Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 01.08.2013 - 2 Sa 6/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,18456
LAG Baden-Württemberg, 01.08.2013 - 2 Sa 6/13 (https://dejure.org/2013,18456)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.08.2013 - 2 Sa 6/13 (https://dejure.org/2013,18456)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. August 2013 - 2 Sa 6/13 (https://dejure.org/2013,18456)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,18456) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (32)

  • lag-baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung)

    Werkverträge

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Daimler beschäftigte IT-Experten in Scheinwerkverträgen

  • heise.de (Pressebericht, 01.08.2013)

    Daimler beschäftigte IT-Experten in Scheinwerkverträgen

  • faz.net (Kurzinformation)

    Kann ich mich mit einem Werkvertrag einklagen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitnehmerüberlassung und Scheinwerkvertrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abgrenzung zwischen Dienst- oder Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abgrenzung zwischen Dienst- oder Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Urteil zum Thema Scheinwerkvertrag - Scheindienstvertrag

  • lto.de (Kurzinformation)

    Scheinwerkverträge - IT-Experten haben Arbeitsverhältnis mit Daimler

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abgrenzung zwischen Dienst- oder Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Zustandekommen von Arbeitsverhältnissen aufgrund von Schweinwerkverträgen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - Daimler hat IT-Fachkräfte mit Scheinwerkverträgen beschäftigt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Scheinwerk-/Scheindienstverträge bei Daimler?

  • spiegel.de (Pressebericht, 01.08.2013)

    Daimler beschäftigte IT-Experten in Scheinwerkverträgen

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Werkvertrag kann zum Arbeitsvertrag werden

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Beschäftigung im Rahmen eines Scheinwerkvertrages führt zum Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Abgrenzung Werk-, Dienstvertrag und Arbeitnehmerüberlassung

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Stichwort Scheinselbstständigkeit - Wann gilt jemand als Scheinselbstständiger?

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Scheinwerkvertrag

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Scheinwerkverträge bei Daimler - Mitarbeiter müssen jetzt fest angestellt werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Arbeitsverhältnis nach jahrelangem Fremdmitarbeitereinsatz - Arbeitsvertrag

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Arbeitsverhältnis nach jahrelangem Fremdmitarbeitereinsatz - Arbeitsrecht

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach jahrelangem Fremdmitarbeitereinsatz

  • templin-thiess.de (Pressemitteilung)

    Schein-Werkvertrag - Urteil zugunsten der Arbeitnehmer

  • juve.de (Kurzinformation)

    Streit um Werkverträge: IT-Spezialisten setzten sich gegen Daimler durch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Scheinwerk-/Scheindienstverträge bei Daimler

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    "Kettenwerkvertrag" ist Arbeitsvertrag

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Tatsächliche Durchführung eines Vertrages kann für Arbeitnehmerüberlassung sprechen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beschäftigung von IT-Fachkräften im Rahmen von Scheinwerkverträgen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    IT-Fachkräfte mit Scheinwerkverträgen bei Daimler beschäftigt

  • lag-baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Scheinwerk-/Scheindienstverträge bei Daimler? Die Kläger waren bei der Daimler AG im Rahmen eines Scheinwerkvertrages beschäftigt. Deshalb ist zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis zu Stande gekommen.

  • lag-baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Scheinwerk-/Scheindienstverträge bei Daimler?

Besprechungen u.ä. (5)

  • wolterskluwer-online.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der Werkvertrag als Flexibilisierungsinstrument

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    EDV-Betreuer klagen erfolgreich gegen die AG Daimler auf Feststellung eines Arbeitsverhältnisses

  • taylorwessing.com (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Werkverträge und Freelancer-Einsätze unter besonderer Beobachtung

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Scheinwerkverträge können zu unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung führen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 1017
  • BB 2013, 2809
  • BB 2013, 3136
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 269/07

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Verteilung der Darlegungslast für das

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.08.2013 - 2 Sa 6/13
    a) Eine Überlassung zur Arbeitsleistung iSd. § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 AÜG liegt vor, wenn einem Entleiher Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden, die in dessen Betrieb eingegliedert sind und ihre Arbeit allein nach Weisungen des Entleihers in dessen Interesse ausführen (BAG 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 - AP Nr. 10 zu § 9 AÜG Rn. 26, 6. August 2003 - 7 AZR 180/02 - AP Nr. 6 zu § 9 AÜG Rn. 38; 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - AP Nr. 19 zu § 10 AÜG Rn. 14).

    Er organisiert die zur Erreichung eines wirtschaftlichen Erfolgs notwendigen Handlungen nach eigenen betrieblichen Voraussetzungen und bleibt für die Erfüllung der in dem Vertrag vorgesehenen Dienste oder für die Herstellung des geschuldeten Werks gegenüber dem Drittunternehmen verantwortlich (BAG 18. Januar 2012 - 7 AZR 793/10 - aaO Rn. 27; 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - aaO Rn. 14).

    Der so ermittelte wirkliche Wille der Vertragsparteien bestimmt den Geschäftsinhalt und damit den Vertragstyp (BAG 18. Januar 2012 - 7 AZR 793/10 - aaO Rn. 28; 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - aaO Rn. 15).

  • BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10

    Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.08.2013 - 2 Sa 6/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitnehmer mit der allgemeinen Feststellungsklage das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zu einem Entleiher auf Grundlage der Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes geltend machen (BAG 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 - AP Nr. 10 zu § 9 AÜG Rn. 14).

    a) Eine Überlassung zur Arbeitsleistung iSd. § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 AÜG liegt vor, wenn einem Entleiher Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden, die in dessen Betrieb eingegliedert sind und ihre Arbeit allein nach Weisungen des Entleihers in dessen Interesse ausführen (BAG 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 - AP Nr. 10 zu § 9 AÜG Rn. 26, 6. August 2003 - 7 AZR 180/02 - AP Nr. 6 zu § 9 AÜG Rn. 38; 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - AP Nr. 19 zu § 10 AÜG Rn. 14).

    Schüren (Festschrift für Däubler, 1999 Seite 90 ff.) sieht in der tatsächlichen Inanspruchnahme von Gewährleistungsrechten ein deutliches Merkmal eines echten Werkvertrages, in der unterbliebenen Geltendmachung von Gewährleistungsrechten trotz aufgetretener Mängel ein deutliches Indiz für einen Schein-Werkvertrag (vgl. Schüren/Hamann AÜG 4. Aufl. § 1 Rn. 141; Greiner aaO Seite 699; so auch BAG 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 - aaO Rn. 37).

  • BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 497/89

    Arbeitnehmerüberlassung; Werkvertrag

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.08.2013 - 2 Sa 6/13
    d) Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unterscheidet bei den erteilten Weisungen zwischen arbeitsrechtlichen/personenbezogenen Weisungen (im Rahmen der so genannten Personalhoheit) und werkbezogenen/objektbezogenen Anweisungen im Sinne des § 645 Abs. 1 Satz 1 BGB (BAG 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - AP Nr. 8 zu § 10 AÜG Rn. 55).

    Dabei muss diese abweichende Vertragspraxis den auf Seiten der Vertragspartner zum Vertragsabschluss berechtigten Personen bekannt gewesen und von ihnen zumindest geduldet worden sein; denn sonst kann eine solche, den schriftlichen Vereinbarungen widersprechende Vertragsdurchführung nicht als Ausdruck des wirklichen Geschäftswillens der Vertragspartner angesehen werden (BAG 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - aaO Rn. 56).

  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.08.2013 - 2 Sa 6/13
    Die persönliche Abhängigkeit - und mit ihr die Arbeitnehmereigenschaft - ist anzunehmen, wenn statt der freien Tätigkeitsbestimmung die Einbindung in eine fremde Arbeitsorganisation vorliegt, die sich im Weisungsrecht des Arbeitgebers bezüglich Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit zeigt (BAG 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 - AP Nr. 74 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 160/02

    Betriebliche Altersversorgung bei vermuteter Arbeitsvermittlung/unerlaubter

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.08.2013 - 2 Sa 6/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist gewerbsmäßig im Sinne des AÜG jede nicht nur gelegentliche, sondern auf eine gewisse Dauer angelegte und auf die Erzielung unmittelbarer oder mittelbarer wirtschaftlicher Vorteile gerichtete selbstständige Tätigkeit (zB. BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 - AP Nr. 5 zu § 13 AÜG).
  • OLG Stuttgart, 08.07.2015 - 4 U 182/14

    Unterlassungsanspruch: Veröffentlichung mit versteckter Kamera aufgenommener

    Wie auch das Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 01.08.2013 (2 Sa 6/12, NZA 2013, 1017) zeige, hätten die vom Landgericht herangezogenen Umstände durchaus Indizwirkung und könnten Beleg für das Vorliegen eines Scheinwerkvertrages sein.
  • LAG Baden-Württemberg, 03.12.2014 - 4 Sa 41/14

    Unzulässige Berufung auf Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis des Verleihers -

    Die Vertragspraxis lässt aber nur dann Rückschlüsse auf den wirklichen Geschäftswillen der Vertragspartner zu, wenn die zum Vertragsabschluss berechtigten Personen die vom Vertragswortlaut abweichende Vertragspraxis kennen und sie zumindest billigen (BAG 15. April 2014 - 3 AZR 395/11 - juris; BAG 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - juris; LAG Baden-Württemberg 1. August 2013 - 2 Sa 6/13 - NZA 2013, 1017).

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Umstände, aus denen sich ergeben soll, dass es sich bei dem drittbezogenen Personalansatz um eine Arbeitnehmerüberlassung handelt, trägt diejenige Partei, die daraus für sich günstige Rechtsfolgen herleiten will, also der klagende Arbeitnehmer (LAG Baden-Württemberg 1. August 2013 aaO).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2016 - 3 Sa 476/15

    Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag - Beweislast

    BAG 25.09.2013 - 10 AZR 282/12, EzA § 611 BGB 2002 Arbeitnehmerbegriff Nr. 25 = NZA 2013, 1348; 21.11.2013 - 6 AZR 23/12, EzA-SD 3/2014 S. 12 LS; BAG BW 01.08.2013 LAGE § 10 AÜG Nr. 11 = NZA 2013, 1017; s. Heise/Friedl NZA 2015, 129 ff., Scrum).

    11 = NZA 2013, 1017; ArbG Bln.

    Wenn es sich bei diesen Direktbeauftragungen nicht um untypische Einzelfälle, sondern um beispielhafte Erscheinungsformen einer durchgehend geübten Vertragspraxis handelt, ist von einem Scheinwerkvertrag auszugehen (LAG BW 01.08.2013 LAGE § 10 AÜG Nr. 11 = NZA 2013, 1017; Hamann/Rudnik NZA 2015, 449 ff., s. Heise/Friedl NZA 2015, 129 ff: Scrum).

    Dann ist es Sache des Arbeitgebers, die für das Gegenteil sprechenden Tatsachen darzulegen und zu beweisen, wonach die Abgrenzungskriterien Eingliederung und Weisungsstruktur auch in der gelebten Vertragsdurchführung werkvertragstypisch ausgestaltet sind (LAG BW 01.08.2013 - 2 Sa 6/13, LAGE § 10 AÜG Nr. 11 = NZA 2013, 1017; s. Francken NZA 2013, 985 ff.; Werths BB 2014, 1408 ff., s. Heise/Friedl NZA 2015, 129 ff.; Scrum).

  • LAG Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 15 Sa 90/14

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag

    Werde eine starke Einbindung in den Betriebsablauf an dieser Stelle als wahr unterstellt, hätte die Firma C. den Kläger zwar unter dem Deckmantel eines Werkvertrages der Beklagten als Arbeitnehmer überlassen (vgl. dazu LAG Baden-Württemberg vom 01.08.2013 - 2 Sa 6/13 - Rn. 134).

    Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg habe mit Urteil vom 01.08.2013 (2 Sa 6/13) den inhaltsgleichen schriftlichen Vertrag im Falle der Kollegen H. und J. unabhängig von der Vertragspraxis nicht als Werkvertrag eingeordnet.

    Insofern unterscheidet sich der Fall von dem, der dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 01. August 2013 (2 Sa 6/13 - NZA 2013, 1017) zu Grunde lag (LAG Baden-Württemberg 10. Oktober 2014 - 17 Sa 22/14).

  • LAG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 3 Sa 33/14

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag - Tarifauslegung

    Insofern unterscheidet sich der Fall von dem, der dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 01. August 2013 (2 Sa 6/13 - NZA 2013, 1017) zu Grunde lag (LAG Baden-Württemberg 10. Oktober 2014 - 17 Sa 22/14).
  • LG Stuttgart, 09.10.2014 - 11 O 15/14

    Daimler unterliegt im Rechtsstreit gegen SWR

    [1] Eine Überlassung zur Arbeitsleistung i. S. d. § 1 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 AÜG liegt vor, wenn einem Entleiher Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden, die (1.) in dessen Betrieb eingegliedert sind und (2.) ihre Arbeit allein nach Weisungen des Entleihers in dessen Interesse ausführen (BAG, Urt. v. 18.01.2012, 7 AZR 723/10, juris Rn. 26, Urt. v. 06.08.2003, 7 AZR 180/02, juris Rn. 38; Urt. v. 13.08.2008, 7 AZR 269/07, juris Rn. 14; LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 01.08.2013, 2 Sa 6/13, juris Rn. 79).
  • SG Kassel, 04.09.2013 - S 12 KR 246/12

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - equal pay - Beitragsnachforderung -

    Solche Werkverträge dürften mit Preis (vgl. Preis, Werkverträge zur Umgehung des AÜG - kein empfehlenswerter Weg! in BB 2012, 1ff sowie Freckmann/Gallini, Verändert Equal Pay die Leiharbeitsbranche? in BB 2013, 309ff; Tuengerthal/Rothenhöfer, Eine Lanze für den Werkvertrag, BB 2013, 53ff) dann nämlich vielfach nichts anderes als den unverhohlenen Versuch, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht und dabei auch die Restriktionen des Arbeitnehmerüberlassungsrechts zu umgehen, darstellen (vgl. hierzu weiter Greiner, Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzungsfragen und aktuelle Rechtspolitik, NZA 2013, 697ff, 704 sowie zuletzt u.a. Finanzgericht des Saarlandes, Beschluss vom 25.07.2013, 1 V 1184/13 und LAG BW, Urteil vom 01.08.2013, 2 Sa 6/13).
  • LAG Baden-Württemberg, 04.07.2017 - 15 Sa 73/16

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung eines kraft gesetzlicher Fiktion zustande

    Dies ergebe die Anwendung der vom Bundesarbeitsgericht in dessen Urteil vom 15.04.2014 (3 AZR 395/11 - dort insbesondere Rn. 20 bis 22) entwickelten, vom Arbeitsgericht im Einzelnen zitierten Grundsätze ebenso wie die Anwendung der vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in dessen Urteil vom 01.08.2013 (2 Sa 6/13) entwickelten, vom Arbeitsgericht gleichfalls im Einzelnen zitierten Grundsätze auf den vorliegenden Fall.
  • LAG Niedersachsen, 19.01.2015 - 8 Sa 643/14

    Einsatz von Testfahrern aufgrund werkvertraglicher Rahmenvereinbarung;

    Arbeitnehmerüberlassung lässt sich auch bei einer Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung einer sekundären Darlegungs- und Beweislast des Klägers (vgl. LAG Baden-Württemberg vom 1. August 2013 - 2 Sa 6/13, NZA 2013, 1017) und unter Berücksichtigung der vorgetragenen abweichenden Vertragsgestaltung nicht feststellen.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2013 - L 11 R 4928/12
    Ist der Vertrag zwischen der Generalunternehmerin (Klägerin) und dem Endkunden (B.) dagegen ein Dienstvertrag und wird der Dritte (Beigeladene zu 1) direkt beim Endkunden eingesetzt, wird der Dritte, falls kein Fall der Arbeitnehmerüberlassung gegeben ist (vgl hierzu ausführlich LAG Baden-Württemberg 01.08.2013, 2 Sa 6/13, NZA, 2013, 1017), idR als Erfüllungsgehilfe der Generalunternehmerin eingesetzt.

    Das Risiko, dass der Erfolg (Aufteilung) eintritt, verblieb also bei der B. (zu diesem Gesichtspunkt ausführlich LAG Baden-Württemberg 01.08.2013, aaO).

  • ArbG Berlin, 05.09.2013 - 33 Ca 5347/13

    Abgrenzung einer Arbeitnehmerüberlassung von Werk- bzw. Dienstvertrag bei

  • LAG Niedersachsen, 19.01.2015 - 8 Sa 668/14

    Einsatz von Testfahrern aufgrund werkvertraglicher Rahmenvereinbarung;

  • LAG Niedersachsen, 19.01.2015 - 8 Sa 667/14

    Einsatz von Testfahrern aufgrund werkvertraglicher Rahmenvereinbarung;

  • LAG Niedersachsen, 19.01.2015 - 8 Sa 1114/14

    Einsatz von Testfahrern aufgrund werkvertraglicher Rahmenvereinbarung;

  • LAG Niedersachsen, 19.01.2015 - 8 Sa 640/14

    Einsatz von Testfahrern aufgrund werkvertraglicher Rahmenvereinbarung;

  • LAG Niedersachsen, 19.01.2015 - 8 Sa 637/14

    Einsatz von Testfahrern aufgrund werkvertraglicher Rahmenvereinbarung; Antrag auf

  • LAG Niedersachsen, 19.01.2015 - 8 Sa 663/14

    Einsatz von Testfahrern aufgrund werkvertraglicher Rahmenvereinbarung;

  • LAG Niedersachsen, 19.01.2015 - 8 Sa 638/14

    Einsatz von Testfahrern aufgrund werkvertraglicher Rahmenvereinbarung;

  • LAG Niedersachsen, 19.01.2015 - 8 Sa 639/14

    Einsatz von Testfahrern aufgrund werkvertraglicher Rahmenvereinbarung; Antrag auf

  • LAG Niedersachsen, 19.01.2015 - 8 Sa 669/14

    Einsatz von Testfahrern aufgrund werkvertraglicher Rahmenvereinbarung;

  • LAG Niedersachsen, 19.01.2015 - 8 Sa 620/14

    Einsatz von Testfahrern aufgrund werkvertraglicher Rahmenvereinbarung;

  • ArbG Stuttgart, 12.08.2014 - 5 Ca 751/14
  • LAG München, 06.02.2014 - 4 Sa 819/13

    Dienstleistungsvertrag/Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht