Rechtsprechung
   BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 65/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1721
BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 65/10 (https://dejure.org/2011,1721)
BAG, Entscheidung vom 15.12.2011 - 7 ABR 65/10 (https://dejure.org/2011,1721)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 (https://dejure.org/2011,1721)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,1721) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Gestellte Arbeitnehmer - Betriebsgröße

  • openjur.de

    Berücksichtigung der in Privatbetrieben tätigen Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes bei den Schwellenwerten des § 9 und § 38 BetrVG

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Berücksichtigung der in Privatbetrieben tätigen Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes bei den Schwellenwerten des § 9 und § 38 BetrVG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 S 3 BetrVG, § 9 BetrVG, § 38 Abs 1 S 1 BetrVG, § 38 Abs 1 S 2 BetrVG
    Berücksichtigung der in Privatbetrieben tätigen Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes bei den Schwellenwerten des § 9 und § 38 BetrVG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitzählen der in Privatbetrieben tätigen Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes bei der Prüfung des Erreichens der Schwellenwerte der organisatorischen Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes; Notwendigkeit einer Mitberücksichtigung der in § 5 Abs. 1 S. 3 BetrVG ...

  • Betriebs-Berater

    Berücksichtigung der in Privatbetrieben tätigen Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes bei Schwellenwerten

  • Betriebs-Berater

    Betriebsgröße nach BetrVG - gestellte Arbeitnehmer

  • rewis.io

    Berücksichtigung der in Privatbetrieben tätigen Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes bei den Schwellenwerten des § 9 und § 38 BetrVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes an private Einsatzbetriebe - Betriebsgröße

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arbeitnehmer des öffentlichen Diensts, die in einem privatrechtlichen Unternehmen tätig sind, sind bei dessen Betriebsgröße mitzuzählen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes an private Einsatzbetriebe

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes an private Einsatzbetriebe - Betriebsgröße

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    An Privatunternehmen überlassene Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes zählen bei der Betriebsgröße mit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gestellte Arbeitnehmer - Betriebsgröße

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsgröße nach BetrVG - gestellte Arbeitnehmer

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Schwellenwert BetrVG: Zählen öffentlich Bedienstete mit?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Schwellenwerte: Zählart an private Einsatzbetriebe überlassener Arbeitnehmer des öffentlichen Dienst

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes an private Einsatzbetriebe - Betriebsgröße

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes an private Einsatzbetriebe - Betriebsgröße

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 140, 208
  • MDR 2012, 15
  • NZA 2012, 519
  • BB 2012, 1024
  • BB 2012, 2635
  • DB 2012, 1336
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 22.10.2003 - 7 ABR 3/03

    Freistellung von Betriebsratsmitgliedern

    Auszug aus BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 65/10
    Erst nach erfolgter Wahl kann die Freistellung des Gewählten durch den Arbeitgeber verlangt werden (vgl. BAG 22. Oktober 2003 - 7 ABR 3/03 - zu B I der Gründe, BAGE 108, 185) .

    Er hat das oder die freizustellende(n) Mitglied(er) zwar nach dem in § 38 Abs. 2 BetrVG geregelten Verfahren zu wählen; die Freistellung selbst nimmt jedoch nach § 38 Abs. 1 BetrVG der Arbeitgeber und nicht der Betriebsrat vor (vgl. BAG 22. Oktober 2003 - 7 ABR 3/03 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 108, 185) .

    Maßgeblich hierfür ist die Anzahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer (vgl. BAG 22. Oktober 2003 - 7 ABR 3/03 - zu B II 2 a aa der Gründe, BAGE 108, 185) .

    (a) Zutreffend verweist die Arbeitgeberin allerdings auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der die in § 7 Satz 2 BetrVG genannten - zur Arbeitsleistung überlassenen - Arbeitnehmer weder bei der für die Betriebsratsgröße noch bei der für den Freistellungsumfang maßgeblichen Belegschaftsstärke Berücksichtigung finden (vgl. hierzu [noch vor Inkrafttreten des § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG] BAG 10. März 2004 - 7 ABR 49/03 - BAGE 110, 27 und 22. Oktober 2003 - 7 ABR 3/03 - BAGE 108, 185) .

  • BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 3/10

    Versetzung zugewiesener Beschäftigter - Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 65/10
    Die Einbeziehung beschränkt sich gerade nicht auf das Recht zu der Wahl der in den Kooperationsbetrieben gebildeten Betriebsräte, wenngleich die Regelungen der §§ 1 und 6 Abs. 1 BwKoopG nach ihrem Wortlaut insoweit nicht völlig eindeutig sind (vgl. BAG 4. Mai 2011 - 7 ABR 3/10 - Rn. 30, NZA 2011, 1373) .

    Diese Beschränkung ist vielmehr die im Gesetz angelegte Folge und nicht verfassungswidrig (vgl. [zu den Mitbestimmungsrechten nach dem BetrVG] BAG 4. Mai 2011 - 7 ABR 3/10 - Rn. 58 mwN, NZA 2011, 1373) .

  • BAG, 10.03.2004 - 7 ABR 49/03

    Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 65/10
    (a) Zutreffend verweist die Arbeitgeberin allerdings auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der die in § 7 Satz 2 BetrVG genannten - zur Arbeitsleistung überlassenen - Arbeitnehmer weder bei der für die Betriebsratsgröße noch bei der für den Freistellungsumfang maßgeblichen Belegschaftsstärke Berücksichtigung finden (vgl. hierzu [noch vor Inkrafttreten des § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG] BAG 10. März 2004 - 7 ABR 49/03 - BAGE 110, 27 und 22. Oktober 2003 - 7 ABR 3/03 - BAGE 108, 185) .
  • BAG, 28.03.2001 - 7 ABR 21/00

    Wahlrecht von Beamten bei Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 65/10
    Dies gelte auch, wenn sie in einem von einem privaten Rechtsträger allein oder gemeinsam mit einem öffentlichen Rechtsträger geführten Betrieb eingegliedert seien (vgl. BAG 28. März 2001 - 7 ABR 21/00 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 97, 226) .
  • BAG, 25.02.1998 - 7 ABR 11/97

    Wahlberechtigung und Wählbarkeit eines Beamten in einer in eine

    Auszug aus BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 65/10
    Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht später aufgegeben und ausgeführt, dass ein an einen Betrieb in privater Trägerschaft überlassener Beamter auch aufgrund der besonderen rechtlichen und tatsächlichen Umstände seines Einsatzes betriebsverfassungsrechtlich nicht als Arbeitnehmer angesehen werden könne, wenn hierzu keine gesetzlichen Bestimmungen - wie etwa in § 24 Abs. 2 Postpersonalrechtsgesetz (PostPersRG, BGBl. I S. 2353)  - getroffen seien (vgl. BAG 25. Februar 1998 - 7 ABR 11/97 - zu II 1 und 6 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 8 Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 62) .
  • BAG, 28.04.1964 - 1 ABR 1/64

    Belegschaftsmitglied - Betriebsrat - Wahlrecht - Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 65/10
    Auch ein Gemeindebeamter, der zur ständigen Dienstleistung in den Betrieb einer juristischen Person des Privatrechts abgeordnet sei, könne Arbeitnehmer dieses Betriebs iSv. §§ 4 ff. BetrVG 1952 sein (vgl. BAG 28. April 1964 - 1 ABR 1/64 - BAGE 16, 1) .
  • BAG, 11.04.1958 - 1 ABR 2/57

    Betriebsratswahl - Frist zur Anfechtung - Bekanntgabe des Wahlergebnisses -

    Auszug aus BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 65/10
    Werde ein Angestellter des öffentlichen Dienstes nicht innerhalb seiner Anstellungsbehörde tätig, sondern verrichte er seine Dienste im Einvernehmen mit seiner Anstellungsbehörde und einer dritten Stelle bei dieser, so sei er für den bei dieser zu bildenden Betriebsrat wahlberechtigt und wählbar (vgl. BAG 11. April 1958 - 1 ABR 2/57 - AP BetrVG § 6 Nr. 1) .
  • LAG Baden-Württemberg, 21.09.2010 - 14 TaBV 3/10

    Freistellung eines dritten Betriebsratsmitgliedes bei Personalgestellung durch

    Auszug aus BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 65/10
    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 21. September 2010 - 14 TaBV 3/10 - aufgehoben.
  • BAG, 18.10.2011 - 1 AZR 335/10

    Interessenausgleich - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Ermittlung

    Auszug aus BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 65/10
    bb) Der Streitfall verlangt keine Entscheidung, ob die in § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG genannten Beschäftigten einschränkungslos bei allen Vorschriften, die auf die Anzahl der Arbeitnehmer des Betriebs abstellen, zu berücksichtigen sind oder ob etwa nach dem jeweiligen Zweck der Regelung Differenzierungen geboten sind (vgl. hierzu zuletzt BAG 18. Oktober 2011 - 1 AZR 335/10 - Rn. 19, NZA 2012, 221) .
  • BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08

    Wählbarkeit eines Leiharbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 65/10
    Der Senat hat zu § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG bereits ausgeführt, es handle sich um eine Sondervorschrift für echte Arbeitnehmerüberlassungen aus dem öffentlichen Dienst, aus der jedenfalls für die Frage der Wählbarkeit von zwischen Privatunternehmen überlassenen Arbeitnehmern keine rechtlichen Schlüsse gezogen werden könnten (vgl. BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 51/08 - Rn. 24, BAGE 133, 202) .
  • BAG, 27.07.2010 - 1 ABR 74/09

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats - Bestimmtheit des Antrags

  • BAG, 18.01.2017 - 7 ABR 60/15

    Freizustellende Betriebsratsmitglieder - Leiharbeitnehmer

    Das einzelne Betriebsratsmitglied hat erst nach seiner Wahl einen Anspruch darauf, freigestellt zu werden (vgl. BAG 5. Dezember 2012 - 7 ABR 17/11 - Rn. 14; 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 12 mwN, BAGE 140, 208) .

    Dies ergibt die normzweckorientierte Auslegung der Vorschrift (iE ebenso ErfK/Koch 17. Aufl. § 38 BetrVG Rn. 1; Haas/Hoppe NZA 2013, 294, 297; DKKW/Wedde 15. Aufl. § 38 Rn. 9, 11; HWK/Reichold 7. Aufl. § 38 BetrVG Rn. 4; Thüsing in Richardi BetrVG 15. Aufl. § 38 Rn. 9 und § 9 Rn. 7; Zimmermann DB 2014, 2591, 2592; vgl. zur Berücksichtigung von Beamten, Soldaten und Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes, die in privatrechtlichen Unternehmen tätig sind, bei den Schwellenwerten in §§ 9, 38 BetrVG: BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 24, 26, BAGE 140, 208) .

    Eine angemessene Interessenvertretung der Belegschaft durch den Betriebsrat wäre daher gefährdet, wenn die Anzahl der regelmäßig im Betrieb beschäftigten Leiharbeitnehmer bei der Ermittlung der für die Freistellung einzelner seiner Mitglieder maßgeblichen Belegschaftsstärke keine Berücksichtigung fände (vgl. bereits BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 26, BAGE 140, 208; zu § 9 BetrVG vgl. auch BAG 13. März 2013 - 7 ABR 69/11 - Rn. 28 ff., aaO) .

  • BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 48/11

    Betriebsverfassungsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff

    Wie der beschließende Senat entschieden hat, sind sie daher jedenfalls bei den organisatorischen Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes zu berücksichtigen, die auf die regelmäßige Anzahl der (wahlberechtigten) Arbeitnehmer abstellen (15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 20 ff., AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 77 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7) .

    Der Senat hat aber ausdrücklich von der Beantwortung der Frage abgesehen, ob die in § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG genannten Beschäftigten einschränkungslos bei allen Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes zu berücksichtigen sind, die auf die Anzahl der Arbeitnehmer abstellen (15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 20, AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 77 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7) .

    Hiervon ist auch der beschließende Senat in seinen jüngeren Entscheidungen zur Wählbarkeit von Leiharbeitnehmern im Entleiherbetrieb (17. Februar 2010 - 7 ABR 51/08 - BAGE 133, 202) , zum Teilnahmerecht von Auszubildenden im "aufgespaltenen Ausbildungsverhältnis" an Betriebsversammlungen (24. August 2011 - 7 ABR 8/10 - AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 42 Nr. 1) , zur Versetzung der einem Kooperationsunternehmen der Bundeswehr zugewiesenen Bundesbediensteten (4. Mai 2011 - 7 ABR 3/10 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 138 = EzA BetrVG 2001 § 99 Versetzung Nr. 9) , zu der Berücksichtigung der in § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG genannten Beschäftigten bei den organisatorischen Schwellenwerten im Einsatzbetrieb (15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 77 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7; 12. September 2012 - 7 ABR 37/11 -) , der "Reaktivierung" eines Beamten in einem privatisierten Postunternehmen (15. August 2012 - 7 ABR 6/11 -) , der Wählbarkeit gestellter Arbeitnehmer zum Betriebsrat (15. August 2012 - 7 ABR 34/11 - NZA 2013, 107; 15. August 2012 - 7 ABR 24/11 -; 12. September 2012 - 7 ABR 37/11 -) sowie der Anrechnung von Vordienstzeiten als Leiharbeitnehmer im Betrieb (10. Oktober 2012 - 7 ABR 53/11 -) ausgegangen.

  • BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 34/11

    Gestellte Arbeitnehmer - Wählbarkeit zum Betriebsrat

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 15. Dezember 2011 entschieden hat, sind die in § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG genannten Beschäftigten jedenfalls bei den organisatorischen Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes zu berücksichtigen, die auf die regelmäßige Anzahl der (wahlberechtigten) Arbeitnehmer des Betriebs abstellen (- 7 ABR 65/10 - Rn. 20 ff., EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7) .

    Daran hält der Senat uneingeschränkt fest und sieht daher von einer erneuten Wiedergabe der im Beschluss vom 15. Dezember 2011 (- 7 ABR 65/10 - Rn. 20 bis 31, aaO) im Einzelnen dargestellten Erwägungen ab.

    (3) Ebenso wenig spricht gegen dieses Ergebnis, dass anders als in § 5 Abs. 1 des Gesetzes über das Personal der Bundeswertpapierverwaltung vom 12. Juli 2006 (BWpVerwPG, BGBl. I S. 1466) in § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG die Frage des aktiven und passiven Wahlrechts nicht ausdrücklich angesprochen ist (vgl. dazu auch schon BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 23, EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7) .

    dd) Für die Wählbarkeit der in § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG genannten Personen im Einsatzbetrieb sprechen schließlich auch Gesetzesbegründung und Entstehungsgeschichte der Regelung (vgl. dazu im Einzelnen schon BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 25 und 27, EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7) .

    Das ist mit der Situation der Überlassung einzelner Arbeitnehmer nicht vergleichbar (vgl. insoweit auch bereits BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 30, EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7) .

  • BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 24/11

    Wählbarkeit von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes in Privatbetrieben

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 15. Dezember 2011 entschieden hat, sind die in § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG genannten Beschäftigten jedenfalls bei den organisatorischen Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes zu berücksichtigen, die auf die regelmäßige Anzahl der (wahlberechtigten) Arbeitnehmer des Betriebs abstellen (- 7 ABR 65/10 - Rn. 20 ff., EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7) .

    Daran hält der Senat uneingeschränkt fest und sieht daher von einer erneuten Wiedergabe der im Beschluss vom 15. Dezember 2011 (- 7 ABR 65/10 - Rn. 20 bis 31, aaO) im Einzelnen dargestellten Erwägungen ab.

    (3) Ebenso wenig spricht gegen dieses Ergebnis, dass anders als in § 5 Abs. 1 des Gesetzes über das Personal der Bundeswertpapierverwaltung vom 12. Juli 2006 (BWpVerwPG, BGBl. I S. 1466) in § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG die Frage des aktiven und passiven Wahlrechts nicht ausdrücklich angesprochen ist (vgl. dazu auch schon BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 23, EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7) .

    dd) Für die Wählbarkeit der in § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG genannten Personen im Einsatzbetrieb sprechen schließlich auch Gesetzesbegründung und Entstehungsgeschichte der Regelung (vgl. dazu im Einzelnen schon BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 25 und 27, EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7) .

    Das ist mit der Situation der Überlassung einzelner Arbeitnehmer nicht vergleichbar (vgl. insoweit auch bereits BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 30, EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7) .

  • BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 17/11

    Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes an private

    Erst nach erfolgter Wahl kann die Freistellung des Gewählten durch den Arbeitgeber verlangt werden (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 12 mwN, AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 77 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7) .

    Die in § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG genannten Beschäftigten sind bei den organisatorischen Schwellenwerten des Betriebsverfassungsgesetzes - so auch bei § 38 BetrVG - zu berücksichtigen (BAG 12. September 2012 - 7 ABR 37/11 - Rn. 16 mwN; ausf. 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 17 ff., AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 77 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7) .

    Die Entstehungsgeschichte von § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG stützt dieses Auslegungsergebnis, gegen das keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 21 ff., aaO) .

    Entgegen der Auffassung der Arbeitgeberin gebietet die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der Leiharbeitnehmer bei der für die Betriebsratsgröße maßgeblichen Belegschaftsstärke grundsätzlich nicht "mitzählten" (vgl. hierzu [noch vor Inkrafttreten des § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG] BAG 10. März 2004 - 7 ABR 49/03 - BAGE 110, 27 und 22. Oktober 2003 - 7 ABR 3/03 - BAGE 108, 185) , kein Verständnis von § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG dahingehend, dass auch die dort genannten Arbeitnehmer bei der Belegschaftsstärke des § 38 Abs. 1 Satz 1 BetrVG nicht berücksichtigt werden dürften (BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 30, aaO) .

    aa) Auch wenn die Personalgestellung im öffentlichen Dienst strukturell - anders als die Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - nicht vorübergehend angelegt ist (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 30, AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 77 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7) , setzt § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG nicht notwendig einen dauerhaften oder auch nur langfristigen Einsatz der in Privatbetrieben tätigen Beschäftigten voraus.

  • BAG, 12.09.2012 - 7 ABR 37/11

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Größe des Betriebsrats - passive

    (1) Die in § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG genannten Beschäftigten sind bei den organisatorischen Schwellenwerten des Betriebsverfassungsgesetzes - so auch bei § 9 BetrVG - zu berücksichtigen (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7; abl. Entscheidungsbesprechung Rieble NZA 2012, 485) .

    Die Entstehungsgeschichte von § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG stützt dieses Auslegungsergebnis, gegen das keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (ausf. BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 21 ff., aaO) .

    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde gebietet die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der Leiharbeitnehmer bei der für die Betriebsratsgröße maßgeblichen Belegschaftsstärke grundsätzlich nicht "mitzählten" (vgl. hierzu [noch vor Inkrafttreten des § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG] BAG 10. März 2004 - 7 ABR 49/03 - BAGE 110, 27 und 22. Oktober 2003 - 7 ABR 3/03 - BAGE 108, 185) , kein Verständnis von § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG dahingehend, dass auch die dort genannten Arbeitnehmer bei der Belegschaftsstärke des § 9 Satz 1 BetrVG nicht berücksichtigt werden dürften (vgl. ausf. BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 30, aaO) .

    Auch hat der Gesetzgeber jedenfalls ein "doppeltes Wahlrecht" bewusst in Kauf genommen (hierzu BT-Drucks. 16/11608 S. 21 und BT-Drucks. 16/1336 S. 17; vgl. auch BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 28, aaO) .

  • BAG, 23.05.2018 - 7 ABR 14/17

    Freistellung eines Konzernbetriebsratsmitglieds

    Vielmehr hat der Arbeitgeber die Freistellung vorzunehmen und nicht der Betriebsrat (BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 15, BAGE 140, 208; 22. Oktober 2003 - 7 ABR 3/03 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 108, 185) .
  • VG Frankfurt/Main, 03.06.2013 - 23 K 1700/13

    Kein Verlust des Wahlrechts bei Personalgestellung

    Der Umstand, dass der Beteiligte zu 2) seit 2004 aufgrund der Auflösung der früheren Organisationseinheiten der Städtischen Bühnen etc. und ihrer Überführung in eine von der Stadt A-Stadt kontrollierte GmbH dort im Wege einer Personalgestellung tätig ist und seine konkrete Arbeitsleistung nur noch dort erbringt, führte nicht zur Beendigung seiner Eigenschaft als Beschäftigter i. S. d. §§ 3, 5 HPVG (BAG B. v. 15.12.2011 - 7 ABR 65/10 - NZA 2012, 519, 524 Rn. 33).

    Die beiden Personalgestellungen ändern am Fortbestand der Arbeitsverhältnisse der davon Betroffenen und damit auch der Beteiligten zu 2) und 3) zur Stadt A-Stadt als Arbeitgeberin nichts, da die Übertragung des Direktionsrechts auf die jeweilige GmbH nicht zum Wechsel der Arbeitgeberstellung auf die jeweilige GmbH geführt hat (BAG B. v. 15.12.2011, a.a.O. Rn. 33 f.).

    Es besteht daher Einigkeit in Literatur und Rechtsprechung, dass die aufgrund einer Personalgestellung bei einem anderen Arbeitgeber tätigen Personen wegen der Aufrechterhaltung ihres Arbeitsverhältnisses zum personalgestellenden Arbeitgeber dessen Beschäftigte bleiben (BAG B. v. 15.11.2012, a.a.O.) und damit unverändert auch Beschäftigte i. S. d. §§ 3, 5 HPVG sind (OVG NW B. v. 20.6.2011 - 16 B 271/11.PVB - juris Rn. 39, 41; 23.3.2010 - 16 A 2423/08.PVL - PersR 2010, 358, 359; BayVGH B. v. 18.6.1999 - 17 P 98.2843 - PersR 1999, 503, 504; Fischer/Goeres/Gronimus a.a.O. § 4 BPersVG Rn. 20; Steinherr in Sponer/Steinherr, TVöD/TV-L, Stand März 2013 (2), § 4 TVöD Rn. 143; Trümner/Sparcholz PersR 2008, 317, 319; Koch in Erfurter Kommentar, 13. Aufl., 2013, § 5 BetrVG Rn. 3a; Heise/Fedder NZA 2009, 1069, 1071; zum Ansatz der doppelten Betriebszugehörigkeit von Leiharbeitskräften in der Privatwirtschaft Hamann in Schüren, AÜG, 4. Aufl., 2010, § 14 Rn. 20, 22 ff. m. w. N.; davon ausgehend NdsOVG B. 18.3.2011 - 17 MP 1/11 - PersR 2011, 208, 209; BAG B. v. 15.12.2011, a.a.O. S. 523 Rn. 28 unter Verweis auf BT-Drucks. 16/11608 S. 21).

    Die Gegenauffassung nimmt in den von § 5 Abs. 1 S. 3 BetrVG erfassten Fällen ein Doppelwahlrecht an, ohne dies jedoch näher zu begründen (Koch a.a.O. § 5 BetrVG Rn. 3a; zur bewussten Inkaufnahme eines Doppelwahlrechts personalgestellter oder zugewiesener Beschäftigter durch den Bundesgesetzgeber BAG B. v. 15.12.2011, a.a.O. 523 Rn. 28).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2015 - 8 TaBV 34/14

    Leiharbeitnehmer - Berücksichtigung beim Schwellenwert des § 38 Abs 1 BetrVG

    Maßgeblich hierfür ist die Anzahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer (BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 18, juris = NZA 2012, 519).

    Je mehr Arbeit im Betriebsrat anfällt, desto mehr - freizustellende - Mitglieder soll er haben (BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 26 juris = NZA 2012, 519).

  • ArbG Offenbach, 22.08.2012 - 10 BV 6/11

    Berücksichtigung der Anzahl der wahlberechtigten Leiharbeitnehmer bei der

    Dabei ist der 7. Senat des BAG für die Beamten, Soldaten und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen tätig sind, inzwischen zu der Auffassung gelangt, dass diese Beschäftigten jedenfalls bei den organisatorischen Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes - insbesondere bei der Anzahl der Freistellungen nach § 38 BetrVG - mitzuzählen sind (BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10, NZA 2012, 519).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.02.2011 - 15 TaBV 2347/10

    Personalgestellung - Wählbarkeit zum Betriebsrat

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht