ist nur feststellbar, wenn im Einzelnen dargelegt ist, welche Kenntnisse und Fertigkeiten ihr die Ausbildung vermittelt hat und aus welchen Gründen sie ihre Aufgabe ohne diese Kenntnisse und Fertigkeiten nicht ordnungsgemäß erledigen könnte (BAG 8. September 1999 - 4 AZR 688/98 - aaO; 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zu 6 a der Gründe, BAGE 90, 53; 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 97) .

    Demgegenüber ist es in der Regel nicht erforderlich, im Rahmen eines wertenden Vergleichs aufzuzeigen, welche Fachkenntnisse über die eines Fachhochschulstudiums hinaus für die Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind, weil es sich vorliegend nicht um Aufbaufallgruppen iSd. der ständigen Senatsrechtsprechung (vgl. etwa BAG 27. August 2008 - 4 AZR 484/07 - Rn. 19, BAGE 127, 305) handelt (anders noch BAG 8. September 1999 - 4 AZR 688/98 - aaO; 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - aaO) .

  • BAG, 18.05.1977 - 4 AZR 18/76

    Devisenprüfer - Außenwirtschaftsüberwachung - Entsprechende Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 441/10
    Nicht ausreichend ist es, wenn die entsprechenden Kenntnisse der Beschäftigten für ihren Aufgabenkreis lediglich nützlich oder erwünscht sind; sie müssen vielmehr im zuvor erläuterten Rechtssinne zur Ausübung der Tätigkeit erforderlich, das heißt, notwendig sein (st. Rspr., BAG 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zu 5 a der Gründe, BAGE 90, 53; 20. September 1995 - 4 AZR 413/94 - zu II 3 b der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 205; 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 97) .

    Ob eine Mitarbeiterin eine ihrer Ausbildung entsprechende Tätigkeit ausübt, ist nur feststellbar, wenn im Einzelnen dargelegt ist, welche Kenntnisse und Fertigkeiten ihr die Ausbildung vermittelt hat und aus welchen Gründen sie ihre Aufgabe ohne diese Kenntnisse und Fertigkeiten nicht ordnungsgemäß erledigen könnte (BAG 8. September 1999 - 4 AZR 688/98 - aaO; 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zu 6 a der Gründe, BAGE 90, 53; 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 97) .

  • LAG Köln, 06.04.1992 - 14 Sa 781/91

    Bundesanstalt für Arbeit; Bewährung; Leistungsbereich; Verhaltensbereich;

    Auszug aus BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 441/10
    Diese Regelung, die wörtlich der Vorbemerkung 2 der Anlage 1a BAT entspricht (zur Fachhochschulausbildung als dabei erfasster Ausbildung s. nur BAG 26. März 1992 - 4 AZN 71/92 - ZTR 1992, 292; vgl. auch 7. September 1988 - 4 AZR 159/88 - ZTR 1989, 25) , nimmt die Laufbahnverordnungen der Länder in Bezug.
  • BAG, 07.09.1988 - 4 AZR 159/88

    Eingruppierung von Bausachverständigen nach Bundes-Angestelltentarifvertrag (

    Auszug aus BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 441/10
    Diese Regelung, die wörtlich der Vorbemerkung 2 der Anlage 1a BAT entspricht (zur Fachhochschulausbildung als dabei erfasster Ausbildung s. nur BAG 26. März 1992 - 4 AZN 71/92 - ZTR 1992, 292; vgl. auch 7. September 1988 - 4 AZR 159/88 - ZTR 1989, 25) , nimmt die Laufbahnverordnungen der Länder in Bezug.
  • BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 389/99

    Eingruppierung eines Sachgebietsleiters in der Fachrichtung Bauingenieurwesen -

    Auszug aus BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 441/10
    bb) Damit hat die Klägerin nicht diejenigen Tatsachen dargetan, die begründen könnten, weshalb sich die ihr übertragene Tätigkeit durch das "Maß der Verantwortung" erheblich aus den Anforderungen heraushebt (zur Auslegung des Merkmals vgl. nur BAG 21. Juni 2000 - 4 AZR 389/99 - zu 4 e der Gründe mwN, ZTR 2001, 125) , die sich nach dem Tätigkeitsmerkmal des Abschnitts 4.3, Fallgruppe 13 AEGP.BAT-KF ergeben.
  • BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 79/08

    Eingruppierung einer Lehrkraft an einer Bundeswehrfachschule

    Auszug aus BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 441/10
    Dem entspricht die Unterscheidung in § 3 Abs. 1 und Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG, vom 31. Oktober 2006, GV NRW S. 474) zwischen Universitäten und Fachhochschulen, die letztere nicht ausdrücklich als "wissenschaftliche Hochschulen" nennt (zu dieser herkömmlichen Unterscheidung zwischen Universitäten und Fachhochschulen, wonach Universitäten auch als wissenschaftliche Hochschulen bezeichnet werden s. BAG 18. März 2009 - 4 AZR 79/08 - Rn. 27 mwN, BAGE 130, 81) .
  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 313/09

    Eingruppierung einer Logopädin nach den AVR-K

    Auszug aus BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 441/10
    Die vorgetragenen Tatsachen müssen erkennen lassen, warum sich eine bestimmte Tätigkeit aus der in der Ausgangsfallgruppe erfassten Grundtätigkeit hervorhebt, und einen wertenden Vergleich mit diesen nicht unter das Hervorhebungsmerkmal fallenden Tätigkeiten erlauben (st. Rspr., etwa BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 313/09 - Rn. 21 mwN, AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 62; 27. August 2008 - 4 AZR 484/07 - Rn. 19, BAGE 127, 305) .
  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07

    Fachhochschullehrer

    Auszug aus BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 441/10
    Dabei kann die kritische Beurteilung dieser Differenzierung unter dem Blickwinkel der grundrechtlich geschützten Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. 13. April 2010 - 1 BvR 216/07 - Rn. 45 ff., BVerfGE 126, 1) außer Betracht bleiben.
  • BAG, 26.03.1992 - 4 AZN 71/92
  • BAG, 20.09.1995 - 4 AZR 413/94

    Eingruppierung einer Gleichstellungs-/Frauenbeauftragten

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96

    Eingruppierung - Daktyloskop in einem Landeskriminalamt

  • BAG, 08.11.2006 - 4 AZR 620/05

    Eingruppierung eines Mitarbeiters im Versuchslabor einer Universität

  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 722/08

    Altersdiskriminierung - Punkteschema

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 495/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 912/08

    Eingruppierung von Sachbearbeitern im Integrationsamt

  • LAG Düsseldorf, 25.06.2010 - 10 Sa 663/09

    Eingruppierung einer Architektin der zentralen kirchlichen

  • BAG, 14.09.2016 - 4 AZR 964/13

    Eingruppierung einer IT-Sicherheitsbeauftragten

    notwendig sein (st. Rspr., BAG 18. April 2012 - 4 AZR 441/10 - Rn. 23 ; 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zu 5 a der Gründe, BAGE 90, 53; 20. September 1995 - 4 AZR 413/94 - zu II 3 b der Gründe; 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 -) .

    Insbesondere fehlt es an den erforderlichen Feststellungen zu den im Hochschulstudium erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten der Klägerin und weshalb diese für ihre auszuübende Tätigkeit nicht bloß nützlich oder erwünscht, sondern notwendig sind, um die auszuübende Tätigkeit ordnungsgemäß erledigen zu können (vgl. BAG 20. März 2013 - 4 AZR 486/11 - Rn. 37; 18. April 2012 - 4 AZR 441/10 - Rn. 24; 8. September 1999 - 4 AZR 688/98 - zu I 3 c bb (1) der Gründe; 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zu 6 a der Gründe, BAGE 90, 53; 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 -) .

    Auf die Notwendigkeit eines schlüssigen Vortrags hatte bereits das Arbeitsgericht mit seiner klageabweisenden Entscheidung hingewiesen (vgl. zu einem ähnl. gelagerten Fall bereits BAG 18. April 2012 - 4 AZR 441/10 - Rn. 31) und ausgeführt, die Klägerin habe es versäumt, im Einzelnen darzulegen, welche konkreten Kenntnisse und Fertigkeiten ihr die Hochschulbildung vermittelt habe und aus welchen Gründen ohne diese Kenntnisse und Fertigkeiten ihre Aufgabe als IT-Sicherheitsbeauftragte nicht ordnungsgemäß erledigt werden könne.

  • BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 486/11

    Eingruppierung - Bestimmung der "nächstniedrigeren Vergütungsgruppe" gemäß der

    a) Der für das Vorliegen des tariflichen Merkmals "mit entsprechender Tätigkeit" darlegungs- und beweispflichtige Kläger (st. Rspr., s. etwa BAG 18. April 2012 - 4 AZR 441/10 - Rn. 24; 8. September 1999 - 4 AZR 688/98 - zu I 3 c bb (1) der Gründe) hat bisher nicht schlüssig dargetan, dass er als Angestellter iSd. Vorbemerkung Nr. 1 Abs. 3 Anlage 1a zum BAT die sonstigen Anforderungen des Tätigkeitsmerkmals der VergGr. IIb BAT für "Sportlehrer an Bundeswehrschulen" mit Ausnahme der geforderten Vorbildung oder Ausbildung erfüllt.

    aa) Nach der Senatsrechtsprechung sind bei einer Tätigkeit mit sog. akademischen Zuschnitt die in der der Tätigkeit entsprechenden Hochschulausbildung erworbenen Kenntnisse für den Aufgabenbereich des Angestellten nicht lediglich nützlich und erwünscht, sondern sie müssen für die auszuübende Tätigkeit erforderlich bzw. notwendig sein (st. Rspr., vgl. nur BAG 18. April 2012 - 4 AZR 441/10 - Rn. 23 mwN; 7. Juni 2006 - 4 AZR 225/05 -; 15. März 2006 - 4 AZR 157/05 -; 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zu 5 a der Gründe, BAGE 90, 53; 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 -) .

    Dazu ist im Eingruppierungsrechtsstreit im Einzelnen darzulegen, welche Kenntnisse und Fertigkeiten durch die Ausbildung vermittelt werden und aus welchen Gründen die Aufgabe ohne diese Kenntnisse und Fertigkeiten nicht ordnungsgemäß erledigt werden kann (BAG 18. April 2012 - 4 AZR 441/10 - Rn. 24 mwN; 8. September 1999 - 4 AZR 688/98 -; 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zu 6 a der Gründe, aaO; 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 -) .

  • BAG, 05.05.2021 - 4 AZR 666/19

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin im sozialpsychiatrischen Dienst

    Es kann in der Revisionsinstanz nur dahingehend überprüft werden, ob es den Rechtsbegriff als solchen nicht verkannt und ihn bei der Subsumtion beibehalten hat, ob es Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat sowie darauf, ob es in sich widerspruchsfrei ist (vgl. zur Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe BAG 13. November 2019 - 4 AZR 490/18 - Rn. 50, BAGE 168, 306; 18. April 2012 - 4 AZR 441/10 - Rn. 28) .
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Rechtsprechung
   BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 290/10   

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https://dejure.org/2012,30603
BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 290/10 (https://dejure.org/2012,30603)
BAG, Entscheidung vom 16.05.2012 - 4 AZR 290/10 (https://dejure.org/2012,30603)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Eingruppierung einer stellvertretenden Stationsschwester - VergGr Kr VII Fallgr 7 BAT-O

  • openjur.de

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel; Eingruppierung einer stellvertretenden Stationsschwester; VergGr Kr VII Fallgr 7 BAT-O

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Eingruppierung einer stellvertretenden Stationsschwester - VergGr Kr VII Fallgr 7 BAT-O

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 Abs 1 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, Anl 1b Abschn A VergGr Kr BAT-O
    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Eingruppierung einer stellvertretenden Stationsschwester - VergGr Kr VII Fallgr 7 BAT-O

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel; Eingruppierung

  • rewis.io

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Eingruppierung einer stellvertretenden Stationsschwester - VergGr Kr VII Fallgr 7 BAT-O

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Eingruppierung; Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel ? Keine Erfassung eines Haustarifvertrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Inbezugnahme eines Haustarifvertrages

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 1455
  • DB 2012, 2941
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (34)

  • BAG, 19.10.2011 - 4 AZR 811/09

    Gleichstellungsabrede - Abgrenzung "Altvertrag/Neuvertrag

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 290/10
    a) Die Auslegung der Bezugnahmeklausel in Nr. 3 des Arbeitsvertrages vom 25. Januar 2002 ( zu den Maßstäben der Auslegung einer solchen Allgemeinen Geschäftsbedingung BAG 19. Oktober 2011 - 4 AZR 811/09 - Rn. 18 mwN, DB 2011, 2783; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 15, BAGE 134, 283; 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 23 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 21) ergibt eine unbedingte zeitdynamische Bezugnahme auf den BAT-O und die diesen ergänzenden, ändernden und ersetzenden Tarifverträge in der für die TdL geltenden Fassung.

    Bei einer Änderung eines Altvertrages nach dem 1. Januar 2002 kommt es für die Beurteilung, ob die Auslegungsmaßstäbe für "Neu-" oder für "Altverträge" maßgebend sind, darauf an, ob die Klausel im Änderungsvertrag zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der hieran beteiligten Vertragsparteien gemacht worden ist (BAG 19. Oktober 2011 - 4 AZR 811/09 - Rn. 27, DB 2011, 2783; 24. Februar 2010 - 4 AZR 691/08 - Rn. 25, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 75 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 47; 18. November 2009 - 4 AZR 514/08 - Rn. 23 ff., BAGE 132, 261) .

    Dies ist anhand der konkreten Vertragsänderung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (BAG 19. Oktober 2011 - 4 AZR 811/09 - aaO) .

    Insbesondere durch solche Zusätze wird dabei der Wille der Arbeitsvertragsparteien verdeutlicht, eine dynamische Verweisung herbeizuführen (vgl. BAG 19. Oktober 2011 - 4 AZR 811/09 - Rn. 21 mwN, DB 2011, 2783; 19. September 2007 - 4 AZR 710/06 - Rn. 22 mwN, AP BGB § 133 Nr. 54 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 36) .

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 290/10
    Die nach dem Antrag zu 1) auf die Feststellung der Anwendbarkeit eines Tarifvertrages auf ein Arbeitsverhältnis gerichtete und daher als sog. Elementenfeststellungsklage zulässige Klage (st. Rspr., s. nur BAG 14. Dezember 2011 - 4 AZR 179/10 - Rn. 16 mwN; 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 11 mwN, BAGE 128, 165) ist begründet.

    bb) Die Revision der Beklagten macht nicht geltend, dass die Parteien eine sog. Tarifwechselklausel (dazu ausf. BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 27 mwN, BAGE 130, 286; 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 19 ff. mwN, BAGE 128, 165) vereinbart haben, wofür es darüber hinaus auch keinen Anhaltspunkt gibt.

    Dieser bezieht sich insoweit allein auf solche Regelungen, die als "sonstige" Regelungen - über die im BAT-O/TdL getroffenen Regelungen hinaus - und regelmäßig neben ihm gelten und nicht auf Tarifverträge, die von anderen Tarifvertragsparteien abgeschlossen dieselben Regelungsbereiche an dessen Stelle regeln (ebenso BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn.   20, BAGE 128, 165) .

  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 163/08

    Fallübergreifender Bewährungsaufstieg

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 290/10
    (1) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist für einen Bewährungsaufstieg, der wie vorliegend nach dem Tätigkeitsmerkmal der VergGr. Kr. VII Fallgr. 14 BAT-O eine "Bewährung in der jeweiligen Fallgruppe" vorsieht, erforderlich, dass der betreffende Arbeitnehmer in den Zeiten, die er als Bewährungszeiten anerkannt wissen will, in diese Fallgruppe eingruppiert ist (vgl. BAG 22. April 2009 - 4 AZR 163/08 - Rn. 16 mwN, USK 2009-132; 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 43, BAGE 124, 240; 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1) .

    Eine Berücksichtigung von Zeiten in anderen Fallgruppen ist außerhalb der hier nicht einschlägigen Regelungen des § 23b BAT-O und § 23a BAT-O nicht vorgesehen (BAG 22. April 2009 - 4 AZR 163/08 - Rn. 17 mwN, aaO) .

  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 290/10
    aa) Werden wie hier in einer vertraglichen Bezugnahmeklausel ausdrücklich auch die ersetzenden Tarifverträge genannt, ist, jedenfalls soweit nur die Anwendbarkeit des TV-L als einen den BAT-O/TdL ersetzenden Tarifvertrag in Frage steht, auch dieser Tarifvertrag erfasst (st. Rspr., ausf. BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 24 ff. mwN, BAGE 130, 286 sowie 17. November 2011 - 5 AZR 409/10 - Rn. 15 mwN; 15. Juni 2011 - 4 AZR 563/09 - Rn. 38 mwN, EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Bezugnahmeklausel Nr. 35) .

    bb) Die Revision der Beklagten macht nicht geltend, dass die Parteien eine sog. Tarifwechselklausel (dazu ausf. BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 27 mwN, BAGE 130, 286; 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 19 ff. mwN, BAGE 128, 165) vereinbart haben, wofür es darüber hinaus auch keinen Anhaltspunkt gibt.

  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 767/06

    Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 290/10
    Die Auflösung einer Tarifkonkurrenz im Wege der Sachnähe oder Spezialität als tarifrechtlicher Kollisionsregel (s. nur BAG 29. August 2007 - 4 AZR 767/06 - Rn. 20, BAGE 124, 34; 4. Juli 2007 - 4 AZR 491/06 - Rn. 78 ff., BAGE 123, 213) setzt eine beiderseitige Tarifgebundenheit der Arbeitsvertragsparteien an die betreffenden Tarifverträge voraus.

    Eine Tarifkonkurrenz kann aber bei der arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf einen Tarifvertrag nicht entstehen (s. nur BAG 29. August 2007 - 4 AZR 767/06 - aaO) .

  • BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 75/05

    Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 290/10
    (2) Ein anderes Ergebnis folgt nicht aus der von der Beklagten angeführten Entscheidung des Senats vom 15. März 2006 (- 4 AZR 75/05 - BAGE 117, 248) .

    Bezogen auf die Anwendbarkeit des einschränkungslos in Bezug genommenen BAT/B-L ging der Senat allerdings ohne Weiteres von dessen Anwendbarkeit aus, obwohl die damalige Beklagte gerade nicht vom allgemeinen Geltungsbereich des § 1 Abs. 1 BAT/B-L erfasst wurde (BAG 15. März 2006 - 4 AZR 75/05 - Rn. 24, aaO) .

  • BAG, 15.02.2006 - 4 AZR 66/05

    Eingruppierung einer Stationsschwester

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 290/10
    (aa) Pflegepersonen iSd. VergGr. Kr. VII Fallgr. 7 BAT-O sind nur solche Angestellte, die von der Anlage 1b Abschnitt A BAT-O erfasst werden (BAG 15. Februar 2006 - 4 AZR 66/05 - Rn. 21, ZTR 2006, 538) .

    Es fehlt an einem näheren Vorbringen der Klägerin, mit welchen Tätigkeiten im Einzelnen und in welchem Umfang diese Personen auf der Intensivstation im Nierentransplantationszentrum eingesetzt waren, um beurteilen zu können, ob die ihnen übertragene Tätigkeit denen einer Pflegeperson iSd. Tätigkeitsmerkmales entspricht (dazu BAG 15. Februar 2006 - 4 AZR 66/05 - Rn. 27, ZTR 2006, 538) .

  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 179/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Umwandlung der Deutschen

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 290/10
    Die nach dem Antrag zu 1) auf die Feststellung der Anwendbarkeit eines Tarifvertrages auf ein Arbeitsverhältnis gerichtete und daher als sog. Elementenfeststellungsklage zulässige Klage (st. Rspr., s. nur BAG 14. Dezember 2011 - 4 AZR 179/10 - Rn. 16 mwN; 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 11 mwN, BAGE 128, 165) ist begründet.

    Zudem ist für die Auslegung einer einzelvertraglichen Bezugnahmeklausel eine solche, von nicht am Arbeitsvertrag Beteiligten vereinbarte "Tarifregelung" und ein sich etwaiger daraus ableitbarer Wille der Tarifvertragsparteien grundsätzlich ohne Bedeutung (vgl. BAG 14. Dezember 2011 - 4 AZR 179/10 - Rn. 45 mwN; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 20 mwN, BAGE 134, 283) .

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 290/10
    a) Die Auslegung der Bezugnahmeklausel in Nr. 3 des Arbeitsvertrages vom 25. Januar 2002 ( zu den Maßstäben der Auslegung einer solchen Allgemeinen Geschäftsbedingung BAG 19. Oktober 2011 - 4 AZR 811/09 - Rn. 18 mwN, DB 2011, 2783; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 15, BAGE 134, 283; 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 23 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 21) ergibt eine unbedingte zeitdynamische Bezugnahme auf den BAT-O und die diesen ergänzenden, ändernden und ersetzenden Tarifverträge in der für die TdL geltenden Fassung.

    Zudem ist für die Auslegung einer einzelvertraglichen Bezugnahmeklausel eine solche, von nicht am Arbeitsvertrag Beteiligten vereinbarte "Tarifregelung" und ein sich etwaiger daraus ableitbarer Wille der Tarifvertragsparteien grundsätzlich ohne Bedeutung (vgl. BAG 14. Dezember 2011 - 4 AZR 179/10 - Rn. 45 mwN; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 20 mwN, BAGE 134, 283) .

  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 514/08

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag - Auslegung -

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 290/10
    Für Arbeitsverträge, die nach dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform zum 1. Januar 2002 geschlossen worden sind ("Neuverträge") , wendet der Senat die Auslegungsregel der sog. Gleichstellungsabrede nicht an (- "unbedingte zeitdynamische Verweisung" -, st. Rspr., s. nur BAG 18. November 2009 - 4 AZR 514/08 - Rn. 22 mwN, BAGE 132, 261; 22. Oktober 2008 - 4 AZR 793/07 - Rn. 21 ff., BAGE 128, 185; 18.  April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 26 ff. mwN, BAGE 122, 74) .

    Bei einer Änderung eines Altvertrages nach dem 1. Januar 2002 kommt es für die Beurteilung, ob die Auslegungsmaßstäbe für "Neu-" oder für "Altverträge" maßgebend sind, darauf an, ob die Klausel im Änderungsvertrag zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der hieran beteiligten Vertragsparteien gemacht worden ist (BAG 19. Oktober 2011 - 4 AZR 811/09 - Rn. 27, DB 2011, 2783; 24. Februar 2010 - 4 AZR 691/08 - Rn. 25, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 75 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 47; 18. November 2009 - 4 AZR 514/08 - Rn. 23 ff., BAGE 132, 261) .

  • BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 409/10

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - Tarifsukzession

  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 872/09

    Vergangenheitsbezogene Feststellungsklage - Feststellungsinteresse

  • BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 563/09

    Auslegung einer einzelvertraglichen Verweisungsklausel - ergänzende

  • BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 167/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 188/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/TdL

  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 657/08

    Eingruppierung einer Altenpflegehelferin

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 190/08

    Gewerkschaftspluralität im Betrieb - Keine "Zwangstarifgemeinschaft

  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 166/08

    Eingruppierung eines Schleusenaufsehers

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

  • BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 67/07

    Eingruppierung im Hochschuldienst Sachsen-Anhalt

  • BAG, 04.07.2007 - 4 AZR 491/06

    Firmentarifvertrag bei Verschmelzung - Tarifkonkurrenz

  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 6/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Referategruppe

  • BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 632/02

    Feststellungsinteresse bei beendetem Arbeitsverhältnis

  • BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 565/96

    Fallgruppenbewährungsaufstieg für Sozialarbeiter

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

  • BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 14/09

    Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 691/08

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht

  • BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 78/08

    Betriebsrat - Tendenzträger - Anzeigenredakteur

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 793/07

    Auslegung einer nach dem 31. Dezember 2001 einzelvertraglich vereinbarten

  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 710/06

    Vertragsauslegung - Statische oder dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

  • BAG, 31.03.2004 - 10 AZR 253/03

    Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

  • ArbG Halle, 07.11.2008 - 9 Ca 347/08
  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.01.2010 - 3 Sa 82/09

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Soweit sich die Klägerin für ihr Begehren in der Revisionsinstanz gegenüber der Beklagten zu 2. erstmals auf Ansprüche aufgrund beiderseitiger Tarifgebundenheit stützt, handelt es sich um einen in der Revisionsinstanz neuen Streitgegenstand (vgl. BAG 18. Mai 2011 - 4 AZR 457/09 - Rn. 15 mwN) und in der Folge um eine in der Revisionsinstanz unzulässige Klageerweiterung (BAG 17. Juni 2014 - 3 AZR 527/11 - Rn. 38; 16. Mai 2012 - 4 AZR 290/10 - Rn. 55) .
  • BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 443/17

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Betriebliche Übung

    Danach enthält der Arbeitsvertrag der Parteien nunmehr eine Bezugnahme auf den TVöD/VKA und den TVÜ-VKA (vgl. nur BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 290/10 - Rn. 22) .
  • LAG Sachsen, 19.04.2016 - 3 Sa 45/16

    Höhe der Vergütung von aufgrund der Regelung des 6c Abs. 2 SGB II in die Dienste

    Die auf die Feststellung der Anwendbarkeit von Tarifverträgen auf ein Arbeitsverhältnis gerichtete und daher als sog. Elementenfeststellungsklage zulässige Klage (vgl. BAG, Urteil vom 16.05.2012 - 4 AZR 290/10 - Rz. 14, m. w. N., zitiert nach Juris) ist begründet.

    c) Für die Anwendung des Günstigkeitsprinzips des § 4 Abs. 3 TVG und der vom Kläger zitierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Wirkung arbeitsvertraglicher Inbezugnahmeklauseln (insbesondere BAG, Urteil vom 16.05.2012 - 4 AZR 290/10 - zitiert nach Juris) ist vor dem Hintergrund der eindeutigen Regelung des § 6 c Abs. 3 Satz 3 SGB II kein Raum.

  • BAG, 16.05.2018 - 4 AZR 209/15

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

    Danach enthält der Arbeitsvertrag der Parteien nunmehr eine Bezugnahme auf den TV-L und den TVÜ-Länder (vgl. nur BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 290/10 - Rn. 22) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2014 - 24 Sa 1126/14

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

    Wenn die Arbeitsvertragsparteien der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers besondere Bedeutung beimessen wollen, muss dies grundsätzlich im Vertragstext Niederschlag finden oder auf sonstige Weise Gegenstand der arbeitsvertraglichen Einigung geworden sein (BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 290/10 -, AP Nr. 113 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).

    (2) Im Entscheidungsfall ist der Bezugnahmeklausel unter § 2 des Arbeitsvertrages keine Einschränkung zu entnehmen, das in Bezug genommene Tarifwerk müsse für den Arbeitgeber hinsichtlich des fachlich/betrieblichen oder personellen Geltungsbereichs das jeweils "einschlägige" sein (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 290/10 -, AP Nr. 113 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).

    Diese sind bereits deshalb, weil von anderen Tarifvertragsparteien geschlossen als von denjenigen, die den BAT-O/TdL und den nachfolgenden TV-L vereinbart haben, keine Tarifverträge, die die in Bezug genommenen Tarifverträge hätten ändern, ergänzen oder ersetzen können (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 290/10 - AP Nr. 113 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).

  • LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 64/13

    Auflage zu einer Erlaubnis nach dem AÜG

    Der Fall einer Tarifpluralität oder einer Tarifkonkurrenz, der der Auflösung durch eine tarifrechtliche Kollisionsregel bedarf, kann bei einem tarifungebundenen Arbeitgeber allein durch die bloße arbeitsvertragliche Bezugnahme auf einen oder mehrere Tarifverträge von vornherein nicht entstehen (vgl. BAG, Urteil vom 16. Mai 2012 - 4 AZR 290/10, AP Nr. 113 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag und juris).

    Hier dürfte nach der Rechtsprechung des BAG eine Tarifpluralität wohl hinzunehmen (Urteil vom 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08, a.a.O.) und eine Tarifkonkurrenz wohl nach wie vor nach dem Prinzip der Sachnähe oder Spezialität aufzulösen gewesen sein (vgl. BAG, Urteil vom 16. Mai 2012 - 4 AZR 290/10, a.a.O.).

  • LAG Niedersachsen, 29.06.2017 - 6 Sa 577/16

    Umfang der Geltung einer dynamischen Bezugnahmeklausel auf den TVöD-B-VKA und die

    Diese sind - jedenfalls arbeitgeberseitig - eben nicht von den Tarifvertragsparteien des TVöD/VKA abgeschlossen worden ( BAG 26. August 2015 - 4 AZR 719/13 - Rn. 15; BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 290/10 - Rn. 28; BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 503/12 - Rn. 30 ).

    Ansonsten wären sie nicht neben diesen, sondern "anstelle" des TVöD maßgeblich ( BAG 26. August 2015 - 4 AZR 719/13 - Rn. 17; BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 290/10 - Rn. 30; BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 20 ).

    Zudem ist für die Auslegung einer einzelvertraglichen Bezugnahmeklausel eine von nicht am Arbeitsvertrag Beteiligten vereinbarte "Tarifregelung" und ein sich etwaiger daraus ableitbarer Wille der Tarifvertragsparteien grundsätzlich nicht von Bedeutung ( BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 290/10 - Rn. 31 ).

    Zudem handelt es sich bei dem Prinzip der Sachnähe oder Spezialität um eine tarifrechtliche Kollisionsregelung, die bei einer bloß arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf einen Tarifvertrag nicht entstehen kann ( BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 290/10 - Rn. 33 ).

  • LAG Niedersachsen, 29.06.2017 - 6 Sa 583/16

    Umfang der Geltung einer dynamischen Bezugnahmeklausel auf den TVöD-B-VKA und die

    Diese sind - jedenfalls arbeitgeberseitig - eben nicht von den Tarifvertragsparteien des TVöD/VKA abgeschlossen worden ( BAG 26. August 2015 - 4 AZR 719/13 - Rn. 15; BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 290/10 - Rn. 28; BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 503/12 - Rn. 30 ).

    Ansonsten wären sie nicht neben diesen, sondern "anstelle" des TVöD maßgeblich ( BAG 26. August 2015 - 4 AZR 719/13 - Rn. 17; BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 290/10 - Rn. 30; BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 20 ).

    Zudem ist für die Auslegung einer einzelvertraglichen Bezugnahmeklausel eine von nicht am Arbeitsvertrag Beteiligten vereinbarte "Tarifregelung" und ein sich etwaiger daraus ableitbarer Wille der Tarifvertragsparteien grundsätzlich nicht von Bedeutung ( BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 290/10 - Rn. 31 ).

    Zudem handelt es sich bei dem Prinzip der Sachnähe oder Spezialität um eine tarifrechtliche Kollisionsregelung, die bei einer bloß arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf einen Tarifvertrag nicht entstehen kann ( BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 290/10 - Rn. 33 ).

  • LAG Niedersachsen, 29.06.2017 - 6 Sa 575/16

    Umfang der Geltung einer dynamischen Bezugnahmeklausel auf den TVöD-B-VKA und die

    Diese sind - jedenfalls arbeitgeberseitig - eben nicht von den Tarifvertragsparteien des TVöD/VKA abgeschlossen worden ( BAG 26. August 2015 - 4 AZR 719/13 - Rn. 15; BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 290/10 - Rn. 28; BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 503/12 - Rn. 30 ).

    Ansonsten wären sie nicht neben diesen, sondern "anstelle" des TVöD maßgeblich ( BAG 26. August 2015 - 4 AZR 719/13 - Rn. 17; BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 290/10 - Rn. 30; BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 20 ).

    Zudem ist für die Auslegung einer einzelvertraglichen Bezugnahmeklausel eine von nicht am Arbeitsvertrag Beteiligten vereinbarte "Tarifregelung" und ein sich etwaiger daraus ableitbarer Wille der Tarifvertragsparteien grundsätzlich nicht von Bedeutung ( BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 290/10 - Rn. 31 ).

    Zudem handelt es sich bei dem Prinzip der Sachnähe oder Spezialität um eine tarifrechtliche Kollisionsregelung, die bei einer bloß arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf einen Tarifvertrag nicht entstehen kann ( BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 290/10 - Rn. 33 ).

  • LAG Niedersachsen, 29.06.2017 - 6 Sa 576/16

    Umfang der Geltung einer dynamischen Bezugnahmeklausel auf den TVöD-B-VKA und die

    Diese sind - jedenfalls arbeitgeberseitig - eben nicht von den Tarifvertragsparteien des TVöD/VKA abgeschlossen worden ( BAG 26. August 2015 - 4 AZR 719/13 - Rn. 15; BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 290/10 - Rn. 28; BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 503/12 - Rn. 30 ).

    Ansonsten wären sie nicht neben diesen, sondern "anstelle" des TVöD maßgeblich ( BAG 26. August 2015 - 4 AZR 719/13 - Rn. 17; BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 290/10 - Rn. 30; BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 20 ).

    Zudem ist für die Auslegung einer einzelvertraglichen Bezugnahmeklausel eine von nicht am Arbeitsvertrag Beteiligten vereinbarte "Tarifregelung" und ein sich etwaiger daraus ableitbarer Wille der Tarifvertragsparteien grundsätzlich nicht von Bedeutung ( BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 290/10 - Rn. 31 ).

    Zudem handelt es sich bei dem Prinzip der Sachnähe oder Spezialität um eine tarifrechtliche Kollisionsregelung, die bei einer bloß arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf einen Tarifvertrag nicht entstehen kann ( BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 290/10 - Rn. 33 ).

  • LAG Niedersachsen, 29.06.2017 - 6 Sa 579/16

    Umfang der Geltung einer dynamischen Bezugnahmeklausel auf den TVöD-B-VKA und die

  • BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 719/13

    Elementenfeststellungsklage - Auslegung einer arbeitsvertraglichen

  • LAG Niedersachsen, 29.06.2017 - 6 Sa 578/16

    Umfang der Geltung einer dynamischen Bezugnahmeklausel auf den TVöD-B-VKA und die

  • BAG, 24.02.2021 - 4 AZR 309/20

    Eingruppierung einer Gruppen-/Teamleitung - Freiwillige nach dem BFDG

  • LAG Sachsen-Anhalt, 07.03.2013 - 3 Sa 258/11

    Bezugnahmeklausel - Anwendung des TVöD oder eines Haustarifvertrags

  • LAG Niedersachsen, 06.08.2020 - 6 Sa 64/20

    Tariflich geregelte unterschiedliche Nachtzuschläge und allgemeiner

  • BAG, 20.03.2019 - 4 AZR 595/17

    Zulässigkeit der Revision - Anforderungen an eine Revisionsbegründung

  • ArbG Bochum, 03.05.2017 - 3 Ca 1779/16

    Anwendbarkeit verschiedener Tarifverträge auf das Arbeitsverhältnis; Inbezugnahme

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.11.2014 - 5 Sa 96/14

    Bindungswirkung einer kleinen dynamischen Bezugnahmeklausel auf den BAT-O/TV-L

  • BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 131/13

    Eingruppierung eines Spezialmechanikers bei den US-Stationierungsstreitkräften

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - 26 Sa 1130/14

    Haustarifvertrag - Bezugnahmeklausel - Auslegung - Folgen zeit- und

  • BAG, 24.08.2016 - 4 AZR 494/15

    Überleitung in DRK-Reformtarifvertrag

  • BAG, 25.01.2018 - 6 AZR 687/16

    Dienstvertragliche Bezugnahme auf kirchlichen Tarifvertrag

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.01.2015 - 19 Sa 1654/14

    Eingruppierung eines Krankenpflegers in einer ehemals im Besitz des Landes

  • BAG, 24.08.2016 - 4 AZR 499/15

    Überleitung in DRK-Reformtarifvertrag

  • LAG Sachsen, 24.03.2015 - 1 Sa 541/14

    Höhe der Vergütung für Luftsicherheitsassistenten mit Tätigkeit nach § 5 LuftSiG

  • BAG, 13.11.2013 - 4 AZR 100/12

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters Flugverkehrskontrolle

  • BAG, 24.08.2016 - 4 AZR 506/15

    Überleitung in DRK-Reformtarifvertrag

  • LAG Hamm, 11.10.2017 - 3 Sa 607/17

    Ausschluss von Tariferhöhungen durch Firmentarifvertrag bei arbeitsvertraglicher

  • LAG Hamm, 23.11.2017 - 17 Sa 812/17
  • LAG Hamm, 11.10.2017 - 3 Sa 608/17

    Anspruch eines Heizungsmonteurs auf tarifliche Tagesauslösungen

  • LAG Hamm, 23.11.2017 - 17 Sa 811/17

    Zukunftstarifvertrag verdrängt Lohntarifvertrag

  • LAG Sachsen, 10.07.2014 - 1 Sa 36/14

    Statische Fortgeltung des Tarifvertrages nach vertraglicher Personalüberleitung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2013 - 11 Sa 987/12

    Betriebsübergang - Altvertrag - Gleichstellungsabrede - Lebensaltersstufen - § 27

  • ArbG Brandenburg, 12.03.2014 - 3 Ca 997/13
  • LAG Düsseldorf, 24.04.2018 - 3 Sa 850/17

    Ausschluss von Tariferhöhungen durch Firmentarifvertrag bei arbeitsvertraglicher

  • LAG München, 24.10.2012 - 4 Sa 502/12

    "Sportlehrer an Bundeswehrschulen", Höhergruppierung

  • ArbG Brandenburg, 12.03.2014 - 3 Ca 993/13
  • ArbG Brandenburg, 30.07.2014 - 3 Ca 234/14
  • ArbG Brandenburg, 12.03.2014 - 3 Ca 996/13
  • ArbG Brandenburg, 12.03.2014 - 3 Ca 995/13
  • ArbG Brandenburg, 12.03.2014 - 3 Ca 994/13
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