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   BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 583/12   

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https://dejure.org/2013,32558
BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 583/12 (https://dejure.org/2013,32558)
BAG, Entscheidung vom 20.06.2013 - 2 AZR 583/12 (https://dejure.org/2013,32558)
BAG, Entscheidung vom 20. Juni 2013 - 2 AZR 583/12 (https://dejure.org/2013,32558)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    Ordentliche Kündigung wegen außerdienstlich begangener Straftat

  • openjur.de

    Ordentliche Kündigung wegen außerdienstlich begangener Straftat

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Ordentliche Kündigung wegen außerdienstlich begangener Straftat

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 S 1 Alt 2 KSchG, § 241 Abs 2 BGB, § 3 PolAufgV BE, § 8 Abs 1 S 1 BAT
    Ordentliche Kündigung wegen außerdienstlich begangener Straftat

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigung des Dienstverhältnisses einer Wachpolizistin wegen des Verdachts eines außerdienstlich begangenen Drogendelikts

  • bag-urteil.com

    Ordentliche Kündigung wegen außerdienstlich begangener Straftat

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Kündigung eines Wachpolizisten wegen Herstellung von K.O.-Tropfen

  • rabüro.de

    Zur Rechtmäßigkeit einer ordentlichen Kündigung wegen einer außerdienstlich begangenen Straftat

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Kündigung eines Wachpolizisten wegen Herstellung von K.O.-Tropfen

  • Betriebs-Berater

    Ordentliche Kündigung wegen außerdienstlich begangener Straftat

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Ordentliche Kündigung wegen außerdienstlich begangener Straftat

  • ra.de
  • RA Kotz

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen außerdienstlich begangener Straftat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung des Dienstverhältnisses einer Wachpolizistin wegen des Verdachts eines außerdienstlich begangenen Drogendelikts

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ordentliche Kündigung wegen außerdienstlich begangener Straftat ? Unzulässige personen- oder verhaltensbedingte Kündigung bei anderer zumutbarer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Herstellung von K.-o.-Tropfen kann Kündigung eines Wachpolizisten rechtfertigen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung wegen außerdienstlich begangener Straftat - der Wachpolizist und seine KO-Tropfern

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Herstellung von "K.o.-Tropfen" durch einen Wachpolizisten kann grundsätzlich personenbedingte Kündigung rechtfertigen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Strafbares außerdienstliches Verhalten kann Zweifel an der Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit eines Beschäftigten begründen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ordentliche Kündigung wegen außerdienstlich begangener Straftat - zumutbare Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Job weg nach Sturm aufs Kapitol

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Straftat außerhalb des Arbeitsverhältnisses: Kündigung kann bei Weiterbeschäftigungsmöglichkeit unwirksam sein

  • wordpress.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ordentliche Kündigung wegen außerdienstlich begangener Straftat bei Weiterbeschäftigungsmöglichkeit unzulässig - Grundsätzlich aber personenbedingte bzw. verhaltensbedingte Kündigung möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 244
  • NZA 2013, 1345
  • BB 2013, 2931
  • DB 2013, 2749
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 257/08

    Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 583/12
    Mit der Befugnis zur personenbedingten Kündigung wird dem Arbeitgeber die Möglichkeit eröffnet, das Arbeitsverhältnis aufzulösen, wenn der Arbeitnehmer die erforderliche Eignung oder Fähigkeit nicht (mehr) besitzt, die geschuldete Arbeitsleistung vertragsgerecht zu erfüllen ( BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 19; 10. September 2009 - 2 AZR 257/08  - Rn. 2 4, BAGE 132, 72 ) .

    Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls (BAG 10. September 2009 - 2 AZR 257/08 - aaO) .

    Auch die erhebliche Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht kann eine Kündigung sozial rechtfertigen (BAG 28. Oktober 2010 - 2 AZR 293/09 - Rn. 12; 10. September 2009 - 2 AZR 257/08 - Rn. 12, BAGE 132, 72).

    Eine außerdienstlich begangene Straftat von einigem Gewicht vermochte auf dieser tariflichen Grundlage die verhaltensbedingte Kündigung eines Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu rechtfertigen (BAG 10. September 2009 - 2 AZR 257/08 - Rn. 16, BAGE 132, 72; 21. Juni 2001 -  2 AZR 325/00  - zu B I 2 a der Gründe) .

    Darüber hinausgehende Anforderungen an die private Lebensführung stellt der TVöD nicht mehr, auch nicht an anderer Stelle (BAG 10. September 2009 - 2 AZR 257/08 - Rn. 17, aaO) .

    Der Arbeitnehmer hat seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis so zu erfüllen und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitgebers so zu wahren, wie dies von ihm unter Berücksichtigung seiner Stellung und Tätigkeit im Betrieb, seiner eigenen Interessen und der Interessen der anderen Arbeitnehmer des Betriebs nach Treu und Glauben billigerweise verlangt werden kann (BAG 10. September 2009 - 2 AZR 257/08 - Rn. 20, BAGE 132, 72; 26. März 2009 -  2 AZR 953/07  - Rn. 24) .

    Er ist danach auch außerhalb der Arbeitszeit verpflichtet, auf die berechtigten Interessen des Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen (BAG 10. September 2009 - 2 AZR 257/08 - aaO) .

    Durch - rechtswidriges - außerdienstliches Verhalten des Arbeitnehmers werden berechtigte Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt, wenn es negative Auswirkungen auf den Betrieb oder einen Bezug zum Arbeitsverhältnis hat (BAG 10. September 2009 - 2 AZR 257/08 - aaO; 27. November 2008 -  2 AZR 98/07  - Rn. 21) .

    Der Arbeitnehmer verstößt mit einer solchen Tat gegen die schuldrechtliche Pflicht zur Rücksichtnahme aus § 241 Abs. 2 BGB, wenn sie einen Bezug zu seinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen oder zu seiner Tätigkeit hat und dadurch berechtigte Interessen des Arbeitgebers oder anderer Arbeitnehmer verletzt werden (BAG 10. September 2009 - 2 AZR 257/08 - Rn. 21, aaO) .

  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 650/05

    Betriebsbedingte Kündigung - "freier" Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 583/12
    Dem steht es gleich, dass ein Arbeitsplatz bis zum Ablauf der Kündigungsfrist frei wird ( BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 552/11 - aaO; 1. März 2007 -  2 AZR 650/05  - Rn. 24) .

    Einen konkreten freien Arbeitsplatz muss er in der Regel nicht benennen ( BAG 1. März 2007 - 2 AZR 650/05  - Rn. 21 ; 6. November 1997 - 2 AZR 253/97  - zu II 4 b der Gründe).

    Erst daraufhin hat der Arbeitgeber eingehend zu erläutern, aus welchen Gründen (auch) eine Umsetzung nicht möglich gewesen sei (vgl. BAG 25. Oktober 2012  - 2 AZR 552/11 - Rn. 30; 1. März 2007 - 2 AZR 650/05  - aaO) .

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 552/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 583/12
    Als "frei" sind nur solche Arbeitsplätze anzusehen, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung unbesetzt sind ( BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 552/11 - Rn. 29; 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10  - Rn. 24 , BAGE 140, 169) .

    Dem steht es gleich, dass ein Arbeitsplatz bis zum Ablauf der Kündigungsfrist frei wird ( BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 552/11 - aaO; 1. März 2007 -  2 AZR 650/05  - Rn. 24) .

    Erst daraufhin hat der Arbeitgeber eingehend zu erläutern, aus welchen Gründen (auch) eine Umsetzung nicht möglich gewesen sei (vgl. BAG 25. Oktober 2012  - 2 AZR 552/11 - Rn. 30; 1. März 2007 - 2 AZR 650/05  - aaO) .

  • BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11

    Ordentliche Kündigung - mangelnde Verfassungstreue

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 583/12
    Mit der Befugnis zur personenbedingten Kündigung wird dem Arbeitgeber die Möglichkeit eröffnet, das Arbeitsverhältnis aufzulösen, wenn der Arbeitnehmer die erforderliche Eignung oder Fähigkeit nicht (mehr) besitzt, die geschuldete Arbeitsleistung vertragsgerecht zu erfüllen ( BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 19; 10. September 2009 - 2 AZR 257/08  - Rn. 2 4, BAGE 132, 72 ) .

    Damit ist aber lediglich bei den politischen Loyalitätspflichten auch außerdienstliches Verhalten erfasst (vgl. BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 17) .

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 1020/08

    Personenbedingte Kündigung - Krankheit - freier Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 583/12
    b) Eine Kündigung ist trotz Vorliegens von Gründen in der Person des Arbeitnehmers durch diese nicht "bedingt", deshalb unverhältnismäßig und damit rechtsunwirksam, wenn die Möglichkeit besteht, den Arbeitnehmer zu anderen (ggf. auch schlechteren) Arbeitsbedingungen weiter zu beschäftigen, unter denen sich die eingetretene Vertragsstörung nicht mehr, zumindest nicht mehr in erheblicher Weise auswirkt (vgl. BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 1020/08 - Rn. 15; 10. Dezember 2009 - 2 AZR 198/09 - Rn. 14) .

    aa) Nach § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b KSchG sind in Betrieben und Verwaltungen des öffentlichen Dienstes solche Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten zu berücksichtigen, die in derselben Dienststelle oder in einer anderen Dienststelle desselben Verwaltungszweigs bestehen (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 1020/08 - Rn. 17) .

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 583/12
    Soweit das Landesarbeitsgericht die spätere Presseveröffentlichung in die Interessenabwägung hat einfließen lassen, ist zu berücksichtigen, dass nachträglich eingetretene Umstände allenfalls insoweit von Bedeutung sein können, wie sie die Vorgänge, die zur Kündigung geführt haben, in einem neuen Licht erscheinen lassen (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 53 mwN, BAGE 134, 349).
  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 984/08

    Personenbedingte Kündigung - mehrjährige Freiheitsstrafe

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 583/12
    Andererseits hat bei einer Kündigung aus Gründen mangelnder Eignung zu Lasten des Arbeitnehmers Berücksichtigung zu finden, dass der Eignungsmangel aus einem von dem Arbeitnehmer selbst verschuldeten Verhalten resultiert (vgl. zur selbst verschuldeten Arbeitsverhinderung wegen Verurteilung zu einer Freiheitstrafe BAG 24. März 2011 - 2 AZR 790/09 - Rn. 29; 25. November 2010 - 2 AZR 984/08 - Rn. 29, BAGE 136, 213) .
  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 790/09

    Personenbedingte Kündigung - mehrjährige Freiheitsstrafe

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 583/12
    Andererseits hat bei einer Kündigung aus Gründen mangelnder Eignung zu Lasten des Arbeitnehmers Berücksichtigung zu finden, dass der Eignungsmangel aus einem von dem Arbeitnehmer selbst verschuldeten Verhalten resultiert (vgl. zur selbst verschuldeten Arbeitsverhinderung wegen Verurteilung zu einer Freiheitstrafe BAG 24. März 2011 - 2 AZR 790/09 - Rn. 29; 25. November 2010 - 2 AZR 984/08 - Rn. 29, BAGE 136, 213) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.10.2011 - 19 Sa 1075/11

    Ordentliche Kündigung eines Wachpolizisten wegen Straftat

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 583/12
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. Oktober 2011 - 19 Sa 1075/11 - aufgehoben.
  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 198/09

    Anforderungen an betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 583/12
    b) Eine Kündigung ist trotz Vorliegens von Gründen in der Person des Arbeitnehmers durch diese nicht "bedingt", deshalb unverhältnismäßig und damit rechtsunwirksam, wenn die Möglichkeit besteht, den Arbeitnehmer zu anderen (ggf. auch schlechteren) Arbeitsbedingungen weiter zu beschäftigen, unter denen sich die eingetretene Vertragsstörung nicht mehr, zumindest nicht mehr in erheblicher Weise auswirkt (vgl. BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 1020/08 - Rn. 15; 10. Dezember 2009 - 2 AZR 198/09 - Rn. 14) .
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung

  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 293/09

    Öffentlicher Dienst - Kündigung aus verhaltensbedingtem Grund - außer-

  • BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10

    Sozialauswahl - Altersgruppen - Altersdiskriminierung

  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 98/07

    Verdachtskündigung - Beteiligung des Personalrats

  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 68/95

    Personenbedingte Kündigung bei Verlust der Fluglizenz

  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 253/97

    Aufhebungsklage: außerordentliche Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers wegen

  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 325/00

    Außerordentliche Kündigung

  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 953/07

    Außerordentliche Kündigung - Nebenpflichtverletzung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 10 Sa 899/17

    Kündigung - Präsentieren eines Hakenkreuzes während der Arbeitszeit - Mitarbeiter

    Schon aus der allgemeinen Regelung des § 241 Abs. 2 BGB ergibt sich die Pflicht des Arbeitnehmers zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers und zum Schutz und zur Förderung des Vertragszwecks (vgl. etwa BAG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 2 AZR 583/12).
  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 611/17

    Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung

    Der Arbeitnehmer verstößt mit einem solchen Verhalten gegen seine schuldrechtliche Pflicht zur Rücksichtnahme aus § 241 Abs. 2 BGB, wenn es einen Bezug zu seinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen oder zu seiner Tätigkeit hat und dadurch berechtigte Interessen des Arbeitgebers oder anderer Arbeitnehmer verletzt werden (BAG 10. April 2014 - 2 AZR 684/13 - Rn. 14; 20. Juni 2013 - 2 AZR 583/12 - Rn. 26) .
  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1071/12

    Anfechtung - ordentliche Kündigung

    So können außerdienstlich begangene Straftaten eines mit hoheitlichen Aufgaben betrauten Arbeitnehmers auch dann zu einem Eignungsmangel führen, wenn es an einem unmittelbaren Bezug zum Arbeitsverhältnis fehlt (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 583/12 - Rn. 14; 10. September 2009 - 2 AZR 257/08 - Rn. 24, BAGE 132, 72) .
  • BAG, 13.06.2019 - 6 AZR 459/18

    Massenentlassung - Kündigung sofort nach Eingang der Massenentlassungsanzeige

    Erst dann hat der Arbeitgeber darzulegen und zu beweisen, weshalb das nicht zu realisieren ist (vgl. BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 476/16 - Rn. 29, 50; 20. Juni 2013 - 2 AZR 583/12 - Rn. 22) .
  • LAG Düsseldorf, 12.04.2018 - 11 Sa 319/17

    Außerdienstliche Straftat rechtfertigt keine fristlose Kündigung

    (1)Mit der Befugnis zur personenbedingten Kündigung wird dem Arbeitgeber die Möglichkeit eröffnet, das Arbeitsverhältnis aufzulösen, wenn der Arbeitnehmer die erforderliche Eignung oder Fähigkeit nicht (mehr) besitzt, die geschuldete Arbeitsleistung vertragsgerecht zu erfüllen (BAG 20.06.2013 - 2 AZR 583/12, NZA 2013, 1345; 10.09.2009 - 2 AZR 257/08, aaO.).

    Maßgebend sind die Umstände des Einzelfalls (BAG 10.04.2014 - 2 AZR 684/13, NZA 2014, 1197; 20.06.2013 - 2 AZR 583/12, aaO.; 10.09.2009 - 2 AZR 257/08, aaO.).

    Da außerdienstlich begangene Straftaten eines im öffentlichen Dienst mit hoheitlichen Aufgaben betrauten Arbeitnehmers auch dann zu einem Eignungsmangel führen, wenn es an einem unmittelbaren Bezug zum Arbeitsverhältnis fehlt (BAG 10.04.2014 - 2 AZR 684/13, aaO.; 20.06.2013 - 2 AZR 583/12, aaO.; 10.09.2009 - 2 AZR 257/08, aaO.), ist im Umkehrschluss davon auszugehen, dass es außerhalb des öffentlichen Dienstes eines solchen unmittelbaren Zusammenhangs bedarf.

    Er hat sich damit nicht in Widerspruch zu seinen und zu den Aufgaben der Arbeitgeberin gesetzt (vgl. BAG 20.06.2013 - 2 AZR 583/12, aaO.).

    (a)Eine Kündigung ist unverhältnismäßig und damit rechtsunwirksam, wenn die Möglichkeit besteht, den Arbeitnehmer zu anderen (ggf. auch schlechteren) Arbeitsbedingungen weiter zu beschäftigen, unter denen sich die eingetretene Vertragsstörung nicht mehr, zumindest nicht mehr in erheblicher Weise auswirkt (BAG 20.06.2013 - 2 AZR 583/12, aaO.; 10.06.2010 - 2 AZR 1020/08, NZA 2010, 1234; 10.12.2009 - 2 AZR 198/09, NZA 2010, 639).

    Grundsätzlich ist daher auch beim Fehlen der Eignung für die vertraglich geschuldete Tätigkeit zu prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen in Betracht kommt (BAG 20.06.2013 - 2 AZR 583/12, aaO.; 06.09.2012 - 2 AZR 270/11, NZA 2013, 1087).

    Das gilt auch bei Eignungsmängeln aufgrund außerdienstlicher Straftaten, es sei denn, dem Arbeitnehmer fehlte aufgrund ihrer zwangsläufig die Eignung für sämtliche in Betracht kommende Tätigkeiten (BAG 20.06.2013 - 2 AZR 583/12, aaO.).

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 684/13

    Strafbares außerdienstliches Verhalten - Eignungsmangel als in der Person des

    Eine Nebenpflicht kann auch durch eine außerdienstliche Straftat verletzt werden (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 583/12 - Rn. 24; 28. Oktober 2010 - 2 AZR 293/09 - Rn. 12) .

    Diese Grundsätze gelten nach der Ablösung des BAT durch den TVöD bzw. den TV-L auch im öffentlichen Dienst (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 583/12 - Rn. 26) .

    Maßgebend sind die Umstände des Einzelfalls (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 583/12 - Rn. 14; 10. September 2009 - 2 AZR 257/08 - Rn. 24, BAGE 132, 72) .

    Zu Lasten des Klägers ist in Rechnung zu stellen, dass der Eignungsmangel aus einem von ihm selbst verschuldeten Verhalten resultiert (vgl. BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 583/12 - Rn. 30; 23. Mai 2013 - 2 AZR 120/12 - Rn. 39) .

  • LAG Niedersachsen, 12.03.2018 - 15 Sa 319/17

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Mitgliedschaft in einer

    Der Arbeitnehmer verstößt mit einer solchen Tat gegen seine schuldrechtliche Pflicht zur Rücksichtnahme aus § 241 Abs. 2 BGB, wenn sie einen Bezug zu seinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen oder zu seiner Tätigkeit hat und dadurch berechtigte Interessen des Arbeitgebers oder anderer Arbeitnehmer verletzt werden (BAG 10. April 2014 - 2 AZR 684/13 - Rn. 14; 20. Juni 2013 - 2 AZR 583/12 - Rn. 26) .

    Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 583/12 - Rn. 14; 10. September 2009 - 2 AZR 257/08 - Rn. 24) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2016 - 7 Sa 220/15

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen heimlicher Aufnahme eines Personalgesprächs

    Auch die erhebliche Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht kann eine Kündigung sozial rechtfertigen (BAG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 2 AZR 583/12 - NZA 2013, 1345, 1347 Rn. 24 m. w. N.).

    Der Arbeitnehmer hat seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis so zu erfüllen und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitsgebers so zu wahren, wie dies von ihm unter Berücksichtigung seiner Stellung und Tätigkeit im Betrieb nach Treu und Glauben billigerweise verlangt werden kann (BAG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 2 AZR 583/12 - NZA 2013, 1345, 1347 Rn. 26 m. w. N.).

  • LAG Niedersachsen, 21.03.2019 - 13 Sa 371/18

    Grundsatz der Trennung von Privatbereich und Arbeitsbereich; Rechtswidriges

    Ob daraus ein personenbedingter Kündigungsgrund folgt, hängt von der Art des Delikts, den konkreten Arbeitspflichten des Arbeitnehmers und seiner Stellung im Betrieb ab ( BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 583/12 -, juris, Rn. 14 ).
  • BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 476/16

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte - Auflösung einer

    Auf die Verfügbarkeit anderer im Einzugsgebiet von 30 km gelegener Stellen hat sich der Kläger, den insoweit eine abgestufte Darlegungslast trifft (vgl. BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 583/12 - Rn. 22) , nicht berufen.
  • BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 638/13

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - öffentlicher Dienst - Beteiligung der

  • LAG Hamm, 27.08.2015 - 15 Sa 262/15

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines in der

  • LAG Köln, 07.08.2020 - 4 Sa 122/20

    Fristlose Kündigung wegen Rückgabe eines verschmutzten und beschädigten

  • ArbG Düsseldorf, 12.07.2016 - 15 Ca 1769/16

    Fristlose Kündigung eines Autohausverkäufers

  • LAG Sachsen, 31.07.2020 - 2 Sa 398/19

    Verhaltensbedingte ordentliche Kündigung; Darlegungs- und Beweislast bei

  • LAG Düsseldorf, 24.08.2021 - 14 Sa 190/21

    Elektronisches Dokument; Einbettung von Schriftarten

  • LAG München, 13.04.2016 - 5 Sa 990/15

    Verhaltensbedingte Änderungskündigung: Abgrenzung personen-/verhaltensbedingte

  • LAG Köln, 19.06.2020 - 4 Sa 655/19

    Fristlose Tatkündigung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort; Zerstörung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2019 - 7 Sa 2068/18

    Personenbedingte Kündigung - Straftat vor Beginn des Arbeitsverhältnisses -

  • LAG Hessen, 23.08.2021 - 7 Sa 1190/20

    Verdachtskündigung wegen Kassenmanipulation

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.06.2023 - 23 Sa 1107/22

    Kündigung wegen des Vorwurfs antisemitischer Äußerungen bei der Deutschen Welle

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.12.2013 - 5 Sa 113/13

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Speicherung pornographischer Dateien auf

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2015 - 6 Sa 22/15

    Außerordentliche Kündigung - Handgreiflichkeit gegenüber einer Arbeitskollegin

  • LAG Düsseldorf, 21.01.2020 - 14 Sa 525/19

    Verhaltensbedingte Kündigung bei Störung Betriebsfrieden

  • LAG Köln, 01.10.2014 - 12 Sa 269/14

    Verhaltensbedingte Kündigung; Betriebsratsanhörung

  • LAG Nürnberg, 15.09.2015 - 7 SaGa 4/15

    Einstweilige Verfügung - Beschäftigung - Verfügungsgrund

  • ArbG Wiesbaden, 22.07.2015 - 3 Ca 170/15
  • ArbG Paderborn, 07.02.2020 - 3 Ca 1346/19
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2018 - 7 Sa 2068/18
  • ArbG Bielefeld, 11.09.2019 - 6 Ca 326/19
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